Was ist ‚clearing‘?

Der Verlauf der TARGET-Debatte hat gezeigt, daß es erhebliche Unsicherheit darüber gibt, was als endgültige Zahlung einer NZB gegenüber einer anderen NZB anzusehen ist. Das hat auch was damit zu tun, daß gelegentlich auch im Zusammenhang mit dem Interbankenclearing im Geschäftsbankenbereich darüber Verwirrung herrscht, ob nun die Geschäftsbanken „Geld aus Luft“ schaffen können oder nicht. Angelagert an diese Falschvorstellung ist auch der Irrglaube, daß es eine bargeldlose Zahlung ohne eine korrespondierende Bewegung von Zentralbankgeld (ZBG) gäbe und so der Vorstellung Vorschub geleistet wird, das Geldsystem sei ja doch nur „virtuell“ und nicht real. Dabei ist es nicht so schwer, die Unterschiede auseinanderzuhalten.

Der Grundsatz ist: die Übergabe von ZBG bewirkt eine endgültige Befreiung von einer Geldschuld. Im Grunde genommen ist das trivial, denn sobald das Geforderte übergeben wird, ist eine Schuld erloschen. Denn selbiges gilt auch, wenn das Geforderte nicht ZBG ist, sondern wie beim „Kaufmann von Venedig“ in einem Pfund Fleisch des Schuldners besteht. (Das hindert aber chartalistisch orientierte Geldtheoretiker nicht daran aus dieser Selbstverständlichkeit ein Theoriegebäude zusammenzuzimmern, welches von der Anlage her bereits den Defekt aufweist, auf einer Nullaussage zu beruhen.)

Im Zusammenhang mit dem Überweisungsverkehr zwischen Geschäftsbanken wird dieser Punkt deswegen virulent, weil sich die Üblichkeiten des Bankverkehrs darauf verständigt haben, daß zum Ende eines Banktages offene Salden des Zahlungsverkehrs ausgeglichen werden müssen. Dazu stehen – wenn man sich auf die Frage der endgültigen Zahlungen konzentriert – zwei Möglichkeiten zur Verfügung.

Die beiden Möglichkeiten zum ‚clearing‘ sind durch die beiden Doppelpfeile markiert und betreffen

a) eine Zahlung in ZBG in Banknoten (Kasse)
b) eine Zahlung in ZBG in Forderungen gegen die Zentralbank.

Der erste Fall sieht so aus:

Das Publikum verfügt über seine Forderungen an die Geschäftsbanken per Überweisung und per Saldo schält sich am Ende des Tages ein Saldo von Netto 20€ heraus, der von der Bank B durch einen Griff in die Kasse und den Transport des Geldes zu der Bank A bewerkstelligt werden kann. Damit ist der Saldenausgleich endgültig erfolgt, auch wenn die Verbringung von Geld unpraktisch, teuer und riskant ist. Das Grundprinzip bleibt jedoch so wie es ist. (Letztlich gehören deswegen auch die Kassenbestände der Geschäftsbanken zum Zentralbankgeld – deren Herausrechnung muß man wohl als Kotau gegenüber der Quantitätstheorie interpretieren, welche ebenso auf einer Nullaussage beruht.)

Im Grunde genommen nichts anderes ist es, wenn der Saldenausgleich über ein Konto bei der Zentralbank erfolgt.

Das liegt daran, daß Banknoten und Forderungen an eine Zentralbank, die das Geforderte selbst emittieren kann, identisch sind. Zu beachten ist hierbei, daß diese endgültige Zahlung aus einem „Passivtausch“ der Zentralbank besteht und daß andererseits – ob bei Banknotentransfer oder Zentralbank-‚clearing‘ – dieselbe Bilanzverlängerung bzw. -verkürzung stattfindet.

Ergebnis: ‚clearing‘ ist für die zahlende Bank B stets mit einem ZBG-Abfluß verbunden während die empfangende Bank A einen ZBG-Zufluß realisiert. Das heißt, daß eine bargeldlose Zahlung in keiner Weise auch eine zentralbankgeldlose Zahlung ist. Dieser feine Unterschied wird in der wirtschaftspolitischen Diskussion zu oft schlichtweg ignoriert.

Und TARGET?

Die einfachste Version beim €-TARGET-Zahlungsverkehr ist diejenige, wo es sich bei der z.B. zahlenden Bank um eine Zentralbank handelt, die keine EURO-NZB ist. Denn dort erfolgen Zahlungsverrechnungen bei der EZB nur auf Guthabenbasis (grün unterlegt), d.h. wenn die EZB gegenüber der z.B. dänischen Zentralbank eine Verbindlichkeit aufweist.

Auch in diesem Fall verändern sich die Bilanzgrößen wie im nationalen Geschäftsbankenverkehr und das ‚clearing‘ durch die EZB erfolgt wie vorher von der Zentralbank durch einen „Passivtausch“ zwischen den Konten der Bundesbank und der DK-Zentralbank. Das ist deswegen so, weil die DK-Zentralbank kein Mitglied des EURO-Raumes ist und deswegen die Zahlungsfähigkeit der DK-Zentralbank in Bezug auf EURO nicht unbeschränkt gegeben ist. Durch die Umbuchung der Zahlung vom DK-ZBKonto auf das BB-ZBKonto ist die Zahlung endgültig rechtswirksam erfolgt.

In diesem Fall würde sicherlich niemand auf die Idee kommen, daß die TARGET2-Forderung der Bundesbank gegenüber der EZB NICHT Zentralbankgeld darstellt, denn die Umbuchung von einem Guthabenkonto stellt ja wie gehabt eine endgültige Zahlung durch das ‚clearing‘ seitens der EZB dar.

Der Unterschied zu einer Zentralbank des EURO-Raumes besteht darin, daß die EZB für die NZBen keine Guthabenkonten führt bzw. zu führen braucht. Denn die Konstruktion des ESZB als Einheit führt dazu, daß innerhalb des ESZB die Frage des Forderungsausgleichs deswegen keinen Sinn macht, weil davon ausgegangen wird, daß alle NZBen die gleichen Kriterien bei der Emission von ZBG anlegen. (Daß das eine politisch motivierte Schönwettervorstellung gewesen ist, macht das EURO-Desaster aus, interessiert hier jedoch nicht.) Die entsprechenden Buchungen sehen damit so aus:

Man könnte versucht sein zu argumentieren, daß ja der Zahlungsausgang nicht erfolgt sei, da ja die „normale“ Bilanzverkürzung bei der ZB Spanien nicht eintritt. Der Grund dafür ist darin zu suchen, daß eine Zentralbank die Eigenschaft aufweist, daß eine Verbindlichkeit von ihr zum Zentralbankgeld gehört und eine Geltendmachung dieser Verbindlichkeit z.B seitens einer Geschäftsbank bei ihr nicht als ein Kassenausgang gebucht wird, sondern als eine Erhöhung des ZBG-Umlaufs. Durch diesen Vorgang wird zwar ZBG emittiert welches dann tatsächlich in der Kasse der Geschäftsbank landet – einen Kassenausgang kann eine Zentralbank deswegen jedoch nicht buchen! (Gut, wird vielleicht für die logische Sekunde mit der Länge Null gemacht, ändert aber am Prinzip nichts, daß Zentralbanken dafür keine „Kassenbestände“ vorhalten.)

Damit stellt sich jedoch die entscheidende Frage: Ist es gerechtfertigt, eine Forderung der EZB an eine NZB als Zentralbankgeld anzusehen oder nicht? Beantwortet man diese Frage mit JA ist alles gut, denn dann hätte die EZB unmittelbar Zugriff auf das geschuldete Geld. (Das ist wie bei Forderungen der Geschäftsbanken gegen eine Zentralbank, denn auch diese Forderungen gehören zum Zentralbankgeld.) Somit stellt eine TARGET2-Forderung der Bundesbank bzw. der EZB eine schuldbefreiende Zahlung der ZB Spaniens dar, ist mithin das ‚clearing‘ bzw. das ’settlement‘ seitens der EZB endgültig erfolgt.

Beantwortet man diese Frage mit NEIN, müßte geklärt werden wie eine NZB an eine andere NZB zahlen könnte, da ja damit behauptet würde, daß eine Forderung gegen eine NZB eben KEIN Zentralbankgeld darstellt. Somit wird die Frage virulent, WOMIT denn eine NZB tatsächlich schuldbefreiend zahlen kann. Die simple Antwort ist, daß eine NZB einen Passivtausch vornimmt, den TARGET2-Saldo auf den ZBG-Umlauf bucht und dann das emittierte Zentralbankgeld per Koffer – nach Durchleitung über die EZB – an die empfangende NZB (physisch) transferiert. Das hätte zur Folge, daß die empfangende NZB zwangsweise einen Kasseneingang buchen müßte. Damit wäre wohl für jeden Zweifler sichtbar, daß tatsächlich Zentralbankgeld gezahlt worden wäre. Damit wäre man wieder bei dem ‚clearing‘-Verfahren: physische Übergabe von Zentralbankgeld. (Daß die empfangende NZB nicht weiß was sie damit soll, steht auf einem anderen Blatt!)

Ob das ein Fortschritt ist?

35 Kommentare

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35 Antworten zu “Was ist ‚clearing‘?

  1. szenso

    Die Rolle des Zentralbankgeldes wird eingangs gut erklärt, weshalb wird aber bei der Darstellung des Target2-Clearings die entscheidenden Buchungen auf Seiten der Geschäftsbanken nicht erwähnt? Ohne diese ist es nur ein halbes uns somit unvollständiges Bild.

    Kassenbstände sind kein Zentralbankgeld, wie sie schreiben, da es sich um zwei getrennte Geldsysteme handelt. Lassen sie mich das kurz erklären: Hebe ich Geld von der Bank ab, wird die Bankbilanz um diesen Betrag verkürzt, das Geld verschwindet aus dem Bankensystem. Dennoch kann ich Waren kaufen, Vermögenstransfers etc. durchführen, ohne dass Bilanzbuchungen erfolgen müssen und ohne dass Zentralbankgeld bewegt werden muss. Es ist offensichtlich, dass Bargeld völlig anders funktioniert wie Sichteinlagen, obwohl es die gleichen Eigenschaften besitz.

    Das Zentralbankgeld besteht im Grunde aus zwei miteinander verschränkten Buchungs- bzw. Geldsystemen. Das ist am Geldschöpfungsprozess leicht erkennbar. Hinterlegt die Geschäftsbank Sicherheiten bei der Zentralbank, entstehen dort die Bankreserven und noch einmal der gleiche Betrag als Zentralbankgeldguthaben bei der Geschäftsbank. Es wird aber nicht der doppelte Betrag geschöpft, sondern einmal werthaltiges Zentralbankgeld und eine reine Buchungsposition bei der Zentralbank, die an sich wertlos ist.
    Die Buchungen bei der Zentralbank zählen im Gegensatz zum Zentralbankgeld der Geschäftsbank nicht zur Geldmenge, Hieran sieht man. dass es sich um zwei unterschiedliche Geldsysteme handelt.
    Erst wenn ich den Unterschied zwischen Zentralbankgeld, Sichteinlagen und Bargeld kenne, kann ich auch das Target2-Zahlungssystem verstehen. Es ist nur ein Buchungsystem für Zentralbankgeld, das an sich keine Werte verbucht, sondern nur die werthaltigen Geschäftsbankentransfers abbildet.

  2. „Kassenbstände sind kein Zentralbankgeld, wie sie schreiben…“

    Da müssen Sie was überlesen haben, denn geschrieben habe ich genau das Gegenteil!

    „Dennoch kann ich Waren kaufen … ohne dass Zentralbankgeld bewegt werden muss.“

    Wenn Sie mir das glaubhaft vormachen, mache ich sofort mit! Ernsthaft: was ist Ihr Argument, Banknoten nicht zum Zentralbankgeld zu rechnen? Im Artikel geht es um die Frage, wann eine schuldbefreiende Zahlung erfolgt ist. Die Übergabe einer Banknote ist eine schuldbefreiende Zahlung, warum sehen Sie das anders? Und: daß die Zahlung mit einer Banknote (etwas) anders funktioniert als mit einer Überweisung wird doch gerade thematisiert!

    Ein Tip zur Sache: streichen Sie das Wort Bankreserven aus Ihrem Vokabular und ersetzen Sie es durch einen Begriff, bei dem man nicht raten muß, was er bedeuten soll.

    Ihr Beispiel:
    bei einer Lombardierung (Verpfändung) von Wertpapieren „hinterlegt“ die Geschäftsbank Wertpapiere und bekommt von der Zentralbank einen Kredit eingeräumt. Die Zentralbank bucht zunächst
    Forderung Geschäftsbank AN Verbindlichkeit Geschäftsbank,
    die Geschäftsbank
    Forderung Zentralbank AN Verbindlichkeit Zentralbank,
    wobei sie formell Eigentümer der Wertpapiere bleibt und lediglich einen Sperrvermerk anbringen muß.

    Braucht die Geschäftsbank Banknoten, werden diese von der Zentralbank ausgeliefert, die Zentralbank bucht einen Passivtausch
    Zunahme Zentralbankgeldumlauf gegen Verbindlichkeitsabgang Geschäftsbank,
    während die Geschäftsbank einen Aktivtausch
    Zunahme Kasse gegen Forderungsabgang Zentralbank
    vornimmt.
    So versteht man das ohne weiteres!

    Noch ein Tip: die Kontroverse zwischen Geld- und Werttheorie ist mit dem Begriff der Dichotomie verknüpft, d.h. mit der Grundthese, daß salopp gesagt beide Bereiche unterschiedlich analysiert werden müssen. (Stichwort: Neutralität des Geldes.) Das ist ein altehrwürdiges Schlachtfeld. Sie rühren das aber völlig unbekümmert mit Ihrem Begriff „werthaltiges Zentralbankgeld“ in einen Topf. Auch da sollten Sie sich mal überlegen, was Sie eigentlich sagen wollten. Am besten ist es, bei der Betrachtung monetärer Fragen bei den eigentlichen Sachbegriffen zu bleiben und das Ganze nicht mit irgendwelchen „Wertvorstellungen“ zu bepflastern.

    • szenso

      Nur zwei Punkte:
      – Stimmen sie mir zu, dass der Betrag der bei der Zentralbank hinterlegten Sicherheiten zweimal gegen Zentralbankgeld verbucht wird, einmal auf Seiten der Zentralbank und einmal auf Seiten der Geschäftsbank?
      – Die Bilanz der Zentralbank somit deren Zentralbankgeld gehört nicht zur Geldmenge.

      Die Frage der Schuldenbefreiung kann ich doch nur in Einheit mit Zentralbankbuchungen und ihren korrespondierenden Geschäftsbankbuchungen vornehmen – genau das machen sie nicht!

      • Zum ersten Punkt: so, wie Sie es beschrieben haben, passiert mit den ‚collaterals‘ buchungstechnisch garnichts, weil sich bei denen die Eigentumsrechte nicht geändert haben. Daß ein Kredit sowohl beim Kreditgeber sowie dem Kreditnehmer zwei Buchungseinträge impliziert liegt in der Natur der doppelten Buchhaltung. Zentralbankgeld – im Sinne von Zahlungsmittel bzw. Schuldentilgungsmittel – ist dabei nur die Forderung der Geschäftsbank gegen die Zentralbank bzw. die Verbindlichkeit der Zentralbank, während der ZBG-Umlauf lediglich ein Merkposten über die von dieser Zentralbank emittierte – halt in Umlauf gebrachte – ZB-Geldmenge ist, die sich demzufolge nicht mehr in der Zentralbank befindet. Die Forderung der Zentralbank sowie die korrespondierende Verbindlichkeit der Geschäftsbank sind lediglich eine kredittechnische Angelegenheit.

        Punkt zwei: in der Bilanz der Zentralbank gibt es den Posten Verbindlichkeiten an Geschäftsbanken etc., welcher – spiegelbildlich zu den Forderungen der Geschäftsbank – sehr wohl zum Zentralbankgeld gehört. Genau das bietet ja die Möglichkeit das ‚clearing‘ komfortabel zu gestalten.

        Ihr letzter Satz wird richtig, wenn Sie statt „Zentralbankbuchungen“ den Begriff Zentralbankgeldübertragungen einsetzen!

        Vielleicht noch ein Lesehinweis zu einer ausführlichen Diskussion zum Thema Zentralbank-/ Giral-/ Buch-/ Bargeld:

        http://georgtsapereaude.blogspot.de/2012/05/antworten-zu-fragen-der-geldtheorie-2.html

  3. Alex Hummel

    Hmm, warum unterscheiden Sie eigentlich zwischen Banknoten und „Forderungen gegen die Zentralbank“. Die Banknoten sind doch auch Forderungen gegen die Zentralbank: ich zitiere hier aus Wikipedia:

    „Der Banknotenumlauf steht auf der Passivseite der Zentralbankbilanz und verdeutlicht, dass Banknoten Forderungen an das Zentralbanksystem darstellen.“

    Macht diese Unterscheidung Ihren Ansatzt nicht komplizierter als nötig ?

    • Der Unterschied besteht daraus, daß eine Forderung an die Zentralbank eine Forderung auf Banknoten ist. Wenn die Zentralbank die Banknoten liefert, ist ihre Schuld, die in der Lieferung von Banknoten besteht getilgt. Und genau das macht die Differenz klar, die zwischen der Forderung auf eine Schuld und dem Geschuldetem ausmacht. Das bedeutet, daß Banknoten das Geschuldete ausmachen, aber selbst keine Schuld und auch keine Forderung darstellen können. Denn Banknoten sowie Forderungen gegen die Zentralbank stellen das ultimative Schuldentilgungsmittel dar. Ersteres aufgrund des Inhalts von Kreditkontrakten, die auf Geld lauten, letzteres deswegen, weil eine Zentralbank per definitionem immer liquide in Bezug auf das Zentralbankgeld ist, welches sie selbst emittieren kann.

      Der Wikipedia-Eintrag verwechselt schlichtweg eine Forderung mit dem von einer Forderung Geschuldeten. Banknoten sind schlicht nichts anderes als ein Schuldentilgungsmittel, welches erst dann eine Funktion hat, wenn es eine Geld-Schuld zu tilgen gibt. Ohne eine Geldschuld haben Banknoten keine Funktion. Die übliche Vorstellung „Dafür kann ich mir was kaufen.“ ignoriert, daß für einen Kauf die Eingehung eines Schuldverhältnisses zwingend erforderlich ist, sonst wird aus dem Geschäft nichts. Kurzform: Rechtsgeschäft besteht aus Einigung und Übergabe. Einigung ist Schuldrecht, Übergabe ist Sachenrecht. Ohne Einigung (Schuld) keine Übergabe (Sach-/ Geldübergabe)! Das bedeutet, daß der Besitz von Geld kein Recht verbrieft, und damit auch keine Forderung, die ja ein Recht auf Herausgabe des Geschuldeten ist, sein kann.

      Der Banknotenumlauf ist für die Zentralbank ein Merkposten für die Erfüllung ihrer Kreditverpflichtung, Geld zu zahlen. Hat sie gezahlt, ist sie schuldfrei. Dies gilt nicht für ihre Verbindlichkeiten obwohl diese Verbindlichkeiten gerade die Vorteile des Interbankenclearing auf elektronischem Wege möglich machen. Den prinzipiell könnte sie jederzeit ihre gesamten Verbindlichkeiten in Banknoten umwandeln, was aber genau ihre Funktion als clearing-Stelle obsolet machen würde. Mal abgesehen davon, daß mit der Theorie, daß Banknoten eine Forderung gegen die Zentralbank seien, nicht erklärbar wäre, warum die Zentralbank ihre „Schulden“ beliebig verzinsen oder auch unverzinst lassen kann. Das Beispiel ist aktuell!

      Die Wikipedia-Version stammt aus einer Zeit, in der die Zentralbank eine Banknote in einem Medium ausgleichen mußte, welches sie selbst nicht beliebig schaffen konnte. In Zeiten der Goldwährung war eine Banknote eine Schuld der Zentralbank auf die Lieferung von Gold. Auf diese Konstruktion bezieht sich der Wikipedia-Eintrag. Es sollte sich allerdings inzwischen herumgesprochen haben, daß die Zeiten der Goldwährung vorbei sind und nicht mehr wiederkommen. Dafür, daß Wikipedia veraltet ist, kann ich natürlich nichts!

      Und: kompliziert wird dadurch nichts, im Gegenteil, „so wird ein Schuh draus“!

      • Alex Hummel

        Ja, ich habe, nachdem ich meinen Kommentar geschrieben habe, weitere Artikel von Ihnen gelesen und weiß jetzt, dass Sie den Sachverhalt so interpretieren. Allerdings scheinen Sie damit allein zu stehen, ich habe jedenfalls noch nirgendwo sonst ähnliches gelesen – oder haben SIe dafür vielleicht andere Quellen ?
        Andererseits, ich gebe zu, die Vorgänge lassen sich genauso gut mit diesem Modell erklären (vielleicht sogar besser, obwohl ich das noch nicht sehe), wie mit einem in dem Banknoten und Bankreserven beides gegeneinander austauschbare Forderungen an die Zentralbank sind, die gleichzeitig Zentranbankgeldfunktion erfüllen.
        Wäre interessant zu wissen, was die Zentralbanken selbst darüber denken. Die Tatsache, dass sie den Banknotenumlauf auf der Passivseite ihrer Bilanz verzeichnen spricht eher dafür, das sie implizit dem zweiten Modell folgen, denn die Passivseite der Bilanz ist buchhaltungstechnisch für Verbindlichkeiten vorgesehen, oder sehe ich das falsch ? Wenn es für sie bloß ein Merkposten wäre, dann könnten sie es doch auch woanders eintragen, allein schon, um Verwirrung zu vermeiden.

      • Alex Hummel

        Noch ein kleiner Nachtrag, so sieht es die kanadische Notenbank:

        „The most significant single item on the Bank’s balance sheet is the liability created through the issuance of Canadian bank notes under the Bank’s currency function. The face value of the bank notes issued is an asset in the hands of the Canadian public but represents a financial liability to the Bank of Canada. These liabilities tend to increase over time with the growth in demand for bank notes, which is directly related to the growth in the Canadian economy. The bank note liability is supported by the Bank’s financial assets in the form of Government of Canada bonds and treasury bills. Seasonal fluctuations in bank note demand are managed by acquiring treasury bills and other short-term assets, such as term repurchase agreements, that mature when the seasonal demand for bank notes is expected to abate.“

        • Ja, es ist wirklich mal Zeit, sich von der Vorstellung zu verabschieden, daß Banknoten durch irgendwas „gedeckt“ sein müßten. Die „Werthaltigkeit“ von Geld ergibt sich nicht aus dem Rückgriff auf Gold oder irgendwelchen „Wertpapieren“, die ja ebenso nur eine Forderung auf Geld repräsentieren, sondern aus der schlichten Tatsache, daß Verbindlichkeiten bedient werden müssen und damit der entscheidende Zwang auf die Schuldner ausgeübt wird, für Geld ein reales Leistungsangebot zu machen, um wieder an das Geld für den Schuldendienst zu kommen. Das hat was mit dem Begriff Bonität zu tun bzw. allgemein mit der Qualität des Verbindlichkeitsmanagement der Banken. Dort, wo aus welchen Gründen auch immer die Durchsetzung von Geld-Forderungen mangelhaft praktiziert wird, ist mit einer Verschlechterung des Geldwerts zu rechnen. Alternativ – wie in EURO-Land – kommt es zu einer Verlagerung von Zentralbankgeld in „sichere“ Länder und hat uns postwendend die TARGET-Debatte beschert.

          Immerhin hat die Bundesbank in ihrem Lehrbüchlein Banknoten ausdrücklich als einziges gesetzliche Zahlungsmittel deklariert. Die Forderung an diejenige Institution, die unbeschränkt Zentralbankgeld emittieren kann ist dem faktisch gleichgestellt und bietet wie gesagt überhaupt erst die Möglichkeit, ein modernes clearing-System zu etablieren. Sonst müßten Banken zum Ausgleich ihrer Salden tatsächlich Banknoten hin- und hertransportieren, um die Interbankensalden auszugleichen. Denn Banken untereinander können nur in Zentralbankgeld zahlen, eine Zahlung mit einer eigenen Verbindlichkeit ist eben keine Zahlung! Zu diesem Thema ein Lesehinweis auf die ausführliche Diskussion mit Herrn Trappe:

          http://georgtsapereaude.blogspot.it/2012/05/antworten-zu-fragen-der-geldtheorie-2.html

          Das Bundesbank-Lehrbüchlein (ohne wissenschaftlichen Anspruch):

          http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Buch_Broschuere_Flyer/schule_und_bildung_geld_und_geldpolitik_schuelerbuch.pdf?__blob=publicationFile

          Machen Sie sich nicht so viel Gedanken um die Tatsache, daß der Banknoten-Umlauf auf der Passivseite der Zentralbank steht. Das ist schlicht und einfach der doppelten Buchhaltung geschuldet. Immer dran denken: Passiv bedeutet „Mittelherkunft“ und nicht automatisch eine externe Verbindlichkeit. Ähnliche Verwirrung herrscht ja auch in Bezug auf das „Eigenkapital“, denn das EK ist nichts anderes als ein Saldo, der nur eine Informationsfunktion hat und sonst zu nichts genutzt werden kann! Würde man statt „Eigenkapital“ z.B. den korrekten Begriff „passiver Vermögensbestandssaldo“ verwenden, wäre für die allgemeine Begriffshygiene schon viel gewonnen.

      • Vandermonde

        Vielleicht ein Gedanke dazu:

        Die Zentralbank ist eine zwar als unabhängig definierte aber nichtsdestotrotz hoheitlich legitimierte Institution. Das bedeutet aber nichts anderes als das sie der Sphäre des Staates zuzurechnen ist.

        Insofern IST ZBG eine Forderung auf den BIP bezogenen Output des Staates in all seinen Ausprägungen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Verhältnis vergleichsweise unscharf ist. Jedoch erinnert der Auftrag der „Geldwertstabilität“ (hier besonders bei der EZB) an genau diesen Sachverhalt.

        Zwar ist eine Zentralbank per Definitionem immer liquide, aber trotzdem unterliegt die Geldmenge i.a. Beschränkungen, da eine ungebremste Geldmengenausweitung meist zu krisenhaften Effekten führt, die wiederum die zentrale Rolle des ZBG (und seine schuldbefreiende Wirkung in der Realwirtschaft) unterminieren.

        Oder anders gesagt: Was nützt das (ZB)Geld wenn man sich darum nichts kaufen kann?

        • Es geht ja nicht darum zu bestreiten, daß man sich für Geld etwas kaufen kann, obwohl die Fähigkeit des Geldes, Güter aneignen zu können, nicht so selbstverständlich ist, wie es in Europa etc. üblicherweise erscheint. Zum einen ist die Güteraneignungsfähigkeit des Zimbabwe-Dollar äußerst beschränkt, zum anderen war ein ähnliches Phänomen in den Staaten des Ostblocks präsent.

          In beiden Fällen liegt jedoch etwas vor, was der Verwendung von Geld widerspricht, denn sobald die Qualität der Durchsetzung von Geldforderungen in Mitleidenschaft gezogen ist – sei es wegen Staatsschulden im ersten oder wegen Unternehmensschulden im zweiten Beispiel – ist es auch mit dem „Kauf des BIP“ ganz schnell vorbei.

          Die schuldbefreiende Wirkung bei der Zahlung bleibt zwar erhalten, jedoch entstehen Phänomene wie das der „Bückware“ aufgrund von Versagen in der Kreditpolitik – Auftrag der Zentralbank hin oder her. Wenn man so will ist die Institutionalisierung des EURO deswegen verfehlt, weil sie nicht mit den unterschiedlichen Auffassungen über die Bedeutung von Geldschulden umgehen kann, was sich letztlich in einer Differenzierung der einzelnen Länderzinsen niederschlagen würde. So ist beispielsweise der TARGET-Saldo ein guter Indikator dafür, wo die Zinsen angehoben werden müssen und wo sie auf dem derzeitigen Stand verbleiben können. Und weil Zinsen letzten Endes auch einen Hebel für die Banken darstellen, ihre schiefliegenden Bilanzen in Ordnung zu bringen, wird die partielle Verschärfung der Bedingungen der Kreditpolitik zu genau der Maßnahme, welche zu einer Konsolidierung der europäischen Schuldenkrise führen würde.

      • Vandermonde

        Hier ist Ihre TARGET2 Saldo Argumentation möglicherweise eine gute Grundlage für das Argument der divergierenden Realzinsen als Ursache für die Leistungsbilanzdefizite.

  4. Alex Hummel

    „Ja, es ist wirklich mal Zeit, sich von der Vorstellung zu verabschieden, daß Banknoten durch irgendwas “gedeckt” sein müßten.“

    Interessant, dass sie das jetzt sagen. Ich habe gerade letzte Woche ein ansonsten exzellentes Papier zum Target2-Thema gelesen (http://www.ifw-kiel.de/pub/kd/2012/kd508-509.pdf), und die Authoren behaupten genau das Gegenteil, ich zitiere:

    „Für den Wert des Geldes ist nicht die Gütermenge entscheidend, die ihr gegenüber steht, sondern
    der Wert der Aktiva, die hinter ihr stehen. Es wäre fahrlässig zu glauben, der gesetzliche Annahmezwang
    sei für die Akzeptanz einer Währung ausreichend. Die Geldgeschichte zeigt das Gegenteil. Die
    Eigentumsbesicherung der Währung ist kein Luxus, sondern die Voraussetzung für die Geldfunktion“.

    Daraus leiten sie dann ab, dass im Falle einer Realisierung der T2-verluste eine Rekapitalisierung der Zentralbanken durch Steuerzahler zwingend erforderlich ist, weil sonst ja die Deckung der Währung nicht mehr da ist und Inflation droht.

    Das ist das schöne an der Ökonomie – zu jeder Frage 100 Meinungen 🙂

    • Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: „Rekapitalisierung der Zentralbank“! Eine Kapitalisierung dient üblicherweise dazu, der betreffenden Institution bzw. Unternehmung Liquidität zur Finanzierung ihrer Geschäfte zur Verfügung zu stellen. Und das soll nun ausgerechnet bei derjenigen Institution erfolgen, die per definitionem niemals illiquide werden kann?

      Diese Vorstellung stammt auch aus der Zeit, als Zentralbanken in einem Medium (z.B. Gold) liquide sein mußten, welches sie selbst nicht schaffen können. In dieser Welt kann es tatsächlich sinnvoll sein eine Zentralbank zu rekapitalisieren. Aus dieser Zeit stammt auch der Ausdruck ‚lender of last resort‘, was indiziert, daß die Zentralbank die Aufgabe hat, als letzter Kreditgeber – d.h. essentiell als letzte kreditwürdige Instanz – für Verbindlichkeiten der angeschlossenen Banken einzustehen. Da mußte dann auch gelegentlich eine „Goldspritze“ eingelegt werden, um die Bonität der Zentralbank als untadelig hinzustellen. Nachläufer dieses Währungssystems finden sich noch im US-Dollar-Standard, in der die Zahlungsfähigkeit in Dollar die Zahlungsfähigkeit in Gold abgelöst hatte. Rekapitalisierung in US-Dollar hat schon gelegentlich Sinn gemacht. Die EZB ist m.E. inzwischen so groß, daß sie keine Notwendigkeit hat, in US-Dollar liquide zu sein – das kann sich auch ändern, wenn die Vermögensbestandshaltungsqualität des EURO schwindet, d.h. die „Anleger“ das Vertrauen in den EURO verlieren. Noch geht die Kapitalflucht in Richtung Deutschland, geht sie nach London, Singapur, Hongkong oder New York sieht die Sache anders aus – dann wird es wirklich dramatisch. Wie auch immer, seit Bretton Woods gibt es keinen Goldstandard mehr, denn was die USA von dem Ansinnen hielten, daß jemand Dollars in Gold tauschen wollte, hat man ja mit der Erklärung von Nixon gesehen – nichts!

      In der Kreditgeldökonomie ist eine Zentralbank jedoch der ‚lender of first liquidity‘, d.h. diejenige Instanz, welche die einzige Quelle des Zahlungsmittelstandards ist, welcher üblicherweise in Geschäftsbeziehungen verwendet wird. Den ‚lender of first liquidity‘ zu „rekapitalisieren“ ist schlichtweg doppelt gemoppelt, weil dabei gewissermaßen „Wasser zur Quelle“ gebracht wird. Man kann das tun, es schadet auch nicht, aber sinnvoll ist was anderes!

      Das Kieler Papier enthält einige gute Passagen, z.B. daß der Grund für die TARGET-Salden in einer hohen Geldemission der Abflußländer zu finden ist, die niedrigere Bonitätsstandards bei der Kreditvergabe anlegen. Daß die Autoren sich dann auf W. Buiter beziehen führt sie dann jedoch auf die schiefe Bahn. Denn auch hier werden Erkenntnisse präsentiert, die aus längst vergangenen Goldwährungszeiten stammen. Das kommt davon, daß man Geldtheorie auf die Quantitätstheorie reduziert, die ja eigentlich nur eine Definitionsgleichung für einen künstlichen Parameter darstellt, nämlich die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes. Aber das ist ein anderes Thema.

  5. rubycon

    Umlaufgeschwindigkeitssteuerung ist ein schönes Thema – Stichwort Volatilität – demnächst mehr !
    Bezüglich Hochfrequenzhandel /-buchungen und Bargeldumlauf .

  6. rubycon

    Zum Nachdenken:
    Die Umlaufgeschwindigkeit ist = Lehaftigkeit des Tauschens : Ausmaß
    Die Volatilität ist = Leichtigkeit des Handels : Schnelligkeit
    Konsequenzen = Auswirkung durch Beeinflussung

  7. rubycon

    Zur Größe der EZB und Kapitalflucht siehe Graphik und Erläuterung Euro- und US-Dollar-Block auf Seiten 22 f des DeBuBankMonatsberichts Juli 2012

    Die Stabilität wird auch mit Ein- bzw. Austritten, sinkendem Eurokurs und Kapitalflucht nicht gefährdet werden. Die Gemeinsamkeit und Verlässichkeit der Mitglieder wird sich binnenwirtschaftlich und aussenwirtschaftlich differenzieren und zwar angemessen. Durch Volumen und Maßnahmen unabhängiger Geldschöpfung und -politik.
    Auch mit EU-vertraglicher Festschreibung und volksabstimmender Teilnahme.
    Hedger- und Dollarvormachtallianzen werden keine Ausschlieslichkeit mehr dominieren. Paul Kennedy :
    https://portal.dnb.de/opac.htm?query=Woe%3D118101064&method=simpleSearch
    und eine Vision
    http://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/35451/parlament-der-menschheit

  8. Alternatives_Geldsystem

    Endlich mal jemand, der darauf besteht, daß zwischen Banken mit Zentralbankgeld (ich zähle zum Zentralbankgeld die Sichtguthaben der Banken auf ihren ZB-Konten plus das Bargeld) bezahlt wird.

    Ich habe diese Tatsache im finanzcrash-Forum vertreten und bin dort dafür übelst beschimpft und gemobbt worden, und als ich die Unverschämtheit besass, mit denselben Beleidigungen wie meine Beleidiger zu kontern, wurde ich gesperrt, die Beleidiger jedoch nicht.

    Der Tenor unter den Experten dort ist sinngemäß folgender:
    Ja, im Prinzip stimmt es, aber in der Praxis sieht es anders aus.

    In der Praxis verrechnen Banken nur noch Salden.
    Für dieses Clearing wird nur ein winziger Bruchteil an Zentralbankgeld benötigt.

    Sie wissen sicher, was damit gemeint ist.
    Kunden von Bank A überweisen insgesamt 2 Millionen Euro an Kunden, die ihr Konto bei Bank B haben.
    Folglich müßte Bank A 2 Millionen ZB-Geld auf das ZB-Konto von Bank B überweisen.
    Tut sie aber nicht.

    Denn am gleichen Tag überweisen Kunden von Bank B an Kunden von Bank A insgesamt 2,2 Millionen Euro.

    Am Ende des Tages werden beide Summen gegeneinander verrechnet und was bleibt übrig ?
    Richtig: Bank B muß 200.000 Euro von ihrem ZB-Konto auf das ZB-Konto der Bank A überweisen.

    Dieses Beispiel zeigt, daß in der Praxis niemals soviel ZB-Geld von den Banken benötigt wird, wie der Zahlungsverkehr als Zahl hergibt.

    Und genau deshalb stimmt es halt, daß die Bank Giralgeld schöpft, ohne dafür ZB-Geld zu besitzen und dieses Giralgeld erfüllt die Funktion eines Zahlungsmittels genauso wie das gesetzliche Zahlungsmittel und wird deshalb auch als „Geld“ bezeichnet und in die Geldmenge gerechnet.

    Das Beispiel mit Bank A und B entspricht außerdem auch nicht der Realität. In der Realität haben nämlich Bank A und B Konten beim anderen und eine Kreditlinie, so daß nicht einmal mehr der Saldo von 200.000 Euro von Bank B an Bank in Form von ZB-Geld überwiesen wird, sondern dieser Saldo wird als Kredit bei Bank A verbucht (Bank B schuldet Bank A diesen Betrag).
    Und wie durch ein Wunder, nein, Quatsch, es läuft halt einfach so
    im Alltag, schwanken die Schulden der Banken untereinander und gleichen sich sogar auch aus und für all diese Millionen an Schulden
    wird wiederum kein einziger Cent ZB-Geld benötigt.

    So kommen also alle Experten zur Schlussfolgerung, daß die ZB als einzige Institution das gesetzliche Zahlungsmittel emittieren darf, daß aber die Banken im Ergebnis den Hauptanteil (sind es 80% oder mehr, ich weiß es gerade nicht) der Geldschöpfung betreiben, indem sie Giralgeld durch Kreditvergabe schöpfen und durch die oben erklärten Vorgänge niemals
    ZB-Geld in derselben Höhe benötigen, um den Zahlungsverkehr abzuwickeln.

    Somit sind 80% des Geldes eben Giralgeld. Damit wird bezahlt, auch zwischen den Banken, obwohl eine echte Zahlung mit ZB-Geld natürlich in 20% der Fälle erfolgt.

    Professor Huber mit seinem Vollgeld würde diese Giralgeldschöpfung der Banken mit einem Schlag beenden und das wäre auch gut so, denn es sind die Banken mit ihrer Giralgeldschöpfung, welche für Blasen und Krisen sorgen.
    Was soll das ganze Geschrei der Banken in den Krisen, daß der Interbankenhandel versiegt = die Banken geben den anderen Banken keine unbesicherten Kreditlinien mehr und flutsch, bricht das ganze Bankensystem zusammen.
    Das würde beim Vollgeld niemals passieren, deshalb ist das Festhalten am jetzigen System ein Verbrechen.

    Fazit: Trotz Ihrer glasklaren Aussage, daß Banken untereinander mit ZB-Geld bezahlen, sieht die Praxis ganz anders aus, indem getrickst wird.
    Man schreibt gegenseitig an und irgendwie gleicht sich das dann aus.
    Beim Bankrun zeigt sich dann, daß ZB-Geld an allen Ecken und Enden fehlt und der Betrogene ist der Bankkunde.

    Der Alptraum der Bank ist der Kreditkunde, der sich seine 200.000 Euro oder die Million bar am Schalter auszahlen lässt. Ein Horror für jede Bank, denn für solche Querulanten muss die Bank tatsächlich die volle Kreditsumme als ZB-Geld beschaffen und das ist grauenhaft für die Bank.

    Für die normalen Bankkunden und Kreditkunden jedoch läßt sich mit Tricks und Kreditlinien und Saldenverrechnung alles so gestalten, daß maximal 10 Prozent ZB-Geld kalkuliert werden müssen, welche sich die Bank tatsächlich beschaffen muß, um alle Zahlungsaufträge der Kunden zu erfüllen.

    Die Beschaffung von ZB-Geld ist wieder ein Thema für sich, denn da haben sich die Banken schöne Tricks einfallen lassen, um ihre Gewinne zu erhöhen. Beispielsweise leihen sich die Banken die notenbankfähigen Sicherheiten bei anderen Banken nur, sie benötigen nur einen winzigen Bruchteil des Nennwertes des ZB-Geldes statt den vollen Betrag.
    Es ist ein großer Unterschied, ob die Bank eine notenbankfähige Sicherheit mit Nennwert 1 Million Euro bezahlt oder sich gegen Zinsen dieses Papier ausleiht.

    Meine Vorstellung von einem besseren Geldsystem sieht kurz gesagt so aus:
    Eine Monetative emittiert Geld und dieses kommt durch öffentliche Ausgaben in den Umlauf.
    Der Staat zahlt keine Zinsen mehr für dieses Geld, es fließt als „Geschenk“ in die Welt.

    Die Monetative wacht über die Geldmenge, das kann sie nun auch effektiv tun, weil die Giralgeldschöpfung der Banken und das ganze Theater mit gegenseitigen Kreditlinien und Saldenverrechnung entfällt.

    Folge: es gibt keinen Bankrun mehr, es gibt keine Blasen mehr, es gibt keine Inflation mehr.

    Und nein, die Politiker können das Ding nicht in die Hyper-Inflation manövrieren, weil sie der Monetative nichts vorschreiben dürfen.
    Die Monetative muß vom Volk kontrolliert und gewählt werden, nicht von gierigen und korrupten Politiker, welche sie gerne als Geldruckmaschine mißbrauchen würden.

    Die Monetative vergibt zinslose Kredite an alle, welche genügend Bonität haben. So entfällt das Zinsproblem, es wird auch keine Umlaufgebühr benötigt, wie sie von den Freigeld-Leuten gefordert wird.

    Zusätzlich müßte ein gerechtes Bodenrecht eingeführt werden, damit wäre dann ein bedingungsloses Grundeinkommen finanzierbar.
    Die Details zu einem besseren Geldsystem können Sie bei Egon-W-Kreutzer nachlesen:
    http://www.egon-w-kreutzer.de/Geld/Grundlagen16.html

    Aktuell sind das alles Utopien.
    Zur Entschärfung der Eurokrise hat Professor Wilhelm Hankel die einzig vernünftige Lösung: Der Euro als Verrechnungswährung, jedes Land hat daneben seine eigene Währung.
    Das entmachtet die EZB vollständig und macht den Euro stabiler als Goldwährungen. Der Euro wäre die stabilste Währung der Welt
    und die Wirtschaft in den verarmten Euro-Ländern würde sich erholen.
    http://www.dr-hankel.de/2013/04/22/einfuhrung-in-mein-buch-die-eurobombe-wird-entscharft/

    • Das Interessante bei Ihrem Kommentar ist, daß Sie völlig korrekt anfangen, um dann mittendrin auf Ihre eigene Terminologie hereinzufallen. Denn einerseits deklarieren Sie korrekt, daß im Interbankenverkehr nur mit Zentralbankgeld gezahlt werden kann. Dann fällt Ihnen auf einmal der Begriff „Giralgeld“ auf die Füße, indem Sie schreiben: „daß Banken … Geldschöpfung betreiben, indem sie Giralgeld durch Kreditvergabe schöpfen…“. Weil „Giralgeld“ letztlich aber (auch) nur die eine Seite eines Kreditvertrages ist steht da letztlich nur: …daß Banken Geldschöpfung betreiben, indem sie Sichtforderungen durch Kreditvergabe schöpfen. Ja, na selbstverständlich, etwas anderes würde wohl niemand behaupten. Daß zu der Sichtforderung gegen die Bank auch die Kreditforderung zugunsten der Bank gehört, wird damit zwar nicht bestritten, es ist jedoch durchaus zweifelhaft, ob die Übertragung einer Forderung bereits eine schuldbefreiende Zahlung darstellt. Genau dieses haben Sie zu Anfang Ihres Kommentars verneint.

      Dann schlüpft Ihnen auch der Begriff „Verrechnung“ durch die Finger, denn bei einer Verrechnung wird lediglich auf das überflüssige Hin und Her des Zahlungsvorganges verzichtet soweit es sich um ein und dasselbe Schuldentilgungsmittel handelt. Denn Verrechnung bedeutet ebenso wie Zahlung mit dem Schuldentilgungsmittel, daß damit eine Schuldbefreiung einhergeht. Diese entsteht aber nicht aufgrund der Eigenschaft von Sichtforderungen einen Anspruch auf Zentralbankgeld zu verkörpern, sondern aufgrund der Gleichartigkeit der gegeneinander gerichteten Forderungen. Daraus zu schließen, daß „mit Sichtforderungen bezahlt werden könnte“ ist ein non sequitur, welches daraus resultiert, daß das menschliche Gefühl eine bargeldlose Transaktion als Zahlung ohne Zentralbankgeld sehen WILL. Das ist jedoch eine optische Täuschung, die allerdings weitverbreitet ist.

      Was die sogenannte (Schönwetter-) Praxis angeht: der Punkt ist der, daß die Sache so lange gut läuft wie sie gut läuft. Dabei machen sie allerdings die Rechnung ohne die sog. ‚long tails‘ der Wahrscheinlichkeitsverteilung von Einzahlungen und Auszahlungen. Denn auch wenn nach menschlichem Dafürhalten immer im Durchschnitt der Liquiditätsausgleich gesichert ist kommt es vor, daß dennoch punktuell die Bonität in Frage steht, weil das Zusammentreffen extrem unwahrscheinlicher Ereignisse anscheinend doch wahrscheinlicher ist, als die Statistik es vorgibt.

      Und auf einmal gibt es eine Refinanzierungsspitze, die völlig aus dem Rahmen fällt und bei den sonst unbürokratisch Kredit einräumenden (Partner-) Banken die Alarmglocke schrillen läßt. Und wie Banken nun mal so sind, stellen sie genau dann, wenn der Kreditbedarf besonders hoch ist auf einmal ihre Forderungen fällig – und schon ist der Schlamassel da. Ein blauäugiges Insistieren darauf, daß ja schon nichts passieren wird so daß die eigene Vorstellung haltbar ist verkennt, daß ausgerechnet in der Bankenbranche schon alles passiert ist, was man sich vorstellen kann.

      Die Fässer mit dem Vollgeld und dem ‚bank run‘ lasse ich an dieser Stelle mal aus, dazu gibt es eigene Posts. Daß Banken tatsächlich aktiv darauf hinwirken, daß der Bedarf an Zentralbankgeld so gering wie möglich ist, ist bei einer bargeldsparenden Wirtschaft nicht überraschend und wurde auch schon vor über 90 Jahren so beschrieben, mal abgesehen davon, daß eine solche Verfahrensweise auch legitim ist.

      Was die Monetative angeht: es gibt sicherlich viele Ideen dazu was man machen könnte, um das Geldwesen „wetterfester“ zu machen. Ich gehe davon aus, daß das aktuelle Geldsystem noch genügend Stellschrauben aufweist, deren Aktivierung durchaus zu einer Verbesserung der Stabilität des Geldsystems führen könnte.

  9. Alternatives_Geldsystem

    Danke für Ihren Kommentar.

    Ich habe weder BWL noch VWL studiert, habe mich aber mit dem Geldsystem als Autodidakt beschäftigt und stelle die Sachverhalte so dar, daß sie auch Laien verstehen können.

    Den Unterschied zwischen ZB-Geld in Form von Sichtguthaben der Banken bei der ZB und als Bargeld kenne ich – im Gegensatz zu der großen Mehrheit der Menschen.

    Am Ende bleibt folgende Erkenntnis:
    Die Bank braucht im Schnitt nur einen Bruchteil an ZB-Geld für ihre gewährten Kredite.
    Sie jongliert mit den beschriebenen Werkzeugen herum und spätestens beim Banrun, oft auch schon früher, führt das in die Katastrophe zu Lasten des Bankkunden oder der Steuerzahler („Wir müssen die systemrelevanten Banken retten“).

    Solch ein Geldsystem ist kriminell, es ist ein Unding, so etwas vernünftigen Menschen aufzudrücken. Möglich ist dies nur, weil nicht mal ein Prozent der Menschen versteht, was Geld ist und in welchem Betrugssystem sie leben.

    Professor Franz Hörmann hat das Betrugssystem als solches bezeichnet und sollte als Held gefeiert werden, denn alle anderen VWL und BWL Studenten und Absolventen sind nichts als Opportunisten, welche beim Betrug mitmachen, um sich einen Mercedes und ein besseres Leben als der Rest der Betrogenen leisten zu können.
    Auf seiner Webseite kann man sein Buch „Das Ende des Geldes“ kostenlos herunterladen, deshalb bringt es nichts, wenn ich seine Argumente hier explizit wiederhole:
    http://www.franzhoermann.com/

    Ein mutiger Rechtsanwalt klagt gegen sein Kreditinstitut, weil er den Betrug der Banken durchschaut hat.

    „Ihr Kreditvertrag von der Bank ist schlicht nichtig!“

    Es läuft auch eine Petition des Rechtsanwaltes Carlos Gebauer, welche eine Gesetzesänderung erwirken will, weil die Justiz keine Ahnung vom Geldsystem hat und zu Unrecht Menschen enteignet zum Vorteil der betrügerischen Banken.
    Denn eine Bank bedient sich bekanntlich aus dem Pfand, wenn ein Kredit notleidend wird. Dabei hat sie in den allermeisten Fällen nicht mal einen Bruchteil an ZB-Geld für den Kredit besorgen müssen, folglich hat der Kreditnehmer oft bereits die wirklichen Auslagen der Bank bezahlt und die Bank hat null Anspruch auf eine „Restsumme“, folglich auch kein Anspruch auf Zwangsversteigerung des Hauses.
    Die Kreditnehmer werden so systematisch von den Banken beraubt und das nennt sich „legitim“ ?

    Leider ist das Video dazu bei youtube nicht mehr auffindbar, da kommen merkwürdige Meldungen, daß youtube ungewöhnlichen Datenverkehr von meiner IP festgestellt hat oder so ähnlich. Völliger Unsinn.

    Ich bin der Meinung, daß das Jonglieren der Banken kriminell ist und sofort unterbunden werden müßte. Vorschläge wie das Vollgeld würden den Betrug und das kriminelle Banken-Kasino mit einem Schlag
    auf eine gesunde Basis stellen.

    Ich bemerke zu meinem großen Bedauern, daß Experten wie Sie nicht gegen den kriminellen Kern des Geldsystems vorgehen, sondern ganz locker und easy alles verharmlosen, dazu dient eine nonchalante Sprache.
    Damit dienen und unterstützten ausgerechnet solche, welche das System im Detail kennen, dieses gigantische Betrugs-und Ausbeutungs-System.
    Da mache ich nicht mit, auch wenn ich mir dafür keine Sympathien bei den Opportunisten einhandle.

    Insgesamt denke ich , sind wir uns darin einig, daß der Verrechnungs-und Kreditlinienzirkus der Banken im Ergebnis dazu führt, daß sie zu Lasten der Kunden auf dem Hochseil tanzen, das könnten sie nicht, wenn es Vollgeld nach Huber gäbe.

    Es ist kein göttliches Gesetz, daß Geld nur als Schuld in die Welt kommen darf, wie es bei unserem Betrugs-Geldsystem der Fall ist.
    Beim Rheingold kommt Geld als ein Gutschein auf die Welt, zinslos.

    Egon-W-Kreutzer schlägt eine kleine Änderung des heutigen Geldsystems als ersten Schritt zum Weg aus der Verschuldungs-Sackgasse vor, den ich unterstütze:
    Die Kommunen sind allesamt total überschuldet. Die Strassen verrotten, Brücken werden unbefahrbar, öffentliche Einrichtungen zerfallen, es fehlt Geld an allen Ecken und Enden.

    Dabei wäre es so einfach, genügend Geld zur Reparatur von Strassen und Schulen und Kindergärten usw. zu bekommen:
    Die Zentralbank (nicht die EZB, das ist eine Betrugs-Zentralbank, die dringend entmachtet werden muss) stellt der Kommune den Betrag X auf deren Konto . Zinslos. Nicht als Kredit, sondern als Geschenk, meinetwegen können Sie auch Zuschuss dazu sagen.

    Mit diesem Betrag X stellt die Kommune Mitarbeiter ein oder vergibt Aufträge an die Privatwirtschaft. Die Strassen werden repariert, die Brücken saniert, die Schulen werden verputzt, die Dächer geflickt, die Schwimmbäder und Bibliotheken wieder eröffnet, die Parks werden gereinigt, die Gehwege werden täglich gereinigt (in Berlin, wo ich wohne, treten Sie alle 2 Meter in Hundekot, überall liegt Dreck).

    Mit solchen Maßnahmen blüht die Wirtschaft auf. Millionen von Arbeitslosen kommen in Arbeit.
    Ach so, ich vergaß noch mein spezielles Konzept:
    Hartz-4 Empfänger bekommen das Doppelte ihres jetzigen Netto-Einkommens als Nettolohn ausbezahlt.
    Sie reinigen die Gehwege, sind quasi Quartiers-Manager.
    Statt 1200 Euro hartz-4 ohne zu arbeiten, bekommen sie von der Stadt einen Netto-Lohn von 2400 Euro für ihre neue Arbeit.

    Tja, das würde einen riesigen Konsumschub in Deutschland auslösen, auch in Spanien, Italien, Griechenland, England und allen anderen Staaten auf der Welt. Die Arbeitslosigkeit würde gegen null gehen und der Aufschwung würde sich von selbst tragen. Ganz ohne Inflation, denn das neu geschaffene Geld wird ja am Ende zur Tilgung von Krediten benutzt , welche im Schuldgeld-Betrugssystem in Hülle und Fülle vorhanden sind und damit verschwindet bekanntlich das Geld wieder aus der Welt.

    Das nur mal so als Gedankenanstoss.

    Ich würde mich freuen, von Ihnen zu erfahren, ob Sie die Sache wie Franz Hörmann und Carlos Gebauer und vielen anderen Geldkritikern sehen, nämlich daß das heutige Geldsystem ein Betrugssystem ist.

  10. Alternatives_Geldsystem

    Danke für den link, der leider falsche Informationen verbreitet, kein Wunder, denn der Autor bezieht sich auf Herrn Creutz und dieser hat die Giralgeldschöpfung bis heute nicht verstanden, der Professor Hörmann jedoch schon.

    Der Autor behauptet, daß das Buchgeld der Geschäftsbanken durch Aktiva gedeckt sein müssen.
    Da liegt der Hund begraben.
    Wäre das Buchgeld durch Aktiva gedeckt, gäbe es keinen Bankrun, weil die Bank die Aktiva zur Refinanzierung einsetzen könnte und damit alle Bargeldauszahlungen und Überweisungen ihrer Kunden leisten könnte.

    Dies ist aber gerade nicht der Fall. Die Banken vergeben Kredite, ohne das ZB-Geld dafür zu besitzen.
    Sie besitzen nur einen kleinen Teil und entsprechend ihrer Rechnungsmodellen reicht dieser kleine Teil auch aus.
    Die Tricks und die Jongliererei durch Kreditlinien und dem Ausleihen von notenbankfähigen Sicherheiten ermöglichen diese Schönwetter-Konstruktion.

    Ich sehe schon, daß Sie auf meine Vorschläge und Argumente nicht eingehen, deshalb erspare ich mir weitere Kommentare.

    Auch Ihre Reaktion auf die Tatsache, daß es sich um ein Betrugs-Geldsystem handelt, zeigt mir, daß Sie auch zu den Mitläufern gehören, denen es schnuppe ist, daß wir von den Banken ausgeraubt und betrogen werden, in Zusammenarbeit mit den verlogenen Politikern.

    Insofern frage ich mich, was Ihnen das Betreiben Ihres Blogs – abgesehen von einer Befriedigung Ihres Egos – bringt und welchen Nutzen Ihr Blog für die versklavten Menschen hat ?
    Die Antwort liegt auf der Hand.

    Es gibt halt nur wenige Freiheitskämpfer wie Hörmann, welche es wagen, gegen den Strom zu schwimmen und die Wahrheit über das System zu sagen.

  11. Frankie Bernankie

    @Alternatives_Geldsystem

    Ich verstehe nicht , wie man so schlicht darauf beharrt, durch die eine sowieso vorzunehmende Saldierung wäre jegliche einzelbeleghafte Buchung zwischen zwei verschiedenen Wirtschaftssubjekten ( in diesem Fall Geschäftsbanken ) eigentlich obsolet und hätte keine Evidenz , müsste nicht validiert und plausibiliert werden. Ich verstehe diese Ignoranz gegenüber einer rechnungsgelegten Buchhaltung nicht, wo man meint, Einzelbelege sind ja egal ,am Ende des Tages gibt’s ein – überschaubares – Saldo, und nur das muss bewehrt sein mit einer Schuld/Guthaben-Validität. Dann könnten wir uns die ganze Buchhaltung sparen, und als leidgeprüfter SAPler im betrieblichen Rechnungswesen kann ich Ihnen versichern: es kommt im Zweifel IMMER auf den Einzelbeleg, den einzelnen Geschäftsvorfall an, Dieser muss im Zweifel für sich „geradestehen“, dieser muss im Soll und Haben gleichermassen den Anforderungen von Nachprüfbarkeit, Werthaltigkeit, Haftung und Rechnungslegung geradestehen. Das wird im Interbankenverkehr nicht anders sein, jede Überweisung muss im Zweifel für sich alleine stehen können ( vulgo mit ZB – geld besichert sein ). Auch dort hat, wie in den Wirtschaftsbeziehungen sonst auch, das gegenseitige Misstrauen die Hegemonie über das gegenseitige Vertrauen ( und deshalb auch die wunderbaren IT-Systeme, die u.a. auch mich in Lohn und Brot setzen, weil wie sagte Lenin so schön: „Mißtrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“ ).

    • Alternatives_Geldsystem

      Frankie Bernankie,
      es muss sich um Mißverständnis handeln.
      Selbstverständlich wird jede einzelne Überweisung korrekt verbucht.

      Ich mache praktisch seit Jahren nur noch Online-Banking, kenne aber auch die Überweisungsformulare der Banken und habe sie früher selbst benutzt.
      Da muß der Zahlungsempfänger und dessen Bankverbindung eingetragen werden.
      Die Bankleitzahl ist die Kontonummer der Bank bei der Zentralbank, die Kontonummer des Empfängers ist dessen Girokonto bei der Bank.

      So ist jede Überweisung korrekt und eindeutig definiert und wird ohne jeden Fehler gebucht (wenn sich da niemand vertippt oder das automatisierte Lesen der Belege fehlerhaft ist, was praktisch nie vorkommt).

      Das ändert aber nichts daran, daß täglich ein Saldo entsteht und nur dieser Saldo auf den ZB-Konten der Banken bewegt wird.
      So kann es sein, daß 2 Millionen Euro in Form von 500 Überweisungsvorgängen verbucht werden, aber lediglich
      200 Euro vom ZB-Konto der Bank A auf das ZB-Konto der Bank B
      überwiesen werden.

      Man kann jetzt noch tiefer in die Praxis einsteigen und entdecken, daß es
      unterschiedliche Verfahren gibt, eine Überweisung zwischen zwei Banken auszuführen.
      Ein Verfahren greift direkt bei der ZB, so daß die 25 Euro, die ich im Onlineshop für ein Rasierwasser per Giro-Direkt oder Sofort-Überweisung oder wie die Dinger heissen, bezahle, tatsächlich eine direkte Überweisung in Echtzeit von meiner Bank auf das ZB-Konto der Empfängerbank des Händlers stattfindet.
      Andere Verfahren werden nicht direkt auf der Ebene der ZB-Konten der Banken abgewickelt, sondern saldiert und nur der Tagessaldo wird überwiesen.

      Die Buchhaltung hat damit keine Probleme, für die ist es egal, wie die Banken das intern regeln.

      Ein Trick der Banken ist der Beitritt zu einem Giro-Verband.
      In diesem Verband sparen sich die Mitglieder noch viel mehr ZB-Geld als wenn sie mit einzelnen Banken Sondervereinbarungen treffen.
      Im Grunde sind solche Verbände das Optimum aus Sicht der Banken, solange noch Bargeld erlaubt wird, das größtmögliche Optimum wäre aus Sicht der Banken das Verbot jeglichen Bargeldes und das Aufkaufen der Konkurrenzbanken, so daß alle Überweisungen von allen Kunden nur noch innerhalb der eigenen Bank passieren, weil es nur noch eine einzige Bank gibt, denn dann entfiele der Abfluss von ZB-Geld vom eigenen ZB-Konto völlig.

      Ein Horror für jede Bank ist ein Kreditkunde, der sich seine 500.000 Euro, die er als Kredit gewährt bekam, am Schalter in bar auszahlen läßt.
      Denn nun muß die Bank tatsächlich diese Summe an ZB-Geld beschaffen.
      Im Normalfall muss sie während der Laufzeites eines Kredites nur einen Bruchteil der Kreditsumme als ZB-Geld beschaffen, die überwiegende Summe läuft problemlos ohne ZB-Geld über die Bühne durch die Saldierung.

      Deshalb hat der Rechtsanwalt Schramm natürlich recht, wenn er der Bank Betrug vorwirft, denn wenn eine Bank sich nur 200.000 Euro an ZB-Geld für seinen Kredit in Höhe von 1 Million Euro beschaffen musste, dann sind ihr auch nur für diese 200.000 Euro Kosten entstanden und sie muß auch nur 200.000 Euro wieder tilgen.
      Vom Kreditnehmer verlangt die Bank aber Zinsen für 1 Million, das ist Betrug.

      Und wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann, nimmt sich die Bank das Pfand und verkauft es und erlöst meinetwegen 800.000 Euro damit.

      Das bedeutet, daß die Bank sich 200.000 Euro leihen musste und am Ende sich 800.000 Euro in die eigene Tasche steckt plus alle bereits geleisteten Tilgungsraten des Schuldners.

      Das ist Enteignung und Raub und Diebstahl und Betrug, alles vereint und angeblich „legal“.
      So jedenfalls urteilen die Richter, die vom Geldsystem und der Geldschöpfung null Ahnung haben.
      Welch ein kriminelles System, voll unterstützt vom Staat, der mit all seiner Macht dem säumigen Schuldner auf die Pelle rückt, ihn wenn nötig mit Polizeiknüppeln aus seinem Haus entfernt und es ihm wegnimmt.

      Was soll man von all den Juristen und Bankern und VWL und BWL-Leuten halten, die nichts gegen dieses kriminelle System unternehmen, sondern ganz locker darüber schwadronieren und mir noch süffisant erklären, daß es „mir unbenommen sei“, dieses System als kriminell zu bezeichnen ?

  12. Frankie Bernankie

    @soffisticated

    Danke für den Glötzl-Link, ein sehr guter Artikel.
    Sehr schön das Resumee:

    „Die wahre Ursache für die Instabilisierung unserer Gesellschaft liegt darin, daß die Geldguthaben und damit die Kapitaleinkommen in unserem Wirtschaftssystem notwendigerweise rascher als das Bruttosozialprodukt wachsen müssen, was wegen der starken Ungleichheit des Kapitalvermögens zu einem Auseinanderdriften von Arm und Reich führen muß.
    Diese Instabilisierung unserer Gesellschaft kann nur durch geeignete Kapitalsteuern verhindert werden und nicht durch Modifikationen im Geldschöpfungsprozeß. In diesem Sinne hoffe ich, mit dem vorliegenden Artikel einen Beitrag dazu zu leisten, daß alle Kräfte von einem Scheinproblem abgelenkt und wieder auf die Lösung der Hauptprobleme fokussiert werden.“

    Müsste man jedem Geldmystiker ins Stammbuch schreiben.

    • @ Frankie

      Die einzige Sache in dem Artikel bei der ich nicht mitgehen würde ist die zitierte Formulierung mit „notwendigerweise“, denn es gibt kein Naturgesetz, daß es so sein muß. (Das Modell dazu folgt irgendwann demnächst.) Es ist natürlich nicht zu bestreiten, daß es so IST und man kann nun nach den Gründen suchen, warum! diese Entwicklung so eingetreten ist. Auf der obigen Seite „Schulden“ ist m.E. einer der wichtigen Gründe genannt, nämlich die steuerliche Bevorzugung von Fremdkapital gegenüber Eigenkapital in Verbindung mit der Absetzbarkeit von Zinsaufwendungen als Betriebskosten. An einer derartigen Stelle anzusetzen ist auch deswegen schon viel aussichtsreicher, weil dieser Mißstand sogar in dem gegenwärtigen Koalitionsvertrag (kurz) adressiert wird und sich ebenso im aktuellen „Regierungsprogramm“ wiederfindet. Die Bedeutung dieser „Kleinigkeit“ hat sich allerdings noch nicht herumgesprochen… Das Schöne dabei ist, daß man niemandem etwas verbieten muß und dennoch Erfolge erzielen könnte, die 1000 Goodwill-Kampagnen nicht erreichen können.

  13. barbaresco

    Sehr geehrter Hr. Mendez,

    ich habe einige Ihrer Beiträge verfolgt. Es lässt sich Erkennen, dass es unterschiedliche Sichtweisen bezüglich des Aktes der „Geldschöpfung“ durch Geschäftsbanken besteht. Ich schreibe Ihnen nicht, um von Ihnen einen ausführlichen Kommentar dazu bekommen – das haben Sie ja schon mehrfach in Ihrem Blog getan. Die Belegung mit Quellen Ihrerseits, schätze ich als etwas ungenügend ein. Sie beziehen sich meist auf Ihren Blog oder auf Hr. Stöcker. Hr. Dr. Glötzl, welchen Sie als Quelle heranziehen, bezieht sich seinerseits wiederum auf Hr. Creutz. Ich schätze Hr. Creutz sehr für seine Arbeit! (Besoders die Berechung der Zinsbelastung) Es gab vor über zehn Jahren schon diese Diskussion mit Hr. Creutz, er blieb bei seiner Meinung auf die Sie sich widerum berufen. Ich bin davon ausgegangen, dass bei dieser Thematik heute mehr Einigkeit herrscht. Haben Sie noch andere Quellen, welche ihre Sichtweise untermauern? Genau geht es um die Hinterlegung von Zentralbankgeld bei Geschäften der Banken untereinander. Ihre Ausführugen waren für mich unbefriedigend. Bitte geben Sie mir mehr Quellen. (Die Zitierung von Hr. Creutz bei dieser Thematik ist in etwa so, als wenn ich bei einer Zinskritik mich auf Autoren beziehe, die Hr. Senf als Primärquelle angeben). Kurz gesagt es handelt sich um eine etwas ätlere Diskussion, welche Sie quasi neu aufziehen jedoch mit der Hinterlegung von „alten“ Quellen. mfg barbaresco Reserva 2005 🙂

  14. Max Lehnhardt

    Wer das Geld-Kreditsystem der Banken durchschaut hat, der weiß, dass ein einziger Betrug auf ganzer Linie vorliegt. Es ist schlimm genug, dass der Staat, falls man noch Staat dazu sagen kann dieses Bankenkartell unterstützt, man kann sich insgeheim denken warum. Sauber ist das System ohnehin nicht, wie hier so buchhalterisch angegeben und vertreten wird. Mann kann noch nicht einmal sagen, mehr Schein als Sein, denn alles ist bereits großes Blendwerk. Der Verlierer wird wie immer wieder das Volk sein. Ich warne hier vor dem Niedergang des Systems ausdrücklich!
    Zwar wird es ein Neustart geben, OHNE Bargeld, doch nur damit, um das Volk vollkommen zu steuern und zu kontrollieren. Wer das mitmacht ist selbst schuld, am Ende steht nicht nur der Tod schlechthin, sondern auch deren geistiger Ruin was weit schlimmer ist.
    Die große Not wird also kommen, ohne Zweifel, schlimm ist es auch, dass die Massen in den vielen Jahren der Ausbeutung und Unterdrückung nicht gelernt haben. Bitter wird der Kelch sein, der lauter eingeschenkt wird, der das Mahlzeichen des Tieres annimmt.
    Max

    • „Wenn die Zentralbank ihre Gewinne an die Regierung ausschüttet, wird durch diese Ausschüttung neues Geld geschöpft?“

      Die leichte Antwort auf Ihre Frage ist: nein, durch die „Gewinnausschüttung“ wird kein neues Geld geschöpft, sondern bereits existierendes nur umverteilt.

      Die nicht ganz so leichte Antwort fängt erst mal damit an, daß der Begriff „Gewinnausschüttung“ im Grunde eine „contradictio in adjecto“ darstellt, mithin es etwas derartiges überhaupt nicht geben kann. Das liegt daran, daß „Gewinn“ üblicherweise als eine Stromgröße definiert ist, die als solche die Differenz einer Bestandsgröße darstellt. Diese Bestandsgröße kann – da es ja um die Ausschüttung geht – nicht das Eigenkapital sein, denn Eigenkapital kann man nicht ausschütten, weil dies lediglich die Differenz der beiden Bilanzseiten darstellt. Ausschüttungsfähig ist lediglich etwas, was auf der Aktivseite existiert, wobei auch hier die schönen Phantasiewerte wie „Geschäftswert“ oder „Patente“ und erst recht nicht irgendwelche „Lager“ ausschüttungsfähig sind. Bezieht man also den Gewinn auf das was ausgeschüttet werden kann, so ist dieser Gewinnbegriff eingeengt auf die Bestandsgröße (liquides) Geldvermögen, so daß man dieser Betrachtung einen liquiditätsorientierten Gewinnbegriff zugrunde legen muß, der Gewinn als Überschuß der Einzahlungen über die Auszahlungen definiert.

      D.h. es ist Liquidität, Geld was ausgeschüttet werden kann, wobei sich dies auf eine bilanzielle Bestandsgröße bezieht. Diese existiert aber nur, wenn dasjenige, was ausgeschüttet werden soll auch in den Verfügungsbereich des Unternehmens gelangt ist. In den Verfügungsbereich gelangen kann aber nur ein Geldbetrag, welcher als (punktuelle) Bestandsänderungsgröße dann den Bestand an Liquidität erhöht. Dieser Geldbetrag muß aus logischen Gründen aus den Ausgaben der Unternehmen stammen, die über den Umsatz wieder zum Unternehmen zurückfließen. Diese Ausgaben werden aber nicht „mehr“ wenn sie außerhalb des Unternehmens „zirkulieren“, denn durch „Herumreichen“ vermehrt sich Geld nicht. (Aus diesem Grunde hat Rosa Luxemburg übrigens die Notwendigkeit des Imperialismus abgeleitet!)

      Und dennoch kann das Phänomen entstehen, daß für alle einzelwirtschaftlich operierenden Unternehmen ein der Periode zurechenbares „Mehr“ an (Geld-)Vermögen entsteht, obwohl gesamtwirtschaftlich ein „Mehr“ an Geld nicht existiert. Das Entscheidende dabei ist, daß dieses „Mehr“ auf ein Periodenende bezogen ist bei dem der „Gewinnbedarf“ für die zu kompensierenden Abschreibungen (Lohnkosten sind ja nur ein durchlaufender Posten) geringer ist, als das für diese Investitionen aufgewendete Liquiditätsvolumen. Das funktioniert deswegen, weil das (abschreibungsorientierte) Tilgungsvolumen gewissermaßen einen „Tilgungsrest“ übrigläßt, welcher den durchlaufenden Posten des Ausschüttungsbetrages „finanziert“. Damit sieht es so aus als würden die Unternehmen „mehr“ Geld einnehmen, als sie zuvor verauslagt haben, obwohl es „Mehr“ überhaupt nicht geben kann und auch nicht geben muß.

      Es ist ein bestimmtes Muster wie die vorhandenen Geldbestände innerhalb der Ökonomie umgeschichtet werden, womit die Illusion erzeugt wird, durch Produktion würde ein „mehr“ an Geld entstehen. Sobald man einmal kapiert hat, daß eine Periodenrechnung mit ihrem Gewinnbegriff eine falsche Vorstellung von der Genesis des Gewinnes (in Bezug auf Geldvermögen) erzeugt bekommt man auch ein Gefühl dafür, warum die einzelwirtschaftlichen Argumente auf der Ebene der Gesamtökonomie nicht mehr stichhaltig sind.

      • Es ist nicht der „Tilgungsrest“ sondern die bereits erlöste Abschreibung, die als Liquidität temporär nicht für die Anlagenerneuerung betriebsnotwendig ist und bis zur Neuinvestion Zinsen erlösen kann bzw. bei negativem Zins Zinsaufwand kostet und damit vorübergehend bis zum Ende der Abschreibung/Tilgung zusätzlich Liquiditätserhohend bzw. Liquiditätssenkend ist.
        Die Zuteilung der Abschreibungen und Zinsen zur Passivseite bestimmt sich nach den EK und FK Quoten zum Zeitpunkt der Finanzierung der Anlage und bis zum Ende der Nutzungsdauer.
        Interessanter wird es bei Annahme unterschiedlicher, durchschnittlicher Zinssätze für EK und FK statt tatsächlicher Zinssätze.
        😉

        • Na ja, diese ominöse Geschichte mit der „erlösten Abschreibung“ setzt voraus, daß die Tilgungsvereinbarung mit der Bank vorsieht, daß der (Zeit-)“Wert“ des kreditierten Anlagegutes unter den restlichen Tilgungsbetrag fällt. Das heißt auf gut Deutsch, daß die Bank Forderungen hat, bei denen das üblicherweise als Sicherheit dienende Anlagegut nicht mehr den erforderlichen Besicherungswert aufweist. Bei einer Maschine mit 10 Jahren Nutzungsdauer und 500.000 € kann ja pro Jahr bei linearer Abschreibung und linearer Tilgung bei realisierten Absatzerwartungen zwar der Abschreibungsbetrag von 50.000 € erlöst werden (dieser wird ja bei der Preiskalkulation mit einbezogen), steht aber für Zwischenanlagen oder Erweiterungsinvestitionen (der berühmte Lohmann-Ruchti-Effekt) nicht zur Verfügung, weil ja die Tilgungszahlungen die „erlösten Abschreibungen“ gleich wieder neutralisieren.

          Natürlich kann man Konstellationen finden, wo der Effekt eintritt. Im Fall der Reinvestition kann man die unterbliebene Tilgung als Neukredit interpretieren, weil ja auch neu investiert wurde. Wenn aber unterbliebene Tilgungen ausgeschüttet werden (die buchhalterische Phantasie ist durchaus ausreichend dafür solche Legenden zu erfinden), liegt im Grunde eine Substanzveringerung vor, die letztlich eine zu hohe Profitabilität suggeriert, denn „erlöste Abschreibungen“ sind ja letztlich Liquiditätsbeträge, die in einen „Tilgungsfonds“ gehören würden – wenn es den denn gäbe…

      • Soffi, Du denkst zu sehr mit 100% FK-Finanzierung, es gibt aber dauerhafte EK-Finanzierungsanteile, einmalige nichtauflösbare Beiträge, Baukostenzuschüsse (von Nutzern), Zuschüsse (staatliche Subventionen), Steuerliche Abschreibungsvorteile (Subventionen)…
        Sicherheiten bei 0 Nullzinsen scheint etwas zu sehr „Old School“
        😉

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