Unter dem Titel „Europäische Geldspaltung“ ist am 10. August 2012 im österreichischen Standard ein viel zu wenig beachteter Artikel erschienen, der ein Thema behandelt, welches es verdient hat näher beleuchtet zu werden. Es geht dabei um die sogenannte Fragmentierung der Geldmärkte. Darunter kann man verstehen, daß im Gegensatz zur Anfangsphase des EURO, wo dem allgemeinen Dafürhalten nach sich ein Geldstrom in die „Südländer“ ergoß, nunmehr allenfalls Banken desselben Staates sich gegenseitig noch Kredite im Rahmen des allgemeinen Interbankenmarktes einräumen. Ein Interbankenmarkt zeichnet sich ‚grosso modo‘ durch einen mehr oder weniger kurzfristigen Liquiditätsbeistand aus, der darauf beruht, daß die täglichen Salden zwischen Ein- und Ausgängen an Liquidität irgendwie ausgeglichen werden müssen. Siehe: Was ist clearing?
Ein gespaltener Geldmarkt bedeutet damit, daß das eigentlich normale „Vertrauen“ der Banken untereinander nicht existiert, so daß es bei Zahlungssalden nicht zu einer Stundung, sondern zu einem Zahlungsbegehren kommt, welches nur durch die Übertragung von Zentralbankliquidität beglichen werden kann. Das dahinterstehende Problem hängt damit zusammen, daß eine Marktsegmentierung ein Anzeichen dafür ist, daß die Banken der jeweiligen Länder ein unterschiedlich hohes Bonitätsniveau aufweisen, welches offensichtlich nicht mehr durch die Erhöhung des Risikozinses kompensierbar ist. Wäre ein Ausfallrisiko noch kalkulierbar, könnte es im Risikozins eingepreist oder alternativ versichert werden. Dies ist auf dem EURO-Interbankenmarkt offenbar derzeit nicht der Fall.
„In particular for the money markets, the report stated that the cross-border secured and unsecured money market has become increasingly impaired. This is reflected, among other factors, in the pricing of risk in the repo market, which has become more dependent on the geographic origin of both the counterparty and the collateral, in particular when these stem from the same country.“ Quelle ECB
Nun kann man sich fragen, warum es nicht ausreichend sein soll, daß Banken innerhalb eines Landes die entsprechenden Geldbeträge hin- und herschieben und wo der eigentliche Vorteil liegt, wenn Banken auf EURO-Ebene Kreditbeziehungen unterhalten. Schließlich ist ein EURO so gut wie der andere, auch wenn einige besonders Spitzfindige herausgefunden haben wollen, daß Geldscheine mit der Serienkennung „Y“ (Griechenland) möglichst nicht mehr angenommen werden sollten.
Das hängt an zwei Dingen:
– einmal an der Tatsache, daß in einem einheitlichen Währungsraum eine Geldanlageentscheidung nach der Abwägung zwischen Ertrag und Risiko in einer unkalkulierbaren Situation stets dazu neigen wird, den sicheren Hafen zu wählen
während
– auf der anderen Seite die ersten EURO-Jahre die Vorstellung erzeugt haben, daß ein einheitlicher Währungsraum auch zu einheitlichen Zinsen führen müßte.
Ersteres ist unmittelbar einleuchtend, während letzteres zwar das persönliche Gerechtigkeitsempfinden befriedigen mag, jedoch von den Üblichkeiten – ausgerechnet – des Interbankenmarktes in keiner Weise nahegelegt wird.
Punkt a) die Kapitalflucht in den sicheren Hafen ist unmittelbar mit den TARGET-Salden verbunden, wobei die Verkettung der TARGET-Salden mit Leistungstransaktionen nur Verwirrung zu stiften geeignet ist. Zum hinter die Ohren schreiben: Bestandsveränderungen können etwas mit Leistungsvorgängen zu tun haben, müssen aber nicht! (Kapitalflucht ist zahlungsbilanztechnisch gesehen eine Übertragung und hat mit Leistungstransaktionen nichts zu tun.) Dies ist an dieser Stelle jedoch nicht Thema.
Punkt b) scheint im Zusammenhang mit der von der EZB erklärten mangelhaften Transmission der geldpolitischen Impulse eher ein Theorieproblem zu sein, als ein valides geldpolitisches Ziel, geschweige denn eine anzustrebende (gerechte) Gleichgewichtssituation. Das Unverständnis der EZB resultiert denn auch daraus, daß das ominöse ‚law of one price‘ ja eigentlich auf den ach so effizienten Finanzmärkten doch am ehesten durchzusetzen sein müßte. Was stellt man aber fest? Daß die Zinsspreads inzwischen eine Höhe erreicht haben, bei der die Finanzierung des öffentlichen Zinsendienstes sowie die ‚rollover‘-Finanzierung des Staatsschuldenstandes mehr und mehr in die Bedrouille gerät.
Der Clou hängt natürlich an der Frage, inwieweit die „Südbanken“ zur Refinanzierung auf die „Nordbanken“ zurückgreifen können oder nicht. Dieser (derzeit kaum vorhandene) Rückgriff wird erst dann wieder möglich sein, wenn die vorhandenen ‚collaterals‘ wieder als satisfaktionsfähig eingestuft werden. Die im EURO-Interbankenmarkt akzeptfähigen ‚collaterals‘ sind aber eben i.d.R. die Staatspapiere, die derzeit von den „Nordbanken“ hinsichtlich der „Südschuldverschreibungen“ aktuell nicht (kaum) akzeptiert werden. (Deswegen ist ein Wertpapier-RTGS-System derzeit kein vordringliches Vorhaben!)
Was macht also eine EZB, die aufgrund ihrer theoretischen Grundrichtung an das ‚law of one price‘ glauben muß? Richtig, sie wird versuchen darauf hinzuwirken, daß die ‚collaterals‘, welche den Interbankenmarkt wieder in Gang setzen würden, einem Mindeststandard genügen, so daß sie wieder in Inter-EURO-Geldmärkten als akzeptabel, d.h. als beleihbar gelten. (Salopp gesagt könnte dann auch die Bundesbank wieder griechische Papiere von „ihren“ Banken als Refinanzierungspfand akzeptieren – ist zwar derzeit gegenstandslos, jedoch unter solchen Voraussetzungen prinzipiell möglich.) Denn solange die EZB einen Mindestpreis ausruft (und garantieren kann) ist ein Staatswertpapier sowohl innerhalb als auch außerhalb! des EURO-Raumes (mit Haircut) beleihbar. Insofern ist der Hintergrund der gegenwärtigen Debatte darüber, ob die EZB für Staatspapiere ein Mindestkursziel definieren kann weniger eine Angelegenheit von Gerechtigkeitserwägungen, sondern davon, daß die EURO-Geldmärkte wieder zu einem einheitlichen ‚modus operandi‘ zusammenfinden.
Der gewünschte Effekt eines einheitlichen EURO-Geldmarktes wird sich jedoch auf diese Weise kaum herstellen lassen. Allegorisch ausgedrückt versucht die EZB gerade, die nicht mehr kommunizierenden Gefäße (Geldmärkte) mit einem ‚bypass‘ künstlich zu verbinden, um der Legende Nahrung zu geben, in EURO-Land gäbe es tatsächlich so etwas wie eine einheitliche Geldpolitik. Nun ja, ‚de jure‘ gibt es sie tatsächlich, ‚de facto‘ ist es immer noch so, daß jedes EURO-Land bei der Frage, welche Bonitätsnormen für das nationale Bankensystem verbindlich sind, eine unterschiedliche Antwort bereithält.
Letzteres kann auch eine EZB durch die Garantie eines ‚collateral‘-Mindestpreises nicht nivellieren. Da scheint es wirklich um kulturhistorische Aspekte zu gehen, nämlich um die Frage, ob die Nachhaltigkeit bei der Durchsetzung von Geldschulden so geartet ist wie in den „Überschußländern“ oder ob es vergleichsweise laxe Üblichkeiten (40:40:20) bei der Eintreibung von Geldschulden gibt wie in den „Südländern“. Der menschliche Intellekt mag sich dagegen sträuben zu akzeptieren, daß die Qualität der Durchsetzung des Schuldendienstes darüber entscheiden soll, wer kreditwürdig ist und wer nicht. Aber es nützt nichts, es ist so! Warum? Weil Schulden eine soziale Verknüpfung darstellen. Heißt was? Eben: dort wo soziale Bindungen stark sind, entstehen Erfolgsgeschichten!
Abstrakt hin oder her!