Monatsarchiv: September 2012

Grundsätze ökonomischer Paradigma

Was sollte eigentlich die Quintessenz der Debatte um die VWL sein?

Nachdem sich die Wirtschaftspresse mal wieder um die Defizite der VWL Gedanken gemacht hat ohne dabei in irgendeiner Weise auch nur zu zarten Schlussfolgerungen zu kommen, ist es an der Zeit sich über die eigentlichen Konsequenzen Gedanken zu machen. Dazu ist es ganz nützlich, sich die Grundzusammenhänge des ‚mainstream’-Paradigmas noch einmal kurz vor Augen zu führen.

Die Ingredienzien des ‚mainstream’ bestehen aus folgenden Zutaten:

  • die Nutzen-Rationalität von Handlungen der als souverän angesehenen Haushalte;
  • die Gewinn-Rationalität von Handlungen der als souverän angesehenen Unternehmen
  • die Effizienz-Rationalität der Interaktionsbeziehungen von Unternehmen und Haushalten in der Formulierung der Prinzipien der Marktwirtschaft

die sich alle als Varianten einer Tauschgesellschaft identifizieren lassen, in der die Individuen vorausgesetzterweise ein gemeinsames Interesse verfolgen, welches sich in der Abstraktion des Marktgleichgewichtes wiederfindet.

Das ‚mainstream’-Paradigma besteht somit aus der

  • der Nutzen-Maximierung
  • der Gewinn-Maximierung
  • dem Pareto-Kriterium des Marktgleichgewichts

was sich in einer Theorie des Güterpreisausgleichs wiederfindet, wofür immerhin ein Existenzbeweis existiert, welcher nach Arrow/Debreu etc. mit Hilfe singulärer Mathematiktheoreme beweisbar ist.

So weit, so gut!

Kurzexkurs:

Nach Lakatos sind die Optimalitätskriterien von Nutzen- und Gewinnmaximum, sowie das Effizienzkriterium des Marktgleichgewichts der „Schutzgürtel“, welche den sogenannten „harten Kern“ des Paradigmas gegen Kritik absichern. Dieser „harte Kern“ besteht aber aus der Funktionsvorstellung des Paradigmas, welcher in der Hoffnung besteht, daß sich die gesellschaftliche Wohlfahrt dadurch am besten steigern läßt, indem der marktausgleichende Preismechanismus auch tatsächlich zu einem gesamtgesellschaftlichen Optimum führt.

Kurzexkurs Ende

Für diese Konvergenzvermutung gibt es in nicht mal in der ‚mainstream’-Ökonomie einen Beweis, im Gegenteil: einer der wichtigsten Vertreter dieses Paradigmas – Frank Hahn – hat immer wieder darauf hingewiesen, daß aus der Existenz eines Gleichgewichts nicht folgt, daß dieses auch erreicht wird. Eine lange Geschichte…

Nun ist es aber nicht so, daß dieses Paradigma nicht einige wünschenswerte Eigenschaften hätte, die z.B. darin bestehen, daß es auf freiwilligen Interaktionen aufbaut, den liberalistischen Anspruch, welcher sich in der ‚pursuit of happiness’-Passage der US-Verfassung wiederfindet, abbildet, sowie die Vorstellung der Effizienz privatwirtschaftlicher Produktion unterstützt. Das kann man nicht ignorieren.

Im Grundsatz: was kann man einer einer Orthodoxie entgegensetzen? Die Kritik ihrer Annahmen, wie es weitläufig passiert? Weit gefehlt! Hinsichtlich einer Orthodoxie gibt es nur eine Möglichkeit: eine andere Orthodoxie, welche sich nicht mit den „Schutztheoremen“ der Orthodoxie auseinandersetzt, sondern einen anderen paradigmatisch validen Entwurf dagegensetzt. Dazu braucht man nur ein paar Zutaten, die sich interessanterweise sogar in der nationalökonomischen Blaupause von Adam Smith wiederfinden.

Die orthodoxen Zutaten

  • individuelles bzw. unternehmerisches Effizienzgleichgewicht
  • freiwilliges Interaktionsgleichgewicht
  • individuelle Entscheidungsfreiheit des Liberalismus

sind im Grunde genommen in der Parabel von Adam Smith enthalten, die durch das Tauschgleichgewicht von Hirsch und Biber illustiert wird. Über mehr ist die VWL bisher nicht hinausgekommen!

Was ist nun die Konsequenz daraus? Hoffnungslos ist das Ansinnen, aus einer Kritik der Annahmen eine Alternative zu stricken. Denn immer dann, wenn eine Annahmekritik erfolgt, wird der „harte Kern“ des kritisierten Paradigmas implizit bestätigt. Was macht man also? Man entwickelt eine andere Funktionsvorstellung! Eigentlich ganz einfach!

Und welche ist das? Auch diese findet sich bei Adam Smith – in seinem Stecknadelbeispiel. Denn entgegen seinem Tauschprinzip entwickelt er auch ein Kooperationsprinzip, welches zwar auf der einen Seite ein technologisches Argument darstellt, auf der anderen Seite jedoch eine andere Funktionsvorstellung von Ökonomie enthält, die nicht mehr auf einem direkten Tausch aufbaut, sondern das Prinzip einer abstrakte Entlohnung impliziert, die auch gleichzeitig beinhaltet, daß es zu einer Entäußerung vom Gemeinschaftsprodukt seitens des Individuums kommt. (Über diesen Detailaspekt sind ja die Marxisten hergefallen – ohne großen Erfolg!)

Die damit formulierte Heuristik ist jedoch als Interaktion über den Tauschwert von Waren insofern eigenständig, als nicht Güter, die einen individuellen Nutzenwert besitzen das Objekt ökonomischer Handlungen sind, sondern Waren, die aus der Perspektive der (nicht unmittelbaren) Produzenten keinen nutzentheoretischen Wert aufweisen, sondern nur noch einen abstrakten (monetären) Tauschwert besitzen – also in Geld gemessen werden! Bereits dieser Problemaufriß des ökonomischen „Para“-Themas bedeutet, daß das „normale“ Wertparadoxon in einer arbeitsteiligen Wirtschaft nicht als latentes Gültigkeitsprinzip vorgebracht werden kann. Denn die unmittelbare Verfügbarkeit über das Gemeinschaftserzeugnis ist nicht das, was das Individuum als Kompensation für seine kooperativen Bemühungen erwartet. Erwartet wird ein (marxistisch ausgedrückt) Wertäquivalent, welches einen Zugriff auf die gewünschten oder notwendigen Güter erlaubt.

Man muß es einfach noch mal betonen: eine Ware hat keinen individuellen Wert, sondern nur einen abstrakten Preis! Damit ist aber die Handlungsmaxime warenproduzierender Unternehmer nicht die Bedürfnisbefriedigung von Individuen, sondern der Ausgleich einer Einnahme-/ Ausgaberechnung, die sich nicht werttheoretisch definiert! Dem steht natürlich nicht entgegen, daß das Ziel der finanziellen Überlebensfähigkeit daran hängt, daß ein Unternehmer seine zahlungsfähige Zielgruppe zutreffend einschätzt – und einen Geldgewinn erzielt.

Da aber Einkommensbezieher normalerweise keine Nutzenerwägungen hinsichtlich der von ihnen selbst produzierten Güter anstellen, ist die korrekte Theorie des Kapitalismus eine Geldtheorie, die als Theorie sozialen Handelns die sozialen Kooperationsvorteile gemeinschaftlichen Handelns in den Vordergrund des Paradigmas stellt und nicht mehr eine Gleichgewichtsvorstellung pflegt, die auf einem Kalkül individuell restringierter Handlungen aka liberaler Individualentscheidungen beruht.

Damit stellt sich aber das Entlohnungsproblem, denn die Markttheorie postuliert, daß relative Mengen das Tauschverhältnis bestimmen. Deswegen sind Vertreter der Markttheorie auch immer davon überzeugt, daß sich Geld als (Real)-Wert darstellen lassen müßte. Das ist jedoch nicht der Fall. Denn wie man seit über 100 Jahren wissen könnte, sind abstrakte Geldzahlungen davon geprägt, daß sie immer in Relation zu einem Produktionsergebnis interpretiert werden müssen. Das heißt in der einfachsten Formel, daß Kosten immer in Relation zu dem Stückergebnis der Produktion zu Geldpreisen führen. Jeder Buchhalter, der mal in mehreren Währungsbereichen gearbeitet hat weiß: Geld ist ein relatives Maß der Produktion! Das heißt aber auch, daß Geld einen Verteilungsmaßstab darstellt, welcher unabhängig von seinem absoluten „Wert“ eine handlungsleitende Rolle spielt. (Die in Bezug auf Geld landläufige Zumessung eines realen Werts ist darin begründet, daß auch die sagenumwobenen 99,99% Geld als Wertmaßstab für Güter interpretieren, eine klassische Verwechslung von Erfahrungs- und Erkenntnisobjekt!)

Im Grunde genommen macht die Organisation von Produktion durch Geld letzlich den Kapitalismus aus. Der läßt sich somit nicht mit Hilfe alberner Wertparadoxien erklären – sorry Leute, das ist so! Das Kuriose dabei ist, daß nicht werthaltiges Geld – eben als relatives Maß der Produktion – durchaus einen Wert erhält, nämlich dadurch, daß Unternehmer dem Schuldendruck, den sie durch die Aufnahme von Kredit zur Produktion insoweit Folge leisten müssen, daß sie zu Erzielung eines monetären Ertrages Waren (= kalkulierte Geldwerte) gegen eine Geldzahlung verkaufen – müssen! (Kennt jeder Unternehmer, warum ist das für Volkswirte so schwierig?) Damit ist auch schon ein wesentliches Phänomen der aktuellen Wirtschaftskonstellation geklärt: der Wertinhalt des Geldes besteht aus dem Schuldendruck, dem sich die Unternehmer ausgesetzt sehen. Das mag man als zynische Sichtweise bedauern – mehr als Bedauern wird daraus jedoch nicht!

Eine nüchterne Essenz dieser Sichtweise besteht darin, daß sich auf dem, was landläufig als Gütermarkt bezeichnet wird ein Vorgang abspielt, der sich mit dem Erfahrungsvorgang „Einkaufen“ nicht so einfach vereinbaren läßt. Denn der vermeintliche Tausch an der Kasse des Supermarktes, wo phänomenologisch Geld gegen Gut „getauscht“ wird, stellt sich aus einer monetären paradigmatischen Perspektive als Tausch von Geld gegen kalkulierten Geldwert dar – was auch begründet, daß für Produzenten Waren durchaus dann wertlos werden, wenn keine ausreichende Zahlungsbereitschaft dafür existiert und die betreffenden Güter nicht etwa nach nutzentheoretischen Überlegungen an die potentiell dadurch nutzenerzielenden Haushalte verteilt, sondern schlichtweg vernichtet werden.

Es gäbe noch viel zu diesem Thema zu sagen, doch dies ist hier ein Blog und kein Doktorandenseminar.

Damit das Ganze hier nicht im Regen stehenbleibt, füge ich mal die Graphik eines Simulationsmodells an, welches die genannten Kriterien für ein ökonomisches Paradigma erfüllt. Wer das für kompliziert hält: das ist das einfachste kreislauftheoretische Modell einer kapitalistischen Ökonomie – inclusive stock/flow Differenzierung und Erfüllung dynamischer Konsistenzkriterien!

 

Eine weitergehende Darstellung dieses ökonomischen Paradigmas findet sich bei dr-menendez.de – leider nur auf ‚english‘, aber inclusive des systemtheoretischen Hintergrundes – als Denkmuster, nicht als Theorieersatz! Na gut, auf Mailanfrage habe ich die erweiterte Version auch auf Deutsch!

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Die Rüstung der Bundesbank

Die Geldtheorie ist immer wieder eine goldige Spielwiese für „was wäre wenn“ Überlegungen, deren Vorteil es ist, niemals in eine ernsthafte Realitätsdimension vorzustoßen zu können. Darum eignet sie sich auch hervorragend dazu, Ängste vor Eventualitäten zu schüren, die nur dann einzutreten pflegen, wenn Juristen versuchen, ökonomische Sachzusammenhänge entscheiden zu wollen. Der letzte Versuch, Juristen dazu zu bringen, ökonomische Sinnfragen zu entscheiden, blieb an der (aus der Sicht der Kläger) Intransigenz bzw. der Professionalität der Verfassungsrichter hängen. Zum Glück!

Das Neueste an Verwirrung liefert die „Was wäre wenn“-Philosophie in Bezug auf die Schadenfolgeabschätzung in Bezug auf den Fall, daß es zu einem Zusammenbruch der EURO-Währung kommen würde. Das erfolgt mit dem Hintergrund, daß das deutsche Selbstverständnis – nachdem es, mehr oder weniger erfolgreich, von jedem völkischen Denken „bereinigt“ wurde – sich in dem Erfolg des Nachkriegs-Wirtschaftswunders wiederfinden konnte. Dabei wurde die Stabilität der D-Mark, welche mit der Zusatzbeschreibung „Härte“ doch eher an Krupp-Stahl denn an erfolgreiche Kooperation erinnert, das abstrakte(!) Paradepferd, welches als Ausweis überlegener Wirtschaftskraft erfolgreich darstellbar war.

Umso mehr trifft es dieses Selbstverständnis, wenn nun der EURO ins Zwielicht gestellt wird, indem Zweifel daran gesät werden, ob sich der Wechsel von D-Mark zu EURO nicht doch zu einem unabsehbaren Desaster auswachsen könnte oder nicht. Leitlinie dieser Hysterie ist die Insinuierung, daß „unser schönes Geld“ bei einem fehlschlagenden Versuch in Sachen EURO lediglich für ein irreales EURUNION-Traumgebilde verbrannt worden wäre, wobei die Verantwortung für dieses Desaster selbstverständlich in einer nicht-deutschen Arbeitsethik gesucht werden müsse. (Dieses Argument ist zur Hälfte richtig, allerdings geldtheoretisch nicht stichhaltig – was es umso problematischer macht, es abzuwehren!)

Was also bereitet der deutschen Seele – made in USA – die größten Unannehmlichkeiten? Richtig: die Sorge um den Erhalt des „schönen Geldes“! Und wer ist der Retter? Wiederum richtig: die Bundesbank!

Das „Was-wäre-wenn“-Szenario findet sich in diesem Fall in der Frage, was passieren würde, wenn es zu einem Zusammenbruch des EURO käme und welche Stellung dann einer Bundesbank zukäme, die ja dann wieder in Deutschland zu der alleinigen Hüterin der Währung reavancieren würde. Dabei soll es an dieser Stelle erstmal nicht um die anscheinend immer noch nicht verstandenen TARGET-Salden gehen, welche ja inzwischen dazu herhalten müssen, jegliche Kritik an der Krisenpolitik der Bundesregierung abzuwehren, weil das Argument, die Krisenpolitik sei deswegen alternativlos, weil sonst mehr als eine halbe Billion EURO (je nach Phantasie auch gerne mehr) als Verlust zu befürchten seien, ohne eine fundierte Kenntnis der tatsächlichen Sachverhalte nur schwer abgewehrt werden kann. Daß die TARGET-Salden natürlich von sachunkundigen Juristen zu einem gesamtwirtschaftlichen Verlust umdefiniert werden können, muß man ja nicht bestreiten – richtig ist jedoch, daß diese Verrechnungssalden unter Zentralbanken eben das sind: nämlich Verrechnungssalden und eben weder Forderungen noch Verbindlichkeiten darstellen. Und damit auch kein Forderungsausfallgegenstand.

Aber nehmen wird mal an, es käme tatsächlich zu einem Forderungsausfall, welcher für die Bundesbank zu einer Bilanzkonstellation führte, wo der Posten „Eigenkapital“ auf der „falschen“ nämlich auf der Aktivseite stünde. Denn das ist zumindest für normal wirtschaftende Unternehmen der Punkt, an dem die Insolvenz qua Überschuldung beantragt werden muß. Denn ein Eigenkapitalsaldo auf der Aktivseite bedeutet, daß das Vermögen nicht mehr die Schulden deckt und somit – wie auch bei dem Kriterium Illiquidität – das Ereignis Überschuldung den Gang zum Insolvenzrichter notwendig macht.

Doch das gilt natürlich nicht für die Bundesbank. Die steht natürlich in alter Nibelungentreue für die Prinzipien der „harten“ D-Mark (die nicht mehr wiederkommen wird) und stellt sich dem Drachen „Forderungsverluste“ gegenüber der untergegangenen EZB heldenhaft entgegen, indem sie trotz des Makels eines negativen Eigenkapitals die Zukunft des deutschen Geldwesens in verantwortungsvoller Weise zu führen imstande wäre und damit eine wiedergewonnene D-Mark-Freiheit mitgestaltete!

Aber nun mal ernsthaft: soweit eine Zentralbank hinsichtlich desjenigen Zentralbankgeldes, welches sie selbst emittieren kann, in Anspruch genommen wird, gibt es kein Vertun: sie ist immer und unbedingt zahlungsfähig. Das liegt an einer kleinen Geschichte im Zentralbankrecht, daß die Geschäfte auf eigene Rechnung von einer Zentralbank mit Zentralbankgeld bezahlt werden könnten. Heißt: Zentralbanken können Gehälter oder sogar Luxusbauten mit selbst emittiertem Geld bezahlen. (Nur das ist das, was mit „inflationsfördernder Geldschöpfung“ bezeichnet wird. Das hat was mit der Frage der Integration von Zentralbankgeld zu tun – ein verwickeltes Problem.) Das heißt, das Zentralbanken laufende Kosten mit einer Bestandsveränderung des Bilanzpostens Zentralbankgeld ausgleichen können und nicht dazu gezwungen sind, entsprechende Einnahmen erzielen zu müssen. Obwohl die Bundesbank in ihrer Geschichte noch nicht zu dieser Zuflucht greifen mußte und jegliche Zahlungsanforderung aus den ihr zufließenden Zinserträgen finanzieren konnte, gibt dieser Aspekt die Antwort auf die Frage, ob eine Zentralbank mit einem negativen Eigenkapital weiterhin eine geldwertstabilisierende Funktion wahrnehmen kann: JA, sie kann es!

Das gilt immer und unbedingt. (Das gilt nicht insoweit eine Zentralbank Zahlungsanforderungen in einer Währung zu erfüllen hat, welche sie selbst nicht emittieren kann.) Es ist daher nicht notwendig, daß die Bundesbank irgendwelche anderen Tricks anwendet, es ist auch nicht nötig, daß „die Bürger ihr Vertrauen in die Zentralbank“ aufrechterhalten. Denn solange eine Zentralbank die Möglichkeit hat den Umlauf an Zentralbankgeld derart zu steuern und sie damit die Kreditkonditionen der Geschäftsbanken, die sich als allererstes auf den Interbankenmarkt auswirken, beeinflussen kann, ist ihrer Gestaltungsmacht keine Grenze gesetzt.

Auf das Vertrauen der Bürger kann sie getrost verzichten!

Denn eine Zentralbank ist nicht deswegen mächtig, weil sie Erträge erwirtschaftet, sondern weil sie das ihr angeschlossene Banksystem dazu veranlassen kann, einen soliden Bonitätsstandard einzuhalten. Das macht sie dadurch, daß sie die Verfügbarkeit von Zentralbankgeld so knapp hält, so daß sich die Geschäftsbanken stets einem Liquiditätsproblem ausgesetzt sehen, was letztere postwendend durch eine solide Geschäftspolitik honorieren müssen.

Das Problem mit den TARGET-Salden ist, daß – richtig betrachtet – das Einflußpotential der Bundesbank bei einem EURO-Zusammenbruch dadurch reduziert würde, daß sie einen Kassenbestand ausweisen müßte, welcher das latente Forderungsvolumen der Geschäftsbanken widerspiegelt. Auf die Verwendung dieser „Schuldpositionen“ hat die Bundesbank keinen Einfluß! (Denn ein positiver TARGET-Saldo bedeutet, daß die Bundesbank eine Geldschöpfungsposition übernimmt, die sie selbst nicht geschaffen hat!) Darauf hat als einziger Ökonom bisher H.-W. Sinn hingewiesen – trotz seiner teilweise abstrusen geldtheoretischen Vorstellungen! Respekt!

Dieser Verpflichtungsanteil ist es, welcher der Bundesbank für einige Zeit die „Herrschaft“ über den deutschen Geldmarkt entziehen würde. Denn der Abbau der TARGET-Salden wird erst dann passieren, wenn die EURDM (so es sie jemals geben würde) zu einer Weltleitwährung wird und damit die Knappheitsdoktrin der Bundesbank wieder zu einer bindenden Restriktion wird. (Für Buchhalter: Kassenbestand gegen Auslandsforderung – simpler Aktivtausch!)

Es ist nicht zu erwarten, daß das der bisherigen Leitwährung gefällt!

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Die schwäbischen Hausrichter

Normalerweise ist ja Ambrose Evans-Prichard (wo hat der eigentlich den Doppelnamen her?) ungefähr so sachlich und neutral wie die ehemalige DDR-Postille „Neues Deutschland“. Aber wenn er nicht aufpaßt, rutscht ihm doch mal etwas Sinnvolles heraus:

„Germany’s ESM share is capped at €190bn, so what happens if Spain and Italy are forced to step out of the rescue machinery because they themselves are in too much trouble to fund the mechanism?

The Court made it clear that Germany will not automatically pick up the slack.“

Der entsprechende Twitter-Sprech:  s.o.

Was dann passiert ist klar: der ESM kann dann nicht seinen vorgesehenen Umfang von 750 Mrd. € erreichen, es sei denn, der Bundestag und -rat usw. stimmt einer diesen Ausfall kompensierenden Erhöhung des Haftungsbetrages zu. Das führt natürlich zu einer lustigen Situation, wenn eine Erhöhung des Haftungsbetrages damit begründet werden muß, daß ein Haftungsträger seine Haftungsaufgaben nicht wahrnehmen kann und deswegen die verbleibenden Haftenden ein entsprechend höheres Haftungsvolumen beschließen müssen. Ich freue mich schon auf die kreativen Darstellungen, warum derartige „alternativlose“ Beschlußvorlagen „einen wichtigen Beitrag zu einer gemeinsamen Rettung des EURO“ sein sollen. Well: gemeinsam kann man auch allein sein, schon lustig!
Das sind aber noch die harmlosen Aspekte.

Ärgerlich wird der aktuelle Richterspruch deswegen, weil die jüngst erweiterten Kriterien für einen Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB offensichtlich auf der Abschußliste des Bundesverfassungsgerichts stehen. Denn was für Richter in Frage steht ist nicht, ob ein gegenwärtiger EZB-Präsident eine kreative Begründung dafür hat, weshalb die EZB einen Kauf von Staatsanleihen vornimmt, sondern ob der Vorgang des Kaufs an sich bereits eine Überschreitung der vertraglichen Kompetenzen der EZB darstellt.

„An acquisition of government bonds on the secondary market by the European Central Bank aiming at financing the Members’ budgets independently of the capital markets is prohibited as well, as it would circumvent the prohibition of monetary financing.“

Das heißt im Klartext, daß auch Käufe von Staatsanleihen der EZB auf dem „Sekundärmarkt“ verboten sind. Offenbar haben die Richter die Nase voll davon, daß unter dem Deckmantel der „Unabhängigkeit der EZB“ inzwischen Dinge passieren, welche durch die EU-Verträge in keiner Weise gedeckt sind. Die Drohung ist damit offensichtlich: sollte sich die Bundesregierung nicht langsam dazu durchringen, die EZB/ESM-bedingten potentiellen Haftungsrisiken durch klare Ausschlußklauseln hinsichtlich einer möglichen Haushaltswirksamkeit abzuwenden, würde das Bundesverfassungsgericht dazu übergehen müssen, die – in Bezug auf die Handlungen der EZB – permissive Handlungsweise der Bundesregierung als nicht verfassungskonform zu rügen! Das sieht aus wie eine Einladung an die Kläger, ihre Klageschriften auf die richtigen Punkte auszurichten.

Man kann es aber auch andersherum sehen: die Richter haben mit ihrem gestrigen Spruch der Bundesregierung in ihren Bemühungen, die Staatsanleihenkäufe der EZB zu verhindern, den Rücken gestärkt, indem sie latent die Mitgliedschaft im EURO in Zweifel gezogen haben. Denn auch wenn die Meinung vorherrscht, daß das Urteil im Hauptsacheverfahren keine größeren Änderungen erbringen werden, läßt sich dennoch absehen, daß die Richter in Bezug auf eben diese Staatsanleihekäufe sich eine juristische Schranke einfallen lassen werden, welche deren „Unbegrenztheit“ wiederum beschränkt. Das könnte zu einem späten Erfolg Gauweilers führen, dessen Eil-Eilantrag zwar im Höchsttempo abgeschmettert wurde, was im Umkehrschluß ja nicht heißt, daß damit nicht ein justiziables Thema berührt würde.

Es scheint so, als würde der Vorstoß der EZB hinsichtlich der angekündigten OMTs vom vergangenen Donnerstag vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert werden. Wenn man so will kann man das auch als eine Stärkung der Bundesbank sehen, die den EZB-Kurs schon lange nicht mehr mitträgt. Die Definition dessen, was die EZB als mit ihrem Mandat als vereinbar ansieht, dürfte vor den juristischen Argumenten des Bundesverfassungsgerichtes letztlich zerplatzen. Der Punkt bleibt spannend, es wird ja schon spekuliert, ob das Bundesverfassungsgericht (resp. die Bundesregierung) die EZB wegen der OMTs vor den EuGH zitiert.

Und nun? Bringt dieser ganze Zauber etwas hinsichtlich der Lösung der Haushalte-/ Banken-/ Staatenschuldenkrise? So richtig nicht, denn was damit festgeklopft wird ist die Troika-Austerität, deren segensreiche Wirkungen man in den betroffenen Ländern vergeblich sucht. Das ist jedoch nur der kurzfristige desaströse Aspekt, denn auf der anderen Seite könnte man erkennen, daß säkulare finanzpolitische Entwicklungen – um die es sich bei der „Multipolaren Schuldenkrise“ handelt – nicht mit albernen „Strukturreformen“ bewältigt werden können. Denn wenn es um Finanzfragen geht muß man auch eine adäquate Antwort drauf haben. Wie man weiß, kann man als Schuldner eine fällige Zahlungs nicht durch die Lieferung einer Gütermenge substituieren.

Insofern ist auch der Jubel der Politik über die Errichtung des ESM ein bißchen verfrüht. Denn welches Problem wird damit gelöst, die Handlungsfreiheit der EZB mit Hilfe verfassungsrechtlicher Gründe zu beschränken? Lag nicht auch ein wesentlicher Grund für den ESM darin, die Spekulation an den Finanzmärkten mit bonds einzudämmen? War nicht die EZB der letzte Joker, wenn es um die Abwendung von Refinanzierungskrisen – sowohl bei Banken, als auch bei Staaten – ging (LTRO)? Man wird den Eindruck nicht los, daß die schwäbischen „Sparvorschriften“ der Richter wieder diejenigen Effekte hervorbringen, die mit der Ankündigung der EZB hinsichtlich der Durchführung „unbegrenzter“ OMTs als beherrschbar gegolten haben.

So wird auch der Jubel der Finanzmärkte verständlich, denn sie haben nicht deswegen gejubelt, weil eine Lösung für das EURO-Überschuldungsproblem in Sicht ist, sondern weil es in der EURO-Zone jetzt wieder mit Spekulation was zu verdienen gibt! Wozu schwäbische Sparsamkeit doch alles gut ist!

 

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EZB: Was ist eigentlich passiert?

Die lustigen Verlautbarungen der horroraffinen veröffentlichten Presse zur EZB können eigentlich nur noch als ‚running gag‘ angesehen werden. Man kann sich natürlich auch Gedanken machen, was wirklich passiert ist: ‚business as usual‘!

Der Kauf von ‚bonds‘ ist nämlich ein normaler Vorgang für eine Zentralbank. Das ist auch der Bundesbank passiert. Man muß sich fragen, welche Ziele damit erreicht werden sollen. Die offizielle Begründung ist, daß die geldpolitischen  Impulse offensichtlich nicht mehr wirken. Das kann ja durchaus sein, nur dann muß man sich fragen, aus welchem Grund sie ihre Wirksamkeit verloren haben. Die Geschichte mit den ‚bonds‘ ist dabei nur vordergründig von Wichtigkeit. Denn die säkulare Entwicklung der Zinsen ist großflächig im Sinken begriffen. Daher sind steigende Zinsen an sich ein Anachronismus. Nur: als Alarmsignal reicht das!

Der eigentliche Grund für die europäische Geldspaltung liegt darin, daß die Banken ein Rentabilitätsproblem haben, aus dem sie sich nicht selbst befreien können. Das Problem ist, daß die EZB nur Liquidität zur Verfügung stellen kann, aber keine Rentabilität. Ein bißchen geht das zwar, indem sie den Leitzins senkt, aber das hilft nicht viel. Denn das wirkliche Problem ist die mangelhafte Rentabilität der Unternehmen, welche die Rentabilität der Banken untergräbt. Das bekommt man nur hin, wenn die Unternehmen wieder den erforderlichen Schuldendienst selbst erwirtschaften können. Damit handelt es sich bei den ‚bond‘-Käufen um ein klassisches Nachfrageprogramm.

Das kann man machen, die Frage ist, warum ist das nötig? Die Antwort ist: ein Bauboom verändert die relativen Preise zwischen den Bestandspreisen und den Preisen der allgemeinen Lebenshaltung. Denn die Übersteigerung der Baupreise müßte an sich eine dementsprechende Steigerung der Lohneinkommen nach sich ziehen, damit der cash-flow der Bauunternehmen das erforderliche Volumen aufweist. Dabei kann es auch Pannen geben, die den (armen) „Investoren“ vor Augen führen, daß sie sich nicht auf temporäre Konjunkturen verlassen können. Das Ärgerliche ist: die Einkommen aus Bautätigkeit können sich verdünnisieren. Das äußert sich entweder in Kapitalflucht oder in Konsum- oder Investitionsverweigerung. Und davon sind auch ‚bonds‘ betroffen. So einfach ist das.

Niemand braucht dabei zu argumentieren, daß ja eigentlich die gesamtwirtschaftliche Nachfrage ja da sein müßte. Weit gefehlt: Kapitalverkehrsfreiheit bedeutet eben auch, sein Geld nicht dort ausgeben zu müssen, wo es erwirtschaftet wurde. Das ist so!

Was kann man als Zentralbank dagegen tun? Eben das! Warum? Weil Geldspaltung nicht nur was mit Zinsen zu tun hat, sondern auch mit Ertragsraten! Diese sind dann platt, wenn die erzeugten Einkommen nicht mehr demjenigen Wirtschaftskreislauf zugeführt werden, wo sie ursprünglich entstanden sind. Und wie steigert man Ertragsraten? Richtig: indem dort Geld ausgegeben wird, wo es eine Renditeklemme gibt! Kapitalverkehrsfreiheit hin oder her!

Daß die EZB damit Dinge macht, die nicht zu ihrem legalistischen Auftrag gehören – sicherlich! Das kann man kritisieren: Nur: warum kann sie es dennoch tun? Eben: weil die wesentlichen(!) geldvermögensvernichtenden Wirkungen der Finanzierung von Staatsschulden nur dann eintreten, wenn man einen Krieg verloren hat!

 

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Das Mißverständnis von Sahra W.

Nun ist ja das Neue Deutschland nicht gerade für eine ausgewogene Berichterstattung bekannt (wer ist das schon), aber wenn Gastautoren sich dort präsentieren, kommt schon mal was ordentliches heraus. So jüngst von Ulrike Herrmann zu der wundersamen Annäherung von Sahra Wagenknecht einerseits sowie Gauweiler (und Sinn) andererseits. Wiewohl ein derartiger Schulterschluß einen merkwürdig anmutet, soll hier eher auf die Kritik von Herrmann an Wagenknecht eingegangen werden, die es in sich hat:

„Doch an einer theoretisch zentralen Stelle kommt es zu einer Konvergenz mit Erhard: Wagenknecht tut so, als wären Banken normale Unternehmen. Wenn bankrotte Firmen schließen müssen, dann soll diesauch für überschuldete Banken gelten. Damit behandelt sie Geld, als wäre es eine neutrale Ware wie Autos.“

Man mag Erhard zugute halten, daß er eine solche Sichtweise schlichtweg ignorieren konnte, weil das deutsche „Wirtschaftswunder“ (welches ohne irgendwelche Zauberei funktionierte) sogar ohne sein wesentliches Zutun eine eigene Erfolgsgeschichte schrieb. Wie man damals über Banken dachte, war vergleichsweise unerheblich, denn die Schreckensworte der Gegenwart hatten seinerzeit noch nicht einmal Eingang in den Wortschatz gefunden.

Diesen Luxus hat Wagenknecht nicht. Es heutzutage durchaus nicht beliebig, wie man über Banken denkt. Insofern trifft der Vorwurf von Herrmann die Verstaatlichungsrhetorik von Wagenknecht schwer. Denn wenn es richtig ist, daß Banken nicht mit Produktionsunternehmen vergleichbar sind, stürzt die ganze „Banken-einfach-pleite-gehen-lassen“ Vorstellung in sich zusammen. Damit diese laut Wagenknecht auch nicht im entferntesten in den Geruch einer theoretisch unterfütterten Position gerät, sollen ja auch die „Einleger“ vor jeglichem Verlust geschützt werden – Bailout einmal anders.

Das Argument von Herrmann ist, daß Ansteckungseffekte wie in den 30er Jahren es verböten, Banken einfach pleitegehen zu lassen. Das mag durchaus ein valides empirisches Argument sein.

Der Kern der Geschichte liegt jedoch tiefer und betrifft die Frage, welche Rolle Banken in einer Gesamtwirtschaft zugemessen wird. Das drückt sich darin aus, daß Herrmann schreibt: „Wer die Realwirtschaft nicht gefährden will, muss die Banken retten.“

Das ist so!

Warum?

Es gibt (mindestens) drei verschiedene Arten Banken zu sehen:

a) Banken sind ein Ausdruck davon, daß der Kapitalismus seinen „Mehrwert“ generiert. (Marxisten)

b) Banken sind „Intermediäre“, welche die „Ersparnisse“ von Nichtkonsumenten weiterleiten. (Neoklassik = ökonomischer Mainstream)

c) Banken sind „Finanzinstitute“, die dafür sorgen, daß Unternehmer zu den „Finanzmitteln“ kommen, die sie instand setzen, Wohlstand zu erzeugen. (Schumpeter)

Was ist nun richtig?

Was „Mehrwert“ sein soll, können nicht mal die Marxisten richtig definieren. Denn mit dem „Transformationsproblem“ haben sie sich schon immer verhoben.  Und mit der Koppelung von Profit und Mehrwert auch – läßt sich an der Cambridge-Kapitalkontroverse sehr schön nachvollziehen. (Witzigerweise hat H.W. Sinn über den „tendenziellen Fall der Profitrate“ eine interessante Studie verfaßt!)

Die Geschichte mit den „Intermediären“ ist zwar derzeit ökonomischer Standard, nur wird diese den weitläufig bekannten QE-Amokläufen nicht gerecht, weil jedes QE in keiner Weise irgendwie sich nach den sogenannten „Sparern“ richtet.

Bleibt Punkt c): Diese Variante sorgt dafür, daß – soweit es dann zu Produktion kommt – Wohlstand erzeugt wird. Die Schaffung von Kredit für die Realwirtschaft ist deswegen wohlstandsfördernd, weil jeder, der einen Kredit zu laufen hat dafür sorgen muß, daß eine realwirtschaftliche Leistung auf dem gesellschaftlichen Gütermarkt auftaucht. Heißt auf gut Deutsch: Schuldendruck erzeugt Wohlstand!

Die finkelige Frage, woher die Banken ihre „Mittel“ nehmen, aus denen sie Unternehmer instand setzen, um ihre wohlstandsfördernde Tätigkeit aufzunehmen, ist der derzeit der umstrittenste Punkt der theoretischen Debatte.

a) Marxisten sagen: die Unternehmer sind die Quelle des Reichtums, wobei die Imperialismustheorie von Luxemburg nach Marx auch keine abschließende Antwort darauf hatte.

b) „Standard“-Ökonomen argumentieren, daß es die „Sparer“ sind, die es überhaupt möglich machen können, daß Unternehmer die „Mittel“ zur Investition bekommen.

c) Bleibt die richtige Variante: Banken sind keine Unternehmen, weil sie nichts produzieren. Dennoch haben sie eine Funktion, nämlich die, auf individuelle Begehren, die darauf hinweisen, daß es im Nachgang einer Kreditvergabe zu einer rentablen Leistungserbringung kommt, die dazu erforderliche Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Zahlungsfähigkeit ist jedoch ein abstraktes Konzept, welches nicht an reale Ressourcen gekoppelt ist.

Letzteres erzeugt ein wesentliches Problem: die Kreditvergabe von Banken für unternehmerische Zwecke hat zur Folge, daß bei den Stakeholdern der Unternehmen Einkommen entstehen. Einkommen haben – aus der Sicht der Banken – die ärgerliche Eigenschaft, Nettogeldvermögen darzustellen. Es gibt keinen Gott der Welt, einen Nettogeldvermögensbesitzer dazu zu zwingen, dieses wieder dazu zu verwenden, daß der Nettoschuldner seine Kosten wieder einspielen kann – und die Bank die vertraglichen Zahlungen erhält.

Das ist die Funktion von Banken! Nämlich dafür zu sorgen, daß Gläubiger und Schuldner zu einem Zusammenhalt finden, der es möglich macht, die Schuldenstände bedienbar zu halten. (Um Gottes willen, wer will denn Rückzahlung, wenn der Schuldendienst regelmäßig erfolgt?) Um diese Bedienbarkeit für die Gesamtheit der Wirtschaftsteilnehmer aufrecht zuerhalten, gibt es Zinsen als Versicherungspuffer, der die „Irrtümer“ der Kreditvergabe auffangen muß! Wenn es aber, wie es derzeit ist, Gläubiger und Schuldner sich in ihren Selbstbefindlichkeiten gefallen, indem sie entweder sich auf alberne Rechtspositionen beziehen, oder andererseits sich zu einer Verweigerungshaltung veranlaßt sehen, ist der Punkt erreicht, wo politisch darüber entschieden werden muß, welche Rechtsposition die richtige sein soll. (Man muß aber nicht denken, daß das zu einer vernünftigen Lösung führt!)

Das Ärgerliche dabei ist: egal, ob man auf der Seite der Gläubiger oder der Schuldner steht: jede Position bestimmt mit saldentechnischer Gnadenlosigkeit über die Gegenposition mit! Und das macht auch das Desaster von Wagenknecht aus: die scheinheilige Forderung nach „Schuldenschnitten“ soll ja immer wieder ohne einen Schuldenschnitt bei den betroffenen Gläubigern erfolgen. Nur: da beißt sich die Katze in den Schwanz. Denn wenn man glaubt, daß Banken nur eine Seite des Finanzspektrums abbilden, kann man auch an den Klapperstorch glauben.

Falls man die Klapperstorch-Geschichte nicht für valide hält: Banken sind nicht die Dödels, welche risikoaverse und risikoaffine Menschen zusammenbringen. Denn bei widerstreitenden Interessen ist der Mittelsmann immer derjenige, der geköpft wird. Was sie tatsächlich machen ist, die Kreditausfälle derjenigen, die mit ihren Projekten nicht erfolgreich sind mit denjenigen Zinseinnahmen zu kompensieren,  die mit ihren Projekten erfolgreich sind. Und bevor noch jemand glaubt das sei ungerecht: auch die „erfolgreichen“ Unternehmer wußten ‚a priori‘ auch nicht mit Sicherheit, daß sie erfolgreich sein würden.

Das menschliche Gerechtigkeitsempfinden mag sich ja noch so sehr dagegen sträuben: sobald man erkennt, daß die Funktion von Banken nicht aus der Zurverfügungstellung von Garantieleistungen für Nettogeldvermögensbesitzer besteht, wird der Blick dafür klar, daß Banken im wesentlichen die undankbare Aufgabe haben, zwischen Gläubigern und Schuldnern eines sozialen Gemeinwesens einen sozialen Ausgleich zu vermitteln. (Äh, wer wollte, daß die Banken pleite gehen?)

Das hat drei Aspekte:

a) man braucht niemanden, der sich für einen „Schuldenschnitt“ für Banken stark macht,

b) man braucht jemanden, der versteht, daß Banken für soziale Gesellschaften ein Kommunikationssystem bereitstellen, welches sich nicht mit den Kriterien eines Ressourcenmodells abbilden läßt (das sieht sogar ein Kocherlakota – FED Regionalpräsident!),

und

c) es braucht die Einsicht, daß Banken nicht dazu da sind, um die Interessen von „Sparern“ zu befriedigen.

Bevor noch jemand diese Sichtweise für „modern“ hält: Gemessen an den sich selbst beweihräuchernden vermeintlich aktuellen „Geldtheorien“ sind die vorstehenden Einsichten inzwischen mehr als 90 Jahre alt! Und immer noch richtig!

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