Zunächst mal: das Vollgeldkriterium ist eine Mindestreserve von 100%. Das heißt auf gut Deutsch, daß jede Bank für die Genehmigung eines Kredits die Zustimmung der Zentralbank braucht, damit sie die für die Erteilung des Kredits notwendige Zentralbankgeldmenge zugeteilt bekommt.
Der unmittelbare Effekt ist eine unsinnige Zentralbankgeldhaltung der Banken, die entweder in bar gehalten werden müßte, oder als Gutschrift bei der Zentralbank vorhanden wäre, weil ja ja eine Gutschrift der Zentralbank über Zentralbankgeld für die Geschäftsbanken quasi dasselbe ist wie Bargeld. Aus der Konstruktion des Bankensystems weiß man aber, daß diese Zentralbankgeldbestände nie gebraucht würden, es sei denn im Fall eines ‚bank-run‘. Ansonsten wird Bargeld von Banken nur für den Bargeldverkehr gebraucht, während Forderungen über Zentralbankgeld bei der Zentralbank für ‚clearing‘-Operationen Verwendung findet.
Dabei ist die vermeintliche Regulierungsfalle Zentralbankgeld keine valide Restriktion, was die Zahlungsfähigkeit der Geschäftsbanken angeht. (Leider ist das Missverständnis Vollgeld auch einer falschen Darstellung der Bundesbank hinsichtlich der Frage der „Geldschöpfung“ geschuldet. Das ist ein anderes Thema!)
In Kurzform die richtige Version: das Knapphaltung des nötigen Bargeldes seitens der Zentralbank ist an sich die bindende Restriktion für die Banken den Umlauf von Bargeld zu minimieren. Denn die Effizienz der Verwaltung von Zentralbankgeld ist die eigentliche Aufgabe der Geschäftsbanken und nicht die Vorhaltung eines „Schatzes“ an Bargeld in ihren Tresoren. Das klingt so wie die Trottelnummer von „Fabian der Goldschmied“! Diese Effizienz zeichnet sich dadurch aus, daß der Interbankengeldverkehr dazu führt, daß bei allen, die sich im Interbankengeldmarkt beteiligen eine Erwartung existieren muß, daß die Bonität des Geschäftspartners gewissermaßen genauso hoch ist, wie die eigene Bonität. Denn dann ist ein Ausgleich an Zentralbankgeld zwischen Banken mehr oder weniger ein durchlaufender Posten der betrieblichen Kalkulation.
Vollgeld überträgt aber nun die Verantwortung für die Kreditvergabe auf die Zentralbank. Die Frage wäre, ob diese Verantwortung überhaupt dorthin gehört. Denn salopp gesagt ist die Funktion einer Zentralbank die: die Erzeugung von einheitlichen Bonitätsstandards für alle an sie angeschlossenen Geschäftsbanken.
Diese Aufgabenstellung kollidiert natürlich mit der landläufigen Interpretation der Aufgaben einer Zentralbank. Doch das ist ein Mißverständnis. Eine Zentralbank ist nicht für die Steuerung der Inflation da (geschweige denn NGDP), weil sie innerhalb ihres eigenen Aufgabenspektrums die Entscheidungen, welche dann mittelbar zu einer Steigerung der unternehmerischen Kosten und mithin der Steigerung der Verkaufspreise führen würden, überhaupt nicht treffen kann und in einer liberalen Ökonomie auch nicht treffen soll. Insofern ist die Erwartung, daß eine Zentralbank eine Steuerung des Preisniveaus beeinflussen könne, auf eine von ihr unmöglich zu erfüllende Aufgabe gerichtet. (Sobald man das einmal kapiert hat, fragt man sich, warum man an solche schöngeistigen Konzepte wie „Umlaufgeschwindigkeiten“ jemals geglaubt hat. Umlaufgeschwindigkeiten gehören auf den Rummel, nicht in die Ökonomie!)
Woran liegt das? Nun, das Verhältnis einer Zentralbank zu einer Geschäftsbank ist durch ein Delegationsverhältnis geprägt. Ein ‚principal-agent‘-Verhältnis ist jedoch dadurch charakterisiert, daß es anreizkompatible Arrangements geben muß, die den ‚agent‘ dazu bringen, die Ziele des ‚principal‘ mitzutragen. Das geht nur dann, wenn die Operationsweise zwischen beiden Parteien dazu führt, daß es zu Differenzierungen kommt, wenn ein ‚agent‘ (= Bank aus der Menge aller Banken) von den gestellten Qualitätsforderungen des ‚principal‘ (= Zentralbank) abweicht. Das heißt, der ‚principal‘ muß selbst differenzieren oder die ‚agents‘ differenzieren lassen, um die gestellten Qualitätsvorgaben zu erfüllen. Ein weites Feld…
Aber kurz und gut: die unvollkommene Kontrollkapazität der Zentralbank erlaubt es nicht Kreditentscheidungen zentral zu treffen. Denn das würde zu einer Duplizierung der ‚monitoring‘-Aufgaben einer Geschäftsbank führen, deren originäre Aufgabe es ja ist, die Kreditwürdigkeitsprüfung des Kreditantragstellers durchzuführen und zu beurteilen. Eine Einführung von Vollgeld würde demgegenüber dazu führen, daß von der Zentralbank Entscheidungen erwartet würden, welche sie aufgrund ihrer sachlichen Vorgangsferne überhaupt nicht einschätzen könnte. Das heißt aber im Endeffekt, daß von ihr sachnahe Entscheidungen erwartet würden, die im real existierenden Sozialismus von der Zentralplan-Behörde gefällt werden sollten. Daß eine derartige Konstruktion – gelinde gesagt – suboptimal wäre, muß wohl nicht besonders betont werden.
Und nun die ’seignorage‘!
Das bezeichnet im Grunde genommen einen „Gewinn“ aus der erstmaligen Verwendung von Zentralbankgeld. Das ist letztlich die alberne „Fabian-Goldschmied“-Vorstellung. Dabei wird zweierlei übersehen:
a) Der Zusammenhang des finanziellen Rechnungswesens erlaubt es nicht, daß eine „Geldausgabe“ über den Staat ohne eine begleitende Schuldbuchung erfolgen kann. Die Gegenposition mag ja in der Vorstellung der „Vollgeld“-Jünger bei der Zentralbank zinslos erfolgen, dennoch geht kein Weg daran vorbei deutlich zu sagen, worum es sich dabei handelt: nämlich eine zinslose Staatsfinanzierung durch die Zentralbank. Das kann man gut finden oder auch nicht, entscheidend ist
b) daß es dabei eigentlich nur um eine Aneignung realwirtschaftlicher Güter und Leistungen geht, welche nicht durch ein zusätzliches Güterangebot seitens des Staates begleitet wird. Denn Ausgaben des Staates sind a priori Konsumausgaben, auch wenn dadurch im günstigsten Falle die Bedingungen der privaten Unternehmen verbessert werden. Entscheidend ist jedoch etwas anderes, nämlich der Umstand, daß nicht rückzahlbare Schulden postwendend zu einer Erhöhung des Nettogeldvermögensbestandes der privaten Sektoren führt, womit im Endeffekt eine Aufblähung der Vermögenspreise induziert wird. In gleicher Richtung wirkt die von den „Vollgeld“-Vertretern angeregte Liquidisierung der Staatsschulden durch die zwangsweise „Deckung“ der von den Banken vergebenen Kredite mit Zentralbankgeld, was in der Vorstellung der „Vollgeld“-Vertreter im Grund dadurch erfolgen soll, daß die Geschäftsbanken ihren Bestand an Staatsschuldtiteln durch eine Bargeldhaltung, mit Hilfe eben dieser Liquidisierung von Staatspapieren, substituieren sollen. Heißt auf gut Deutsch: die Banken sollen statt Staatspapiere Zentralbankgeld halten, um die von ihnen vergebenen Kredite zu „decken“!
Eine unmittelbare Folge davon wäre ein großflächiger Zusammenbruch des Geschäftsmodells der Kapitalsammelstellen, weil deren Funktionsweise daran hängt, über „sichere“ Wertpapiere jedwede notwendige (Re-)Finanzierung geräuschlos bewerkstelligen zu können. Denn Staatsschuldtitel sind die unabdingbare Geschäftsgrundlage von Finanzmärkten, weil deren Liquidität die Flexibilität der Operationen von Finanzmärkten gewährleistet. Man kann ja meinen, daß das alles nicht notwendig sei, eine stillschweigende Inkaufnahme potentieller Katastrophen ist jedoch nicht das, was man von einer gelungenen Finanzmarktreform erwartet.
Das hat auch was mit der Frage zu tun, was das „Wesen“ von Staatsschulden angeht: kurz gesagt sind Staatsschulden in letzter Konsequenz in Vorjahren konsumiertes Sozialprodukt, welchem in der Gegenwart kein entsprechendes Güter- und Leistungsangebot gegenübersteht. Staatsschulden sind demzufolge „vergangenes Nichts“. Aus diesem Grunde ist jedoch die Abhängigkeit von Staat und Kapitalsammelstellen nicht auflösbar, sondern gehört eher zu einer spezifischen Qualität des Staatsschuldenkonzepts von Ökonomie. Denn insoweit es die Bestrebung der privaten Akteure zur Bildung von Nettogeldvermögen gibt gilt für die Verklammerung von Staat und Kapitalsammelstellen: It´s not a bug (Teufelskreistheorie), but a feature! Und das gilt auch und insbesondere für die Zinsen von Staatsschulden, welche im Grunde genommen mit den Zinsen finanziert werden, die vom Staat „gezahlt“ werden. Oder anders: Staatsschulden werden stets revolviert und die Zinsen auf die Staatsschuld werden mit den kurz zuvor vom Staat gezahlten Zinsen finanziert, indem diese in gleicher Höhe der Staatsschuld zugeschlagen werden. Man glaubt es kaum, das funktioniert! (OK, manchmal muß auch die Zentralbank deutlich machen, daß es so zu funktionieren hat – was anderes hat Draghi mit seiner OMT-Ankündigung auch nicht gemacht.)
Was gibt es sonst noch zu der „Vollgeld“-Szene zu sagen? Ach ja, natürlich verwechseln diese „Protagonisten“ wie üblich Schulden mit Geld, denn daß Zentralbankgeld und Sichtforderungen zwei verschiedene Dinge sind, kann man als „Vollgeldler“ nicht akzeptieren, weil sonst das ganze Konzept in sich zusammenfällt. Mal abgesehen davon, daß Sichtforderungen („Einlagen“ oder „Giralgeld“ ist eigentlich eine Falschbezeichnung) eine Folge der Kreditvergabe der Geschäftsbanken sind und nicht umgekehrt. (Einlagen hat man in den Schuhen und nicht auf der Bank!) Leider trägt auch die Bundesbank zu diesem Mißverständnis bei, indem immer wieder die „Einlage“ bei einer Geschäftsbank zu einer Ursache der Kreditgewährung hochstilisiert wird. Aber das ist im Vergleich zu der „Vollgeldler“-Konzeption ja noch harmlos.
Was lernt man daraus?
Die Vollgeld-Phantasie ist nur dazu geeignet Verwirrung zu stiften, sonst nichts. Es ist ja verständlich, daß die Suche nach einer Alternative zu der herrschenden Geldtheorie kuriose theoretische Vorstellungen hervorbringt. Das heißt aber nicht, daß dadurch die Errungenschaften des Kreditgeldkapitalismus völlig vor die Hunde gehen müssen. Auch wenn´s schwerfällt – ja, die gibt es!