Monatsarchiv: Januar 2016

Bargeld oder nicht Bargeld – das ist hier die Frage

Bargeld oder nicht Wenn man sich die Diskussion um die Abschaffung des Bargeldes ansieht, kommt man aus dem Staunen nicht heraus mit welchen Argumenten versucht wird dafür eine valide Begründung zurechtzuschustern. Da wird von der Zurückdrängung von Schwarzarbeit und der damit verbundenen Steuerhinterziehung fabuliert, es wird angeführt, daß es dann keine Banküberfälle mehr gäbe, es wird die Hygiene von Geldscheinen als monströse Gefahr für die „Volksgesundheit“ dargestellt und zu guter Letzt soll eine konjunkturelle Interventionsmöglichkeit geschaffen werden, welche vorsieht die Geldpolitik über einen „Negativzins“ und nicht mehr die Fiskalpolitik – d.h. staatliche Ausgabenvariation – als Element der Konjunkturstützung zu instrumentalisieren, wobei die „Flucht ins Bargeld“ als Ausweichreaktion privater Akteure unterbunden werden müsse. (Die Links findet jeder der möchte selbst, man muß nicht auch noch auf Unfug verweisen.)

Allen genannten und ungenannten Pseudo-Gründen ist gemeinsam, daß sie irgendwelche beliebigen unerwünschten Aspekte der Wirtschaftswelt aufgreifen, um daraus ein moralisches Argument zu basteln, welches dem Leser eine emotionale Abwehrhaltung gegenüber dem Bargeld andienen soll. Garniert wird das Ganze noch mit einem ökonomistischen Sprachduktus, welcher beweisen soll, daß es sich dabei wenn schon nicht um wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse so doch um ernstzunehmende Alternativlosigkeiten handeln soll. Schließlich muß ja heutzutage jedes belanglose Geschehniskrümelchen zu einem weltexistenzbedrohenden Hype aufgepustet werden, dem nach drei Tagen medialer Hyperventilation sang- und klang- und kommentarlos die Luft ausgeht.

Nun gibt es ja für manche Interessengruppen durchaus ein valides Interesse daran den Bargeldgebrauch so weit wie möglich einzuschränken, so daß für dieses Ziel auch die Argumente eines Komplettverbotes von Bargeld als durchaus zweckdienlich erscheinen. Das betrifft insbesondere die ehrenwerten Unternehmen wie Kreditkartenfirmen (deren Geschäftsmodell noch nicht mal so verkehrt ist), für die aufgrund ihres Geschäftsmodells die weitestgehende Zurückdrängung der Bargeldzahlung ein unternehmerisches Ziel ersten Ranges darstellt. Nun ist aber die Zurückdrängung des Bargeldgebrauchs nicht dasselbe wie die Abschaffung von Bargeld, weil zwischen beiden Zuständen ein qualitativer Sprung existiert, der eine Wesensveränderung der monetären Verfassung nach sich zieht. Die in den „ökonomischen Abteilungen“ beschäftigten Verfasser von Stragegiepapieren und die Lobbyisten wie Mastercard und Co. dürfen das selbstverständlich übersehen, weil sie ja nicht dafür bezahlt werden ökonomisch gehaltvolle Analysen zu erstellen, sondern nur die Argumente zu polieren, die dem Unternehmensinteresse dienen. Da können Erkenntnisse, die man schon aus dem ökonomischen Grundstudium kennen müßte auch schon mal stören.

Zu allem Überfluß ist die Abschaffung von Bargeld ein zutiefst in einer Austrian-Denke (Ökonomie kann man dazu nicht sagen…) verwurzeltes Anliegen, weil der eigentliche Zielpunkt dieser Kampagne ja nicht in der Verhinderung von Geldwäsche oder der Steuerung irgendeiner „Geldmenge“ durch die Zentralbank besteht, sondern in der dann in greifbare Nähe rückenden Abschaffung der Zentralbank. Wie man weiß lassen Austrians kein noch so abstruses Argument aus, um ihre messianische Überzeugung, daß nur „freies Marktgeld“ ein gutes Geld sei irgendwo zur Sprache zu bringen. Wenn man so will treffen sich hier die ‚agenda pusher‘ der Kreditkartengesellschaften mit den Gläubigen des „freien Marktgeldes“! Na, wenn das nicht zu einer zu einer unheiligen Allianz führt, was dann?

Zum Glück kann man auch noch seriös über die Frage Bargeldabschaffung oder nicht nachdenken, ohne über die ganzen dumpfbackigen „Diskutieren Sie die Vor- und Nachteile des Bargeldes unter besonderer Berücksichtigung des zur Herstellung von Banknoten erforderlichen Energieverbrauches“ Argumentationsversuche verzweifeln zu müssen. Wie in diesem Post bereits angedeutet ist die Vision eines bargeldlosen Geldsystems lediglich eine propädeutische Übung um zu illustrieren, wie die Einräumung von Kredit erst zur Schaffung von privater Kaufkraft führt und im Zuge der Auszahlung der Bank (i.d.R. per Überweisung) des Darlehens zu Zahlungsmittelbewegungen führt, welche essentiell aus Zahlungsmittelumschichtungen – d.h. der Umschichtung von Zentralbankgeldbeständen – begleitet wird. Von dieser Betrachtung explizit ausgeschlossen sind Bargeldzahlungen, welche erst in einem zweistufigen Zentralbanksystem existieren. Das macht ja gerade die Propädeutik aus.

Sobald man sich aber in einem zweistufigen Zentralbankgeldsystem befindet, ist es unabdingbar, daß es zwischen den beiden Ebenen (Zentralbank und Geschäftsbanken) einen Differenzierungsgrund gibt, der schlichtweg daraus besteht, daß eine Zentralbank ihre Schulden dadurch begleichen kann, indem sie ein Verfügungsgeschäft vornimmt, welches daraus besteht, daß sie ihre Schuld durch die Übergabe von Banknoten tilgt. Weil aber eine Zentralbank für derartige Operationen keinen Kassenbestand vorhalten muß, läuft die Schuldbefreiung einer Zentralbank dergestalt, daß sie Banknoten ausgibt, welche einerseits die Schuld gegenüber einer Geschäftsbank tilgen, was andererseits zu nichts anderem führt als einem Eintragungsvermerk in das Konto Zentralbankgeldumlauf. Heißt auf gut Deutsch: die Zentralbank zahlt, indem sie einen „Passivtausch“* vornimmt – Zugang Zentralbankgeldumlauf gegen Abgang Geschäftsbankverbindlichkeit – während ein privater Zahlungsvorgang mit einem Abgang von auf der Aktivseite befindlichen Zahlungsmittelbeständen (Zentralbankgeld) und einem Abgang von Verbindlichkeiten einhergeht – genannt Bilanzverkürzung. Anscheinend hält sich immer noch die Vorstellung, daß eine Zentralbank mit der Ausgabe von Banknoten ein Schuldverhältnis eingeht. Diese Vorstellung ist einmal die Folge einer unsäglichen historischen Institutionalisierung – der Goldwährung, wo Zentralbanknoten eine Schuld darstellten. Andererseits scheint die neuzeitliche Erkenntnis zu schwierig zu sein, daß die Emission von Zentralbankgeld einen hoheitlichen Akt darstellt, welcher Zentralbankgeld zu einer schuldbefreienden Sache macht – solange es sich um Geldschulden handelt. Dieser hoheitliche Akt kann jedoch von Geschäftsbanken nicht kopiert werden. Denn das was eine Zentralbank emittiert sind persönlich zurechenbare Informationseinheiten, welche darüber Auskunft geben, welches Wirtschaftssubjekt über Schuldbefreiungsfähigkeit verfügt. Nichtökonomen wissen sofort, wovon die Rede ist – die Sache, mit der man sich von einer Schuld befreien kann!

Dieser Unterschied, daß sich die Bilanz einer Zentralbank bei einem Auszahlungsvorgang aufgrund des „Passivtausches“* überhaupt nicht größenmäßig verändert, während jeder Auszahlungsvorgang einer normalen Bank mit einer Bilanzverkürzung einhergeht – weniger Schulden aber auch weniger Geld (Einzahlungsvorgänge im Zuge von Überweisungseingängen sind dagegen eine Angelegenheit einer Bilanzverlängerung – mehr Schulden, aber auch mehr Geld!) ist bisher nicht wirklich in das Bewußtsein von „Geldabschaffern“ vorgedrungen, denn der springende Punkt dabei ist, daß eine Zentralbank deswegen eine unendlich große Zahlungsfähigkeit hat, weil sie sich jederzeit mit der Übergabe von Banknoten von ihren Verbindlichkeiten – soweit es das von ihr selbst emittierte Geld betrifft – befreien kann. (Ich sollte für Verwirrungsspezialisten gleich dazu schreiben, daß es sich hier ausschließlich um monetäre Vorgänge handelt, welche mit Leistungssalden nichts zu tun haben.) Darin liegt nämlich der fundamentale Unterschied von Zentralbanken und Geschäftsbanken was Zahlungsbewegungen angeht – Passivtausch einerseits, Bilanzverkürzung andererseits.

Sobald man diese elementaren Sachverhalte einmal geblickt hat wird auch klar, warum die Abschaffung von Bargeld keine Petitesse darstellt. Denn das würde bedeuten, daß von heute auf morgen eine Zentralbank ZAHLUNGSUNFÄHIG werden würde. Der kühle Grund dafür ist die elementare Rechtskonstruktion von Geschäften, daß eine zweiseitig sich deckende Willenserklärung – genannt (Kauf- bzw. hier Kredit-) Vertrag – von einem Erfüllungsgeschäft begleitet sein muß, mit dem die Tilgung der vereinbarten Schuld erfolgen kann. Eine Zentralbank kann sich aber nur dann von ihrer Schuld befreien, wenn sie das Schulderfüllungsmedium emittieren kann – nämlich Banknoten. Verweigert man ihr dieses Recht mit dem Argument bakterienbehafteter Banknoten oder ähnlich dumpfbackigen Pseudo-Argumenten ist ihre Funktion schlichtweg amputiert. Man kann nicht sarkastisch genug darüber raisonnieren, daß es tatsächlich selbsternannte „Experten“ gibt, die ohne nachzudenken derartig fahrlässig mit einer vergleichsweise erfolgreichen gesellschaftlichen Institutionalisierung umgehen, indem Pseudo-Argumente wie der Wegfall von Bankrauben als „ökonomisch“ angedient werden. Für solche Fehlleistungen wäre sogar ein homerisches Gelächter noch zu viel Anerkennung!

Der Grund für das kollektive Versagen eines ganzen Diskussionsstranges von angeblich „führenden Ökonomen“ liegt darin, daß es für diese Ökonomen, die der Ricardo´schen Kornökonomie anhängen, anscheinend zu schwierig ist Hierarchieebenen auseinanderzuhalten, eine Geschichte, die jedem drittklassigen Programmierer keine Schwierigkeiten bereiten würde. Noch nicht mal die Tatsache, daß der Zahlungsvorgang einer Zentralbank aus einem Passivtausch und der einer Geschäftsbank aus einer Bilanzverkürzung besteht hat bei diesen „Koryphäen“ in irgendeiner Weise dazu geführt, daß mal ein Nachdenken darüber einsetzt, daß zwischen Zentral- und Geschäftsbank ein Qualitäts- bzw. Hierarchieunterschied besteht, der nicht so nonchalant einfach ignoriert werden kann. Natürlich: wenn man an den Blödsinn der Quantitätstheorie glaubt sind solche Differenzen schlichtweg undenkbar – weil in diesem Regime die Zahlungsfähigkeit der Zentralbank an Aktivvermögen wie Gold gebunden ist. Aber Quantiblödstheorie hin oder her: man könnte ja auch mal die Grundlagen der Buchhaltung berücksichtigen, wenn man anfängt über elementar wesentliche ökonomische Dinge einer Geldwirtschaft – Kapitalismus ist inzwischen nur noch ein Schlagwort für Unkundige – wie Bargeldabschaffung zu schwadronieren. Sowas kann man sogar schon in einem Schmalspurstudium hinbekommen – aber auch das scheint in den Zeiten von Pisa-Excellenz schon zu viel zu sein.

Und das Witzigste an der Sache ist ja noch, daß selbst bei einer Abschaffung des Bargeldes und den damit verbundenen rechtstechnischen Monströsitäten es immer noch Zentralbankgeld – die Verbindlichkeit der Zentralbank – geben wird. Das heißt, daß selbst wenn die Bankenbranche von den paar Kosten des Bargeldverkehrs sich befreien kann, ist die Bindung der Banken an die Zentralbank noch lange nicht erloschen. Denn auch dann bleibt die Funktion von Zentralbankgeld den Liquiditätsausgleich von Geschäftsbanken zu bewerkstelligen erhalten, von dem sich die Banken nicht werden befreien können. Und die bemitleidenswerte Vision der Austrians werden die Banken erst recht nicht brauchen, weil die Risiken von Wechselkursveränderungen (zwischen Banken in dem Fall) dann bei jeder bankübergreifenden Überweisung auftreten.

Heißt: der Liquiditätsausgleichsstandard wird auch ohne Bargeld erhalten bleiben – „führende Ökonomen“ hin oder her!

 

*Update: Daß dieser vermeintliche „Passivtausch“ so nicht existiert, wird hier dargestellt:

https://soffisticated.wordpress.com/2016/10/19/felix-qui-potuit-rerum-cognoscere-causas/

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Eingeordnet unter Geldtheorie, Wirtschaftstheorie

Schweizer Spezialitäten

SchneeversuchImmerhin hat ja pünktlich zu Heiligabend die Schweizerische Bundeskanzlei verkünden dürfen, daß das Quorum für die Abhaltung eines Referendums über die Forderungen der Vollgeld-Initiative zustande gekommen ist.
https://www.bk.admin.ch/aktuell/media/03238/index.html?lang=de&msg-id=60143
Damit ist wohl für dieses Jahr noch mit der Abhaltung des Referendums zu rechnen.

Im Vorfeld hatte bei Einreichung der Unterschriften die schweizerische Bankiersvereinigung eine Stellungnahme abgegeben, in der sie erwartungsgemäß ablehnend auf die Vollgeld-Initiative reagiert. Dieses Dokument einer Nichtbeschäftigung mit dem Vollgeld-Konzept ist hier zu finden:

http://www.swissbanking.org/de/medien/statements-und-medienmitteilungen/statement-der-schweizerischen-bankiervereinigung-sbvg-zur-vollgeld-initiative-1

Daß man von Bankern, deren Sozialisation durch die Intermediärtheorie der Banken nachhaltig geprägt worden ist kaum profunde Erkenntnisse in Sachen Geldtheorie erwarten kann ist ja noch verständlich, so daß die in diesem Dokument aufgeführten Behauptungen sich im wesentlichen darauf beschränken den Teufel an die Wand zu malen, sollte dem nunmehr abzuhaltenden Referendum Erfolg beschieden sein. Der dicke Hund dieser Routinestellungnahme liegt denn auch etwas weiter unten begraben, denn dort wird geschrieben:

„Die Schweiz hat eines der strengsten Too-Big-To-Fail-Regimes der Welt. Es braucht kein Vollgeld, um das Schweizer Finanzsystem sicher zu machen.

Hierbei ist nicht entscheidend, ob die Behauptung stimmt, daß die Schweiz das TBTF-Thema im Griff hat oder nicht, sondern die Tatsache, daß behauptet wird, daß dazu die Einführung von Vollgeld nicht erforderlich sei. Denn hier wird indirekt zugestanden, daß das Konstrukt „Vollgeld“ tatsächlich etwas sei, was eingeführt werden könnte, „um das Schweizer Finanzsystem sicher zu machen.“ Wenn man so will hat hier die schweizerische Bankiersvereinigung dem „Vollgeld“ einen Ritterschlag erteilt, indem sie es als mögliche denkbare Alternative akzeptiert. Warum aber ausgerechnet dasjenige, was bekämpft werden soll im gleichen Atemzug als seriöse Alternative geadelt wird läßt sich nur damit erklären, daß auch den Schweizer Banken nicht so ganz klar ist, warum das Vollgeld-Konzept einen fatalen Denkfehler darstellt.

In meinem Blog schreibe ich ja schon etliche Zeit darüber, daß man im Zusammenhang mit Geld Schuldgeschäfte und Erfüllungsgeschäfte strikt auseinanderhalten muß. Diese Selbstverständlichkeit wird von der volkswirtschaftlichen Forschung insofern ignoriert, als diese auf der Suche nach einer „Geldnachfragefunktion“ nur die Perspektive der Haushalte einnimmt und dort unbekümmert Bargeld und Sichtforderungen (und weitere Forderungen) in ein Aggregat Mxyz subsumiert. Das ist für ökonometrische Forschungen noch einigermaßen legitim, da es dabei um die Frage geht, welche Wirkungen die Struktur des privaten Geldvermögens auf Ausgabeentscheidungen der Haushalte hat. Nicht vergessen sollte man dabei, daß der theoretische Hintergrund der allgemeinen Gleichgewichtstheorie quasi dazu zwingt Geld ausschließlich als ‚asset‘ der Haushalte zu betrachten, da die Steuerung dieser Ökonomie durch Präferenzen und Technologie erfolgt – und mit Geld – und übrigens auch mit dieser Welt – nichts zu tun hat.

Diese Verfahrensweise Forderungen und Zentralbankgeld unbekümmert zu einer Geldmenge zusammenzurühren wird jedoch dann grundfalsch, wenn es um die Frage geht, was die Funktion von Banken in einer Geldwirtschaft ist. Zu diese Frage wird ja üblicherweise die Version vorgetragen, daß Banken die „echten“ Ersparnisse von Haushalten an investitionswillige Unternehmer verleihen. In einem logischen Salto Mortale wird dann insinuiert, Banken würden durch die Vergabe von Krediten darüber hinaus Geld erzeugen, was sie eigentlich nach Maßgabe dieses „gesicherten Grundwissens“ eigentlich garnicht dürften und was durch die Vollgeld-Initiative nunmehr verhindert werden soll.

Die traurige Wahrheit ist dabei: es handelt sich hier um einen Schildbürgerstreich ersten Ranges, denn das was den Banken unterstellt wird – Geldschöpfung zu betreiben – tun sie überhaupt nicht. Denn wenn eine Bank einen Kredit vergibt passiert nichts weiter als daß beide Seiten darüber übereinkommen in einem bestimmten zeitlichen Rahmen Zahlungen zu leisten. Der Kredit selbst ist im Grunde nichts weiter als eine Absichtserklärung, die es erst noch zu erfüllen gilt. In diesem Stadium existieren noch keine Verfügungen über Zentralbankgeld, der einzige institutionell bedingte Effekt besteht darin, daß die Bank aufgrund des Anstiegs ihrer potentiellen Zahlungsverpflichtungen (das aus dem Kredit entstandene Kontoguthaben des Kreditnehmers) einen 1%-Anteil der zusätzlichen Verpflichtung als Mindestreserveverpflichtung hinzurechnen muß. Insofern vermindert sich zwar nicht der Liquiditätsstatus der Bank (das Geld ist ja immer noch da), sondern es ändert (verringert) sich der Auszahlungssperrbetrag der Bank ein wenig. Wichtiger an dieser Stelle ist jedoch an dieser Stelle daran zu erinnern, daß ein Kredit auf der Grundlage des Schuldrechts entsteht und daher durch eine zweiseitige übereinstimmende Willenserklärung erzeugt wird, nicht mehr und nicht weniger.

Sobald der Kreditnehmer über den Kreditbetrag verfügt verläßt man den Boden des Schuldrechts und betritt den Boden des Sachenrechts, auf welchem durch Übergabe der geschuldeten Sache die korrespondierende Schuld erlischt. Überweist der Kreditnehmer den ihm zustehenden Betrag an einen Verkäufer ist die Bank qua Kreditvertrag dazu verpflichtet dem Verkäufer die Verfügungsmacht über diesen Betrag zukommen zu lassen, sie geht also vom Kreditnehmer auf den Verkäufer über. Soweit der Verkäufer sein Konto ebenfalls bei dieser Bank hat bleibt der Liquiditätsstatus der Bank konstant, besitzt der Verkäufer sein Konto bei einer anderen Bank, verliert die Bank in Höhe des Überweisungsbetrages Zentralbankgeld, womit sich ihr Liquiditätsstatus um die Höhe des Überweisungsbetrages verringert. Das Ergebnis letzterer Transaktion ist also, daß die Bank 100% des Kreditbetrages in Zentralbankgeld an eine andere Bank transferieren muß, wobei nach erfolgter Zahlung die 1% des Kreditbetrages aufgrund der Mindestreserve nicht mehr vorgehalten werden muß – mithin sind also statt 1% an Mindestreserve-Liquiditätszuwachs nunmehr 100% des Überweisungsbetrages als Abgang an Liquidität zu verbuchen.

Die Empfängerbank „profitiert“ lediglich insofern, als ihr als kontoführendes Institut des Verkäufers 100% des ursprünglichen Kreditbetrages als Zentralbankgeld zugeht, sich damit zwar der Liquiditätsbestand um 100% erhöht, aufgrund der Mindestreserve der Rahmen der Zahlungsfähigkeit jedoch nur um 99%. Man sollte sich allerdings darüber klar sein, daß diese 1% Regel nicht ganz stichhaltig ist, denn bei einer Weiterüberweisung kann die Bank auch diese „1%“ an Liquidität nutzen, weil ja durch die Überweisung auch die Mindestreserveverpflichtung sinkt. Insofern hat die Mindestreserve heutzutage keine praktische Bedeutung mehr und ist in geldtheoretischen Betrachtungen eigentlich nur unnötiger Ballast. Denn die Mindestreserve bedeutet ja nicht mehr als quasi einen Auszahlungssperrvermerk, wodurch die Gesamtliquidität in keiner Weise ihre Höhe ändert.

Immerhin liefert das deutsche Recht einen deutlichen Hinweis darauf, daß das was die Geldnachfrageforschung und Vollgeldler oder ‚positive money‘-Jünger unter den Begriff Geld subsumieren dann doch nicht das ist, was zur Abwicklung von Zahlungen bzw. für eine rechtsgültige Schuldbefreiung übertragen werden muß. Denn wenn man ein bißchen recherchiert stößt man auf den §675t BGB, dessen erster Satz genau das formuliert, was im Überweisungsverkehr normalerweise vor sich geht:

(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem er auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist.

Im Grunde steht da klipp und klar, daß nicht der Passivübertrag von Bank zu Bank den Zahlungsvorgang darstellt, sondern wie es auch richtig ist der Aktivübertrag von Zentralbankgeld via Zentralbank von der Bank des Zahlenden zu der Bank des Zahlungsempfängers. Die Zahler-Bank hat einen Abgang des Aktivum Zentralbankgeld, die Bank des Zahlungsempfängers einen Zugang beim Aktivum Zentralbankgeld – was letzten Endes die nicht erfolgte Übergabe von Zentralbankgeld vom Käufer zum Zeitpunkt des Kaufes an den Verkäufer ersetzt. Denn das, was auf dem Konto des Empfänger-Zahlungsdienstleisters eingehen muß ist Zentralbankgeld und zwar deswegen, weil keine Bank eine Zahlungsverpflichtung übernimmt, ohne im Gegenzug einen Anspruch auf das nunmehr zusätzlich geschuldete Zentralbankgeld zu erhalten. Im Unterschied zu dem Eingang auf einem Zentralbankkonto ist ein Eingang auf einem Geschäftsbankkonto demgegenüber kein Zentralbankgeld, weil die Erfüllung dieser Forderung durch die Zahlungsfähigkeit der Bank in – Zentralbankgeld – bedingt ist . Wie man spätestens seit der Kaupthing-Geschichte weiß ist die Zahlungsfähigkeit von Geschäftsbanken keine absolute, sondern eine relative Größe, weil Geschäftsbanken in einem Standard zahlen müssen, den sie selbst nicht schaffen können. Banken wissen sehr genau warum sie ein Liquiditätsmanagement betreiben müssen, welches dafür sorgt, daß sie ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen können. Vollgeldler bilden sich ein, daß dies durch die Gutschrift auf einem Verbindlichkeitskonto schon erledigt wäre.

Und damit platzt die ganze Vollgeld-Geschichte und die Einbildung von der Geldschöpfung der Banken in 1000m Höhe. Insbesondere wird damit auch mal klargestellt, daß Geld nur das ist, was von der Zentralbank emittiert wird, bzw. von ihr als Forderung der Banken ausgewiesen wird – was die Effizienz des Zahlungsverkehrs im Interbankenmarkt erheblich erleichtert. Und dann werden solche Artikel http://www.fuw.ch/article/vollgeld/ vielleicht auch seltener, deren ökonomische Qualität mehr als zum Schmunzeln Anlaß gibt.

Nun ist die Sache ja nicht so, daß schon allein deswegen, weil das Vollgeld-Konzept als haltlos nachweisbar ist, dieses Referendum nicht doch von Erfolg gekrönt sein könnte. In einem solchen Fall wäre natürlich zu fragen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten. Die Vorstellung der Vollgeldler, die Banken würden Zahlungskonten außerhalb ihrer Bilanz führen können, die von der Zentralbank mit einer unbedingten Liquiditätsgarantie ausgestattet wären, darf man kurzerhand als juristische Unmöglichkeit verstehen. Denn in diesem Fall hätten die Zahlungskonten eine hoheitliche Sicherheit, die sich nicht wirklich mit dem privatwirtschaftlichem Charakter von Geschäftsbanken verträgt. Soweit es sich erweisen sollte, daß diese Konstruktion nicht machbar ist kommt auf einmal eine andere Möglichkeit zum Vorschein, nämlich die allgemeine Option des Publikums bei einer Filiale der Zentralbank ein Zahlungskonto zu eröffnen, dessen Eigenschaft ein Passivum der Zentralbank zu sein eine unbeschränkte Einlösung in Banknoten garantiert. Während also das eigentliche Vollgeld-Konzept den Banken keine Kopfschmerzen zu machen braucht weil es ohnehin nicht praktikabel ist, bekommt die darin auch angelegte Ausgliederung der Zahlungskonten hin zur Zentralbank auf einmal einen monströsen Charakter, weil dieses Arrangement das Potential hat den Banken einen Großteil der Liquidität wegzunehmen, mit der sie heutzutage arbeiten. Wenn man so will läßt sich hier eine ‚hidden agenda‘ vermuten – ein Arrangement – ähnlich wie das Glass-Steagall Gesetz – durch die Hintertür durchzusetzen, mit der Konsequenz, daß dabei den Privatbanken ein guter Teil des Zahlungsverkehrsgeschäfts verloren gehen würde. Im Gegensatz zu den anderen Pseudo-Argumenten der Vollgeldler wäre die Umsetzung dieser Option für die Banken tatsächlich eine Bedrohung. Aus dieser Perspektive bekommt die „Führung der Zahlungskonten außerhalb der Bankbilanz“ eine völlig neue Bedeutung.

Man könnte sich nun darauf verlassen, daß die Schweizer in puncto Finanzsystem eine vergleichsweise konservative Haltung einnehmen und dieses Referendum mit Pauken und Trompeten durchfallen lassen. Wie es tatsächlich ausgeht, weiß man allerdings erst hinterher. Von daher wäre es weise sich schon vorher mit einer angemessenen Diskussion diesem Ansinnen entgegen zu stellen und sich nicht nur damit zu begnügen ein Sammelsurium von Behauptungen aufzustellen, ohne dabei in eine ernsthafte Diskussion einzutreten.

Daß man sich dabei mal über die Grundlagen des eigenen Bank-Geschäfts klar werden würde, wäre ein durchaus begrüßenswerter Nebeneffekt!

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