TARGET2 reloaded

TARGET 2 Salden entstehen, weil der T2-Schuldner – z.B. die Banca Italia – bei einer grenzüberschreitenden Zahlungsweisung an die EZB keine Zahlung leistet und auch keine leisten muß, sondern lediglich eine Erhöhung ihres TARGET2-Saldos in das TARGET2-Konto einfügt. Das ist das, was normalerweise jede Zentralbank dieser Welt, also auch die Banca Italia zum Zweck einer Überweisung vornimmt: eine Gutschrift erteilen, die zur Folge hat, daß nunmehr die EZB über einen höheren Guthabensaldo bei der Banca Italia verfügt. Genau dies ist auch der Fall, denn der höhere Guthabensaldo ist gewissermaßen eine Vermögenserhöhung zugunsten der EZB, womit die EZB über mehr Zentralbankgeld verfügt als vorher. Letzteres ist allerdings für eine Bank, die über ein nicht begrenztes (Bar-)Geldschöpfungspotential verfügt nicht wirklich als Vermögenszuwachs zu interpretieren.

Die neue Forderung der EZB wird dann auch postwendend aufgrund der (mittelbaren) Weisung der Banca Italia mit einer Verbindlichkeit gegenüber der BuBa ausgeglichen, die wiederum ihre neue Forderung durch eine Verbindlichkeit gegenüber der zuständigen Geschäftsbank ausgleicht, die wiederum ihre neue Forderung mit einer neuen Verbindlichkeit gegenüber dem Empfänger – also der Gutschrift gegenüber dem Zahlungsanspruchsberechtigten ausgleicht, welcher daraufhin seine Forderung aus Lieferung und Leistung gegen den italienischen Käufer ausbucht. Hier ist die Kette der Zahlungsversprechen zu Ende. Genauso wie die Banca Italia bei der EZB „anschreiben“ lassen kann, kann auch die EZB bei der Bundesbank „anschreiben“, weil sie dieser zwar eine Gutschrift erteilt, diese aber nicht mit einer Zahlung ausgleicht, denn dazu müßte sie der Bundesbank Banknoten zur Verfügung stellen. Und das tun ESZB-Zentralbanken untereinander nicht!

Dieser „Passivtausch“ der Banca Italia – Bankverbindlichkeiten sinken, dafür steigen die Verbindlichkeiten gegenüber der EZB – ist das, was H.W. Sinn immer mit „Anschreiben“ bezeichnet, was nicht mal eine falsche Interpretation der Sachlage ist. Dieser Passivtausch IST Anschreiben, weil die Anweisung der Banca Italia an die EZB ein Zahlungsversprechen (= Gutschrift) an die Bundesbank zu veranlassen lediglich mit einem Zahlungsversprechen (= Gutschrift) begleitet ist! Das liegt aber daran, daß die Banca Italia nur eine Möglichkeit hat, eine Zahlung an die EZB auf den Weg zu bringen: durch eine Übergabe von Bargeld. In dem Fall würde sie Banknoten emittieren wodurch ihr Banknotenumlauf steigt. Diese Banknoten könnte sie an die EZB liefern, die diese Banknoten sofort an die Bundesbank weiterreicht, wodurch die Bundesbank tatsächlich eine Zahlung erhalten würde. Weil sie diesen Banknotenbestand zum Jahresende ausbuchen muß (weil eine Zentralbankbilanz nun mal keinen Banknotenbestand in eigener Währung enthält), würden sich immerhin die Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Banknotenumlaufs für die Bundesbank entsprechend reduzieren. Im Ergebnis würde der Banknotenumlauf wieder dort ausgewiesen, wo er tatsächlich entstanden ist.

TARGET2-Salden entstehen also deswegen, weil die EZB die Zahlungsanweisungen lediglich weiterreicht, ohne daß diese mit einer entsprechenden Zahlung begleitet sind, wie es im normalen Interbankenverkehr regelmäßig erfolgt (settlement). Würde man das Zahlungsprinzip auch hier anwenden müßte die Banca Italia einen Solawechsel (auf Banknoten) ausstellen, den sie mit der Zahlungsanweisung an die EZB weiterleitet. Die EZB bucht einen Eingang der Wechselforderung und gleichzeitig einen Ausgang der Wechselforderung zugunsten der Bundesbank, die damit einen Vermögenswert erhält, welcher dem (eigentlichen) T2-Saldo entspricht. Die „Einlösung“ des Wechsels erfolgt nicht durch Vorlage und Zahlung, sondern durch die Ausbuchung des Wechsels gegen den Banknotenumlauf, wodurch zeitgleich bei der Banca Italia die Wechselverbindlichkeit zu einem Banknotenumlauf umgewandelt werden muß und der Wechsel damit als bezahlt gilt. Ergebnis für die Bundesbank ist immerhin eine Reduzierung ihrer Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Banknotenumlaufs, weil dieser im gegebenen Umfang reduziert wird.

Möchte man also die T2-Salden verringern muß dem Gläubiger das Recht eingeräumt werden diese gegen den Banknotenumlauf verrechnen zu können (man kann sich andere Konstrukte ausdenken, die einen Wechsel unnötig – oder modern – machen), wobei zeitgleich die T2-Verbindlichkeiten in den Banknotenumlauf umgewandelt werden. Das verursacht natürlich einige verwaltungstechnische Prozesse, denn die Bundesbank müßte die Daten der zugelassenen Banknoten aus ihrem Bestand, die sie ausbuchen möchte an die Banca Italia übermitteln, die wiederum diese Daten in ihre Datenbank der emittierten Banknoten aufnimmt. Aber an verwaltungstechnischem Aufwand ist noch kein politisches Projekt gescheitert. (Funfact: das könnte in letzter Konsequenz auch bedeuten, daß die Banca Italia in ihrer Bilanz deutsche Banknoten als von ihr emittiert ausweisen müßte…)

Wer es lesen kann, hier die Kette der Weisungen, die aufgrund einer Überweisung von Käufer Italia an Verkäufer Deutschland entstehen:
Grundregel: Passivkonten sinken im Soll, Aktivkonten sinken im Haben & viceversa!

Käufer (Anweisender): Verbindlichkeit Auto an Forderung IT Bank – Bilanzverkürzung/ effektive Zahlung

IT Bank: Verbindlichkeit Kunde an Forderung Banca Italia – Bilanzverkürzung/ effektive Zahlung

Banca Italia: Verbindlichkeit IT Bank an Forderung EZB – Bilanzneutralität (Passivtausch)/ Zahlungsversprechen

EZB: Verbindlichkeit Banca Italia an Forderung Bundesbank – Bilanzverlängerung: das macht den T2-Saldo aus/ Zahlungsversprechen
(nachrichtlich: das ist dasselbe wie: Forderung Banca Italia an Verbindlichkeit Bundesbank – Bilanzverlängerung)

Bundesbank: Verbindlichkeit EZB an Forderung DT Bank – Bilanzverlängerung/ Zahlungsversprechen
(nachrichtlich: das ist dasselbe wie: Forderung EZB an Verbindlichkeit DT Bank – Bilanzverlängerung)

DT Bank: Verbindlichkeit Bundesbank an Forderung Verkäufer – Bilanzverlängerung/ Zahlungsversprechen
(nachrichtlich: das ist dasselbe wie: Forderung Bundesbank an Verbindlichkeit Verkäufer (endgültige Gutschrift) – Bilanzverlängerung)

Verkäufer: Verbindlichkeit DT Bank an Forderung Autoverkauf – Bilanzneutralität (Aktivtausch)/ effektive Tilgung

(nachrichtlich: das ist dasselbe wie: Forderung DT Bank an Forderung Autoverkauf – Aktivtausch)

Diese ganze Kette entsteht aus einer einzigen Überweisung des italienischen Käufers! Während aber in Italien tatsächlich gezahlt wird, indem dort eine Verringerung der „Guthaben“ entsteht, wird ab der Banca Italia „nur“ noch mit Gutschriften, d.h. Zahlungsversprechen gearbeitet. Weil aber Zahlungsversprechen keine Zahlungen sind (deswegen sind es ja VERSPRECHEN), ist die Charakterisierung von Sinn als „Anschreiben“ völlig korrekt! Was nicht zutrifft ist, daß die dadurch entstehenden Zahlungsverpflichtungen in irgendeiner Weise „besichert“ werden müßten, denn eine Zentralbank im ESZB-System muß ihre Zahlungsversprechen nicht besichern, weil es sich um eine Zentralbank handelt. Denn ESZB-Zentralbanken können (und müssen auch gelegentlich) ihre Verbindlichkeiten in beliebiger Höhe durch Emission von Bargeld begleichen, weswegen darauf auch verzichtet werden kann soweit es Sicherheitsinteressen betrifft, denn die Geldschöpfungskapazität der Zentralbanken (in Bezug auf Bargeld) ist nicht beschränkt. Das bedeutet im Umkehrschluß: jede ESZB-Zentralbank kann ihre TARGET2 oder sonstige Verbindlichkeiten jederzeit vollständig und unbegrenzt mit Bargeld bezahlen.

Genau diese Eigenschaft macht eine Zentralbank zu einer mächtigen Institution. Mal sehen, was nach der Bargeldabschaffung davon noch übrigbleibt…

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8 Kommentare

Eingeordnet unter Geldtheorie, Wirtschaftspolitik

8 Antworten zu “TARGET2 reloaded

  1. Hagen

    Wenn man die Buchung der innereuropäischen Geldmigration unbedingt als « Anschreiben » bezeichnen möchte, dann sollte man doch zumindest festhalten, dass dies ein Anschreiben bei sich selbst ist. HW Sinn lässt immer unter den Tisch fallen, dass die gemeinsame Währung auf gemeinsame Rechnung heraussgegeben wird. Die bei der Geldschöpfung erhaltenen Wertpapiere sind sachlich Eigentum des Eurosystems, nicht aber der einzelnen NZBs. Diese verwahren sie nur. Weder müssten sie eventuelle Buchverluste aus diesen Wertpapieren alleine tragen, noch dürfen sie die Renditen aus den Wertpapieren behalten, noch haben sie das Recht, die Wertpapiere ohne Genehmigung der EZB zu veräußern. Entsprechend sind auch alle Buchungen aus den verbundenen internen Verrechnungssalden Gemeineigentum (TARGET2 und, was gerne vergessen wird, die Verteilung des Notenumlaufs innerhalb des Eurosystems). Es handelt sich um reine Merk- oder Verrechnungsposten. Alle Renditen aus der Geldschöpfung kommen am Jahresende in einen gemeinsamen Topf und werden Ende Januar des Folgejahres anteilig nach dem « Kapitalschlüssel » (sozusagen dem Gesellschafteranteil) ausgezahlt. Analog würde mit allen aus der Geldschöpfung rührenden Vermögenswerten und allen Verechnungssalden aller angeschlossenen NZBs bei Auflösung der Eurozone verfahren.

    Ansonsten stimme ich Ihrer Darstellung zu, würde aber gerne ein kleines Detail etwas weiter ausführen. Die Position Passiva 1 «Banknotenumlauf» in den Bilanzen der NZBs des Eurosystems erfasst nicht die von der jeweiligen NZB in Umlauf gebrachten Banknoten, sondern ihren Anteil am gesamten Euro-Banknotenumlauf. Der Betrag ändert sich nur, wenn sich der Kapitalschlüssel ändert.
    Die Summe der von einer NZB tatsächlich ausgegebenen Banknoten weicht wegen der Geldmigration regelmäßig von ihrem Anteil ab. So hatte Ende 2020 die Bundesbank zwei Drittel des Gesamtbestandes an Euro-Banknoten in Umlauf gebracht, insgesamt € 820 Mrd., und dafür Wertpapiere erhalten, weit mehr als es ihrem ihren Anteil von € 347 Mrd. entspricht. Die Differenz zwischen Anteil und tatsächlicher Notenschöpfung wird als „Intra-Eurosystem-Verbindlichkeit aus der Verteilung des Banknotenumlaufs“ gebucht, bei der Bundesbank also € 473. Die Differenz zwischen Anteil und tatsächlicher Notenschöpfung wird verzinst, was die Verzinsung aus den über den überproportional erhaltenen (oder bei unterproportionaler Notenschöpfung eben nicht erhaltenen) Wertpapieren unterjährig kompensiert. Die Verzinsung der Intra-Eurosystemsalden ist also keineswegs ein Beleg dafür, dass es sich dabei um wirtschaftliche Kredite handelt.

    Einschub Rechnungswesenhumor: Die Bundesbank hat eine TARGET2-Forderung auf Lieferung von Banknoten gegen das Eurosystem, darf diese aber ohne Genehmigung des Eurosystems nicht fällig stellen, denn das wäre Geldpolitik, und dafür ist die EZB zuständig. Nun mal angenommen, die Bundesbank würde aus der ulkigen Sorge heraus, eine Zentralbank könne in Zukunft eine Forderung auf Lieferung des eigenen Geldes nicht erfüllen, diese sofort fällig stellen, und die EZB hätte keine Einwände, dann würde keineswegs die EZB und schon gar nicht die Banca d´Italia die Scheine liefern, sondern die EZB würde die Bundesbank anweisen, diese sich selbst zu drucken. Die Bundesbank muss die Scheine dann im Anschluss wieder schreddern, denn vom Hubschrauber abwerfen dürfte sie sie nicht, da dies Geldpolitik wäre und der EZB-Genehmigung bedarf…

    Zugegeben, nicht sehr witzig, deshalb Spaß beiseite: Es ist eigentlich außer für die Buchhalterinnen und ‑halter völlig irrelevant, wie und wo die laufenden Einnahmen der Eurosystem-NZBs aus der Geldschöpfung vermerkt werden, weil am Ende, siehe oben, alles in den gemeinsamen Topf kommt und nach Kapitalschlüssel verteilt wird.

    • Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, warum es überhaupt zu diesem Beitrag kam. In diesem Artikel im Wirtschaftsdienst:

      https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2019/heft/8/beitrag/verursachen-target-salden-risiken-fuer-die-steuerzahler.html

      findet sich diese Aussage von Hellwig/Schnabel:

      „Die Target-Positionen der nationalen Zentralbanken entstehen im Zuge von grenzüberschreitenden bargeldlosen Zahlungen.“

      Der Punkt an der Sache ist der, daß wie beschrieben ab der Ebene der Banca Italia eben KEINE Zahlungen geleistet werden, sondern mit Zahlungsversprechen gearbeitet wird. Und dann kommt noch dazu, daß ein paar Zeilen später folgendes zum Besten gegeben wird:

      „… indem die Geschäftsbank das Eurosystem beauftragt, den Betrag der Überweisung von ihrem Konto auf das Konto der Geschäftsbank in Deutschland zu übertragen.“

      Das scheint mir auch den Kern des ganzen Mißverständnisses auszumachen, denn auf einem Konto ist niemals Geld, da es lediglich einen Bestätigung darüber darstellt, in welcher Höhe der Kontoinhaber bei seiner Bank Transfers von Zentralbankgeld (ein Aktivum!) IN AUFTRAG geben kann. Das sieht man ja auch an der Buchungskette, denn die Zahlungen des Käufers und seiner IT Bank sind ja mit einer Verminderung ihrer Zahlungsfähigkeit verbunden – deswegen ja dort auch die Bilanzverkürzung.

      Die Banca Italia reicht die erhaltene Weisung aber ohne eine „Verringerung ihrer Zahlungsfähigkeit“ an die EZB weiter, indem sie lediglich der EZB eine Gutschrift erteilt. Nun ist eine Gutschrift einer Zentralbank zwar Zentralbankgeld aber kein Zahlungsmittel, denn die Erhöhung einer Verbindlichkeit (= Zahlungsversprechen) kann man nicht gut als Zahlung definieren. Das heißt also, daß es lediglich zu einem höheren Schuldsaldo kommt und die einzige Möglichkeit, wie ESZB-Zentralbanken untereinander tatsächlich zahlen könnten, schlichtweg unterbleibt. Wenn ich mich recht erinnere hatten wir seinerzeit die Formel gefunden, daß TARGET2-Salden unterlassene Bargeldzahlungen darstellen.

      Das ist ja alles auch ganz sinnvoll, denn (eigenes) Bargeld ist für eine Zentralbank kein Vermögenswert der bilanziert werden könnte. Damit ist aber fraglich, ob man hier von „grenzüberschreitenden Zahlungen“ sprechen kann, obwohl aus gutem Grund auf der ESZB-Ebene überhaupt keine Zahlungen erfolgen und auch nicht erfolgen müssen. Aus dieser Perspektive wäre die Vorstellung Hellwig/Schnabel würden die Passivoperationen auf ESZB-Ebene als ZAHLUNG ansehen ein mittelschweres Desaster…

  2. Hagen

    Schumpeter schrieb einmal, er könne zwar auf einer Forderung auf ein Pferd nicht reiten, aber unter Umständen durchaus mit einer Forderung auf Geld einkaufen. Wenn ein französischer Winzer die unbare Bezahlung einer Kiste Wein durch seinen deutschen Kunden akzeptiert, gilt die Zahlung mit Wertstellung auf dem Konto des Winzers rechtswirksam als erfolgt. So etwas meinen Hellwig und Schnabel mit « grenzüberschreitenden Zahlungen », nicht die Verrechnungsposten, die dabei im internen Kontensystem zwischen den ausführen Organen des hier als Zahlungsdienstleister tätigen Eurosystems entstehen, in diesem Fall zwischen der Buba und der BdF.
    Zahlungen an sich selbst sind sinnlos und werden daher nie ausgeführt, weder jetzt noch irgendwann zu einem späteren Zeitpunkt. Deshalb ist auch der Begriff „Schuldensaldo“ irreführend, denn Schulden sind Verpflichtungen zu späteren Zahlung. Wann könnte denn überhaupt die „unterlassene Bargeldzahlung“ nachgeholt werden? Hierfür kommt, darüber besteht Einigkeit über alle Lager hinweg, nur ein Austritt aus der Eurozone oder die Auflösung dieser in Frage. In dem Fall wird, wie Draghi in Beantwortung einer Anfrage schrieb, „abgerechnet“.
    Aber wie? Das Verfahren liegt nicht fest, aber es könnte aus Sicht der Bundesbank so gehen: Dem Eurosystem gegenüber werden Forderungen auf die aus der gemeinsamen Geldpolitik erwachsenen Vermögenswerte geltend gemacht. Das wären in Zahlen der Buba-Bilanz von 2019 (grob gerundet) Kreditforderungen aus dem Hauptrefinanzierungsgeschäft + TLTRO + Wertpapiere aus QE + Targetsaldo – Saldo aus der Verteilung des Banknotenumlaufes, macht insgesamt etwa brutto knapp € 1,2 Billionen.
    Einfacher kommt man zum selben Ergebnis, wenn man gleich die konsolidierte Bilanz des Eurosystems mit ihren Aktiva von knapp 4,7 Billionen zu Grunde legt, und darauf den Anteil entsprechend des Kapitalschlüssels, den Gesellschafteranteil fordert, bei der Buba ca. 25%, macht – oh Wunder! – ebenfalls brutto knapp 1,2 Billionen.
    Um vom brutto zu einer Nettoforderung zu kommen, müssen davon noch die Verbindlichkeiten abgezogen werden, und diese bestehen in Banknoten und Forderungen auf Banknoten, die das Eurosystem, möchte jemand den neuen Regierungssitz damit tapezieren, problemlos liefern könnte. Ansonsten beträgt der wirtschaftliche Wert der Verbindlichkeiten auf Lieferung von Banknoten Null. Anders gesagt: das Geld auf der Passivseite des Eurosystems (wie jeder Zentralbank) ist de facto Eigenkapital, brutto ist bei einer Zentralbank also gleich netto, deswegen ist es so schön, wenn man eine Zentralbank hat.
    Die Bundesbank hat also eine Forderung auf die Aktiva des Eurosystems, auf Wertpapiere, der mit Abstand größte Posten Staatsanleihen. Diese können nun aber nicht mehr in Euro bewerten werden, denn der wird abgeschafft. Auch eine Drittwährung wie der Dollar käme nicht in Frage, und schon gar nicht die neu entstehenden Währungen der dann wieder geldpolitisch souveränen nationalen Währungsinstitutionen. Das muss wohl nicht weiter ausgeführt werden.
    Also wird man wohl nicht umhinkommen, die Wertpapiere einer Abwicklungsgesellschaft „Eurosystem in Auflösung“ zu übertragen, die eine Art Sonderziehungsrechte auf das Bestandsvermögen herausgibt.
    Oder vielleicht auch ganz anders, das spielt keine Rolle, denn wenn es soweit ist, werden die Buchhalterinnen schon eine technische Lösung finden.
    In dem Aufsatz « Target-Falle oder Empörungsfalle » schreibt Hellwig zu der Thematik, dass « die Aufführung der ausgegebenen Banknoten unter den Verbindlichkeiten einer Zentralbank nicht so zu interpretieren ist, dass die Inhaber dieser Banknoten einen Anspruch und die Zentralbank selbst eine Verpflichtung hätte. Bei Bargeld bestehen solche Ansprüche und Verpflichtungen nicht, und die Passivierung der Bargeldausgabe steht im Widerspruch zum Zeitwertprinzip für die Rechnungslegung. Für die Target-Salden gilt Ähnliches. Auch sie stellen keine Forderungen und Verbindlichkeiten in dem Sinn dar, dass sich für die betreffende nationale Zentralbank daraus ein Anspruch oder eine Verpflichtung auf Zahlung der angegebenen Beträge ergibt. Nach derzeit geltendem Recht gibt es Rechtswirkungen der Target-Salden nur bei der Ermittlung des Teils der Gewinne der nationalen Zentralbanken, der dem Eurosystem zuzurechnen ist. »

    • „Schuldenzahlungen“ der Begriff ist sehr wohl korrekt, denn Sie haben die letztlichen Anteils-/Gesellschafterauseinandersetzung im ESZB ja selbst exakt beschrieben.
      Es sind abschliessende Zahlungen der Verbindlichkeitn.

    • „Euro-Banknoten-Tapete“ ist das Maß, der neue souveräne Währungsumrechnungs- und/oder -ausgabeschlüssel.
      Daran ist nicht abwertendes oder humoreskes gegen eine eigenständige Währungsraumgestaltung zu, ich sage mal lobbyistisch, zu polemisieren.
      Es ist der Atem von Freiheit und Eigenwirtschaftlichkeit – höchste Güter und Werte jeder Menschengemeinschaft.

    • Ich weiß garnicht, warum Sie so sehr auf diese Geschichte mit der Gewinnverteilung abfahren, denn genauso, wie man auf den Zahlungsausgleich verzichtet, der sich dann in den T2-Salden widerspiegelt, weil ein Zugang von Bargeld für eine Zentralbank kein Vermögenszuwachs ist, könnte man auch auf den Gewinnausgleich verzichten, weil die Funktionsfähigkeit einer Zentralbank nicht von ihrem Gewinnausweis abhängt. Die Gründe dafür liegen wohl einmal darin, daß damit verhindert wird, daß einzelne ESZB-Zentralbanken ggf. einen negativen Eigenkapitalausweis deklarieren müssen und andererseits, daß die Ausschüttungen an die Finanzminister gleichmäßig (im wesentlichen nach Maßgabe der Größenanteile) erfolgen können. Dabei spielt vermutlich auch noch die fehlerhafte Theorie, aus der Ausgabe von Bargeld würde eine sog. seigniorage erzielt, eine Rolle. Das mag man alles politisch als Grund ansehen, hat für die Operationsweise des ESZB-Systems aber kaum eine Bedeutung.

      Das eigentlich Interessante bei diesen Zahlungsmodalitäten ist ja, daß bei Nicht-Zentralbanken eine Überweisung stets mit einem Zentralbankgeldtransfer einhergeht, während es im inneren ESZB-System ausreicht eine Gutschrift zu erteilen. Wenn man so will könnte man die Weitergabe der Zahlungsinformation innerhalb des ESZB-Systems als eine Art „Wurmloch“ des Zahlungsverkehrs interpretieren, weil hier die Weitergabe dessen, wofür ein Zahlungsdienstleister eigentlich da ist (nämlich einen Transfer von Zahlungsmitteln auszuführen) einfach ausgelassen wird. Natürlich liegt das daran, daß für Zentralbanken Zentralbankgeld keinen Vermögenswert darstellt, d.h. bei diesem Wurmloch wird zwar die Information aber nicht die Materie übertragen, denn ein Geldübertrag fehlt.

      • Eberhard Gamm

        Sie kommen ganz leicht weiter, wenn Sie mein Buch lesen (www.eberhard-gamm.de/wig.pdf). Darin wird gezeigt, dass es bei einer volkswirtsschaftlich sinnvollen Definition von Geld eine Größe namens „Zentralbankgeld“ gar nicht gibt. Das ist ein streng logischer Sachverhalt, den man nicht als „Wurmloch“ bezeichnen sollte. Geld ist unter den heutigen Bedingungen eine Buchführungsgröße und damit grundsätzlich immateriell. Die Rede von der Übertragung von „Materie“ ist ein Überbleibsel aus der Goldwährungszeit, als Abrechnungssalden letztendlich durch die Übergabe von Gold ausgeglichen werden mussten. Sie schaffen es nach wie vor nicht, zwischen einem Tauschsystem mit einer Zahlungsware — z.B. Gold oder Silber — und einem Abrechnungssystem zu unterscheiden.

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