Archiv der Kategorie: Wirtschaftspolitik

TARGET2 reloaded

TARGET 2 Salden entstehen, weil der T2-Schuldner – z.B. die Banca Italia – bei einer grenzüberschreitenden Zahlungsweisung an die EZB keine Zahlung leistet und auch keine leisten muß, sondern lediglich eine Erhöhung ihres TARGET2-Saldos in das TARGET2-Konto einfügt. Das ist das, was normalerweise jede Zentralbank dieser Welt, also auch die Banca Italia zum Zweck einer Überweisung vornimmt: eine Gutschrift erteilen, die zur Folge hat, daß nunmehr die EZB über einen höheren Guthabensaldo bei der Banca Italia verfügt. Genau dies ist auch der Fall, denn der höhere Guthabensaldo ist gewissermaßen eine Vermögenserhöhung zugunsten der EZB, womit die EZB über mehr Zentralbankgeld verfügt als vorher. Letzteres ist allerdings für eine Bank, die über ein nicht begrenztes (Bar-)Geldschöpfungspotential verfügt nicht wirklich als Vermögenszuwachs zu interpretieren.

Die neue Forderung der EZB wird dann auch postwendend aufgrund der (mittelbaren) Weisung der Banca Italia mit einer Verbindlichkeit gegenüber der BuBa ausgeglichen, die wiederum ihre neue Forderung durch eine Verbindlichkeit gegenüber der zuständigen Geschäftsbank ausgleicht, die wiederum ihre neue Forderung mit einer neuen Verbindlichkeit gegenüber dem Empfänger – also der Gutschrift gegenüber dem Zahlungsanspruchsberechtigten ausgleicht, welcher daraufhin seine Forderung aus Lieferung und Leistung gegen den italienischen Käufer ausbucht. Hier ist die Kette der Zahlungsversprechen zu Ende. Genauso wie die Banca Italia bei der EZB „anschreiben“ lassen kann, kann auch die EZB bei der Bundesbank „anschreiben“, weil sie dieser zwar eine Gutschrift erteilt, diese aber nicht mit einer Zahlung ausgleicht, denn dazu müßte sie der Bundesbank Banknoten zur Verfügung stellen. Und das tun ESZB-Zentralbanken untereinander nicht!

Dieser „Passivtausch“ der Banca Italia – Bankverbindlichkeiten sinken, dafür steigen die Verbindlichkeiten gegenüber der EZB – ist das, was H.W. Sinn immer mit „Anschreiben“ bezeichnet, was nicht mal eine falsche Interpretation der Sachlage ist. Dieser Passivtausch IST Anschreiben, weil die Anweisung der Banca Italia an die EZB ein Zahlungsversprechen (= Gutschrift) an die Bundesbank zu veranlassen lediglich mit einem Zahlungsversprechen (= Gutschrift) begleitet ist! Das liegt aber daran, daß die Banca Italia nur eine Möglichkeit hat, eine Zahlung an die EZB auf den Weg zu bringen: durch eine Übergabe von Bargeld. In dem Fall würde sie Banknoten emittieren wodurch ihr Banknotenumlauf steigt. Diese Banknoten könnte sie an die EZB liefern, die diese Banknoten sofort an die Bundesbank weiterreicht, wodurch die Bundesbank tatsächlich eine Zahlung erhalten würde. Weil sie diesen Banknotenbestand zum Jahresende ausbuchen muß (weil eine Zentralbankbilanz nun mal keinen Banknotenbestand in eigener Währung enthält), würden sich immerhin die Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Banknotenumlaufs für die Bundesbank entsprechend reduzieren. Im Ergebnis würde der Banknotenumlauf wieder dort ausgewiesen, wo er tatsächlich entstanden ist.

TARGET2-Salden entstehen also deswegen, weil die EZB die Zahlungsanweisungen lediglich weiterreicht, ohne daß diese mit einer entsprechenden Zahlung begleitet sind, wie es im normalen Interbankenverkehr regelmäßig erfolgt (settlement). Würde man das Zahlungsprinzip auch hier anwenden müßte die Banca Italia einen Solawechsel (auf Banknoten) ausstellen, den sie mit der Zahlungsanweisung an die EZB weiterleitet. Die EZB bucht einen Eingang der Wechselforderung und gleichzeitig einen Ausgang der Wechselforderung zugunsten der Bundesbank, die damit einen Vermögenswert erhält, welcher dem (eigentlichen) T2-Saldo entspricht. Die „Einlösung“ des Wechsels erfolgt nicht durch Vorlage und Zahlung, sondern durch die Ausbuchung des Wechsels gegen den Banknotenumlauf, wodurch zeitgleich bei der Banca Italia die Wechselverbindlichkeit zu einem Banknotenumlauf umgewandelt werden muß und der Wechsel damit als bezahlt gilt. Ergebnis für die Bundesbank ist immerhin eine Reduzierung ihrer Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Banknotenumlaufs, weil dieser im gegebenen Umfang reduziert wird.

Möchte man also die T2-Salden verringern muß dem Gläubiger das Recht eingeräumt werden diese gegen den Banknotenumlauf verrechnen zu können (man kann sich andere Konstrukte ausdenken, die einen Wechsel unnötig – oder modern – machen), wobei zeitgleich die T2-Verbindlichkeiten in den Banknotenumlauf umgewandelt werden. Das verursacht natürlich einige verwaltungstechnische Prozesse, denn die Bundesbank müßte die Daten der zugelassenen Banknoten aus ihrem Bestand, die sie ausbuchen möchte an die Banca Italia übermitteln, die wiederum diese Daten in ihre Datenbank der emittierten Banknoten aufnimmt. Aber an verwaltungstechnischem Aufwand ist noch kein politisches Projekt gescheitert. (Funfact: das könnte in letzter Konsequenz auch bedeuten, daß die Banca Italia in ihrer Bilanz deutsche Banknoten als von ihr emittiert ausweisen müßte…)

Wer es lesen kann, hier die Kette der Weisungen, die aufgrund einer Überweisung von Käufer Italia an Verkäufer Deutschland entstehen:
Grundregel: Passivkonten sinken im Soll, Aktivkonten sinken im Haben & viceversa!

Käufer (Anweisender): Verbindlichkeit Auto an Forderung IT Bank – Bilanzverkürzung/ effektive Zahlung

IT Bank: Verbindlichkeit Kunde an Forderung Banca Italia – Bilanzverkürzung/ effektive Zahlung

Banca Italia: Verbindlichkeit IT Bank an Forderung EZB – Bilanzneutralität (Passivtausch)/ Zahlungsversprechen

EZB: Verbindlichkeit Banca Italia an Forderung Bundesbank – Bilanzverlängerung: das macht den T2-Saldo aus/ Zahlungsversprechen
(nachrichtlich: das ist dasselbe wie: Forderung Banca Italia an Verbindlichkeit Bundesbank – Bilanzverlängerung)

Bundesbank: Verbindlichkeit EZB an Forderung DT Bank – Bilanzverlängerung/ Zahlungsversprechen
(nachrichtlich: das ist dasselbe wie: Forderung EZB an Verbindlichkeit DT Bank – Bilanzverlängerung)

DT Bank: Verbindlichkeit Bundesbank an Forderung Verkäufer – Bilanzverlängerung/ Zahlungsversprechen
(nachrichtlich: das ist dasselbe wie: Forderung Bundesbank an Verbindlichkeit Verkäufer (endgültige Gutschrift) – Bilanzverlängerung)

Verkäufer: Verbindlichkeit DT Bank an Forderung Autoverkauf – Bilanzneutralität (Aktivtausch)/ effektive Tilgung

(nachrichtlich: das ist dasselbe wie: Forderung DT Bank an Forderung Autoverkauf – Aktivtausch)

Diese ganze Kette entsteht aus einer einzigen Überweisung des italienischen Käufers! Während aber in Italien tatsächlich gezahlt wird, indem dort eine Verringerung der „Guthaben“ entsteht, wird ab der Banca Italia „nur“ noch mit Gutschriften, d.h. Zahlungsversprechen gearbeitet. Weil aber Zahlungsversprechen keine Zahlungen sind (deswegen sind es ja VERSPRECHEN), ist die Charakterisierung von Sinn als „Anschreiben“ völlig korrekt! Was nicht zutrifft ist, daß die dadurch entstehenden Zahlungsverpflichtungen in irgendeiner Weise „besichert“ werden müßten, denn eine Zentralbank im ESZB-System muß ihre Zahlungsversprechen nicht besichern, weil es sich um eine Zentralbank handelt. Denn ESZB-Zentralbanken können (und müssen auch gelegentlich) ihre Verbindlichkeiten in beliebiger Höhe durch Emission von Bargeld begleichen, weswegen darauf auch verzichtet werden kann soweit es Sicherheitsinteressen betrifft, denn die Geldschöpfungskapazität der Zentralbanken (in Bezug auf Bargeld) ist nicht beschränkt. Das bedeutet im Umkehrschluß: jede ESZB-Zentralbank kann ihre TARGET2 oder sonstige Verbindlichkeiten jederzeit vollständig und unbegrenzt mit Bargeld bezahlen.

Genau diese Eigenschaft macht eine Zentralbank zu einer mächtigen Institution. Mal sehen, was nach der Bargeldabschaffung davon noch übrigbleibt…

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Der Krönchen-Wechsel

Es gibt derzeit gerade das Problem, daß vertraglich vereinbarte Zahlungen zu leisten sind, die aufgrund der Freiheitsbeschränkungen durch die Politik nicht mehr leistbar sind. (Die Beispiele findet jeder selbst.) Nun beruht aber dieses Wirtschaftssystem auf Zahlungen (und nicht, wie es manche Romantiker haben wollen, auf kapitalistischen Wertvorstellungen), so daß eine Aufrechterhaltung der Zahlungsströme darüber entscheidet, ob dieser ökonomische Schock auf eine angemessene Art verarbeitet wird, oder nicht.

Es geht salopp gesagt um die Frage, wie man Zahlungsströme aufrecht erhalten kann, ohne daß sofort die Liquidität, die normalerweise einen Zahlungsstrom begleitet, benötigt wird. Die Blaupause, die man dazu braucht, ist das Wechselgesetz. Denn die Verbriefung einer Zahlung durch einen Wechsel ermöglicht es dem aktuellen Wechselgläubiger, die im Wechsel verbriefte Liquidität indirekt nutzbar zu machen, indem der Wechsel an Zahlung statt weitergegeben werden kann. Sollte tatsächlich Liquidität benötigt werden, kann ein Wechsel auch bei einer Bank diskontiert werden, so daß die Annahme eines Wechsels nicht dazu führt, daß eine Verfügung über Liquidität bis zur Fälligkeit ausgeschlossen ist.

Die Anwendung dieses Konzepts ist ziemlich straightforward: nehmen wir mal an, der Geschäftsinhaber eines Restaurants darf sein Geschäft für 8 Wochen nicht öffnen, so daß während dieses Zeitraums ein Umsatzausfall von 100% eintritt. Die variablen Kosten mögen zwar viel geringer sein, aber es gibt Dinge, an denen geht nichts vorbei – Miete, Nebenkosten und sogar das eigene Leben, you name it. Nun gibt es zwar ein Programm, welches dazu gedacht ist, die Umsatzausfälle gerade dieser Selbständigen zu kompensieren, aber man braucht nicht viel Phantasie um sich vorstellen zu können, daß die Verwaltung, die ja auch durch krankheitsbedingten Mitarbeitermangel geplagt ist, in der Kürze der Zeit nicht die Kapazität besitzt, um die entsprechenden Anträge bearbeiten zu können – ob sie es bürokratisch oder unbürokratisch nicht bearbeiten, ist vergleichsweise unerheblich.

Es braucht also ein Instrument, welches es ermöglicht, Zahlungen in die Zukunft verschieben zu können, wobei der Empfänger der „Nicht-Liquidität-Zahlung“ die Möglichkeit hat, dieses Instrument seinerseits als Mittel „an Zahlung statt“ weitergeben zu können. Wenn man also ein derartiges Instrument hätte – nennen wir es mal den Krönchen-Wechsel – würde einerseits der Schuldner seiner Verpflichtung zur Zahlung (zunächst mal) nachkommen können, der Gläubiger könnte über ein Wertpapier verfügen, welches entweder transferiert oder diskontiert wird, wobei die Deklarierung als Krönchen-Wechsel dieses Wertpapier als „eligible“ für eine spätere Erstattung durch öffentliche Ausgleichszahlungen definiert.

Die Vorteile durch eine derartige Konstruktion sind vielfältig: durch einen Krönchen-Wechsel bleibt der Schuldner verpflichtet, auch wenn durch die Deklaration als Krönchen-Wechsel vor einer Fälligkeit dieses Wechsels eine Prüfung zu erfolgen hat, ob dieser Wechsel für eine Erstattung durch die öffentliche Hand in Frage kommt. Es ist also eine Änderung erforderlich, nämlich in Abwandlung der Klausel „ohne Einrede der Vorausklage“ (ist bei einem Wechsel ohnehin selbstverständlich) müßte eine „Einrede der Krönchen-Prüfung“ hinzutreten, welche bewirkt, daß die Fälligstellung eines Wechsels von der Prüfung über dessen Erstattungsfähigkeit blockiert wird. Um das zu gewährleisten, kann man eine automatische Wechselprolongation vorsehen, die den Zweck hat, den Prüfungsaufwand für den Einzelfall nicht unter Zeitdruck leisten zu müssen. Für diesen Fall kann man den Wechselzins über das erste Fälligkeitsdatum hinaus verlängern, womit die Banken angeregt werden, den Wechsel im eigenen Portefeuille zu halten und nicht bei der Bundesbank zum Rediskont einzureichen.

Die Deklaration als Krönchen-Wechsel hat also die Funktion, fällige Zahlungen, die aufgrund des Geschäftsausfalls nicht geleistet werden können, liquide zu halten. Der Wechselschuldner wird auch nur dann, wenn die berechtigte Aussicht darauf besteht, daß eine Erstattung durch das Krönchen-Programm der öffentlichen Hand zu erwarten ist, einen derartigen Wechsel ausstellen, denn die Kosten des Wechsels sind hochgerechnet keine „quantité négligeable“, so daß eine mißbräuchliche Verwendung nicht wirklich attraktiv erscheint. Dagegen stehen schon die Konditionen, die das konventionelle Wechselgesetz vorsieht.

Fazit:
Der Krönchen-Wechsel

a) erlaubt die Erfüllung von Verpflichtungen, ohne daß es aktuell zu einer Belastung des Liquiditätstatus kommt

b) hält den Gläubiger liquide, indem er das Wertpapier weitergeben oder diskontieren kann

c) erlaubt der öffentlichen Verwaltung, eine sorgfältige und angemessene Prüfung der Anspruchsgrundlagen

d) erspart ganz nebenbei den Zentralbanken eine vergleichsweise undifferenzierte Strategie des wahllosen Aufkaufs von Schuldpapieren (auch wenn die Verwaltung der eingereichten Wechsel einen ziemlichen Arbeitsaufwand darstellen), weil durch den Krönchen-Wechsel die tatsächlichen (und nicht die vermuteten) Problemfälle sich als Wertpapier im Laufe der Zeit automatisch bei der Zentralbank sammeln und von dort an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden können.

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Kommt die „Draghi-Volte“ über Oberammergau…

Neuerdings findet auch die Debatte um die TARGET2-Salden wieder Eingang in die Diskussionsforen. Aus der letzten Auseinandersetzung wurde eine „Friedensformel“ gefunden, die in etwa lautet, daß die TARGET2-Salden zwar ein gefährliches Ungleichgewicht darstellen, aber solange wie die EURO-Zone intakt bliebe, seien ja die drohenden Verluste nicht zu befürchten. Erst dann, wenn es zu einem Ausscheiden eines EURO-Mitgliedes käme, müßten die dann entstehenden Verluste auf die übrig bleibenden Zentralbanken und von dort auf die jeweiligen öffentlichen Hände verteilt werden, womit dann der oft kolportierte Tatbestand erfüllt wäre, daß der Steuerzahler dafür zur Kasse gebeten werden müßte.

Eine diesbezügliche Diskussion fand unlängst auch bei BTO statt, wo in den Kommentaren ein guter Vortrag über das Aktivvermögen der Banca d´Italia gehalten wurde der mich dazu motivierte zur Klärung der Angelegenheit einige einfache Fragen aufzuwerfen:

„1. Die Banca Italia weist in ihrer Bilanz eine Passivposition gegenüber der EZB aus. Was ist der Inhalt dieser Passivposition bzw. auf was lautet die korrespondierende Aktivposition? Salopp ausgedrückt: was ist der „Schuldgegenstand“?

2. Hat die Banca Italia im Zuge der Entstehung dieser Passivposition Zentralbankgeld erhalten welches sie verpflichtet wäre zurückzuzahlen? Man erinnere sich daran, daß T2-Salden aus Verfügungen von Nicht-Zentralbanken entstehen, die dazu ein entsprechendes Guthaben bei der Banca Italia besitzen müssen.

3. Ist es sinnvoll die Verbindlichkeiten einer Zentralbank (in ihrer eigenen Währung) zu besichern? Oder anders gefragt: erwartet eine italienische Bank, die bei der Banca Italia einen Kredit aufnimmt, daß die Banca Italia ihre daraus entstehende Verbindlichkeit mit Sicherheiten „unterlegt“?

4. Muß die Bundesbank der Banca Italia einen Kredit geben, damit die Banca Italia gegenüber der Bundesbank in EURO zahlungsfähig ist? Müßte dieser besichert sein?“

Man könnte den Eindruck bekommen, daß – wenn es um ökonomische Überzeugungen geht – es nicht statthaft ist jemanden dazu aufzufordern sachlich ein paar einfache Fragen zu beantworten. Das zeigte sich daran, daß statt auch nur eines entsprechenden Antwortversuchs ein Referat über die Buchungszusammenhänge einer T2-Transaktion präsentiert wurde. Wiewohl dieses auch sachlich richtig war wurde ohne auf die gestellten Fragen einzugehen schon daraus rubriziert, daß die T2-Salden eben doch ein Schuldenproblem darstellen würden.

Beginnen wir mal mit Frage 1:
Ein passiver T2-Eintrag der BI korrespondiert nach der gegenwärtigen Verfahrensweise mit einem aktiven T2-Eintrag bei der EZB, welcher dann ergänzt wird durch sein Gegenstück, nämlich dem passiven T2-Eintrag der EZB mit dem korrespondierenden aktiven T2-Eintrag der BB. Diese Buchungskette ist ja auch nicht kontrovers und die Frage nach dem durch diese verknüpften Aktiv-Passiv-Paare geforderten Schuldgegenstand läßt sich auch recht leicht beantworten: der zu leistende Gegenstand (wenn es dann doch mal zu einem ‚margin call‘ der BB bzw. der EZB – die „Draghi-Volte“ – kommen sollte) ist Zentralbankgeld – allerdings nicht im Sinne einer Forderung gegen eine Zentralbank, sondern das Schuldentilgungsmittel sui generis: Zentralbankgeld in Form von Banknoten. Wie schon vor einiger Zeit angesprochen ist die Übergabe von Bargeld die wichtigste Option einer Zentralbank, wenn sie sich von ihren Verbindlichkeiten befreien will oder muß. Im Grunde genommen würde eine Begleichung eines passiven T2-Eintrages durch die BI an die BB bedeuten, daß das Zentralbankgeld „Forderung gegen die BI“ gegen das Zentralbankgeld „EURO-Banknote“ getauscht würde. Im Ergebnis hätte die BI statt eines passiven T2-Eintrags einen entsprechend höheren Banknotenumlauf in der Bilanz. Spiegelbildlich dazu hätte die BB einen höheren Kassenbestand, den sie aufgrund der Gepflogenheiten jedoch mit ihrem Banknotenumlauf verrechnen würde, so daß der aktive T2-Eintrag sowie der Banknotenumlauf der BB abnehmen würde. (Manche Leute würde bei einer derartigen Umstrukturierung auf die Idee kommen, die BB hätte nun weniger „Schulden“… bzw. weniger „faule“ Forderungen… Und wieder andere würden nach wie vor steif und fest behaupten, daß die BI ja immer noch „Schulden“ hätte…)

Frage 2 läßt sich anhand des Referats recht schön beantworten und die entscheidende Erkenntnis, welche dem Kommentator „Bagehot“ anscheinend entgangen ist, ist hier versteckt:

„Der Kredit entsteht vollautomatisch: Bei Target2 wird mit der technischen Übermittlung der Überweisungsdaten die Transaktion im gleichen Moment auch „rechtlich finalisiert“ (wie mir dies neulich ein Bundesbank-Vorstand erläutert hat). Es muss also kein Sachbearbeiter oder Vorstand eine Genehmigung für den Kredit erteilen.“

Im Grunde genommen steht hier klipp und klar, daß man besser von der Ansicht Abstand nehmen sollte, daß es sich bei den T2-„Überweisungen“ um „normale“ Banküberweisungen handelt, bei denen von der sendenden Bank Zentralbankguthaben abgezogen werden, während diese der empfangenden Bank entsprechend gutgeschrieben werden. Daß es zu diesem Irrtum kommen kann liegt wahrscheinlich daran, daß die an sich überflüssige Einbeziehung der EZB in die Transaktion zwischen der BI und der BB diese Operation so erscheinen läßt, als würde es sich hierbei in gleicher Weise um einen Transfer von Zentralbankgeld handeln wie in dem Überweisungsverkehr zwischen Geschäftsbanken auf nationaler Ebene. Wäre das der Fall müßten die NZBen bei der EZB Zahlungsverkehrskonten führen, deren Verwendbarkeit von der EZB kontrolliert würde mit der Maßgabe, daß die EZB gegebenenfalls eine Transaktion untersagen könnte wenn z.B. die Überschuldung einer NZB drohen würde. (Der zweite Insolvenzgrund – die Illiquidität – kann bei einer Zentralbank in der von ihr emittierten Währung niemals eintreten, es sei denn man ignoriert aktiv, daß eine Zentralbank eine Zentralbank eine Zentralbank ist. Es soll solche Leute geben…)

Offensichtlich genügt aber eine einseitige Erklärung einer NZB wie der BI um eine T2-Transaktion in Gang zu setzen, so daß der deutsche Empfänger des Geldes eine Gutschrift seiner Geschäftsbank erhält, wobei die Geschäftsbank diese Gutschrift erst dann erteilt, wenn sie ihrerseits von der BB eine Gutschrift über den in Frage stehenden Geldbetrag erhalten hat. Die Bundesbank fragt offenbar weder bei der EZB noch bei der Banca d´Italia nach, ob letztere in Höhe des fraglichen Betrages bei der EZB über ein entsprechendes Guthaben verfügt. Möglicherweise wird das daran liegen, daß es in der Bundesbank tatsächlich Leute gibt die wissen, daß eine Forderung gegen eine Zentralbank, die auf das Bargeld lautet, welches diese Zentralbank berechtigt ist zu emittieren, eben – Zentralbankgeld ist.

Nun ist ja vergleichsweise bekannt, daß Geschäftsbanken lieber mit unbarem Zentralbankgeld arbeiten und einiges unternehmen, um von dem lästigen und kostenträchtigen Bargeldverkehr wegzukommen. Der Grund dafür, daß keine Geschäftsbank auf die Idee kommt ihre Forderungen gegen die Zentralbank in Bargeld halten zu wollen ist, daß sie wissen, daß eine Zentralbank alle gegen sie existierenden Forderungen, die auf das Bargeld lauten, welches sie selbst emittieren darf, in unbeschränkter Höhe in Bargeld auszahlen kann. Der Clou an der ganzen Sache hängt an dem kleinen und unschuldigen Wörtchen „unbeschränkt“! Denn unbeschränkt heißt, daß für eine Zentralbank für die bei ihr bestehenden Verbindlichkeiten keine Grenze existiert, die sie nicht mit von ihr selbst emittierter BAR-Liquidität begleichen könnte – in der Wirtschaftsgeschichte gibt es einige Beispiele davon. Das bedeutet jedoch umgekehrt, daß es für Geschäftsbanken keine Veranlassung gibt ihr Guthaben bei der Zentralbank aus Sicherheitsgründen in Bargeld umzuwandeln (womit schon an dieser Stelle Frage 3 beantwortet wäre) und daher die einzige Einlösung, die überhaupt möglich wäre (siehe Frage 1) aus Kostengründen schlicht und einfach unterbleibt.

Für die Beantwortung von Frage 2 heißt das jedenfalls, daß das Entstehen des passiven T2-Eintrages gegenüber der EZB nicht an irgendwelche Kreditwürdigkeitsprüfungen geknüpft ist, weil die BI ja nicht in irgendeiner Weise selbst Kredit aufnimmt, sondern ein von ihr emittiertes Zentralbankgeldvolumen (dessen Entstehung auf Operationen zurückgeht, die bereits vor der fraglichen T2-Transaktion abgeschlossen worden waren) auf die BB überschreibt. Denn die Verbindlichkeit, welche sie vorher gegenüber der „Cinque Stelle“ hatte, welche ihr Guthaben genutzt hat um für ihren Kunden eine Überweisung an einen Empfänger in GER durchzuführen, hat die BI nunmehr gegenüber der EZB, wodurch die EZB von der BI – Zentralbankgeld erhält. Durch Gutschrift zu Gunsten der BB erhält die BB von der EZB ebenfalls – Zentralbankgeld. Und durch Gutschrift zu Gunsten der Bank A&T erhält der Empfänger in GER ebenfalls seine Gutschrift von der Bank A&T – die jedoch im Unterschied zu den anderen Gutschriften kein Zentralbankgeld mehr ist.

Das Entfallen der Kreditwürdigkeitsprüfung hat natürlich seinen Grund darin, daß eine Zentralbank als Quelle allen Zentralbankgeldes nicht wirklich auf Kreditwürdigkeit geprüft werden muß, zumal das von ihr übertragene Zentralbankgeldvolumen aus einer i.d.R. den Bonitätskriterien des ESZB genügenden Kreditgewährung an den Bankensektor entstanden ist. Sobald jedoch die Kreditgewährung der BI an die Banca „Cinque Stelle“ erfolgt ist hat diese die uneingeschränkte Möglichkeit das ihr zur Verfügung stehende Zentralbankgeldvolumen für Überweisungszwecke ins Ausland zu nutzen, ohne daß dabei seitens der BI geprüft wird welche Beweggründe dieser Überweisung zu Grunde liegen. Das einzige was sie tut ist dem Begehren nach Überweisung stattzugeben wobei für die BI der Fall mit der „technischen Übermittlung der Überweisungsdaten“ endgültig abgeschlossen ist. Für die BI besteht die Änderung der Bilanz daraus, daß nicht mehr die Banca „Cinque Stelle“ die Forderung auf Bargeldlieferung innehat, sondern die EZB bzw. eine Stufe weiter die BB. Das ist jedoch eine grundlegende Änderung des Charakters dieser „Verbindlichkeit“, denn solange diese Verbindlichkeit der BI gegenüber der Banca „Cinque Stelle“ bestand existierte immer noch die Wahrscheinlichkeit, daß diese Verbindlichkeit mit einer Lieferung von Bargeld erfüllt werden müßte. Diese Wahrscheinlichkeit schrumpft mit der Entstehung des T2-Eintrages auf quasi Null, weil es so gut wie keinen Fall gibt, daß die EZB die „Draghi-Volte“ ernstnimmt und an die BI herantritt und von ihr die Begleichung der bestehenden T2-„Verbindlichkeiten“ fordert. Der Grund ist natürlich der, daß die EZB sowie die BB dasjenige, was sie aus der T2-Foderung gegenüber der BI erhalten könnten genau dasjenige ist, was sie selbst zur Tilgung ihrer eigenen Verbindlichkeiten in unbeschränkter Höhe selbst emittieren können. Und wenn die BI auf die Idee kommen sollte ihre T2-„Schulden“ mit der Übergabe von Bargeld begleichen zu wollen wäre auf einmal der T2-Eintrag bei der EZB gelöscht, während die Bundesbank einen Zugang an Banknoten realisieren würde, welche sie praktisch nicht gebrauchen kann und aufgrund der Tatsache, daß eine Zentralbank keinen Kassenbestand bilanziert, gegen den eigenen Banknotenumlauf saldieren müßte. Dies hätte zur Folge, daß der von der BB ausgewiesene Banknotenumlauf erheblich zurückgehen würde (das Pendant zur Erhöhung des Banknotenumlaufs in der Bilanz der BI) wodurch praktisch ausgedrückt wird, daß der Beitrag der BB zur Emission von Zentralbankgeld geringer ist als derzeit noch ausgewiesen.

Wenn man so will ist der T2-Eintrag auf der Aktivseite der BB quasi eine Art „Kassenbestand“ in der BB Bilanz, welcher nur dann so erhalten bleibt, wenn er nicht in Bargeld umgewandelt wird. Der Vergleich mit einem Kassenbestand ist u.a. deswegen so originell, weil genau dieser Verwendung findet, wenn ein deutscher Käufer in Italien Waren oder Dienstleistungen bezahlen will. In diesem Fall reduzieren sich die aktiven T2-Einträge bei der BB als würden diese Beträge für die „Bezahlung“ dieser Käufe genutzt. (Natürlich kann der T2-Eintrag auch genutzt werden, wenn italienische Pizzabäcker von Deutschland aus in Palermo ihre Luxusvilla bezahlen…)

Frage 4 ist inzwischen soweit geklärt, daß es keine Restriktionen resp. Kreditwürdigkeitsvorbehalte gibt, die einer T2-Transaktion entgegenstehen, die wie zitiert quasi durch eine einseitige Willenserklärung der BI gegenüber der EZB bzw. der BB ausgelöst wird. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einer Kreditvereinbarung stets um einen Vertrag, bei dem zwei sich deckende Willenserklärungen vorliegen müssen, wobei der Vertragsgegenstand Zentralbankgeld zunächst vom Kreditgeber an den Kreditnehmer übertragen werden muß, da sonst der Kreditgeber nicht zum Gläubiger wird. Bei einer T2-Transaktion verhält es sich jedoch so, daß bereits existierendes Zentralbankgeld von der BI an die EZB bzw. BB übertragen wird, wodurch ja gerade der T2-Eintrag der BB steigt. (Es handelt sich hierbei im Ergebnis bei der BI um einen sog. „Passivtausch“ auch wenn aus formalen Gründen keine Passiva „getauscht“ werden.) Eine normale Geschäftsbank wäre mit einer Gutschrift auf ihrem Zentralbankkonto völlig zufrieden und würde nicht noch darüber nachdenken, ob das „Guthaben“ bei der Zentralbank auch ausreichend „sicher“ ist. In gleicher Weise hat ja die BB den Ausgleich für die von ihr eingegangene Verpflichtung gegenüber der Bank A&T erhalten, weil sie ja durch den aktiven T2-Eintrag quasi einen Zugang an Zentralbankgeld erhalten hat. Man könnte es so pointieren: was für die Banca „Cinque Stelle“ Zentralbankgeld ist, ist auch für die BB Zentralbankgeld – auch wenn letztere nicht wirklich weiß, was sie damit anfangen soll, da es sich hierbei um das berühmte „Eulen nach Athen tragen“ handelt.

Bleibt als Fazit nur noch festzuhalten, daß man dann, wenn man mit aller Gewalt ein Problem aus den T2-Salden machen möchte notwendigerweise sein Gesichtsfeld auf die aktienrechtlichen Bilanzierungsvorschriften einengen muß. In gleicher Weise muß man komplett ignorieren, daß Operationen zwischen Zentralbanken aus logischen Gründen anders beurteilt werden müssen, als Operationen von Zentralbanken mit den ihr angeschlossenen Geschäftsbanken. Vermutlich ist es die Vorstellung, die EZB sei eine Art übergeordnete Bank in Bezug auf die NZBen die zu dem Fehlschluß verleitet, es würde sich bei den T2-Operationen um analoge Vorgänge handeln wie im nationalen Zahlungsverkehr. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn die EZB ist für die NZBen nicht die Clearing- bzw. Settlement-Instanz wie es eine Zentralbank gegenüber den angeschlossenen Geschäftsbanken ist. Im Grunde genommen könnte der RTGS-Zahlungsverkehr auch komplett ohne die EZB abgewickelt werden, was lediglich den vertretbaren Mehraufwand bedeuten würde für jede andere dem EURO angehörende NZB ein eigenes Konto zu führen – soviel Speicherplatz sollte dann doch schon vorhanden sein…

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Schweizer Spezialitäten

SchneeversuchImmerhin hat ja pünktlich zu Heiligabend die Schweizerische Bundeskanzlei verkünden dürfen, daß das Quorum für die Abhaltung eines Referendums über die Forderungen der Vollgeld-Initiative zustande gekommen ist.
https://www.bk.admin.ch/aktuell/media/03238/index.html?lang=de&msg-id=60143
Damit ist wohl für dieses Jahr noch mit der Abhaltung des Referendums zu rechnen.

Im Vorfeld hatte bei Einreichung der Unterschriften die schweizerische Bankiersvereinigung eine Stellungnahme abgegeben, in der sie erwartungsgemäß ablehnend auf die Vollgeld-Initiative reagiert. Dieses Dokument einer Nichtbeschäftigung mit dem Vollgeld-Konzept ist hier zu finden:

http://www.swissbanking.org/de/medien/statements-und-medienmitteilungen/statement-der-schweizerischen-bankiervereinigung-sbvg-zur-vollgeld-initiative-1

Daß man von Bankern, deren Sozialisation durch die Intermediärtheorie der Banken nachhaltig geprägt worden ist kaum profunde Erkenntnisse in Sachen Geldtheorie erwarten kann ist ja noch verständlich, so daß die in diesem Dokument aufgeführten Behauptungen sich im wesentlichen darauf beschränken den Teufel an die Wand zu malen, sollte dem nunmehr abzuhaltenden Referendum Erfolg beschieden sein. Der dicke Hund dieser Routinestellungnahme liegt denn auch etwas weiter unten begraben, denn dort wird geschrieben:

„Die Schweiz hat eines der strengsten Too-Big-To-Fail-Regimes der Welt. Es braucht kein Vollgeld, um das Schweizer Finanzsystem sicher zu machen.

Hierbei ist nicht entscheidend, ob die Behauptung stimmt, daß die Schweiz das TBTF-Thema im Griff hat oder nicht, sondern die Tatsache, daß behauptet wird, daß dazu die Einführung von Vollgeld nicht erforderlich sei. Denn hier wird indirekt zugestanden, daß das Konstrukt „Vollgeld“ tatsächlich etwas sei, was eingeführt werden könnte, „um das Schweizer Finanzsystem sicher zu machen.“ Wenn man so will hat hier die schweizerische Bankiersvereinigung dem „Vollgeld“ einen Ritterschlag erteilt, indem sie es als mögliche denkbare Alternative akzeptiert. Warum aber ausgerechnet dasjenige, was bekämpft werden soll im gleichen Atemzug als seriöse Alternative geadelt wird läßt sich nur damit erklären, daß auch den Schweizer Banken nicht so ganz klar ist, warum das Vollgeld-Konzept einen fatalen Denkfehler darstellt.

In meinem Blog schreibe ich ja schon etliche Zeit darüber, daß man im Zusammenhang mit Geld Schuldgeschäfte und Erfüllungsgeschäfte strikt auseinanderhalten muß. Diese Selbstverständlichkeit wird von der volkswirtschaftlichen Forschung insofern ignoriert, als diese auf der Suche nach einer „Geldnachfragefunktion“ nur die Perspektive der Haushalte einnimmt und dort unbekümmert Bargeld und Sichtforderungen (und weitere Forderungen) in ein Aggregat Mxyz subsumiert. Das ist für ökonometrische Forschungen noch einigermaßen legitim, da es dabei um die Frage geht, welche Wirkungen die Struktur des privaten Geldvermögens auf Ausgabeentscheidungen der Haushalte hat. Nicht vergessen sollte man dabei, daß der theoretische Hintergrund der allgemeinen Gleichgewichtstheorie quasi dazu zwingt Geld ausschließlich als ‚asset‘ der Haushalte zu betrachten, da die Steuerung dieser Ökonomie durch Präferenzen und Technologie erfolgt – und mit Geld – und übrigens auch mit dieser Welt – nichts zu tun hat.

Diese Verfahrensweise Forderungen und Zentralbankgeld unbekümmert zu einer Geldmenge zusammenzurühren wird jedoch dann grundfalsch, wenn es um die Frage geht, was die Funktion von Banken in einer Geldwirtschaft ist. Zu diese Frage wird ja üblicherweise die Version vorgetragen, daß Banken die „echten“ Ersparnisse von Haushalten an investitionswillige Unternehmer verleihen. In einem logischen Salto Mortale wird dann insinuiert, Banken würden durch die Vergabe von Krediten darüber hinaus Geld erzeugen, was sie eigentlich nach Maßgabe dieses „gesicherten Grundwissens“ eigentlich garnicht dürften und was durch die Vollgeld-Initiative nunmehr verhindert werden soll.

Die traurige Wahrheit ist dabei: es handelt sich hier um einen Schildbürgerstreich ersten Ranges, denn das was den Banken unterstellt wird – Geldschöpfung zu betreiben – tun sie überhaupt nicht. Denn wenn eine Bank einen Kredit vergibt passiert nichts weiter als daß beide Seiten darüber übereinkommen in einem bestimmten zeitlichen Rahmen Zahlungen zu leisten. Der Kredit selbst ist im Grunde nichts weiter als eine Absichtserklärung, die es erst noch zu erfüllen gilt. In diesem Stadium existieren noch keine Verfügungen über Zentralbankgeld, der einzige institutionell bedingte Effekt besteht darin, daß die Bank aufgrund des Anstiegs ihrer potentiellen Zahlungsverpflichtungen (das aus dem Kredit entstandene Kontoguthaben des Kreditnehmers) einen 1%-Anteil der zusätzlichen Verpflichtung als Mindestreserveverpflichtung hinzurechnen muß. Insofern vermindert sich zwar nicht der Liquiditätsstatus der Bank (das Geld ist ja immer noch da), sondern es ändert (verringert) sich der Auszahlungssperrbetrag der Bank ein wenig. Wichtiger an dieser Stelle ist jedoch an dieser Stelle daran zu erinnern, daß ein Kredit auf der Grundlage des Schuldrechts entsteht und daher durch eine zweiseitige übereinstimmende Willenserklärung erzeugt wird, nicht mehr und nicht weniger.

Sobald der Kreditnehmer über den Kreditbetrag verfügt verläßt man den Boden des Schuldrechts und betritt den Boden des Sachenrechts, auf welchem durch Übergabe der geschuldeten Sache die korrespondierende Schuld erlischt. Überweist der Kreditnehmer den ihm zustehenden Betrag an einen Verkäufer ist die Bank qua Kreditvertrag dazu verpflichtet dem Verkäufer die Verfügungsmacht über diesen Betrag zukommen zu lassen, sie geht also vom Kreditnehmer auf den Verkäufer über. Soweit der Verkäufer sein Konto ebenfalls bei dieser Bank hat bleibt der Liquiditätsstatus der Bank konstant, besitzt der Verkäufer sein Konto bei einer anderen Bank, verliert die Bank in Höhe des Überweisungsbetrages Zentralbankgeld, womit sich ihr Liquiditätsstatus um die Höhe des Überweisungsbetrages verringert. Das Ergebnis letzterer Transaktion ist also, daß die Bank 100% des Kreditbetrages in Zentralbankgeld an eine andere Bank transferieren muß, wobei nach erfolgter Zahlung die 1% des Kreditbetrages aufgrund der Mindestreserve nicht mehr vorgehalten werden muß – mithin sind also statt 1% an Mindestreserve-Liquiditätszuwachs nunmehr 100% des Überweisungsbetrages als Abgang an Liquidität zu verbuchen.

Die Empfängerbank „profitiert“ lediglich insofern, als ihr als kontoführendes Institut des Verkäufers 100% des ursprünglichen Kreditbetrages als Zentralbankgeld zugeht, sich damit zwar der Liquiditätsbestand um 100% erhöht, aufgrund der Mindestreserve der Rahmen der Zahlungsfähigkeit jedoch nur um 99%. Man sollte sich allerdings darüber klar sein, daß diese 1% Regel nicht ganz stichhaltig ist, denn bei einer Weiterüberweisung kann die Bank auch diese „1%“ an Liquidität nutzen, weil ja durch die Überweisung auch die Mindestreserveverpflichtung sinkt. Insofern hat die Mindestreserve heutzutage keine praktische Bedeutung mehr und ist in geldtheoretischen Betrachtungen eigentlich nur unnötiger Ballast. Denn die Mindestreserve bedeutet ja nicht mehr als quasi einen Auszahlungssperrvermerk, wodurch die Gesamtliquidität in keiner Weise ihre Höhe ändert.

Immerhin liefert das deutsche Recht einen deutlichen Hinweis darauf, daß das was die Geldnachfrageforschung und Vollgeldler oder ‚positive money‘-Jünger unter den Begriff Geld subsumieren dann doch nicht das ist, was zur Abwicklung von Zahlungen bzw. für eine rechtsgültige Schuldbefreiung übertragen werden muß. Denn wenn man ein bißchen recherchiert stößt man auf den §675t BGB, dessen erster Satz genau das formuliert, was im Überweisungsverkehr normalerweise vor sich geht:

(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem er auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist.

Im Grunde steht da klipp und klar, daß nicht der Passivübertrag von Bank zu Bank den Zahlungsvorgang darstellt, sondern wie es auch richtig ist der Aktivübertrag von Zentralbankgeld via Zentralbank von der Bank des Zahlenden zu der Bank des Zahlungsempfängers. Die Zahler-Bank hat einen Abgang des Aktivum Zentralbankgeld, die Bank des Zahlungsempfängers einen Zugang beim Aktivum Zentralbankgeld – was letzten Endes die nicht erfolgte Übergabe von Zentralbankgeld vom Käufer zum Zeitpunkt des Kaufes an den Verkäufer ersetzt. Denn das, was auf dem Konto des Empfänger-Zahlungsdienstleisters eingehen muß ist Zentralbankgeld und zwar deswegen, weil keine Bank eine Zahlungsverpflichtung übernimmt, ohne im Gegenzug einen Anspruch auf das nunmehr zusätzlich geschuldete Zentralbankgeld zu erhalten. Im Unterschied zu dem Eingang auf einem Zentralbankkonto ist ein Eingang auf einem Geschäftsbankkonto demgegenüber kein Zentralbankgeld, weil die Erfüllung dieser Forderung durch die Zahlungsfähigkeit der Bank in – Zentralbankgeld – bedingt ist . Wie man spätestens seit der Kaupthing-Geschichte weiß ist die Zahlungsfähigkeit von Geschäftsbanken keine absolute, sondern eine relative Größe, weil Geschäftsbanken in einem Standard zahlen müssen, den sie selbst nicht schaffen können. Banken wissen sehr genau warum sie ein Liquiditätsmanagement betreiben müssen, welches dafür sorgt, daß sie ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen können. Vollgeldler bilden sich ein, daß dies durch die Gutschrift auf einem Verbindlichkeitskonto schon erledigt wäre.

Und damit platzt die ganze Vollgeld-Geschichte und die Einbildung von der Geldschöpfung der Banken in 1000m Höhe. Insbesondere wird damit auch mal klargestellt, daß Geld nur das ist, was von der Zentralbank emittiert wird, bzw. von ihr als Forderung der Banken ausgewiesen wird – was die Effizienz des Zahlungsverkehrs im Interbankenmarkt erheblich erleichtert. Und dann werden solche Artikel http://www.fuw.ch/article/vollgeld/ vielleicht auch seltener, deren ökonomische Qualität mehr als zum Schmunzeln Anlaß gibt.

Nun ist die Sache ja nicht so, daß schon allein deswegen, weil das Vollgeld-Konzept als haltlos nachweisbar ist, dieses Referendum nicht doch von Erfolg gekrönt sein könnte. In einem solchen Fall wäre natürlich zu fragen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten. Die Vorstellung der Vollgeldler, die Banken würden Zahlungskonten außerhalb ihrer Bilanz führen können, die von der Zentralbank mit einer unbedingten Liquiditätsgarantie ausgestattet wären, darf man kurzerhand als juristische Unmöglichkeit verstehen. Denn in diesem Fall hätten die Zahlungskonten eine hoheitliche Sicherheit, die sich nicht wirklich mit dem privatwirtschaftlichem Charakter von Geschäftsbanken verträgt. Soweit es sich erweisen sollte, daß diese Konstruktion nicht machbar ist kommt auf einmal eine andere Möglichkeit zum Vorschein, nämlich die allgemeine Option des Publikums bei einer Filiale der Zentralbank ein Zahlungskonto zu eröffnen, dessen Eigenschaft ein Passivum der Zentralbank zu sein eine unbeschränkte Einlösung in Banknoten garantiert. Während also das eigentliche Vollgeld-Konzept den Banken keine Kopfschmerzen zu machen braucht weil es ohnehin nicht praktikabel ist, bekommt die darin auch angelegte Ausgliederung der Zahlungskonten hin zur Zentralbank auf einmal einen monströsen Charakter, weil dieses Arrangement das Potential hat den Banken einen Großteil der Liquidität wegzunehmen, mit der sie heutzutage arbeiten. Wenn man so will läßt sich hier eine ‚hidden agenda‘ vermuten – ein Arrangement – ähnlich wie das Glass-Steagall Gesetz – durch die Hintertür durchzusetzen, mit der Konsequenz, daß dabei den Privatbanken ein guter Teil des Zahlungsverkehrsgeschäfts verloren gehen würde. Im Gegensatz zu den anderen Pseudo-Argumenten der Vollgeldler wäre die Umsetzung dieser Option für die Banken tatsächlich eine Bedrohung. Aus dieser Perspektive bekommt die „Führung der Zahlungskonten außerhalb der Bankbilanz“ eine völlig neue Bedeutung.

Man könnte sich nun darauf verlassen, daß die Schweizer in puncto Finanzsystem eine vergleichsweise konservative Haltung einnehmen und dieses Referendum mit Pauken und Trompeten durchfallen lassen. Wie es tatsächlich ausgeht, weiß man allerdings erst hinterher. Von daher wäre es weise sich schon vorher mit einer angemessenen Diskussion diesem Ansinnen entgegen zu stellen und sich nicht nur damit zu begnügen ein Sammelsurium von Behauptungen aufzustellen, ohne dabei in eine ernsthafte Diskussion einzutreten.

Daß man sich dabei mal über die Grundlagen des eigenen Bank-Geschäfts klar werden würde, wäre ein durchaus begrüßenswerter Nebeneffekt!

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Griechische Austerität – das deutsche Muster

National Bank of GreeceEs gibt eine merkwürdige Asymmetrie in der Sicht auf das griechische Problem: auf der einen Seite die europäischen Beauftragten für schwäbische Hausfrauen, deren Bestreben darin besteht das Versprechen einzuhalten, daß das Griechenland Desaster „dem Steuerzahler“ (vulgo: den für die Bankenkredite eingesprungenen und nach Maastricht-Kriterien sowieso schon überschuldeten Staaten) nicht zur Last fällt. Auf der anderen Seite steht eine verzweifelte griechische Regierung, die versucht wenigstens einen kleinen Teil ihrer Wahlversprechen einzuhalten und dabei darauf hofft, daß noch irgendwoher das dazu notwendige Kleingeld herkommen möge. Während also die eine Seite alles daransetzt die aus Verzweiflung geborenen Forderungsbestände zu sichern geht es der anderen Seite darum die Einkommen-/ Nachfrageströme zu stabilisieren und das in der Hoffnung, daß sich daraus ein selbsttragender Aufschwung entwickeln würde, der das Austeritätsregime etwas weniger desaströs machen würde. Letzteres ist unschwer als das oft versuchte ‚deficit spending‘ zu identifizieren, welches unter bestimmten Voraussetzungen klappt, unter anderen jedoch nicht. Dies soll hier aber nicht Thema sein.

Man braucht nicht lange, um sich darüber klar zu werden, daß diese einseitige Fokussierung beider Kontrahenden einer defizitären Sicht des grundlegenden Problems geschuldet ist, was auf der Seite der EU noch insofern erklärlich wäre, als diese sich lediglich (wie in anderen Fällen auch) mit Verwaltungsfragen beschäftigen möchte – nicht gerade befriedigend aber was soll man von Verwaltern einer Misere auch schon anderes erwarten?

Schwerer wiegt der Fall auf griechischer Seite, denn dort geht es ums Eingemachte: es geht um nicht mehr oder weniger als das Überleben der griechischen Wirtschaft – und das unabhängig davon, welche lustige Regierungskonstellation dort gerade am werkeln ist. Denn hier wird ein Versagen in ökonomischer Hinsicht zum Desaster und zwar für alle Beteiligten und auch und insbesondere für alle diejenigen, die sich zwangsweise mit den Folgen einer dumpfbackigen Austeritätspolitik herumschlagen müssen.

Dabei ist das zentrale Problem der griechischen Wirtschaft nicht so schwer zu identifizieren: es besteht daraus das Portfolio der griechischen Banken auf ein akzeptables Bonitätsniveau zu bringen. Ein derartiger Ansatz hat zwei verschiedene Komponenten: zum einen müssen die Besicherungen der vergebenen Kredite verbessert werden, zum anderen muß das griechische Rentabilitätsproblem gelöst werden, damit sich daraus eine gesunde Verbreiterung des Bankenportfolios ergibt, welches es den griechischen Banken ermöglicht die noch zu erwartenden Verlustabschreibungen ohne ‚default‘ tragen zu können.

Der erste Aspekt wird üblicherweise damit versucht zu erreichen, daß Forderungen nach einer höheren Eigenkapitalquote gestellt werden. So sinnvoll diese Forderung auch sein mag entbehrt sie jedoch nicht einer rührenden Naivität, denn die Entscheidung über die unternehmerische Eigenkapitalquote pflegt üblicherweise nicht salbungvollen Ansprachen sondern nüchterner Kalkulation zu entsprechen.

Aus durchaus bekannten Gründen wird eine derartige Entscheidung nur dann revidiert, wenn handfeste Gründe für eine Veränderung vorliegen. Dazu gibt es nur einen Ansatzpunkt, nämlich die Veränderung des relativen Preises zwischen Eigen- und Fremdkapital und zwar dadurch, daß die Absetzung von Zinsen als Kosten ersatzlos gestrichen wird. Denn solange wie es möglich ist die Eigenkapitalrendite durch Verschuldung zu hebeln, wird sich eine Verbesserung der Besicherungslage der Banken nicht einstellen. Gerade im Hinblick auf die internationale Verankerung griechischer Unternehmer ist eine Finanzierung über Banken die angenehmste Art sich der eigenen Verantwortung „elegant“ zu entledigen. Eine Veränderung dieser Sachlage würde nicht einmal durch gesetzliche Handlungsvorschriften erreicht, sondern nur dann, wenn der Grund für diese Handlungsweise wegfällt.

Der zweite Aspekt geht demgegenüber an das Grundprinzip des EU-Projekts: es geht darum, den ‚cash drain‘ aus Griechenland hinaus einzudämmen. Das hat zum Teil dahingehend geklappt, als der griechischen Importsucht durch das Regime der Austerität ein heftiger Riegel vorgeschoben wurde. Dabei wurde nur eine Geschichte vergessen, nämlich die ganzen Importe, die in Griechenland unterhalb des offiziellen Radars erfolgen und zwar dergestalt, daß dort beispielsweise immer noch EU-subventionierter Schafskäse gekauft werden kann und die dabei erzielten Gewinne still und klammheimlich hinaustransferiert werden – was ganz nebenbei bewirkt, daß die heimische Produktion mehr oder weniger zurück- oder gleich eingeht. Das häßliche Prinzip dahinter ist, daß Griechenland aufgrund der Zugehörigkeit zum Euroraum zu einem Müllabladeplatz für Agrar-Industrieabfall der „Nordländer“ geworden ist – was allerdings kein griechisches Privileg ist. (Weitere Beispiele findet jeder selbst!)

Aber genau aus diesem ‚cash drain‘ entsteht ein virulentes Zahlungsbilanzproblem, welches gelöst werden muß. Die Blaupause für diese Geschichte liefert ausgerechnet die Strategie der deutschen Regierung im Zuge der Zahlungsbilanzkrise Anfang der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts. Das einschlägige Stichwort dazu lautet: Suspendierung der Importliberalisierung! (Das war überhaupt der Grund dafür, daß Siemens Waschmaschinen seinerzeit überhaupt erfolgreich verkäuflich waren – sonst wäre das Gleiche wie mit der Handysparte passiert!) Dieser eklatante Verstoß gegen sämtliche schöngeistigen Vorstellungen von Freihandel war der entscheidende schnöde Grund dafür, daß Deutschland zu den seitdem unsittlich wachsenden Exportüberschüssen kam und darüber hinaus zu (einer) der stärksten Währungen der Welt gelangte. Die erfolgreiche merkantilistische Politik der Bundesbank, die sich hinter „monetaristischen Lehren“ versuchte zu verstecken, sollte dabei nicht unterschätzt werden. Ihren Auftrag der Sicherung der Währung hat sie mit diesem Konzept in vorbildlicher Weise erfüllt – und das nicht wegen einer albernen pseudoökonomischen Freihandelstheorie – was das angeht ist eher F. List einschlägig! Wenn man das einmal verstanden hat kann man nur noch Mitleid mit der aktuellen Vorgehensweise der griechischen Regierung haben, die lediglich versucht ein Faß zu füllen und darüber vergißt das Loch zu stopfen, welches durch den „gemeinsamen Markt“ aufgerissen wird, wobei man nicht vergessen sollte, daß dieser wesentlich durch EU-subventionierte Produkte geprägt ist – eine Geschichte, die auch außerhalb von Europa, vornehmlich in Afrika – zu einem vielfachen ökonomischen Desaster führt.

So gesehen ist die Strategie des „Löcher stopfens“ ein verständlicher aber falscher Ansatz, der zu allem Überfluß auch noch mit dem Aufrühren von Kriegsschuldenfragen einhergeht. Dabei ist das „deutsche Erbe“ nicht in kaum eintreibbaren Altforderungen zu verorten, sondern in monetär fundierten Maßnahmen, die geeignet sind, zu einer Entwicklung eines Binnenmarktes zu führen, welcher sich aus der Wieder-Etablierung der einheimischen Produktionslinien speisen würde. Sicherlich muß man nicht versuchen eigene Smartphones zu entwickeln, aber die Reetablierung eigener Produktionszweige läßt sich ohne die List´sche Erziehungszoll-Strategie nicht bewerkstelligen. (So gesehen ist auch das chinesische Wirtschaftswunder ein Ergebnis einer angemessenen Protektionspolitik á la F. List – das sagen die aber nicht so laut!)

Eine politische Berechtigung dazu ließe sich einmal aus den desaströsen Folgen der IWF/EU/EZB-Politik ableiten, weil der angerichtete Schlamassel (nun ja, für deutsche Politiker ist diese Katastrophe ein „guter Weg“) dringend geheilt werden muß, zum anderen liefern die Erfahrungen Deutschlands mit der Bewältigung von Zahlungsbilanzkrisen die ideale Blaupause dafür, wie man mit Tendenzen zur externen Verschuldung erfolgreich umgehen kann.

Wenn man so will verkehrt sich der Aufgabenschwerpunkt zwischen Griechenland und der EU: die Aufgabe der EU wäre es sich darum zu kümmern, daß die ‚bail-out‘-Kredite zugunsten der „Nord-Banken“ – die inzwischen zum größten Teil zu latent ausfallgefährdeten Staatsschulden geworden sind – auf jeden Fall bedienbar bleiben, um Forderungsabschreibungen, welche die Staatsschulden in dem Fall auch offiziell weiter steigen lassen würden, zu vermeiden. Das entspricht der alten Regel, daß der Gläubiger den Schuldner solvent zu halten hat, wenn ein Forderungsausfall als nicht tragbar erscheint. (Was sind nämlich Forderungen an einen insolventen Schuldner? Richtig: ein Vermögensverlust bzw. ein Verschuldungszuwachs beim sowieso schon verschuldeten Staats-Gläubiger!) Spiegelbildlich müßte sich Griechenland vorrangig um die Sicherung der internen Bankenforderungen kümmern, um der eigenen Wirtschaft wieder die Chance zu eröffnen profitabel wirtschaften zu können – wobei ein Verstoß gegen die Freihandelsprinzipien des „gemeinsamen Marktes“ eine vergleichsweise vernachlässigbare Sünde darstellen würde. Im Gegensatz zu den vernagelten Markttheoretikern, deren einzige pseudointellektuelle Zuckung aus „Löhne senken“ besteht, gibt es in Deutschland sogar ernstzunehmende Wirtschaftshistoriker, von denen man lernen könnte, daß der Erfolg Deutschlands in keiner Weise ein Ergebnis irgendwelcher segensreichen Folgen von „Freihandel“ war. (Daß man sich unter diesen Auspizien hinstellen kann um lustige Investitionsschutzabkommen á la TTIP etc. als segensreiche Abkommen zur Wirtschaftsförderung zu deklarieren, überschreitet jedes tolerierbare Maß an öffentlicher Selbstverblödung!)

Die Grundprinzipien, wie man eine Ökonomie auf einen erfolgreichen Pfad führt sind im Grunde genommen nicht so schwer zu verstehen, sobald man die Grundregel von Samuelson von den „zwei Augen“ beherzigt. Dabei geht es natürlich nicht um die Anfängernummer von Angebot und Nachfrage, sondern um den geldtheoretisch validen Unterschied von Strömen und Beständen. Solange allerdings geldtheoretische Geisterfahrer, die einen ausschließlich auf ‚flows‘ basierenden Vulgärkeynesianismus für eine erfolgversprechende Politik halten nichts anderes tun, als sich selbst in Szene zu setzen, wird es mit dem griechischen Wirtschaftswunder nichts. Was soll man dazu sagen, außer: wieder eine verpaßte Chance?

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OMT – das Scheinproblem

Siegel00Es ist ja zu verstehen, wenn die Kläger vor dem BverG eine gewisse Genugtuung empfinden, da die Überweisung an den EuGH ihnen vordergründig Recht gibt. Und in gewisser Weise ist diese Überweisung deswegen gerechtfertigt, weil die gesetzliche Grundlage auch zu derartigen Mißverständnissen Vorschub leistet. Es ist kaum möglich aus den europäischen Verträgen herauszulesen, was nun tatsächlich Geldpolitik und was Finanzpolitik ist. Insofern ist es nur zu berechtigt von dem dafür zuständigen Gericht eine Klärung zu erwarten, was diese Sachfrage angeht.

Der tiefere Grund für diesen Schlamassel ist darin zu suchen, daß die Konzeption des ESZB-Systems nach dem Vorbild der Bundesbank formuliert wurde und dabei etliche Dinge unterschlagen wurden, die auch schon die Realität der Bundesbank geprägt haben. So ist es für die Bundesbank durchaus selbstverstandlich gewesen auch Staatsanleihen zu erwerben, sobald eine Auktion drohte zu höheren Zinssätzen zu tendieren. Das hat seinerzeit auch niemanden aufgeregt und es ist auch niemand auf die unsinnige Idee gekommen diese Aktionen als nicht vereinbar mit dem Mandat der Bundesbank vor Gericht zu zerren.

Immerhin wird mittlerweile klar, daß es den Klägern vor dem BverfG nicht darum geht die tatsächlich vorhandenen Konstruktionsmängel des EURO zu beseitigen, sondern den EURO selbst in seinen Fundamenten zu zerstören. Denn anders kann man die Häme nicht erklären, die in dem Satz liegt: „Das EURO – Abenteuer geht seinem Ende entgegen.“

Einer der größten Fehler bei der Konstruktion des EURO bestand darin der EZB ein ausschließliches Mandat hinsichtlich der Wahrung der Geldwertstabilität aufzuerlegen. Denn dazu ist eine Zentralbank erst in zweiter oder dritter Linie zuständig. Die vordringlichste Aufgabe einer Zentralbank besteht daraus dafür zu sorgen, daß die an sie angeschlossenen Banken zu einem einheitlichen Bonitätsniveau finden, welches es ermöglicht, daß jede Bank mit jeder anderen Bank kreditäre Geschäftsbeziehungen unterhalten kann (und will) und damit der Liquiditätsausgleich zwischen den Banken reibungslos vonstatten gehen kann. Dies scheint der EZB auch bewußt zu sein, denn die Verlautbarungen der EZB hinsichtlich der „europäischen Geldspaltung“ deuten unmittelbar darauf hin. Es weist auf eine sehr einseitige Fixierung der Wissenschaft wie auch der Presse hin, daß das Argument der Stabilität des Geldwertes einen derartig prominenten Stellenwert einnimmt und die wesentlich wichtigeren Sachverhalte dagegen weit in den Hintergrund treten.

Was diese Geschichte angeht muß man sogar Hans-Werner Sinn uneingeschränkt Recht geben wenn er betont, daß bei unterschiedlichen Bonitätsniveaus es zu einer „Ausspreizung“ des Zinsfächers kommen muß. Das ist dahingehend zu interpretieren, daß einer Bank, die ein „schlechtes“ Kreditportfolio aufweist auch höhere Refinanzierungszinsen in Rechnung gestellt werden müssen, damit diese zu einer allgemein akzeptierten Kreditvergabepolitik zurückkehrt. Die dafür verantwortliche Institution ist ihre nationale Zentralbank, die darauf dringen müßte, daß „ihre“ Banken eine vergleichbare Kreditpolitik hinsichtlich der Qualität der Kreditkonditionen betreiben, wie die „besten“ Banken – seien es deutsche, finnische oder die Banken Österreichs oder der Niederlande. (Es geht hier um ‚besser als‘, nicht um ‚uneingeschränkt gut‘!) Dieses Ergebnis einer erfolgreichen Zentralbankpolitik läßt sich jedoch nicht dadurch herstellen, daß per Ordre de Mufti „festgelegt“ wird, daß die Politik der EZB „einheitlich“ zu sein hat. Das hat auch etwas damit zu tun, daß in der Vorstellung der EURO-Konstrukteure das eigentliche Ziel zum Mittel erklärt wurde, indem das Ziel eines einheitlichen Währungsraumes – gleichartige Kreditkonditionen – in die Verfahrensrichtlinien des ESZB-Systems ‚a priori‘ hineingeschrieben wurde. Dieses Wunschdenken wurde dadurch motiviert, daß die Befreiung von dem Zinsdiktat der Bundesbank zur Leitlinie bei der Formulierung der „einheitlichen“ EZB-Politik wurde und damit genau die Probleme hervorgerufen wurden, welche derzeit die mangelhafte Funktionsweise des ESZB -Systems begründen.

Insofern ist auch das OMT -Programm der EZB auch nur eine Ausrede dafür, daß sie wegen der „Einheitlichkeit“ der EZB-Politik sich nicht auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren kann. Denn wenn das erklärte Ziel der EZB-Politik ist, die Zinssätze für Staatsanleihen eng beieinander zu halten ohne daß die dazu notwendigen bonitätsmäßigen Voraussetzungen gegeben wären, gibt es kaum eine andere Möglichkeit als durch Marktintervention die gesetzlich erwartete Gleichheit der Anleihenzinssätze mit der Brechstange herbeizuführen. Im Gegensatz zu den lustigen Konzepten wie der „makroprudentiellen“ Steuerung ist diese Politik die so ziemlich primitivste Art und Weise Zentralbankpolitik zu gestalten. Dafür kann die EZB natürlich nichts, denn ihr bleibt nach Maßgabe der einschlägigen europäischen Verträge auch nichts anderes übrig.

Man kann natürlich versuchen die „Politik der Einheitlichkeit“ bis zu dem Punkt zu führen, wo die erzwungene „Gleichheit“ zu einem erzwungenen Liquiditätsausgleich führen muß, weil eine fühlbare Bonitätsdifferenz sofort zu einem Ausschluß vom Interbankenmarkt führt, was man anhand diverser „Rettungsprogramme“ durchaus live und in Farbe beobachten kann. Es geht aber kein Weg daran vorbei die verschiedenen nationalen Vorstellungen hinsichtlich der zu fordernden Qualität von Kreditkonditionen in einem einheitlichen Währungsraum aneinander anzupassen. Der Primitivansatz „einheitliche Geldpolitik“ funktioniert nicht und wird auch nie funktionieren – es sei denn, man verfährt so wie die FED, die kaum noch etwas anderes tun kann, als konkursreife Schuldverhältnisse bis zum Sankt Nimmerleinstag weiter durchzufinanzieren!

Von daher ist auch das BverfG nicht um seine Aufgabe zu beneiden. Denn der voraussichtliche Spruch gegen das OMT-Programm kann nur gegen die Auswirkungen einer falschen Politik angehen, jedoch nicht die falsche Gesetzgebung der EU-Verträge korrigieren. Dazu müßte die „verantwortliche“ Politik aber wissen, warum es zu diesen desaströsen Ergebnissen aufgrund der aktuellen Regelungen gekommen ist. Von den aktuell herumpfuschenden „Beratern“ wird sie es nie erfahren können.

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FASB – auch nicht schlecht!

SuperPanneManchmal ist es ja doch ganz nützlich sich durch ziemlich durchgeknallte Websites zu klicken, denn gelegentlich stößt man auf Absonderlichkeiten, die es wert sind kommentiert zu werden. Dazu gehört ein Brief des Wirtschaftsprüfers Schemmann, der sich dagegen wendet, daß die FASB-Richtlinien und Definitionen zu eine fehlerhaften Testierung der Abschlüsse von Wirtschaftsprüfern Anlaß geben. Dies sei dadurch bedingt, daß Banken, wenn sie einen Kredit erteilen lediglich „Rechnungseinheiten“ schaffen würden, die aber nicht die Stellung von gesetzlichem Zahlungsmittel aufweisen würden. Als Folgerung kommt er dann zu dem Schluß, daß die FASB Buchhaltungs-Richtlinie (ASC 305-10-20) falsch sei:

„Bargeld“
„Übereinstimmend mit allgemeiner geschäftlicher Gepflogenheit besteht Bargeld nicht nur aus Geldscheinen und Münzen auf der Hand, sondern auch aus Sichteinlagen bei Banken oder anderen Finanzinstitutionen. Bargeld umfasst auch andere Kontenarten, die folgende Merkmale von Sichteinlagen aufweisen: Der Inhaber muss in der Lage sein, seine Finanzmittel jederzeit einzulegen oder abzuheben, ohne dass er das vorher anmelden muss und ohne, dass er dafür eine Strafgebühr zahlen muss.

Alle Zu- und Abflüsse von diesen Konten sind Bargeldein- oder –ausgänge, sowohl für den Kontoinhaber als auch für die kontoführende Bank. Zum Beispiel stellt die Vergabe eines Kredits und die Buchung des Betrags in ein Kunden-Sichteinlagenkonto zu diesem Zeitpunkt eine Bargeldzahlung der Bank und einen Bargeldeingang des Kunden dar. “

Quelle:

Klicke, um auf Uebersetzimg%20offener%20Brief%20Schemmann%20FASB%20IASB.pdf zuzugreifen

oder im Original von 2011:

https://law.resource.org/pub/us/code/bean/fasb.html/fasb.305.2011.html

Nach allem, was hier in diesem Blog über Geld und Kredit bereits alles gesagt wurde, gibt es nur einen Schluß: welche Arbeitsgruppe oder Ausschuß auch immer diesen Text verfaßt und beschlossen hat: man kann diesem Gremium nur attestieren, daß sie das, was sie gutachterlich ausarbeiten sollten, in keiner Weise angemessen adressiert haben! Damit man nun nicht meint, die FASB sei irgendeine untergeordnete Organisation ohne Reichweite, hier (ausnahmsweise) ein Wikipedia-Link, der hinreichend deutlich macht, was es mit dieser Organisation auf sich hat:

http://de.wikipedia.org/wiki/Financial_Accounting_Standards_Board

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich: denn es scheint offensichtlich so zu sein, daß an der FASB die letzten Jahrzehnte spurlos vorbeigegangen sind und noch nicht einmal die Aufhebung des Goldstandard (der Nixon 1971 zugerechnet wird) dazu Anlaß gegeben hat, die Konzeption dessen, was Geld darstellt in irgendeiner Weise den vorfindbaren Gegebenheiten anzupassen. Denn eine derartige Formulierung kann nur dann halbwegs gerechtfertigt werden, wenn eine Forderung eine reale Leistung zum Inhalt hat, wie es zu Zeiten der Goldwährung noch Usus war. Das liegt nicht etwa daran, daß eine Bank nicht so oder so die zur Erfüllung ihrer Verpflichtung notwendige Menge an Banknoten oder Goldklunkerchen vorrätig haben muß, sondern an der Art des Anspruches: eine Goldforderung ist grundsätzlich ein Herausgabeanspruch aus einem im wesentlichen begrenzten Bestand, während die Forderung auf eine Banknote, das gesetzliche Zahlungsmittel, vom Bankensystem in Zusammenarbeit mit der Zentralbank grundsätzlich beliebig vermehrbar ist und somit eine Banknote keinen materiellen Anspruch mehr darstellen kann.

Während aber eine goldgedeckte Banknote als stellvertretend für eine genau definierte Goldmenge angesehen werden kann und es sich hierbei gewissermaßen um einen Lagerschein handelt, weil bei Präsentation dieses Scheines eine Herausgabepflicht des Emittenten der Banknote besteht und hierbei kein Zweifel darüber besteht, daß Anspruch und herauszugebender Gegenstand zwei unterschiedliche Dinge sind, werden demgegenüber – insbesondere von „modernen“ Ökonomen – der Anspruch auf Geld (als Banknote) und die Banknote selbst als vollständig substituierbare Dinge angesehen und somit unbesehen in einen Topf geworfen. Dabei wird übersehen, daß auch in einem Kreditgeldsystem die Differenz zwischen Herausgabeanspruch und dem Herauszugebenden genauso existiert, auch wenn das Herauszugebende (die Banknoten) ebenso Ergebnis einer Kreditoperation ist. Diese Ignoranz gegenüber der Unterschiedlichkeit der Kreditebenen – Zentralbankkredit einerseits, Geschäftsbankenkredit andererseits – setzt sich dann auch in dem zweiten zitierten Satz fort, wo davon gesprochen wird, daß Zu- und Abflüsse auf den Konten der Kunden genauso zu sehen sind, wie Zu- oder Abflüsse von gesetzlichem Zahlungsmittel. (Das gilt zwar für eine Zentralbank hinsichtlich des von ihr selbst emittierten Geldes, dagegen für eine Geschäftsbank aber eben nicht, wie leidgeprüfte Kunden der z.B. Kaupthing-Bank sicher bestätigen können.) Wenn aber schon bei der FASB Geld und Kredit nicht auseinanderhalten werden, vermutlich weil beides wie in english üblich mit ‚money‘ bezeichnet wird, muß man sich nicht wundern, daß auch bei anderen weniger elementaren Dingen wie Finanzkrisen, deren Diagnose sowieso unterbleibt, die Therapievorschläge nach bewährten betriebswirtschaftlichen Kriterien gestaltet werden, deren „Erfolge“ dann allenfalls noch herbeiphantasiert werden können.

Und was macht Schemmann daraus? Statt darauf hinzuweisen, daß es sich hier um ein eklatantes Versagen ökonomischen Denkens handelt, versucht er dasjenige, was sowieso unlogisch ist, dadurch zu heilen, indem er sich auf die Seite der Monetative schlägt und daher fordert, daß Sichtguthaben de jure dem Bargeld gleichgestellt werden sollen. Die Morgensternsche Pseudologik für ihn liegt wohl darin, daß in diesem Fall die Banken nicht mehr nur „Rechnungseinheiten“ verleihen würden, wenn sie einen Kredit vergeben, sondern, wenn schon nicht Bargeld, so doch wenigstens das gesetzliche Zahlungsmittel, welches die Banken dann in ihren Tresoren ja auch tatsächlich vorhalten müssen (auch wenn sie dieses Bargeld in 99,99% der Fälle nicht benötigen werden). Diese Lösung ist dann für ihn wohl die Garantie dafür, daß es zu Liquiditätskrisen wie im Zuge der jüngsten Finanzkrise nicht mehr kommen könne. Nun ja, das ist die Monetative-Spielwiese.

Man muß natürlich beachten, daß der FASB-Unfug für die Frage nach der Liquidität von Unternehmen nicht so sehr zum Desaster wird, weil einzelwirtschaftlich die Sichtweise, daß ja der positive Konstostand ja „genauso gut wie Geld“ sei, durchaus einen praktischen Hintergrund aufweist. Denn für die Testierung eines Unternehmensabschlusses kann man die „Rechnungseinheiten“ durchaus so behandeln, als wäre es Geld im Sinne des gesetzlichen Zahlungsmittels. Das ist auch insofern richtig, als beide Positionen bei den Unternehmen auch auf der Aktivseite stehen und der Liquiditätsbegriff auch Sichtforderungen umfassen kann, ohne daß damit eine fehlerhafte Beurteilung der Sachlage eintreten würde.

Hinsichtlich des Umstands, daß da mit voller Überzeugung eine völlig gegenstandslose Identifikation unterschiedlichster Sachverhalte formuliert wird, kann man sich nur verwundert die Augen reiben. Denn was einzelwirtschaftlich noch halbwegs zu rechtfertigen ist führt bei der Analyse der Gesamtwirtschaft dann geradewegs auf die schiefe Bahn. So können sich z.B. Bankensanierer, die den „Einlegern“ ihre Ersparnisse abknöpfen eben nicht darauf verlassen, daß durch die Streichung von Verbindlichkeiten eine Bank wieder solvent wird. Warum? Ganz einfach: weniger Schulden heißt noch nicht automatisch mehr Liquidität – ein Umstand, welcher oft genug eben mal vergessen wird… Tröstlich an diesem Desaster ist nur die Erkenntnis, daß nicht alles, was aus dem Hollywood-Land kommt, automatisch ein Siegel der Wahrheit tragen muß. Nicht mal dann, wenn es sich um Ökonomie handelt…

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Aus der Not geboren: FDES die Zweite!

Rotes RathausManchmal kann man sich schon wundern, was so alles aus der Not heraus geboren wird. Denn aus einer kleinen Notiz, die bei der „Welt“ erschienen ist, läßt sich herauslesen, daß die französische Regierung plant einen seit 1948 bestehenden Fonds (FDES, so etwas ähnliches wie die KfW) mit Staatsmitteln wieder aufleben zu lassen. Der Zweck dieses Vorhabens ist es die französischen Unternehmen, die bei den Banken offenbar keinen Kredit mehr bekommen, mit Hilfe dieser Einrichtung denjenigen Kredit zukommen zu lassen, der von den „normalen“ Banken verweigert wird.

Nun kann man sich lang und breit darüber unterhalten, daß dies doch (von der Wettbewerbsmafia verbotene) Staatsfinanzierung sei – nur diesmal anders herum. Da das Grummeln darüber aber die Spezialität einschlägig bekannter Gazetten ist, kann hier aus hygienischen Gründen darauf verzichtet werden. Nur soviel zur Erinnerung:

„Als Goldman Sachs in der Krise in eine Geschäftsbank umgewandelt wurde, hat man das Management gefragt, ob es auch ins Bankgeschäft einsteigen und Kredite vergeben möchte. Die Antwort von Bankchef Lloyd Blankfein lautete: „Too risky.“ Das schnelle Geld geht damit nicht.“
http://derstandard.at/1363711444890/Da-muss-irgendwann-eine-Blase-platzen

Dagegen ist ein anderer Aspekt interessant: wenn man sich die Klagen der EZB vor Augen führt, daß der Transmissionsmechanismus gestört ist, läßt sich diese Aktion dahingehend interpretieren, daß die französische Regierung den Versuch unternimmt dieses (Markt-) Versagen der französischen Banken mit der Brechstange zu korrigieren. Angesichts der Klagen über die Ansprüche, welche Banken stellen, wenn es um die Finanzierung von Unternehmen geht, ist eine derartige Idee noch nicht einmal so ganz verkehrt. Denn eine Grundregel der Bankwirtschaft geht dahin, daß die Verluste aus einer notwendig werdenden Abschreibung einer Kreditforderung durch die eingenommenen Zinszahlungen zu kompensieren sind. Dieser noblen Funktion können oder wollen sich die Banken derzeit nicht stellen.

Die Gründe dafür sind zweierlei: zum einen stecken die Banken in einer Bilanzrezession, wo sie vermeiden wollen neue Risiken einzugehen, auf der anderen Seite ist der Markt für Verbriefungen nicht groß genug, um die in den Bankbilanzen schlummernden Risiken effektiv aufzunehmen. Nimmt man noch dazu, daß durch die LTRO Aktionen der EZB die Liquiditätslage der Banken künstlich gestützt werden muß ist es unmittelbar einsichtig, daß die Banken keine besondere Lust haben sich auf vergleichsweise aufwendige Kreditvergaben einzulassen, von denen sie noch nicht einmal einen wesentlichen Konsolidierungsbeitrag hinsichtlich ihrer angeschlagenen Bilanzen erwarten können.

Diese Einsichten in die Motivationslage der (nicht nur) französischen Banken macht den Blick dafür frei, daß sich die Normen des Bankgeschäfts darauf verlagert haben vergleichsweise risikolose Engagements (Provisionen, Gebühren) auf ihre Bücher zu nehmen und alles was Arbeit und „Gottseibeiuns“ Risiko bedeutet, schlichtweg als unrentabel einzustufen. Das liegt im wesentlichen daran, daß den Bankleuten in ihrer „Ausbildung“ immer wieder eingebleut wurde, daß eine Bank die „Gelder“ der „Sparer“ aufnimmt und dann in möglichst wenig risikobehaftete Anlagen transformiert. Aus dieser Perspektive kann man als so verbildeter (um NICHT zu sagen: verblödeter) „Banker“ sogar noch einen moralischen Anspruch aus dieser Verweigerungshaltung ziehen.

Wenn man aber mal die unsinnigen standardökonomischen Sprüche, was das Wesen des Bankgeschäfts ausmacht, mal beiseite läßt (notabene: die Sparer => Investor Vorstellung, die vielleicht für Versicherungen und Sparkassen, aber nicht für Banken Sinn macht), kann man sich mal mit dem Umstand vertraut machen, daß Banken als Quasi-Versicherungsinstitutionen ihre Aufgabe darin haben, die Risiken des Unternehmerdaseins auch tatsächlich zu übernehmen, indem sie allen Kreditnehmern eine Risikoprämie aka Zins berechnen, mit der sie die notwendigerweise entstehenden Fehleinschätzungen kompensieren können.

Und da schließt sich der Kreis zu dem FDES-Fonds: wenn die Banken ihre genuine Aufgabe der Risikoübernahme nicht mehr wahrnehmen wollen, ist es an der Zeit eine alternative Institution zu schaffen, welche genau diese Aufgabe übernimmt. Und insbesondere hat diese alternative Institutionalisierung der Kreditvergabe auch noch mit einem anderen Aspekt des Kreditgeldsystems zu tun, nämlich daß es keinen „Sparer“ braucht, damit eine Bank Kredite vergeben kann: erforderlich ist lediglich der Zugang zu dem Kredit der Zentralbank dann, wenn es zu einer positiven Nettokreditvergabe kommen soll, weil Investitionen stets mit einer Geldausgabe (Kruschwitz) beginnen. Das verweist auf den Umstand, daß eine Steigerung der Wirtschaftsaktivität stets und ständig mit einer Ausweitung der Basisgeldmenge verbunden ist, weil die Liquiditätserfordernisse bei einer Steigerung der wirtschaftlichen Aktivität ebenfalls steigen. Soweit man sich über die Gegebenheiten des Verhältnisses von Banken und Zentralbank im klaren ist wird unmittelbar ersichtlich, daß zusätzliche Wirtschaftsaktivität unmittelbar auch ein zusätzliches Basisgeldvolumen erfordert – nicht zuletzt findet sich dies in der „produktivitätspotentialorientierten Geldmengenregel“ des SVR wieder. Das ist ja auch nicht problematisch, wichtig ist nur, daß nicht mehr eintreibbare „Konsumkredite“ (egal wie toll die Hochglanzprospekte auch einstmals waren) wieder durch die allgemeine Versicherungsprämie „Zins“ aus der Gesamtheit der Kredidtnehmer eintreibbar bleiben.

Und darin besteht auch die Verteidigungslinie des FDES-Fonds! Wenn er seine Kreditkonditionen derart setzt, daß wie oben angemerkt, die erzielten Zinseinnahmen dafür ausreichen, die Kosten der Abschreibung von Krediten zu neutralisieren, gibt es keinen Grund ihm eine mangelnde Wirtschaftlichkeit zu unterstellen. Denn das ist der eigentliche ‚benchmark‘ für eine Bank: neben den eigenen Kosten die Risikoabdeckung der vergebenen Kredite zu übernehmen! Und bei einer Finanzierung durch die Zentralbank sind Dividendenzahlungen an Aktionäre duchaus entbehrlich, wobei diese in der Bankenbranche ohnehin nichts anderes tun, als die Versicherungsprämie „Zins“ in die Höhe zu drücken. Daß die Bankarbeiter auch was verdienen können steht sicherlich außer Frage, ob das allerdings mit Hilfen von prozentualen Anteilen, die sich dann in unsittlichen „Boni“ wiederspiegeln geschehen muß ist deswegen fraglich, weil alle noch so ausgearbeiteten Risikomodelle niemals eine Gewähr dafür bieten, daß die Welt sich auch danach richtet. Man muß es einfach so sehen: im Bankgeschäft weiß niemand, mit welchem Kredit sich der Griff ins Klo einstellt. Sicher ist nur, daß es dazu unvermeidbarerweise immer wieder kommt. Ob man dafür Millionen zahlen muß?

Wenn man also Banken nicht anders dazu bekommt ihre eigentliche Aufgabe wieder zu übernehmen muß man genau das machen: eine Konkurrenz etablieren, die einerseits genau diese Aufgabe übernimmt und an der andererseits die piekfeinen Kugelschreiberschubser nicht mehr vorbeikommen. Vielleicht hat man in Frankreich auch die Schnauze voll davon, sämtliche Appelle, die Banken mögen doch ihrer Aufgabe der Finanzierung der Realwirtschaft wieder nachkommen, im digitalen oder analogen Nirvana verschwinden zu sehen. Zeit wird es.

Die Wettbewerbskrakeeler darf man dann auch ruhig in den Skat drücken!

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Breuer über „Großvaters Wirtschaftssystem“

RoseneckWenn ein ehemaliger Vorstandschef der Deutschen Bank darüber sinniert, ob die Entscheidung das Investment-Geschäft auszubauen richtig war, darf man durchaus aufmerksam werden. Das kann man nun auf mehrere Arten interpretieren. Einmal könnte es sein, daß damit die Einsicht verknüpft ist, daß das Engagement in das Investment-Banking zu einer nicht mehr überschaubaren Risikoposition geführt hat, deren Folgen hinsichtlich der nachhaltigen Existenz der Bank nicht abschätzbar und damit geeignet sind die Stellung der Deutschen Bank langfristig zu gefährden. Es könnte auch sein, daß damit ein Aufruf verbunden ist das Hauptgeschäft der Deutschen Bank erneut auf eine reale Grundlage zu stellen, indem die Geschäftsfelder wieder in eher konventionellen Branchen gesucht werden sollen, die auch schon vorher zu ordentlichen Gewinnen geführt haben.

Der Hinweis, daß die Ausrichtung der Bank auf die Interessen der Aktionäre bei dieser Entwicklung eine eher unheilvolle Rolle gespielt habe, läßt sich durchaus aus den Aussagen von Breuer herauslesen. Und die Folgen, die dieser Herdentrieb verursacht hat, sind anhand der gegenwärtigen Diskussion um die Stabilisierung des Bankensystems unschwer feststellbar.

Nun muß man Breuer nicht unterstellen, daß er einer grundlegenden Änderung des Bankgeschäftes das Wort redet, dennoch sind seine Ausführungen in gewisser Weise richtungweisend. Denn der Hinweis auf die desaströse Rolle, welche die Erwartungshaltung der Aktionäre verursacht hat, bietet durchaus einen Fingerzeig, wo eine angemessene Stellung von Banken im Wirtschaftsgeflecht zu verorten wäre.

Man könnte nämlich den Hinweis auf die kontraproduktive Rolle von Aktionären auch dahingehend interpretieren, daß das Bankgeschäft durch zwei gekoppelte Vorstellungen in eine falsche Richtung gedrängt wird. Dabei handelt es sich einmal um die Vorstellung, daß Banken privatwirtschaftlich organisiert sein müßten und damit privaten Geldanlageinteressen zu dienen hätten. Jeder Bankier der früheren Generation weiß, daß Banken eine gesellschaftliche Funktion besitzen, die sich nicht auf die Interessen von Aktionären bzw. Geldbesitzern reduzieren lassen.

Zum Anderen kann daraus auch die Erkenntnis herausgelesen werden, daß in gleicher Weise die Vorstellung, daß Banken die Geldvermögen von Sparern zu pflegen hätten, einer Revision bedarf. Denn man kann sich nur schlecht vorstellen, daß ein Vorstandsvorsitzender einer weltweit operierenden Bank sich davon abhängig macht, ob irgendwelche Einleger gerade gewillt sind ihre Kröten etwas langfristiger anzulegen als sonst üblich.

Das weist aber den interessanten Aspekt auf, der darauf hinweist, daß Geld nicht aus einer Spartätigkeit entsteht, sondern aus Geschäften einer Bank mit der jeweiligen Zentralbank. Denn dieses „Material“ wird dann durch die Geschäfte einer Bank ökonomisiert, indem es für Kreditvergabe verwendet wird und so (hoffentlich) zu einem positiven Ertrag führt. Man kann die Einlassungen von Breuer durchaus dahingehend interpretieren, daß damit einer Emanzipation das Wort geredet wird, die darauf abzielt das Bankgeschäft von der Rücksicht auf Aktionäre und Sparerinteressen zu befreien.

Nun muß man diese Stoßrichtung nicht als selbstlosen Zweck begreifen. Dennoch sind in einer derartigen Position Erkenntnisse zu entdecken, die für eine veränderte Ausrichtung des Bankgeschäftes sinnvoll nutzbar sind. Denn kein Mensch kann begründen, warum die Verfügung über Geld, welches nicht aus einem Produktionsprozeß sondern durch Emission entsteht, an das Wohl und Wehe der Befindlichkeiten von Geldbesitzern gekoppelt sein muß. (Auch Gewinne entstehen nicht deswegen, weil jemand effektiv produziert ein weitverbreiteter Irrtum.)

Damit einher geht auch eine Abkehr von der Vorstellung, daß monetäre Ersparnisse die Grundlage für eine erfolgreiche Konjunktursteuerung seien, eine Vorstellung, die nachdrücklich von der herrschenden Wirtschaftstheorie nahegelegt wird – ein folgenschwerer Irrtum, dessen Auswirkung sich insbesondere in der planlosen Behandlung der gegenwärtigen Finanzkrise zeigt. Denn die Vorstellung, daß Ersparnisse Kredit erzeugen könnten ignoriert, daß Ersparnisse gerade erst durch Kredit erzeugt werden, womit von vornherein das Pferd von hinten aufgezäumt wird.

Falls also Breuer tatsächlich von einer Emanzipation der Banken von den Geldanlegern gesprochen hat ist ihm anscheinend eine Einsicht in die Funktionsbedingungen des Kreditgeldkapitalismus gelungen, deren Bedeutung nicht überschätzt werden kann.

Und damit Breuer nicht im Regen stehenbleibt, kann man ja auch noch mal Herrhausen (1982/83) zitieren:

„Ich wähle deshalb eine rein theoretische, nicht eine ideologische Ausgangsposition für die Betrachtung wirtschaftspolitischer Strategien. Solche Strategien müssen sich ableiten von dem, was man als die Aufgabe der Wirtschaft versteht. Und ich denke, daß jede Wirtschaft, gleichgültig ob sie in einer kapitalistischen, sozialistischen oder kommunistischen Gesellschaftsordnung angesiedelt ist, drei Hauptaufgaben zu erfüllen hat und daß ihre Effizienz daran gemessen werden kann, wie gut sie das tut.

Diese drei Hauptaufgaben sind: Allokation, Produktion, Distribution oder, um die Fachsprache ins Alltagsdeutsche zu übersetzen: Aufbau und Anordnung von industriellen und gewerblichen Kapazitäten, Einsatz und Beschäftigung dieser Kapazitäten, Verteilung der Beschäftigungsergebnisse.

Es geht in jeglicher Volkswirtschaft darum, möglichst solide Grundlagen zu schaffen, auf denen Güter und Dienste erzeugt werden, und diese Güter und Dienste dann denjenigen, die an dieser Wirtschaft als Verbraucher und/oder Erzeuger teilnehmen, zukommen zu lassen.“

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Risikorückstellungen – eine ungeliebte Notwendigkeit

succsessfeeMan lebt ja von der Successfee des Vertragsabschlusses und nicht von der Erfüllung des Vertrages.

Eine herrliche Formulierung, die mich dazu bringt laut darüber nachzudenken, warum es in der heutigen Bankenlandschaft offenbar keine Möglichkeit gibt Banken dazu zu bringen auf eine nachhaltige Art und Weise zu operieren. Dabei ist erst mal das Kriterium fraglich, was Nachhaltigkeit in der Führung eines Bankbetriebes ausmachen soll.

Daß Nachhaltigkeit hier natürlich nicht bedeutet, daß es um ökologische Fragen geht, soll ausdrücklich von vornherein betont werden, weil ein Ausufern der Diskussion auf ‚peak‘-xyz sofort von dem eigentlichen Problemkern ablenken würde – mal abgesehen davon gibt es für dieses Thema genügend Spielwiesen, wo man sich in diesem Sinne austoben kann. Demgegenüber ist Nachhaltigkeit im Sinne einer Dauerhaftigkeit von Finanzbeziehungen eine Angelegenheit, die ältere Bankiers noch kennen werden, eine Sache, die den heutigen Bankern als unwesentlicher Schnee von gestern vorkommen wird.

Fragt man sich also an welcher Stelle die Bankiers zu Bankern mutierten, so kann man vermuten, daß es mit dem Aufkommen der Technik der Verbriefung mit der früher gepflegten Nachhaltigkeit der Geschäftsbeziehungen zu Ende gegangen ist. Denn Verbriefung ist letzten Endes ein Begriff dafür, daß eine Kreditbeziehung zwischen zwei Vertragsparteien einseitig durch den Kreditgeber aufgelöst werden kann, in dem Sinne, daß der ursprüngliche Kreditgeber aus seiner Verantwortung für die Krediterteilung entlassen wird und dafür der (ABS/Wertpapier-) Kreditkäufer sowohl Risiko als auch die möglichen Erträge aus der ursprünglichen Kreditbeziehung übernimmt.

An dieser Stelle kommt das eingangs angeführte Zitat zum Tragen. Denn solange Kredite an Kreditübernehmer abgegeben werden können, ist es mit der Motivation, eine Geschäftsbeziehung auch bis zu ihrem (hoffentlich) erfolgreichen Ende zu führen, auf einmal vorbei. Der Hänger an der Sache ist, daß Banken genau aus diesem Grund ihre Risikorückstellungen nach ihrem eigenen Gutdünken gestalten und aus naheliegenden Gründen keine Lust haben über eine minimale Vorsorge hinaus eine angemessene Risikovorsorge zu betreiben.

Woran liegt das?

Im Grunde genommen ist das Kreditieren von Geld eine Angelegenheit, die zusehen muß, daß dabei kein Vermögensschaden entsteht, der dazu führt, daß Zinseinnahmen mit Verlusten aus Kreditabschreibungen aufgerechnet werden müssen. Sobald man das einmal realisiert hat ist es nur noch ein kurzer Schritt festzustellen, daß Banken die Risikoanteile aus den Zinseinnahmen als Rückstellungen solange passivieren müßten, bis diese (zusammen mit den Tilgungszahlungen) die Höhe des ausstehenden Betrages erreicht haben. Erst an diesem Punkt sollte es erlaubt sein die dann folgenden Zins- und Tilgungszahlungen gewinnwirksam buchen zu können. (Ja, auch Tilgungszahlungen würden dann teilweise gewinnerhöhend sein. Warum? Weil das Geschäft erst dann effektiv Gewinne abwirft! Das kann bei 30-jährigen Immobilienkrediten dann schon mal 15 Jahre dauern!)

Auf diese Weise würde auch der Vermögensschaden aus einer notwendigen Kreditabschreibung erheblich gemindert, weil in diesem Fall der Risikoanteil der Zinsen tatsächlich! zu dem Zweck verwendet werden würde, für den er eigentlich vorgesehen ist, nämlich als Kompensation für eingetretene Verluste. Worüber man sich natürlich noch Gedanken machen könnte und müßte ist die Frage, wie der (virtuelle) Schaden aus dem entgangenen Ertrag zwischen der Bank und dem Schuldner aufgeteilt werden soll – auf jeden Fall ist ein derartiges Arrangement sowohl für die Bank als auch für den Schuldner eine Verbesserung in mehrfacher Hinsicht:

Der Schuldner hat für den Ertragsausfall durchaus einzustehen – die Mitverantwortung der Bank für ihren Ertragsausfall läßt jedoch den ausstehenden Kredithauptbetrag deutlich schrumpfen und verhindert gelegentlich sogar, daß die außerordentliche Beendigung des Kreditvertrages zu einer langjährigen Angelegenheit wird.

Die Bank hat auf eine langfristige Funktionsfähigkeit des Kreditverhältnisses zu achten, was es ihr verbietet, den bloßen Abschluß eines Kreditgeschäftes bereits als erfolgswirksam zu behandeln. Um die Einhaltung dieses Prinzips zu gewährleisten müßte in Verbriefungsgeschäfte eine Restitutionsklausel eingefügt werden, die es dem Käufer eines z.B. ABS erlaubt dieses dem ursprünglichen „Aussteller“ dieser Kreditforderung wieder rückübertragen zu können. Wer dabei an die Funktionsbedingungen eines Wechsels denkt, denkt richtig!

Der Effekt einer derartigen Konstruktion ist auch der, daß automatisch aufgrund eines Kredites diejenige Eigenkapitalposition gebildet wird, die von vielen Seiten für das Banksystem immer wieder angemahnt wird. Wenn man so will wird damit ein risikobedingter (kreditbedingter) Eigenkapitalpuffer erzeugt, der es unnötig macht, die Grundkapitalgeber dazu zu verdonnern für einen angemessenen Risikopuffer zu sorgen. Der Grund dafür ist, daß die Risikorückstellungen sofort aus den laufenden Einzahlungen gebildet werden müssen und nicht gleich für Ausschüttungen und Boni verwendet werden können. Das ist deswegen sinnvoll, weil ein Risikopuffer aus Grundkapital lediglich einen Bestand darstellt, der aufgrund seiner Natur nur einen begrenzten Risikoschutz bieten kann. Denn ist der (begrenzte) Bestand aufgebraucht geht die Suche nach dem ‚bailout‘ immer in Richtung Staat, wo sie überhaupt nicht hingehört!

Daß damit das Bankgeschäft auf einmal eine langfristige Note bekommt ist nicht schädlich, sondern intentional gewollt und verweist eher darauf, daß es ziemlich schwachsinnig ist, sich alle drei Monate darum zu kümmern, wie es mit dem aktuellen Vermögensstatus einer Bank aussieht – Jahresberichte reichen allemal! (Man könnte durchaus auf die Idee kommen, daß Quartalsberichte nur dazu da sind, um Forderungen nach Boni frühzeitig motivieren zu können.) Man muß sich das mal auf der Zunge zergehen lassen, daß Banken, die mit vieljährigen Kontrakten hantieren sich alle drei Monate damit beschäftigen für ihre Geschäftssituation eine neue Legende zu erfinden. Sinnvoll ist was anderes!

Wenn man das regulierungsbedingte! (und steuerbedingte) Verschuldungsproblem irgendwann mal auf die Reihe bekommen will geht kein Weg daran vorbei Banken dazu zu zwingen den wahren (sic!)  Risikoanteil an den erhobenen Zinsen als Rückstellung zu buchen, weil sie diese Risikoabsicherung in diesem Ausmaß niemals freiwillig, und wenn, dann nur nachträglich (gezwungenermaßen)  umsetzen werden. Gesund wäre es allemal! Das was derzeit als Risikorückstellung von den Banken angesetzt wird ist mit der Bezeichnung „lächerlich“ noch viel zu zart ausgedrückt!

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EZB und BVG: Romanze mit Hindernissen

BastionWenn Ökonomie auf Jura trifft geht es meistens um Auslegungsfragen, die sich daraus ergeben, daß Wirtschaft sich zwar in einem juristischen Korsett befindet, die ökonomischen Lebenslagen jedoch vielfältiger sind, als es sich die juristischen Regeln gemeinhin vorstellen können. Vorbildlich in dieser Hinsicht ist das BGB, welches ökonomische Sachverhalte in abstrakter Weise regeln konnte, ohne mit wirtschaftlichen Realitäten in Konflikt zu geraten. (Daß die ökonomische Kommentatorenwelt den Unterschied zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft in Zusammenhang mit Geld und Kredit immer noch nicht auf die Reihe bekommt, wird wahrscheinlich daran liegen, daß die Grundkurse „Bürgerliches Recht“ und „Buchhaltung“ den meisten als vernachlässigbare Esoterik-Themen erscheinen.)

Anscheinend ist diese noble Tradition in Verruf gekommen, was sich seit geraumer Zeit in dem Konflikt zwischen der EZB und dem BVG zeigt. Dabei zeichnet das Gesetz über die EZB verantwortlich, weil das eindimensionale Mandat zwar den Konflikt der FED vermeidet,  auch noch für einen hohen Beschäftigungsstand sorgen zu müssen, jedoch keinen mandativen Spielraum für krisenähnliche Aktionen bietet, die es erlauben würden, auf das Phänomen zu reagieren, was hier schon mal unter dem Label „europäische Geldspaltung“ diskutiert wurde. Dieses besteht essentiell daraus, daß es zwar eine einheitliche europäische Geldpolitik geben soll, diese jedoch auf der anderen Seite mit divergierenden Philosophien zu tun hat, was die Frage der Qualität der Behandlung von notleidenden Kreditforderungen zu tun hat. (Konsolidierung vs. Weiterfinanzierung!) Dazu müßte sie eigentlich ein Mandat haben, für unterschiedliche nationale Zentralbanken auch unterschiedliche Zinssätze einzufordern – eine Option, die gerade der ursprünglichen Intention bei der Errichtung der EZB widersprechen würde, schließlich wollte man damit dem „Zinsdiktat der Bundesbank“ entkommen.

Dabei gibt es zwei Szenarien: das eine, welches vermeintlich von 2000 bis 2007 bestand, wo die Refinanzierungsbedingungen EURO-weit einheitlich waren, obwohl es (für Bankiers, nicht für Banker) vergleichsweise bekannt ist, daß ein durch Immobilien oder Infrastruktur induzierter „Wirtschaftsaufschwung“ stets zu folgeschweren Konsequenzen führen kann – und meistens ist das so. Zum anderen ist dann, wenn es wie gegenwärtig um die Bewältigung „leichtfertiger“ Kreditvergabe geht – was mit dem Begriff „Bilanzrezession“ umfassend beschrieben ist – die Handlungsweise der EZB davon geprägt, daß sie dringend Ersatzmaßnahmen dafür erfinden muß, weil sie um die Restriktion „einheitliche Geldpolitik“ herumkommen muß! Dabei ist die vieldiskutierte Maßnahme, die Zinsen in der EURO Zone zu senken, vergleichsweise wirkungslos, weil Konsolidierungsbemühungen sich durch sinkende Zinsen noch nie haben beeindrucken lassen, während auf der anderen Seite die sinkenden Zinsen in keiner Weise – insbesondere bei den „Sparernationen“ – als Segen empfunden werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Kontroverse zwischen der EZB und dem BVG von einer unnachahmlichen Kuriosität geprägt.  Denn aus juristischer Perspektive entscheiden zu wollen, ob die EZB im Rahmen ihres Mandats handelt, ist letztlich keine richterlich zu entscheidende Frage, sondern eine Frage der Gültigkeit sozialer Relationen, die auch unter den Label Kreditvertrag bekannt sind. Nun sollen juristische Normen soziale Fragen regeln, das können sie allerdings nur dann, wenn sie abstrakt genug formuliert wurden, um genügend Flexibilität aufzuweisen, um unterschiedliche Sachverhalte auch entsprechend adressieren zu können. Das ist bei der Gesetzgebung hinsichtlich der EZB nie der Fall gewesen. Wen wundert das, die Handschrift der Bundesbank hinsichtlich der ungeliebten EZB ist ja mehr als deutlich!

Damit wird aber auch das Problem der EZB mit der Verhandlung des BVG hinsichtlich der Bewertung der Staatsanleihenkäufe der EZB in Bezug auf das deutsche Grundgesetz deutlich, denn Art. 88 GG ist eindeutig ausformuliert:

„Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.“

So gesehen müßte die EZB eigentlich für nichts mehr sorgen, denn ihr Ziel der „2%-Stabilität“ ist mit Hilfe merkwürdiger statistischer Verfahren zumindest offiziell eingehalten. Nun kommt ihr aber das Phänomen der „europäischen Geldspaltung“ in die Quere. Denn wenn EURO-weit die Vermögenssicherungsqualität der „Nord“-Banken als höher eingeschätzt wird, als die der „Süd“-Banken, wird automatisch die Finanzierungsfähigkeit der „Süd“-Banken in einer Weise beschränkt, die an sich nur die „normale“ Folge der mangelhaften Kreditqualität der  „Süd“-Banken widerspiegelt, womit(!) das „Konkurrenzfähigkeitsproblem“ der „Süd“-Länder manifestiert wird, was es sonst nicht geben würde – der Kapitalverkehrsfreiheit sei Dank(!?). Sichtbar wird dies bei den TARGET-Salden, die im wesentlichen lediglich die „Verteilung des Zentralbankgeldes“ in der EURO-Zone widerspiegeln, womit angezeigt wird, daß die Einkommen, die in den „Süd“-Ländern während des „Süd“-Booms erzielt worden sind, keine Lust darauf haben, wegen irgendwelcher Bankenpleiten in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Das Zypern-Beispiel ist dabei nur die Bestätigung der schon lange gehegten Befürchtungen, daß Geldvermögen in den „Süd“-Ländern vor einem Zugriff der staatlichen Behörden nicht so wirklich sicher ist.

Richtig witzig wird die Geschichte aber dann, wenn die EZB sich anschickt, die „Verteilung des Zentralbankgeldes“ alias die „TARGET-Salden“ als Begründung dafür heranzuziehen, daß ihre Handlungsweise hinsichtlich der bisher nur angekündigten OMT-Käufe geldtheoretisch geboten ist. Denn obwohl die „Verteilung des Zentralbankgeldes“ lediglich eine Vermögensbestandshalteentscheidung privater Akteure ist, wird damit für die EZB eine geldpolitische Zwangslage erzeugt, die sie aufgrund der eigentlich prizipiell gleichen Geldpolitik für die gesamte EURO-Zone an sich nicht durchhalten kann. Natürlich muß sich die EZB um die Zinsunterschiede im EURO-Raum kümmern, allein durch die eindimensionale juristische Aufgabenstellung hat sie dazu eigentlich kein Mandat.

Was macht sie also? Richtig! Da die in Deutschland vorherrschende Meinung über die TARGET-Salden dahin geht, diese als Forderung an die „Süd“-Länder zu interpretieren, rechtfertigt sie ihre Handlungsweise damit, daß sie ja dafür sorgen würde, daß es den befürchteten Austritt eines EURO-Landes aus der EURO-Zone damit nicht gibt, der ja dem allgemeinen Dafürhalten nach zu einer Abschreibung der TARGET-Salden führen müßte. Das läßt sich leicht aus folgendem herauslesen:

„Entscheidend ist, daß die TARGET2-Salden für ein sehr geringes Risiko stehen. Die TARGET2-Salden sind Buchpositionen, die weder fällig werden noch einer Neubewertung unterliegen. Das Ansteigen der TARGET2-Salden hat daher keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Europäischen Zentralbank und der nationalen Zentralbanken. Eine Neubewertung der TARGET2-Salden wäre allenfalls dann erforderlich, wenn ein Mitgliedstaat aus dem EURO-Währungsraum ausschiede.“ (S. 50 EZB-Gutachten)

Wenn die TARGET-Salden aber Ausdruck der grenzüberschreitenden Verteilung von Zentralbankgeld sind, können sie auch dann kein Risiko darstellen, wenn ein Mitgliedstaat ausscheidet. Daher wird auch die Formulierung „…für ein sehr geringes Risiko stehen…“ und nicht, wie es eigentlich richtig wäre, „…kein  Risiko sind“ verständlich! Das geringe Risiko bezieht sich hier auf das Ausscheiden eines Landes, nicht auf eine etwaige Umbewertung der TARGET-Salden! Denn die müssen nicht umbewertet werden, da ja ein TARGET-Saldo anzeigt, daß eine Zentralbank das fragliche Zentralbankgeld ja tatsächlich erhalten hat, was am besten dadurch erkannt werden kann, daß sie die entsprechenden Verbindlichkeiten gegenüber den anspruchsberechtigten Privaten ja vollumfänglich akzeptiert! Denn z.B. die Bundesbank würde eine Forderung gegen die EZB niemals als Zahlung akzeptieren, wenn die EZB keine Zentralbank wäre. Da muß man sich schon entscheiden: ist die EZB nun eine Zentralbank oder nicht?

Es ist schon lustig: ein Nicht-Problem wird zu einer zentralen Verteidigungslinie der EZB, weil sie sonst nicht weiß, wie sie ihre Aktionen, die niemals durch ihr Mandat gerechtfertigt wären, überhaupt begründen sollte. Warum muß sie so handeln? Weil die „Einheitlichkeit der Geldpolitik“ im EURO-Raum ihr die Einwirkungsmöglichkeiten versagt, die eigentlich angebracht wären – eine differenzierende Zinspolitik, die auf die regionalen Besonderheiten der jeweiligen Länder abgestimmt wäre – diese Möglichkeit ist durch juristische Verklausulierungen gründlich vernichtet worden. Mal sehen, ob diese Bauernschläue vor dem BVG Bestand hat. Wahrscheinlich hat sie! Schließlich sitzen da ja bloß Juristen…

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Flassonomics

AmselIrgendwie hat es sich in Deutschland als „chic“ etabliert zu einem ’self bashing‘ überzugehen, indem der Lohndrückungsorgie „Agenda 2010“ Wirkungen zugeschrieben werden, die keineswegs als selbstverständlich begründet werden können. Maßgeblich dafür verantwortlich zeichnet H. Flassbeck, dessen zentraler Vorwurf an die deutsche Lohnpolitik dahingehend lautet, daß wegen der deutschen Niedriglohnpolitik die Schere der Lohnstückkosten in EURO Land auseinander gedriftet ist und somit Deutschland dadurch einen nicht mit einer Währungsunion kompatiblen Wettbewerbsvorteil erreicht hätte, welcher zu Außenhandelsungleichgewichten führen würde, welche die Währungsunion sprengen könnten. Dieser Befund scheint vordergründig den statistischen Fakten zu entsprechen und gibt vermeintlich eine Grundlage für die Kritik an der deutschen EURO-Politik ab.

Zweifel an einer derartigen Diagnose des EURO Problems ergeben sich allerdings auf mehreren Ebenen. Diese lassen sich wie folgt adressieren:
a) Diese Analyse baut auf der Gültigkeit des einfachen Marktmodells von Angebot und Nachfrage auf
sowie
b) auf der stillschweigenden Voraussetzung, daß Deutschland mit Niedriglohnsektoren auf dem Weltmarkt als Anbieter auftritt,
c) auf der Annahme, daß vermögenstheoretische Aspekte nichts mit Außenhandelssalden zu tun hätten
und darauf,
d) daß Außenhandelssalden in keiner Weise mit Finanzierungsbedingungen in Verbindung zu bringen wären.

Daß Flassbeck letztere vollkommen ausblendet läßt sich sehr schön daran erkennen, daß er stets auf Preisdifferenzen abstellt und nie ein Wort über die zentrale Restriktion verliert, die erst die Ableitung einer Nachfragefunktion möglich macht ~ die Budgetbeschränkung! Flassbeck argumentiert so wie es der Sohn des Aga Khan tun kann, der Keynes mal gefragt haben soll: „Meister, wie funktioniert das ohne Budgetrestriktion?“ Wenn Flassbeck also die Frage der Finanzierungsbedingungen ausklammert macht er sich eine „Vereinfachung“ zunutze, die zwar für seinen aktuellen Kontext zwingend notwendig, für „normale“ Wirtschaftssubjekte aber alles andere als selbstverständlich ist.

Diese bewußte Ignoranz der Vermögensebene gegenüber liegt daran, daß Flassbecks Argument nur dann gültig ist, wenn das Preisargument valide bleibt, so daß sein persönlicher Ärger über die „Agenda 2010“ Eingang in seine Kritik finden kann. Dabei ist das Lohnargument vergleichsweise schwach, denn gerade die Unternehmen, die auf den Weltmärkten Erfolge feiern können, zeichnen sich eben nicht dadurch aus, Dumpinglöhne zu zahlen. Daß einige Teilbereiche dieser Unternehmen auf niedrig entlohnten Dienstleistungen aufbauen, widerspricht diesem Befund nicht wirklich. Diese Tatsache kann man auch durch Ignoranz nicht negieren, denn das Bestreiten mit Nichtwissen steht nur Winkeladvokaten zur Verfügung.

Das größte Defizit dieser Argumentation besteht eben daraus, daß die finanzwirtschaftlichen Zwänge des Außenhandels in keiner Weise adressiert werden. Denn Außenhandelssalden entstehen nicht daraus, daß irgendein Land einen „Bedarf“ an einem Außenhandelsdefizit anmeldet, sondern es entsteht dann und nur dann, wenn das fragliche Defizit auch irgendwie finanziert wird ~ sonst kann kein Defizit entstehen, mag der „Bedarf“ auch noch so groß sein! Und bezüglich des Außenhandelssaldos ist es vergleichsweise unerheblich, welches Land – egal wie hoch das Lohnniveau genau ist – das fragliche Angebot gemacht hat – wenn im Empfängerland keine vermarktungsfähige Exportstruktur vorhanden ist, sind die aktuellen Finanzierungsbedingungen wichtiger als alles andere.

Komischerweise finden derartige Überlegungen keinen Eingang in die „Lohndrückungskritik an Deutschland“ ~ und zwar deswegen nicht, weil die Finanzierungsrestriktion das preisfundierte Angebots-/ Nachfrage-Argument sofort kippen würde. Denn zu unterstellen, Banken würden blindlings alles finanzieren, was nur schnell genug „Hier ich brauche Geld!“ ruft, ist ein grobes Zerrbild dessen, was sich auf den Finanzierungsmärkten tatsächlich abspielt. Das kann man vielleicht damit motivieren, daß in der EURO-Anfangsphase die „Nord“-Banken, geblendet von durchaus vorhandenen Wachstumsraten in den „Südländern“ zu fast jeder schwachsinnigen Finanzierung bereit waren, eine Eselei sondergleichen, wie im Nachgang ärgerlicherweise festzustellen war. Ein Argument für die Fehlkonstruktion bzw. ein „Fehlmanagement“ der EURO-Zone, wie es Flassbeck postuliert, läßt sich daraus allerdings nicht konstruieren – allenfalls ein Argument gegen die Theorie des Schuldenzyklus, wie es aus der Entwicklungstheorie bekannt ist, was Flassbeck eigentlich bekannt sein müßte!

Daß es diese Fehlkonstruktion gab, braucht man nicht zu bestreiten, diese liegt jedoch aber auf einer anderen Ebene. Die ist darin zu verorten, daß die Grundanlage des EURO davon geprägt war, von dem „Zinsdiktat der Bundesbank“ loszukommen, was folgerichtig dazu geführt hat, einen Gleichheitsgrundsatz als Leitlinie der EURO-Geldpolitik zu installieren, der für alle europäischen nationalen Zentralbanken (Ja, die gibt es, 17 Stück plus eine kleine Verwaltungseinheit – die EZB!) die gleichen Zinsen festgeschrieben hat. Man muß sich daher nicht darüber wundern, daß bei derartigen Finanzierungsbedingungen ausgerechnet in denjenigen Ländern, die sich ohnehin niemals durch die Qualität „Geld-Vermögenssicherung“ ausgezeichnet haben, ein Kreditboom entstanden ist, der von sich aus geeignet war, den Eindruck eines nachhaltigen Wachstums zu erzeugen.

Das Mißverständnis von Flassbeck besteht daraus, die konjunkturellen Wirkungen freizügiger – und angesichts der Erfahrungen der Vor-EURO-Zeit letztlich als ziemlich durchgeknallt zu beurteilender – Kreditvergabe bonussüchtiger Banker mit den Wirkungen von Preiskonkurrenz zu verwechseln, ob man da nun über Lohnstückkosten argumentiert oder nicht ist völlig unerheblich. Man mag sich darüber streiten, ob er es nicht sehen will oder sehen kann, das Ergebnis ist gleichermaßen desaströs. Das wichtigste Indiz gegen die Wirksamkeit des Preisarguments ist, daß sich die Außenhandelsdefizite in den Südländern inzwischen massiv zurückbilden – und zwar deswegen, weil die Kreditkonditionen sich normalisiert haben und nicht deswegen, weil sich irgendeine Wettbewerbsfähigkeit verbessert hätte – die ist nach wie vor zugunsten derjenigen Länder gestrickt, welche konkurrenzfähige Produkte anzubieten haben – Preis hin oder her. (Es gibt tatsächlich Ökonomen, die behaupten, daß die „Wettbewerbsfähigkeit“ der „Südländer“ sich verbessert hätte, ein theoretischer Kopfschuß sondergleichen!) Wenn man so will besitzt Deutschland (und ein paar andere Länder auch) in bestimmter technologischer Hinsicht eine Quasi-Monopolstellung, da kann man mit einer kleinteiligen selbst preisfundierten Angebot/ Nachfrage-Argumentation nicht ankommen. Mal abgesehen davon, glaubt tatsächlich jemand, daß es für diejenigen Entscheidungsträger, die eine komplett finanzierte Investition genehmigen können, darauf ankommt, ob diese 527 Mio. € oder 548 Mio. € kostet? (Wer an Rüstung denkt, denkt richtig!)

Daß es bei der Konsolidierung der Schuldenexzesse derzeit zu Übertreibungen kommt, was auch daran liegt, daß von wissenschaftlicher Seite keine Ideen kommen, wie man sinnvoll mit einer Bilanzrezession umgeht, läßt sich nicht mit dem Konzept einer verordneten Politik der Angleichung der Lohnstückkosten beantworten, denn dieser Eingriff in die Tarifautonomie hebelte die letzten Reste der marktwirtschaftlichen Ordnung zugunsten intransparenter EU-Verordnungen völlig aus. Man mag ja die Lohndrückerei, die sich – natürlich völlig überraschend – im Nachgang der „Agenda 2010“ eingestellt hat, durchaus kritisieren, das ist jedoch kein Grund dafür, sämtliche (restlichen) tarifpolitischen Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft über den Haufen zu werfen. Nicht mal dann, wenn man im Blick hat, die Lohnstruktur Deutschlands, insbesondere in den Bereichen der Lebensvorsorge, vor dem sich voraussichtlich einstellenden Armutsniveau zu bewahren. Diesem Problem muß man sich selbstverständlich stellen, aber nicht auf eine Art und Weise, die mehr an diktatorische Bevormundung erinnert, als an ein gleichberechtigtes Zusammenwirken souveräner Akteure.

Wären Sie doch Riese-Schüler geblieben! Dann hätte sich eventuell eine Argumentationsstruktur herausgestellt, welche die Fragenkreise rund um die Problemfelder Vermögensbestands- und Vermögensertragsicherheit adressiert hätte. Damit wäre es möglich gewesen zu kritisieren, daß sich die Banken einer unzulässigen Vereinfachung schuldig gemacht haben, indem sie einfach auf aktuelle Trends aufgesprungen sind, anstatt sich den Fragen nach der Nachhaltigkeit ihrer Kreditengagements zu stellen ~ irgendwo war der Bonus wohl wichtiger! Und man hätte erkennen können, daß die vermeintlich „erfolgreiche“ EURO-Phase von 2000 bis 2007 der „klassische“ Ausdruck eines Marktversagens war – und keine Erfolgsstory!

Und falls sich noch jemand fragt, was die Konsequenz daraus ist: eine Währungsunion erfordert die Durchsetzung einheitlicher Bonitätsnormen, die bewirken, daß die Portfolios der Banken EURO-weit abtretbar (shiftable) sind! (Wer dieses Problem in den Veröffentlichungen der EZB finden will, braucht nur nach „europäischer Geldspaltung“ oder ‚monetary disintegration‘ zu googeln.) „Shiftable“ bleibt aber ein Portfolio nur dann, wenn das damit geschaffene Geldvermögen auch dort verbleibt bzw. dort auch verdient werden kann, wo es geschaffen wurde. Das wirft ein fahles Licht darauf, daß die Freiheit des Kapitalverkehrs genau diese Sicherheit verunmöglicht. Denn es ist doch ganz einfach: wenn das Geld nicht dort ausgegeben wird, wo es investiert wurde, internationaler Handel hin oder her, bleiben nur unbedienbare Schulden zurück. Dieses Faß sprengt allerdings die Kapazität dieses Posts!

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EURO-Bonds einmal anders…

bugDie Geschichte aus dem letzten Post kulminierte in dem Punkt, die Risikoprämien, die ja immer in den Zinsen enthalten sein sollen, dahingehend ernstzunehmen, daß damit praktisch ein Versicherungsbeitrag von allen Kreditnehmern zu entrichten ist, der es erlaubt, die Verluste aus der Abschreibung einzelner Kredite zu kompensieren. Damit entsteht ganz nebenbei auch eine monetäre Zinstheorie, die nicht aus der Introspektion aktueller persönlicher Befindlichkeitslagen heraus resultiert, sondern eine monetäre Größe – das Kreditabschreibungsvolumen – mit einer weiteren monetären Größe – dem zinsbedingten, eigenkapitalerhöhenden (Brutto-) Gewinn aus der G+V – zueinander in Beziehung setzt. Wenn man so will ist mit der Formulierung der quantitativen Beziehung einer monetären (Risikoprämie: Bruttozinsvolumen) zu einer anderen monetären Größe (Zukunftsunsicherheit: Abschreibungsverlust) das simpelste Grundprinzip eingehalten, daß begriffliche Entitäten, die eine Beziehung aufweisen sollen auch eine Bezugsebene besitzen, anhand derer sie auch vergleichbar sind. Leider hat das unbekümmerte Zusammenrühren inkommensurabler Sachverhalte in der ökonomischen Theorie eine unrühmliche Geschichte, indem beispielsweise die Zusammenstellung der Dinge, die in der sogenannten Quantitätstheorie bzw. -gleichung miteinander in Beziehung gebracht werden, ein mehr als abschreckendes Beispiel liefert.

Aber da die Ökonomen ja mehrheitlich glauben, sie hätten tatsächlich etwas, was die Bezeichnung „Zinstheorie“ rechtfertigen würde, lasse ich das an dieser Stelle mal so stehen und möchte eher auf eine kleine Geschichte eingehen, die sich im Nachgang zu dem vorausgegangenen Post wie ein Elfmeter eigentlich für jeden von selbst angeboten hätte. Ausgangspunkt der ganzen Angelegenheit war ja, daß Banken nicht nur als „Transformatoren“ von Risiko gesehen werden, sondern als Neutralisierungsinstanz von Risiken, die deswegen eine Risikoprämie bekommen, damit sie auch die finanziellen Schäden ausgleichen – daß die Banken inzwischen dazu übergegangen sind die ‚muppets‘ für die Risiken haften zu lassen, steht auf einem anderen Blatt. Entscheidend dabei ist, daß die Banken als Verleiher von „Kredit“, d.h. Zahlungsfähigkeit, ein Arrangement dafür vorhalten, welches gewährleistet, daß ihre unvermeidlichen(!) Fehleinschätzungen der Gesellschaft insofern nicht zur Last fallen, als durch die „übermäßige“ Vergabe von Kredit der Inhalt der Vorstellungen von Geldforderungen nicht (inflationär) beeinträchtigt werden (wobei Letztere auf einer irgendwie gegebenen phänomenologischen(!) Vorstellung von der „Kaufkraft des Geldes“ beruhen). Typischerweise ist das Zahlenverhältnis von Bank und Kunden dergestalt, daß einer einzelnen Bank eine Vielzahl von Kunden gegenübersteht, woraus sich – wie halt bei einer Versicherung üblich – ergibt, daß das ‚pooling‘ der Risiken durch eine zentrale Instanz bewerkstelligt werden kann. So weit, so gut.

Bei der ganzen Geschichte muß man sich an dieser Stelle mal merken, daß es der Gläubiger ist, welcher den eingetretenen Vermögensschaden durch eine Foerderungsabschreibung zu tragen hat und nicht der Schuldner. Dieser haftet ja auch „nur“ nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen und ist gegebenenfalls nach Leistung der vereinbarten Haftungsmasse von einer weiteren Leistung (Schuldturm) freigestellt – zumindest in Staaten, die über ein modernes Insolvenzrecht verfügen. Man könnte diese Modernität der Behandlung der Übernahme von Residualrisiken auf eine Einsicht in die gegenwärtige Struktur des Geldsystems interpretieren, allein mir fehlt der Glaube in diese Version, da die versammelte Bankwirtschaftslehre immer noch die Legende von den Ersparnissen pflegt, die dann zu Investitionen führen sollen.

Bezieht man nun diese Aufgabenverteilung auf das Verhältnis von (Privat-) Gläubigern und Staatsschuldnern erhält die Haftungsfrage auf einmal eine neue Bedeutung, auch und gerade wenn man dies auf das umstrittene Thema Eurobonds anwendet. Auch wenn in diesem Fall einer Vielzahl von Gläubigern eine vergleichsweise kleine Anzahl von Schuldnern gegenübersteht, könnte man sich ein Arrangement vorstellen, daß für den Fall, daß ein Staat die vorgesehenen Zahlungen nicht leisten kann, lediglich ein Teilausgleich der ausfallenden Forderung von den mitbürgenden Staaten erfolgt, während der komplementäre Abschreibungsanteil als Abschlag auf die Nominalforderung ALLEN Eurobond-Gläubigern angerechnet wird. Das heißt, daß sobald ein Schuldnerstaat – was im Eurobond-Verbund vorab intern geregelt sein muß – mit seinen Zahlungen auf die Staatsschuld in Verzug gerät, wird die Anpassungslast nach einem vorab definierten Schlüssel auf die Garantiestaatengemeinschaft, aber auch und insbesondere auf die Gläubigerhaftungsgemeinschaft aufgeteilt. Das muß nicht fifty-fifty sein (eine Egalitätsvorstellung ist in ökonomischen Sachfragen ohnehin keine Leitlinie der Problembehandlung), sondern es kann auch auf einer Basis von z.B. 20% Staatshaftung und 80% Privathaftung sein, der Beschäftigung mit den möglichen Auswirkungen sind da keine Grenzen gesetzt.

Durch ein derartiges Arrangement kann die Haftungsfrage im Vorhinein geklärt werden, ohne daß es zu einer 100%igen Haftungsübernahme kommen muß, wie es derzeit im Fall der EURO-Krise gang und gäbe ist. Der Vorteil dabei ist, daß eine Rettungsaktion zu 100% für die EURO-Staaten nicht mehr attraktiv ist und selbst das Risiko für die „systemrelevanten“ Banken kann dadurch auf ein handhabbares Maß reduziert werden, mal vorausgesetzt die Engagements bewegen sich auf einem „vernünftigen“ Niveau. (Sobald aber wieder ein ‚run‘ auf die vermeintlich risikolosen EURO-‚bonds‘-mbH  einsetzt, ist der Effekt der Risikodiversifizierung natürlich gleich wieder für die Katz! Sorry Katzi!)

Im Gegensatz zu der üblichen Behandlungsweise von Eurobonds, wo der Fokus der Diskussion darauf liegt, eine komplette Absicherung der Gläubiger zu gewährleisten, was zu Recht auf einhellige Ablehnung seitens derjenigen Staaten stößt, welche die voraussichtlich eintretenden Lasten zu tragen hätten, gilt nun eine vorab definierte Lastenverteilung, welche niemanden aus seiner Verantwortung entläßt – weder Gläubiger noch Schuldner. Eigentlich ist es einerseits nicht zu verstehen, daß eine derartige Konstruktion überhaupt noch nicht in die Diskussion gekommen ist, denn die Möglichkeit einer Privatinsolvenz ist genau die Blaupause die man braucht, um sich ein derartiges Arrangement als Grundlage von europäischen Schuldverschreibungen vorstellen zu können. Zum Anderen würde dadurch endlich mal die Vorstellung (teilweise) aus der Welt geschafft, es gäbe so etwas wie risikolose Geldanlagen, die Vorschriften über mündelsichere Anlageformen hin oder her. Eurobonds wären dann für die prospektiven Bürgen dann nur noch ein Engagement mit begrenzter Haftung – was will man mehr? Das Schönste dabei ist: das firmiert alles unter dem gütigen Siegel der europäischen Solidarität!

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