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Bargeldloser Zahlungsverkehr? Echt?

Es beginnt wieder mal mit einem Blogposting auf Inside Paradeplatz an den dortigen Kommentator Roman Günter:

@Roman Günter

„Notenbankgeld ist Zahlungsmittel, für jeden, der über solches verfügt. Banknoten werden als Inhaberpapier direkt physisch übertragen. Girokontoguthaben werden per Auftrag an die Nationalbank übertragen…“

Zunächst einmal vielen Dank dafür, daß Sie darauf hinweisen, daß Notenbankgeld keine einheitliche Menge ist, sondern aus unterschiedlichen Dingen besteht.

Banknoten werden durch Einigung und Übergabe transferiert und sind damit den Inhaberpapieren gleichgestellt!, sind selbst aber keine Inhaberpapiere. Ein Inhaberpapier muß einen Forderungsinhalt haben und dieser existiert bei Bargeld nicht. Bargeld hat nur eine Funktion, nämlich daß dessen Übertragung fähig ist, eine Geldschuld zu tilgen. (Deswegen ist der „Wert“ von Geld auch nur eine emotional-intrinsische Attribuierung, die geldtheoretisch sofort auf eine falsche Fährte führt…)

Auf eine falsche Fährte wird man auch dann geführt, wenn es um das Verfahren der Überweisung geht, denn wie Sie schreiben, sollen ja „Girokontenguthaben … per Auftrag an die Nationalbank übertragen…“ werden können. Sie suggerieren dabei, daß es die Giroguthaben sind, die übertragen werden, so als wären diese eine übertragbare Sache. Aber das stimmt nicht, denn Giroguthaben sind Teil eines Schuldverhältnisses im Rahmen eines Zahlungsdienstleisterarrangements (auch bekannt unter Girovertrag) und als solche an die beteiligten Vertragsparteien gebunden. Man kann aber mit diesen Guthaben die Bank (SNB) veranlassen (anweisen im Sinne von befehlen) einen Geldtransfer durchzuführen.

Und das geschieht so:

Die Bank bucht wie bei einer normalen Auszahlung:
Giroguthaben UBS an Kasse
Giroguthaben im Soll, was bei Passivkonten eine Abnahme bedeutet und
Kasse im Haben, was bei Aktivkonten eine Abnahme bedeutet.
D.h. es handelt sich hierbei um eine simple Bilanzverkürzung, genau wie bei einer Auszahlung am Geldautomaten.

Dann folgt die „Überweisungsbuchung“:
Kasse an Giroguthaben CS
Kasse im Soll, was bei einem Aktivkonto einen Zugang bedeutet und
Giroguthaben im Haben, was bei Passivkonten einen Zugang bedeutet.
D.h. es handelt sich hierbei um eine simple Bilanzverlängerung, genau wie bei einer Einzahlung auf der Bank.

Heißt: der eigentliche Geldtransfer besteht aus einer buchungsmäßigen Auszahlung sowie einer gleichhohen Einzahlung, wobei das Guthaben des Zahlungspflichtigen in diesem Umfang gestrichen wird und damit untergeht, während es im gleichen Moment bei dem Zahlungseingangsberechtigten in demselben Umfang neu entsteht und sein Kontostand sich damit erhöht. Den Untergang von Guthaben einerseits und die Neuentstehung von Guthaben andererseits als eine „Übertragung … von Guthaben“ zu bezeichnen unterschlägt somit, daß die eigentliche Zahlungsabwicklung sich wie es sich gehört auf der Aktivseite abspielt, obwohl es nach Saldierung so aussieht, als hätte sich auf der Aktivseite nichts getan.

Und selbst Herr Meyer bestätigt ja, daß ein Zahlungsmittel nur ein Aktivum sein kann…

Ende des Postings von Inside Paradeplatz

Das ganze Durcheinander hinsichtlich der Frage, wie der elektronische Zahlungsverkehr genau erfolgt wird durch Formulierungen, wie durch den Art. 2 im Schweizer WZG erst richtig befördert:

Als gesetzliche Zahlungsmittel gelten:

a. die vom Bund ausgegebenen Münzen;

b. die von der Schweizerischen Nationalbank ausgegebenen Banknoten;

c. auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994336/index.html

Daß Banknoten Zahlungsmittel sind ist ja unstittig, denn die stehen ja auch auf der „richtigen“ Seite der Bilanz: auf der Aktivseite. Das gilt mit einer Einschränkung auch für die SNB, denn auch die SNB-Buchhaltung verfügt über ein Konto „Kasse“, welches zwischen den Bilanzzeitpunkten auch fleißig bebucht wird, zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung jedoch auf Null bereinigt wird (Notenumlauf an Kasse), weil ein positiver Kassenbestand bei der SNB die Vermögenslage zu groß ausweisen würde (netto spielt das natürlich keine Rolle). Um diesen Effekt bei der Erstellung der Bilanz herauszurechnen wird am Jahresende das Konto Kasse auf Null gesetzt, so daß es in der Jahresbilanz nicht auftaucht. Man sollte daraus nicht den Schluß ziehen, bei der SNB (wie bei jeder anderen Zentralbank auch) gäbe es keine Kasse – und ob es die gibt!

Nun rechnet das WZG die Giroguthaben der Banken (bei der SNB) zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln und meint damit die Aktiveinträge „Forderungen gegen die SNB“, die sich bei den Banken befinden. Das hat nur ein Problem, denn diese Aktiveinträge sind lediglich eine Referenz, denn sie beziehen sich auf die Passiveinträge bei der SNB und diese stehen hinsichtlich einer Zahlungsmitteleigenschaft schlichtweg auf der falschen Bilanzseite. Die Auflösung dieses Widerspruchs liegt darin, zu erkennen, daß die Forderungen gegen die SNB in Wahrheit Dispositions- oder Weisungsrechte sind, womit die Banken die SNB veranlassen können zu ihren Gunsten entweder Bargeld auszuzahlen, oder einen Transfer von Bargeld vorzunehmen, dessen Funktionsweise sich in dem oben zitierten Posting nachlesen läßt.

Das heißt: es handelt sich bei einer Überweisung der UBS zur CS, welche durch die SNB abgewickelt wird, um eine Operation des papierlosen Bargeldverkehrs und nicht um den sagenumwobenen bargeldlosen Zahlungsverkehr. Das stimmt dann nämlich auch mit dem Grundsatz, daß nur ein Aktivum ein Zahlungsmittel sein kann überein, heißt aber auch, daß die SNB für die Durchführung einer Überweisung keine anderen Vermögenswerte braucht, als ihre eigenen (virtuellen) Banknoten. Letztere könnte eine Zentralbank in jedem beliebigen Umfang in ihrer Kasse aktivieren – deswegen ist es ja eine Zentralbank – ohne auf andere Vermögenswerte angewiesen zu sein. Ich vermute mal, daß die SNB es sogar vermeiden wird auch nur eine Millisekunde mit einem negativen Kassenbestand zu operieren, so daß für die Abwicklung derartiger Kassenzahlungen eine Ausgleichsbuchung eingefügt wird, die den Kassenbestand auf die erforderliche Auszahlungshöhe bringt, damit die virtuelle Auszahlung erfolgt und der entsprechende Betrag, nach der virtuellen Einzahlung wieder gegen den virtuellen Notenumlauf neutralisiert wird. (Oder man deklariert ein Kassenkonto als Transitkonto, wo sich niemand wundert, daß es für eine Millisekunde ins Minus rutscht…) Auf jeden Fall wird – auch bei Zentralbanken – die Zahlung auf der Aktivseite vollzogen, so daß eine Formulierung, welche die Passiveinträge „Guthaben“ zu Zahlungsmitteln erklären will, aus logischen Gründen zum Scheitern verurteilt ist.

Dieser Befund, daß es sich beim Überweisungsverkehr im Grundsatz um einen papierlosen Bargeldverkehr handelt ist natürlich nicht auf die SNB beschränkt, auch wenn hierbei das zentrale Mißverständnis, irgendeine lustige „Zirkulation von Einlagen“ als Zahlungsverkehr zu stilisieren, im Art. 2 des WZG besonders schön zum Ausdruck kommt. Auch wenn sich Zentralbanken viel darauf zugute halten den Zahlungsverkehr elektronisch abzuwickeln: es geht kein Weg daran vorbei zu registrieren, daß nach dem ganzen „clearing“, welches im Wesentlichen nur die Redundanzen des Zahlungsverkehrs beseitigt, das „settlement“ in letzter Konsequenz stets über das Kassenkonto der Zentralbank abgewickelt wird. Dafür, daß diese Operation papierlos erfolgen kann ist die zentrale Eigenschaft einer Zentralbank, nämlich jede Verbindlichkeit, die auf den Standard lautet, welchen sie selbst emittieren kann, in jeder beliebigen Höhe in Bargeld auszahlen zu können, verantwortlich. Genau aus diesem und nur aus diesem Grund ist es legitim, die Bargeldauszahlung und -einzahlung durch einen virtuellen Prozeß zu substituieren. (Im Umkehrschluß heißt das natürlich auch, daß bei einer Abschaffung des Bargeldes eine Zentralbank automatisch zahlungsunfähig wird! Eine simple Erkenntnis, die allerdings in manche Köpfe nicht reingeht…)

Bleibt eigentlich nur noch die Frage übrig, warum es angemessen ist, die Buchungen auf dem Kassenkonto einer Zentralbank als Bargeldverkehr zu bestimmen. Denn das, was Bargeld ist, wird ja in diesem Zusammenhang nicht wirklich bewegt oder transferiert. Im Grunde genommen hängt das damit zusammen, daß auf einem Kassenkonto definitionsgemäß Bargeldein- und -auszahlungen gebucht werden und der Saldo den Kassenbestand angibt. Nun ist es ja so, daß bei derartigen Buchungstransaktionen von vornherein feststeht, daß der Saldo der vorzunehmenden Transaktionen gleich Null ist und somit der Kassenbestand nach Abschluß aller Buchungen genauso hoch ist wie vorher, die Zentralbank als Zahlungsdienstleister also keine Kassendifferenz buchen muß und damit von vornherein eine physische Bewegung von Banknoten entbehrlich wird. Die Rechtskonstruktion, welche das ermöglicht, daß dadurch die korrespondierenden Forderungen/ Verbindlichkeiten als ausgegelichen angesehen werden können, setzt voraus, daß es sich hierbei um gleichartige, miteinander verbundene Operationen handelt, welche dann analog zu dem Prinzip der Aufrechnung behandelt werden können. Bei Aufrechnungen ist es so, daß die betreffenden Forderungen tatsächlich als bezahlt gelten, es sich also – im Unterschied zur Leistung an Erfüllung statt – hierbei um einen Zahlungsvorgang handelt, bei dem man sich lediglich erspart, dieselbe Geldsumme hin- und herzutransferieren. Genau das wird durch die papierlose Bargeldbuchung abgebildet, so daß es sich hierbei nicht um eine fiktive, sondern um eine tatsächliche wenngleich virtuelle Zahlungsoperation handelt.

Fazit: man mag es ein wenig als gekünstelt ansehen, daß die SNB als Zahlungsdienstleister der UBS und die SNB als Zahlungsdienstleister der CS quasi sich selbst gegenübersteht und die Verpflichtung zur Auszahlung und die Forderung der Einzahlung mit sich selbst verrechnet – und dadurch zahlt. Das mag auf den ersten Blick recht umständlich aussehen, gewährt aber dann, wenn man sich klar macht, daß genau hier die Wurzel des modernen Zahlungsverkehrs liegt, einen Einblick in die Operationsstruktur des gegenwärtigen Zahlungssystems. Das ist der Vorteil, wenn man sich analytisch und nicht mythisch den Basisprozessen des Zahlungsverkehrs nähert, wobei letzten Endes klar wird, daß auch im Zentralbankwesen hauptsächlich mit Wasser gekocht wird…

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Ein Kommentar

Eingeordnet unter Geldtheorie, Wirtschaftstheorie

Wer hat´s erfunden…?

Wie sich Gedanken und Ideen entwickeln ist vermutlich nicht wirklich prognostizierbar, was man jedoch auf jeden Fall vermeiden sollte ist, Gedanken, die man für verspinnert hält, von vornherein als Unfug abzutun. Manchmal ist ein unsichtbarer Aspekt dabei, der erst auf den zweiten oder dritten Blick seine Bedeutung erlangt.

Regelmäßige Leser von Inside Paradeplatz werden wissen, daß dort Marc Meyer von Zeit zu Zeit eine Kolumne veröffentlicht, in der er die Politik der SNB kritisiert. Dabei werden auch gelegentlich theoretische Vorbehalte geäußert, die sich mit der Frage der Zahlungsfähigkeit der SNB beschäftigen. Anläßlich einer derartigen Diskussion (die manchmal auch in ein zänkisches Hin und Her ausartet) habe ich folgenden Beitrag zur Sache beigesteuert:

https://insideparadeplatz.ch/2018/09/19/unsere-nationalbank-befeuert-dax-und-wallstreet-statt-smi/#comment-228590

„Also Herr Meyer,

wenn Sie schreiben:

„Wenn die SNB dem Konto der UBS „gutschreibt“ so bedeutet das nicht, dass die SNB ihre Schuld gegenüber der UBS begleicht, sondern, dass sie im Gegenteil eine Schuld eingeht.

Die Behauptung, eine Gutschrift bedeute eine Begleichung der Schuld, ist ein Fundamentalirrtum, den SNB-Chef Jordan begeht und den auch Sie, Herr Müller, begehen.“

dann gibt es ja immerhin einen Aspekt darin, der es wert ist, beleuchtet zu werden. Das betrifft nämlich die Geschichte, daß bei einem Kaufvertrag die Gegenleistung nicht erbracht ist, wenn es sich dabei lediglich um ein Versprechen handelt, diese Gegenleistung (irgendwann) mal zu erbringen. Nun wird ja allenthalben die Gutschrift auf einem Konto als „Zahlung“ angesehen, obwohl es sich dabei ja wie gesagt lediglich um ein Versprechen handelt. Dennoch existiert eine Wirkung dieser Gutschrift, nämlich daß sie es vermag die Forderung aus einem Kaufvertrag zu begleichen, wenn diese Forderung darin besteht, daß der Leistungsempfänger einen Zuwachs seiner Dispositionsrechte gegenüber seiner Bank, genannt Gutschrift, erhalten will. Denn die Sache ist ja die, daß die Klausel: „Zahlen Sie auf Konto…“ im Grunde genommen eine Unmöglichkeit darstellt, weil man AUF ein Konto nicht zahlen kann, denn Zahlung bedeutet exakt die Übertragung des Schuldgegenstandes, was wie Sie ja auch gelegentlich anmerken, immer nur ein Aktivum sein kann. Dennoch ist die Rechtswirkung einer Kontogutschrift die, daß dadurch der Kaufvertrag endgültig finalisiert wird und keine Einwendungen aufgrund von Zahlungsstörungen erhoben werden können – die Forderung gilt als bezahlt, auch wenn der Forderungsberechtigte kein Geld erhalten hat!

Dies gilt auch im Fall der SNB, weil diese eine Rechnung durch eine Gutschrift begleichen kann, ohne daß im Moment der Gutschrift eine Zahlung erfolgen würde. Insofern bleibt die SNB immer noch verpflichtet, jedoch nicht mehr aufgrund von Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, sondern aufgrund einer Schuldzusage im Rahmen eines Zahlungsdienstleister-Arrangements. Heißt: die SNB hat mit der Gutschrift ihre Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erfüllt, wobei die tatsächliche Zahlung letzten Endes noch aussteht.

Und an diesem Punkt wird es dann komisch, weil im WZGesetz steht, daß Sichtguthaben bei der SNB als gesetzliche Zahlungsmittel gelten. Sie weisen ja auch gelegentlich darauf hin, daß ein Zahlungsmittel nur ein Aktivum sein kann, so daß man eine Gutschrift nicht als Zahlung ansehen kann, weil halt eine Zahlung die Übertragung des vereinbarten Schuldgegenstandes ist. Man kommt nicht umhin die Passage:
„Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden.“
dahingehend zu interpretieren, daß da eigentlich stehen müßte:
Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt anSTELLE EINER Zahlung genommen werden.
Durch eine derartige Formulierung würde klar, daß es sich bei einer Gutschrift nie und nimmer um eine Zahlung handeln kann, weil man damit die Absicht etwas zu tun (Zahlungsversprechen) mit deren tatsächlichen Durchführung (Zahlung) völlig unbedarft in einen Topf rührt.

Wenn man sich so umsieht stellt man fest, daß ausgerechnet diese Passage von den meisten Leuten völlig unvoreingenommen als wahr und richtig angesehen wird, obwohl dort eine kategorielle Verwechslung geschieht, es sei denn, die Klausel „…an Zahlung…“ soll bedeuten: „…anstelle einer Zahlung…“. Sollte von den Gesetzgebern letzteres gemeint sein, wäre das WZG wieder korrekt, jedoch in gröblichster Weise mißverständlich formuliert, wobei man sich fragen kann, warum eine derartige Verklausulierung gewählt wurde. Stellt man die Geschichte jetzt vom Kopf auf die Füße gelangt man zu der Schlußfolgerung, daß eine Gutschrift, selbst der SNB, KEINE Zahlung ist, so daß auch die Setzung aus Art. 2 Ziff. c, daß Sichtguthaben bei der SNB gesetzliche Zahlungsmittel seien, als unrichtig zu bezeichnen ist. Mit einem Passivum kann man halt nun mal nicht zahlen, ob das nun im Gesetz steht oder nicht ist völlig belanglos!

Für dieses Durcheinander kann aber die SNB (direkt) nichts, so daß es müßig ist die SNB für Dinge verantwortlich zu machen, die sie nicht ursächlich mitfabriziert hat. Vielleicht verlegen Sie sich besser darauf, das WZG ins Kreuzfeuer zu nehmen, damit treffen Sie dann tatsächlich einen wunden Punkt.“

Ende Blockbeitrag „Inside Paradeplatz“……

Nun soll es an dieser Stelle nicht um die Kuriositäten gehen, die sich in der Schweizer Geldverfassung finden, sondern um die Bedeutung des Umstandes, daß das, was gemeinhin oberflächlich als „Zahlung“ bezeichnet wird, mit dem, was eine Zahlung tatsächlich ist, nichts (ja: nichts!) mehr zu tun hat, weil sich der Wirtschaftsverkehr schon seit langem auf einen anderen modus operandi geeinigt hat, dessen Existenz von den Methusalem-Professoren immer noch strikt geleugnet wird. Um das zu verstehen, muß man noch ein wenig in den Feinheiten dessen herumwühlen, was immer so schön als „Zahlungsverkehr“ oder virtueller Zahlungsausgleich präsentiert wird.

Denn:
Bei der ganzen Geschichte muß man die in dem Kommentar angesprochene Kleinigkeit beachten, wo es um die Frage geht, wann ein Kontrakt erfüllt ist bzw. welche Konsequenzen sich aus dem Umstand ergeben, daß die „Gegenleistung“, die üblicherweise eine „Geldleistung“ sein soll, durch eine Gutschrift ersetzt wird. In der Literatur wird dieser Problemkreis unter der Überschrift „Leistung an Erfüllung statt“ diskutiert, obwohl wie hier bereits argumentiert wurde, durch die Klausel „Zahlen Sie auf Konto…“ eine Geldzahlung von dem Anspruchsteller überhaupt nicht erwartet wird und gewissermaßen durch die Verwendung dieser Formulierung ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Das was erwartet wird ist ein Zuwachs an Dispositionsrechten gegenüber dem kontoführenden Zahlungsdienstleister, wodurch die Forderung aus einem z.B. Kaufvertrag endgültig erlischt – denn das ist ja genau die Absicht der (fehlerbehafteten) Formel „Zahlen Sie auf Konto…“. Das hat ganz interessante Folgen in dem Fall, wenn Zahlungsverpflichteter und Gutschrifterteilender die gleiche juristische Person (wie z.B. die SNB) sind. Nehmen wir mal den einfachsten Fall und unterstellen, die Zentralbank würde ein Kilogramm Gold von einer Bank, die bei ihr ein Konto besitzt, kaufen. Zunächst ist die Sachlage ja so, daß die Geschäftsbank zur Lieferung von 1 Kilogramm Gold verpflichtet ist, während die Zentralbank zur Lieferung des Kaufpreises in Geld verpflichtet ist. Es handelt sich hierbei um zwei Übertragungsverpflichtungen, wobei es sich hierbei um Lieferverpflichtungen oder besser gesagt um Bringschulden handelt. Bringschulden zeichnen sich im wesentlichen dadurch aus, daß der Verpflichtete dafür Sorge trägt, daß die versprochene Leistung auch zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zum Empfänger gelangt. Die Leistung – die Goldlieferung – muß von der Geschäftsbank veranlaßt werden und eigentlich müßte die Zentralbank auch dahingehend aktiv werden, daß der Geldbetrag in bar zu dem Verkäufer gelangt. Das wäre tatsächlich eine Zahlung!

Nun besitzt ja die Geschäftsbank ein Konto bei der Zentralbank und beide Vertragsparteien kommen darüber überein, daß nicht die Begleichung des Kaufpreises an den Anspruchsberechtigten, sondern eine Gutschrift der Zentralbank auf dem Konto der Geschäftsbank erfolgen soll. Genau diese Vereinbarung hat die rechtstechnische Folge, daß der Kaufvertrag über das eine Kilogramm Gold als von beiden Seiten erfüllt angesehen wird und damit eine rechtliche Finalisierungswirkung eintritt, die es verhindert, daß der Verkäufer irgendwelche Einwendungen wegen Zahlungsstörungen geltend machen kann. Der Kaufvertrag ist erfüllt, die Geschäftsbank hat das Gold geliefert und die Zentralbank hat die – vereinbarte – Gutschrift erteilt.

Die Erteilung einer Gutschrift hat aber nun eine interessante Rechtswirkung, weil die eigentliche Gegenleistung, welche aus einer Übertragung des gesetzlichen Zahlungsmittels besteht (direkt gesagt: die Übergabe der entsprechenden Summen Bargeldes) und die ja von dem Verkäufer zugunsten einer Gutschrift auf seinem Konto umgewandelt wurde, ja letzten Endes noch nicht erbracht worden ist, denn eine Gutschrift ist ja nichts anderes als eine Absichtserklärung (irgendwann) mal zu zahlen. Eine Gutschrift ist aber erst dann möglich, wenn zwischen den beiden Parteien ein Kontokorrent-Arrangement existiert, dessen Inhalt es ist, daß darauf Gutschriften und Belastungen dokumentiert und als Saldo ausgewiesen werden. Dazu muß man wissen, daß dies im Rahmen eines Zahlungsdienstleistungsrahmenvertrages passiert, was zur Folge hat, daß eine Gutschrift für den Begünstigten einen Zuwachs seiner Dispositionsrechte über Geld bedeutet. Er hat zwar keine Zahlung im Sinne der Übergabe des vereinbarten Geldbetrages erhalten, sondern – Dispositionsrechte. Genau dies hat aber einen entscheidenden Einfluß auf die Art des Schuldverhältnisses zwischen Käufer und Verkäufer, weil die eigentliche Forderung aus dem Kaufvertrag nunmehr zu einem Schuldverhältnis im Rahmen eines Zahlungsdienstleister-Arrangements geworden ist, bei dem die Art der Forderung sich fundamental gewandelt hat: aus der Bringschuld der Zentralbank ist auf einmal eine Holschuld des Verkäufers geworden, die, um eine Zahlung auszulösen, den Verkäufer verpflichtet eine Handlung vorzunehmen, die zu einem Zahlungsvorgang zu seinen Gunsten führt! Der Grund dafür ist, daß durch die Übertragung der Kaufvertragsschuld in eine Zahlungsdienstleisterschuld die Grundlage der Zahlungsbedingungen geändert sind, weil sich der Verkäufer für ein Optionsrecht entschieden hat und nicht für die finale Zahlung, die letzten Endes nur durch eine Übergabe von Bargeld erfolgen kann. Da aber der Zahlungsdienstleister keine Handhabe besitzt, den Anspruchsberechtigten zu einer Geltendmachung seiner Ansprüche zu zwingen, verkehrt sich die Verpflichtungsrichtung, was die Initiative zur Erfüllung des (ursprünglichen) Zahlungsanspruches angeht. Diese Verkehrung der Initiativrichtung ist auch der Grund dafür, daß eine Bank ihre Leistungsschuld aus einem Kreditvertrag schon dann erfüllt hat, wenn sie dem Kreditnehmer die Möglichkeit eingeräumt hat, über den vereinbarten Betrag verfügen zu können – genauer: wenn sie die Gutschrift auf dem Konto erteilt hat, welches von dem Zahlungsdienstleister aufgrund eines Zahlungsdienstleistungsrahmenvertrages geführt wird. Auf gut Deutsch: der Kreditvertrag ist seitens der Bank durch die Erteilung einer Gutschrift erfüllt, obwohl allein dadurch noch keine Zahlung seitens der Bank erfolgt ist.

Im Grunde genommen muß man diese Verkehrung der Initiativverpflichtung dahingehend interpretieren, daß es sich hierbei um eine institutionalisierte Vorkehrung handelt, die Leistungsverträge zu finalisieren und die Frage des letztlichen Liquiditätsausgleichs auf eine andere Ebene zu verlagern, die nicht durch die Unmittelbarkeit der Kaufvertragsebene beschränkt wird. Denn hier wird letztlich der Geldannahmezwang (Für Kenner: auch der Annahmeverzug des Gläubigers ist eine Leistungsstörung!) für den Verkäufer in eine Gelddispositions-Option umgewandelt, wodurch der (reale) Leistungsverkehr von dem Vorbehalt, daß irgendwas im Zahlungsverkehr schief laufen könnte, befreit wird, womit für den Leistungsverkehr ein Grad von Rechtssicherheit erzeugt wird, indem eigentlich noch nicht erhaltene Geldzahlungen nicht den finalen Abschluß des Kaufvertragsvorganges verhindern und gleichzeitig eine Flexibilität bei der Inanspruchnahme der erhaltenen Dispositionsrechte erzeugt wird. (Deswegen ist der „Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises“ stets ein „Extra“ in den Zahlungsbedingungen.) Wenn man so will ist das eine Rechtskonstruktion, die derjenigem beim Wechsel ähnelt, wo ja auch der Zahlungsanspruch von dem zugrundeliegenden Grundgeschäft abgetrennt wird, und die Wechselforderung als abstraktes Wertpapier fortan ihr Eigenleben führt, bis sie dann am Verfallstag zu einer Zahlung oder einer Gutschrift führt.

Die Abtrennung der Zahlungsverpflichtung von dem zugrunde liegenden Grundgeschäft hat noch einen anderen Aspekt, welcher im wesentlichen den vorsintflutlichen ökonomietheoretischen Grundsatz betrifft, als ökonomisch nur die Dispositionen über reale Güter und Ressourcen anzusehen. Denn anders, als es die etablierte („verstaubte“ wäre als Qualifizierung angemessener) Ökonomie will, hat sich der Geschäftsverkehr schon längst davon entfernt, die Disposition über reale Güter als zentrales Erfolgskriterium zu interpretieren. Der letzte Versuch in dieser Hinsicht war das System der „material-technischen Versorgung“ der DDR, welches trotz aller Widrigkeiten der DDR immerhin seinerzeit den 10. Platz in der Weltrangliste der erfolgreichsten Staaten der Welt beschert hat. (Das hat allerdings nicht verhindert, daß Honecker bei Strauß um DM betteln mußte.) Wenn man nicht gänzlich vernagelt ist, wäre das schon mal ein Grund die Grundlagen der ökonomietheoretischen Methodik grundsätzlich mal zu überdenken. Denn wenn man sich so umschaut ist die Abtrennung des Finanzprozesses von der realwirtschaftlichen Motivation ein durchdringendes, ja fast universelles Merkmal der Operationsweise heutiger Wirtschaftspraxis.

Letzteres betrifft insbesondere die Geschichte mit dem Geld, welches zwar in früheren Jahrhunderten mit einem i.d.R. Goldgewicht identifiziert wurde, heutzutage allerdings nicht mehr und nicht weniger vermag als eine Funktion auszufüllen, die darin besteht, eine in eben diesem Standard bemessene Schuld tilgen zu können. Das heißt, daß Geld von seiner ursprünglichen Konstruktion, nämlich als ein Anrecht auf ein bestimmtes Realobjekt zu fungieren, entkleidet wurde, weil man nämlich im Laufe der Zeit gemerkt hat, daß die Bindung an ein konkretes Objekt mit den Notwendigkeiten des Wirtschaftslebens immer mehr in Konflikt geraten ist. (Deswegen kam Gold zu der unschönen Bezeichnung ‚barbaric relict‘!) Die Erkenntnis, daß eine Bindung an ein konkretes Objekt für Geld völlig überflüssig ist, kam aber erst dann auf, als es sich zeigte, daß der Verschuldungsgrad der Wirtschaft Grund genug dafür war, daß dem Geld insofern ein Wert zugemessen wurde, weil es die (in Geld verschuldeten) Akteure dazu zwang zur Abwehr von Vermögenseinbußen reale Leistungen für ein an und für sich „wertloses“ Stück Papier anzubieten. Damit verkehrte sich jedoch die ökonomische Motivationslage, denn fortan ging es nicht mehr primär um Bedürfnisbefriedigung, sondern um das Verdienen von Geld. Romantiker behaupten zwar immer noch, daß ja die Jagd nach Geld nur Mittel zum Zweck sei. Das mag zwar im Einzelfall noch zutreffen, spielt aber dann keine Rolle mehr, wenn es darum geht zu entscheiden, welche Modellprämisse zur Abbildung der Vorstellung von Ökonomie (das nennt man dann ökonomische Theorie) besser geeignet ist: das Wertverhältnis von Hirsch und Biber (Adam Smith) oder die vergleichsweise schnöde Kalkulation über eine künstliche Entität, die den unschlagbaren Vorteil hat den niemals erfaßbaren Komplexitätsgrad des ökonomischen Universums auf ein handhabbares Maß zu reduzieren.

👋

Ein Kommentar

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Hommage für Kruschwitz

Nun, so eine Hommage, wie man sie kennt und üblicherweise fürchtet, wird das hier nicht. Das sollen ruhig diejenigen machen, die sich dafür für besonders prädestiniert halten. Die Ehrerweisung, die sich hier wiederfindet beruht auf einer Aussage, die man getrost als die zentrale Definition eines geldwirtschaftlichen Systems ansehen kann. Es handelt sich hierbei um den Satz über die Investition:

„Eine Investition ist eine Zahlungsreihe, die mit einer Auszahlung anfängt!“

Der Charme dieser eigentlich so nüchternen Aussage liegt darin, daß sie das Grundmuster des geldwirtschaftlichen Prozesses adressiert und sich nicht mit irgendwelchen schöngeistigen Erwägungen aufhält, wie denn die Wertverhältnisse das Auf und Ab des „Weltprozesses Ökonomie“ beeinflussen würden oder vielleicht auch nicht. Die Qualität dieser Aussage begründet sich daraus, daß sie es ermöglicht die Opposition gegenüber dem werttheoretischen Paradigma in besonderer Weise zu akzentuieren, wodurch es möglich wird darüber den gnädigen Mantel des Vergessens auszubreiten und den gewissermaßen „harten Kern“ der Geldwirtschaft herauszuschälen. Mit diesem Grundansatz tritt das geldwirtschaftliche Prinzip, daß es zu einem Überschuß der (Perioden-)Erlöse über die der betrachteten Periode zugerechneten Kosten kommen muß, in seiner ganzen Nüchternheit zu Tage. Wie man weiß ist das Erfordernis des (vermeintlichen) Mehr-Geld von Marx zwar aufgegriffen, aber der Nachwelt dann als ungelöstes Problem hinterlassen worden. Die Antwort darauf ist hier in dem Beitrag:

https://soffisticated.wordpress.com/2013/11/04/dynamische-einsichten-zu-geld-und-zins/

erläutert worden, so daß ein Verweis darauf an dieser Stelle genügt.

Und auch wenn in dem angegebenen Beitrag der Hinweis auf Kruschwitz bereits vorhanden ist, ist der eigentliche modelltheoretische Akzent, der seiner Vision von einer geldwirtschaftlichen Ökonomie in besonderer Weise entspricht, erst durch eine Veränderung des Erklärungsinhalts des oben angegebenen Modells entstanden. Der originäre Erklärungsanspruch bestand ja daraus, der vielkolportierten These entgegenzutreten, daß ja „der Zins nicht mit dem Kredit erschaffen werde“ und deswegen es zu exponentiell anwachsenden Kreditvolumina kommen müsse. Dann änderte sich das Erklärungsziel: zunächst ging es nur um die Frage, wie man in ein solches Modell eine Rückkoppelung der „Nachfragedifferenz“ mit der daraufhin erfolgenden Investition integrieren kann. Das führte dazu, daß die Notwendigkeit entstand eine Konstruktion zu finden, die nicht nur die Investition in ihrem Entstehungszeitpunkt abbildet, sondern auch den damit verbundenen zeitlich versetzten Folgeprozeß – die Zahlungsreihe. Dieser Folgeprozeß besteht namentlich aus den für die Laufzeit der Investition zu erbringenden Lohnzahlungen, sowie die Berücksichtigung der Kredittilgungsbeträge, denn nach der „Auszahlung“ sind ja die ausgezahlten Geldbeträge durch den Umsatzprozeß wieder „hereinzubekommen“. Die technische Lösung dieses Problems zeitversetzte Zahlungen in die Modellstruktur zu integrieren liegt darin „Zahlungsketten“ zu erzeugen, die nichts weiter tun, als die vorgesehenen Zahlungen zu dem vorgesehenen Zeitpunkt in das System zu übergeben. Abschreibung ist ja bei einem 10-periodigen Investitionsprozeß nichts anderes, als eine 10-malige Tilgung von 10% des Kreditbetrages (die fälligen Zinsen werden dabei aus dem Gewinn gezahlt und schmälern ihn dementsprechend).

Das Ergebnis dieser Modelländerungen wird durch die Modellgraphik skizziert: im Zentrum stehen die Bestandskonten, deren Ein- und Ausgänge die zeitliche Struktur definieren. Der zentrale Input dieser Bestandskonten ist die Investition, welche sich aus saldenmechanischen Gründen einmal als Zugang zu Verbindlichkeiten auf dem Unternehmenskreditkonto sowie als Zugang zum Haushaltskonto einerseits und dem „Ressourcen“-Konto andererseits wiederfindet. (Letzteres wird in erweiterten Modellkonstruktionen dann zur Produktion von Produktionsmitteln.) Jede Investition erzeugt für die Dauer ihres Bestehens zwei zeitlich gestaffelte Zahlungsreihen, welche sukzessiv die Bestandskonten verändern: zum einen die Lohnzahlung, die nach der Anfangszahlung aus dem Unternehmenskonto (aus dem Umsatzprozeß) erfolgt, zum anderen die Kredittilgung, die sowohl einen Abgang vom Kreditkonto als auch vom Unternehmenskonto bewirkt. Damit wird der Umstand in das Modell integriert, daß jede Investition einen zeitlichen Nachlauf hat, der ausgehend von der ursprünglichen Geldausgabe das weitere Procedere während der Laufzeit des Investitionsprojekts mitgestaltet und damit auch einen Folgeeinfluß auf nachgelagerte Perioden ausübt. (Das heißt natürlich nicht, daß es nicht auch noch weitere Zahlungsreihen geben könnte, welche mit einer Investition verbunden sind, aber um das geldwirtschaftliche Funktionsprinzip zu illustrieren genügt es sich auf zwei Zahlungsreihen zu beschränken.)

Der Rückfluß des ausgezahlten Geldes wird von der Summe der Konsumentscheidungen bestimmt, die dann als ‚effective demand‘ in einem Zuge die Unternehmenskasse wieder auffüllen. Der ‚effective demand‘ wird dann verglichen mit dem ‚money demand‘, der nichts anderes darstellt, als der periodisierte Aufwand, erhöht um einen ‚mark-up‘, der im Grunde eine Gewinnrate darstellt und (im Durchschnitt) dafür sorgt, daß die Periodenerträge höher sind als die periodisierten Aufwendungen, die hier aus Kapitalkosten, repräsentiert durch die fällige Kredittilgung, und Lohnkosten bestehen. Die Differenz zwischen dem unternehmerischen Erlösziel und dem realisierten Umsatz liefert dann als ‚demand gap‘ diejenige Einflußgröße, welche je nach Vorzeichen und Volumen eine Verringerung der Investition oder deren Erhöhung zur Folge hat.

Startet man nun das Simulationsmodell ergeben sich je nach gewählter Konstellation der Konsumparameter und der Sensitivität der Investition auf die Nachfragedifferenz natürlich unterschiedliche Verläufe, unter anderem auch der hier abgebildete Verlauf, welcher eine harmonische Einschwingung auf ein langfristiges Gleichgewicht suggeriert, obwohl diese „Kurven“ nur aus diskreten Einzelwerten sich ergeben. Aber – Ökonomie ist ja ohnehin keine stetige Veranstaltung, sondern durch Zahlungsoperationen geprägt, die halt nur von Zeit zu Zeit stattfinden. Man kann diesen Verlauf auch im Grunde in den Graphiken zum Einkommensmultiplikator erblicken, wo ja bei gegebener Steigung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage einen iterativer Prozeß zum Gleichgewicht beschreiben wird – und zwar von oben und unten. Die Geschichte sieht dabei bekanntermaßen etwa so aus:

Zu beachten ist an dieser Stelle jedoch, daß das Einschwingen auf einen Gleichgewichtspfad mit einem Über- bzw. Unterschießen einhergeht, was durch den Nachlauf, den jede einzelne Investition erzeugt begründet ist, so daß der entsprechende Verlauf schematisch in etwa so dargestellt werden müßte:

Das Interessante dabei ist, daß diese konvergenten Schwingungen bei simplen Konsumfunktionen – hier mal mit einem Parameter von 0,8 vorgegeben – entstehen, während die Reaktionsfunktion der Investition zwar wie eine ertragsgesetzliche Kurve aussieht, die relevanten Werte jedoch weitgehend im „linearen“ Teil dieser S-Kurve angesiedelt sind. (y = f(x) bedeutet: investment = f(demand gap) )

Wie auch immer man nun im einzelnen die Spezifikationen setzt, entscheidend an dieser Modellkonstruktion ist, daß der zentrale Impulsgeber die Investition ist, ohne die das ganze System nicht ins Laufen kommt, die zwar den Variationen einer Einflußgröße folgt (letztlich sind es die erwarteten zukünftigen Erträge, die „nur“ bedingt, aber eben auch, etwas mit aktuellen Umsatzerfolgen zu tun haben), jedoch durch den Anfangsimpuls und den subsequenten Zahlungsreihen das Geschehen einer Geldwirtschaft maßgeblich bestimmt. Natürlich öffnet sich auch an dieser Stelle die Möglichkeit staatlicher Beeinflussung, so daß dem Drang nach Erweiterung des Modells keine Schranken gesetzt sind.

Von daher kann man die quasi-historische Formulierung von Kruschwitz nicht hoch genug einschätzen, ist sie doch das zentrale Leitbild eines (und auch dieses) Modells einer Geldwirtschaft, die sich durch die Fokussierung auf die monetäre Seite von Ökonomie von der Vorstellung befreit, daß es die individuellen Entscheidungen der Haushalte – namentlich die Entscheidung zu arbeiten oder eben nicht – wären, die für das Niveau der wirtschaftlichen Aktivität und deren konjunkturelle Schwankungen verantwortlich zeichnen würden. Eingebettet in ein dynamisches Modell einer monetären Ökonomie läßt sich dieses Bonmot als ein paradigmatischer Fingerzeig verstehen, wohin die intellektuelle Reise gehen muß, wenn man irgendwann zu einer befriedigenden alternativen Konzeptionalisierung von Ökonomie gelangen will, die nicht die gesamte Palette „heroischer“ Annahmen teilen möchte, wie sie für die Theorie des allgemeinen Gleichgewichts und deren Wurmfortsatz erforderlich sind.

Eine Skizze dieser paradigmatischen Überlegungen wurde hier vor einiger Zeit bereits präsentiert:

https://soffisticated.wordpress.com/2014/09/24/nachgedacht-monetare-markttheorie/

Darin heißt es:

Begreift man also Marktwirtschaft als ein monetäres System, dann handelt es sich hierbei um eine Rückkoppelungsschleife, bei der es einen unabhängigen Pol und einen abhängigen Pol gibt. Der unabhängige Pol ist die Seite der Investition, die abhängige Seite ist die Seite der Einkommensverwendung, weil diese erst entsteht, wenn investiert worden ist. Das heißt aber wiederum, daß auf der einen Seite die Investition die zentrale Bestimmungsgröße für das Einkommen darstellt und der Konsum damit mittelbar von der Investition abhängig ist, während andererseits die Geldnachfrage auf dem Warenmarkt (= der Markt zur Erwirtschaftung des Schuldendeckungsmittels) ebenfalls von der (zeitlichen Struktur der) Investition bestimmt wird.

Der entscheidende Unterschied zum Romantizismus des ökonomischen ‚mainstream‘ besteht darin, daß hier die Dispositionen über eine abstrakte Entität darüber entscheiden, wie hoch der Aktivitätsgrad in einer Ökonomie ist und nicht das Wertverhältnis von Hirsch und Biber (Adam Smith). Und ebenso muß das Konzept „Markt“ vom Kopf auf die Füße gestellt werden, indem herausgearbeitet wird, daß Geld als Maß des Erfolgs beide Pole eines geldwirtschaftlichen Systems bestimmt. Wenn man so will hat der Keynesianismus, der sich hauptsächlich auf den Pol der Geldnachfrage – also die Seite, auf der Waren eingesetzt werden, um Geld zu attrahieren – konzentriert hat, die Interaktion mit der Geldentstehungsseite vernachlässigt, dennoch aber es hinbekommen zumindest die eine Seite in eine breit kommunizierbare Form zu packen, die in direkte Konkurrenz mit dem „Fadenkreuz“ von Angebot und Nachfrage tritt. Im Unterschied zu der auf mikroökonomische Bedingungen beschränkten Konzeption von Angebot und Nachfrage wird hier von vornherein darauf Bezug genommen, daß es eine makroökonomische Budgetrestriktion gibt, die von Entscheidungen über das Eingehen von Geldkontrakten (mit den dadurch implizierten Zahlungsreihen) abhängig ist und damit von vornherein das Problem der Aggregation von Einzelentscheidungen nicht auftaucht. Demgegenüber ist natürlich festzustellen, daß auch Einzelentscheidungen in die Bestimmung des Volumens der effektiven Nachfrage eingehen, diese aber nur mittelbar auf die Entscheidungen des „Geldentstehungsmarktes“ zurückwirken. Im übrigen wird dann auch durch die Fokussierung der ökonomischen Entscheidungen auf Geld die Komplexität des „Weltprozesses Ökonomie“ in einer Weise dekomplexiert, daß sie für das Erfassungsvermögen von Entscheidern je nach ihrer Stellung im Gesamtgefüge handhabbar wird. Eine Konsequenz daraus ist, daß Einzelentscheidungen quasi-unabhängig getroffen werden und nicht mehr die heroische Vision aufrechterhalten werden muß, daß jedes Individuum über vollständige Kenntnis des (jeweils relevanten) ökonomischen Modells verfügen muß, um überhaupt handlungsfähig zu sein.

Insbesondere letzterer Aspekt ist deswegen bedeutsam, weil die Speerspitze gegen z.B. die global definierte Konsumfunktion darin bestand zu behaupten, daß Gesellschaften des liberalen Typus sich durch die Unabhängigkeit von Einzelentscheidungen definieren würden. Dabei ist die legendäre „Mikrofundierung der Makroökonomie“ letztlich nur dem Fehlglauben zu verdanken, die Summe individueller Aktionen könnte zu einer globalen Budgetrestriktion führen, die dann auf wundersame Weise den Wohlfahrtspostulaten (Pareto) genügen würde. Daß dabei jedes Individuum zu einem Laplaceschen Dämon konvertieren müßte, wurde zwar nicht dazugesagt, aber billigend in Kauf genommen. Im Gegensatz dazu operiert die hier präsentierte Version von Ökonomie mit einer beschränkten Rationalität hinsichtlich der Geldentstehungsseite (die direkte Rückkoppelung von einem Marktergebnis auf die Investition ist wie schon gesagt eine zu enge Fassung der Investitionsentscheidung) und mit der Vorgabe einer gesamtwirtschaftlichen Budgetrestriktion alias Konsumfunktion, welche den Individuen die Notwendigkeit erspart das gesamte ökonomische Geschehen für ihre Handlungen berücksichtigen zu müssen.

Verbleibt „nur“ noch die Frage, ob ein derartig strukturiertes System „von selbst“ zu einem Gleichgewicht findet – daß es gleichgewichtsfähig ist, wird durch den dargestellten Verlauf illustriert – oder ob es äußerer Einwirkungen, insbesondere von staatlicher Seite bedarf, um das Gesamtsystem zu einem nachhaltigen Entwicklungspfad zu dirigieren.

Nun denn, die Reise zum geldtheoretischen Paradigma kann fortgesetzt werden…

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Geld war noch nie ein Passivum!

Es gibt Irrtümer, die lassen sich anscheinend nicht ausrotten, weil sie entweder dem Anschein nach plausibel sind, oder für irgendwelchen windigen Polit-Aktivismus benötigt werden. Konkret geht es hier um die Frage, ob von der Zentralbank emittierte Banknoten nun für diese ein Aktivum sind oder nicht. Diese Frage ist deswegen so komplett mit Fallstricken gepflastert, weil das ‚corpus delicti‘, also die Banknoten oder Bargeld in der Jahresbilanz einer Zentralbank nicht auftaucht und damit das Feld der Spekulationen und Mutmaßungen aufs beste vorbereitet ist. Nun habe ich ja in dem Post

felix qui potuit rerum cognoscere causas

ausgeführt, daß Bargeld auch für die Zentralbank ein Aktivum ist, weil sie nur durch die Übergabe eines Aktivums die üblicherweise von den Geschäftsbanken gestellten Bargeldanforderungen begleichen kann. Daß Bargeld überhaupt in der Bilanzbuchhaltung auftauchen kann wird dadurch erreicht, indem von dem exklusiven Vorrecht einer Zentralbank Gebrauch gemacht wird, Banknoten emittieren bzw. in Umlauf bringen zu können. Daß dieser (zur Auslieferung bestimmte) Bargeldbestand es nicht bis in die Jahresabschlußbilanz schafft liegt schlichtweg daran, daß sobald die „Ausgangskasse“ gefüllt wird, postwendend irgendein Bargeldtransporter vorfährt und den Kassenbestand wieder auftragsgemäß leerräumt. Das ist (fast) so wie beim Geldautomaten: dem Abgang bei der Kasse steht ein Abgang bei den Verbindlichkeiten gegenüber, womit im Grunde genommen sämtliche Fragen hinsichtlich der Eigenschaft von Bargeld ein Aktivum zu sein als geklärt angesehen werden können.

Nun ist es ja nicht so, daß auch angesichts dieser Kenntnisse nicht der eine oder andere trotzdem wieder aus dem Mustopf kommen würde und die naiv-infantile Behauptung in die Welt setzte, daß das Bargeld ja doch ein Passivum der Zentralbank darstellen würde, weil – man sieht ja – der Bargeldumlauf in der Jahresbilanz auf der Passivseite aufgeführt sei. Zur Bekräftigung des „Arguments“ wird dann sogleich – natürlich nur zur „Vereinfachung“ – der wesentliche Bezeichnungsteil (also: -umlauf) elegant weggelassen, womit dann „bewiesen“ wäre, daß Bargeld ja doch eigentlich eine Schuld der Zentralbank darstellen würde. Es soll Leute geben, die sich durch derart windige „Beweisführungen“ hinter die Fichte führen lassen und fortan glauben, sie besäßen mit einer Banknote im Portemonnaie eine „Forderung“ an die Zentralbank. Nun ist auch dem letzten Verunsicherten klar, daß man damit bei der Zentralbank nichts fordern kann (obwohl es verbohrte Zeitgenossen gibt, die genau das glauben), so daß ersatzweise die „Forderung“, die bei der Zentralbank nicht einlösbar wird dann wenigstens doch eine Forderung auf das BIP (oder sonstige gesamtwirtschaftliche Güterhaufen) sei und somit letztlich doch eine „Schuld“ damit eintreibbar geworden sei. Die Charakterisierung als „naiv-infantil“ ist übrigens deswegen so, weil man als Kind auch erst mal lernen muß, daß man mit dem Lutschen an dem auf dem Display von Papis Smartphone dargestellten Eisbecher nicht wirklich die erwartete Befriedigung hinsichtlich eines sensationellen Geschmackserlebnisses erreichen kann. So auch hier: es wird Bargeld (ohne -umlauf) gelesen und sofort entsteht die Vorstellung eines monströsen Dagobert Duck Geldspeichers, was nichts anderes heißt, als daß die eigentliche Sache mit dem Verweis auf die Sache identifiziert wird. Bei Erwachsenen ist das allerdings dann eine Form der (kognitiven) Schizophrenie…

Nun gibt es ja noch die historisch argumentierenden Zeitgenossen, welche keine Gelegenheit auslassen zu erklären, daß „füher“ eine Banknote ja schließlich eine Forderung an/ Verbindlichkeit der Zentralbank gewesen sei, weil ja auf jeder Banknote vermerkt war, zu welchem Umtauschsatz sie bei der Zentralbank in eine (mikroskopische) Quantität an Gold oder ähnlichen Klumperklitzchen eingelöst werden konnte. Nun weiß man ja, daß derartige Zusagen nur solange Bestand haben, wie nicht „zu viele“ derjenigen, die solche Forderungspapiere in Händen halten, auf die kolossal geniale Idee kommen, ihr Einlösungsrecht gleichzeitig wahrnehmen zu wollen. Tritt dieser Fall ein, heißt es logischerweise „April, April“ und fortan wird das von der Einlösbarkeit befreite Papiergeld zu genau dem ultimativen Geldschuld-Erfüllungsstandard, welches es bis heute ist.

Was man bei dieser Metamorphose allerdings nicht mit in Verbindung bringen sollte ist die Vorstellung, daß „früher“ die Banknoten, die ja tatsächlich eine Schuld der Zentralbank darstellten, schon deswegen, weil sie für dessen Besitzer eine Forderung auf Gold o.ä. darstellten, auf der Passivseite der Zentralbankbilanz zu finden wären. Das liegt nämlich daran, daß „früher“ die Banknoten den Charakter eines (Inhaber-)Schuldscheins hatten. Dazu sollte man sich vergegenwärtigen, daß ein Inhaberschuldschein was damit zu tun hat, daß in ihm eine Forderung enthalten ist, wobei die Urkunde selbst die Legitimation darstellt, diese Forderung auch fällig stellen zu können. Letzteres führt dazu, daß „frühere“ Banknoten sog. Inhaberpapiere darstellten, wobei ein Inhaberpapier dadurch gekennzeichnet ist, daß schon der Besitz dieses Wertpapieres den jeweiligen Inhaber dazu berechtigt, die in dem Papier enthaltene Forderung geltend machen zu können. (Heutzutage äußert sich diese Eigenschaft von Inhaberpapieren u.a. darin, daß auch der nichtberechtigte Besitzer über dieses Papier rechtmäßig verfügen kann, sprich: auch mit geklautem Geld kann rechtswirksam bezahlt werden. Allerdings sind heutige Banknoten den Inhaberpapieren „nur“ gleichgestellt, heißt: sie sind keine Inhaberpapiere mehr!)

Schaut man sich diese Geschichte jetzt genauer an wird klar, daß eine (Zentral-)Bank, die eine Forderung auf sich verbrieft, mit der Erstellung dieses Papiers ein Aktivum erzeugt, welches zunächst erst mal eine Forderung auf sie selbst darstellt. Eine Forderung (auch diejenige, die auf einen selbst ausgestellt ist) ist aber auf jeden Fall ein Aktivum, welche aufgrund der doppelten Buchhaltungsregeln auf der Passivseite ebenfalls verbucht werden muß, so daß buchhalterisch gesehen eine (interne) Buchung vorgenommen wird, bei der quasi eine Forderung auf sich selbst einer Verbindlichkeit auf sich selbst gegenübersteht. Der Unterschied zwischen den Buchungen ist, daß sich die Passivbuchung auf das Existieren eines Wertpapiers (jetzt – noch – auf der Aktivseite) bezieht, während die Aktivbuchung das tatsächliche(!) Vorhandensein dieses Wertpapieres in der (Dokumenten-)Kasse anzeigt. Wird nun von der (Zentral-)Bank diese „Eigenforderung“ dazu verwendet ein Aktivum (z.B. Gold) zu erwerben, dann vollzieht die Bank damit einen „Aktivtausch“, indem es zu einer gegenseitigen Übergabe von Inhaberschuldschein(en) gegen z.B. die vereinbarte Goldmenge kommt. Diese verbrieften „Forderungen“ des bzw. nun gegen den Emittenten sind in der Hand des Erwerbers aber auf einmal zu „Geld“ geworden, welches von nun an fröhlich durch die Welt zirkulieren kann und seine segenspendende Wirkung zur „Erleichterung des Tauschverkehrs“ spielen kann. (Wo ist der Ironie-Tag…?)

Was man sich bei der ganzen Geschichte auf jeden Fall klar machen sollte ist die Tatsache, daß selbst in den Zeiten, als „Geld“ aus der Perspektive des Publikums noch eine Forderung gegen die (bzw. eine Schuld der) Zentralbank war, aufgrund der Tatsache, daß diese Forderung in verbriefter Form vorlag, es sich dabei um ein Aktivum gehandelt hat, wobei es nicht darauf ankommt, ob sich dieses Aktivum noch in der Hand des Emittenten befindet oder in der Hand eines Erwerbers. Vielleicht kennt der eine oder andere noch das Konstrukt des sog. Solawechsels, welches dem Inhalt nach letztlich ein verbrieftes Zahlungsversprechen des Ausstellers darstellt. Sobald ein solches Wertpapier erstellt ist, muß dessen (aktive) Existenz bereits als Passivum verbucht werden, selbst wenn noch keine Verfügung darüber getätigt wurde. Wenn man so will dokumentiert die Passivposition die Existenz des sich auf der Aktivseite befindlichen Wertpapiers, die auch solange als Passivposition erhalten bleibt, wie dieses Wertpapier existiert bzw. sich „in Umlauf“ befindet. Die Ausbuchung dieser Position erfolgt mithin auch nicht schon dann, wenn dieses Wertpapier zur Zahlung vorgelegt und der Betrag beglichen wurde, denn das verbriefte abstrakte Zahlungsversprechen existiert ja nach wie vor. Eine Löschung erfolgt erst dann, wenn das bezeichnete (da ist sie, die Referenz) Wertpapier vernichtet wird, womit die Berechtigung der Existenz der betreffenden Passivposition unmittelbar hinfällig wird.

Der wesenserhebliche Unterschied zur heutigen Banknote liegt lediglich darin, daß der Forderungsinhalt weggefallen ist, so daß seitens des Gesetzgebers es wohl für nötig gehalten wurde die damals neuen Banknoten mit einem Annahmezwang auszustatten. Man kann durchaus vermuten, daß diese Vorschrift für eine Übergangszeit sinnvoll war, wo Banknoten mit „Forderungsinhalt“ und „amputierte“ Banknoten gleichzeitig kursierten. Witzigerweise ist diese Vorschrift noch heute in Kraft und wird als wesentliche Eigenschaft des Geldes gehandelt, obwohl es eigentlich durch Zeitablauf und Währungsreform überflüssig geworden ist, dem Geld diese besondere Eigenschaft anzudichten. Denn sobald ein Gläubiger die vertraglich vereinbarte Leistung nicht annimmt, kommt er in Annahmeverzug, gleichgültig ob es sich dabei um das „gesetzliche Zahlungsmittel“ handelt oder nicht. Und ist die Gegenleistung nicht das gesetzliche Zahlungsmittel, so kann der Schuldner höchstens mit Hilfe juristischer Winkelzüge seine Leistung in Geld „ummünzen“. (Die Geschichte vom „Kaufmann von Venedig“ ist ein illustres Beispiel dafür.) Wie hier von mir schon mehrfach angemerkt wurde ist das Interesse der Unternehmen, reale Leistungen für ein stoffwertloses Geld verkaufen zu wollen darin begründet, daß – normalerweise – die Unternehmen Nettoschuldner sind und deswegen zur Leistung des Kapitaldienstes dazu gezwungen sind, die als Kosten ausgegebenen Geldscheinchen durch den Verkauf der Waren wieder zurückzuerhalten. Das legt den Finger auf die Frage, auf welche Weise Geld in das Wirtschaftsgeschehen integriert werden sollte, wobei sich m.E. gezeigt hat, daß eine auf Kreditbasis erfolgende Integration von Geld zu genau den Effekten führt, die in den entwickelten Ländern beobachtet werden können: Käufermärkte und eine an Paranoia grenzende Institutionalisierung hinsichtlich der Durchsetzung von Geldforderungen. Aber das nur nebenbei…

Die eigentliche Kuriosität an dieser Betrachtung liegt aber an einer ganz anderen Stelle. Wenn man sich den Werdegang einer Banknote zu den Zeiten der Goldwährung ansieht, erkennt man auf einmal, daß das, was heutzutage vielfach die Gemüter erhitzt, bereits „zu Kaisers Zeiten“ längst gang und gäbe war: denn auch damals schon wurde das Medium, welches als Zahlungsmittel in der Wirtschaft zirkulierte AUS DEM NICHTS erzeugt. Denn ein Eigen- oder Solawechsel (als konkrete Ausformung eines auf einen selbst ausgestellten Schuldscheins) ist genau dann, wenn er sich noch im Besitz des Ausstellers befindet nichts weiter als eine verbriefte „Schuld“ an sich selbst, die deswegen, weil sie als (Forderungs-)Dokument vorliegt eine rechtlich eigenständige aktive Rolle einnimmt. Denn als rechtlich abstraktes Inhaberpapier erlangt dieses Dokument eine gekürte Selbständigkeit (ähnlich wie eine Kapitalgesellschaft zu einer rechtlich selbständigen – juristischen – Person wird), die es erforderlich macht sie als Aktivum zu bilanzieren, wobei das notwendigerweise existierende zugehörige Passivum lediglich die Existenz dieses (aktiven) Forderungspapiers dokumentiert. Sobald das Forderungspapier das Haus des Ausstellers verläßt, mutiert es für ihn zu einer Verbindlichkeit, ohne daß jedoch die Eigenschaft eine Forderung und damit ein Aktivum zu sein dem Papier verloren gehen würde. Mit einer solchen Konstruktion ist dann die Verfügung über diese Urkunde eine einfache Angelegenheit des Vertragsrechts, denn eine solcher – nunmehr – sog. fungibler Schuldschein kann gegen eine andere Sache getauscht/ verkauft werden und man kann sogar die zeitweilige Nutzung dieser Urkunden gewähren, was dann zur Erzielung eines Zinsgewinns führt. Und auf einmal ist man ohne große Winkelzüge machen zu müssen bei der Kreditvergabe eines aus dem Nichts entstandenen Inhaberschuldscheins angelangt – die Verbriefung macht es möglich.

Fazit: zirkulierendes Bargeld war noch NIE ein Passivum in der (Zentral-)Bankbilanz und wurde als eine vom Aussteller gegen sich selbst ausgestellte Forderung auch schon immer aus dem Nichts geschöpft. Wer sich heutzutage darüber echauffiert, daß die Geldschöpfung aus dem Nichts zu einer Pervertierung der „guten alten Zeit“ geführt habe, wo noch alles nicht nur Hand und Fuß sondern sogar noch eine „Deckung“ hatte, kann sich nun einfach sagen lassen, daß der einzige Unterschied zwischen dem „früheren“ und dem „heutigen“ Geld darin besteht, daß der Forderungsinhalt des ehemaligen Forderungspapiers verloren gegangen ist – und damit auch der Forderungscharakter des Bargeldes. Daß der Erfolg der Emission eines stoffwert- und forderungswertlosen Geldes durch eine Institutionalisierung möglich wurde, welche die Integration von Geld in die „Wirtschaft“ vorwiegend über eine Kreditvergabe organisiert, mußte auch erst in langen Phasen von Versuch und Irrtum herausgefunden werden. Das Ergebnis ist: es geht auch ganz gut ohne Gold, was allerdings vor anderen Übertreibungen seit der „Liberalisierung der Finanzmärkte“ nicht – mehr – schützt. Da müßte man sich mal was Intelligentes einfallen lassen…

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Und was ist nun auf dem Konto?

Jeder kennt doch den Spruch, wenn jemand sagt: „Ich habe noch Geld auf dem Konto!“ Mit einer derartigen Äußerung soll dargestellt werden, daß für einen bestimmten Betrag Zahlungsfähigkeit vorliegt. Normalerweise ist eine solche Aussage einigermaßen korrekt, wenn es sich bei dem kontoführenden Institut um ein zahlungsfähiges Unternehmen handelt. Aber vergleichen Sie mal dieselbe Aussage im Fall der Kaupthing-Bank, wo es auch eine Vielzahl von Kunden gab, die bei dieser Bank irgendwo „Geld auf dem Konto“ hatten. Da gab es nun diese blöde Situation, wo diesen Kunden aufgefallen ist, daß das Geld, was sie angeblich auf dem „Konto hatten“ weder für Auszahlungen noch für Überweisungszwecke verwendet werden konnte. Was könnte nun der Grund sein, daß das „Geld was auf dem Konto ist“ von der betreffenden Bank nicht einfach „überwiesen“ werden konnte?

Die Antwort ist so einfach wie simpel: auf einem Konto ist NIE Geld!

Der Grund dafür ist nicht wirklich schwer einzusehen: das liegt daran, daß eine Bank zwar Ihr Konto führt und im besten Fall bei Ihnen verschuldet ist (=Ihr Konto ist im ‚Haben‘, was bedeutet, daß die Bank in dieser Höhe bei Ihnen Verbindlichkeiten hat – und Sie das Geld gerade NICHT haben), aber das ‚Haben‘ auf dem Konto (was die Sicht der Bank markiert, denn die hat(te) das von Ihnen beanspruchte Geld) bedeutet ja gerade, daß auf Ihrer eigenen „Bilanz“ das Konto-Soll bedeutet: sollten (oder könnten) Sie haben im Sinne von besitzen, womit es sich in Ihrem Eigentum befinden würde. Auch wenn die vorstehende Version eine üble Verkalauerung der buchhalterischen Gegebenheiten darstellt, sollte jedem Kontoinhaber bei eingehender Betrachtung der Sachlage dann doch irgendwann dämmern, daß die Geschichte mit dem „Geld auf dem Konto“ nicht mehr ist, als ein Beruhigungs-Placebo, was die Banken in die angenehme Lage versetzt nicht erklären zu müssen, warum sie, wie eine landläufige Formulierung – Die Banken arbeiten mit dem Geld! – punktgenau ausdrückt, das durch Einzahlung oder Überweisung eingegangene Geld für irgendwelche anderen Zahlungsverpflichtungen verwenden. (Was sie jedenfalls nicht tun ist für den Zahlungseingang des Kunden eine kleine Schatulle anzulegen, in der sie das eingegangene Geld „einlegen“ um es dann beschriftet mit dem Namen des Kunden in den großen Geldspeicher zu tun.)

Diese Tatsache wird üblicherweise in der verklausulierten Weise zugegeben, daß das Zahlungskonto als sog. Verrechnungskonto geführt wird, auf dem die laufenden Zahlungsein- und -ausgänge miteinander verrechnet und als SALDO AUSGEWIESEN werden! Das heißt, daß die Mitteilung eines Kontostandes nicht etwa etwas mit einer Art Pegelstand zu tun hat, bei dem dasjenige, was gemessen wird, im Überfluß oder als Mangelvolumen tatsächlich (oder auch nicht) VORHANDEN ist – ein Pegelstand über einem historischen Höchststand hat was damit zu tun, daß das, was gemessen wird, in einem (üblicherweise unerwünschtem) Ausmaß tatsächlich vorhanden ist. Diese Vorstellung von „prall gefüllt“ ist jedoch im Falle eines Bankkontos zwar ganz angenehm, trifft aber in keiner Weise die tatsächlichen Verhältnisse, denn wie vielfach kolportiert wird, steht dem (monströsen) Volumen von Geldforderungen ein üblicherweise vergleichsweise geringer Zahlungsmittelbestand (Basisgeld) gegenüber. Alleine dieser Umstand, welcher unmittelbar an den sagenumwobenen Geldmultiplikator erinnert, sollte einem Bankkunden schon mal zu denken geben, denn der „Multiplikator“ heißt nicht deswegen so, weil er aus den eigenen paar Kröten ein (mikroskopisches) bißchen mehr macht, sondern weil – statistisch gesehen – gemessen an dem gesamten Verbindlichkeitsvolumen lediglich ein Bruchteil an Liquidität  für Auszahlungs- oder Überweisungszwecke der Kunden zur Verfügung steht. Statt also brav auf dem Konto zu hocken und darauf zu warten, daß der erlösende Gang zum Geldautomat der Langeweile ein Ende bereitet, jetten die Geldscheinchen (bzw. ihr virtuelles Pendant aka „Reserven“ – auch wenn das „nur“ eine Referenz auf Geldscheinchen ist) in 1000 anderen Missionen um die Welt – während der Kunde (fast) alleine zu Hause sitzt mit seinen – ja was eigentlich?

Dazu muß man sich nur mal ansehen, was man so mit einem im Haben befindlichen Kontostand inhaltlich verbinden kann, sprich: was kann man denn mit einem Guthaben auf dem Konto eigentlich anfangen? Die einfachste Sache ist zum Geldautomaten zu gehen, dort der Bank eine Forderung auf Bargeld mitzuteilen, um nach wenigen Sekunden die Forderung erfüllt zu bekommen. Nun kann man aber mit einem Kontoguthaben noch eine andere Sache anstellen, nämlich eine Weisung an die Bank erteilen, daß diese dafür sorgen möge, daß eine bestimmte Person eine Kontogutschrift erhält. Dieser Vorgang – Gutschriftsweisung wäre eigentlich angemessener als Überweisung – ist aber sachlich etwas anderes, als die Mitteilung über die Auszahlung von Bargeld, weil hier die Eigenschaft des Zahlungsdienstleisters erscheint, welcher das Ergebnis eines Zahlungsvorgangs bewirken soll, welchen der Weisungsgeber nicht selbst ausführen möchte oder kann. (Das vom Zahlungsdienstleister geschuldete Ergebnis ist, den Kunden von seiner Verbindlichkeit zu befreien!) Dann kann man auch noch seine Verfügungsrechte selber beschränken, indem man sich verpflichtet von seinen Verfügungsrechten für eine Weile keinen Gebrauch zu machen, was immerhin zu einem mikroskopischen Zinsgewinn von wenigen EURO führen kann – die Jahrespizza ist damit schon mal gesichert…

Wenn also der Bankkunde zu Hause auf seinen Haben-Kontostand schaut, dann schaut ein Kaleidoskop von Verfügungsrechten zurück, die ihm zurufen: „Nutze mich, Nutze mich!“. Der Verfügungsrechteinhaber muß sich nun entscheiden, ob er diesem Gequengel folgt oder nicht und wenn ja, welche der verschiedenen Optionen nun ausgeübt werden soll. Wie das bei der Ausübung von Optionen nun mal so ist, wird erst dann, sobald eine Entscheidung getroffen ist, das entsprechende Procedere in Gang gesetzt, was die Bank dazu veranlaßt ggf. Geld in Bewegung zu setzen, womit zumindest bei Aktivierung einer dieser Optionen dasjenige eintritt, was von einer Bank zu erwarten ist: daß sie (zu Lasten der Referenz auf Geld, sprich Kontoguthaben) eine Transaktion vornimmt, die tatsächlich etwas mit Geld zu tun hat. Das ist insbesondere hinsichtlich der Nutzung des Verfügungsrechts „Weisung an die Bank zur Erzeugung einer Kontogutschrift zugunsten eines Verfügungsrechteempfängers“ interessant, weil immer noch die Vorstellung herumgeistert, daß es möglich wäre „von dem Konto eine Überweisung“ vorzunehmen, womit suggeriert wird, daß irgendeine virtuelle Geldfee das eigene Konto von einer virtuellen „Geldsache“ leerräumt und ein anderes Konto damit füllt. Die schnöde Wahrheit ist, daß die Bank in ihrer Eigenschaft als Zahlungsdienstleister die ihr zur Verfügung stehenden Verfügungsrechte (i.d.R. gegenüber der Zentralbank) nutzt, um das gewünschte Ergebnis zugunsten des Verfügungsrechteempfängers zu erzielen. Und soweit die Bank des Empfängers die ihr zufließenden Verfügungsrechte (aka „Reserven“) auch tatsächlich in Empfang nimmt (und nicht längst schon wieder anderweitig verdisponiert hat), geht mit dem „Reserve“-Eingang die Erteilung der Gutschrift einher.

Schon diese kursorische Ventilierung der genannten möglichen Optionen ein Kontoguthaben zu verwenden macht klar, daß die übliche Charakterisierung eines Kontoguthabens als „Forderung auf Geld“ bei weitem zu kurz greift. Denn erst die Möglichkeit der Bank die Weisung (= einseitige empfangsbedürftige Erklärung) erteilen zu können einer bezeichneten Person ein bestimmtes Volumen an Verfügungsrechten zukommen zu lassen, macht ein Konto zum bequemen Instrument der „Zahlungsabwicklung“. Das Interessante dabei ist, daß diese Abwicklung ohne Geld funktioniert, welches sich im Eigentum des Auftraggebers befinden muß, denn die Bank verwendet das ihr zur Verfügung stehende (= sich in ihrem Eigentum befindliche) Dispositions-Volumen an Zentralbankgeld, um den Auftrag des Kunden zu erfüllen – und nicht das Geld des Kunden. Die Nutzung eines Zahlungsdienstleisters funktioniert also erst dann, wenn gerade KEIN Geld auf dem Konto ist, sondern ein Konto „nur“ eine Referenz auf (gelddenominierte) Verfügungsrechte darstellt. Klingt abstrakt, ist es auch, aber so funktioniert die Operationsweise von Banken: den Kunden stehen „lediglich“ die Verfügungsrechte als Referenz (bzw. Dispositionsrecht) über ein bestimmtes Geldvolumen zur Verfügung, die Banken nutzen die Referenz auf Bargeld (= „Reserven“), um die eigentlich zu übertragende Sache (Bargeld) nicht anfassen zu müssen, was nur deswegen geht, weil bei „Reserven“ kein „counterpart“-Risiko existiert, denn „Reserven“ können jederzeit vollumfänglich in Bargeld umgewandelt werden – weswegen diese sinnlose Übung auch (meist) unterbleibt.

Wem es bei den vielen „Referenzen auf“ etwas schwindlig geworden ist, hier noch mal schnell die Kurzversion: ein Kontoguthaben ist ein Verfügungsrechtebündel, welches bei Ausübung einer der verfügbaren Optionen zu Aktionen des Zahlungsdienstleisters führt. Eine Forderungsstellung führt zur Auszahlung des Geschuldeten, welches damit (wieder) in das Eigentum des Forderungsberechtigten gelangt. Bei einer Gutschriftweisung wird vom Zahlungsdienstleister das Ergebnis geschuldet, daß dem Empfänger ein bezeichnetes Verfügungsrechtevolumen gutgeschrieben wird. Möglich wird das Ganze dadurch, daß auf dem Konto sich gerade KEIN Geld befindet, sondern nur eine Referenz auf ein Volumen von Weisungsrechten…

Für die eingangs gestellte Frage gibt es damit auch eine – vielleicht nicht ganz so angenehme – Antwort. Denn im Grunde ist die Frage „Was ist AUF dem Konto?“ schlichtweg falsch gestellt, weil – das macht das Wesen der Passivseite aus – dort lediglich Verweise darauf existieren, woher etwas gekommen/ wohin etwas gegangen ist. Daß die Umgangssprache das so bezeichnet darf analytisch nicht dazu führen zu glauben, daß auf der Passivseite vorhandene Mengen zu verorten wären. Nochmal: dort stehen Referenzen/ Verweise – sonst nichts und erst recht kein Geld! Korrekt wird es dann, wenn gefragt wird: welche Rechtsfolgen kann ich mit den dort ausgewiesenen Verfügungsrechten bewirken? Das klingt zwar nicht so sexy wie die Vorstellung von einem bis zum platzen gefüllten Geldspeicher, aber vielleicht ist es ja auch mal an der Zeit, die Sozialisationsdefekte, die ganze Generationen mit Dagobert Duck eingesogen haben, durch ein wenig Sachlichkeit ein bißchen zu korrigieren. Über die „Sparschwein“-Theorie des Bankkontos könnte dann vielleicht doch irgendwann der gnädige Mantel des Vergessens ausgebreitet werden…

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Von großen Krediten und kleinen Einlagen…

Von Wolfgang Stützel kann man lernen, daß immer dann, wenn einzelwirtschaftliche Konzepte auf eine gesamtwirtschaftliche Ebene übertragen werden, höchste Vorsicht geboten ist. Denn gerade in der Wirtschaftswissenschaft kann genau dann der unbesehene Analogschluß auf eine falsche Fährte führen, weil im wirtschaftlichen Gesamtgefüge sachlogische Zusammenhänge gelten, die in der einzelwirtschaftlichen Betrachtung nicht beachtet werden müssen. Das populärste Beispiel für diese sogenannte ‚fallacy of composition‘ ist das Kinobeispiel, wo eine einzelne Person durch Aufstehen vom Sitz eine bessere Sicht auf die Leinwand hat. Sobald das aber alle tun um den gleichen Effekt zu realisieren ist das Ergebnis durchaus desaströs: im Duchschnitt hat sich die Sicht nicht verbessert und der ärgerliche Effekt ist der, daß nun alle stehen anstatt auf hoffentlich gut gepolsterten Sesseln zu sitzen.

Ähnlich liegt der Fall dann, wenn man aus der Betrachtung der Operationsweise einer einzelnen Bank darauf schließen möchte, wie das Bankensystem insgesamt operiert. So steht in den meisten Lehrbüchern über Bankbetriebslehre etwas von Transformationen namentlich Fristen-, Losgrößen- und Risikotransformation. Der zunächst durchaus valide Gedanke dahinter ist, daß Banken in ihrer Eigenschaft als Krediterzeuger erst viel „kleines“ Geld zusammensammeln müssen, um dann dieses Geld für die Vergabe eines neuen „großen“ Kredites einzusetzen. Diese Sichtweise wird dadurch bestärkt, daß die aktienrechtliche Grundlage des Bankgeschäfts zunächst eine Kapitalisierung durch die Aktionäre voraussetzt, mit der dann das kreditäre Bankgeschäft aufgenommen werden kann. Wenn man so will wird durch die Konstruktion von Banken als grundkapitalfinanzierte Einrichtung die Vorstellung genährt, es müsse erst das Geld durch „Einlagen“ – in diesem Fall die Einzahlungen der Aktionäre – eingesammelt werden, damit dann die Kreditvergabe erfolgen kann.

Diese Konzeptionalisierung des Bankgeschäfts wird auch noch theoriegeschichtlich bestärkt, weil in der Theorie des allgemeinen Gleichgewichts – dem Basismodell der Neoklassik – die Haushalte eine genuin originäre Entscheidung zu treffen haben, nämlich diejenige über Konsum oder Nicht-Konsum. Dem liegt die nicht so ganz abwegige Vorstellung zugrunde, daß die Haushalte über alle Ressourcen der Volkswirtschaft verfügen und diese entweder konsumieren oder eben als Nicht-Konsum den Unternehmen für produktive Zwecke überlassen. Dieser Nicht-Konsum von Ressourcen ist dann das, was in der Neoklassik immer als „Sparen“ bezeichnet wird. So ist es auch nicht verwunderlich, daß durch einen kühnen Analogschluß diese Vorstellung auf Banken angewendet wird, welche ihre „Ressource“ Geld erst von den Haushalten zur Verfügung gestellt bekommen müssen, damit sie dann dieses für die Kreditvergabe einsetzen. Dazu gehört auch die Vorstellung Geld als nutzenstiftendes Gut zu begreifen, so daß das Grundkonzept auf dem der neoklassische Begründungszusammenhang beruht nicht ins Wanken gerät. Damit wird auch erklärlich, warum vom ‚mainstream‘ die Frage wie Geld entsteht gemieden wird wie das Weihwasser vom Teufel. Für die Neoklassik ist Geld einfach da und wenn es zuwenig davon gibt regnet es halt vom Himmel – die Metapher von Friedman ist deswegen so aufschlußreich, weil sie die Behandlung von Geld durch die Neoklassik verdeutlicht. Daß diese rein methodische Finte inzwischen als Rettung eines angeblich maroden Geldsystems propagiert wird steht auf einem anderen Blatt.

Diese hier kursorisch angeführten Theorien sind Grund für die vorherrschende Sichtweise, daß Banken von ihrem Wesen her zunächst an Geld kommen müssen, damit sie ihr Geschäft betreiben können. So läßt sich die Vorstellung von der Fristentransformation recht zwanglos darauf zurückführen, daß Banken ohne Geld nicht arbeiten können, welches sie jenseits des Grundkapitals über eine Attrahierung von Geld, welches ihnen gegen die Gewährung von Sichtverbindlichkeiten oder längerfristig festgelegten Verbindlichkeiten zugeht, für ihre Zwecke nutzen können. Das Konzept „Fristentransformation“ postuliert gewissermaßen, daß die Liquiditätsbedürfnisse der „kleinen“ Verbindlichkeiten einer gewissen Wahrscheinlichkeitsverteilung unterliegen, die so geartet ist, daß daraus „große“ Kredite liquiditätstechnisch bewältigt werden können. Aus der Perspektive einer einzelnen Bank muß selbstverständlich der Liquiditätsstatus mit allen Mitteln gesichert werden, wobei die Frage virulent wird, wie sich die Eingänge und die Ausgänge von Liquidität im Zeitablauf darstellen. In ähnlicher Weise kann auch der Losgrößenaspekt gesehen werden, denn wie angesprochen steht einer Vielzahl von „kleinen“ Passivpositionen eine geringe Zahl von Aktivpositionen gegenüber, wobei aus der sogenannten „Bodensatzbildung“ – der Umstand, daß bei einer Vielzahl „kleinerer“ Verbindlichkeiten stets ein gewisser Bestand an eben diesen Verbindlichkeiten dauerhaft bestehen bleibt – eine Rechtfertigung für die Vergabe langfristiger Kreditengagements abgeleitet werden kann.

Sobald man sich dagegen mit den Frage auseinandersetzt woher nun die Vielzahl der „kleinen“ Bankverbindlichkeiten herkommt wird die vorstehende „einzelbankliche“ Sichtweise auf einmal falsch, weil die „kleinen Passivpositionen“ ja nicht irgendwo vom Himmel gefallen sein können ( – außer für Neoklassiker natürlich…). Denn typischerweise sind Giro- oder Terminverbindlichkeiten der Banken gegenüber den (kleinen) Nichtbanken aus nicht für Konsumzwecke ausgegebenen Einkommensteilen gespeist, deren Herkunft ja nicht einfach vorausgesetzt werden kann. Denn in einem Kreditgeldsystem wird idealtypisch die Generierung von Einkommen dadurch erzeugt, daß ein Unternehmen eine Ausgabe bzw. Auszahlung vornimmt, die ihrerseits wiederum erst durch eine Kreditlinie eines Bankinstituts möglich geworden ist. Mit einer Kreditvergabe schafft die Bank also gewissermaßen eine „große Aktivposition“ (die Forderung der Bank) und eine „große Passivposition“ (das verfügbare Investitionspotential des Unternehmens), wobei aus letzterer durch Ausgaben des Unternehmens für eine Vielzahl von Zwecken lauter „kleine Passivpositionen“ entstehen, die dann ihren Niederschlag in lauter „kleinen Einlagen“ finden und von dort aus auch zu „kleinen Spareinlagen“ mutieren können.

Diese Kausalitätsrichtung resultiert letzten Endes aus dem Umstand, daß in einem Kreditgeldsystem Verbindlichkeiten (aka „Einlagen“ oder etwas korrekter: Sichtforderungen) hauptsächlich als Ergebnis eines Kreditkontraktes entstehen und somit sich der methodologische Ansatz der Neoklassik, die (bei den Haushalten befindlichen) Bestände, die dann der Allokation unterliegen, einfach vorauszusetzen als unangemessen erweist. Denn gerade in puncto Kreditgeldsystem wird ja die Frage virulent, aus welchem Grunde die Schaffung von Kredit vorgenommen wird. Die Antwort darauf ist so einfach wie simpel: das durch einen Kredit zur Verfügung gestellte Geld wird für unternehmerische Zwecke dann ausgegeben, wenn die mehr oder weniger begründete Erwartung besteht, daß der Rückfluß von Geld aus der damit finanzierten Produktion höher ist, als der dafür aufgewendete Abfluß von Geld. Dieser Abfluß von Geld erzeugt jedoch gerade diejenigen Einkommen, deren nichtverwendete Teile dann zu der Erteilung eines Kredites erst führen sollen. Und genau an dieser Stelle beißt sich die Katze in den Schwanz.

Denn was für die Bankbetriebslehre noch legitim ist, nämlich die Existenz von Geld vorauszusetzen soweit es die Ingangsetzung bzw. die Operationsweise einer Bank betrifft, wird dann falsch, wenn es zu einer Betrachtung darüber kommt, wie ein Bankensystem an das Geld kommt, welches es für seine Geschäftszwecke benötigt. Nun könnte man die methodologische Prämisse, daß die Haushalte alle verfügbaren Bestände besitzen dadurch retten, daß man von einem System der Goldwährung ausgeht, wo natürlicherweise alles existierende Gold irgendjemand besitzen muß. Wenn man auch als Neoklassiker akzeptiert, daß über die Geschichte mit der Goldwährung inzwischen der gnädige Mantel des Vergessens ausgebreitet wurde kann man dennoch das Haushaltskonzept versuchen dadurch zu retten, daß man behauptet, Geld würde den Haushalten „leistungslos“ zufallen – womit man wieder beim Geld abwerfenden Hubschrauber von Friedman wäre. (Eine Spielart davon ist das „zinsfrei“ geschöpfte Geld, welches den Haushalten immerhin gegen irgendeine Leistung zufließen soll. So kann man auch die Neoklassik konservieren! Aber das nur nebenbei.) Die pseudomoderne Fassung der Integration von Geld in die Ökonomie liest sich als ’seigniorage‘, wo die Erträge der Erzeugung von Geld dem Erzeuger – dem Staat – zufließen sollen und somit wiederum der Vorstellung Vorschub geleistet wird, es seien die Haushalte, deren „Ersparnis“ den Banken die Kreditvergabe ermöglichen würden. Man ist versucht zu sagen: Kritik am ‚mainstream‘ sieht anders aus…

Demgegenüber läßt sich mit der Terminologie von Stützel der Sachverhalt, daß zwar einzelwirtschaftlich die Vorstellung, daß erst die „Einlagen“ da sein müssen, um „große“ Kredite vergeben zu können legitim ist, jedoch demgegenüber gesamtwirtschaftlich die „kleinen“ Einlagen erst durch den Abschluß von „großen“ Krediten überhaupt entstehen, in etwa so fassen:
1. Jede Einzelbank kann durch die Einwerbung von „Spareinlagen“ den ihr zur Verfügung stehenden Bestand an Zentralbankgeld erhöhen und damit durch Pooling der „Einlagen“ die Vergabe von „größeren“ Krediten möglich machen.
2. Jede Teilmenge von Banken kann ihren Bestand an Zentralbankgeld durch Einwerbung von „Spareinlagen“ nur dann und in dem Maße erhöhen, als die Komplementärmenge der Banken eine Verringerung ihres Zentralbankgeldbestandes hinnimmt oder erleidet.
3. Die Gesamtmenge aller Banken kann durch die Einwerbung von „Spareinlagen“ den ihr zur Verfügung stehenden Bestand an Zentralbankgeld weder erhöhen noch senken. Falls irgendwelche Theorien über die „Transformation von Zentralbankgeldbeständen“ oder über die  „Geldschöpfung der Banken“ zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen, sind sie falsch.

Akzeptiert man den jahrzehntelangen Umstand, daß diese Welt in einem Kreditgeldsystem lebt bleibt nicht anderes übrig, als die traditionelle Funktionsvorstellung des Bankensystems umzukehren. Es heißt dann nicht:

erst viele kleine (Spar-)Einlagen -> dann eine große Kreditvergabe

sondern:

erst eine große Kreditvergabe -> daraus werden viele kleine (Spar-)Einlagen

Daß eine einzelne Bank letztere Wirkungsrichtung nicht sehen kann und auch nicht sehen muß liegt daran, daß üblicherweise eine „große Kreditvergabe“ mit einem erheblichen Abfluß von Liquidität einhergeht und das bankenindividuelle Problem darin besteht zur Wahrung des Liquiditätstatus zuzusehen, wie man den Liquiditätsabfluß wieder kompensieren kann. Genau dieses Problem wird ja bei „richtig großen“ Kreditlinien wie z.B. große Infrastrukturprojekte wie ein Flughafen o.Ä. erst recht virulent, weil sich aus Risikogründen keine einzelne Bank den durch die Länge der Amortisationszeit einstellenden Liquiditätsverlust leisten kann. (Als Konsequenz daraus hat man die Konsortien erfunden, deren Aufgabe darin besteht abzuschätzen wohin die Liquiditätsströme wandern werden. Sobald man darüber eine Abschätzung gefunden hat ist klar, welche Bank welchen Anteil an der „großen“ Projektsumme übernehmen kann weil sie dann damit rechnen kann, daß dieser Liquiditätsabfluß durch die eingehenden Liquiditätsströme weitgehend wieder kompensiert wird.)

Sobald man also gewillt ist zu akzeptieren, daß ein wirtschaftliches Gesamtgefüge Restriktionen unterliegt, die zwar für einzelnes Element nicht bindend sein müssen, jedoch in der Betrachtung der Gesamtheit nicht ignoriert werden dürften (daß man das ungestraft machen kann ist leider nur zu evident) wird klar, daß die einzelwirtschaftliche Theorie von der Fristen-, Losgrößen- und Risikotransformation zumindest hinsichtlich der ersten beiden Aspekte für einen systemischen Zusammenhang nicht anwendbar sind. Denn in einem Kreditgeldsystem werden aus wenigen „großen“ langfristigen Verbindlichkeiten viele „kleine“ kurzfristige Verbindlichkeiten, woraus wie von selbst das für die Bankbetriebslehre konstitutive Liquiditätsmanagementproblem entsteht, weil das Entstehen der „langfristigen“ Verbindlichkeiten durch das Eingehen von langfristigen Forderungen „erkauft“ wurde.

Und das ist der Clou: das Liquiditäts- und Fristenproblem der Bankbetriebslehre ist eine Folge der Kreditvergabe – und nicht dessen konstitutive Ursache! Denn: engagiert man sich langfristig mit der Maßgabe, daß man auch kurzfristig liquide bleiben muß hat man als Bank ein Problem, welches sich nur als Bankensystem lösen läßt. Von daher kann man den Liquiditätsausgleich zwischen Banken – auch bekannt als Interbankenmarkt – dahingehend interpretieren, daß dort die unvorhersehbaren Liquiditätsdifferenzen aus den Verfügungen infolge eingegangener Kreditlinien auf geräuschlose Art und Weise ausgeglichen werden – solange jeder der beteiligten Banken über eine ausreichende Bonität verfügt. Denn woher sollen Banken wissen, wohin das von ihnen im Kreditvertrag versprochene Geld wandert?

Wenn man so will läßt sich das Konstrukt „Interbankenmarkt“ als eine soziale Veranstaltung der Banken untereinander interpretieren, auf der gewissermaßen Banken sich gegenseitig über die Engpässe in der Liquidität hinweghelfen, da jede Bank im Zeitablauf mal einen Liquiditätsüberschuß und mal ein Liquiditätsdefizit realisiert. Das Kuriose dabei ist, daß das Bankensystem insgesamt nicht über zuwenig Liquidität verfügt, sondern sich lediglich die Verteilung der Liquidität von Zeit zu Zeit ändert. Zwar kann man versuchen durch ein ausgebautes Filialnetz die Wahrscheinlichkeit des Liquiditätsabflusses zu vermindern, in letzter Konsequenz bleibt es dabei, daß der gegenseitige Liquiditätsbeistand gewährleistet sein muß, wobei die Etablierung eines akzeptierten Mindeststandard hinsichtlich der Bonitätsanforderungen als essentielle Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Liquiditätsausgleichsmechanismus angesehen werden muß. Dieser Umstand macht auch völlig zwanglos deutlich, daß dann, wenn das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit der Geschäftspartnerbanken schwindet, die Bereitschaft gegenseitig Liquiditätshilfe zu gewähren schlagartig verschwindet und somit die Zentralbank gefordert ist die notwendige Liquidität bereitzustellen (man erinnere sich an die LTRO-Fazilitäten) um die Banken zahlungsfähig zu erhalten – obwohl sie in ihrer Gesamtheit nicht über „zuwenig“ Liquidität verfügen würden.

Und genau an dieser Stelle wird dann die Differenz zwischen einer einzelwirtschaftlichen und einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung klar: mal abgesehen von den Bargeldverlusten, die ja einen Abgang von kurzfristigen Verbindlichkeiten bedeuten, kann ein Bankensystem überhaupt nicht zuwenig „Verbindlichkeiten“ haben, die man versuchen müßte „einzuwerben“. Bisher war ja die Theorie davon geprägt, daß eine Bank erst viele „kleine“ Verbindlichkeiten anhäufen muß, damit sie zu einer „großen“ Forderung kommt. Der Gesamtzusammenhang aller Banken kann aber überhaupt nicht über „zuwenig“ Verbindlichkeiten verfügen, weil diese ja – da sie selbst erzeugt wurden – irgendwo sein müssen, genauso wie die dazugehörigen Forderungen. Und da hilft auch keine „Transformationstheorie“ weiter, denn diese Transformation gilt lediglich für eine einzelne Bank, niemals jedoch für die Banken als Gesamtheit. Doch auch wenn es dieses „Transformationsproblem“ nur als einzelwirtschaftliches Problem gibt, gibt es demgegenüber das Liquiditätsausgleichsproblem auf Gesamt-Bankenebene. Denn dadurch wird das einzelbankliche Problem zu einer interbanklichen Veranstaltung, wobei auf diesem Interbankenmarkt einer Nachfrage für „Verbindlichkeiten“ ein Angebot an „Forderungen“ gegenübersteht, dessen Funktion darin besteht, die Folgen des Liquiditätsabflusses aufgrund gewährter Kredite zu neutralisieren. Das einzelwirtschaftliche Transformationsproblem transformiert sich so gesehen auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene zu einem Liquiditätsausgleichsproblem, wo nicht die Frage im Raum steht, wo die „kleinen“ Verbindlichkeiten herkommen sollen (die sind ja sowieso irgendwo da) sondern an welcher Stelle sie und damit wo die Liquidität sich befindet.

Und auf einmal versteht man auch, warum Finanzkrisen dadurch geprägt sind, daß auf einmal „kein Geld mehr da ist“, obwohl kurz zuvor damit noch herumgeworfen wurde. Denn solange es kein Problem damit gibt anderen Kredit zu geben, existiert in puncto Liquidität das Regime der „heißen Kartoffel“, die so schnell wie möglich weitergegeben werden muß. Sobald man sich aber darauf besinnt, daß das eigene Überleben an der Fähigkeit hängt, über diese „Kartoffelscheibchen“ jederzeit in ausreichendem Maße verfügen zu können, macht die Freigiebigkeit einer ängstlichen Speicherpolitik á la Onkel Dagobert Platz, wo das an sich normale Ansinnen Kredit bekommen zu wollen bereits als Beweis dafür gilt, daß der Kreditnachfrager an der Grenze zur Insolvenz angesiedelt ist…

Theoriegeschichtlicher Disclaimer:

Der eigentliche Grund dafür, daß die Losgrößen- und Fristentransformatonstheorie von den meisten Ökonomen so propagiert wird liegt halt daran, daß das Zentralmodell der Neoklassik eine sog. Erstausstattungsökonomie formuliert, wo erst die Entscheidung der Haushalte einen Teil ihres Eigentums den Unternehmen zur Produktion (Investition) zu überlassen den Produktionsvorgang überhaupt erst in Gang setzt. Dieser Nichtverbrauch von Ressourcen wird dort als Ersparnis angesehen, womit überhaupt erst die Idee in die Welt gekommen ist, die Ersparnis sei Voraussetzung von Investition. In einem simplen Analogschluß wurde dann in Bezug auf die Bankbetriebslehre die Version von den vielen kleinen Spareinlagen geboren, die erst mal da sein müßten, damit eine große Investition damit getätigt werden könne.

Dieser Analogschluß geht natürlich voll in die Hose, weil Geld sowie in Geld denominierte Schuldverhältnisse keine bestehenden oder produzierten Ressourcen darstellen, sondern aus einer Übereinkunft bestehen sich gegenseitig (zeitlich strukturiert) Zahlungsversprechen zu geben, wobei der Zahlungsmittelstandard von der Zentralbank definiert wird. Dieser Umstand sorgt bis heute deswegen für viel Verwirrung, weil bislang für 99% aller Ökonomen an eine Aufgabe des neoklassischen Paradigmas nicht zu denken ist. Doch gerade die Plausibilität, Geld genauso zu behandeln wie eine Ressource verstellt dafür den Blick, daß gerade die Geldtheorie das Potential hat der Neoklassik ein Paradigma entgegenzusetzen, welches sich nicht mit irgendeiner albernen Annahmenkritik aufhält, sondern der Tauschheuristik der Neoklassik die Kooperationsheuristik entgegensetzt. Mit einer Kooperationsheuristik entsteht jedoch praktisch wie von selbst eine Verpflichtungsökonomie, die durch das Eingehen und die Auflösung von Schuldverhältnissen geprägt ist. Diese Schuldverhältnisse entstehen bei der Aufnahme von kooperativen (und hoffentlich produktiven) Unternehmungen/ Projekten und erzeugen in ihrer Vielzahl dann auf einmal einen sich verselbständigenden Finanzsektor. Diese Verselbständigung geht jedoch mit einer „Entfremdung“ von dem eigentlichen Objekt der Wirtschaftstheorie – den Ressourcen und Gütern – einher und ist gewissermaßen der Verstoß aus dem Garten Eden, in dem Güter und Ressource noch einen „Wert“ besitzen, während die schnöde Welt des Geldes nur noch einen Preis kennt. Sobald aber einmal die Erkenntnis über die Strukturierung ökonomischer Beziehungen nach monetären Kriterien einmal in der Welt ist, ist der Weg zurück zum Garten Eden, wo der „Wert“ noch einen Wert hatte ein für allemal vorbei. Das mag man bedauern, aber echter Fortschritt kümmert sich nicht um die Zurückbleibenden.

Diese theoriegeschichtliche Begründung vom Primat der Einlage über den Kredit trifft sich mit der einzelwirtschaftlich orientierten Bankbetriebslehre in ihrer liquiditätsbedingten Fokussierung auf die Einlagen, obwohl diese ja erst durch eine vorangegangene Kreditgewährung entstanden sein können. Dieser Aspekt bleibt jedoch deswegen im Nebulösen, weil die Neoklassik weder zugeben kann, daß Geld keine Ressource ist noch darüber nachdenken will, daß es Bereiche gibt, in denen das Knappheitsprinzip nicht durch eine vorgegebene Menge beschränkt wird und damit nicht mehr anwendbar ist. Die Kritiker der Neoklassik riechen gewissermaßen diese Schwachstelle (und versammeln sich hinter dem Schlachtruf „Die Banken schaffen das Geld durch Kredite!), obwohl sie damit ausgerechnet der Scheinkontroverse zwischen „endogenem“ und „exogenem“ Geld (die sagenumwobene ‚currency-banking‘ Kontroverse) unbehelligt von jeglicher Sachkenntnis auf den Leim gehen.

Worin besteht also die Restriktion des Bankensystems als Gesamtheit? Sie besteht daraus, daß – wie der legendäre Artikel von Tobin über den „Krug der Witwe“ darlegt – die Banken weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit dasjenige erzeugen können, womit sie ihre Schulden bezahlen: Geld!

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Kommt die „Draghi-Volte“ über Oberammergau…

Neuerdings findet auch die Debatte um die TARGET2-Salden wieder Eingang in die Diskussionsforen. Aus der letzten Auseinandersetzung wurde eine „Friedensformel“ gefunden, die in etwa lautet, daß die TARGET2-Salden zwar ein gefährliches Ungleichgewicht darstellen, aber solange wie die EURO-Zone intakt bliebe, seien ja die drohenden Verluste nicht zu befürchten. Erst dann, wenn es zu einem Ausscheiden eines EURO-Mitgliedes käme, müßten die dann entstehenden Verluste auf die übrig bleibenden Zentralbanken und von dort auf die jeweiligen öffentlichen Hände verteilt werden, womit dann der oft kolportierte Tatbestand erfüllt wäre, daß der Steuerzahler dafür zur Kasse gebeten werden müßte.

Eine diesbezügliche Diskussion fand unlängst auch bei BTO statt, wo in den Kommentaren ein guter Vortrag über das Aktivvermögen der Banca d´Italia gehalten wurde der mich dazu motivierte zur Klärung der Angelegenheit einige einfache Fragen aufzuwerfen:

„1. Die Banca Italia weist in ihrer Bilanz eine Passivposition gegenüber der EZB aus. Was ist der Inhalt dieser Passivposition bzw. auf was lautet die korrespondierende Aktivposition? Salopp ausgedrückt: was ist der „Schuldgegenstand“?

2. Hat die Banca Italia im Zuge der Entstehung dieser Passivposition Zentralbankgeld erhalten welches sie verpflichtet wäre zurückzuzahlen? Man erinnere sich daran, daß T2-Salden aus Verfügungen von Nicht-Zentralbanken entstehen, die dazu ein entsprechendes Guthaben bei der Banca Italia besitzen müssen.

3. Ist es sinnvoll die Verbindlichkeiten einer Zentralbank (in ihrer eigenen Währung) zu besichern? Oder anders gefragt: erwartet eine italienische Bank, die bei der Banca Italia einen Kredit aufnimmt, daß die Banca Italia ihre daraus entstehende Verbindlichkeit mit Sicherheiten „unterlegt“?

4. Muß die Bundesbank der Banca Italia einen Kredit geben, damit die Banca Italia gegenüber der Bundesbank in EURO zahlungsfähig ist? Müßte dieser besichert sein?“

Man könnte den Eindruck bekommen, daß – wenn es um ökonomische Überzeugungen geht – es nicht statthaft ist jemanden dazu aufzufordern sachlich ein paar einfache Fragen zu beantworten. Das zeigte sich daran, daß statt auch nur eines entsprechenden Antwortversuchs ein Referat über die Buchungszusammenhänge einer T2-Transaktion präsentiert wurde. Wiewohl dieses auch sachlich richtig war wurde ohne auf die gestellten Fragen einzugehen schon daraus rubriziert, daß die T2-Salden eben doch ein Schuldenproblem darstellen würden.

Beginnen wir mal mit Frage 1:
Ein passiver T2-Eintrag der BI korrespondiert nach der gegenwärtigen Verfahrensweise mit einem aktiven T2-Eintrag bei der EZB, welcher dann ergänzt wird durch sein Gegenstück, nämlich dem passiven T2-Eintrag der EZB mit dem korrespondierenden aktiven T2-Eintrag der BB. Diese Buchungskette ist ja auch nicht kontrovers und die Frage nach dem durch diese verknüpften Aktiv-Passiv-Paare geforderten Schuldgegenstand läßt sich auch recht leicht beantworten: der zu leistende Gegenstand (wenn es dann doch mal zu einem ‚margin call‘ der BB bzw. der EZB – die „Draghi-Volte“ – kommen sollte) ist Zentralbankgeld – allerdings nicht im Sinne einer Forderung gegen eine Zentralbank, sondern das Schuldentilgungsmittel sui generis: Zentralbankgeld in Form von Banknoten. Wie schon vor einiger Zeit angesprochen ist die Übergabe von Bargeld die wichtigste Option einer Zentralbank, wenn sie sich von ihren Verbindlichkeiten befreien will oder muß. Im Grunde genommen würde eine Begleichung eines passiven T2-Eintrages durch die BI an die BB bedeuten, daß das Zentralbankgeld „Forderung gegen die BI“ gegen das Zentralbankgeld „EURO-Banknote“ getauscht würde. Im Ergebnis hätte die BI statt eines passiven T2-Eintrags einen entsprechend höheren Banknotenumlauf in der Bilanz. Spiegelbildlich dazu hätte die BB einen höheren Kassenbestand, den sie aufgrund der Gepflogenheiten jedoch mit ihrem Banknotenumlauf verrechnen würde, so daß der aktive T2-Eintrag sowie der Banknotenumlauf der BB abnehmen würde. (Manche Leute würde bei einer derartigen Umstrukturierung auf die Idee kommen, die BB hätte nun weniger „Schulden“… bzw. weniger „faule“ Forderungen… Und wieder andere würden nach wie vor steif und fest behaupten, daß die BI ja immer noch „Schulden“ hätte…)

Frage 2 läßt sich anhand des Referats recht schön beantworten und die entscheidende Erkenntnis, welche dem Kommentator „Bagehot“ anscheinend entgangen ist, ist hier versteckt:

„Der Kredit entsteht vollautomatisch: Bei Target2 wird mit der technischen Übermittlung der Überweisungsdaten die Transaktion im gleichen Moment auch „rechtlich finalisiert“ (wie mir dies neulich ein Bundesbank-Vorstand erläutert hat). Es muss also kein Sachbearbeiter oder Vorstand eine Genehmigung für den Kredit erteilen.“

Im Grunde genommen steht hier klipp und klar, daß man besser von der Ansicht Abstand nehmen sollte, daß es sich bei den T2-„Überweisungen“ um „normale“ Banküberweisungen handelt, bei denen von der sendenden Bank Zentralbankguthaben abgezogen werden, während diese der empfangenden Bank entsprechend gutgeschrieben werden. Daß es zu diesem Irrtum kommen kann liegt wahrscheinlich daran, daß die an sich überflüssige Einbeziehung der EZB in die Transaktion zwischen der BI und der BB diese Operation so erscheinen läßt, als würde es sich hierbei in gleicher Weise um einen Transfer von Zentralbankgeld handeln wie in dem Überweisungsverkehr zwischen Geschäftsbanken auf nationaler Ebene. Wäre das der Fall müßten die NZBen bei der EZB Zahlungsverkehrskonten führen, deren Verwendbarkeit von der EZB kontrolliert würde mit der Maßgabe, daß die EZB gegebenenfalls eine Transaktion untersagen könnte wenn z.B. die Überschuldung einer NZB drohen würde. (Der zweite Insolvenzgrund – die Illiquidität – kann bei einer Zentralbank in der von ihr emittierten Währung niemals eintreten, es sei denn man ignoriert aktiv, daß eine Zentralbank eine Zentralbank eine Zentralbank ist. Es soll solche Leute geben…)

Offensichtlich genügt aber eine einseitige Erklärung einer NZB wie der BI um eine T2-Transaktion in Gang zu setzen, so daß der deutsche Empfänger des Geldes eine Gutschrift seiner Geschäftsbank erhält, wobei die Geschäftsbank diese Gutschrift erst dann erteilt, wenn sie ihrerseits von der BB eine Gutschrift über den in Frage stehenden Geldbetrag erhalten hat. Die Bundesbank fragt offenbar weder bei der EZB noch bei der Banca d´Italia nach, ob letztere in Höhe des fraglichen Betrages bei der EZB über ein entsprechendes Guthaben verfügt. Möglicherweise wird das daran liegen, daß es in der Bundesbank tatsächlich Leute gibt die wissen, daß eine Forderung gegen eine Zentralbank, die auf das Bargeld lautet, welches diese Zentralbank berechtigt ist zu emittieren, eben – Zentralbankgeld ist.

Nun ist ja vergleichsweise bekannt, daß Geschäftsbanken lieber mit unbarem Zentralbankgeld arbeiten und einiges unternehmen, um von dem lästigen und kostenträchtigen Bargeldverkehr wegzukommen. Der Grund dafür, daß keine Geschäftsbank auf die Idee kommt ihre Forderungen gegen die Zentralbank in Bargeld halten zu wollen ist, daß sie wissen, daß eine Zentralbank alle gegen sie existierenden Forderungen, die auf das Bargeld lauten, welches sie selbst emittieren darf, in unbeschränkter Höhe in Bargeld auszahlen kann. Der Clou an der ganzen Sache hängt an dem kleinen und unschuldigen Wörtchen „unbeschränkt“! Denn unbeschränkt heißt, daß für eine Zentralbank für die bei ihr bestehenden Verbindlichkeiten keine Grenze existiert, die sie nicht mit von ihr selbst emittierter BAR-Liquidität begleichen könnte – in der Wirtschaftsgeschichte gibt es einige Beispiele davon. Das bedeutet jedoch umgekehrt, daß es für Geschäftsbanken keine Veranlassung gibt ihr Guthaben bei der Zentralbank aus Sicherheitsgründen in Bargeld umzuwandeln (womit schon an dieser Stelle Frage 3 beantwortet wäre) und daher die einzige Einlösung, die überhaupt möglich wäre (siehe Frage 1) aus Kostengründen schlicht und einfach unterbleibt.

Für die Beantwortung von Frage 2 heißt das jedenfalls, daß das Entstehen des passiven T2-Eintrages gegenüber der EZB nicht an irgendwelche Kreditwürdigkeitsprüfungen geknüpft ist, weil die BI ja nicht in irgendeiner Weise selbst Kredit aufnimmt, sondern ein von ihr emittiertes Zentralbankgeldvolumen (dessen Entstehung auf Operationen zurückgeht, die bereits vor der fraglichen T2-Transaktion abgeschlossen worden waren) auf die BB überschreibt. Denn die Verbindlichkeit, welche sie vorher gegenüber der „Cinque Stelle“ hatte, welche ihr Guthaben genutzt hat um für ihren Kunden eine Überweisung an einen Empfänger in GER durchzuführen, hat die BI nunmehr gegenüber der EZB, wodurch die EZB von der BI – Zentralbankgeld erhält. Durch Gutschrift zu Gunsten der BB erhält die BB von der EZB ebenfalls – Zentralbankgeld. Und durch Gutschrift zu Gunsten der Bank A&T erhält der Empfänger in GER ebenfalls seine Gutschrift von der Bank A&T – die jedoch im Unterschied zu den anderen Gutschriften kein Zentralbankgeld mehr ist.

Das Entfallen der Kreditwürdigkeitsprüfung hat natürlich seinen Grund darin, daß eine Zentralbank als Quelle allen Zentralbankgeldes nicht wirklich auf Kreditwürdigkeit geprüft werden muß, zumal das von ihr übertragene Zentralbankgeldvolumen aus einer i.d.R. den Bonitätskriterien des ESZB genügenden Kreditgewährung an den Bankensektor entstanden ist. Sobald jedoch die Kreditgewährung der BI an die Banca „Cinque Stelle“ erfolgt ist hat diese die uneingeschränkte Möglichkeit das ihr zur Verfügung stehende Zentralbankgeldvolumen für Überweisungszwecke ins Ausland zu nutzen, ohne daß dabei seitens der BI geprüft wird welche Beweggründe dieser Überweisung zu Grunde liegen. Das einzige was sie tut ist dem Begehren nach Überweisung stattzugeben wobei für die BI der Fall mit der „technischen Übermittlung der Überweisungsdaten“ endgültig abgeschlossen ist. Für die BI besteht die Änderung der Bilanz daraus, daß nicht mehr die Banca „Cinque Stelle“ die Forderung auf Bargeldlieferung innehat, sondern die EZB bzw. eine Stufe weiter die BB. Das ist jedoch eine grundlegende Änderung des Charakters dieser „Verbindlichkeit“, denn solange diese Verbindlichkeit der BI gegenüber der Banca „Cinque Stelle“ bestand existierte immer noch die Wahrscheinlichkeit, daß diese Verbindlichkeit mit einer Lieferung von Bargeld erfüllt werden müßte. Diese Wahrscheinlichkeit schrumpft mit der Entstehung des T2-Eintrages auf quasi Null, weil es so gut wie keinen Fall gibt, daß die EZB die „Draghi-Volte“ ernstnimmt und an die BI herantritt und von ihr die Begleichung der bestehenden T2-„Verbindlichkeiten“ fordert. Der Grund ist natürlich der, daß die EZB sowie die BB dasjenige, was sie aus der T2-Foderung gegenüber der BI erhalten könnten genau dasjenige ist, was sie selbst zur Tilgung ihrer eigenen Verbindlichkeiten in unbeschränkter Höhe selbst emittieren können. Und wenn die BI auf die Idee kommen sollte ihre T2-„Schulden“ mit der Übergabe von Bargeld begleichen zu wollen wäre auf einmal der T2-Eintrag bei der EZB gelöscht, während die Bundesbank einen Zugang an Banknoten realisieren würde, welche sie praktisch nicht gebrauchen kann und aufgrund der Tatsache, daß eine Zentralbank keinen Kassenbestand bilanziert, gegen den eigenen Banknotenumlauf saldieren müßte. Dies hätte zur Folge, daß der von der BB ausgewiesene Banknotenumlauf erheblich zurückgehen würde (das Pendant zur Erhöhung des Banknotenumlaufs in der Bilanz der BI) wodurch praktisch ausgedrückt wird, daß der Beitrag der BB zur Emission von Zentralbankgeld geringer ist als derzeit noch ausgewiesen.

Wenn man so will ist der T2-Eintrag auf der Aktivseite der BB quasi eine Art „Kassenbestand“ in der BB Bilanz, welcher nur dann so erhalten bleibt, wenn er nicht in Bargeld umgewandelt wird. Der Vergleich mit einem Kassenbestand ist u.a. deswegen so originell, weil genau dieser Verwendung findet, wenn ein deutscher Käufer in Italien Waren oder Dienstleistungen bezahlen will. In diesem Fall reduzieren sich die aktiven T2-Einträge bei der BB als würden diese Beträge für die „Bezahlung“ dieser Käufe genutzt. (Natürlich kann der T2-Eintrag auch genutzt werden, wenn italienische Pizzabäcker von Deutschland aus in Palermo ihre Luxusvilla bezahlen…)

Frage 4 ist inzwischen soweit geklärt, daß es keine Restriktionen resp. Kreditwürdigkeitsvorbehalte gibt, die einer T2-Transaktion entgegenstehen, die wie zitiert quasi durch eine einseitige Willenserklärung der BI gegenüber der EZB bzw. der BB ausgelöst wird. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einer Kreditvereinbarung stets um einen Vertrag, bei dem zwei sich deckende Willenserklärungen vorliegen müssen, wobei der Vertragsgegenstand Zentralbankgeld zunächst vom Kreditgeber an den Kreditnehmer übertragen werden muß, da sonst der Kreditgeber nicht zum Gläubiger wird. Bei einer T2-Transaktion verhält es sich jedoch so, daß bereits existierendes Zentralbankgeld von der BI an die EZB bzw. BB übertragen wird, wodurch ja gerade der T2-Eintrag der BB steigt. (Es handelt sich hierbei im Ergebnis bei der BI um einen sog. „Passivtausch“ auch wenn aus formalen Gründen keine Passiva „getauscht“ werden.) Eine normale Geschäftsbank wäre mit einer Gutschrift auf ihrem Zentralbankkonto völlig zufrieden und würde nicht noch darüber nachdenken, ob das „Guthaben“ bei der Zentralbank auch ausreichend „sicher“ ist. In gleicher Weise hat ja die BB den Ausgleich für die von ihr eingegangene Verpflichtung gegenüber der Bank A&T erhalten, weil sie ja durch den aktiven T2-Eintrag quasi einen Zugang an Zentralbankgeld erhalten hat. Man könnte es so pointieren: was für die Banca „Cinque Stelle“ Zentralbankgeld ist, ist auch für die BB Zentralbankgeld – auch wenn letztere nicht wirklich weiß, was sie damit anfangen soll, da es sich hierbei um das berühmte „Eulen nach Athen tragen“ handelt.

Bleibt als Fazit nur noch festzuhalten, daß man dann, wenn man mit aller Gewalt ein Problem aus den T2-Salden machen möchte notwendigerweise sein Gesichtsfeld auf die aktienrechtlichen Bilanzierungsvorschriften einengen muß. In gleicher Weise muß man komplett ignorieren, daß Operationen zwischen Zentralbanken aus logischen Gründen anders beurteilt werden müssen, als Operationen von Zentralbanken mit den ihr angeschlossenen Geschäftsbanken. Vermutlich ist es die Vorstellung, die EZB sei eine Art übergeordnete Bank in Bezug auf die NZBen die zu dem Fehlschluß verleitet, es würde sich bei den T2-Operationen um analoge Vorgänge handeln wie im nationalen Zahlungsverkehr. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn die EZB ist für die NZBen nicht die Clearing- bzw. Settlement-Instanz wie es eine Zentralbank gegenüber den angeschlossenen Geschäftsbanken ist. Im Grunde genommen könnte der RTGS-Zahlungsverkehr auch komplett ohne die EZB abgewickelt werden, was lediglich den vertretbaren Mehraufwand bedeuten würde für jede andere dem EURO angehörende NZB ein eigenes Konto zu führen – soviel Speicherplatz sollte dann doch schon vorhanden sein…

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Felix qui potuit rerum cognoscere causas

lauterbachAnscheinend muß man doch gelegentlich Dinge graphisch illustrieren, obwohl der betreffende Sachverhalt klar genug ausgedrückt worden ist. Es geht hierbei um die bereits mehrfach angesprochene Tatsache, daß der bei der Zentralbank ausgewiesene Banknotenumlauf nichts anderes ist, als ein Erinnerungsposten daran, daß die Zentralbank in dieser Höhe ihre Schulden getilgt hat. Das Vorrecht der Zentralbank Bargeld emittieren zu können, welches das einzige gesetzliche Zahlungsmittel (besser wäre die Bezeichnung Schuldentilgungsmittel) darstellt, macht die Zentralbank zur Quelle unbeschränkter Liquidität. Dies gilt auch und gerade dann, wenn es in der Bilanz der Zentralbank keine „Kasse“ gibt, die Bargeld enthalten würde, denn Bargeld welches bei der Zentralbank zur Gutschrift eingereicht wird ist dem Umlauf entzogen und wird folgerichtig gegen den Banknotenumlauf saldiert und ist wirtschaftlich gesehen nicht mehr existent, auch wenn es in den Tresoren der Zentralbank noch physisch da ist.

Der Ablauf wie Bargeld tatsächlich in den Umlauf kommt läßt sich mit Hilfe von ein paar T-Konten darstellen. Es beginnt damit, daß die Zentralbank sich verschuldet, weil sie in dieser Höhe einer Bank eine Forderung gegen sie genehmigt hat. Gleichzeitig erhält sie eine Forderung gegen eben diese Bank was deswegen nicht nur ein müßiges Spiel ist, weil der Inhalt der jeweiligen Forderungen/ Verbindlichkeiten eine zeitliche Differenz aufweist – Geld heute gegen Geld später. Für die Frage des Geldumlaufs ist die Frage nach den Zinsen nicht so wichtig, ebenso wie die Frage nach der Besicherung des Kredits hierbei vernachlässigt werden kann. An dieser Stelle mag der Hinweis darauf, daß eine Besicherung einen akzessorischen Charakter hat genügen.

bargeldemission-1

Die Phase der Kreditvergabe ist eine reine schuldrechtliche Angelegenheit, weswegen an dieser Stelle das Schuldentilgungsmittel, welches ja Inhalt des Kreditvertrages ist noch nicht in Erscheinung tritt. Dies wird auch erst dann virulent, wenn nämlich die Forderung seitens der Bank geltend gemacht wird und die Zentralbank gehalten ist ihre Verbindlichkeit zu erfüllen. Normalerweise würde eine Bank auf einen Aktiva-Bestand an Bargeld zurückgreifen mit dem sie sich ihrer Schuld entledigt. Dies ist der Vorgang, der zigtausendfach am Geldautomat erfolgt, wo für die Bank eine Bilanzverkürzung eintritt, denn sie hat nach der Auszahlung weniger Bargeld und weniger Verbindlichkeiten. Im Fall der Zentralbank gibt es die Besonderheit, daß dort keine Kasse vorhanden ist, obwohl in den Tresoren der Zentralbank ausreichend Banknoten eingelagert sind, welche dort ihrer Verwendung harren. Um also die Emission von Banknoten darstellen zu können muß man an dieser Stelle eine fiktive Buchung einfügen, bei der so getan wird, daß für eine logische Sekunde in der Zentralbank eine Kasse existiert. Denn auch die Zentralbank bezahlt ihre Verbindlichkeiten mit der Übergabe der geforderten Sache, die wiederum ein Aktivum sein muß, so daß die vorzunehmende Bargeldlieferung auf einmal als temporärer Kassenbestand aufscheint, mit der Auslieferung jedoch unmittelbar wieder verschwindet. Dieser „Ausgangskorb“ auf der Aktivseite findet seine passive Entsprechung in einem „schwebenden Banknotenumlauf“, wo dann in dem Moment, wenn die Zentralbank das Bargeld übergibt und somit die korrespondierenden Verbindlichkeiten tilgt, dieser zu einem „erfolgten Banknotenumlauf“ wird, welcher dann auch in der Bilanz der Zentralbank seinen Niederschlag findet. Durch diese Übergabe des Schuldentilgungsmittels „Bargeld“ erfolgt wie bei einer Bank eine Bilanzverkürzung, welche die fiktive Bilanzverlängerung durch die fiktive Kasseposition wieder rückgängig macht. Die Bilanzverkürzung erfolgt dabei ganz traditionell, indem dem Kasseabgang ein Abgang an Verbindlichkeiten entspricht. Übrig bleibt der Posten „erfolgte Inumlaufbringung“, welcher sich dann in der Bilanz der Zentralbank als „Banknotenumlauf“ liest.

bargeldemission-2

Nun ist man versucht zu sagen, die Zentralbank würde ja lediglich ihre Verbindlichkeiten mittels eines Passivtausches umwandeln, so daß sie ja nach wie vor Verbindlichkeiten hätte, die nur eben jetzt als Banknoten umlaufen würden. Eine derartige Sichtweise verkennt jedoch den Charakter einer Schuldtilgung, denn dabei geht es im Gegensatz zur Krediteinräumung darum, daß durch die sachenrechtliche Übertragung des geschuldeten Gegenstandes der Verpflichtete sich seiner Schuld entledigt, sowie der Gläubiger durch die Annahme der Sache seinen Anspruch verliert, mithin die Forderung durch die Übergabe von Bargeld und dessen Annahme untergeht. Wie der rote Doppelpfeil illustriert passiert bei der Zentralbank im Prinzip genau dasselbe wie bei einer Auszahlung am Geldautomaten.

Auf den Punkt gebracht: die Lieferung von Banknoten befreit eine Zentralbank in der Höhe des Nennwerts dieser Banknoten von einer Geldschuld! Das einzige Spezifikum, welches dazu Anlaß gibt darüber zu sinnieren, ob dabei alles mit rechten Dingen zugeht besteht darin, daß die Banknoten, die durch die Begleichung einer Schuld der Zentralbank in Umlauf kommen vorher nirgendwo als Aktivum in Erscheinung getreten sind. In gewisser Weise rechtfertigt sich damit auch die Vermutung, Geld würde aus dem Nichts entstammen, denn in dem Tresor der Zentralbank ist dasselbe Bargeld eben – Nichts. Man sollte diesen Effekt allerdings eher als Spezifikum der Geldwirtschaft ansehen, denn in ähnlicher Weise ist ein Stück Sachertorte in der Vitrine einer Wiener Bäckerei keine Sachertorte, sondern für den Verkäufer ein Hilfsmittel zur Attrahierung von Geld. Erst in den Händen des Käufers beim Verzehr wird ein Stück Sachertorte zu dem nutzenstiftenden Gegenstand, welcher geeignet ist sensationelle Geschmackseindrücke in dem Gaumen des Essers zu erzeugen…

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Skizze einer Konjunkturtheorie des Kreditgeldes

Magnolie StrukturMan wundert sich manchmal darüber, daß es so etwas wichtiges wie eine monetäre Konjunkturtheorie anscheinend nicht mal im Ansatz gibt, obwohl nichts so sehr die Funktionsweise einer modernen Wirtschaft steuert wie das Geld. Dagegen gibt es reale Konjunkturtheorien wie Sand am Meer was wohl daran liegen dürfte, daß sich in diesem Feld jeder mit irgendwelchen mehr oder weniger kruden Ideen präsentieren kann und es mehr darum geht eine spannende Story zu erzählen als darum eine theoretisch saubere und methodisch stichhaltige Analyse zu konstruieren. Was gibt es da nicht alles: angefangen von der „schöpferischen Zerstörung“ durch Pionierunternehmer (die sich mehr als häufig vom Staat sponsorn lassen) über die Sprunghaftigkeit von Unternehmern, wenn ihnen die „Mehrwertrate“ nicht mehr gefällt (die aber nicht wissen, woher denn der monetäre Profit kommen soll) bis hin zu den „Pendeltheorien“ der Neoklassik, für die eine Konjunktur lediglich daraus besteht, daß eine ansonsten sich im Gleichgewicht befindende Ökonomie durch einen externen Impuls (man darf „schockiert“ sein über diese unbotmäßige Einflußnahme nicht-ökonomischer Faktoren – meistens der Staat) ins Schlingern gerät, aber durch ihre heroischen Selbstheilungskräfte selbstverständlich nach einiger Zeit wieder zu ihrem ursprünglichen Gleichgewicht zurückkehrt. Für letztere Phantasie kann man sogar Preise gewinnen und niemand hätte die Absicht dem zuständigen Komitee unterstellen zu wollen die Sache nicht ernsthaft geprüft zu haben.

Monetäre Theorien setzen üblicherweise an zwei verschiedenen Punkten an, einmal der wie auch immer definierten Geldmenge und andererseits dem wie auch immer definierten Zinssatz. Die Vermutung, daß es zwischen der „Geldmenge“ und dem Niveau der wirtschaftlichen Aktivität einen engen Zusammenhang gibt ist die Grundlage dafür, daß solche kruden Konzepte wie die wie auch immer definierte Quantitätstheorie bis zum heutigen Tage überhaupt Bedeutung genießen. Die Suche nach der blauen Blume der Ökonomie, d.h. nach der stabilen Geldnachfrage ist seit Jahrzehnten noch geheimnisumwittert, weil es sich immer wieder herausgestellt hat, daß die Schätzungen kaum ihren Veröffentlichungszeitpunkt erreichen konnten und bei Erscheinen meist schon veraltet waren. Über die Geldmenge Einfluß auf die Konjunktur zu nehmen ist unter diesen Auspizien mehr ein Kaffeesatzlesen als ordentliche Wissenschaft. Dagegen ist die Instrumentalisierung des Zinses als konjunktursteuerndes Element schon von vornherein mit dem Makel behaftet lediglich aus einer einzelwirtschaftlichen Perspektive geboren zu sein. Wie man aus der Diskussion um das Föhl´sche Gewinnparadoxon weiß ist der Schluß von steigenden Zinsen auf sinkende Investitionen an Annahmen gekoppelt, die an die schlimmsten in der Nach-Keynes Zeit stattgefundenden Elastizitätsdebatten erinnern. Entscheidend ist, daß nicht der Zins per se Investitionen weniger rentabel macht, sondern die mit der Einkommensentwicklung veränderte Konsum- bzw. Sparneigung, was wiederum ein Aspekt der unsäglichen Suche nach der Geldnachfragefunktion darstellt. Nun kann man ja durch beliebige Hosentaschenargumente versuchen diesen Theorien etwas abzugewinnen, was man jedoch nicht kann ist damit den zentralen Defekt dieser Theorie zu überdecken, daß sie nämlich nicht aus den Funktionsbedingungen eines validen ökonomischen Modells abgeleitet sind. Die Funktionsbedingungen des zugrundeliegenden neoklassischen Modells sind jedoch die Optimierung des persönlichen Güterbündels unter Beachtung der Opportunitätskosten. Opportunitätskosten ist aber ein reales Konzept bei denen der „Wert“ von Hummer durch den „Wert“ von Gesichtscreme gemessen wird, d.h. es handelt sich hierbei gerade nicht um ein monetäres Konzept sondern um relative Preise. Die Vermutung, man könne heutiges Papiergeld mit diesem analytischen Konzept angemessen analysieren ist nicht anders als heroisch zu bezeichnen. Da es aber bislang keine andere anerkannte Theorie zu diesem Thema gibt, wird der Schluß von der realen auf die monetäre Ebene einfach geglaubt. So einfach und so dumpfbackig ist es – leider.

Man könnte sich noch länger darüber lustig machen, dann wäre jedoch das Thema verfehlt. Wie schon erwähnt müßte eine angemessene Theorie aus den Funktionsbedingungen einer Geldwirtschaft heraus erklärt werden. Die hier zu skizzierende Überlegung setzt an einem Punkt an, der in dem Post „Geldschleife, nicht Geldkreislauf“ adressiert wurde. Denn der Punkt, daß Geld nicht einfach so da ist, sondern im besten Falle als Mittel zur Durchführung von Investitionen zur Verfügung gestellt wird macht es plausibel die monetären Vorgänge zur Grundlage einer Konjunkturtheorie zu machen. Der zentrale Ansatzpunkt ist der Lebenszyklus einer Investition, die grundsätzlich mit einer Investitionsausgabe beginnt (Kruschwitz), um dann häppchenweise mit Fortschritt der Kredittilgung (das Pendant der Abschreibungen) aus dem Wirtschaftsgeschehen wieder zu verschwinden. Sobald man diese Sichtweise einmal begriffen hat und berücksichtigt, daß das monetäre Volumen mit fortschreitender Zeitdauer des Investitionsprojektes abnimmt ergibt sich folgender stilisierter Kreditverlauf:

Isolierter Kreditverlauf

Kredit Einzel
Dabei ist zu beachten, daß der zackenförmige Verlauf der Kombination des gesamten Tilgungsverlaufs mit dem kurzperiodigen Lohnkreislauf geschuldet ist, ohne daß jedoch das grundlegende Argument an diesem Feature hängen würde. Ein derartiger Verlauf liegt auch dem Simulationsmodell aus dem Post „Dynamische Einsichten zu Geld und Zins“ zugrunde, wo ein zeitversetzter zweiter Verlauf zu einem (gesamtwirtschaftlichen) Kreditvolumen führt, dessen Verlauf wie folgt illustriert werden kann:

Asynchroner multipler Kreditverlauf

Kredit Multipel

Der dort geführte Nachweis, daß es zu einem kontinuierlichen gleichgewichtigen Entwicklungspfad kommen kann bedeutet jedoch nicht, daß es auch so kommen muß, weil die Aktionsparameter der Haushalte und Unternehmen diesem Kriterium nicht entsprechen müssen. Auch und insbesondere vor dem Hintergrund, daß es üblicherweise zu Investitionsschüben kommt macht es vergleichsweise unwahrscheinlich, daß es zu einem derartigen Pfad kommen wird, weil durch die konzentrierte Kreditvergabe die zu einem Gleichgewicht erforderliche Gleichverteilung der Investitionsprozesse nicht befördert wird. Es ist eher so, daß der Herdentrieb schlußendlich zum Lemming-Absturz führt, weil es keine koordinative Instanz gibt, welche eine Gleichmäßigkeit von Investitionen – verstanden als kompensatorische Erhöhung der Kreditvolumina – sicherstellen könnte. Wie man weiß ist das Konzept der Globalsteuerung, wo genau dies versucht wurde, daran gescheitert, daß die staatlichen Stützungskredite als ‚windfall‘-Profite in privaten Taschen gelandet sind und den erwünschten Effekt vermehrter Investitionen nicht mal im Ansatz generieren konnten.

Die Eigenheit ständig gegen Zerfallstendenzen ankämpfen zu müssen liegt denn auch in einem Spezifikum von Kreditverträgen begründet, welcher aus deren genuinen Konstruktion resultiert durch eine (planmäßige) Abnahme des ursprünglichen Kreditvolumens geprägt zu sein. Dadurch entsteht für den (hypothetisch) einzelnen Kredit das Problem, daß dessen Bedienung zum Ende der Laufzeit zunehmend schwerer bis unmöglich wird, weil die Verhaltensparameter von Haushalten sich üblicherweise nicht daran orientieren, ob die Unternehmen einen Kredit tilgen müssen oder nicht. (Denn dann müßten sie erst recht konsumieren, damit eine Neuauflage des Kredits aussichtsreich würde.) Wenn man so will ist dann, wenn das Kreditvolumen so weit geschrumpft ist, daß die pinkfarbene Linie der ersten Graphik erreicht ist der „Geldkreislauf“ (die Geldschleife) so weit geschrumpft, daß die (lohnbedingt) zyklische Bedienung des Kredits kaum noch möglich ist, von der Erzielung eines Gewinns ganz zu schweigen. Nun mag man einwenden, daß die Beendigung eines einzelnen Kredits in der Menge aller Kreditverhältnisse nicht ins Gewicht falle, weil das Nachfragepotential durch noch laufende Kredite quasi unverändert bestehen würde. Ein derartiges Argument mag im Einzelfall richtig sein, schließt jedoch nicht a priori aus, daß das Zusammenfallen mehrerer refinanzierungsbedürftiger Kreditverhältnisse in einem Zeitpunkt genau diese Situation einer Ertragsklemme erzeugt, ohne!!! daß hierfür eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich wäre. Die Mengen-„Produktivität“ von Realkapital mag noch so toll sein, sobald sich die monetären Bedingungen verschlechtern ist Mengen-„Produktivität“ nicht mehr entscheidend. Die Rationalisierungstrottel sind dann nur noch der Sargnagel auf eine nicht notwendigerweise zu einem Desaster führende monetär-systemimmanente Entwicklungspanne.

Was hier wie eine technische Finesse aussieht läßt sich jedoch jedesmal beobachten, wenn es zu kontraktiven Entwicklungen kommt, wenn also Krisenerscheinungen entstehen, die in keiner Weise mit irgendeiner Unlust zum Konsum zu tun haben müssen, sondern einzig und allein an dem Umstand liegen, daß die wellenartige Kreditschöpfung ebenso wellenartig zurückgeführt wird. So sind auch Banken üblicherweise daran interessiert bei auftretenden Krisenanzeichen ihre Kreditlinien zu reduzieren oder wahlweise die Anforderungen an die Sicherheiten in unermeßliche Höhen zu schrauben, was das zeitliche Zusammenfallen von auslaufenden Krediten noch zusätzlich befördert. Und auf einmal entsteht der Effekt, daß ehemals „produktive“ – d.h. im monetären Sinne rentable Investitionsprojekte – sich aus nicht(!) technologischen Gründen als defizitär entwickeln, sondern allein deshalb, weil die monetäre Prozeßschleife sich ihrem Ende zuneigt – und zwar nicht nur einzelne sondern viele.

Ich gebe ja zu, daß das eine äußerst technische Variante über das Entstehen von Konjunkturentwicklungen ist, die nicht mit den schöngeistigen Erzählungen von Technologie und unternehmerischem Erfindergeist zu vergleichen ist. Es ist allemal angenehmer sich die Welt durch menschliche Faktoren erklären zu lassen, als durch schnöde temporal strukturierte und mehr oder weniger zufällige Koinzidenzen von Kreditlaufzeiten. Das Ärgerlichste an dieser Geschichte ist, daß man die Gezeiten der Konjunktur nicht mehr auf bewußte Aktionen von weitsichtigen Unternehmern zurückführen muß, sondern einsehen muß, daß die Zufälligkeit des Zusammentreffens von Kreditlaufzeiten sich dem planerischen Intellekt von Unternehmenslenkern schlichtweg entzieht. Das kann man bedauern, ändern wird man es durch den Glauben an die Gestaltbarkeit von Wirtschaft nicht.

Man kommt nicht umhin festzustellen, daß die schöngeistigen Lehrbuchgeschichten von einer umlaufenden Geldmenge, die nichts anderes zu tun hat, als die ganzen Tauschvorgänge zu erleichtern an sich in den Mülleimer der Theoriegeschichte gehören, wo der gnädige Mantel des Schweigens drüber ausgebreitet werden könnte. Denn das eigentliche Charakteristikum des Kreditgeldkapitalismus, daß nämlich arbeitsteilig organisierte Prozesse von zwei Geldschleifen – die Lohnschleife sowie die Kredit(tilgungs)schleife – begleitet bzw. gesteuert werden, geht bei den ganzen Geldmengenphantasien völlig verloren. Wenn man so will ist kreditgeldgesteuerte Produktion durch einen permanenten Kontraktionsprozess geprägt, der nur dann kompensiert werden kann, wenn durch „neues Vertrauen“ neue Kreditkontrakte vereinbart werden, welche die kontraktiven Tendenzen der Kredittilgung konterkarieren können. Diese Erkenntnis ist sicherlich nicht neu sondern reflektiert eher den monetären Aspekt von Keynes mit seiner Betonung auf die „Neigung zur Investition“ der Unternehmer, die wie eine Mimose auf kleinste Unannehmlichkeiten mit größter Zurückhaltung reagieren.

Interessant bei dieser Geschichte ist der Umstand, daß inzwischen einzelne Investmentfonds sich an der Frage orientieren, welches „Alter“ der Kreditzyklus in einer Region aufweist. Es scheint, als könne man mit Hilfe derartiger Analysen ganz gut Geld verdienen wie man aus diesem Artikel herauslesen kann. Das ist natürlich auch nicht so erstaunlich, weil sich in einem Investitionsboom die Positiv-Hysterie gegenseitig auf Hype aufschaukelt, während die Analyse, wie lange die positiven Ertragserwartungen noch vorhalten, üblicherweise etwas für akribische Analysten ist, die aus gutem Grunde nicht so sehr im Rampenlicht der Informationsverwurster stehen möchten. Denn dann geht es um so „langweilige“ Dinge wie Kreditlaufzeiten, Ausfallraten, Abschreibungsverluste bei Banken (igitt) und vielleicht sogar mal wirtschaftspolitische Weichenstellungen, auch wenn bei letzteren auf die privatwirtschaftliche Hochstimmung üblicherweise der öffentliche Katzenjammer folgt – für den natürlich niemand verantwortlich ist. Diese „langweiligen“ Dinge geben anscheinend doch angemessene Informationen darüber, wann man aus einem Engagement aussteigen sollte, was auch wenig erstaunlich ist, weil Investitionsentscheidungen dann irgendwie doch an dem unvorhergesehenen Umstand hängen, ob es eine zufriedenstellend positive monetäre Rendite gibt oder nicht. Und da sind die Phantasien von Altweiber-Sommern, die durch überteuerte Zukäufe allen Ernstes auch noch Traumrenditen herausrechnen wollen eher etwas für die seichte Zuschauerschaft… na ja, der Krug geht zum Brunnen bis er bricht! Obwohl: auch wenn diese Trottelnummer zig Milliarden verbrannt hat ist der ’spirit‘, der derartige Entwicklungen in Gang setzt die Quelle von Wohlstand und Prosperität. Man muß halt nur darüber nachdenken, wie der monetäre ‚catch-22‚ neutralisierbar ist – dazu müßte man allerdings erst mal erkennen, daß er existiert!

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Bargeld oder nicht Bargeld – das ist hier die Frage

Bargeld oder nicht Wenn man sich die Diskussion um die Abschaffung des Bargeldes ansieht, kommt man aus dem Staunen nicht heraus mit welchen Argumenten versucht wird dafür eine valide Begründung zurechtzuschustern. Da wird von der Zurückdrängung von Schwarzarbeit und der damit verbundenen Steuerhinterziehung fabuliert, es wird angeführt, daß es dann keine Banküberfälle mehr gäbe, es wird die Hygiene von Geldscheinen als monströse Gefahr für die „Volksgesundheit“ dargestellt und zu guter Letzt soll eine konjunkturelle Interventionsmöglichkeit geschaffen werden, welche vorsieht die Geldpolitik über einen „Negativzins“ und nicht mehr die Fiskalpolitik – d.h. staatliche Ausgabenvariation – als Element der Konjunkturstützung zu instrumentalisieren, wobei die „Flucht ins Bargeld“ als Ausweichreaktion privater Akteure unterbunden werden müsse. (Die Links findet jeder der möchte selbst, man muß nicht auch noch auf Unfug verweisen.)

Allen genannten und ungenannten Pseudo-Gründen ist gemeinsam, daß sie irgendwelche beliebigen unerwünschten Aspekte der Wirtschaftswelt aufgreifen, um daraus ein moralisches Argument zu basteln, welches dem Leser eine emotionale Abwehrhaltung gegenüber dem Bargeld andienen soll. Garniert wird das Ganze noch mit einem ökonomistischen Sprachduktus, welcher beweisen soll, daß es sich dabei wenn schon nicht um wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse so doch um ernstzunehmende Alternativlosigkeiten handeln soll. Schließlich muß ja heutzutage jedes belanglose Geschehniskrümelchen zu einem weltexistenzbedrohenden Hype aufgepustet werden, dem nach drei Tagen medialer Hyperventilation sang- und klang- und kommentarlos die Luft ausgeht.

Nun gibt es ja für manche Interessengruppen durchaus ein valides Interesse daran den Bargeldgebrauch so weit wie möglich einzuschränken, so daß für dieses Ziel auch die Argumente eines Komplettverbotes von Bargeld als durchaus zweckdienlich erscheinen. Das betrifft insbesondere die ehrenwerten Unternehmen wie Kreditkartenfirmen (deren Geschäftsmodell noch nicht mal so verkehrt ist), für die aufgrund ihres Geschäftsmodells die weitestgehende Zurückdrängung der Bargeldzahlung ein unternehmerisches Ziel ersten Ranges darstellt. Nun ist aber die Zurückdrängung des Bargeldgebrauchs nicht dasselbe wie die Abschaffung von Bargeld, weil zwischen beiden Zuständen ein qualitativer Sprung existiert, der eine Wesensveränderung der monetären Verfassung nach sich zieht. Die in den „ökonomischen Abteilungen“ beschäftigten Verfasser von Stragegiepapieren und die Lobbyisten wie Mastercard und Co. dürfen das selbstverständlich übersehen, weil sie ja nicht dafür bezahlt werden ökonomisch gehaltvolle Analysen zu erstellen, sondern nur die Argumente zu polieren, die dem Unternehmensinteresse dienen. Da können Erkenntnisse, die man schon aus dem ökonomischen Grundstudium kennen müßte auch schon mal stören.

Zu allem Überfluß ist die Abschaffung von Bargeld ein zutiefst in einer Austrian-Denke (Ökonomie kann man dazu nicht sagen…) verwurzeltes Anliegen, weil der eigentliche Zielpunkt dieser Kampagne ja nicht in der Verhinderung von Geldwäsche oder der Steuerung irgendeiner „Geldmenge“ durch die Zentralbank besteht, sondern in der dann in greifbare Nähe rückenden Abschaffung der Zentralbank. Wie man weiß lassen Austrians kein noch so abstruses Argument aus, um ihre messianische Überzeugung, daß nur „freies Marktgeld“ ein gutes Geld sei irgendwo zur Sprache zu bringen. Wenn man so will treffen sich hier die ‚agenda pusher‘ der Kreditkartengesellschaften mit den Gläubigen des „freien Marktgeldes“! Na, wenn das nicht zu einer zu einer unheiligen Allianz führt, was dann?

Zum Glück kann man auch noch seriös über die Frage Bargeldabschaffung oder nicht nachdenken, ohne über die ganzen dumpfbackigen „Diskutieren Sie die Vor- und Nachteile des Bargeldes unter besonderer Berücksichtigung des zur Herstellung von Banknoten erforderlichen Energieverbrauches“ Argumentationsversuche verzweifeln zu müssen. Wie in diesem Post bereits angedeutet ist die Vision eines bargeldlosen Geldsystems lediglich eine propädeutische Übung um zu illustrieren, wie die Einräumung von Kredit erst zur Schaffung von privater Kaufkraft führt und im Zuge der Auszahlung der Bank (i.d.R. per Überweisung) des Darlehens zu Zahlungsmittelbewegungen führt, welche essentiell aus Zahlungsmittelumschichtungen – d.h. der Umschichtung von Zentralbankgeldbeständen – begleitet wird. Von dieser Betrachtung explizit ausgeschlossen sind Bargeldzahlungen, welche erst in einem zweistufigen Zentralbanksystem existieren. Das macht ja gerade die Propädeutik aus.

Sobald man sich aber in einem zweistufigen Zentralbankgeldsystem befindet, ist es unabdingbar, daß es zwischen den beiden Ebenen (Zentralbank und Geschäftsbanken) einen Differenzierungsgrund gibt, der schlichtweg daraus besteht, daß eine Zentralbank ihre Schulden dadurch begleichen kann, indem sie ein Verfügungsgeschäft vornimmt, welches daraus besteht, daß sie ihre Schuld durch die Übergabe von Banknoten tilgt. Weil aber eine Zentralbank für derartige Operationen keinen Kassenbestand vorhalten muß, läuft die Schuldbefreiung einer Zentralbank dergestalt, daß sie Banknoten ausgibt, welche einerseits die Schuld gegenüber einer Geschäftsbank tilgen, was andererseits zu nichts anderem führt als einem Eintragungsvermerk in das Konto Zentralbankgeldumlauf. Heißt auf gut Deutsch: die Zentralbank zahlt, indem sie einen „Passivtausch“* vornimmt – Zugang Zentralbankgeldumlauf gegen Abgang Geschäftsbankverbindlichkeit – während ein privater Zahlungsvorgang mit einem Abgang von auf der Aktivseite befindlichen Zahlungsmittelbeständen (Zentralbankgeld) und einem Abgang von Verbindlichkeiten einhergeht – genannt Bilanzverkürzung. Anscheinend hält sich immer noch die Vorstellung, daß eine Zentralbank mit der Ausgabe von Banknoten ein Schuldverhältnis eingeht. Diese Vorstellung ist einmal die Folge einer unsäglichen historischen Institutionalisierung – der Goldwährung, wo Zentralbanknoten eine Schuld darstellten. Andererseits scheint die neuzeitliche Erkenntnis zu schwierig zu sein, daß die Emission von Zentralbankgeld einen hoheitlichen Akt darstellt, welcher Zentralbankgeld zu einer schuldbefreienden Sache macht – solange es sich um Geldschulden handelt. Dieser hoheitliche Akt kann jedoch von Geschäftsbanken nicht kopiert werden. Denn das was eine Zentralbank emittiert sind persönlich zurechenbare Informationseinheiten, welche darüber Auskunft geben, welches Wirtschaftssubjekt über Schuldbefreiungsfähigkeit verfügt. Nichtökonomen wissen sofort, wovon die Rede ist – die Sache, mit der man sich von einer Schuld befreien kann!

Dieser Unterschied, daß sich die Bilanz einer Zentralbank bei einem Auszahlungsvorgang aufgrund des „Passivtausches“* überhaupt nicht größenmäßig verändert, während jeder Auszahlungsvorgang einer normalen Bank mit einer Bilanzverkürzung einhergeht – weniger Schulden aber auch weniger Geld (Einzahlungsvorgänge im Zuge von Überweisungseingängen sind dagegen eine Angelegenheit einer Bilanzverlängerung – mehr Schulden, aber auch mehr Geld!) ist bisher nicht wirklich in das Bewußtsein von „Geldabschaffern“ vorgedrungen, denn der springende Punkt dabei ist, daß eine Zentralbank deswegen eine unendlich große Zahlungsfähigkeit hat, weil sie sich jederzeit mit der Übergabe von Banknoten von ihren Verbindlichkeiten – soweit es das von ihr selbst emittierte Geld betrifft – befreien kann. (Ich sollte für Verwirrungsspezialisten gleich dazu schreiben, daß es sich hier ausschließlich um monetäre Vorgänge handelt, welche mit Leistungssalden nichts zu tun haben.) Darin liegt nämlich der fundamentale Unterschied von Zentralbanken und Geschäftsbanken was Zahlungsbewegungen angeht – Passivtausch einerseits, Bilanzverkürzung andererseits.

Sobald man diese elementaren Sachverhalte einmal geblickt hat wird auch klar, warum die Abschaffung von Bargeld keine Petitesse darstellt. Denn das würde bedeuten, daß von heute auf morgen eine Zentralbank ZAHLUNGSUNFÄHIG werden würde. Der kühle Grund dafür ist die elementare Rechtskonstruktion von Geschäften, daß eine zweiseitig sich deckende Willenserklärung – genannt (Kauf- bzw. hier Kredit-) Vertrag – von einem Erfüllungsgeschäft begleitet sein muß, mit dem die Tilgung der vereinbarten Schuld erfolgen kann. Eine Zentralbank kann sich aber nur dann von ihrer Schuld befreien, wenn sie das Schulderfüllungsmedium emittieren kann – nämlich Banknoten. Verweigert man ihr dieses Recht mit dem Argument bakterienbehafteter Banknoten oder ähnlich dumpfbackigen Pseudo-Argumenten ist ihre Funktion schlichtweg amputiert. Man kann nicht sarkastisch genug darüber raisonnieren, daß es tatsächlich selbsternannte „Experten“ gibt, die ohne nachzudenken derartig fahrlässig mit einer vergleichsweise erfolgreichen gesellschaftlichen Institutionalisierung umgehen, indem Pseudo-Argumente wie der Wegfall von Bankrauben als „ökonomisch“ angedient werden. Für solche Fehlleistungen wäre sogar ein homerisches Gelächter noch zu viel Anerkennung!

Der Grund für das kollektive Versagen eines ganzen Diskussionsstranges von angeblich „führenden Ökonomen“ liegt darin, daß es für diese Ökonomen, die der Ricardo´schen Kornökonomie anhängen, anscheinend zu schwierig ist Hierarchieebenen auseinanderzuhalten, eine Geschichte, die jedem drittklassigen Programmierer keine Schwierigkeiten bereiten würde. Noch nicht mal die Tatsache, daß der Zahlungsvorgang einer Zentralbank aus einem Passivtausch und der einer Geschäftsbank aus einer Bilanzverkürzung besteht hat bei diesen „Koryphäen“ in irgendeiner Weise dazu geführt, daß mal ein Nachdenken darüber einsetzt, daß zwischen Zentral- und Geschäftsbank ein Qualitäts- bzw. Hierarchieunterschied besteht, der nicht so nonchalant einfach ignoriert werden kann. Natürlich: wenn man an den Blödsinn der Quantitätstheorie glaubt sind solche Differenzen schlichtweg undenkbar – weil in diesem Regime die Zahlungsfähigkeit der Zentralbank an Aktivvermögen wie Gold gebunden ist. Aber Quantiblödstheorie hin oder her: man könnte ja auch mal die Grundlagen der Buchhaltung berücksichtigen, wenn man anfängt über elementar wesentliche ökonomische Dinge einer Geldwirtschaft – Kapitalismus ist inzwischen nur noch ein Schlagwort für Unkundige – wie Bargeldabschaffung zu schwadronieren. Sowas kann man sogar schon in einem Schmalspurstudium hinbekommen – aber auch das scheint in den Zeiten von Pisa-Excellenz schon zu viel zu sein.

Und das Witzigste an der Sache ist ja noch, daß selbst bei einer Abschaffung des Bargeldes und den damit verbundenen rechtstechnischen Monströsitäten es immer noch Zentralbankgeld – die Verbindlichkeit der Zentralbank – geben wird. Das heißt, daß selbst wenn die Bankenbranche von den paar Kosten des Bargeldverkehrs sich befreien kann, ist die Bindung der Banken an die Zentralbank noch lange nicht erloschen. Denn auch dann bleibt die Funktion von Zentralbankgeld den Liquiditätsausgleich von Geschäftsbanken zu bewerkstelligen erhalten, von dem sich die Banken nicht werden befreien können. Und die bemitleidenswerte Vision der Austrians werden die Banken erst recht nicht brauchen, weil die Risiken von Wechselkursveränderungen (zwischen Banken in dem Fall) dann bei jeder bankübergreifenden Überweisung auftreten.

Heißt: der Liquiditätsausgleichsstandard wird auch ohne Bargeld erhalten bleiben – „führende Ökonomen“ hin oder her!

 

*Update: Daß dieser vermeintliche „Passivtausch“ so nicht existiert, wird hier dargestellt:

https://soffisticated.wordpress.com/2016/10/19/felix-qui-potuit-rerum-cognoscere-causas/

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Schweizer Spezialitäten

SchneeversuchImmerhin hat ja pünktlich zu Heiligabend die Schweizerische Bundeskanzlei verkünden dürfen, daß das Quorum für die Abhaltung eines Referendums über die Forderungen der Vollgeld-Initiative zustande gekommen ist.
https://www.bk.admin.ch/aktuell/media/03238/index.html?lang=de&msg-id=60143
Damit ist wohl für dieses Jahr noch mit der Abhaltung des Referendums zu rechnen.

Im Vorfeld hatte bei Einreichung der Unterschriften die schweizerische Bankiersvereinigung eine Stellungnahme abgegeben, in der sie erwartungsgemäß ablehnend auf die Vollgeld-Initiative reagiert. Dieses Dokument einer Nichtbeschäftigung mit dem Vollgeld-Konzept ist hier zu finden:

http://www.swissbanking.org/de/medien/statements-und-medienmitteilungen/statement-der-schweizerischen-bankiervereinigung-sbvg-zur-vollgeld-initiative-1

Daß man von Bankern, deren Sozialisation durch die Intermediärtheorie der Banken nachhaltig geprägt worden ist kaum profunde Erkenntnisse in Sachen Geldtheorie erwarten kann ist ja noch verständlich, so daß die in diesem Dokument aufgeführten Behauptungen sich im wesentlichen darauf beschränken den Teufel an die Wand zu malen, sollte dem nunmehr abzuhaltenden Referendum Erfolg beschieden sein. Der dicke Hund dieser Routinestellungnahme liegt denn auch etwas weiter unten begraben, denn dort wird geschrieben:

„Die Schweiz hat eines der strengsten Too-Big-To-Fail-Regimes der Welt. Es braucht kein Vollgeld, um das Schweizer Finanzsystem sicher zu machen.

Hierbei ist nicht entscheidend, ob die Behauptung stimmt, daß die Schweiz das TBTF-Thema im Griff hat oder nicht, sondern die Tatsache, daß behauptet wird, daß dazu die Einführung von Vollgeld nicht erforderlich sei. Denn hier wird indirekt zugestanden, daß das Konstrukt „Vollgeld“ tatsächlich etwas sei, was eingeführt werden könnte, „um das Schweizer Finanzsystem sicher zu machen.“ Wenn man so will hat hier die schweizerische Bankiersvereinigung dem „Vollgeld“ einen Ritterschlag erteilt, indem sie es als mögliche denkbare Alternative akzeptiert. Warum aber ausgerechnet dasjenige, was bekämpft werden soll im gleichen Atemzug als seriöse Alternative geadelt wird läßt sich nur damit erklären, daß auch den Schweizer Banken nicht so ganz klar ist, warum das Vollgeld-Konzept einen fatalen Denkfehler darstellt.

In meinem Blog schreibe ich ja schon etliche Zeit darüber, daß man im Zusammenhang mit Geld Schuldgeschäfte und Erfüllungsgeschäfte strikt auseinanderhalten muß. Diese Selbstverständlichkeit wird von der volkswirtschaftlichen Forschung insofern ignoriert, als diese auf der Suche nach einer „Geldnachfragefunktion“ nur die Perspektive der Haushalte einnimmt und dort unbekümmert Bargeld und Sichtforderungen (und weitere Forderungen) in ein Aggregat Mxyz subsumiert. Das ist für ökonometrische Forschungen noch einigermaßen legitim, da es dabei um die Frage geht, welche Wirkungen die Struktur des privaten Geldvermögens auf Ausgabeentscheidungen der Haushalte hat. Nicht vergessen sollte man dabei, daß der theoretische Hintergrund der allgemeinen Gleichgewichtstheorie quasi dazu zwingt Geld ausschließlich als ‚asset‘ der Haushalte zu betrachten, da die Steuerung dieser Ökonomie durch Präferenzen und Technologie erfolgt – und mit Geld – und übrigens auch mit dieser Welt – nichts zu tun hat.

Diese Verfahrensweise Forderungen und Zentralbankgeld unbekümmert zu einer Geldmenge zusammenzurühren wird jedoch dann grundfalsch, wenn es um die Frage geht, was die Funktion von Banken in einer Geldwirtschaft ist. Zu diese Frage wird ja üblicherweise die Version vorgetragen, daß Banken die „echten“ Ersparnisse von Haushalten an investitionswillige Unternehmer verleihen. In einem logischen Salto Mortale wird dann insinuiert, Banken würden durch die Vergabe von Krediten darüber hinaus Geld erzeugen, was sie eigentlich nach Maßgabe dieses „gesicherten Grundwissens“ eigentlich garnicht dürften und was durch die Vollgeld-Initiative nunmehr verhindert werden soll.

Die traurige Wahrheit ist dabei: es handelt sich hier um einen Schildbürgerstreich ersten Ranges, denn das was den Banken unterstellt wird – Geldschöpfung zu betreiben – tun sie überhaupt nicht. Denn wenn eine Bank einen Kredit vergibt passiert nichts weiter als daß beide Seiten darüber übereinkommen in einem bestimmten zeitlichen Rahmen Zahlungen zu leisten. Der Kredit selbst ist im Grunde nichts weiter als eine Absichtserklärung, die es erst noch zu erfüllen gilt. In diesem Stadium existieren noch keine Verfügungen über Zentralbankgeld, der einzige institutionell bedingte Effekt besteht darin, daß die Bank aufgrund des Anstiegs ihrer potentiellen Zahlungsverpflichtungen (das aus dem Kredit entstandene Kontoguthaben des Kreditnehmers) einen 1%-Anteil der zusätzlichen Verpflichtung als Mindestreserveverpflichtung hinzurechnen muß. Insofern vermindert sich zwar nicht der Liquiditätsstatus der Bank (das Geld ist ja immer noch da), sondern es ändert (verringert) sich der Auszahlungssperrbetrag der Bank ein wenig. Wichtiger an dieser Stelle ist jedoch an dieser Stelle daran zu erinnern, daß ein Kredit auf der Grundlage des Schuldrechts entsteht und daher durch eine zweiseitige übereinstimmende Willenserklärung erzeugt wird, nicht mehr und nicht weniger.

Sobald der Kreditnehmer über den Kreditbetrag verfügt verläßt man den Boden des Schuldrechts und betritt den Boden des Sachenrechts, auf welchem durch Übergabe der geschuldeten Sache die korrespondierende Schuld erlischt. Überweist der Kreditnehmer den ihm zustehenden Betrag an einen Verkäufer ist die Bank qua Kreditvertrag dazu verpflichtet dem Verkäufer die Verfügungsmacht über diesen Betrag zukommen zu lassen, sie geht also vom Kreditnehmer auf den Verkäufer über. Soweit der Verkäufer sein Konto ebenfalls bei dieser Bank hat bleibt der Liquiditätsstatus der Bank konstant, besitzt der Verkäufer sein Konto bei einer anderen Bank, verliert die Bank in Höhe des Überweisungsbetrages Zentralbankgeld, womit sich ihr Liquiditätsstatus um die Höhe des Überweisungsbetrages verringert. Das Ergebnis letzterer Transaktion ist also, daß die Bank 100% des Kreditbetrages in Zentralbankgeld an eine andere Bank transferieren muß, wobei nach erfolgter Zahlung die 1% des Kreditbetrages aufgrund der Mindestreserve nicht mehr vorgehalten werden muß – mithin sind also statt 1% an Mindestreserve-Liquiditätszuwachs nunmehr 100% des Überweisungsbetrages als Abgang an Liquidität zu verbuchen.

Die Empfängerbank „profitiert“ lediglich insofern, als ihr als kontoführendes Institut des Verkäufers 100% des ursprünglichen Kreditbetrages als Zentralbankgeld zugeht, sich damit zwar der Liquiditätsbestand um 100% erhöht, aufgrund der Mindestreserve der Rahmen der Zahlungsfähigkeit jedoch nur um 99%. Man sollte sich allerdings darüber klar sein, daß diese 1% Regel nicht ganz stichhaltig ist, denn bei einer Weiterüberweisung kann die Bank auch diese „1%“ an Liquidität nutzen, weil ja durch die Überweisung auch die Mindestreserveverpflichtung sinkt. Insofern hat die Mindestreserve heutzutage keine praktische Bedeutung mehr und ist in geldtheoretischen Betrachtungen eigentlich nur unnötiger Ballast. Denn die Mindestreserve bedeutet ja nicht mehr als quasi einen Auszahlungssperrvermerk, wodurch die Gesamtliquidität in keiner Weise ihre Höhe ändert.

Immerhin liefert das deutsche Recht einen deutlichen Hinweis darauf, daß das was die Geldnachfrageforschung und Vollgeldler oder ‚positive money‘-Jünger unter den Begriff Geld subsumieren dann doch nicht das ist, was zur Abwicklung von Zahlungen bzw. für eine rechtsgültige Schuldbefreiung übertragen werden muß. Denn wenn man ein bißchen recherchiert stößt man auf den §675t BGB, dessen erster Satz genau das formuliert, was im Überweisungsverkehr normalerweise vor sich geht:

(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem er auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist.

Im Grunde steht da klipp und klar, daß nicht der Passivübertrag von Bank zu Bank den Zahlungsvorgang darstellt, sondern wie es auch richtig ist der Aktivübertrag von Zentralbankgeld via Zentralbank von der Bank des Zahlenden zu der Bank des Zahlungsempfängers. Die Zahler-Bank hat einen Abgang des Aktivum Zentralbankgeld, die Bank des Zahlungsempfängers einen Zugang beim Aktivum Zentralbankgeld – was letzten Endes die nicht erfolgte Übergabe von Zentralbankgeld vom Käufer zum Zeitpunkt des Kaufes an den Verkäufer ersetzt. Denn das, was auf dem Konto des Empfänger-Zahlungsdienstleisters eingehen muß ist Zentralbankgeld und zwar deswegen, weil keine Bank eine Zahlungsverpflichtung übernimmt, ohne im Gegenzug einen Anspruch auf das nunmehr zusätzlich geschuldete Zentralbankgeld zu erhalten. Im Unterschied zu dem Eingang auf einem Zentralbankkonto ist ein Eingang auf einem Geschäftsbankkonto demgegenüber kein Zentralbankgeld, weil die Erfüllung dieser Forderung durch die Zahlungsfähigkeit der Bank in – Zentralbankgeld – bedingt ist . Wie man spätestens seit der Kaupthing-Geschichte weiß ist die Zahlungsfähigkeit von Geschäftsbanken keine absolute, sondern eine relative Größe, weil Geschäftsbanken in einem Standard zahlen müssen, den sie selbst nicht schaffen können. Banken wissen sehr genau warum sie ein Liquiditätsmanagement betreiben müssen, welches dafür sorgt, daß sie ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen können. Vollgeldler bilden sich ein, daß dies durch die Gutschrift auf einem Verbindlichkeitskonto schon erledigt wäre.

Und damit platzt die ganze Vollgeld-Geschichte und die Einbildung von der Geldschöpfung der Banken in 1000m Höhe. Insbesondere wird damit auch mal klargestellt, daß Geld nur das ist, was von der Zentralbank emittiert wird, bzw. von ihr als Forderung der Banken ausgewiesen wird – was die Effizienz des Zahlungsverkehrs im Interbankenmarkt erheblich erleichtert. Und dann werden solche Artikel http://www.fuw.ch/article/vollgeld/ vielleicht auch seltener, deren ökonomische Qualität mehr als zum Schmunzeln Anlaß gibt.

Nun ist die Sache ja nicht so, daß schon allein deswegen, weil das Vollgeld-Konzept als haltlos nachweisbar ist, dieses Referendum nicht doch von Erfolg gekrönt sein könnte. In einem solchen Fall wäre natürlich zu fragen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten. Die Vorstellung der Vollgeldler, die Banken würden Zahlungskonten außerhalb ihrer Bilanz führen können, die von der Zentralbank mit einer unbedingten Liquiditätsgarantie ausgestattet wären, darf man kurzerhand als juristische Unmöglichkeit verstehen. Denn in diesem Fall hätten die Zahlungskonten eine hoheitliche Sicherheit, die sich nicht wirklich mit dem privatwirtschaftlichem Charakter von Geschäftsbanken verträgt. Soweit es sich erweisen sollte, daß diese Konstruktion nicht machbar ist kommt auf einmal eine andere Möglichkeit zum Vorschein, nämlich die allgemeine Option des Publikums bei einer Filiale der Zentralbank ein Zahlungskonto zu eröffnen, dessen Eigenschaft ein Passivum der Zentralbank zu sein eine unbeschränkte Einlösung in Banknoten garantiert. Während also das eigentliche Vollgeld-Konzept den Banken keine Kopfschmerzen zu machen braucht weil es ohnehin nicht praktikabel ist, bekommt die darin auch angelegte Ausgliederung der Zahlungskonten hin zur Zentralbank auf einmal einen monströsen Charakter, weil dieses Arrangement das Potential hat den Banken einen Großteil der Liquidität wegzunehmen, mit der sie heutzutage arbeiten. Wenn man so will läßt sich hier eine ‚hidden agenda‘ vermuten – ein Arrangement – ähnlich wie das Glass-Steagall Gesetz – durch die Hintertür durchzusetzen, mit der Konsequenz, daß dabei den Privatbanken ein guter Teil des Zahlungsverkehrsgeschäfts verloren gehen würde. Im Gegensatz zu den anderen Pseudo-Argumenten der Vollgeldler wäre die Umsetzung dieser Option für die Banken tatsächlich eine Bedrohung. Aus dieser Perspektive bekommt die „Führung der Zahlungskonten außerhalb der Bankbilanz“ eine völlig neue Bedeutung.

Man könnte sich nun darauf verlassen, daß die Schweizer in puncto Finanzsystem eine vergleichsweise konservative Haltung einnehmen und dieses Referendum mit Pauken und Trompeten durchfallen lassen. Wie es tatsächlich ausgeht, weiß man allerdings erst hinterher. Von daher wäre es weise sich schon vorher mit einer angemessenen Diskussion diesem Ansinnen entgegen zu stellen und sich nicht nur damit zu begnügen ein Sammelsurium von Behauptungen aufzustellen, ohne dabei in eine ernsthafte Diskussion einzutreten.

Daß man sich dabei mal über die Grundlagen des eigenen Bank-Geschäfts klar werden würde, wäre ein durchaus begrüßenswerter Nebeneffekt!

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Das Multiplikator-Mysterium

Hic RhodosRegelmäßige Leser dieses Blogs haben wahrscheinlich schon gerochen, daß das Thema des vorangegangenen Beitrags noch nicht die ganze Geschichte gewesen ist. Denn die Tatsache alleine, daß manche Kreditvergaben mit einer Schöpfung von Zentralbankgeld einhergehen und manche nicht, erzeugt noch keinen großen Erkenntnisgewinn. Dies ergibt sich schon alleine aus dem Umstand, daß das Volumen der Sichtforderungen das Volumen des ausgewiesenen Zentralbankgeldes bei weitem übersteigt. Dieser Umstand findet seine Entsprechung in dem sogenannten „Geldschöpfungsmultiplikator“, der das Verhältnis von Zentralbankgeld zu den verschiedenen „Geldmengenaggregaten“ M1, M2 etc. numerisch ausweist.

Nun braucht wohl jede ökonomische Theorie einen Multiplikator, dessen Funktion es ist auf einer rudimentären Ebene die Verschachtelungen des ökonomischen Prozesses abzubilden. Dabei braucht man nicht zum x-ten Mal die Funktionsweise des üblichen Geldschöpfungsmultiplikators zu diskutieren, es sei lediglich darauf hingewiesen, daß die Bestimmungsgrößen Bargeldquote und Mindestreserve lediglich als technische und weniger als ökonomische Beschränkungen des „Geldangebotes“ fungieren. (Daß der Begriff „Geldangebot“ bereits eine finstere Verwechslung ökonomischer Kriterien darstellt, steht auf einem anderen Blatt.) Demgegenüber soll hier ein Multiplikatorbegriff abgeleitet werden, der sich daran orientiert, ob die Struktur der Kreditvergabe eine „reibungslose“ Funktionsweise für die Ökonomie erlaubt. Es geht also hierbei um die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der monetäre ökonomische Prozeß, der von Geldausgabe und Geldeinnahme geprägt ist, ohne Störung ablaufen kann. Das Kriterium ist dabei, daß einem Kredit auch ein Tilgungsplan zugrundeliegt, was unmittelbar bedeutet, daß stets ein bestimmter Betrag „frei verfügbar“ sein muß, um die Umsatzerwartungen, die mit diesem Kredit verknüpft sind, auch erfüllen zu können.

Im Gegensatz zu dem normalen Multiplikator, welcher auf Einkommen abstellt muß ein Multiplikator aus kreditgeldtheoretischer Perspektive an Kreditbeständen anknüpfen. Die Aufgabe ist also herauszufinden wie hoch das (Kruschwitz)-Investitionspotential ist, welches sich aus einem primären (Zentralbankgeld)-Kreditvolumen ergeben könnte. Soweit man einmal das Gedankenexperiment durchführt was passiert, wenn die Haushalte genau zeitstrukturkonform zu der unternehmerischen Liquiditätsplanung (temporäre) Ersparnisse bilden und diese wiederum bei einer (anderen) Bank „einlegen“ und diese von einer (anderen) Bank zeitstrukturkonform ausgeliehen werden, gelangt man zu folgender Übersicht:

ZBG-Multip

In diesem 3-Perioden Beispiel kreditiert die Zentralbank an die Bank 1 einen Betrag von 600, den die Bank für einen Kredit an die Unternehmung 1 verwendet, die damit eine Produktion über 3 Perioden vornimmt. Dazu kauft sie sich bei (irgendwelchen) Haushalten Produktionsfaktoren, die sogleich bezahlt werden, während die Amortisations-/ Tilgungsphase sich wie gesagt über 3 Perioden erstreckt. Würden die Haushalte also 200 als „Transaktionskasse“ zurückhalten (die Umsatzerwartungen der Unternehmung 1 in Periode 1) und 400 bei der Bank 2 einzahlen, könnte diese einer Unternehmung 2 die 400 für 2 Perioden zur Verfügung stellen. Behält Haushalt 2 wiederum 200 für die „Transaktionserfordernisse“ von Unternehmung 2 und zahlt diese 200 bei einer Bank 3 ein, kann diese Bank noch diese 200 für eine Periode als Kredit zur Verfügung stellen. Haushalt 3 bildet daraus keine „Ersparnisse“ mehr, sondern hält diese 200 für die laufende Periode 1 – denn das alles spielt sich idealtypischerweise zu Anfang von Periode 1 ab – als „Transaktionskasse“.

„Schiebt“ man diese Aufstellung etwas zusammen und bildet die Summen aus den verschiedenen Transaktionen ergibt sich folgende Übersicht:

ZBG-Multip Summe

Die sektoralen Salden ergeben sich unmittelbar aus den Einzelpositionen, was man auf den ersten Blick sieht ist, daß sich das ursprüngliche Zentralbankgeldvolumen durch diese (in diesem Beispiel: 3-periodige) Kreditkaskade verdoppelt hat. Was man demgegenüber nicht unmittelbar sieht (mit ein bißchen Nachdenken bekommt man das aber heraus) ist die allgemeine Formel, welche den Multiplikator in Abhängigkeit von der Periodenanzahl ( n )  des „ersten“ Kreditengagements ausdrückt. Dieser lautet nämlich:

Multiplikator Formel

so daß im Zusammenhang mit der anfänglichen Emission von Zentralbankgeld die vollständige Formel so lautet:

(Gesamtwirtschaftliches Kreditpotential Kpot)

Kpot = M0 * ∑ i/n
(im obigen Beispiel daher: 1200 = 600 * 1/3 + 600 * 2/3 + 600 * 3/3)

Wegen der Abhängigkeit eines derartigen Multiplikators von der Periodenzahl ergibt sich, daß das daraus resultierende potentielle gleichgewichtige Kreditvolumen linear mit der Investitionsdauer steigt. Wie man leicht nachrechnet ergibt sich die folgende Kreditmultiplikator-Funktion (wobei der „0;0,5“ Achsenpunkt auch nicht als „autonome Investition“ fehlinterpretiert werden muß 🙂 ):

Kpot (n) = 0,5 + 0,5 * n

Multiplikator Funktion

 

Nun ist natürlich die „Schöpfung“ von Kredit zu (realwirtschaftlichen) Investitionszwecken auch mit einer entsprechenden Erschaffung von Einkommen verbunden, so daß man hiermit auch einen Einkommen-Multiplikator erhält, womit auch gleichzeitig die Höhe der „Ersparnis“ festgelegt ist – in dieser Reihenfolge und das auch nur nebenbei. Und daß es sich hierbei nicht um eine 45°-Linie, sondern „nur“ um eine 22,5°-Linie handelt, muß einen nicht bekümmern – das Prinzip ist dasselbe!

Falls sich noch jemand fragt, worin der Sinn dieser Übung besteht: mit diesem Ansatz kan man nun z.B. ohne Mühe erklären, wann konjunkturelle Entwicklungen langfristig angelegt sind und wann nicht. Langfristige Investitionen haben danach langfristige Einkommenseffekte, wie sie nach jedem Infrastrukturboom erkennbar sind – Kondratiev läßt grüßen. Umgekehrt, umgekehrt!

(Und falls das alles jemandem zu simpel erscheinen will: auch das Mandelbrot-Apfelmännchen wird „nur“ durch die Iteration der Formel Zn+1 = Zn^2 + C erzeugt…)

Und was ich noch zu sagen hätte… Frohe Weihnacht!

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Nachgedacht: monetäre Markttheorie

Berlin-MitteDie ökonomische Theorie einer Gesellschaft hat zu definieren, wie sie das Aktivitätsniveau einer Ökonomie bestimmt. Dieser Satz markiert den Anspruch, der von der Neoklassik als ‚mainstream‘ der ökonomischen Theorie vorgegeben wird. Die nutzengesteuerte Bestimmung der relativen Preise im Zusammenhang mit der Theorie von Angebot und Nachfrage erzeugt ein gesamtwirtschaftliches Aktivitätsniveau, welches stets als allgemeines Gleichgewicht etikettiert wird. Dabei ist zu motivieren, wie es zu einem Aktivitätniveau kommen kann, welches sich aus Handlungen von Individuen ergibt, die unabhängig voneinander Entscheidungen treffen.

Dabei sieht es für die Individuen einfach aus: sie brauchen lediglich Entscheidungen im Rahmen ihrer Budgetrestriktion zu treffen, müssen aber nicht die Restriktionen, die andere Wirtschaftssubjeke einzuhalten haben, ebenfalls berücksichtigen. Das heißt auf gut Deutsch, daß die Rückwirkungen, die individuelle Entscheidungen bewirken von den Individuen selbst überhaupt nicht berücksichtigt werden und somit Individuen keine gesamtwirtschaftlichen Effekte berücksichtigen können. Wie sollten sie es auch können?

Wenn aber Individuen nur mikroökonomische Entscheidungen treffen können ergibt sich die Frage, wie aus voneinander unabhängigen Entscheidungen ein gesamtwirtschaftliches Aktivitätsniveau abgeleitet werden kann. Das ist die zentrale Frage der VWL als Wissenschaft! Die einzige Antwort auf diese Frage wurde bisher von der allgemeinen Gleichgewichtstheorie gegeben. Dabei geht sie davon aus, daß jedes Individuum alle Entscheidungen aller anderen Individuen bei sich selbst berücksichtigt. Ein Nachweis dafür, daß diese Vorstellung keine funktionsfähige Wirtschaftsordnung erzeugen kann, dürfte sich erübrigen – selbst die ‚hidden hand‘ wäre dabei überfordert!

Dabei wird dort die nicht zulässige Unterstellung gemacht, daß die globale Budgetrestriktion aus der Gesamtheit der Einzelentscheidungen der Individuen entsteht. Diese Vorstellung entsteht durch den Kunstgriff, die Handlungsoptionen der Individuen daran zu ketten, indem die tauschbare Erstausstattung als vorgegeben gesetzt wird. Das hat zur Folge, daß damit die globale Budgetrestriktion a priori vorgegeben ist. Genau dieser Umstand ermöglicht es der allgemeinen Gleichgewichtstheorie als Paradetheorie der Marktwirtschaft ein globales Aktivitätniveau abzuleiten und zu argumentieren, daß die Funktionsweise des Preismechanismus dieses Gleichgewicht garantiert.

Einer der wenigen Versuche dem etwas entgegenzustellen ist der Ansatz des monetären Keynesianismus von Hajo Riese, wo versucht wird die Budgetrestriktion des Marktsystems auf einer monetären Grundlage zu definieren. Der Grundansatz ist dabei darin zu sehen, daß erst die Verfügung über Geld zu einer Bewirtschaftung der Ressourcen (einschließlich der Ressource Arbeitskraft) führt und somit das volkswirtschaftliche Aktivitäteniveau aus monetären Bedingungen abgeleitet werden soll. Damit wird das keynesianische Element aufgegriffen, welches die monetäre Investition zum zentralen Bestimmungsfaktor der Ökonomie macht. Denn in einer Ökonomie, die auf Kooperationsbeziehungen und nicht auf elementare Tauschhandlungen abstellt ist die Verwendung eines sozialen Abrechnungssystems eine ‚conditio sine qua non‘, also eine unabdingbare Notwendigkeit, was schon durch das Stecknadelbeispiel von A. Smith eindrücklich illustriert wird.

Aus dieser Perspektive gibt es in einer arbeitsteiligen Ökonomie im wesentlichen zwei Märkte, den Finanzmarkt einerseits, sowie den Finanzerwirtschaftungsmarkt alias Gütermarkt andererseits. Der von der Neoklassik so mystifizierte Arbeitsmarkt ist damit lediglich ein Appendix des Finanzmarktes, weil die Beschäftigung von Ressourcen wie Rohstoffe und Arbeitskraft ebenso einem finanzwirtschaftlichen Kalkül unterliegt wie eine Investition in Maschinen und Zwischenprodukte.

Eine Investition, also eine Zahlungsreihe, die mit der Ausgabe von Geld beginnt (Kruschwitz), ist dabei immer von Geldvermögensinteressen geprägt, weil die Erwartung über die Wahrscheinlichkeit monetärer Verluste/ Gewinne die Investitionsbereitschaft steuert. Dabei muß man sehen, daß nicht nur die Gruppe der Unternehmer, sondern auch die Banken mittelbar diesem Verlustrisiko unterliegen, so daß die Beziehung Unternehmer – Bank die zentrale prekäre Relation einer monetären Ökonomie darstellt.

Das ist deswegen der Fall, weil der Markt zur Erwirtschaftung des Schuldendeckungsmittels – der Warenmarkt alias Gütermarkt – darüber entscheidet, wie hoch die Investitionsbereitschaft (und damit der Grad der Ökonomisierung der Ressourcen) der Gruppe der Unternehmer ist. Es ist damit das Zusammenspiel beider Märkte, welches darüber bestimmt wie hoch der Auslastungsgrad einer Ökonomie ist. Aus einer derartigen Perspektive wird das Nichtausgeben von Geld seitens der Bezieher von Einkommen zu einer zentralen Restriktion der Investitionsbereitschaft und damit des gesamtwirtschaftlichen Aktivitätsniveaus. Dabei ist es unerheblich, ob aus Unternehmer- oder Arbeitnehmereinkommen gespart wird, weil beides zu einer Reduktion desjenigen Potentials führt, aus dem eine Erwirtschaftung des Schuldendeckungsmittels möglich wäre.

Wenn man so will ist das entscheidende Wechselspiel in der kapitalistischen Marktwirtschaft die Interaktion von Finanzmarkt und dem Markt für die Erwirtschaftung von Schuldendeckungsmitteln, wobei man dieses im Gegensatz zum statischen neoklassischen Marktmodell als dynamisches System interpretieren kann, insofern als zum einen Aktionen des einen Pols direkte Rückwirkungen auf den anderen Pol des Systems ausüben und andererseits die Kreditverhältnisse, die zu den Investitionsprozessen führen eine Zeitstruktur aufweisen, so daß Entscheidungen der Gegenwart Wirkungen über den gesamten Planungshorizont verteilt aufweisen.

Für die Frage, wie dann ein Markt in einer monetären Ökonomie aussieht kann man sich daran erinnern, daß in einem Einkommen-Ausgaben-Diagramm

http://makroo.de/Das%20keynesianische%20Modell/Der%20Guetermarkt/Das%20Einkommen-Ausgaben-Diagramm.htm

das Zurückbleiben der Nachfrage hinter dem Einkommen mit kontraktiven Entwicklungen verbunden ist, während eine Nachfrage oberhalb des Einkommens mit expansiven Prozessen einhergehen dürfte. Nun ist die verlinkte Darstellung suggestiv auf den Fall eingeengt, daß das Einkommen den Ausgaben entspricht, was aus vorstehenden Gründen für eine monetäre Ökonomie eine zu enge Sicht der Dinge darstellt. Denn durch diese Verengung wird unterschlagen, daß die Gleichgewichtsbedingung „Einkommen = Ausgaben“ unterstellt, daß es eine Abweichung der gleichgewichtigen Ausgaben von dem Einkommen nicht geben könne. Denn ein Kennzeichen einer monetären Investitionsökonomie ist, daß den anfänglichen hohen Investitionsausgaben erst im Zeitablauf sukzessive die Amortisationen wieder entgegenströmen und somit die Anfangsphase einer Investition typischerweise davon geprägt ist, daß die Einkommen systematisch höher sind, als der auf dem Markt befindliche Angebotswert. Soweit man sich den typischen Verlauf einer Investition ansieht

http://www.der-wirtschaftsingenieur.de/index.php/produktentstehung/

erkennt man unmittelbar, daß die Gleichheit von Einkommen und Ausgaben lediglich eine Episode in einem dynamischen Prozess ist. So läuft z.B. in einer Phase hoher Investitionen die Einkommensbildung dem Angebotswert voraus, so daß sich unmittelbar Preisauftriebstendenzen ergeben, welche die ursprüngliche Investitionskalkulation als zu pessimistisch darstellen. Die damit üblicherweise verbundenen Preisauftriebstendenzen sind über induzierte Lohnsteigerungen dann entweder der Beginn eines Inflationsprozesses oder wahlweise bei einer Lohnstabilität der Beginn einer Ungleichverteilung von Einkommen und dann auch Vermögen.

Begreift man also Marktwirtschaft als ein monetäres System, dann handelt es sich hierbei um eine Rückkoppelungsschleife, bei der es einen unabhängigen Pol und einen abhängigen Pol gibt. Der unabhängige Pol ist die Seite der Investition, die abhängige Seite ist die Seite der Einkommensverwendung, weil diese erst entsteht, wenn investiert worden ist. Das heißt aber wiederum, daß auf der einen Seite die Investition die zentrale Bestimmungsgröße für das Einkommen darstellt und der Konsum damit mittelbar von der Investition abhängig ist, während andererseits die Geldnachfrage auf dem Warenmarkt (= der Markt zur Erwirtschaftung des Schuldendeckungsmittels) ebenfalls von der (zeitlichen Struktur der) Investition bestimmt wird.

Investition-Diagramm

(Man beachte, daß entgegen der Gepflogenheit der Ökonomen hier die unabhängige Variable auf der Abszisse abgetragen ist!!)

Durch diese für eine monetäre Ökonomie charakteristische Hierarchisierung ökonomischer Entscheidungen – Investition einerseits und davon abgeleitet Konsum/ Sparen andererseits – wird für die Marktwirtschaft ein dynamisches Aktivitätsniveau definiert, welches sich aus der Bereitschaft zur Investition speist und damit von genuinen Vermögensinteressen gesteuert wird. Insofern ist eine Theorie einer monetären Marktwirtschaft durch zwei Entscheidungsebenen geprägt: durch eine Interaktion von Banken und Unternehmen, die zu Investitionsprozessen führen, die mit einer Geldausgabe beginnen und die einen kontinuierlichen Amortisationsprozeß nach sich ziehen und dem Komplement der Wiedererwirtschaftung des ausgegebenen Geldes auf dem Warenmarkt und nicht durch eine elementare Interaktionsfigur – dem Tausch – den man heutzutage höchstens noch auf nichtkommerziellen Basaren anzutreffen pflegt.

Die Konsequenzen für die Markttheorie herkömmlicher Prägung sind nicht wirklich erfreulich. Nicht nur, daß der Arbeitsmarkt seine Stellung als eigenstänger Markt verliert, sondern auch die Erkenntnis, daß es auf dem Gütermarkt nicht primär um die Befriedigung individueller Interessen geht. Natürlich wird auf den Arbeits- und Gütermärkten gefeilscht was das Zeug hält, für die Frage, auf welchem Niveau sich das gesamtwirtschaftliche Aktivitätsniveau einpendelt sind derartige Aspekte lediglich sekundär, weil sich dadurch der zentrale Mechanismus, der aus der Kruschwitz-Investition besteht, überhaupt nicht aushebeln läßt.

Man mag eine gewisse Trauer dabei empfinden, daß die Vorstellung vom Konsum als Endzweck ökonomischen Handelns einer nüchternen Kalkulation über den monetären Ertrag einer Investition weichen muß – aber Märchen sind ja auch nur dazu da, um Emotionen zu befriedigen.

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