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Geld war noch nie ein Passivum!

Es gibt Irrtümer, die lassen sich anscheinend nicht ausrotten, weil sie entweder dem Anschein nach plausibel sind, oder für irgendwelchen windigen Polit-Aktivismus benötigt werden. Konkret geht es hier um die Frage, ob von der Zentralbank emittierte Banknoten nun für diese ein Aktivum sind oder nicht. Diese Frage ist deswegen so komplett mit Fallstricken gepflastert, weil das ‚corpus delicti‘, also die Banknoten oder Bargeld in der Jahresbilanz einer Zentralbank nicht auftaucht und damit das Feld der Spekulationen und Mutmaßungen aufs beste vorbereitet ist. Nun habe ich ja in dem Post

felix qui potuit rerum cognoscere causas

ausgeführt, daß Bargeld auch für die Zentralbank ein Aktivum ist, weil sie nur durch die Übergabe eines Aktivums die üblicherweise von den Geschäftsbanken gestellten Bargeldanforderungen begleichen kann. Daß Bargeld überhaupt in der Bilanzbuchhaltung auftauchen kann wird dadurch erreicht, indem von dem exklusiven Vorrecht einer Zentralbank Gebrauch gemacht wird, Banknoten emittieren bzw. in Umlauf bringen zu können. Daß dieser (zur Auslieferung bestimmte) Bargeldbestand es nicht bis in die Jahresabschlußbilanz schafft liegt schlichtweg daran, daß sobald die „Ausgangskasse“ gefüllt wird, postwendend irgendein Bargeldtransporter vorfährt und den Kassenbestand wieder auftragsgemäß leerräumt. Das ist (fast) so wie beim Geldautomaten: dem Abgang bei der Kasse steht ein Abgang bei den Verbindlichkeiten gegenüber, womit im Grunde genommen sämtliche Fragen hinsichtlich der Eigenschaft von Bargeld ein Aktivum zu sein als geklärt angesehen werden können.

Nun ist es ja nicht so, daß auch angesichts dieser Kenntnisse nicht der eine oder andere trotzdem wieder aus dem Mustopf kommen würde und die naiv-infantile Behauptung in die Welt setzte, daß das Bargeld ja doch ein Passivum der Zentralbank darstellen würde, weil – man sieht ja – der Bargeldumlauf in der Jahresbilanz auf der Passivseite aufgeführt sei. Zur Bekräftigung des „Arguments“ wird dann sogleich – natürlich nur zur „Vereinfachung“ – der wesentliche Bezeichnungsteil (also: -umlauf) elegant weggelassen, womit dann „bewiesen“ wäre, daß Bargeld ja doch eigentlich eine Schuld der Zentralbank darstellen würde. Es soll Leute geben, die sich durch derart windige „Beweisführungen“ hinter die Fichte führen lassen und fortan glauben, sie besäßen mit einer Banknote im Portemonnaie eine „Forderung“ an die Zentralbank. Nun ist auch dem letzten Verunsicherten klar, daß man damit bei der Zentralbank nichts fordern kann (obwohl es verbohrte Zeitgenossen gibt, die genau das glauben), so daß ersatzweise die „Forderung“, die bei der Zentralbank nicht einlösbar wird dann wenigstens doch eine Forderung auf das BIP (oder sonstige gesamtwirtschaftliche Güterhaufen) sei und somit letztlich doch eine „Schuld“ damit eintreibbar geworden sei. Die Charakterisierung als „naiv-infantil“ ist übrigens deswegen so, weil man als Kind auch erst mal lernen muß, daß man mit dem Lutschen an dem auf dem Display von Papis Smartphone dargestellten Eisbecher nicht wirklich die erwartete Befriedigung hinsichtlich eines sensationellen Geschmackserlebnisses erreichen kann. So auch hier: es wird Bargeld (ohne -umlauf) gelesen und sofort entsteht die Vorstellung eines monströsen Dagobert Duck Geldspeichers, was nichts anderes heißt, als daß die eigentliche Sache mit dem Verweis auf die Sache identifiziert wird. Bei Erwachsenen ist das allerdings dann eine Form der (kognitiven) Schizophrenie…

Nun gibt es ja noch die historisch argumentierenden Zeitgenossen, welche keine Gelegenheit auslassen zu erklären, daß „füher“ eine Banknote ja schließlich eine Forderung an/ Verbindlichkeit der Zentralbank gewesen sei, weil ja auf jeder Banknote vermerkt war, zu welchem Umtauschsatz sie bei der Zentralbank in eine (mikroskopische) Quantität an Gold oder ähnlichen Klumperklitzchen eingelöst werden konnte. Nun weiß man ja, daß derartige Zusagen nur solange Bestand haben, wie nicht „zu viele“ derjenigen, die solche Forderungspapiere in Händen halten, auf die kolossal geniale Idee kommen, ihr Einlösungsrecht gleichzeitig wahrnehmen zu wollen. Tritt dieser Fall ein, heißt es logischerweise „April, April“ und fortan wird das von der Einlösbarkeit befreite Papiergeld zu genau dem ultimativen Geldschuld-Erfüllungsstandard, welches es bis heute ist.

Was man bei dieser Metamorphose allerdings nicht mit in Verbindung bringen sollte ist die Vorstellung, daß „früher“ die Banknoten, die ja tatsächlich eine Schuld der Zentralbank darstellten, schon deswegen, weil sie für dessen Besitzer eine Forderung auf Gold o.ä. darstellten, auf der Passivseite der Zentralbankbilanz zu finden wären. Das liegt nämlich daran, daß „früher“ die Banknoten den Charakter eines (Inhaber-)Schuldscheins hatten. Dazu sollte man sich vergegenwärtigen, daß ein Inhaberschuldschein was damit zu tun hat, daß in ihm eine Forderung enthalten ist, wobei die Urkunde selbst die Legitimation darstellt, diese Forderung auch fällig stellen zu können. Letzteres führt dazu, daß „frühere“ Banknoten sog. Inhaberpapiere darstellten, wobei ein Inhaberpapier dadurch gekennzeichnet ist, daß schon der Besitz dieses Wertpapieres den jeweiligen Inhaber dazu berechtigt, die in dem Papier enthaltene Forderung geltend machen zu können. (Heutzutage äußert sich diese Eigenschaft von Inhaberpapieren u.a. darin, daß auch der nichtberechtigte Besitzer über dieses Papier rechtmäßig verfügen kann, sprich: auch mit geklautem Geld kann rechtswirksam bezahlt werden. Allerdings sind heutige Banknoten den Inhaberpapieren „nur“ gleichgestellt, heißt: sie sind keine Inhaberpapiere mehr!)

Schaut man sich diese Geschichte jetzt genauer an wird klar, daß eine (Zentral-)Bank, die eine Forderung auf sich verbrieft, mit der Erstellung dieses Papiers ein Aktivum erzeugt, welches zunächst erst mal eine Forderung auf sie selbst darstellt. Eine Forderung (auch diejenige, die auf einen selbst ausgestellt ist) ist aber auf jeden Fall ein Aktivum, welche aufgrund der doppelten Buchhaltungsregeln auf der Passivseite ebenfalls verbucht werden muß, so daß buchhalterisch gesehen eine (interne) Buchung vorgenommen wird, bei der quasi eine Forderung auf sich selbst einer Verbindlichkeit auf sich selbst gegenübersteht. Der Unterschied zwischen den Buchungen ist, daß sich die Passivbuchung auf das Existieren eines Wertpapiers (jetzt – noch – auf der Aktivseite) bezieht, während die Aktivbuchung das tatsächliche(!) Vorhandensein dieses Wertpapieres in der (Dokumenten-)Kasse anzeigt. Wird nun von der (Zentral-)Bank diese „Eigenforderung“ dazu verwendet ein Aktivum (z.B. Gold) zu erwerben, dann vollzieht die Bank damit einen „Aktivtausch“, indem es zu einer gegenseitigen Übergabe von Inhaberschuldschein(en) gegen z.B. die vereinbarte Goldmenge kommt. Diese verbrieften „Forderungen“ des bzw. nun gegen den Emittenten sind in der Hand des Erwerbers aber auf einmal zu „Geld“ geworden, welches von nun an fröhlich durch die Welt zirkulieren kann und seine segenspendende Wirkung zur „Erleichterung des Tauschverkehrs“ spielen kann. (Wo ist der Ironie-Tag…?)

Was man sich bei der ganzen Geschichte auf jeden Fall klar machen sollte ist die Tatsache, daß selbst in den Zeiten, als „Geld“ aus der Perspektive des Publikums noch eine Forderung gegen die (bzw. eine Schuld der) Zentralbank war, aufgrund der Tatsache, daß diese Forderung in verbriefter Form vorlag, es sich dabei um ein Aktivum gehandelt hat, wobei es nicht darauf ankommt, ob sich dieses Aktivum noch in der Hand des Emittenten befindet oder in der Hand eines Erwerbers. Vielleicht kennt der eine oder andere noch das Konstrukt des sog. Solawechsels, welches dem Inhalt nach letztlich ein verbrieftes Zahlungsversprechen des Ausstellers darstellt. Sobald ein solches Wertpapier erstellt ist, muß dessen (aktive) Existenz bereits als Passivum verbucht werden, selbst wenn noch keine Verfügung darüber getätigt wurde. Wenn man so will dokumentiert die Passivposition die Existenz des sich auf der Aktivseite befindlichen Wertpapiers, die auch solange als Passivposition erhalten bleibt, wie dieses Wertpapier existiert bzw. sich „in Umlauf“ befindet. Die Ausbuchung dieser Position erfolgt mithin auch nicht schon dann, wenn dieses Wertpapier zur Zahlung vorgelegt und der Betrag beglichen wurde, denn das verbriefte abstrakte Zahlungsversprechen existiert ja nach wie vor. Eine Löschung erfolgt erst dann, wenn das bezeichnete (da ist sie, die Referenz) Wertpapier vernichtet wird, womit die Berechtigung der Existenz der betreffenden Passivposition unmittelbar hinfällig wird.

Der wesenserhebliche Unterschied zur heutigen Banknote liegt lediglich darin, daß der Forderungsinhalt weggefallen ist, so daß seitens des Gesetzgebers es wohl für nötig gehalten wurde die damals neuen Banknoten mit einem Annahmezwang auszustatten. Man kann durchaus vermuten, daß diese Vorschrift für eine Übergangszeit sinnvoll war, wo Banknoten mit „Forderungsinhalt“ und „amputierte“ Banknoten gleichzeitig kursierten. Witzigerweise ist diese Vorschrift noch heute in Kraft und wird als wesentliche Eigenschaft des Geldes gehandelt, obwohl es eigentlich durch Zeitablauf und Währungsreform überflüssig geworden ist, dem Geld diese besondere Eigenschaft anzudichten. Denn sobald ein Gläubiger die vertraglich vereinbarte Leistung nicht annimmt, kommt er in Annahmeverzug, gleichgültig ob es sich dabei um das „gesetzliche Zahlungsmittel“ handelt oder nicht. Und ist die Gegenleistung nicht das gesetzliche Zahlungsmittel, so kann der Schuldner höchstens mit Hilfe juristischer Winkelzüge seine Leistung in Geld „ummünzen“. (Die Geschichte vom „Kaufmann von Venedig“ ist ein illustres Beispiel dafür.) Wie hier von mir schon mehrfach angemerkt wurde ist das Interesse der Unternehmen, reale Leistungen für ein stoffwertloses Geld verkaufen zu wollen darin begründet, daß – normalerweise – die Unternehmen Nettoschuldner sind und deswegen zur Leistung des Kapitaldienstes dazu gezwungen sind, die als Kosten ausgegebenen Geldscheinchen durch den Verkauf der Waren wieder zurückzuerhalten. Das legt den Finger auf die Frage, auf welche Weise Geld in das Wirtschaftsgeschehen integriert werden sollte, wobei sich m.E. gezeigt hat, daß eine auf Kreditbasis erfolgende Integration von Geld zu genau den Effekten führt, die in den entwickelten Ländern beobachtet werden können: Käufermärkte und eine an Paranoia grenzende Institutionalisierung hinsichtlich der Durchsetzung von Geldforderungen. Aber das nur nebenbei…

Die eigentliche Kuriosität an dieser Betrachtung liegt aber an einer ganz anderen Stelle. Wenn man sich den Werdegang einer Banknote zu den Zeiten der Goldwährung ansieht, erkennt man auf einmal, daß das, was heutzutage vielfach die Gemüter erhitzt, bereits „zu Kaisers Zeiten“ längst gang und gäbe war: denn auch damals schon wurde das Medium, welches als Zahlungsmittel in der Wirtschaft zirkulierte AUS DEM NICHTS erzeugt. Denn ein Eigen- oder Solawechsel (als konkrete Ausformung eines auf einen selbst ausgestellten Schuldscheins) ist genau dann, wenn er sich noch im Besitz des Ausstellers befindet nichts weiter als eine verbriefte „Schuld“ an sich selbst, die deswegen, weil sie als (Forderungs-)Dokument vorliegt eine rechtlich eigenständige aktive Rolle einnimmt. Denn als rechtlich abstraktes Inhaberpapier erlangt dieses Dokument eine gekürte Selbständigkeit (ähnlich wie eine Kapitalgesellschaft zu einer rechtlich selbständigen – juristischen – Person wird), die es erforderlich macht sie als Aktivum zu bilanzieren, wobei das notwendigerweise existierende zugehörige Passivum lediglich die Existenz dieses (aktiven) Forderungspapiers dokumentiert. Sobald das Forderungspapier das Haus des Ausstellers verläßt, mutiert es für ihn zu einer Verbindlichkeit, ohne daß jedoch die Eigenschaft eine Forderung und damit ein Aktivum zu sein dem Papier verloren gehen würde. Mit einer solchen Konstruktion ist dann die Verfügung über diese Urkunde eine einfache Angelegenheit des Vertragsrechts, denn eine solcher – nunmehr – sog. fungibler Schuldschein kann gegen eine andere Sache getauscht/ verkauft werden und man kann sogar die zeitweilige Nutzung dieser Urkunden gewähren, was dann zur Erzielung eines Zinsgewinns führt. Und auf einmal ist man ohne große Winkelzüge machen zu müssen bei der Kreditvergabe eines aus dem Nichts entstandenen Inhaberschuldscheins angelangt – die Verbriefung macht es möglich.

Fazit: zirkulierendes Bargeld war noch NIE ein Passivum in der (Zentral-)Bankbilanz und wurde als eine vom Aussteller gegen sich selbst ausgestellte Forderung auch schon immer aus dem Nichts geschöpft. Wer sich heutzutage darüber echauffiert, daß die Geldschöpfung aus dem Nichts zu einer Pervertierung der „guten alten Zeit“ geführt habe, wo noch alles nicht nur Hand und Fuß sondern sogar noch eine „Deckung“ hatte, kann sich nun einfach sagen lassen, daß der einzige Unterschied zwischen dem „früheren“ und dem „heutigen“ Geld darin besteht, daß der Forderungsinhalt des ehemaligen Forderungspapiers verloren gegangen ist – und damit auch der Forderungscharakter des Bargeldes. Daß der Erfolg der Emission eines stoffwert- und forderungswertlosen Geldes durch eine Institutionalisierung möglich wurde, welche die Integration von Geld in die „Wirtschaft“ vorwiegend über eine Kreditvergabe organisiert, mußte auch erst in langen Phasen von Versuch und Irrtum herausgefunden werden. Das Ergebnis ist: es geht auch ganz gut ohne Gold, was allerdings vor anderen Übertreibungen seit der „Liberalisierung der Finanzmärkte“ nicht – mehr – schützt. Da müßte man sich mal was Intelligentes einfallen lassen…

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Und was ist nun auf dem Konto?

Jeder kennt doch den Spruch, wenn jemand sagt: „Ich habe noch Geld auf dem Konto!“ Mit einer derartigen Äußerung soll dargestellt werden, daß für einen bestimmten Betrag Zahlungsfähigkeit vorliegt. Normalerweise ist eine solche Aussage einigermaßen korrekt, wenn es sich bei dem kontoführenden Institut um ein zahlungsfähiges Unternehmen handelt. Aber vergleichen Sie mal dieselbe Aussage im Fall der Kaupthing-Bank, wo es auch eine Vielzahl von Kunden gab, die bei dieser Bank irgendwo „Geld auf dem Konto“ hatten. Da gab es nun diese blöde Situation, wo diesen Kunden aufgefallen ist, daß das Geld, was sie angeblich auf dem „Konto hatten“ weder für Auszahlungen noch für Überweisungszwecke verwendet werden konnte. Was könnte nun der Grund sein, daß das „Geld was auf dem Konto ist“ von der betreffenden Bank nicht einfach „überwiesen“ werden konnte?

Die Antwort ist so einfach wie simpel: auf einem Konto ist NIE Geld!

Der Grund dafür ist nicht wirklich schwer einzusehen: das liegt daran, daß eine Bank zwar Ihr Konto führt und im besten Fall bei Ihnen verschuldet ist (=Ihr Konto ist im ‚Haben‘, was bedeutet, daß die Bank in dieser Höhe bei Ihnen Verbindlichkeiten hat – und Sie das Geld gerade NICHT haben), aber das ‚Haben‘ auf dem Konto (was die Sicht der Bank markiert, denn die hat(te) das von Ihnen beanspruchte Geld) bedeutet ja gerade, daß auf Ihrer eigenen „Bilanz“ das Konto-Soll bedeutet: sollten (oder könnten) Sie haben im Sinne von besitzen, womit es sich in Ihrem Eigentum befinden würde. Auch wenn die vorstehende Version eine üble Verkalauerung der buchhalterischen Gegebenheiten darstellt, sollte jedem Kontoinhaber bei eingehender Betrachtung der Sachlage dann doch irgendwann dämmern, daß die Geschichte mit dem „Geld auf dem Konto“ nicht mehr ist, als ein Beruhigungs-Placebo, was die Banken in die angenehme Lage versetzt nicht erklären zu müssen, warum sie, wie eine landläufige Formulierung – Die Banken arbeiten mit dem Geld! – punktgenau ausdrückt, das durch Einzahlung oder Überweisung eingegangene Geld für irgendwelche anderen Zahlungsverpflichtungen verwenden. (Was sie jedenfalls nicht tun ist für den Zahlungseingang des Kunden eine kleine Schatulle anzulegen, in der sie das eingegangene Geld „einlegen“ um es dann beschriftet mit dem Namen des Kunden in den großen Geldspeicher zu tun.)

Diese Tatsache wird üblicherweise in der verklausulierten Weise zugegeben, daß das Zahlungskonto als sog. Verrechnungskonto geführt wird, auf dem die laufenden Zahlungsein- und -ausgänge miteinander verrechnet und als SALDO AUSGEWIESEN werden! Das heißt, daß die Mitteilung eines Kontostandes nicht etwa etwas mit einer Art Pegelstand zu tun hat, bei dem dasjenige, was gemessen wird, im Überfluß oder als Mangelvolumen tatsächlich (oder auch nicht) VORHANDEN ist – ein Pegelstand über einem historischen Höchststand hat was damit zu tun, daß das, was gemessen wird, in einem (üblicherweise unerwünschtem) Ausmaß tatsächlich vorhanden ist. Diese Vorstellung von „prall gefüllt“ ist jedoch im Falle eines Bankkontos zwar ganz angenehm, trifft aber in keiner Weise die tatsächlichen Verhältnisse, denn wie vielfach kolportiert wird, steht dem (monströsen) Volumen von Geldforderungen ein üblicherweise vergleichsweise geringer Zahlungsmittelbestand (Basisgeld) gegenüber. Alleine dieser Umstand, welcher unmittelbar an den sagenumwobenen Geldmultiplikator erinnert, sollte einem Bankkunden schon mal zu denken geben, denn der „Multiplikator“ heißt nicht deswegen so, weil er aus den eigenen paar Kröten ein (mikroskopisches) bißchen mehr macht, sondern weil – statistisch gesehen – gemessen an dem gesamten Verbindlichkeitsvolumen lediglich ein Bruchteil an Liquidität  für Auszahlungs- oder Überweisungszwecke der Kunden zur Verfügung steht. Statt also brav auf dem Konto zu hocken und darauf zu warten, daß der erlösende Gang zum Geldautomat der Langeweile ein Ende bereitet, jetten die Geldscheinchen (bzw. ihr virtuelles Pendant aka „Reserven“ – auch wenn das „nur“ eine Referenz auf Geldscheinchen ist) in 1000 anderen Missionen um die Welt – während der Kunde (fast) alleine zu Hause sitzt mit seinen – ja was eigentlich?

Dazu muß man sich nur mal ansehen, was man so mit einem im Haben befindlichen Kontostand inhaltlich verbinden kann, sprich: was kann man denn mit einem Guthaben auf dem Konto eigentlich anfangen? Die einfachste Sache ist zum Geldautomaten zu gehen, dort der Bank eine Forderung auf Bargeld mitzuteilen, um nach wenigen Sekunden die Forderung erfüllt zu bekommen. Nun kann man aber mit einem Kontoguthaben noch eine andere Sache anstellen, nämlich eine Weisung an die Bank erteilen, daß diese dafür sorgen möge, daß eine bestimmte Person eine Kontogutschrift erhält. Dieser Vorgang – Gutschriftsweisung wäre eigentlich angemessener als Überweisung – ist aber sachlich etwas anderes, als die Mitteilung über die Auszahlung von Bargeld, weil hier die Eigenschaft des Zahlungsdienstleisters erscheint, welcher das Ergebnis eines Zahlungsvorgangs bewirken soll, welchen der Weisungsgeber nicht selbst ausführen möchte oder kann. (Das vom Zahlungsdienstleister geschuldete Ergebnis ist, den Kunden von seiner Verbindlichkeit zu befreien!) Dann kann man auch noch seine Verfügungsrechte selber beschränken, indem man sich verpflichtet von seinen Verfügungsrechten für eine Weile keinen Gebrauch zu machen, was immerhin zu einem mikroskopischen Zinsgewinn von wenigen EURO führen kann – die Jahrespizza ist damit schon mal gesichert…

Wenn also der Bankkunde zu Hause auf seinen Haben-Kontostand schaut, dann schaut ein Kaleidoskop von Verfügungsrechten zurück, die ihm zurufen: „Nutze mich, Nutze mich!“. Der Verfügungsrechteinhaber muß sich nun entscheiden, ob er diesem Gequengel folgt oder nicht und wenn ja, welche der verschiedenen Optionen nun ausgeübt werden soll. Wie das bei der Ausübung von Optionen nun mal so ist, wird erst dann, sobald eine Entscheidung getroffen ist, das entsprechende Procedere in Gang gesetzt, was die Bank dazu veranlaßt ggf. Geld in Bewegung zu setzen, womit zumindest bei Aktivierung einer dieser Optionen dasjenige eintritt, was von einer Bank zu erwarten ist: daß sie (zu Lasten der Referenz auf Geld, sprich Kontoguthaben) eine Transaktion vornimmt, die tatsächlich etwas mit Geld zu tun hat. Das ist insbesondere hinsichtlich der Nutzung des Verfügungsrechts „Weisung an die Bank zur Erzeugung einer Kontogutschrift zugunsten eines Verfügungsrechteempfängers“ interessant, weil immer noch die Vorstellung herumgeistert, daß es möglich wäre „von dem Konto eine Überweisung“ vorzunehmen, womit suggeriert wird, daß irgendeine virtuelle Geldfee das eigene Konto von einer virtuellen „Geldsache“ leerräumt und ein anderes Konto damit füllt. Die schnöde Wahrheit ist, daß die Bank in ihrer Eigenschaft als Zahlungsdienstleister die ihr zur Verfügung stehenden Verfügungsrechte (i.d.R. gegenüber der Zentralbank) nutzt, um das gewünschte Ergebnis zugunsten des Verfügungsrechteempfängers zu erzielen. Und soweit die Bank des Empfängers die ihr zufließenden Verfügungsrechte (aka „Reserven“) auch tatsächlich in Empfang nimmt (und nicht längst schon wieder anderweitig verdisponiert hat), geht mit dem „Reserve“-Eingang die Erteilung der Gutschrift einher.

Schon diese kursorische Ventilierung der genannten möglichen Optionen ein Kontoguthaben zu verwenden macht klar, daß die übliche Charakterisierung eines Kontoguthabens als „Forderung auf Geld“ bei weitem zu kurz greift. Denn erst die Möglichkeit der Bank die Weisung (= einseitige empfangsbedürftige Erklärung) erteilen zu können einer bezeichneten Person ein bestimmtes Volumen an Verfügungsrechten zukommen zu lassen, macht ein Konto zum bequemen Instrument der „Zahlungsabwicklung“. Das Interessante dabei ist, daß diese Abwicklung ohne Geld funktioniert, welches sich im Eigentum des Auftraggebers befinden muß, denn die Bank verwendet das ihr zur Verfügung stehende (= sich in ihrem Eigentum befindliche) Dispositions-Volumen an Zentralbankgeld, um den Auftrag des Kunden zu erfüllen – und nicht das Geld des Kunden. Die Nutzung eines Zahlungsdienstleisters funktioniert also erst dann, wenn gerade KEIN Geld auf dem Konto ist, sondern ein Konto „nur“ eine Referenz auf (gelddenominierte) Verfügungsrechte darstellt. Klingt abstrakt, ist es auch, aber so funktioniert die Operationsweise von Banken: den Kunden stehen „lediglich“ die Verfügungsrechte als Referenz (bzw. Dispositionsrecht) über ein bestimmtes Geldvolumen zur Verfügung, die Banken nutzen die Referenz auf Bargeld (= „Reserven“), um die eigentlich zu übertragende Sache (Bargeld) nicht anfassen zu müssen, was nur deswegen geht, weil bei „Reserven“ kein „counterpart“-Risiko existiert, denn „Reserven“ können jederzeit vollumfänglich in Bargeld umgewandelt werden – weswegen diese sinnlose Übung auch (meist) unterbleibt.

Wem es bei den vielen „Referenzen auf“ etwas schwindlig geworden ist, hier noch mal schnell die Kurzversion: ein Kontoguthaben ist ein Verfügungsrechtebündel, welches bei Ausübung einer der verfügbaren Optionen zu Aktionen des Zahlungsdienstleisters führt. Eine Forderungsstellung führt zur Auszahlung des Geschuldeten, welches damit (wieder) in das Eigentum des Forderungsberechtigten gelangt. Bei einer Gutschriftweisung wird vom Zahlungsdienstleister das Ergebnis geschuldet, daß dem Empfänger ein bezeichnetes Verfügungsrechtevolumen gutgeschrieben wird. Möglich wird das Ganze dadurch, daß auf dem Konto sich gerade KEIN Geld befindet, sondern nur eine Referenz auf ein Volumen von Weisungsrechten…

Für die eingangs gestellte Frage gibt es damit auch eine – vielleicht nicht ganz so angenehme – Antwort. Denn im Grunde ist die Frage „Was ist AUF dem Konto?“ schlichtweg falsch gestellt, weil – das macht das Wesen der Passivseite aus – dort lediglich Verweise darauf existieren, woher etwas gekommen/ wohin etwas gegangen ist. Daß die Umgangssprache das so bezeichnet darf analytisch nicht dazu führen zu glauben, daß auf der Passivseite vorhandene Mengen zu verorten wären. Nochmal: dort stehen Referenzen/ Verweise – sonst nichts und erst recht kein Geld! Korrekt wird es dann, wenn gefragt wird: welche Rechtsfolgen kann ich mit den dort ausgewiesenen Verfügungsrechten bewirken? Das klingt zwar nicht so sexy wie die Vorstellung von einem bis zum platzen gefüllten Geldspeicher, aber vielleicht ist es ja auch mal an der Zeit, die Sozialisationsdefekte, die ganze Generationen mit Dagobert Duck eingesogen haben, durch ein wenig Sachlichkeit ein bißchen zu korrigieren. Über die „Sparschwein“-Theorie des Bankkontos könnte dann vielleicht doch irgendwann der gnädige Mantel des Vergessens ausgebreitet werden…

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Und was ist nun Geld?

garachicoWenn man versucht anderen etwas zu erklären ist es manchmal so, daß man sich selbst mehr erklärt als vorgesehen. So geschehen während der Antwort auf einen Kommentar auf Timo Ollech, der sich in Bezug auf ‚bitcoin‘ danach erkundigte, ob dort der Themenbereich Verpflichtungs-/ Erfüllungsgeschäft abgebildet werden könne. Heraus kam, daß die ‚blockchain‘ der Pferdefuß der digitalen Übermittlung von Information ist, denn diese dient dazu, zu verifizieren, wer wem einen bestimmten ‚bitcoin‘-Betrag übertragen hat in dem Sinne, daß der Empfänger nunmehr als rechtmäßiger Eigentümer der entsprechenden Krypto-Informationssequenz in der ‚blockchain‘ gelistet ist. Verifizieren heißt hierbei das Anlegen einer Multiplizität von Datenspuren darüber, daß A an B eine bestimmte Informationssequenz eigentumsrechtlich übertragen hat. Da man ja Krypto-Informationen beliebig kopieren kann muß also die ‚blockchain‘ quasi wie das Banksystem darüber Buch führen, wer wieviel und welche(!) ‚bitcoins‘ in seinem ‚wallet‘ hat.

Der eigentliche Aha-Moment war aber die Erinnerung an eine frühere (vorläufige) Erkenntnis, daß bei einer Barzahlung letztlich nur die auf dem Geldschein aufgedruckte Registriernummer das entscheidende Feature ist, welches den Geldschein mit der Schuldentilgungsfähigkeit ausstattet, die üblicherweise fälschlich dem Papier zugerechnet wird. Die Bezeichnung als „Papiergeld“ legt nämlich nahe, daß es der Geldschein ist, welcher eine Zahlung zuwegebringt, so daß sich unwillkürlich die Vorstellung von einem stofflichen Etwas im Kopf etabliert, womit dann die Verwechslung mit einer realen Sache wie dem Gold sich quasi schon wie von alleine ergibt, denn wenn eine faßbare Sache als Geld fungiert liegt es nahe zu denken, daß auch andere reale Dinge als Geld fungieren könnten und gewissermaßen die Ausprägung von Münzen aus Edelmetallen als natürliche „Geldform“ erscheint. Man wird also schon durch die Bezeichnung „Papiergeld“ auf eine falsche Fährte geführt, weil es nicht das (registrierte) Papier ist, welches Schuldentilgungsfähigkeit begründet, sondern die auch auf dem Papier aufgedruckte Information, daß die Zentralbank die Information mit der Registriernummer XYZ mit einer Schuldentilgungsfähigkeit von z.B. 100 € ausgestattet hat. (Das Interessante bei dieser Geschichte ist, daß es mit dem Konstrukt „Papiergeld“ möglich ist die Information über Schuldentilgungsfähigkeit zu einem Gegenstand der (analogen) Verfügung zu machen, ohne daß dabei eine dritte Partei Überwachungs- und Kontrollaufgaben wahrnehmen muß.)

Daß es sich so verhält wie oben beschrieben erkennt man sehr schön an einem Gedankenexperiment: nehmen wir mal an aus dem „Ausgangslager“ für Bargeld der Zentralbank würde ein Bündel Banknoten entwendet, welches für die Tilgung von Zentralbankschulden vorgesehen war. Die entwendeten Geldscheine sind unter Beachtung aller Vorschriften erstellt und gekennzeichnet worden und wären somit im Publikumsverkehr als gültiges Schuldentilgungsmittel verwendbar. Da es sich hier um keine Fälschungen handelt müßte man davon ausgehen, daß es sich bei diesen unrechtmäßig in Verkehr gebrachten Geldscheinen um das gesetzliche Zahlungsmittel handelt. Und doch ist es nicht so, weil diesen Geldscheinen nämlich das entscheidende Merkmal fehlt von der Zentralbank als gültiges Schuldentilgungsmittel deklariert worden zu sein. Diese Deklaration der Schuldentilgungsfähigkeit findet sich als Eintrag in der Datenbank der Zentralbank, in der für jeden einzelnen emittierten Geldschein neben der Registriernummer auch die Denominierung (Zahlaufdruck) und das Datum der Emission (und wahrscheinlich noch 100 weitere Detailangaben) aufgeführt sind, so daß eine Zentralbank jederzeit angeben kann, welche der umlaufenden Registriernummern (auf den von ihr ausgegebenen Geldscheinen) gültig sind und welche nicht. Das bedeutet, daß diejenigen Scheine, deren Registriernummer nicht in der Bargeld-Datenbank aufgeführt sind auch keine Schuldentilgungsfähigkeit besitzen – und mithin Falschgeld sind. (Das ist im Hinblick auf den §935 (2) BGB eine interessante Fragestellung…)

Es mag vielleicht auf den ersten Blick verwunderlich erscheinen, daß ein unter Beachtung aller Vorschriften hergestellter Geldschein kein gültiges Schuldentilgungsmittel sein soll, aber diese Tatsache ergibt sich aus dem Umstand, daß erst der hoheitliche Akt der Emission einem Geldschein als Träger der Information über Schuldentilgungsfähigkeit die Eigenschaft gültiges Schuldentilgungsmittel zu sein verleiht. Das hat ganz direkte Konsequenzen für den Geldschein, denn es erweist sich, daß der Geldschein lediglich der Datenträger für die entscheidende Information „emittierter Geldbetrag“ ist auch wenn man dem Geldschein nicht ansehen kann, ob der zugehörige Dateneintrag in der Bargeld-Datenbank der Zentralbank auch tatsächlich existiert. Dadurch drängt sich der Vergleich mit einer Kryptosequenz auf, weil hier die aus dem ‚mining‘ entstandenen Kryptoinformationssequenzen im Grunde genommen dieselbe Funktion aufweisen wie die von einer Zentralbank vergebenen und emittierten Registriernummern. Während jedoch die im Grunde auch nur digital vorliegende Information über Schuldentilgungsfähigkeit auf einem analogen Medium wie dem Geldschein einigermaßen fälschungssicher ist, muß eine ausschließlich digitale Kryptoinformationssequenz überhaupt erst einmal dagegen geschützt werden millionenfach kopiert zu werden. Man braucht also gewissermaßen eine Buchhaltungsinstanz, welche die Eigentumsrechte an diesen Informationen an bestimmte ‚wallets‘ zurechenbar macht und somit das Eigentum an dieser Informationssequenz zweifelsfrei festgestellt werden kann. Die Monströsität, die dazu erforderlich ist, ist die sog. ‚blockchain‘, die im Grunde dazu da ist aufzuzeichnen, wer gerade an wen wieviel und welche (sic!) Kryptoinformationen gesendet hat. Im Gegensatz dazu ist die Übertragung der auf einem analogen Medium gespeicherten Information „Geld“ (da haben wir das G-Wort) vergleichsweise simpel zu bewerkstelligen, indem der Geldschein die Hände wechselt und damit das Eigentum an der Information über Schuldentilgungsfähigkeit auf den Empfänger übergeht. Während jedoch i.d.R. niemand anders als der Eigentümer über den Inhalt des eigenen Portemonnaies Bescheid weiß muß in der ‚blockchain‘ nicht nur der mengenmäßige Inhalt eines ‚wallets‘ dokumentiert sein, sondern es müssen auch die Daten über die jeweiligen individuellen Krypto-Informationssequenzen aufgeführt sein – das ist etwa vergleichbar damit, daß die Zentralbank wüßte, welche Geldscheine mit welchen Registriernummern sich gerade im Augenblick in Ihrem Portemonnaie befinden…

Dadurch, daß die Information der Zentralbank auf einem (Papier-) Datenträger aufgetragen wurde entsteht aber nun der angenehme Effekt, daß die Übergabe dieses Informationsträgers gleichzeitig die in ihm enthaltene Information mit überträgt und somit ein Eigentumsübergang der enthaltenen Information durch ein einfaches Verfügungsgeschäft problemlos abgewickelt werden kann. Vermutlich liegt im Gegensatz dazu auch der Krampf mit der ‚blockchain‘ begründet, weil im ‚bitcoin‘-Zahlungsverkehr die Information ohne einen verbundenen Datenträger übermittelt wird und somit die Frage der Zurechenbarkeit eines ‚bitcoin‘ zu einem bestimmten ‚wallet‘ zur Existenzfrage einer Kryptowährung wird – wenn es denn jemals eine Währung wird… (Man könnte natürlich auch eine ‚bitcoin‘-Kryptosequenz auf einen „Bitschein“ auftragen, welcher dann auch analog weitergegeben werden könnte. Es muß nur dafür gesorgt werden, daß die ‚blockchain‘ diese Kryptosequenz als nicht mehr digital verfügbar deklariert…)

Mit diesen ganzen Vorüberlegungen kommt man dann zu dem Ergebnis, daß Geld eine von der Zentralbank emittierte Information ist, die mit einer bestimmten Menge Schuldentilgungsfähigkeit ausgestattet ist. Der hoheitliche Aspekt dieses Aktes wird dadurch sichtbar, daß lediglich die Deklaration, daß eine bestimmte Registriernummer eine Schuldentilgungsfähigkeit von z.B. 100 € haben soll, für die Emission erforderlich ist. Das hat interessante Konsequenzen für die geldtheoretische Diskussion, denn üblicherweise wird ja heutzutage Geld als Kreditgeld angesehen, was bedeutet, daß der Emissionsvorgang untrennbar mit einer Kreditvergabe verbunden sein muß – ob als direkter Kredit an eine Geschäftsbank oder als Ankauf einer z.B. Staatsobligation macht hier an dieser Stelle nicht den entscheidenden Unterschied aus. In Wahrheit ist lediglich die Deklaration der Zentralbank einen bestimmten Betrag/ Registriernummer als gültiges Schuldendeckungsmittel zu erklären erforderlich, damit neues Geld auf die Welt kommt. Letzteres ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Zentralbank eine Gehaltsüberweisung für ihre Mitarbeiter vornimmt, denn dann schreibt sie einfach der Bank bei der der Mitarbeiter ein Konto führt einen bestimmten Betrag gut mit der Maßgabe, daß sich die Bank ihrerseits gegenüber dem Mitarbeiter verschulden möge – und die Banken akzeptieren das widerspruchslos. Von daher muß man eigentlich zu der Einschätzung kommen, daß gewissermaßen eine Kreditvergabe lediglich akzessorisch zu einer Geldemission ist und von daher eine Kreditvergabe nicht das exclusive Integrationsverfahren für die Emission von Geld darstellt. Denn wie Banken können auch Zentralbanken im Zuge von Leistungstransaktionen Gutschriften erteilen ebenso wie sie auch durch einfache Deklaration Schuldentilgungsfähigkeit erzeugen können, indem sie sich z.B. gegenüber dem Staat verschulden – was auf eine einfache Gutschrift zugunsten des Staatskontos hinausläuft. (Man darf durchaus davon ausgehen, daß das Angebot der Zentralbank sich gegenüber dem Staat zu verschulden seitens des Staates von einer wohlwollenden Annahme begleitet sein wird…) Und schließlich könnte die Zentralbank auch ein sinnloses Gutachten zur Bargeldabschaffung kaufen und in bar bezahlen, was für die Zentralbank nichts weiter bedeutet als mit der Übergabe der Geldscheine den entsprechenden Eintrag in der Datenbank des umlaufenden Bargeldes zu ergänzen. Daß es nicht gemacht wird (das mit der Zahlungsweise, das mit dem Schrottgutachten schon eher) heißt ja nicht, daß es nicht möglich und legitim wäre so zu verfahren.

Die Frage der Institutionalisierung, d.h. auf welche Weise Geld in die Wirtschaft kommt ist demgegenüber eine interessante und wichtige, jedoch nichtsdestoweniger davon getrennte Frage, weil unabhängig von dem Verfahren wie Geld in die Wirtschaft kommt immer der (hoheitliche) Emissionsakt erforderlich ist. Daher verdeckt gewissermaßen die Charakterisierung des heutigen Geldes als Kreditgeld, daß die Genesis des Geldes die Deklaration der Zentralbank als Grundlage hat und nicht das operative Verfahren, mit dem Geld emittiert wird. Wenn man so will sind die Integration von Geld über Bankenkredite, über Staatsanleihen oder auch neuerdings mittels QE4P lediglich alternative Institutionalisierungen für ein und denselben Zweck: die Emission von Geld. Von daher ist die Vermutung, der Kredit wäre quasi die „natürliche“ Art und Weise wie Geld neu entsteht als nicht zutreffend einzustufen, wiewohl diese Art der Technik allem Anschein nach eine vergleichsweise gesunde Verfahrensweise darstellt. Doch auch wenn diese Art der Geldemission ein paar Jahrzehnte zu vergleichsweise stabilen Verhältnissen geführt hat sollte man dennoch den Merkposten bewahren, daß Geld als Kreditgeld nur eine spezifische Art der Institutionalisierung der Geldemission darstellt, weil man sonst zu leicht in die Gefahr gerät das Bestehende für das Natürliche zu halten…

Wenn man so will kann man hier in analoger Weise zur Differenz von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft von einem monetären Abstraktionsprinzip sprechen, welches zwischen dem Prozeß der Geldemission einerseits und dem Prozess der Geldintegration andererseits differenziert. Damit kann man auf einmal erkennen, daß eine Zentralbank lediglich irgendeinen beliebigen Rechtsgrund braucht, um Schuldentilgungsfähigkeit zu erzeugen, wobei sie diesen hoheitlichen Akt lediglich als Banknotenumlauf dokumentiert, weil sie daraus nie in Anspruch genommen werden kann. Daß der größte Teil der monetären Schuldentilgungsfähigkeit lediglich als Forderung gegen die Zentralbank existiert steht dem deswegen nicht entgegen, weil ja gerade das Recht der Zentralbank ihre Verbindlichkeiten in jeder erforderlichen Höhe durch die Übergabe von Bargeld zu begleichen eine Einlösung dieser Forderungen in Bargeld unnötig macht und damit dem modernen ‚clearing‘ bzw. ’settlement‘ überhaupt erst den Weg bereitet.

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loans make assets

missing-keysMan wundert sich gelegentlich über den Enthusiasmus, mit dem von Vertretern einer ’new view‘ oder „modernen“ Version von Geld ein Fundamentaltheorem verfochten wird, welches angeblich die gesamte Sicht über das Geldwesen verändern soll. Es geht hier um die Geschichte, daß verkürzt gesagt durch die Vergabe von Krediten dazu korrespondierend Einlagen geschaffen werden und diese dann als Geld interpretiert werden. Dazu kommen dann so herzige „Geldmengendefinitionen“ in denen ein Teil der Bankschulden zur Geldmenge gerechnet werden, weil sie ja in den Bilanzen der Haushalte als Aktiva auftauchen. Nun kann man ja seine Sicht der Welt auch mit nicht gerechtfertigtem Enthusiasmus verfechten, jedoch wird die Sache dann ärgerlich, wenn dann die Vertreter dieser Lehre meinen mit einem derart zweifelhaften Konstrukt eine etablierte Theorie schachmatt setzen zu können wobei dann auch noch elementare Sachverhalte durcheinanderwürfelt werden.

Ein schönes Beispiel ist dafür P. Mehrling in seinem Post:

http://www.perrymehrling.com/2015/06/why-is-money-difficult/

Sucht man die Antwort auf die dort aufgeworfene Frage müßte man antworten, daß nicht das Geld schwierig zu erklären ist, sondern seine Behandlung dieser Materie nicht verständlich ist und es deswegen nicht schwierig sondern unmöglich ist ein vergleichsweise einfaches Konstrukt zu verstehen. Denn wenn man sich den Artikel ansieht stellt man fest, daß M. einfachste Sachverhalte in unzulässiger Weise vermischt. So schreibt er ziemlich zu Anfang:

„Banks make loans by creating deposits, expanding their balance sheets on both sides simultaneously. This process apparently offends common sense understanding of what it means to make a loan—I can only lend you a bicycle if I already possess a bicycle.“

Der erste Satz ist ja noch in Ordnung und die simultane Entstehung von Forderungen und Verbindlichkeiten entspricht ja auch dem Grundmuster eines jeden Vertrages, welcher rechtsgültig zustandekommt, sobald zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen und diese von beiden Seiten angenommen worden sind (Angebot und Annahme). Aber schon im zweiten Satz beginnt die Konfusion, weil Mehrling offenbar davon ausgeht, daß ein Vertrag unwirksam oder unmöglich sei, wenn die Partei, die ein Fahrrad zu verleihen verspricht (noch) kein Fahrrad besitzt, welches sie verleihen könnte. Hier werden von M. unzulässigerweise zwei Dinge vermischt, die strikt auseinandergehalten werden müssen: das eine ist die Verpflichtung etwas zu tun oder zu liefern, das andere ist die Erfüllung dessen, wozu sich die Vertragsparteien verpflichtet haben. Denn ein Vertrag ist (im Prinzip) auch dann gültig, wenn eine oder beide Parteien die Verpflichtungen, die sie eingegangen sind, nicht erfüllen wollen oder können.

Wenn man also fest davon überzeugt ist, daß eine Verpflichtung bereits seine Erfüllung beinhaltet kann man auf einmal nicht mehr auf die simple und angemessene Aussage kommen, daß Geld die Sache zur Erfüllung einer Geldschuld ist – nicht mehr und nicht weniger. Denn eigentlich ist das ‚deposit‘ nichts anderes als die Erklärung der Bank auf Anforderung des Kreditkunden einen Transfer von Zentralbankgeld durchzuführen was schlichtweg bedeutet, daß die Bank erst dann das Zentralbankgeld zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeit haben muß, wenn der Kreditkunde darüber verfügen will. Sobald man das einmal geblickt hat versteht man überhaupt nicht mehr, was M. mit der ‚alchemy of banking‘ meinen könnte, denn die Tatsache, daß ein Vertrag aus gegenseitig eingegangenen Verpflichtungen besteht ist weder besonders unverständlich noch für esoterische Mystifikationen geeignet. Und ein ‚common sense‘ wird nur dort gestört, wo ein fehlerhaftes Verständnis der Struktur von Verträgen vorliegt – soll es ja geben. An sich ist die Sache ja noch schlimmer: der Vorwurf von M., daß ein falsches Verständnis von Geld besteht (die ‚barrier‘ des korrekten Verständnisses) wird mit einem fadenscheinigen Argument begründet, indem dem arglosen Leser suggeriert wird, daß die Essenz des Bankwesens ‚a swap of IOUs‘ wäre. Was für ein dünnes Brett: das gegenseitige Eingehen einer Schuld ist eine Grundfigur des Rechtswesens und nennt sich: Vertrag. Daß im Bankwesen Verträge geschlossen werden deren einziger Unterschied zum Kauf eines Gegenstandes darin besteht, daß nicht erst die Gegenleistung (Kaufpreis) eine Geldzahlung sein soll sondern bereits die Leistung, soll jetzt ernsthaft DAS Spezifikum von ‚banking‘ sein? Wer soll damit veralbert werden?

Wenn man nun glaubt, das wäre nicht schon genug Konfusion wird kurz danach eines besseren belehrt wo es sich zeigt, daß der eingangs gemachte Fehler, das Versprechen schon für die Erfüllung zu halten, sich fröhlich fortpflanzt. Weiter heißt es bei M.:

„Money is part private (bank deposits) and part public (central bank currency), though in normal times we hardly notice because the two kinds of money trade at par.“

Sobald zwei Dinge (‚two kinds of money‘) sich im Verhältnis 1:1 austauschen könnte man denken, es würde sich hier um zwei sachlich gleiche Dinge handeln, die weil sie ‚getraded‘ werden jeweils als Erfüllung einer Schuld zu übergeben sind. Vermutlich meint M. aber, daß eine Barein-/ auszahlung auf einem Konto zu einer ebensolchen Veränderung des Kontostandes führt, was ja auch dem üblichen Procedere entspricht. Was nicht stimmt ist, daß sich hierbei gleiche Dinge austauschen, denn die einzige Sache, die im Rahmen dieser Transaktion übergeben wird ist das Bargeld, während die Erhöhung/ Verminderung des Kontostandes diese Übergabe als Veränderung der Schuld-/ Forderungsposition registriert. Daß dies überhaupt möglich ist liegt an einem dem Konto zugrundeliegenden Geschäftsbesorgungsvertrag, der es den Bankkunden ohne Einzelvereinbarung ermöglicht die Bank zu verschulden, indem er ihr das Schuldentilgungsmittel Geld übergibt (et vice versa). Die Übergabe von Bargeld zur Einzahlung auf ein Konto hat seitens der Bank damit nicht etwa zur Folge, daß sie etwas gleichwertiges übergibt wie es offenbar M. vorschwebt, sondern erzeugt lediglich einen Buchungseintrag dahingehend, daß der dem Kunden zur Verfügung stehende Betrag sich um ein gewisses Quantum erhöht hat.

Es gehört schon einiges dazu die Erhöhung einer Schuldposition als die Übergabe einer dem Bargeld äquivalenten Sache zu interpretieren. Nun weiß man ja inzwischen, daß es genügend Verfechter einer „modernen Geldtheorie“ gibt, die allen Ernstes behaupten, daß diese Schulden (auch genannt Depositen oder „Einlagen“) „zirkulieren“ würden, womit sich auch die Vorstellung rechtfertigen ließe, daß es einen Tausch Bargeld gegen Depositen geben würde. Diesem Glauben liegt die Vorstellung zugrunde, daß ein Depositum eine Sache sei, bei der man von den Parteien, die das Depositum ausmachen abstrahieren könne. Dem ist aber nicht so, denn das Schuldverhältnis einer Bank A zu ihrem Kunden A ist grundsätzlich etwas anderes als das Schuldverhältnis einer Bank B zu ihrem Kunden B – selbst dann, wenn es sich um den gleichen Betrag handelt und auch dann, wenn bei einer Überweisung von A zugunsten von B die Auflösung des Schuldverhältnisses A zu der Begründung des Schuldverhältnisses B führt und somit das Entstehen von B kausal mit der Auflösung von A zusammenhängt. Richtig ist dagegen: Schuldverhältnis A wird gelöscht, Schuldverhältnis B wird neu begründet – wie man darauf kommt, daß hier ein „Depositum zirkulieren“ würde ist nicht mit normalen sondern nur mit schlampigen Denkweisen zu erklären.

Genau das wird aber einem untergejubelt wenn es heißt:

„You and I use bank money to settle our promises to pay, but banks use central bank money…“

obwohl M. ja eigentlich selbst sagt, daß Banken überhaupt nie und noch nicht einmal im Traum daran denken irgendwelche „Depositen“ als Zahlung zu akzeptieren, sondern Bank B solange mit der Gutschrift für Kunden B wartet, bis sie die Verfügungsmöglichkeit über den fraglichen Betrag auch erhalten hat – entweder direkt als Zentralbankgeld in bar (unüblich aber möglich) oder als Forderung gegen die Zentralbank oder auch als Forderung auf Zentralbankgeld gegen die überweisende Bank A. Auf jeden Fall wird die Empfängerbank B auf den Zugang eines Aktivums bestehen wenn sie sich gegenüber ihrem Kunden B verschulden soll – sonst wird es mit der Deposite nichts.

Sobald man also die ganze Geschichte mal nüchtern betrachtet gibt es überhaupt keine Veranlassung aus der Formel ‚loans make deposits‘ irgendwas anderes herauszulesen als den schnöden Umstand, daß ein Kredit aus sich gegenseitig entsprechenden zeitlich versetzten Zahlungsversprechen besteht. Von diesen Zahlungsversprechen ist der eine Teil das ‚deposit‘, während der andere Teil das ‚asset‘ ist, die beide zusammen den ‚loan‘ ausmachen. Daraus folgt aber in keiner Weise, daß damit ein übergabefähiges Aktivum entstanden ist welches zur Tilgung von Geldschulden verwendbar wäre auch wenn die Bank nun verpflichtet ist auf Anforderung ihres Kunden dasjenige Schuldendeckungsmittel zu transferieren, zu dem sie sich verpflichtet hat: Zentralbankgeld – ein Aktivum. Denn ein Vertrag ist eine Absichtserklärung ist eine Absichtserklärung ist eine Absichtserklärung und eine Vertragserfüllung erfolgt mit einem Aktivum einem Aktivum einem Aktivum.

Von daher ist zu fragen, was diese Formel ‚loans make deposits‘ inhaltlich aussagen soll. Rein phänomenologisch gesehen wirkt dieser Satz gewissermaßen als Aussage dahingehend, daß ein ‚loan‘ ein ‚deposit‘ impliziert, d.h. aus dem Vorliegen eines Kredites kann auf die Existenz einer Einlage geschlossen werden in dem Sinne: WENN ein Kredit erteilt wird DANN wird auch eine Einlage erzeugt. In der Aussagenlogik wird die Relation K(redit) → E(inlage) sprachlich ausgedrückt als K ist hinreichend für E. was eben heißt, daß wenn K gegeben ist auch E gegeben ist, was im Zusammenhang mit einem Kredit bedeuten könnte, daß dem Kredit der Bank auch eine Summe „Geld auf dem Konto“ gegenübersteht (auch wenn auf einem Konto NIE Geld sein kann). Das ist auch nicht komplett falsch weil üblicherweise eine Kreditvergabe auch zu einer Erhöhung des Kontostandes führt. Von daher müßte man aus der Gewährung eines Kredites auf die Existenz eines korrespondierenden Depositums schließen können.

Es ist allerding fraglich, ob ein derartiger Schluß überhaupt einen Sinn macht, denn schon die Definition eines Kredites als übereinstimmende Willenserklärungen zu vereinbarten Terminen Zentralbankgeld zur Verfügung zu stellen bzw. zu zahlen bedeutet, daß für das Zustandekommen eines Kredites gegenläufige Zahlungsverpflichtungen konstituierend sind. Es ist ja so, daß ein Kredit aus 4 Bilanzänderungen besteht, nämlich zwei bei der Bank und zwei bei dem Kreditkunden. Insofern müßte man die Formel ‚loans make deposits‘ dahingehend präzisieren, daß dem ‚deposit‘ – also dem Paar Verbindlichkeit Bank und Forderung Kreditkunde – das Paar ‚loan‘ – also das Paar Bankforderung und Kreditverbindlichkeit – gegenübersteht. Das Herausgreifen eines Aspektes macht aber isoliert keinen Sinn, weil ein Kreditkontrakt alle 4 Positionen umfaßt und insofern die Aussage ‚loans make deposits‘ nicht viel mehr aussagt, als daß in dem Gesamtpaket ‚loan‘ auch ein ‚deposit‘ mit enthalten ist – genauso wie ein ‚asset‘ der Bank, nämlich die Forderung an den Kreditkunden bzw. dessen Verbindlichkeit. Man könnte also mit derselben Berechtigung formulieren: ‚loans make assets‘ – und würde auch damit nur einen Teil des Kreditverhältnisses adressieren!

Wenn man so will wird durch die Formulierung ‚loans make deposits‘ eigentlich nur ausgesagt, daß in der Gesamtheit ‚loan‘ auch die „Teilmenge“ ‚deposit‘ enthalten ist, was angesichts der Definition einer Kreditvereinbarung nicht wirklich als eine große Erkenntnis einzustufen ist. Die Frage ist eher inwieweit die „Teilmengen“ ‚deposit‘ und ‚asset‘ als eigenständige Entitäten aufgefaßt werden können. Und tatsächlich lassen sich für beide Aspekte ohne weiteres Transaktionen finden ohne daß dabei ein Kredit mit hineinspielen würde. So kann eine Bank ein ‚deposit‘ erstellen, wenn z.B. das Gehalt eines Bankangestellten fällig wird oder sie eine Goldmünze ankauft – ein ‚deposit‘ ohne ‚loan‘ ist also ohne weiteres möglich. (Letzteres bedeutet dann auch, daß ein ‚deposit‘ nicht hinreichend für einen ‚loan‘ ist, sondern lediglich notwendig – im aussagenlogischen Sinne! Heißt: aus einem ‚deposit‘ kann nicht zwingend auf einen ‚loan‘ geschlossen werden.) Allgemein gesagt können durch Leistungstransaktionen jederzeit ‚deposits‘ geschaffen werden wobei für die Bank kein ‚asset‘ mit anfällt. Etwas anders liegt der Fall der ‚assets‘ ohne ‚loan‘, denn das bedeutet den Zugang einer Forderung ohne Zugang einer (monetären) Verbindlichkeit, also wenn die Bank z.B. die Goldmünze wieder verkauft. Allgemein gesagt können ‚assets‘ und ‚deposits‘ aus Leistungstransaktionen entstehen, ohne daß dazu ein ‚loan‘ nötig wäre.

Aber auch wenn weder ‚deposit‘ noch ‚asset‘ alleine hinreichend für einen ‚loan‘ sind könnt man darüber nachdenken, ob aus der Kombination ‚deposit‘ UND ‚asset‘ geschlossen werden kann, daß nunmehr ein ‚loan‘ vorliegt…

deposit UND asset  →  loan  ?

Denn der Unterschied zwischen Leistungs- und Finanztransaktionen liegt ja wie gesehen darin, daß bei ersteren wenigstens ein Schuldteil eine nicht monetäre Leistung ist, während bei letzteren beide Schuldteile aus monetären Transfers bestehen…

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Das Multiplikator-Mysterium

Hic RhodosRegelmäßige Leser dieses Blogs haben wahrscheinlich schon gerochen, daß das Thema des vorangegangenen Beitrags noch nicht die ganze Geschichte gewesen ist. Denn die Tatsache alleine, daß manche Kreditvergaben mit einer Schöpfung von Zentralbankgeld einhergehen und manche nicht, erzeugt noch keinen großen Erkenntnisgewinn. Dies ergibt sich schon alleine aus dem Umstand, daß das Volumen der Sichtforderungen das Volumen des ausgewiesenen Zentralbankgeldes bei weitem übersteigt. Dieser Umstand findet seine Entsprechung in dem sogenannten „Geldschöpfungsmultiplikator“, der das Verhältnis von Zentralbankgeld zu den verschiedenen „Geldmengenaggregaten“ M1, M2 etc. numerisch ausweist.

Nun braucht wohl jede ökonomische Theorie einen Multiplikator, dessen Funktion es ist auf einer rudimentären Ebene die Verschachtelungen des ökonomischen Prozesses abzubilden. Dabei braucht man nicht zum x-ten Mal die Funktionsweise des üblichen Geldschöpfungsmultiplikators zu diskutieren, es sei lediglich darauf hingewiesen, daß die Bestimmungsgrößen Bargeldquote und Mindestreserve lediglich als technische und weniger als ökonomische Beschränkungen des „Geldangebotes“ fungieren. (Daß der Begriff „Geldangebot“ bereits eine finstere Verwechslung ökonomischer Kriterien darstellt, steht auf einem anderen Blatt.) Demgegenüber soll hier ein Multiplikatorbegriff abgeleitet werden, der sich daran orientiert, ob die Struktur der Kreditvergabe eine „reibungslose“ Funktionsweise für die Ökonomie erlaubt. Es geht also hierbei um die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der monetäre ökonomische Prozeß, der von Geldausgabe und Geldeinnahme geprägt ist, ohne Störung ablaufen kann. Das Kriterium ist dabei, daß einem Kredit auch ein Tilgungsplan zugrundeliegt, was unmittelbar bedeutet, daß stets ein bestimmter Betrag „frei verfügbar“ sein muß, um die Umsatzerwartungen, die mit diesem Kredit verknüpft sind, auch erfüllen zu können.

Im Gegensatz zu dem normalen Multiplikator, welcher auf Einkommen abstellt muß ein Multiplikator aus kreditgeldtheoretischer Perspektive an Kreditbeständen anknüpfen. Die Aufgabe ist also herauszufinden wie hoch das (Kruschwitz)-Investitionspotential ist, welches sich aus einem primären (Zentralbankgeld)-Kreditvolumen ergeben könnte. Soweit man einmal das Gedankenexperiment durchführt was passiert, wenn die Haushalte genau zeitstrukturkonform zu der unternehmerischen Liquiditätsplanung (temporäre) Ersparnisse bilden und diese wiederum bei einer (anderen) Bank „einlegen“ und diese von einer (anderen) Bank zeitstrukturkonform ausgeliehen werden, gelangt man zu folgender Übersicht:

ZBG-Multip

In diesem 3-Perioden Beispiel kreditiert die Zentralbank an die Bank 1 einen Betrag von 600, den die Bank für einen Kredit an die Unternehmung 1 verwendet, die damit eine Produktion über 3 Perioden vornimmt. Dazu kauft sie sich bei (irgendwelchen) Haushalten Produktionsfaktoren, die sogleich bezahlt werden, während die Amortisations-/ Tilgungsphase sich wie gesagt über 3 Perioden erstreckt. Würden die Haushalte also 200 als „Transaktionskasse“ zurückhalten (die Umsatzerwartungen der Unternehmung 1 in Periode 1) und 400 bei der Bank 2 einzahlen, könnte diese einer Unternehmung 2 die 400 für 2 Perioden zur Verfügung stellen. Behält Haushalt 2 wiederum 200 für die „Transaktionserfordernisse“ von Unternehmung 2 und zahlt diese 200 bei einer Bank 3 ein, kann diese Bank noch diese 200 für eine Periode als Kredit zur Verfügung stellen. Haushalt 3 bildet daraus keine „Ersparnisse“ mehr, sondern hält diese 200 für die laufende Periode 1 – denn das alles spielt sich idealtypischerweise zu Anfang von Periode 1 ab – als „Transaktionskasse“.

„Schiebt“ man diese Aufstellung etwas zusammen und bildet die Summen aus den verschiedenen Transaktionen ergibt sich folgende Übersicht:

ZBG-Multip Summe

Die sektoralen Salden ergeben sich unmittelbar aus den Einzelpositionen, was man auf den ersten Blick sieht ist, daß sich das ursprüngliche Zentralbankgeldvolumen durch diese (in diesem Beispiel: 3-periodige) Kreditkaskade verdoppelt hat. Was man demgegenüber nicht unmittelbar sieht (mit ein bißchen Nachdenken bekommt man das aber heraus) ist die allgemeine Formel, welche den Multiplikator in Abhängigkeit von der Periodenanzahl ( n )  des „ersten“ Kreditengagements ausdrückt. Dieser lautet nämlich:

Multiplikator Formel

so daß im Zusammenhang mit der anfänglichen Emission von Zentralbankgeld die vollständige Formel so lautet:

(Gesamtwirtschaftliches Kreditpotential Kpot)

Kpot = M0 * ∑ i/n
(im obigen Beispiel daher: 1200 = 600 * 1/3 + 600 * 2/3 + 600 * 3/3)

Wegen der Abhängigkeit eines derartigen Multiplikators von der Periodenzahl ergibt sich, daß das daraus resultierende potentielle gleichgewichtige Kreditvolumen linear mit der Investitionsdauer steigt. Wie man leicht nachrechnet ergibt sich die folgende Kreditmultiplikator-Funktion (wobei der „0;0,5“ Achsenpunkt auch nicht als „autonome Investition“ fehlinterpretiert werden muß 🙂 ):

Kpot (n) = 0,5 + 0,5 * n

Multiplikator Funktion

 

Nun ist natürlich die „Schöpfung“ von Kredit zu (realwirtschaftlichen) Investitionszwecken auch mit einer entsprechenden Erschaffung von Einkommen verbunden, so daß man hiermit auch einen Einkommen-Multiplikator erhält, womit auch gleichzeitig die Höhe der „Ersparnis“ festgelegt ist – in dieser Reihenfolge und das auch nur nebenbei. Und daß es sich hierbei nicht um eine 45°-Linie, sondern „nur“ um eine 22,5°-Linie handelt, muß einen nicht bekümmern – das Prinzip ist dasselbe!

Falls sich noch jemand fragt, worin der Sinn dieser Übung besteht: mit diesem Ansatz kan man nun z.B. ohne Mühe erklären, wann konjunkturelle Entwicklungen langfristig angelegt sind und wann nicht. Langfristige Investitionen haben danach langfristige Einkommenseffekte, wie sie nach jedem Infrastrukturboom erkennbar sind – Kondratiev läßt grüßen. Umgekehrt, umgekehrt!

(Und falls das alles jemandem zu simpel erscheinen will: auch das Mandelbrot-Apfelmännchen wird „nur“ durch die Iteration der Formel Zn+1 = Zn^2 + C erzeugt…)

Und was ich noch zu sagen hätte… Frohe Weihnacht!

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Wozu ist ein Markt?

Restaurant Kremmen„I am, as a theorist, more concerned with the intellectual move which axiomatically ensures that the invisible hand is never observed in reconciling inconsistent plans and so provides no account of how it might actually do this. It seems clear that this leaves the theory essentially incomplete. It also seems obvious that it cannot be usefully confronted with other theories, for it is no answer to the Keynesian proposition that there may be states in which willing workers cannot find a job at the going wage to announce it as an axiom that this can never happen.

Less extreme theories have recognised that some story must be told and to the non-economist the chosen one is known as the ‚law of supply and demand‘. Here the invisible hand is actually set in motion. When demand for anything exceeds its supply the price will go up, and vice versa when supply exceeds demand. In taking this account seriously, one finds oneself studying a rather complex dynamic system. It is a fact that this study has not led to the conclusion that this behaviour of prices must guide the economy to its tranquil equilibrium. Indeed, almost the converse is true: only very special assumptions seem to ensure this happy outcome.“ (Hahn, F.H., Equilibrium and Macroeconomics 1984, S. 125)

Dieses Zitat stammt nicht etwa von irgendeinem kenntnisbefreiten Kritiker der ökonomischen Theorie, sondern von einem der ausgewiesenen Kenner und Protagonisten der allgemeinen Gleichgewichtstheorie. Mal abgesehen davon, daß er das Grundmodell der Marktwirtschaft als ‚essential incomplete‘ bezeichnet ist bemerkenswert, daß er die ständig kolportierte Geschichte von den segensreichen Wirkungen von Angebot und Nachfrage als etwas charakterisiert, was Menschen mit geringen ökonomischen Kenntnissen vermittelt wird, damit diese überhaupt eine Vorstellung davon bekommen, was die zentrale Funktionslogik der allgemeinen Gleichgewichtstheorie überhaupt ist. Die Konsequenz aus dieser Behauptung ist durchaus eklig: sie besagt, daß das Marktmodell als Funktionsvorstellung für die Analyse gesamtwirtschaftlicher Bedingungen offenbar schlichtweg ungeeignet ist und eher als allegorisches Propädeutikum angesehen werden sollte, als als ernstzunehmende Funktionsbeschreibung.

Ein derartiger Befund kann allerdings nur denjenigen aufschrecken, der seine Auffassungsgabe noch nicht dem vermeintlichen ‚common sense‘ unterworfen hat. Denn wie so viele Halbwahrheiten auch ist die Vorstellung davon, daß eine Marktwirtschaft valide Funktionsbedingungen aufweisen würde, einer schöngeistigen Phänomenologisierung zuzuordnen und nicht einer ausgereiften modelltheoretischen Konzeption, wie man es erwarten würde, wenn diese Botschaft aus unzähligen Lehrbuchdarstellungen hervortönt. Daher lohnt es sich zu ventilieren, welche Funktionsvorstellung das Marktmodell überhaupt ausweist und ob diese Funktionsvorstellung überhaupt geeignet ist, den Bedingungen einer komplexfähigen Ökonomie gerecht zu werden.

Eine kleine Bemerkung sollte noch vorab eingefügt werden, die das übliche Angebot-Nachfrage Diagramm betrifft, weil dies als zentrales Lehrbuchelement allen Ökonomen irgendwann mal beigebracht wurde. Es wird sich zeigen, daß der zentrale Vorbehalt dagegen ist, daß die Ableitung der Angebots-Nachfrage Kurven zunächst aus einer mikroökonomischen Perspektive erfolgt, deren zentrale Voraussetzung darin besteht, daß diese voneinander unabhängig sind. Die Nachfragekurve wird aus den Präferenzen der Haushalte abgeleitet, während die Angebotskurve aus dem aufsteigenden Ast der Grenzproduktivitätskurve entstammt, welche die abnehmende Produktivität von Produktionsprozessen reflektiert. (Letzteres wird durch empirische Untersuchungen als unhaltbar festgestellt, was jedoch nicht dazu geführt hat, daß dieses Konzept jemals von dem mainstream der ökonomischen Theorie jemals in Frage gestellt worden wäre.) Soweit wäre ja noch alles in Ordnung, wenn nicht dann der Übergang zu dem gesamtwirtschaftlichen Modell die Grundlage des einzelwirtschaftlichen Modells schlichtweg aushebelt: es gibt nämlich in der Makroökonomie kein ‚ceteris paribus‘!

Nun muß man ja nicht bestreiten, daß es in kapitalistischen Ökonomien durchaus so etwas gibt wie Märkte. Die wesentliche Frage wäre jedoch zu ergründen, was sich tatsächlich auf Märkten abspielt, deren Funktion ja irgendwie doch zu den effizienten Ergebnissen führt, die man auf Märkten beobachten kann, die durch geldwirtschaftliche Vorgaben geprägt sind. Wie man sich leicht vorstellen kann, wird es hier nicht darum gehen alle möglichen schöngeistigen Vorstellungen zu rekapitulieren, welche um den Begriff „Markt“ gesponnen worden sind. Denn jenseits dessen, was üblicherweise zu diesem Thema angeboten wird, ist der Marktbegriff dahingehend zu prüfen, wie er von der dahinterstehenden Theorie begriffen wird. Man mag sich seine Vorstellungen davon machen, was ein Markt sein soll, man mag an Flohmärkte oder Supermärkte oder auch Arbeitsmärkte denken. Entscheidend ist dabei jedoch, was in dem theoretischen Rahmen, der verwendet wird, um den Marktbegriff zu formulieren, als die funktionale Eigenschaft angesehen wird, was ein Markt zu leisten hat. Insofern sind üblicherweise die Interpretationen dessen, was ein Markt für Wirkungen entfaltet davon geprägt, die phänomenologischen Aspekte zu beschreiben, ohne daß damit mehr als diffuses Verständnis davon erzeugt würde, welche Bedeutung ein Markt in einem volkswirtschaftlichen Begründungszusammenhang tatsächlich besitzt.

Hilfreich bei dieser Geschichte ist folgende Graphik, welche die Markttheorie in einen Zusammenhang mit der Haushaltstheorie und der Unternehmenstheorie setzt, weil hierbei ersichtlich wird, welche funktionalen Kriterien bei der Formulierung eines adäquaten Marktbegriffes erforderlich sind.

Markttheorie

Man sieht daran sehr schön, daß es bei dem Grundlagenmodell der Marktwirtschaft um das zentrale Problem geht, daß ein Gleichgewicht erreicht werden soll, dessen Kriterium ist, daß es bei dem gleichgewichtigen (relativen) Preissystem zu einem Verschwinden der Überschußnachfrage kommt, d.h. daß diese zu Null werden, was bedeutet, daß ein Individuum bei dem geltenden Preissystem keine Möglichkeit mehr hat, seine Situation durch Umschichtungen zu verbessern. Denn ein Individuum wird nur dann sein Angebot bzw. Nachfrage ändern, wenn die Preissignale, die er empfängt ihn dazu veranlassen, seine angebotenen/ nachgefragten Mengen zu ändern. Für den Haushalt sind die (relativen) Preise insofern maßgeblich, als sie darüber bestimmen, wie hoch sein Handlungsspielraum ist, d.h. wie es mit seiner Budgetrestriktion beschaffen ist. Denn ohne Budgetrestriktion kann er keine sinnvolle Wahl zwischen den Alternativen treffen, ohne die Vorgabe der Preise hängt die Budgetrestriktion in der Luft. Man kann wenn man so will das „Herantasten“ an das gleichgewichtige Preissystem damit vergleichen, daß der Haushalt je nach gegebener Budgetrestriktion ein dazu passendes Angebots-/ Nachfrageprofil wählt. Man kann sich an dieser Stelle vielleicht vorstellen, was Hahn eingangs ausdrücken wollte, indem er von einem ‚rather complex dynamic system‘ gesprochen hatte.

Man hat es also beim Grundmodell der Marktwirtschaft mit einer Optimierung unter sich verändernden Nebenbedingungen zu tun, wobei die konstante Größe in diesem Prozeß die Präferenzen der Haushalte sind, so daß die Änderung der Angebots-/ Nachfragemengen lediglich davon abhängig sind, wie der aktuelle relevante Preisvektor beschaffen ist. Das wiederum bedeutet – im Gegensatz zu der üblicherweise kolportierten Version, daß das Individuum durch seine Entscheidungen die Ökonomie steuern würde -, daß die Bestimmung des allgemeinen Gleichgewichts der Marktwirtschaft aus der Festlegung des gleichgewichtigen Preissystems besteht, was postwendend bedeutet, daß dieses Marktmodell dazu da ist, um für die Haushalte die relevante Budgetrestriktion zu bestimmen. Denn ohne die relevante Budgetrestriktion kann auch der ‚homo oeconomicus‘ nicht optimieren, geschweige denn sein Angebot bzw. seine Nachfrage bestimmen, er ist dann plötzlich völlig machtlos, weil für eine Optimierung (Maximierung) keine Grundlage existiert. (Es gibt bestimmt noch Leute, die das sozialistische Prinzip kennen: möglichst viel erreichen bei möglichst geringem Aufwand. Ich hoffe, diesen Unfug muß man nicht auch noch erläutern!)

Aus all dem Gesagten ergibt sich, daß die Funktion eines Marktes die Bestimmung des gleichgewichtigen Systems der relativen Preise ist, was gleichbedeutend mit der Bestimmung der relevanten Budgetrestriktion für die Haushalte ist. (Dieser Prozeß findet spiegelbildlich auf der Seite der Unternehmen statt, wobei die Vorgabe der Unternehmen die Technologie darstellt, die für sie die Optimierungsgrundlage liefert. Ich verzichte hier darauf, diesen quasi analogen Vorgang noch extra zu diskutieren.) Dieser weithin unbekannte Umstand hat jedoch eine eklige Konsequenz: das Angebots-/ Nachfrage-Diagramm der Mikroökonomie, welches Heerscharen von Studenten beigebracht wurde ist erst dann als analytisches Instrument für gesamtwirtschaftliche  Probleme anwendbar, wenn das relevante Preissystem bestimmt wurde – sonst nicht. Diese Notwendigkeit der Existenz des gleichgewichtigen Preissystems kann nicht mit Rückgriff auf einen ‚deux ex machina‘ (oder Auktionator) postuliert werden, da – wie es Hahn sehr schön ausgedrückt hat – ‚the invisible hand is never observed in reconciling inconsistent plans‘! Der Auktionator als Vorstellung mag ja ganz spaßig sein, was Not tut ist jedoch die Deklarierung des Verfahrens, mit dessen Hilfe dieses Gleichgewicht zu erreichen wäre. Man braucht da nicht lange zu raten: da gibt es Nichts. Nichts! Null! Nada! (Nur die Leute, die noch wissen, was im real existierenden Sozialismus die „material-technische Versorgung“ war, werden sich noch gut daran erinnern können, WIE hoffnungslos dieses Unterfangen gewesen ist. Und das soll die zentrale Funktionalität der Theorie der Marktwirtschaft darstellen?) Und dennoch heißt die Antwort auf die Frage: Wozu ist ein Markt? : der Markt bzw. das Marktprinzip hat in der Neoklassik bzw. in der allgemeinen Gleichgewichtstheorie die Funktion den Vektor der gleichgewichtigen relativen Preise zu bestimmen, welcher bewirkt, daß alle Individuen bei den gegebenen Preisen keine Änderung ihrer Nachfrage sowie ihres Angebotes mehr vornehmen.

Das Interessante an dieser Perspektive ist, daß sich 99% der Kritik der Neoklassik damit an einer völlig falschen Stelle befindet, obwohl man aus der Theoriegeschichte durchaus wissen müßte, wo der eigentliche Defekt steckt. Man kann den Neoklassikern zugutehalten, daß sie es lange Zeit vermocht haben, ihre eigentliche Schwachstelle zu vertuschen, indem sie einen Popanz wie den ‚homo oeconomicus‘ zum Zentrum der DAGEGEN von vornherein untauglichen Angriffe gemacht haben. (Don Quichote läßt grüßen!) Denn die eigentliche Frage für die präferenzgesteuerten Entscheidungen der Haushalte ist ja nicht die, ob sie lieber Artischocken oder Hummer haben möchten, sondern wie hoch der Handlungsrahmen ist, mit Hilfe dessen sie erst eine sinnvolle Entscheidung über ihre präferierte Wahl herbeiführen können. Das Wichtigste an der Frage wie denn nun die Budgestrestriktion genau aussieht ist der Umstand, daß diese Frage niemals individuell geklärt werden kann, sondern sich als Ergebnis des sozialen Prozesses „Findung der Gleichgewichtsposition“ (ein Kommunikationsprozeß!) herausstellt. Dieser Nexus, die Budgetrestriktion als soziales Phänomen sehen zu müssen begründet, daß selbst in der Neoklassik Ökonomie eine genuin soziale Komponente aufweist,  die nicht, wie Heerscharen von Schreiberlingen es darstellen, aus Horden autistischer Individuen geformt wird, die nichts weiter zu tun haben, als ihren egoistischen Motiven nachzugehen.

Im Grunde genommen wirft dieser Befund ein neues Licht auf eine alte Anekdote die besagt, daß der Sohn des Aga Khan nach einer Vorlesung Keynes gefragt haben soll: „Meister, wie funktioniert das ohne Budgetrestriktion?“ Es hat natürlich seinen Grund, daß nur jemand, der es nicht gewöhnt ist sich einer Budgetrestriktion unterwerfen zu müssen, die Fähigkeit aufweist zu erkennen, daß die Existenz der Budgetrestriktion ein virales Problem der ökonomischen Theorie darstellt. Man könnte ja mal spaßeshalber vermuten, daß Aga Khan Junior nicht gemeint hat, daß er selbst damit nichts anfangen kann, weil er diese Budgetrestriktion nicht kennt, sondern genau gesehen hat, daß die Ableitung der Budgetrestriktion aus dem Präferenzmechanismus der Neoklassik de facto nie funktionieren kann. (Das erinnert auch ein wenig an das Ergebnis der Cambridge-Kontroverse, weil sich ja auch die Frage nach einem eindeutigen Maß für Kapital als nicht lösbar erwiesen hat.) Wie die Kapitaltheorie besitzt auch die Markttheorie der Neoklassik keinen faßbaren Funktionalismus, womit sich dann auch die Bemerkung von Hahn bestätigt, ‚that this leaves the theory essentially incomplete‘. Wohlgemerkt: „essentiell“ und nicht etwa lediglich im Hinblick auf eine unbedeutende Nebensächlichkeit!

Was fängt man nun mit einer derartigen Erkenntnis an? Es stellt sich die Frage, ob man gewillt ist, die Funktionalität des Verfahrens, wie eine Budgetrestriktion entsteht ernstzunehmen oder nicht. An diesem Punkt erweist sich, ob man es mit einer validen ökonomischen Theorie zu tun hat, oder ob man weiterhin gewillt ist, die Ummöglichkeit der Formulierung einer Budgetrestriktion aus dem neoklassischen Begründungszusammenhang heraus ergeben zu akzeptieren und lieber weiter an die Funktionalität von „Angebot und Nachfrage“ glauben will. Letzteres kann man ja machen, dann kann man auch gleich die Geschichte vom Klapperstorch für Evolution halten.

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Die Fallen zwischen Strömen und Beständen

HeringsdorfEs ist immer wieder interessant, wie sich bestimmte Sprachspiele dazu verdichten können aus lauter Denkfaulheit zu einer meist unhinterfragten „Wahrheit“ zu werden. Eines der gängigsten Beispiele aus der öffentlichen Geldsystemdiskussion ist die vermeintliche Erkenntnis: „Der Zins wird bei der Schöpfung des Kredits nicht miterschaffen.“ Aus der sich dann meist nahtlos anschließenden „Beweisführung“, daß ein einzelner Schuldner einen Kredit vom Jahresanfang nicht inclusive Zinsen zurückzahlen kann wird dann geschlossen, daß das mit dem „Geldsystem“ so nicht funktionieren kann. Dabei funktioniert bei einer derartigen Argumentionsweise etwas anderes nicht.

Was dem Leser bei derartigen Ausführungen stillschweigend untergejubelt wird ist eine Gleichsetzung, die aus der Argumentationsführung zwar plausibel erscheint, bei näherer Sicht jedoch elementar unterschiedliche Sachverhalte der ökonomischen Analyse miteinander vermengt. In einer ersten Annäherung an dieses Mißverständnis kann man schon mal darauf hinweisen, daß Zinsen eine Stromgröße sind, während eine – wie auch immer definierte – Geldmenge eine Bestandsgröße darstellt. Wenn man also meint, daß durch Zinsen die Geldmenge vergrößert wird, verwechselt man Äpfel mit Birnen (was wenigstens noch Obstsalat ergibt) – ein typischer Anfängerfehler!

Am einfachsten ist es sich mit den Begriffen Stromgröße, Bestands- und Bestandsänderungsgröße mal genauer zu beschäftigen. Das ist so etwas wie das 1×1 in der Ökonomie. Da man ausgerechnet bei diesem Thema das Rad nicht neu erfinden muß an dieser Stelle gleich mal dazu ein Paper, welches diese Begrifflichkeiten sehr schön auf den Punkt bringt.

Klicke, um auf W%201TU%20Bestand.pdf zuzugreifen

Das größte Verständnisproblem gibt es naturgemäß bei den Stromgrößen, weil die mit etwas verbunden sind, was man aus den entfernten Erinnerungen eigentlich aus der Schule noch kennen sollte. Bei den Bestandsgrößen ist es einfacher, denn den Bestand an Geld im Portemonnaie zu überprüfen fällt nun nicht gerade schwer. Auch die Bestandsänderungsgröße im Portemonnaie nachzuvollziehen ist einfach, denn die besteht entweder aus dem Zugang am Geldautomat, oder aus dem Abgang an Geld für den Kauf eines Lehrbuchs über volkswirtschaftliche Gesamtrechnung – ist natürlich nur ein Beispiel!

Was also sind Stromgrößen? Wie eben schon angesprochen ist der Zins eine Stromgröße, ebenso wie ein Gehalt oder auch alle anderen Einkunftsarten eine Stromgröße sind. Denn alle diese Stromgrößen haben etwas mit der Veränderung des Geldvermögens zu tun. Im Gegensatz dazu haben auch alle „Ausgabearten“ etwas mit der Änderung des Geldvermögens zu tun, nur „leider“ in entgegengesetzter Richtung indem sie das Geldvermögen schrumpfen lassen. So weit, so gut.

Dabei muß man sich in ökonomischer Hinsicht klar machen, daß Stromgrößen aus zwei (!) oder mehr einzelwirtschaftlichen Bestandsveränderungen erzeugt werden, die sich gesamtwirtschaftlich – hinsichtlich der globalen Bestandsgrößen – gegenseitig neutralisieren. Das liegt daran, daß die Ausgaben des Einen die Einnahmen des Anderen sind, so daß es isolierte Bestandsvermögensveränderungen im geldtheoretischen Bereich nicht geben kann. Anders gesagt: wenn der Käufer dem Verkäufer eine Summe Geld zahlt ändert sich nicht das – wie auch immer definierte – gesamtwirtschaftliche Geldvolumenaggregat. Denn was der eine vorher hatte, hat nun der andere, nicht mehr und nicht weniger.

Das betrifft auch die immer ins Feld geführten Zinszahlungen, die aus diesem Grund lediglich eine veränderte Verteilung der bestehenden „Geldmenge“ zwischen Zinszahler und Zinsempfänger bewirken und die gesamtwirtschaftliche Geldmenge weder vergrößern noch verkleinern. An dieser Stelle zeigt sich nicht nur, daß Stromgrößen stets zu zwei Bestandsänderungsgrößen führen, die sich gesamtwirtschaftlich gegenseitig aufheben, sondern auch, daß Zinsforderungen, sobald sie beglichen sind, nur noch dazu da sind in der Steuererklärung aufzutauchen. (Gilt nicht für Hoenesses – oder sagt man Hoenesse? 🙂 )

Das weist auf ein Mißverständnis hin, welches in Diskussionen über Ökonomie regelmäßig aufkommt und inbrünstig gepflegt wird, weil die Begriffsabgrenzungen zwischen dem „gesunden Menschenverstand“ und der ökonomischen Fachsprache doch nicht so selbstverständlich sind, wie oft gedacht. So wird landläufig davon gesprochen, daß Einkommen ausgegeben wird oder daß der „Zins gespart“ wird und damit die effektive Nachfrage sinkt. Wenn man sich die gerade genannten Aspekte ansieht wird man ziemlich schnell feststellen, daß an derartigen Aussagen etwas nicht stimmen kann. Würde es stimmen, dann würde daraus folgen, daß man z.B. eine Stromgröße konsumieren kann.

Das ist natürlich Quatsch, denn wie man auch aus dem verlinkten Paper erkennt beschreibt eine Stromgröße die Veränderung einer Bestandsgröße über einen bestimmten Zeitraum. Doch auch wenn es interessant sein mag den Zuwachs des Geldvermögens pro Zeiteinheit zusammenzurechnen bleibt es dennoch Tatsache, daß das, was für den Konsum ausgegeben wird (Geld wird nämlich nicht konsumiert – außer von Dagobert Duck) nicht Einkommen sondern Geld ist. Denn ein Verkäufer erwartet eine Zahlung in Geld und nicht in Einkommen! Genausowenig kann man sein „Einkommen akkumulieren“, sondern nur das GELD, welches aus einem Einkommensanspruch das eigene Geldvermögen erhöht. Das heißt, der Begriff Einkommen (welcher Art auch immer) bezeichnet essentiell ein Maß für die (z.B. jährliche) Summe von Leistungstransaktionen, die zu Geldvermögensänderungen führen. Deswegen besitzen die Stromgrößen auch die Maßeinheit: Geldeinheiten PRO Zeiteinheit!

Umgekehrt: zu behaupten, daß Einkommen akkumuliert werden können ist etwa so als würde man sagen, daß eine konstante Geschwindigkeit „akkumuliert“ werden könnte, die ähnlich dazu die Maßeinheit Distanzänderung PRO Zeiteinheit aufweist. Das heißt, eine monetäre Größe, welche die Dimension PRO Zeiteinheit aufweist kann nicht akkumuliert werden, sondern nur das, was als Konsequenz eines z.B. Leistungsanspruchs zu übertragen ist: GELD! Diese Übertragung wiederum betrifft jedoch ausschließlich die (jeweiligen) Bestandsänderungsgrößen.

Und damit kommt man urplötzlich an den Kern dessen, was eine Stromgröße tatsächlich ist: eine Änderungsrate! Falls jetzt den einen oder anderen ein schlechtes Gewissen beschleicht, man hätte in der Schule bei der Analysis nicht Liebesbriefchen schreiben sollen: ja, es ist berechtigt. Denn die Änderung einer Größe (z.B. des Geldvermögens) im Verhältnis zu der Änderung einer anderen Größe (üblicherweise die Zeit) ist das, was seinerzeit im Mathematikunterricht als die 1. Ableitung einer (üblicherweise stetigen) Funktion vorgestellt wurde. Die 1. Ableitung (f ‚ (x), bzw. f ‚ (t) bei Ableitung nach der Zeit) einer Funktion besagt üblicherweise, wie sich die Funktion (lokal) verändert; ist f ‚ (t) > 0 vergrößert sich das Geldvermögen während dieses Zeitraumes, ist f ‚ (t) < 0 verringert es sich.

Diese Geschichte wird dann besonders plausibel, wenn man sie auf den Zins anwendet, denn dieser ist quasi die Wachstumsrate eines verliehenen Geldbetrages: dG/dt. (Die meisten machen aus Pikiertheit vor dem Wort „Geld“ den Mißgriff, hier das Wort „Kapital“ einzusetzen; dabei ist die Verwirrung hinsichtlich der Interpretation dieses Begriffes noch viel größer!) Und insbesondere beim Zins hat sich die Unsitte eingeschlichen stillschweigend davon auszugehen, daß die Wachstumsrate des Geldbetrages auch gleichbedeutend mit einer Erhöhung des verzinslich angelegten Geldbetrages sei – gewissermaßen das Modell „Sparbuch“. Dabei ist es keineswegs selbstverständlich, daß ein gezahlter Zinsbetrag von dem Schuldner automatisch zu der zu verzinsenden Geldsumme hinzugeschlagen wird – eigentlich ist das nur bei dem Sparbuch und den Staatsschulden der Fall (für Kenner: Domar-Theorem). (Und wo die Zinsen für Sparbücher und – u.a. deutsche – Staatsschulden gerade stehen, sollte hinlänglich bekannt sein!)

Wofür muß man das alles wissen? Für den aktuellen Fall deswegen, um solche Aussagen wie die oben zitierte richtig interpretieren zu können. Denn wenn man sich in Anbetracht der vorstehenden Erläuterungen die Aussage:

„Der Zins wird bei der Schöpfung des Kredits nicht miterschaffen.“

korrekt „übersetzt“ kommt auf einmal folgendes heraus:

„Die Wachstumsrate des Geldbetrages (= der Zins) wird bei der Erteilung des Kredits nicht miterschaffen.“

Das kann man nun auf zwei Arten interpretieren:

a) Die Aussage ist Unsinn, weil ja eine Wachstumsrate eben kein Geld ist und dieses Wachstumsrate als Geld aufgrund der Inkommensurabilität von Geld und Wachstumsraten durch den Kreditgeber eben nicht „miterschaffen“ werden kann.

oder

b) Die Aussage ist insofern richtig, weil mit der Krediterteilung die Wachstumsrate des Geldbetrages durch die Zinsvereinbarung mit festgelegt wird. Aber auch dann ist eine Wachstumsrate kein Geld.

Und wie kommt nun der arme Geldverleiher an das ihm zustehende Geld, welches er aufgrund des Zinsanspruchs bzw. Zinseinkommens zu erwarten hat? Richtig, er bucht eine Bestandsänderungsgröße, nämlich den ihm zufließenden Geldbetrag als Zugang zu seinem Geldvermögen.

Fazit: der grundlegende Anfängerfehler bei der Behandlung von Wachstumsraten und Bestandsveränderungen liegt darin, daß üblicherweise nicht sauber auseinandergehalten wird, worüber denn gerade eigentlich gesprochen wird. Im harmlosen Fall sind es solche Kuriositäten wie die eben diskutierte These einiger „Geldsystemreformer“, die ihren Irrtum tatsächlich als Schlüssel für den Entwurf eines „besseren“ Geldsystems aktiv verfechten (und damit nicht nur Menschen desinformieren, sondern auch ganz gut ihr Schäfchen ins Trockene bringen. Diese Blaupause haben die sich bei den „Zeugen“ abgeschaut.) Weniger harmlos wird die Geschichte dann, wenn die Verwechslung von Anspruch (Stromgröße) und Geldtransfer (Bestandsveränderung) dazu führt, daß manche Organisationen tatsächlich mit Hilfe „basisdemokratischer“ Mittel wie Volksabstimmungen versuchen den Banken etwas zu verbieten, was sie überhaupt nicht tun: nämlich „Geldschöpfung“ zu betreiben. Immerhin wird im Sommer dieses Jahres die Schweizer Bevölkerung dazu aufgerufen darüber abzustimmen, ob sie den Banken die „Schöpfung von Giralgeld“ verbieten wollen. Sancta Simplicitas!

Das liegt ähnlich wie bei der mangelhaften Differenzierung von Stromgrößen (Wachstumsraten) und Bestandsänderungsgrößen (Eingang des Einkommensanspruchs) an der in diesem Fall mangelnden Differenzierung zwischen Geldansprüchen bzw. Sichtforderungen (Falschbezeichnung: Giralgeld) und der tatsächlichen Verfügung über Geldansprüche (Überweisung = Ausübung eines Verfügungsrechts über Zentralbankgeld), die dann auch zu einem Transfer von Zentralbankgeld (und nicht nur von „Ansprüchen“) führt.

Man mag das alles als Glasperlenspiel empfinden, nur leider entscheidet sich an solchen „Kleinigkeiten“, ob es überhaupt noch zu einem sinnvollen ökonomischen Diskurs kommen könnte, der wenigstens ein bißchen den Anspruch erheben kann, eine (halbwegs) saubere terminologische (bzw. semantische) Grundlage zu haben. Für diejenigen, die das einmal geblickt haben wird die ökonomische Kommentatoren- und Wirtschaftsredakteurswelt auf einmal zu einer Fundgrube von Fehlleistungen: da braucht man auch keine Mickey Mouse mehr. Und man kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß die sich zu ökonomischen Sachfragen äußernden 99% bei der Buchhaltung bzw. der VGR nur geschnarcht haben.

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Fraktaler Konstruktivismus

treefractalDie Theorie der Fraktale ist davon geprägt, daß sie äußerst vielschichtige Formen erzeugt, welche aus der vielfachen Anwendung einer im Grundsatz einfachen Formel entstehen. Dieser Ansatz ist durchaus geeignet dazu beizutragen eine Vorstellung von Ökonomie zu entwickeln, die nicht a priori davon ausgeht, daß Ökonomie wie in den Lehrbuchdarstellungen durch einen Kreislauf zu beschreiben ist, sondern durch eine Abfolge einzelner Kreditgeldschleifen, deren kontinuierliche Abfolge den Eindruck! erweckt, als handele es sich um einen Kreislauf. Damit stellt sich die Frage, wie es sich in einem Modell darstellen läßt, daß ein derartiges Phänomen konstruierbar wird. Die Sinnhaftigkeit eines solchen Vorgehens kann einmal dadurch motiviert werden, daß natürliche Phänomene sich ebenso aus einer Zusammenstellung von Zufluß und Abfluß darstellen lassen, so ist z.B. das Phänomen eines Sees von dem Zusammenspiel von zwei Komponenten darstellbar, deren Einfluß je nach Stromstärke einen unterschiedlichen Pegelstand erzeugen. Zum anderen wird diese Konstruktion auch deswegen nahegelegt, weil Wirtschaften ein ‚ongoing concern‘ ist, dessen Kontinuität den Blick auf das entscheidende Grundelement, die Kreditgeldschleife, die als individualisierte Entität lediglich eine begrenzte Existenz besitzt, verstellt.

Eine fraktale Struktur wird dadurch erzeugt, daß eine im Grunde einfache Formel eine Vielzahl von Iterationen durchläuft und dabei Formen erzeugt, die in keiner Weise aus der zugrunde liegenden Formel ersichtlich sind. Das entspricht etwa der Tatsache, daß das Grundmuster der Funktionsweise von Computern aus der Kombination von zwei Zuständen besteht. In gleicher Weise kann man sich vorstellen, daß das vielfältige und ineinander verwobene Finanzgeflecht durch einen einfachen Prozeß erzeugt wird, welcher durch vielfältige Reproduktion zu dem führt, was gegenwärtig zu den Verflechtungen auf den Finanzmärkten führt, deren Charakter meistens mit der Modevokabel „komplex“ beschrieben wird. Dabei muß gleich an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß Fraktale zwar eine hohe Variabilität der Struktur sowie eine hohe Sensitivität gegenüber den Anfangsbedingungen aufweisen, ohne daß dadurch der einfache Charakter ihrer Entstehung irgendwie in Frage gestellt würde.

Darüber hinaus besitzen Fraktale noch zwei weitere Eigenschaften: zum einen sind sie selbstähnlich in dem Sinne, daß sie beständig gleichartige Strukturen erzeugen. Zum anderen existiert bei Fraktalen so etwas wie eine Systemgrenze, wo Elemente, die bestimmte Schwellenwerte über oder unterschreiten nicht mehr zu der Fraktalbildung beitragen, weil sie entweder ins Unendliche verschwinden, oder implodieren. Alle diese Eigenschaften lassen sich für den aufmerksamen Beobachter auch in der heutigen Finanzwirtschaft wiederfinden.

Da eine solche Darstellung von vornherein nur in einem dynamischen Kontext sinnvoll ist, was auch dem dynamischen Kontext des Erkenntnisobjekts Ökonomie geschuldet ist, dessen Charakter durch ein statisches Modell ohnehin nicht abgebildet werden kann, läßt es sich nicht vermeiden den wesentlichen Faktor des Kapitalismus, den Kredit, in die Darstellung mit einzubeziehen. Und um den ‚ongoing concern‘ mit einzufangen macht es sich besser, gleich die Zeitverschiebung von mehreren Kreditprozessen mit einzubeziehen. Das ist u.a. deswegen erforderlich, um von vornherein das Problem zu vermeiden, welches sich aus der Beendigung von isolierten Einzelkreditprozessen ergibt. Mit dieser Darstellung ist es ganz nebenbei auch möglich, die vermaledeite Geschichte, daß ein einzelner Kredit niemals komplett zurückgezahlt werden kann, ein für alle Mal zu erledigen. Dabei sollte auch gleich klar werden, daß die prominente Frage nach den „Abteilungen“ der Wirtschaft (Produktionsmittel- bzw. Konsumgüterindustrie) einer spezifischen Auffassung über das Wesen des ökonomischen Prozesses geschuldet ist, die sich in kreditgeldökonomischer Hinsicht lediglich als zeitlich verschobene Kreditprozesse darstellen, die (nur) deswegen auch in einem einheitlichen Modellstruktur ineinander integrierbar werden.

Dann sieht das Modell genau so aus:

Kalecki00

Das Interessante dabei ist, daß sich ein kontinuierlicher Absorptionsprozeß (Konsum) mit sich ständig verändernden Kreditbeständen verträgt, was ein besonderes Licht auf die Tatsache wirft, daß Kreditbeziehungen auf einer längerfristigen Ebene angesiedelt sind und nicht unbedingt den kurzfristigen Schwankungen unterworfen sind wie man es von Konsumprozessen kennt. Besonders interessant ist auch, daß sich der Einkommenskreislauf gewissermaßen als Unterfunktion des Kreditprozesses abspielt und beide gewissermaßen ein Zentrum-Peripherie Verhältnis aufweisen, etwa so, wie man es aus dem Verhältnis von Erde und Sonne kennt. Dabei sollte man sich aus gegebenem Anlaß klar machen, daß die Vorstellung des Sonnensystems als Gebilde von konzentrischen Kreisen auch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, sondern vielmehr das Sonnensystem sich in einer spiralförmigen Weise durch das Weltall bewegt. Die Vorstellung eines statischen Kreislaufes sollte daher ein für alle Mal beerdigt und auch keineswegs wieder mit dem Hinweis auf irgendwelche „didaktischen Erfordernisse“ oder aus bloßer Faulheit heraus exhumiert werden. Denn die Konstruktivierung von Ökonomie als kreditgesteuerter Prozeß erlaubt es nicht, die technischen Grundlagen einer von Kredit gesteuerten Ökonomie zu ignorieren. Denn was im Kapitalismus zählt sind Zahlungen, deren nachhaltiger Zusammenhang den arbeitsteiligen Prozeß der Produktion überhaupt erst möglich macht! Und darüber hinaus sind ebenso die Verbindlichkeitsverhältnisse maßgeblich für die ökonomische Trajektorie, weil diese die Zahlungsmuster für die von ihnen definierte Zukunft bestimmen.

Genau das macht auch die Attraktivität der fraktalen Modellvorstellung aus, denn in einer Geldwirtschaft geht es ebenso um die Frage, welche Prozesse sich behaupten können, insofern als sie genau den Pfad zwischen Implosion (Konkurs) und Explosion (Hypertrophie) (Bei: Mandelbrodt Math -> Sensitivity. Anm. die Sicherheitsabfrage kann man in diesem Fall genehmigen!) einzuhalten in der Lage sind. Und auch dahingehend, daß zwar jedes Element für sich funktionieren muß, aber alle Prozesse Teil eines Gesamtsystems sind, das sich als Ganzes als überlebensfähig beweisen muß. (Cf. „Ist Ökonomie ein System?“) Es geht hierbei also darum, eine konsistente Formulierung des funktionalen Hintergrundes dessen zu denken, was immer so leichthin und unter Auslassung sämtlicher „kapitalismusrelevanten Elemente“ als einfacher Wirtschaftskreislauf in den Lehrbüchern zu finden ist, ohne daß dort die zugrundeliegenden Prozesse des monetären Komplexes ausreichend adressiert würden. Wenn man also den heute vorfindlichen Kapitalismus als Vervielfachung eines isolierten Prozesses versteht, gewinnt man auch eine andere Einstellung zu der Frage, inwieweit Ökonomie als komplex anzusehen ist oder nicht. Das Entscheidende der fraktalen Denkweise ist ja, daß die Grundmuster „sehr überschaubar“ sind, die Vorgabe der Funktionsbedingungen jedoch definiert, ob ein Prozeß zu einem Teil des Gesamtsystems gehört oder ausgesondert wird. Diese Differenz zwischen der Einhaltung der Funktionsbedingungen und ihrer Verletzung bringt das Gesamtbild Ökonomie erst überhaupt zur Erscheinung. Sonst würde auch nie ein Apfelmännchen entstehen können.

Apfelmännchen

Man mag sich darüber wundern, daß hier in keiner Weise über die „realen“ Dinge dieser Welt geredet wird, das hat seinen Grund darin, daß die Probleme des durch Kreditgeld gesteuerten Kapitalismus nicht primär in der Frage bestehen, wie die Eigentumsordnung mit Produktionsmitteln verfährt, eine Fragestellung, die zu Marx Zeiten den Diskurs beherrscht hatte, sondern darin, wie eine Gesellschaft mit der Frage umgeht, was passieren soll, wenn sich Schuldverhältnisse als nicht bedienbar erweisen. Aus einer solchen Perspektive werden die Abstrusitäten, mit denen sich die ökonomische Weltpolitik beschäftigt eher erklärlich, als mit den altbackenen Konzepten wie Wirtschaftskreislauf und Quantitätstheorie.

Sic transit gloria mundi!

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Disclaimer: Gedanken ins Unreine

stairway to heavenOder: Logische Typenlehre IV: Investition und Einkommen

Ich habe während meines gesamten VWL-Studiums nie verstanden, warum in der Einkommenentstehungsgleichung Y = C + I zwei Dinge miteinander addiert werden, obwohl sie eigentlich völlig unterschiedliche Sachverhalte adressieren. Denn C als der Konsum ist eine Nachfragegröße der Haushalte, welche auf dem Warenmarkt einen Rückfluß der Investitionen – wenn man mal auch die Lohnzahlungen als eine kurzfristige Investition ansieht, da auch Lohnzahlungen eben Zahlungen sind – bewirken, während auf der anderen Seite die Investitionen erst genau die Einkommen schaffen, die dann von den Haushalten auch ausgegeben werden können. Demgegenüber ist die Einkommenverwendungsgleichung Y = C + S unstrittig, weil sie lediglich die einfache Aufteilung des Einkommens auf die beiden möglichen Verwendungszwecke beschreibt: man gibt ein Einkommen entweder aus oder nicht, ‚tertium non datur‘!

Nun mag man überrascht sein, daß auch Lohnzahlungen als Investitionen gesehen werden können. Dazu kann man sich mal das Diktum vom alten Kruschwitz wieder ins Gedächtnis rufen: „Eine Investition ist eine Zahlungsreihe, die mit einer Auszahlung beginnt.“ Man darf das aber ruhig dahingehend interpretieren, daß auch die Auszahlungen, welche im Verlauf einer Investition getätigt werden, ebenfalls dieser Investition zuzurechnen sind, denn Investitionsprozesse sind nicht so idealtypisch gestrickt, daß einer Auszahlung am Anfang dann nur noch die Einzahlungen folgen. Interessanterweise wird das ja auch gelegentlich thematisiert:

„Investment is defined in macroeconomics to be that spending which is devoted to increasing or maintaining the stock of productive capital.“
http://bilbo.economicoutlook.net/blog/?p=20400
Aber darum gehts nicht.

Der Punkt ist, daß man sich fragen muß, warum diese Einkommenentstehungsgleichung so unhinterfragt von allen Volkswirten so übernommen wird, ohne daß irgendwer auf die Idee kommt, daß da Äpfeln mit Birnen zusammengerechnet werden. Meine Vermutung ist dahingehend, daß die VGR eine Periodenrechnung ist, welche aus ihrer Anlage heraus sich nicht um die Frage kümmert, welche Vorbedingungen oder Konsequenzen aus dieser Periodenbetrachtung entstehen. Denn wenn man VGR als Rechenwerk einer abgeschlossenen Periode interpretiert, muß man sich auch nicht dafür interessieren, daß in Vorperioden Dinge existieren, welche in die laufende Periode hineinspielen. Da reicht es sich die Zahlen anzusehen, um daraus eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu erstellen.

Möglicherweise ist diese Grundanlage der VGR damit zu begründen, daß auch die Rechenwerke der öffentlichen Hand im wesentlichen davon bestimmt sind, daß sie eine Einnahmen/ Ausgabenrechnung darstellen, welche sich ebenfalls nicht um die Belange kümmert, die aus einer dynamischen Betrachtung entstehen. So ist beispielsweise die Diskussion um die Staatsverschuldung daran geknüpft, daß sie im wesentlichen die Frage der aktuellen Finanzierungsbedingungen adressiert, und sich weniger um die Fragen Gedanken macht, die noch zu Zeiten eines Domar virulent waren.

Aber darum soll es hier nicht gehen. Die Frage die sich stellt ist, ob die aus ihrer Anlage heraus nicht-dynamische Konzeption der VGR nicht seit Jahrzehnten einem Mißverständnis Vorschub leistet, welches daraus resultiert, daß die verengte Betrachtungsweise den Schluß auf volkswirtschaftliche Grundgleichungen suggeriert, die aus ihrer Konstruktion heraus nicht dafür geeignet sind, die dynamische Natur des Wirtschaftsprozesses angemessen abzubilden. Denn wenn man sich bewußt die Identitäten der VGR ansieht wird ziemlich schnell klar, daß sie die Rückwirkungen der Bestandsrestriktionen nicht oder nur ungenügend adressiert, weil eine Periodenrechnung sich selbsterklärtermaßen nicht für Bestandsrestriktionen interessiert. Deswegen kann man durchaus davon ausgehen, daß für die VGR die Formel Y = C + I durchaus korrekt ist und sich damit keine weiteren Schlüsse auf die zugrundeliegenden Ursachen der Vorperioden ziehen lassen.

Möglicherweise ist das auch ein Grund dafür, daß die IS/LM-Modelle sich nicht dafür eignen, irgendwelche intertemporalen Entwicklungen abzubilden, weil sie aus einer statischen Gleichung heraus geboren sind. Denn wie bei dem Kinobeispiel ist es nicht automatisch garantiert, daß lokale Betrachtungen auch dann richtig sind, wenn sie mit ihrem Reaktionsumfeld konfrontiert werden. So werden in der VGR die aktuellen Einkommen dargestellt, ohne daß dabei eine Berücksichtigung stattfindet, ob sie in der laufenden oder der vorangegangenen Periode entstanden sind. Das muß die VGR auch nicht interessieren, denn als reine ‚flow‘-Rechnung kann sie sich diese Komplikation ersparen.

Dennoch ist eine unbesehene Übernahme der Einkommenentstehungsgleichung der Form Y = C + I deswegen nicht statthaft, weil damit automatisch Bestandsveränderungen integriert werden, die nicht in der aktuellen Periode zuzurechnen sind. Die Rede ist von den (monetär gesehen) Kreditrückzahlungen, welche sich in der unschuldigen Variable I verbergen. Denn I ist definitionsgemäß! die Nettoinvestition, welche ihren Counterpart – die Kredittilgung – nicht aus der Berechnung der aktuellen VGR-Zahlen deduzieren kann. Denn Kredittilgungen sind definitionsgemäß eine Angelegenheit der Kreditvereinbarungen von (mehreren) Vorperioden. Indem also eine IS/LM-Analyse auf diesen Grundgleichungen aufbaut, macht sie sich automatisch des Vergehens schuldig, die intertemporalen Aspekte der Investitionsrechnung zu ignorieren. Das macht denn auch ihr Desaster aus, weil eine Analyse der Entwicklung von Ökonomien sich nicht aus einer statischen Analyse, bzw. aus statisch deduzierten Grundgleichungen – ableiten läßt.

Die Frage der man sich stellen muß ist, ob man eine statische Wirtschaftstheorie pflegen will, oder ob man sich (selbst) zutraut, die dynamischen Aspekte von Ökonomie zu akzeptieren. Wenn man also die intertemporale Struktur von Ökonomie annehmen will wird es zwingend notwendig, die Einkommenentstehungsgleichung als

Y = Bruttokredite – Kredittilgungen + Löhne (als Kreislaufphänomen, welches aufgrund vorangegangener Kreditaufnahmen einen laufenden Posten reflektiert)

zu definieren. (Auch dabei ist nicht ganz klar, ob die laufenden Zahlungen mit den Zahlungen aufgrund der Bestandsveränderung der Investitonen einfach zusammengerechnet werden können!) Der Punkt dabei ist, daß von der VGR das laufende Einkommen völlig unbekümmert mit dem zusätzlichen Einkommen aus der positiven Nettoinvestition in einen Topf geworfen wird. Damit werden Bestandsaspekte und Wachstumsaspekte völlig unvoreingenommen in die gleiche Wirtschaftsrechnung integriert, ohne daß auch nur ein Gedanke daran verschwendet wird, woher die bilanzierten Einkommen überhaupt stammen.

Der Hänger daran ist, daß sich die üblicherweise als selbstverständlich akzeptierte Identität I = S in dieser Formulierung nicht mehr aufrechterhalten läßt, weil sich die Entscheidung über Investition oder nicht, nicht mit der Frage koppeln läßt, ob man ein gegebenes Einkommen konsumiert oder nicht. Denn I ist eine Entscheidung über zukünftige Entwicklungen, während S eine Angelegenheit vergangener Investitionsentscheidungen ist. Man kann es auch anders ausdrücken: ohne I kann S nicht existieren. Denn ohne daß sich Unternehmer dazu entscheiden, über Käufe von Faktorleistungen (incl. Arbeit) Investitionen zu tätigen (Kruschwitz plus), bleibt eine Betrachtung der Einkommensverwendung ohne jeden Belang.

Man kann es auch noch anders ausdrücken: wenn die Unternehmer nicht entscheiden, daß sie mehr Ausgaben tätigen wollen, als sie Kredittilgungen vornehmen, können die Haushalte machen was sie wollen: sie müssen entsparen, in dem Sinne, daß das Volumen der monetären Ersparnis sich zwangsweise der Investitionsentscheidung der Unternehmer anpassen muß.

Vielleicht muß man es noch anders ausdrücken: die monetäre Ersparnis ist abhängig davon, daß die Unternehmer Nettogeldausgaben tätigen! Denn ohne daß sich Unternehmer verschulden – und das tun sie bei jeder Lohnzahlung und  bei Sachausgaben sowieso – kann kein Einkommen entstehen. Wenn man das als Realität akzeptiert wird klar, daß die Frage der Ersparnis nicht so sehr davon abhängt, wie die Haushalte ihre Einkommenverwendungsentscheidung treffen. Denn in letzter Konsequenz können sie das nämlich nicht. Sicher: im Sinne des methodologischen Individualismus schon, nur hat man da die Rechnung ohne denjenigen gemacht, der für die Einkommenschaffung die entsprechende Schuldposition eingeht. Akzeptiert man das, geht die Logik der Einkommenschaffung von der Investition zur Ersparnis, als Restposten dessen, was zu den Unternehmen nicht zurückgeflossen ist. Und das auch als Kausalität: was die Unternehmer nicht als Einkommen schaffen, kann auch nicht gespart werden! (Könnte sein, daß Keynes sowas Ähnliches auch gesagt hat!)

Wird diese intertemporale Kausalität akzeptiert, ist es auch mit der hochwohlgelobten „Identität“ oder dem ‚ex ante‘ oder dem ‚ex post‘ der ganzen I = S Debatte ein für allemal vorbei! Denn statische Wirtschaftstheorie ist so wie „Die Sonne dreht sich um die Erde.“ Das muß endlich mal aufhören!

Also: ist es so, daß die VGR aufgrund ihrer periodenbezogenen Arbeitsweise die gesamte VWL auf eine falsche Fährte führt, weil sie die intertemporalen Aspekte der Investitionsprozesses nicht adressiert?

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EURO-Bonds einmal anders…

bugDie Geschichte aus dem letzten Post kulminierte in dem Punkt, die Risikoprämien, die ja immer in den Zinsen enthalten sein sollen, dahingehend ernstzunehmen, daß damit praktisch ein Versicherungsbeitrag von allen Kreditnehmern zu entrichten ist, der es erlaubt, die Verluste aus der Abschreibung einzelner Kredite zu kompensieren. Damit entsteht ganz nebenbei auch eine monetäre Zinstheorie, die nicht aus der Introspektion aktueller persönlicher Befindlichkeitslagen heraus resultiert, sondern eine monetäre Größe – das Kreditabschreibungsvolumen – mit einer weiteren monetären Größe – dem zinsbedingten, eigenkapitalerhöhenden (Brutto-) Gewinn aus der G+V – zueinander in Beziehung setzt. Wenn man so will ist mit der Formulierung der quantitativen Beziehung einer monetären (Risikoprämie: Bruttozinsvolumen) zu einer anderen monetären Größe (Zukunftsunsicherheit: Abschreibungsverlust) das simpelste Grundprinzip eingehalten, daß begriffliche Entitäten, die eine Beziehung aufweisen sollen auch eine Bezugsebene besitzen, anhand derer sie auch vergleichbar sind. Leider hat das unbekümmerte Zusammenrühren inkommensurabler Sachverhalte in der ökonomischen Theorie eine unrühmliche Geschichte, indem beispielsweise die Zusammenstellung der Dinge, die in der sogenannten Quantitätstheorie bzw. -gleichung miteinander in Beziehung gebracht werden, ein mehr als abschreckendes Beispiel liefert.

Aber da die Ökonomen ja mehrheitlich glauben, sie hätten tatsächlich etwas, was die Bezeichnung „Zinstheorie“ rechtfertigen würde, lasse ich das an dieser Stelle mal so stehen und möchte eher auf eine kleine Geschichte eingehen, die sich im Nachgang zu dem vorausgegangenen Post wie ein Elfmeter eigentlich für jeden von selbst angeboten hätte. Ausgangspunkt der ganzen Angelegenheit war ja, daß Banken nicht nur als „Transformatoren“ von Risiko gesehen werden, sondern als Neutralisierungsinstanz von Risiken, die deswegen eine Risikoprämie bekommen, damit sie auch die finanziellen Schäden ausgleichen – daß die Banken inzwischen dazu übergegangen sind die ‚muppets‘ für die Risiken haften zu lassen, steht auf einem anderen Blatt. Entscheidend dabei ist, daß die Banken als Verleiher von „Kredit“, d.h. Zahlungsfähigkeit, ein Arrangement dafür vorhalten, welches gewährleistet, daß ihre unvermeidlichen(!) Fehleinschätzungen der Gesellschaft insofern nicht zur Last fallen, als durch die „übermäßige“ Vergabe von Kredit der Inhalt der Vorstellungen von Geldforderungen nicht (inflationär) beeinträchtigt werden (wobei Letztere auf einer irgendwie gegebenen phänomenologischen(!) Vorstellung von der „Kaufkraft des Geldes“ beruhen). Typischerweise ist das Zahlenverhältnis von Bank und Kunden dergestalt, daß einer einzelnen Bank eine Vielzahl von Kunden gegenübersteht, woraus sich – wie halt bei einer Versicherung üblich – ergibt, daß das ‚pooling‘ der Risiken durch eine zentrale Instanz bewerkstelligt werden kann. So weit, so gut.

Bei der ganzen Geschichte muß man sich an dieser Stelle mal merken, daß es der Gläubiger ist, welcher den eingetretenen Vermögensschaden durch eine Foerderungsabschreibung zu tragen hat und nicht der Schuldner. Dieser haftet ja auch „nur“ nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen und ist gegebenenfalls nach Leistung der vereinbarten Haftungsmasse von einer weiteren Leistung (Schuldturm) freigestellt – zumindest in Staaten, die über ein modernes Insolvenzrecht verfügen. Man könnte diese Modernität der Behandlung der Übernahme von Residualrisiken auf eine Einsicht in die gegenwärtige Struktur des Geldsystems interpretieren, allein mir fehlt der Glaube in diese Version, da die versammelte Bankwirtschaftslehre immer noch die Legende von den Ersparnissen pflegt, die dann zu Investitionen führen sollen.

Bezieht man nun diese Aufgabenverteilung auf das Verhältnis von (Privat-) Gläubigern und Staatsschuldnern erhält die Haftungsfrage auf einmal eine neue Bedeutung, auch und gerade wenn man dies auf das umstrittene Thema Eurobonds anwendet. Auch wenn in diesem Fall einer Vielzahl von Gläubigern eine vergleichsweise kleine Anzahl von Schuldnern gegenübersteht, könnte man sich ein Arrangement vorstellen, daß für den Fall, daß ein Staat die vorgesehenen Zahlungen nicht leisten kann, lediglich ein Teilausgleich der ausfallenden Forderung von den mitbürgenden Staaten erfolgt, während der komplementäre Abschreibungsanteil als Abschlag auf die Nominalforderung ALLEN Eurobond-Gläubigern angerechnet wird. Das heißt, daß sobald ein Schuldnerstaat – was im Eurobond-Verbund vorab intern geregelt sein muß – mit seinen Zahlungen auf die Staatsschuld in Verzug gerät, wird die Anpassungslast nach einem vorab definierten Schlüssel auf die Garantiestaatengemeinschaft, aber auch und insbesondere auf die Gläubigerhaftungsgemeinschaft aufgeteilt. Das muß nicht fifty-fifty sein (eine Egalitätsvorstellung ist in ökonomischen Sachfragen ohnehin keine Leitlinie der Problembehandlung), sondern es kann auch auf einer Basis von z.B. 20% Staatshaftung und 80% Privathaftung sein, der Beschäftigung mit den möglichen Auswirkungen sind da keine Grenzen gesetzt.

Durch ein derartiges Arrangement kann die Haftungsfrage im Vorhinein geklärt werden, ohne daß es zu einer 100%igen Haftungsübernahme kommen muß, wie es derzeit im Fall der EURO-Krise gang und gäbe ist. Der Vorteil dabei ist, daß eine Rettungsaktion zu 100% für die EURO-Staaten nicht mehr attraktiv ist und selbst das Risiko für die „systemrelevanten“ Banken kann dadurch auf ein handhabbares Maß reduziert werden, mal vorausgesetzt die Engagements bewegen sich auf einem „vernünftigen“ Niveau. (Sobald aber wieder ein ‚run‘ auf die vermeintlich risikolosen EURO-‚bonds‘-mbH  einsetzt, ist der Effekt der Risikodiversifizierung natürlich gleich wieder für die Katz! Sorry Katzi!)

Im Gegensatz zu der üblichen Behandlungsweise von Eurobonds, wo der Fokus der Diskussion darauf liegt, eine komplette Absicherung der Gläubiger zu gewährleisten, was zu Recht auf einhellige Ablehnung seitens derjenigen Staaten stößt, welche die voraussichtlich eintretenden Lasten zu tragen hätten, gilt nun eine vorab definierte Lastenverteilung, welche niemanden aus seiner Verantwortung entläßt – weder Gläubiger noch Schuldner. Eigentlich ist es einerseits nicht zu verstehen, daß eine derartige Konstruktion überhaupt noch nicht in die Diskussion gekommen ist, denn die Möglichkeit einer Privatinsolvenz ist genau die Blaupause die man braucht, um sich ein derartiges Arrangement als Grundlage von europäischen Schuldverschreibungen vorstellen zu können. Zum Anderen würde dadurch endlich mal die Vorstellung (teilweise) aus der Welt geschafft, es gäbe so etwas wie risikolose Geldanlagen, die Vorschriften über mündelsichere Anlageformen hin oder her. Eurobonds wären dann für die prospektiven Bürgen dann nur noch ein Engagement mit begrenzter Haftung – was will man mehr? Das Schönste dabei ist: das firmiert alles unter dem gütigen Siegel der europäischen Solidarität!

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Zinsen – Individual- oder Gemeinschaftskonzept?

skyrestSchon zu meiner Schulzeit war es so, daß dann, wenn ein Lehrer versucht hat irgendwelche Klassifikationen zu erläutern mit schönster Regelmäßigkeit keine sinnvollen Schlüsse aus seinen Bemühungen gezogen werden konnten. Das aufgeführte Sammelsurium an Begriffen war meist nicht sinnvoll kombinierbar, geschweige denn, daß sich die vorgestellten Termini sogar gelegentlich widersprochen haben. Bis heute ist das Gefühl übriggeblieben, daß damit auch nichts erklärt werden sollte, sondern vielmehr ein Scheinwissen zur Schau gestellt wird und somit lediglich eine Simulation von Wissen stattgefunden hat.

Dasselbe Gefühl beschlich mich, als ich eine Tabelle zu Gesicht bekam, in der nicht weniger als 25 Zinsfunktionen enthalten waren und die Autorin daranging diese in mehr oder weniger lose Zusammenhänge zu stellen. Erwartungsgemäß war auch an diesem großangelegten Klassifizierungsversuch kaum etwas Vernünftiges zu erkennen, zumal eine wesenserhebliche Funktion überhaupt nicht explizit aufgeführt war. Zwar war durchaus was man erwarten konnte der Zins als Risikoprämie aufgeführt, doch die unmittelbare Konsequenz daraus fehlte einfach. Das hat natürlich seinen Grund, der auch einen wohlklingenden Namen hat und mit „methodologischer Individualismus“ genau auf den Punkt gebracht wird. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als das simple Postulat(!), daß alles, was nicht aus der Wahlentscheidung eines Individuums heraus erklärbar ist, nicht zu dem Fachgebiet Ökonomie gerechnet werden soll. Mit einem derart schlaffen Postulat wird beispielsweise begründet, warum die DSGE-Modelle das nonplusultra der ökonomischen Theorie sein sollen oder warum Argumente, die sich aus saldenmechanischen Gedanken ableiten mit dem Vorwurf(!) „Das ist ja Saldenmechanik!“ als ökonomisch nicht gehaltvoll diskreditiert werden sollen. Komplett lächerlich wirkt ein derartiger Vorwurf vor dem Hintergrund, daß laut „methodoligischem Individualismus“ eine angemessene Analyse makroökonomischer Prozesse dadurch gewährleistet sein soll, daß lediglich die mikroökonomisch fundierten Wahlentscheidungen eines „repräsentativen Wirtschaftssubjekts“ betrachtet werden. (Das ist die logisch inkonsistente Forderung nach einer „Mikrofundierung der Makroökonomie“!) Da schon häufiger die Frage angesprochen wurde, wie das Verhältnis vom Teil zum Ganzen strukturiert ist, sei hier lediglich G. Bateson zitiert: „Insofern, als die Verhaltenswissenschafter noch immer die Probleme der ‚Principia Mathematica‘ ignorieren, können sie Anspruch darauf erheben, 60 Jahre im Rückstand zu sein.“ (Das Buch aus dem dieses Zitat stammt ist aus dem Jahr 1972!)

Nun ist ja die Eigenschaft des Zinses, ein Indikator für das Risiko einer Investitionsentscheidung zu sein, vergleichsweise unbestritten. Es ist ja nicht so, daß individualistische Fragestellungen sich nicht ökonomisch fruchtbar verwenden ließen. Worum es allerdings hier geht ist die Frage, was aus dieser Eigenschaft abzuleiten ist. Irgendwie sollte doch eine Konsequenz mit der Existenz einer Risikoprämie verbunden sein, denn als risikobezogene Größe kann sie nicht lediglich als Argument dafür herhalten, Zinsen als riskante Einkommensquelle zu definieren. Das heißt, daß mit dem Zinsanteil, welcher mit der Risikoprämie verknüpft ist, eine andere Konsequenz verbunden sein muß, als diejenige, Zinsen zu einem Einkommenselement zu stilisieren. Es handelt sich dabei um den schnöden Umstand, daß – bevor sich irgendjemand um die Verwendung von Bruttozinseinnahmen zur Einkommensaufbesserung kümmern kann – es zunächst mal darum gehen muß, und zwar ohne Wenn und Aber, daß damit die Verluste aus abgeschriebenen Forderungen kompensiert werden müssen. Das heißt, daß Zinsen, wie alle anderen Erträge auch, für die Deckung des Aufwands aus Kreditabschreibungen herhalten müssen. Denn auch wenn Forderungsabschreibungen eigentlich eine aktivische Bestandsverringerung darstellen, wird damit die (hoffentlich) eigenkapitalerhöhende Wirkung eines G+V-Überschusses nachträglich reduziert. Die unausweichliche Folge davon ist, daß Zinsen unmittelbar dazu beitragen Bilanzverluste der Banken aus Kreditabschreibungen zu kompensieren.

Das hat unmittelbare Konsequenzen für die Zinstheorie, deren Focus hauptsächlich darin gesehen wird für Sparer ein Zinseinkommen zu generieren, was ja auch durch die herrschende Geldtheorie nahegelegt wird. Dabei ist diese Theorie, daß die Sparer die Quelle von Geld zur Kreditvergabe darstellen und deswegen zur Zurverfügungstellung von Spareinlagen „angereizt“ werden müßten die Paten-theorie für die felsenfeste Überzeugung, daß Sparer einen Zins zu beanspruchen hätten. Natürlich wird diese Vorstellung durch die Zentraltheorie des Kapitalismus, der allgemeinen Gleichgewichtstheorie nahegelegt, wo die privaten Wirtschaftssubjekte ihre Ressourcen aka Erstausstattungen den Unternehmen gegen einen Leihertrag zur Verfügung stellen, soweit es sich um „Kapitalgüter“ handelt. In das gleiche Horn stößt die Theorie der multiplen Geldschöpfung, deren Credo sich daraus speist die Einlagen von Sparern an den Anfang der Ableitungskette zu setzen.

Welche Konsequenz ergibt sich nun aus der Sichtweise Zinserträge als Kompensation für fehlgeschlagene Kreditengagements zu sehen? Dazu muß man sich zunächst einmal klarmachen, was eine Kreditabschreibung bedeutet. Sie bedeutet, daß ein Kreditnehmer in dieser Höhe Ressourcen in Anspruch genommen hat, denen auf dem Markt kein konkurrenzfähiges Angebot gegenübergestellt wurde. Dies bedeutet, daß der Mechanismus, der dem Kreditgeld überhaupt erst seinen „Wert“ verleiht, durchbrochen wird. Denn dieser besteht essentiell daraus, daß alleine der Schuldendruck dem sich der Kreditnehmer ausgesetzt sieht ihn dazu veranlaßt, gegen Geld reale Leistungen anzubieten, um Zins, Tilgung und (hoffentlich) einen Gewinn zu erzielen. Eine Kreditabschreibung dagegen bedeutet, daß die durch den Kredit finanzierte hoffnungsvolle Investition sich als bloßer Konsum von Ressourcen herausgestellt hat und deswegen ein Kreditvolumen im volkswirtschaftlichen Rahmen „zuviel“ da ist, welches keinen Beitrag zur gesellschaftlichen Leistungserstellung mehr liefert. Die Neutralisierung dieses überschüssigen Kreditvolumens wird dadurch gewährleistet, daß Zinszahlungen gegen dieses konsumtive Kreditvolumen gegengerechnet werden.

Das bedeutet aber, da auch erfolgreiche Unternehmer Zinsen zahlen, daß Zinsen gesamtgesellschaftlich als eine Art Versicherungsprämie angesehen werden können, die alle Kreditnehmer zahlen, obwohl nur (hoffentlich) einzelne Kreditnehmer in die Insolvenz gehen und damit unbezahlte Kreditlinien hinterlassen. Das läßt sich sehr schön mit der Kfz-Versicherung vergleichen, da diese den meisten Menschen als Risikoversicherung bestens bekannt ist. Eine Risikoversicherung zeichnet sich dadurch aus, daß sie die Prämien der Versicherungsnehmer dazu verwendet, die Schäden, die von einzelnen dieser Versicherungsgemeinschaft angerichtet werden, aus den Beiträgen aller Versicherungsnehmer zu decken. Dabei ist für die Betrachtung hinsichtlich der Interpretation von Zinsen als Versicherungsprämie noch wesentlich einen besonderen Aspekt zu betrachten: denn immer dann, wenn die Risiken bzw. die Wahrscheinlichkeit der Schäden zunehmen, fangen die Prämien für diese Versicherung an zu steigen, da ein höheres Schadenvolumen abgedeckt werden muß. Wenn man dieses berücksichtigt und auf die Konzeption, Zinsen als Versicherungsprämien zu sehen überträgt, wird auf einmal auch klar, daß genau dann, wenn die Wahrscheinlichkeit von Kreditausfällen steigt (typischerweise in einer Krise/ Rezession) auch die entsprechenden Risikoprämien/ Zinsen zu steigen beginnen. Insofern mutet es ziemlich rührend an, wenn von allen Seiten unisono in einer Rezession gefordert wird, daß die Notenbank die Zinsen senken müsse, um den Unternehmen „das Geld billiger zu machen“ und die Unternehmen damit „angereizt“ werden mehr investieren. Das kann die Notenbank zwar tun indem sie mit ihren Reizen nicht geizt, wird aber dennoch keine Effekte hinsichtlich der prognostizierten Kreditabschreibungen erzielen können, was eine wesentliche Vorbedingung dafür wäre die Banken zu veranlassen ihre Kreditzinsen zu senken.

Wenn Banken anfangen ihre Zinsen zu senken, dann aus einem anderen Grund: nämlich dann, wenn sich die Aussichten für die Rentabilität von Investitionen wieder verbessern und die Konkurrenz um die „besten“ Schuldner einsetzt, die mit immer besseren Zinsgeboten gelockt werden sollen, wobei die Verringerung der Wahrscheinlichkeit für Kreditabschreibungen (gewissermaßen die „finanziellen Schäden“) diesen Spielraum für diese verbesserten Zinskonditionen überhaupt möglich macht. Letzteres funktioniert allerdings erst dann, wenn durch ausreichende Zinseinnahmen die abzudeckenden „finanziellen Schäden“ weitgehend ausgeglichen sind und nicht noch in den Büchern latente Risiken lagern, deren Existenz eine „verringerte Schadenvorsorge“ praktisch unmöglich machen. Soweit das wie derzeit aktuell der Fall ist können Zinsreduktionen der Zentralbank keine nennenswerten Effekte erzielen, auch wenn die versammelte Presselandschaft bisher üblicherweise jede 0,25%ige Zinssenkung als „wichtiges geldpolitisches Signal“ zu interpretieren gewillt war. Leider übersetzt sich ein sinkender Diskontsatz nicht automatisch in eine großzügige Zinssenkung bei den Krediten und ist nach den vorstehenden Erkenntnissen auch nur als blauäugiges Wunschdenken der Zentralbanken zu interpretieren. Daß die üblichen Begründungen für die weitgehende Zurückhaltung bei der Kreditvergabe dann dahingehend lauten, daß die Wirtschaft sich in einer Konstellation der „Liquiditätsfalle“ befinde, beweist nur, daß das herrschende makroökonomische Denken bisher noch nicht über die Betrachtung intrinsischer Motivationslagen einzelner Wirtschaftssubjekte hinausgekommen ist.

Diese Sichtweise auf die eigentliche Natur von Zinsen wirft auch ein bezeichnendes Licht auf die Theorie, welche versucht Zinsen aus einem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage abzuleiten. Denn was – um mal von der Krise wegzukommen – passiert in einem Aufschwung? Das Geldangebot müßte aufgrund der höheren Ausgabenbereitschaft und der korrespondierenden sinkenden Sparbereitschaft sinken und damit die Kreditzinsen in die Höhe treiben, genauso wie eine höhere Geldnachfrage aufgrund einer höheren Investitionsbereitschaft die Zinsen ansteigen lassen müßte. Man kann zwar ökonometrisch so ziemlich alles ableiten, aber die Zinssenkungstendenzen bei Banken in einem Aufschwung sind vergleichsweise unübersehbar, während die Zinserhöhungstendenzen einer Zentralbank, getragen von einer Motivation, eine „Überhitzung der Konjunktur“ zu verhindern dagegen doch vergleichsweise putzig wirken und ihre intendierten Effekte regelmäßig verfehlen. Umgekehrt, umgekehrt.

Vielleicht noch ein letztes Wort zu dem eingangs erwähnten Kriterium dafür, was Ökonomie ist und was nicht. Die hier vorgestellte Sichtweise wird deswegen nie als ökonomisch akzeptiert werden, weil hier eine Abkehr von dem „methodologischen Individualismus“ vorliegt und es sich damit für die ‚mainstream‘-Ökonomie von vornherein verbietet, derartige Erwägungen ernst zu nehmen. Nun ist ein methodologisches Prinzip keine göttliche Gravur auf einer Steintafel, sondern eine spezifische Art der Gewinnung von Erkenntnis, wodurch natürlich nicht ausgeschlossen wird, daß nichtindividualistische Erkenntnismethoden nicht auch valide Erkenntnisse erbringen könnten. Auch wenn die Aussichten für diese Zinstheorie nicht so rosig sein dürften wird doch wohl eins nicht passieren: daß von der Ökonomie das Prinzip der Risikoversicherung deswegen abgelehnt wird, weil es sich nicht aus individuellen Präferenzen ableiten läßt. Obwohl, man kennt ja Ökonomen: die können auch ableiten, daß es eine positive oder steigende Zahlungsbereitschaft, d.h. eine Nachfrage nach höheren Beiträgen für eine Risikoversicherung geben kann, wenn einerseits die Schadenssumme angestiegen ist und die individuelle Schadeneintrittswahrscheinlichkeit gesunken ist. Das nennt man dann Altruismus oder so… 🙂

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Jesse James oder die Abstraktheit sozialer Verpflichtungsrelationen

tank surrealDie Story, welche die Funktionsbedingungen des Geldes im Kreditgeldkapitalismus beschreiben kann, läßt sich anhand einer merkwürdigen Geschichte aufzeichnen, die die Differenz von Geld und Gold in besonderer Weise akzentuiert.

Was ist das Problem, wenn Jesse James einen Bankraub plant und nicht konkret bestimmen kann, wieviel Beute zu erwarten ist. Jeder Kenner der Western Materie wird wissen, daß das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen nur auf eine Weise zwischen den Beteiligten verteilt werden kann: es wird eine Quote festgelegt, die jedem einen bestimmten Anteil an der Beute in Aussicht stellt. Denn je nachdem wie hoch die Ausbeute an – üblicherweise – Gold ausfällt ist der Anteil des Einzelnen höher oder niedriger ~ sofern der einzelne Teilnehmer dieser Aktion diese auch überlebt.

Was passiert nun, wenn der Bankraub  halbwegs seinen erwarteten Erfolg hatte und es nun um die Verteilung des gemeinsamen Ertrages geht? Die Anzahl der erbeuteten Goldstücke stellt den verteilungsfähigen Bestand dar, der nunmehr gemäß des vorab ausgehandelten Verteilungsschlüssels den anspruchsberechtigten Überlebenden zugerechnet wird. Nehmen wir mal an, daß es keinen Streit gibt (ja ist unrealistisch, aber trotzdem): die Verteilung der Goldstücke sieht aus wie eine Zahlung für die Leistung „Teilnahme an Bankraub“, ist aber in diesem Sinne keine. Denn in dieser Transaktion ist die Übergabe des Beuteanteils gleichbedeutend mit der Übergabe einer Ware, während die Erlöschung des ausgehandelten Anspruchs des Einzelnen dasjenige darstellt, was die Zahlung zum Erwerb einer Ware darstellt. Denn eine Zahlung im geldtheoretischen Sinne ist dadurch charakterisiert, daß damit eine Schuld gelöscht wird, die in diesem Fall aus der Verpflichtung von Jesse James besteht die gegen ihn gerichteten Forderungen durch die Übergabe des vereinbarten relativen Warenanteils zu erfüllen.

Das Wesentliche was zu der Verbindung zu Geld führt ist, daß der Anspruch z.B. 10% der Beute, erst durch das konkrete Ergebnis des Raubzuges materialisiert wird. Denn erst durch diese Materialisierung (die im Vorfeld lediglich erwartet! werden kann) wird der entsprechende Anspruch zu einem realen Wert. Das kann man auch ganz profan dadurch ausdrücken, indem man Geld (interpretiert als Anspruch auf ein gemeinsames Projektergebnis) als relatives Maß des Bankraubes erkennt, welches den Output der gemeinsamen Aktivität in Beziehung zu dem individuellen Input (Pferd, Sattel, Colt oder wahlweise Winchester, Kugeln und persönliche Existenz) setzt. Genau das ist es nämlich, was eine Preiskalkulation macht, indem die Kosten auf das Produktionsergebnis aufgeteilt werden – nachdem das Produktionsergebnis feststeht. Was man nur sehen muß ist, daß die 100% der Kosten (=Ansprüche) auf das Ergebnis der „Produktion“ aufgeteilt werden und somit die ‚a priori‘ nicht definierbaren bzw. mengenmäßig konkretisierbaren realen Ansprüche in abzählbare Ansprüche auf Waren (nein, nicht Güter) übersetzt werden.

Was an dieser Konstellation so interessant ist, ist der Umstand, daß sich hier vermeintlich zwei Geldkonzepte kreuzen, die nicht miteinander vereinbar scheinen, denn die Vorstellung von Gold als Geld beißt sich mit der institutionalisierten Konzeption, Geld als Anspruchsgefüge innerhalb sozialer Beziehungen zu interpretieren. Das ist dann kein Widerspruch, wenn Gold als die zu liefernde Ware angesehen wird – die es auch ist -, während Geld die Anspruchsbeziehung darstellt, welche die Verpflichtungen zwischen Personen begründet oder eben auflöst. Im Gegensatz zu Marx, der darüber nachgedacht hatte, daß das gesellschaftliche Verteilungsproblem durch Stundenzettel nicht zu lösen sei, da es sich hierbei um ein absolutes Maß der Produktion handelt, weil von der Grundidee her sich auf dem Markt Äquivalente austauschen (weil die Waren in Stundenzetteleinheiten bewertet werden sollten), kann man demgegenüber dennoch zu einer Lösung kommen, indem man dazu übergeht die Ansprüche relativ! zu formulieren.  So könnte Jesse James die Anspruchsberechtigungen derart ausgestalten, daß er den einzelnen Beteiligten den Anspruch auf z.B. 10% der Beute schriftlich ausstellt, der bei Einlösung (wie bei einem Lagerschein) wieder ausgehändigt werden muß, um die Anspruchsberechtigung zu beweisen. (Daß ein solcher Beweis erst dann notwendig wird, wenn die soziale Gruppengröße anfängt unübersichtlich zu werden muß an dieser Stelle nicht stören.)

Was man an dieser Stelle verstehen kann ist der Umstand, daß dieser 10%-Schein die Vorstufe zu sozialen Beziehungen darstellt, die über abstrakte und relative Ansprüche geregelt werden, denen aus der Konstruktion der Beziehung heraus ein absoluter Wert oder eine konkrete Menge an Sachgütern nicht zugerechnet werden kann. Letzteres liegt daran, daß die Zukunftsunsicherheit (Keynes) darüber, was das Ergebnis der sozialen Anstrengung konkret sein wird, eine direkte Assoziierung von gegenwärtigem Anspruch und zukünftigem Gegenwert schlichtweg verbietet!

Daß diese Verabstraktierung (Hypostasierung) von Verpflichtungen dann auch in einer zweiten höheren Abstufung zu dem gegenwärtigen zweistufigen Geldsystem führt, sei an dieser Stelle nur am Rande angemerkt. Aus dieser Sichtweise folgt allerdings bereits unmittelbar, daß jegliche Vorstellung einer „Gesellschaft ohne Geld“ oder ein „Geld ohne Schuld“ davon ausgeht, daß eine Gesellschaft ohne Verpflichtungsbeziehungen existieren könnte – na dann viel Spaß! Mal abgesehen davon, daß Adam Smith sein  Konzept der Arbeitsteilung einstampfen könnte, welches in der Form von Unternehmen, in denen einander unbekannte Personen miteinander arbeiten im Laufe der Geschichte zu dem Wohlstand geführt hat, der zumindest in den Industrienationen (partiell) neidlos konstatiert werden kann.

Die Lehre aus dieser Geschichte ist, daß Geld alias soziale Verpflichtungsrelation nicht durch eine reale Entität substituiert werden kann und deswegen alle Versuche, dem Geld eine reale „Deckung“ anzuhängen scheitern müssen – alle, bis hin zur Quantitätstheorie, deren reziprokes Preisniveau sich auch nur als Wareneinheit entpuppt, was sich nach kurzem Nachdenken wie von selbst ergibt!

Fazit: die Substanz von Geld sind soziale Verpflichtungsrelationen und keine konkreten Gegenstände! Deswegen heben sich auch Forderungen und Verbindlichkeiten gesellschaftlich gesehen auch auf, und zwar nicht nur manchmal, sondern immer! Auch auf den lustigen „Finanzmärkten“.

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Logische Typenlehre II – das Basisgeld

MagnolieGeld ist eine Entität der Schuldkommunikation aber selbst keine Schuld.

Die Theorie, daß Geld eine Forderung an die Zentralbank sei ist einer zu oberflächlichen Betrachtungsweise geschuldet. Denn die Ebenen des Geldsystems sind hierarchisch gesehen derart gestrickt, daß die Forderungen der übergeordneten Ebene gerade keine Forderungen für die nachgeordnete Ebene darstellen. Deswegen ist auch eine Vorstellung, daß Geld eine Forderung gegen die Zentralbank sei nichts weiter als gegenstandslos.

Das gleiche Ergebnis gilt aber auch auf der Ebene der Vermittlung aka „Emission“ von Zentralbankgeld. Denn die Forderung einer Bank gegen die Zentralbank ist gerade eine Forderung auf – Zentralbankgeld. Damit ergibt sich eine logische Differenz, die sich darin manifestiert, daß Geld ein Objekt der Schuldkommunikation ist – und nicht das Subjekt!

Der Unterschied zwischen Bezeichnung und Bezeichnendem ist gerade dabei von außerordentlicher Bedeutung, weil inzwischen die Zuschreibung an Geld, ein ‚asset‘ zu sein, die Diskussion beherrscht. Genau das ist jedoch nicht der Fall. Denn ein Schuldvertrag beinhaltet eine Leistung, die auf eine Sachübertragung gerichtet ist. Aus diesem Grunde kann Geld nicht eine Forderung oder eine Verbindlichkeit sein, weil die logische Differenz von Schuld und geschuldetem Sachgegenstand nicht übersprungen werden kann. Mit der Vorstellung von Geld als Schuld wird eine logische Grenze überschritten, die einen groben Verstoß gegen die Grundsätze der logischen Differenz von Element und Klasse darstellen. Das klassische Problem der Mengenlehre besteht ja gerade daraus, daß die Klasse aller(!) Klassen sich selbst nicht als Element enthalten kann. Umformuliert: die Klasse aller Kredite kann sich selbst nicht als Element enthalten, d.h. übersetzt, daß die verbindende Klammer, welche Kredite operationsfähig machen kann, nicht selbst ein Element der Klasse der Kredite sein kann. Damit wird aber das Objekt der Schuldbeziehungen zwischen Banken und Zentralbank auf einmal zu einem Subjekt der Schuldbeziehungen von Banken zu Nicht-Banken. Heißt auf gut Deutsch: Zentralbankgeld ist im Zentralbankverkehr die Handelsware, die durch Schuldbeziehungen erschaffen oder vernichtet wird, Zentralbankgeld ist im Geschäftsverkehr demgegenüber das ultimative Schuldentilgungsmittel, welches die derivativen Schuldbeziehungen von Banken und Nicht-Banken entweder etabliert oder eben neutralisiert.

Damit verliert aber Zentralbankgeld seine üblicherweise kolportierte Eigenschaft ein Mittel zur Erleichterung von Tauschbeziehungen zu sein. Und dennoch: mit einer für eine Wissenschaft beispiellosen methodologischen Inkonsequenz versucht die Ökonomie dieser Kalamität seit 200 Jahren dadurch zu entkommen, daß sie vermeintlicherweise über den realen und „richtigen“ ökonomischen Kern der Tauschwirtschaaft einen Schleier der monetären Undurchsichtigkeit stülpt, obwohl es gerade dieser „Schleier“ wäre, der es möglich machte, dem Geheimnis des Geldes auf die Schliche zu kommen.

Mit dieser Präformierung klebt sich die Ökonomie auf eine systemtheoretische (Prä-) Ebene fest, die sie außerhalb der sich als systemtheoretisch verstehenden Wissenschaften stellt, so daß ihre Stellung innerhalb des Wissenschaftsbetriebes als äußerst prekär einzuschätzen ist. Diese Ignoranz gegenüber den eigenen methodologischen Grundlagen kann dann auch durch eine noch so intensive statistische Ausrichtung nicht aufgefangen werden. Denn wie man weiß, wird durch statistische Methoden nur das erkennbar, was bereits als Konzeption gedanklich vorliegt – durch statistische oder ökonometrische Untersuchungen können, im Gegensatz zu einem weitverbreiteten Missverständnis (Friedman), keine originären Erkenntnise gewonnen werden.

Dagegen führt die methodologische Differenz von Element und Klasse zu der Erkenntnis, daß Geld als Erfüllungsmedium von Schuldverhältnissen selbst kein Schuldverhältnis sein kann. Die klassische Allegorie für diese Verwechslung von Bezeichnung und Bezeichnetem ist der Schizophrene, der nach dem Studium der Speisekarte völlig überzeugt von der Richtigkeit seines Tuns herzhaft in die Speisekarte beißt. Mit dieser fehlerhaften Identifikation von Geld und Kredit wird zu allem Überfluß von der Ökonomie völlig unbekümmert die Definition der Geldmenge zu einer Vermengung inkommensurabler Entitäten hochstilisiert. Damit wird der Blick dafür verstellt, daß Geld seine Funktion darin findet Schuldverhältnisse zu etablieren oder auszugleichen, die damit wieder aus dem gesellschaftlichen Beziehungsgeflecht entfernt werden können. So ist letztlich auch der Irrglaube zu erklären, daß die Ausweitung der Geldmenge M0 zu einer Lösung des Problems einer mangelhaften Rentabilität beitragen könnte. Das ist denn aber auch nicht der Fall. So sind z.B. die LTRO Aktionen der EZB überhaupt nicht geeignet das Problem der mangelnden Rentabilität der Realwirtschaft zu lösen, da sie lediglich dazu beitragen können das Liquiditätsproblem (aber eben nicht das Rentabilitätsproblem) von Unternehmen und damit auch der Banken zu konsolidieren. Gewinne entstehen dadurch nicht!

Das methodische Desaster der Vermengung von Element und Klasse wird nur noch dadurch übertroffen, daß das Postulat einer (quasi) theorielosen und von statistischen Spitzfindigkeiten überfrachteten Ökonometrie zu Erkenntnis führen soll. Natürlich sind statistische Untersuchungen per se nicht falsch nur kann nur dann eine Erkenntnis daraus gezogen werden, wenn damit auch eine Vorstellung verbunden ist, welche das Ergebnis der Analyse der Daten auch in einen sinnvollen Zusammenhang stellen kann. So wie es derzeit aussieht wird es allerdings nicht mehr dazu kommen, daß die Ökonomie sich auf eine andere Formulierung ihrer angestammten Vorurteile einlassen wird.

Damit vergibt sie sich der Möglichkeit zu einer Wissenschaft zu werden welche die methodischen Grundlagen der logischen Typenlehre ernst nehmen kann und will.
Diese Art von Konzeption ist der Grund dafür, warum es für die Ökonomie so schwer ist zu einer akzeptierten Wissenschaft zu werden. Die permanente Ignoranz gegenüber den methodischen Prinzipien der ’scientific community‘ macht es fast unmöglich zu einer allgemein akzeptierten Definition des eigenen Erkenntnisobjektes zu kommen, die den Normen der allgemein akzeptierten Wissenschaft entspricht.

Man kann diese Prinzipienlosigkeit der Ökonomie als ein ‚feature‘ interpretieren aber eigentlich ist es ein Versagen davor, die Objekte, welche die eigene Erkenntnis darstellen sollten auf eine Weise zu ordnen, welche eine Anspruch erheben kann, eine saubere methodologische Grundlage zu haben. Es ist zwar nicht wirklich so, daß allein die Grundlagen der logischen Typenlehre zu einer akzeptablen ökonomischen Theorie führen können, welche das ökonomische Problem lösen könnte, wie die Frage von Knappheit gelöst werden kann. Dennoch ist das Zentralproblem der Ökonomie ohne die substanzielle Unterscheidung von Bezeichnung und Bezeichnetem nicht auf eine saubere wissenschaftstheoretische Art zu bewältigen, indem man sich den eignen Grundlagen gegenüber ignorant zeigt.

Damit wird wieder die Ausgangsfrage angesprochen, warum das Insistieren auf der vermeintlichen Eigenschaft von Geld als Kredit immer noch dergestalt die Sinne vernebelt, daß diese Gleichsetzung weitere Fehlschlüsse generiert, die sich darin zeigen, daß monetäre Problemlagen immer noch mit einem Konzept analysiert werden, welches selbsterklärterweise auf einer Tauschphilosophie (Hirsch und Biber – A. Smith) aufbaut, und gleichzeitig die strukturellen Differenzen – allein innerhalb des Geldwesens – mit einer präpotenten Ignoranzattitüde aus dem ökonomischen Sachzusammenhang wegdefiniert werden.

Man kann das ja alles machen und auch vertreten, man darf sich dann nur nicht wundern, warum ökonomische Prognosen aus grundsätzlichen Gründen (derzeit) lediglich beliebig sind. Die grausame Konsequenz daraus ist, daß dann, wenn irgendein „Ökonom“ mal einen Zufallstreffer gelandet hat, der (wiederum) logische Grundsatz gilt: ‚ex falso quodlibet‘!

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