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Von großen Krediten und kleinen Einlagen…

Von Wolfgang Stützel kann man lernen, daß immer dann, wenn einzelwirtschaftliche Konzepte auf eine gesamtwirtschaftliche Ebene übertragen werden, höchste Vorsicht geboten ist. Denn gerade in der Wirtschaftswissenschaft kann genau dann der unbesehene Analogschluß auf eine falsche Fährte führen, weil im wirtschaftlichen Gesamtgefüge sachlogische Zusammenhänge gelten, die in der einzelwirtschaftlichen Betrachtung nicht beachtet werden müssen. Das populärste Beispiel für diese sogenannte ‚fallacy of composition‘ ist das Kinobeispiel, wo eine einzelne Person durch Aufstehen vom Sitz eine bessere Sicht auf die Leinwand hat. Sobald das aber alle tun um den gleichen Effekt zu realisieren ist das Ergebnis durchaus desaströs: im Duchschnitt hat sich die Sicht nicht verbessert und der ärgerliche Effekt ist der, daß nun alle stehen anstatt auf hoffentlich gut gepolsterten Sesseln zu sitzen.

Ähnlich liegt der Fall dann, wenn man aus der Betrachtung der Operationsweise einer einzelnen Bank darauf schließen möchte, wie das Bankensystem insgesamt operiert. So steht in den meisten Lehrbüchern über Bankbetriebslehre etwas von Transformationen namentlich Fristen-, Losgrößen- und Risikotransformation. Der zunächst durchaus valide Gedanke dahinter ist, daß Banken in ihrer Eigenschaft als Krediterzeuger erst viel „kleines“ Geld zusammensammeln müssen, um dann dieses Geld für die Vergabe eines neuen „großen“ Kredites einzusetzen. Diese Sichtweise wird dadurch bestärkt, daß die aktienrechtliche Grundlage des Bankgeschäfts zunächst eine Kapitalisierung durch die Aktionäre voraussetzt, mit der dann das kreditäre Bankgeschäft aufgenommen werden kann. Wenn man so will wird durch die Konstruktion von Banken als grundkapitalfinanzierte Einrichtung die Vorstellung genährt, es müsse erst das Geld durch „Einlagen“ – in diesem Fall die Einzahlungen der Aktionäre – eingesammelt werden, damit dann die Kreditvergabe erfolgen kann.

Diese Konzeptionalisierung des Bankgeschäfts wird auch noch theoriegeschichtlich bestärkt, weil in der Theorie des allgemeinen Gleichgewichts – dem Basismodell der Neoklassik – die Haushalte eine genuin originäre Entscheidung zu treffen haben, nämlich diejenige über Konsum oder Nicht-Konsum. Dem liegt die nicht so ganz abwegige Vorstellung zugrunde, daß die Haushalte über alle Ressourcen der Volkswirtschaft verfügen und diese entweder konsumieren oder eben als Nicht-Konsum den Unternehmen für produktive Zwecke überlassen. Dieser Nicht-Konsum von Ressourcen ist dann das, was in der Neoklassik immer als „Sparen“ bezeichnet wird. So ist es auch nicht verwunderlich, daß durch einen kühnen Analogschluß diese Vorstellung auf Banken angewendet wird, welche ihre „Ressource“ Geld erst von den Haushalten zur Verfügung gestellt bekommen müssen, damit sie dann dieses für die Kreditvergabe einsetzen. Dazu gehört auch die Vorstellung Geld als nutzenstiftendes Gut zu begreifen, so daß das Grundkonzept auf dem der neoklassische Begründungszusammenhang beruht nicht ins Wanken gerät. Damit wird auch erklärlich, warum vom ‚mainstream‘ die Frage wie Geld entsteht gemieden wird wie das Weihwasser vom Teufel. Für die Neoklassik ist Geld einfach da und wenn es zuwenig davon gibt regnet es halt vom Himmel – die Metapher von Friedman ist deswegen so aufschlußreich, weil sie die Behandlung von Geld durch die Neoklassik verdeutlicht. Daß diese rein methodische Finte inzwischen als Rettung eines angeblich maroden Geldsystems propagiert wird steht auf einem anderen Blatt.

Diese hier kursorisch angeführten Theorien sind Grund für die vorherrschende Sichtweise, daß Banken von ihrem Wesen her zunächst an Geld kommen müssen, damit sie ihr Geschäft betreiben können. So läßt sich die Vorstellung von der Fristentransformation recht zwanglos darauf zurückführen, daß Banken ohne Geld nicht arbeiten können, welches sie jenseits des Grundkapitals über eine Attrahierung von Geld, welches ihnen gegen die Gewährung von Sichtverbindlichkeiten oder längerfristig festgelegten Verbindlichkeiten zugeht, für ihre Zwecke nutzen können. Das Konzept „Fristentransformation“ postuliert gewissermaßen, daß die Liquiditätsbedürfnisse der „kleinen“ Verbindlichkeiten einer gewissen Wahrscheinlichkeitsverteilung unterliegen, die so geartet ist, daß daraus „große“ Kredite liquiditätstechnisch bewältigt werden können. Aus der Perspektive einer einzelnen Bank muß selbstverständlich der Liquiditätsstatus mit allen Mitteln gesichert werden, wobei die Frage virulent wird, wie sich die Eingänge und die Ausgänge von Liquidität im Zeitablauf darstellen. In ähnlicher Weise kann auch der Losgrößenaspekt gesehen werden, denn wie angesprochen steht einer Vielzahl von „kleinen“ Passivpositionen eine geringe Zahl von Aktivpositionen gegenüber, wobei aus der sogenannten „Bodensatzbildung“ – der Umstand, daß bei einer Vielzahl „kleinerer“ Verbindlichkeiten stets ein gewisser Bestand an eben diesen Verbindlichkeiten dauerhaft bestehen bleibt – eine Rechtfertigung für die Vergabe langfristiger Kreditengagements abgeleitet werden kann.

Sobald man sich dagegen mit den Frage auseinandersetzt woher nun die Vielzahl der „kleinen“ Bankverbindlichkeiten herkommt wird die vorstehende „einzelbankliche“ Sichtweise auf einmal falsch, weil die „kleinen Passivpositionen“ ja nicht irgendwo vom Himmel gefallen sein können ( – außer für Neoklassiker natürlich…). Denn typischerweise sind Giro- oder Terminverbindlichkeiten der Banken gegenüber den (kleinen) Nichtbanken aus nicht für Konsumzwecke ausgegebenen Einkommensteilen gespeist, deren Herkunft ja nicht einfach vorausgesetzt werden kann. Denn in einem Kreditgeldsystem wird idealtypisch die Generierung von Einkommen dadurch erzeugt, daß ein Unternehmen eine Ausgabe bzw. Auszahlung vornimmt, die ihrerseits wiederum erst durch eine Kreditlinie eines Bankinstituts möglich geworden ist. Mit einer Kreditvergabe schafft die Bank also gewissermaßen eine „große Aktivposition“ (die Forderung der Bank) und eine „große Passivposition“ (das verfügbare Investitionspotential des Unternehmens), wobei aus letzterer durch Ausgaben des Unternehmens für eine Vielzahl von Zwecken lauter „kleine Passivpositionen“ entstehen, die dann ihren Niederschlag in lauter „kleinen Einlagen“ finden und von dort aus auch zu „kleinen Spareinlagen“ mutieren können.

Diese Kausalitätsrichtung resultiert letzten Endes aus dem Umstand, daß in einem Kreditgeldsystem Verbindlichkeiten (aka „Einlagen“ oder etwas korrekter: Sichtforderungen) hauptsächlich als Ergebnis eines Kreditkontraktes entstehen und somit sich der methodologische Ansatz der Neoklassik, die (bei den Haushalten befindlichen) Bestände, die dann der Allokation unterliegen, einfach vorauszusetzen als unangemessen erweist. Denn gerade in puncto Kreditgeldsystem wird ja die Frage virulent, aus welchem Grunde die Schaffung von Kredit vorgenommen wird. Die Antwort darauf ist so einfach wie simpel: das durch einen Kredit zur Verfügung gestellte Geld wird für unternehmerische Zwecke dann ausgegeben, wenn die mehr oder weniger begründete Erwartung besteht, daß der Rückfluß von Geld aus der damit finanzierten Produktion höher ist, als der dafür aufgewendete Abfluß von Geld. Dieser Abfluß von Geld erzeugt jedoch gerade diejenigen Einkommen, deren nichtverwendete Teile dann zu der Erteilung eines Kredites erst führen sollen. Und genau an dieser Stelle beißt sich die Katze in den Schwanz.

Denn was für die Bankbetriebslehre noch legitim ist, nämlich die Existenz von Geld vorauszusetzen soweit es die Ingangsetzung bzw. die Operationsweise einer Bank betrifft, wird dann falsch, wenn es zu einer Betrachtung darüber kommt, wie ein Bankensystem an das Geld kommt, welches es für seine Geschäftszwecke benötigt. Nun könnte man die methodologische Prämisse, daß die Haushalte alle verfügbaren Bestände besitzen dadurch retten, daß man von einem System der Goldwährung ausgeht, wo natürlicherweise alles existierende Gold irgendjemand besitzen muß. Wenn man auch als Neoklassiker akzeptiert, daß über die Geschichte mit der Goldwährung inzwischen der gnädige Mantel des Vergessens ausgebreitet wurde kann man dennoch das Haushaltskonzept versuchen dadurch zu retten, daß man behauptet, Geld würde den Haushalten „leistungslos“ zufallen – womit man wieder beim Geld abwerfenden Hubschrauber von Friedman wäre. (Eine Spielart davon ist das „zinsfrei“ geschöpfte Geld, welches den Haushalten immerhin gegen irgendeine Leistung zufließen soll. So kann man auch die Neoklassik konservieren! Aber das nur nebenbei.) Die pseudomoderne Fassung der Integration von Geld in die Ökonomie liest sich als ’seigniorage‘, wo die Erträge der Erzeugung von Geld dem Erzeuger – dem Staat – zufließen sollen und somit wiederum der Vorstellung Vorschub geleistet wird, es seien die Haushalte, deren „Ersparnis“ den Banken die Kreditvergabe ermöglichen würden. Man ist versucht zu sagen: Kritik am ‚mainstream‘ sieht anders aus…

Demgegenüber läßt sich mit der Terminologie von Stützel der Sachverhalt, daß zwar einzelwirtschaftlich die Vorstellung, daß erst die „Einlagen“ da sein müssen, um „große“ Kredite vergeben zu können legitim ist, jedoch demgegenüber gesamtwirtschaftlich die „kleinen“ Einlagen erst durch den Abschluß von „großen“ Krediten überhaupt entstehen, in etwa so fassen:
1. Jede Einzelbank kann durch die Einwerbung von „Spareinlagen“ den ihr zur Verfügung stehenden Bestand an Zentralbankgeld erhöhen und damit durch Pooling der „Einlagen“ die Vergabe von „größeren“ Krediten möglich machen.
2. Jede Teilmenge von Banken kann ihren Bestand an Zentralbankgeld durch Einwerbung von „Spareinlagen“ nur dann und in dem Maße erhöhen, als die Komplementärmenge der Banken eine Verringerung ihres Zentralbankgeldbestandes hinnimmt oder erleidet.
3. Die Gesamtmenge aller Banken kann durch die Einwerbung von „Spareinlagen“ den ihr zur Verfügung stehenden Bestand an Zentralbankgeld weder erhöhen noch senken. Falls irgendwelche Theorien über die „Transformation von Zentralbankgeldbeständen“ oder über die  „Geldschöpfung der Banken“ zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen, sind sie falsch.

Akzeptiert man den jahrzehntelangen Umstand, daß diese Welt in einem Kreditgeldsystem lebt bleibt nicht anderes übrig, als die traditionelle Funktionsvorstellung des Bankensystems umzukehren. Es heißt dann nicht:

erst viele kleine (Spar-)Einlagen -> dann eine große Kreditvergabe

sondern:

erst eine große Kreditvergabe -> daraus werden viele kleine (Spar-)Einlagen

Daß eine einzelne Bank letztere Wirkungsrichtung nicht sehen kann und auch nicht sehen muß liegt daran, daß üblicherweise eine „große Kreditvergabe“ mit einem erheblichen Abfluß von Liquidität einhergeht und das bankenindividuelle Problem darin besteht zur Wahrung des Liquiditätstatus zuzusehen, wie man den Liquiditätsabfluß wieder kompensieren kann. Genau dieses Problem wird ja bei „richtig großen“ Kreditlinien wie z.B. große Infrastrukturprojekte wie ein Flughafen o.Ä. erst recht virulent, weil sich aus Risikogründen keine einzelne Bank den durch die Länge der Amortisationszeit einstellenden Liquiditätsverlust leisten kann. (Als Konsequenz daraus hat man die Konsortien erfunden, deren Aufgabe darin besteht abzuschätzen wohin die Liquiditätsströme wandern werden. Sobald man darüber eine Abschätzung gefunden hat ist klar, welche Bank welchen Anteil an der „großen“ Projektsumme übernehmen kann weil sie dann damit rechnen kann, daß dieser Liquiditätsabfluß durch die eingehenden Liquiditätsströme weitgehend wieder kompensiert wird.)

Sobald man also gewillt ist zu akzeptieren, daß ein wirtschaftliches Gesamtgefüge Restriktionen unterliegt, die zwar für einzelnes Element nicht bindend sein müssen, jedoch in der Betrachtung der Gesamtheit nicht ignoriert werden dürften (daß man das ungestraft machen kann ist leider nur zu evident) wird klar, daß die einzelwirtschaftliche Theorie von der Fristen-, Losgrößen- und Risikotransformation zumindest hinsichtlich der ersten beiden Aspekte für einen systemischen Zusammenhang nicht anwendbar sind. Denn in einem Kreditgeldsystem werden aus wenigen „großen“ langfristigen Verbindlichkeiten viele „kleine“ kurzfristige Verbindlichkeiten, woraus wie von selbst das für die Bankbetriebslehre konstitutive Liquiditätsmanagementproblem entsteht, weil das Entstehen der „langfristigen“ Verbindlichkeiten durch das Eingehen von langfristigen Forderungen „erkauft“ wurde.

Und das ist der Clou: das Liquiditäts- und Fristenproblem der Bankbetriebslehre ist eine Folge der Kreditvergabe – und nicht dessen konstitutive Ursache! Denn: engagiert man sich langfristig mit der Maßgabe, daß man auch kurzfristig liquide bleiben muß hat man als Bank ein Problem, welches sich nur als Bankensystem lösen läßt. Von daher kann man den Liquiditätsausgleich zwischen Banken – auch bekannt als Interbankenmarkt – dahingehend interpretieren, daß dort die unvorhersehbaren Liquiditätsdifferenzen aus den Verfügungen infolge eingegangener Kreditlinien auf geräuschlose Art und Weise ausgeglichen werden – solange jeder der beteiligten Banken über eine ausreichende Bonität verfügt. Denn woher sollen Banken wissen, wohin das von ihnen im Kreditvertrag versprochene Geld wandert?

Wenn man so will läßt sich das Konstrukt „Interbankenmarkt“ als eine soziale Veranstaltung der Banken untereinander interpretieren, auf der gewissermaßen Banken sich gegenseitig über die Engpässe in der Liquidität hinweghelfen, da jede Bank im Zeitablauf mal einen Liquiditätsüberschuß und mal ein Liquiditätsdefizit realisiert. Das Kuriose dabei ist, daß das Bankensystem insgesamt nicht über zuwenig Liquidität verfügt, sondern sich lediglich die Verteilung der Liquidität von Zeit zu Zeit ändert. Zwar kann man versuchen durch ein ausgebautes Filialnetz die Wahrscheinlichkeit des Liquiditätsabflusses zu vermindern, in letzter Konsequenz bleibt es dabei, daß der gegenseitige Liquiditätsbeistand gewährleistet sein muß, wobei die Etablierung eines akzeptierten Mindeststandard hinsichtlich der Bonitätsanforderungen als essentielle Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Liquiditätsausgleichsmechanismus angesehen werden muß. Dieser Umstand macht auch völlig zwanglos deutlich, daß dann, wenn das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit der Geschäftspartnerbanken schwindet, die Bereitschaft gegenseitig Liquiditätshilfe zu gewähren schlagartig verschwindet und somit die Zentralbank gefordert ist die notwendige Liquidität bereitzustellen (man erinnere sich an die LTRO-Fazilitäten) um die Banken zahlungsfähig zu erhalten – obwohl sie in ihrer Gesamtheit nicht über „zuwenig“ Liquidität verfügen würden.

Und genau an dieser Stelle wird dann die Differenz zwischen einer einzelwirtschaftlichen und einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung klar: mal abgesehen von den Bargeldverlusten, die ja einen Abgang von kurzfristigen Verbindlichkeiten bedeuten, kann ein Bankensystem überhaupt nicht zuwenig „Verbindlichkeiten“ haben, die man versuchen müßte „einzuwerben“. Bisher war ja die Theorie davon geprägt, daß eine Bank erst viele „kleine“ Verbindlichkeiten anhäufen muß, damit sie zu einer „großen“ Forderung kommt. Der Gesamtzusammenhang aller Banken kann aber überhaupt nicht über „zuwenig“ Verbindlichkeiten verfügen, weil diese ja – da sie selbst erzeugt wurden – irgendwo sein müssen, genauso wie die dazugehörigen Forderungen. Und da hilft auch keine „Transformationstheorie“ weiter, denn diese Transformation gilt lediglich für eine einzelne Bank, niemals jedoch für die Banken als Gesamtheit. Doch auch wenn es dieses „Transformationsproblem“ nur als einzelwirtschaftliches Problem gibt, gibt es demgegenüber das Liquiditätsausgleichsproblem auf Gesamt-Bankenebene. Denn dadurch wird das einzelbankliche Problem zu einer interbanklichen Veranstaltung, wobei auf diesem Interbankenmarkt einer Nachfrage für „Verbindlichkeiten“ ein Angebot an „Forderungen“ gegenübersteht, dessen Funktion darin besteht, die Folgen des Liquiditätsabflusses aufgrund gewährter Kredite zu neutralisieren. Das einzelwirtschaftliche Transformationsproblem transformiert sich so gesehen auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene zu einem Liquiditätsausgleichsproblem, wo nicht die Frage im Raum steht, wo die „kleinen“ Verbindlichkeiten herkommen sollen (die sind ja sowieso irgendwo da) sondern an welcher Stelle sie und damit wo die Liquidität sich befindet.

Und auf einmal versteht man auch, warum Finanzkrisen dadurch geprägt sind, daß auf einmal „kein Geld mehr da ist“, obwohl kurz zuvor damit noch herumgeworfen wurde. Denn solange es kein Problem damit gibt anderen Kredit zu geben, existiert in puncto Liquidität das Regime der „heißen Kartoffel“, die so schnell wie möglich weitergegeben werden muß. Sobald man sich aber darauf besinnt, daß das eigene Überleben an der Fähigkeit hängt, über diese „Kartoffelscheibchen“ jederzeit in ausreichendem Maße verfügen zu können, macht die Freigiebigkeit einer ängstlichen Speicherpolitik á la Onkel Dagobert Platz, wo das an sich normale Ansinnen Kredit bekommen zu wollen bereits als Beweis dafür gilt, daß der Kreditnachfrager an der Grenze zur Insolvenz angesiedelt ist…

Theoriegeschichtlicher Disclaimer:

Der eigentliche Grund dafür, daß die Losgrößen- und Fristentransformatonstheorie von den meisten Ökonomen so propagiert wird liegt halt daran, daß das Zentralmodell der Neoklassik eine sog. Erstausstattungsökonomie formuliert, wo erst die Entscheidung der Haushalte einen Teil ihres Eigentums den Unternehmen zur Produktion (Investition) zu überlassen den Produktionsvorgang überhaupt erst in Gang setzt. Dieser Nichtverbrauch von Ressourcen wird dort als Ersparnis angesehen, womit überhaupt erst die Idee in die Welt gekommen ist, die Ersparnis sei Voraussetzung von Investition. In einem simplen Analogschluß wurde dann in Bezug auf die Bankbetriebslehre die Version von den vielen kleinen Spareinlagen geboren, die erst mal da sein müßten, damit eine große Investition damit getätigt werden könne.

Dieser Analogschluß geht natürlich voll in die Hose, weil Geld sowie in Geld denominierte Schuldverhältnisse keine bestehenden oder produzierten Ressourcen darstellen, sondern aus einer Übereinkunft bestehen sich gegenseitig (zeitlich strukturiert) Zahlungsversprechen zu geben, wobei der Zahlungsmittelstandard von der Zentralbank definiert wird. Dieser Umstand sorgt bis heute deswegen für viel Verwirrung, weil bislang für 99% aller Ökonomen an eine Aufgabe des neoklassischen Paradigmas nicht zu denken ist. Doch gerade die Plausibilität, Geld genauso zu behandeln wie eine Ressource verstellt dafür den Blick, daß gerade die Geldtheorie das Potential hat der Neoklassik ein Paradigma entgegenzusetzen, welches sich nicht mit irgendeiner albernen Annahmenkritik aufhält, sondern der Tauschheuristik der Neoklassik die Kooperationsheuristik entgegensetzt. Mit einer Kooperationsheuristik entsteht jedoch praktisch wie von selbst eine Verpflichtungsökonomie, die durch das Eingehen und die Auflösung von Schuldverhältnissen geprägt ist. Diese Schuldverhältnisse entstehen bei der Aufnahme von kooperativen (und hoffentlich produktiven) Unternehmungen/ Projekten und erzeugen in ihrer Vielzahl dann auf einmal einen sich verselbständigenden Finanzsektor. Diese Verselbständigung geht jedoch mit einer „Entfremdung“ von dem eigentlichen Objekt der Wirtschaftstheorie – den Ressourcen und Gütern – einher und ist gewissermaßen der Verstoß aus dem Garten Eden, in dem Güter und Ressource noch einen „Wert“ besitzen, während die schnöde Welt des Geldes nur noch einen Preis kennt. Sobald aber einmal die Erkenntnis über die Strukturierung ökonomischer Beziehungen nach monetären Kriterien einmal in der Welt ist, ist der Weg zurück zum Garten Eden, wo der „Wert“ noch einen Wert hatte ein für allemal vorbei. Das mag man bedauern, aber echter Fortschritt kümmert sich nicht um die Zurückbleibenden.

Diese theoriegeschichtliche Begründung vom Primat der Einlage über den Kredit trifft sich mit der einzelwirtschaftlich orientierten Bankbetriebslehre in ihrer liquiditätsbedingten Fokussierung auf die Einlagen, obwohl diese ja erst durch eine vorangegangene Kreditgewährung entstanden sein können. Dieser Aspekt bleibt jedoch deswegen im Nebulösen, weil die Neoklassik weder zugeben kann, daß Geld keine Ressource ist noch darüber nachdenken will, daß es Bereiche gibt, in denen das Knappheitsprinzip nicht durch eine vorgegebene Menge beschränkt wird und damit nicht mehr anwendbar ist. Die Kritiker der Neoklassik riechen gewissermaßen diese Schwachstelle (und versammeln sich hinter dem Schlachtruf „Die Banken schaffen das Geld durch Kredite!), obwohl sie damit ausgerechnet der Scheinkontroverse zwischen „endogenem“ und „exogenem“ Geld (die sagenumwobene ‚currency-banking‘ Kontroverse) unbehelligt von jeglicher Sachkenntnis auf den Leim gehen.

Worin besteht also die Restriktion des Bankensystems als Gesamtheit? Sie besteht daraus, daß – wie der legendäre Artikel von Tobin über den „Krug der Witwe“ darlegt – die Banken weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit dasjenige erzeugen können, womit sie ihre Schulden bezahlen: Geld!

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Kommt die „Draghi-Volte“ über Oberammergau…

Neuerdings findet auch die Debatte um die TARGET2-Salden wieder Eingang in die Diskussionsforen. Aus der letzten Auseinandersetzung wurde eine „Friedensformel“ gefunden, die in etwa lautet, daß die TARGET2-Salden zwar ein gefährliches Ungleichgewicht darstellen, aber solange wie die EURO-Zone intakt bliebe, seien ja die drohenden Verluste nicht zu befürchten. Erst dann, wenn es zu einem Ausscheiden eines EURO-Mitgliedes käme, müßten die dann entstehenden Verluste auf die übrig bleibenden Zentralbanken und von dort auf die jeweiligen öffentlichen Hände verteilt werden, womit dann der oft kolportierte Tatbestand erfüllt wäre, daß der Steuerzahler dafür zur Kasse gebeten werden müßte.

Eine diesbezügliche Diskussion fand unlängst auch bei BTO statt, wo in den Kommentaren ein guter Vortrag über das Aktivvermögen der Banca d´Italia gehalten wurde der mich dazu motivierte zur Klärung der Angelegenheit einige einfache Fragen aufzuwerfen:

„1. Die Banca Italia weist in ihrer Bilanz eine Passivposition gegenüber der EZB aus. Was ist der Inhalt dieser Passivposition bzw. auf was lautet die korrespondierende Aktivposition? Salopp ausgedrückt: was ist der „Schuldgegenstand“?

2. Hat die Banca Italia im Zuge der Entstehung dieser Passivposition Zentralbankgeld erhalten welches sie verpflichtet wäre zurückzuzahlen? Man erinnere sich daran, daß T2-Salden aus Verfügungen von Nicht-Zentralbanken entstehen, die dazu ein entsprechendes Guthaben bei der Banca Italia besitzen müssen.

3. Ist es sinnvoll die Verbindlichkeiten einer Zentralbank (in ihrer eigenen Währung) zu besichern? Oder anders gefragt: erwartet eine italienische Bank, die bei der Banca Italia einen Kredit aufnimmt, daß die Banca Italia ihre daraus entstehende Verbindlichkeit mit Sicherheiten „unterlegt“?

4. Muß die Bundesbank der Banca Italia einen Kredit geben, damit die Banca Italia gegenüber der Bundesbank in EURO zahlungsfähig ist? Müßte dieser besichert sein?“

Man könnte den Eindruck bekommen, daß – wenn es um ökonomische Überzeugungen geht – es nicht statthaft ist jemanden dazu aufzufordern sachlich ein paar einfache Fragen zu beantworten. Das zeigte sich daran, daß statt auch nur eines entsprechenden Antwortversuchs ein Referat über die Buchungszusammenhänge einer T2-Transaktion präsentiert wurde. Wiewohl dieses auch sachlich richtig war wurde ohne auf die gestellten Fragen einzugehen schon daraus rubriziert, daß die T2-Salden eben doch ein Schuldenproblem darstellen würden.

Beginnen wir mal mit Frage 1:
Ein passiver T2-Eintrag der BI korrespondiert nach der gegenwärtigen Verfahrensweise mit einem aktiven T2-Eintrag bei der EZB, welcher dann ergänzt wird durch sein Gegenstück, nämlich dem passiven T2-Eintrag der EZB mit dem korrespondierenden aktiven T2-Eintrag der BB. Diese Buchungskette ist ja auch nicht kontrovers und die Frage nach dem durch diese verknüpften Aktiv-Passiv-Paare geforderten Schuldgegenstand läßt sich auch recht leicht beantworten: der zu leistende Gegenstand (wenn es dann doch mal zu einem ‚margin call‘ der BB bzw. der EZB – die „Draghi-Volte“ – kommen sollte) ist Zentralbankgeld – allerdings nicht im Sinne einer Forderung gegen eine Zentralbank, sondern das Schuldentilgungsmittel sui generis: Zentralbankgeld in Form von Banknoten. Wie schon vor einiger Zeit angesprochen ist die Übergabe von Bargeld die wichtigste Option einer Zentralbank, wenn sie sich von ihren Verbindlichkeiten befreien will oder muß. Im Grunde genommen würde eine Begleichung eines passiven T2-Eintrages durch die BI an die BB bedeuten, daß das Zentralbankgeld „Forderung gegen die BI“ gegen das Zentralbankgeld „EURO-Banknote“ getauscht würde. Im Ergebnis hätte die BI statt eines passiven T2-Eintrags einen entsprechend höheren Banknotenumlauf in der Bilanz. Spiegelbildlich dazu hätte die BB einen höheren Kassenbestand, den sie aufgrund der Gepflogenheiten jedoch mit ihrem Banknotenumlauf verrechnen würde, so daß der aktive T2-Eintrag sowie der Banknotenumlauf der BB abnehmen würde. (Manche Leute würde bei einer derartigen Umstrukturierung auf die Idee kommen, die BB hätte nun weniger „Schulden“… bzw. weniger „faule“ Forderungen… Und wieder andere würden nach wie vor steif und fest behaupten, daß die BI ja immer noch „Schulden“ hätte…)

Frage 2 läßt sich anhand des Referats recht schön beantworten und die entscheidende Erkenntnis, welche dem Kommentator „Bagehot“ anscheinend entgangen ist, ist hier versteckt:

„Der Kredit entsteht vollautomatisch: Bei Target2 wird mit der technischen Übermittlung der Überweisungsdaten die Transaktion im gleichen Moment auch „rechtlich finalisiert“ (wie mir dies neulich ein Bundesbank-Vorstand erläutert hat). Es muss also kein Sachbearbeiter oder Vorstand eine Genehmigung für den Kredit erteilen.“

Im Grunde genommen steht hier klipp und klar, daß man besser von der Ansicht Abstand nehmen sollte, daß es sich bei den T2-„Überweisungen“ um „normale“ Banküberweisungen handelt, bei denen von der sendenden Bank Zentralbankguthaben abgezogen werden, während diese der empfangenden Bank entsprechend gutgeschrieben werden. Daß es zu diesem Irrtum kommen kann liegt wahrscheinlich daran, daß die an sich überflüssige Einbeziehung der EZB in die Transaktion zwischen der BI und der BB diese Operation so erscheinen läßt, als würde es sich hierbei in gleicher Weise um einen Transfer von Zentralbankgeld handeln wie in dem Überweisungsverkehr zwischen Geschäftsbanken auf nationaler Ebene. Wäre das der Fall müßten die NZBen bei der EZB Zahlungsverkehrskonten führen, deren Verwendbarkeit von der EZB kontrolliert würde mit der Maßgabe, daß die EZB gegebenenfalls eine Transaktion untersagen könnte wenn z.B. die Überschuldung einer NZB drohen würde. (Der zweite Insolvenzgrund – die Illiquidität – kann bei einer Zentralbank in der von ihr emittierten Währung niemals eintreten, es sei denn man ignoriert aktiv, daß eine Zentralbank eine Zentralbank eine Zentralbank ist. Es soll solche Leute geben…)

Offensichtlich genügt aber eine einseitige Erklärung einer NZB wie der BI um eine T2-Transaktion in Gang zu setzen, so daß der deutsche Empfänger des Geldes eine Gutschrift seiner Geschäftsbank erhält, wobei die Geschäftsbank diese Gutschrift erst dann erteilt, wenn sie ihrerseits von der BB eine Gutschrift über den in Frage stehenden Geldbetrag erhalten hat. Die Bundesbank fragt offenbar weder bei der EZB noch bei der Banca d´Italia nach, ob letztere in Höhe des fraglichen Betrages bei der EZB über ein entsprechendes Guthaben verfügt. Möglicherweise wird das daran liegen, daß es in der Bundesbank tatsächlich Leute gibt die wissen, daß eine Forderung gegen eine Zentralbank, die auf das Bargeld lautet, welches diese Zentralbank berechtigt ist zu emittieren, eben – Zentralbankgeld ist.

Nun ist ja vergleichsweise bekannt, daß Geschäftsbanken lieber mit unbarem Zentralbankgeld arbeiten und einiges unternehmen, um von dem lästigen und kostenträchtigen Bargeldverkehr wegzukommen. Der Grund dafür, daß keine Geschäftsbank auf die Idee kommt ihre Forderungen gegen die Zentralbank in Bargeld halten zu wollen ist, daß sie wissen, daß eine Zentralbank alle gegen sie existierenden Forderungen, die auf das Bargeld lauten, welches sie selbst emittieren darf, in unbeschränkter Höhe in Bargeld auszahlen kann. Der Clou an der ganzen Sache hängt an dem kleinen und unschuldigen Wörtchen „unbeschränkt“! Denn unbeschränkt heißt, daß für eine Zentralbank für die bei ihr bestehenden Verbindlichkeiten keine Grenze existiert, die sie nicht mit von ihr selbst emittierter BAR-Liquidität begleichen könnte – in der Wirtschaftsgeschichte gibt es einige Beispiele davon. Das bedeutet jedoch umgekehrt, daß es für Geschäftsbanken keine Veranlassung gibt ihr Guthaben bei der Zentralbank aus Sicherheitsgründen in Bargeld umzuwandeln (womit schon an dieser Stelle Frage 3 beantwortet wäre) und daher die einzige Einlösung, die überhaupt möglich wäre (siehe Frage 1) aus Kostengründen schlicht und einfach unterbleibt.

Für die Beantwortung von Frage 2 heißt das jedenfalls, daß das Entstehen des passiven T2-Eintrages gegenüber der EZB nicht an irgendwelche Kreditwürdigkeitsprüfungen geknüpft ist, weil die BI ja nicht in irgendeiner Weise selbst Kredit aufnimmt, sondern ein von ihr emittiertes Zentralbankgeldvolumen (dessen Entstehung auf Operationen zurückgeht, die bereits vor der fraglichen T2-Transaktion abgeschlossen worden waren) auf die BB überschreibt. Denn die Verbindlichkeit, welche sie vorher gegenüber der „Cinque Stelle“ hatte, welche ihr Guthaben genutzt hat um für ihren Kunden eine Überweisung an einen Empfänger in GER durchzuführen, hat die BI nunmehr gegenüber der EZB, wodurch die EZB von der BI – Zentralbankgeld erhält. Durch Gutschrift zu Gunsten der BB erhält die BB von der EZB ebenfalls – Zentralbankgeld. Und durch Gutschrift zu Gunsten der Bank A&T erhält der Empfänger in GER ebenfalls seine Gutschrift von der Bank A&T – die jedoch im Unterschied zu den anderen Gutschriften kein Zentralbankgeld mehr ist.

Das Entfallen der Kreditwürdigkeitsprüfung hat natürlich seinen Grund darin, daß eine Zentralbank als Quelle allen Zentralbankgeldes nicht wirklich auf Kreditwürdigkeit geprüft werden muß, zumal das von ihr übertragene Zentralbankgeldvolumen aus einer i.d.R. den Bonitätskriterien des ESZB genügenden Kreditgewährung an den Bankensektor entstanden ist. Sobald jedoch die Kreditgewährung der BI an die Banca „Cinque Stelle“ erfolgt ist hat diese die uneingeschränkte Möglichkeit das ihr zur Verfügung stehende Zentralbankgeldvolumen für Überweisungszwecke ins Ausland zu nutzen, ohne daß dabei seitens der BI geprüft wird welche Beweggründe dieser Überweisung zu Grunde liegen. Das einzige was sie tut ist dem Begehren nach Überweisung stattzugeben wobei für die BI der Fall mit der „technischen Übermittlung der Überweisungsdaten“ endgültig abgeschlossen ist. Für die BI besteht die Änderung der Bilanz daraus, daß nicht mehr die Banca „Cinque Stelle“ die Forderung auf Bargeldlieferung innehat, sondern die EZB bzw. eine Stufe weiter die BB. Das ist jedoch eine grundlegende Änderung des Charakters dieser „Verbindlichkeit“, denn solange diese Verbindlichkeit der BI gegenüber der Banca „Cinque Stelle“ bestand existierte immer noch die Wahrscheinlichkeit, daß diese Verbindlichkeit mit einer Lieferung von Bargeld erfüllt werden müßte. Diese Wahrscheinlichkeit schrumpft mit der Entstehung des T2-Eintrages auf quasi Null, weil es so gut wie keinen Fall gibt, daß die EZB die „Draghi-Volte“ ernstnimmt und an die BI herantritt und von ihr die Begleichung der bestehenden T2-„Verbindlichkeiten“ fordert. Der Grund ist natürlich der, daß die EZB sowie die BB dasjenige, was sie aus der T2-Foderung gegenüber der BI erhalten könnten genau dasjenige ist, was sie selbst zur Tilgung ihrer eigenen Verbindlichkeiten in unbeschränkter Höhe selbst emittieren können. Und wenn die BI auf die Idee kommen sollte ihre T2-„Schulden“ mit der Übergabe von Bargeld begleichen zu wollen wäre auf einmal der T2-Eintrag bei der EZB gelöscht, während die Bundesbank einen Zugang an Banknoten realisieren würde, welche sie praktisch nicht gebrauchen kann und aufgrund der Tatsache, daß eine Zentralbank keinen Kassenbestand bilanziert, gegen den eigenen Banknotenumlauf saldieren müßte. Dies hätte zur Folge, daß der von der BB ausgewiesene Banknotenumlauf erheblich zurückgehen würde (das Pendant zur Erhöhung des Banknotenumlaufs in der Bilanz der BI) wodurch praktisch ausgedrückt wird, daß der Beitrag der BB zur Emission von Zentralbankgeld geringer ist als derzeit noch ausgewiesen.

Wenn man so will ist der T2-Eintrag auf der Aktivseite der BB quasi eine Art „Kassenbestand“ in der BB Bilanz, welcher nur dann so erhalten bleibt, wenn er nicht in Bargeld umgewandelt wird. Der Vergleich mit einem Kassenbestand ist u.a. deswegen so originell, weil genau dieser Verwendung findet, wenn ein deutscher Käufer in Italien Waren oder Dienstleistungen bezahlen will. In diesem Fall reduzieren sich die aktiven T2-Einträge bei der BB als würden diese Beträge für die „Bezahlung“ dieser Käufe genutzt. (Natürlich kann der T2-Eintrag auch genutzt werden, wenn italienische Pizzabäcker von Deutschland aus in Palermo ihre Luxusvilla bezahlen…)

Frage 4 ist inzwischen soweit geklärt, daß es keine Restriktionen resp. Kreditwürdigkeitsvorbehalte gibt, die einer T2-Transaktion entgegenstehen, die wie zitiert quasi durch eine einseitige Willenserklärung der BI gegenüber der EZB bzw. der BB ausgelöst wird. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einer Kreditvereinbarung stets um einen Vertrag, bei dem zwei sich deckende Willenserklärungen vorliegen müssen, wobei der Vertragsgegenstand Zentralbankgeld zunächst vom Kreditgeber an den Kreditnehmer übertragen werden muß, da sonst der Kreditgeber nicht zum Gläubiger wird. Bei einer T2-Transaktion verhält es sich jedoch so, daß bereits existierendes Zentralbankgeld von der BI an die EZB bzw. BB übertragen wird, wodurch ja gerade der T2-Eintrag der BB steigt. (Es handelt sich hierbei im Ergebnis bei der BI um einen sog. „Passivtausch“ auch wenn aus formalen Gründen keine Passiva „getauscht“ werden.) Eine normale Geschäftsbank wäre mit einer Gutschrift auf ihrem Zentralbankkonto völlig zufrieden und würde nicht noch darüber nachdenken, ob das „Guthaben“ bei der Zentralbank auch ausreichend „sicher“ ist. In gleicher Weise hat ja die BB den Ausgleich für die von ihr eingegangene Verpflichtung gegenüber der Bank A&T erhalten, weil sie ja durch den aktiven T2-Eintrag quasi einen Zugang an Zentralbankgeld erhalten hat. Man könnte es so pointieren: was für die Banca „Cinque Stelle“ Zentralbankgeld ist, ist auch für die BB Zentralbankgeld – auch wenn letztere nicht wirklich weiß, was sie damit anfangen soll, da es sich hierbei um das berühmte „Eulen nach Athen tragen“ handelt.

Bleibt als Fazit nur noch festzuhalten, daß man dann, wenn man mit aller Gewalt ein Problem aus den T2-Salden machen möchte notwendigerweise sein Gesichtsfeld auf die aktienrechtlichen Bilanzierungsvorschriften einengen muß. In gleicher Weise muß man komplett ignorieren, daß Operationen zwischen Zentralbanken aus logischen Gründen anders beurteilt werden müssen, als Operationen von Zentralbanken mit den ihr angeschlossenen Geschäftsbanken. Vermutlich ist es die Vorstellung, die EZB sei eine Art übergeordnete Bank in Bezug auf die NZBen die zu dem Fehlschluß verleitet, es würde sich bei den T2-Operationen um analoge Vorgänge handeln wie im nationalen Zahlungsverkehr. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn die EZB ist für die NZBen nicht die Clearing- bzw. Settlement-Instanz wie es eine Zentralbank gegenüber den angeschlossenen Geschäftsbanken ist. Im Grunde genommen könnte der RTGS-Zahlungsverkehr auch komplett ohne die EZB abgewickelt werden, was lediglich den vertretbaren Mehraufwand bedeuten würde für jede andere dem EURO angehörende NZB ein eigenes Konto zu führen – soviel Speicherplatz sollte dann doch schon vorhanden sein…

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Eingeordnet unter Geldtheorie, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftstheorie

Bargeld oder nicht Bargeld – das ist hier die Frage

Bargeld oder nicht Wenn man sich die Diskussion um die Abschaffung des Bargeldes ansieht, kommt man aus dem Staunen nicht heraus mit welchen Argumenten versucht wird dafür eine valide Begründung zurechtzuschustern. Da wird von der Zurückdrängung von Schwarzarbeit und der damit verbundenen Steuerhinterziehung fabuliert, es wird angeführt, daß es dann keine Banküberfälle mehr gäbe, es wird die Hygiene von Geldscheinen als monströse Gefahr für die „Volksgesundheit“ dargestellt und zu guter Letzt soll eine konjunkturelle Interventionsmöglichkeit geschaffen werden, welche vorsieht die Geldpolitik über einen „Negativzins“ und nicht mehr die Fiskalpolitik – d.h. staatliche Ausgabenvariation – als Element der Konjunkturstützung zu instrumentalisieren, wobei die „Flucht ins Bargeld“ als Ausweichreaktion privater Akteure unterbunden werden müsse. (Die Links findet jeder der möchte selbst, man muß nicht auch noch auf Unfug verweisen.)

Allen genannten und ungenannten Pseudo-Gründen ist gemeinsam, daß sie irgendwelche beliebigen unerwünschten Aspekte der Wirtschaftswelt aufgreifen, um daraus ein moralisches Argument zu basteln, welches dem Leser eine emotionale Abwehrhaltung gegenüber dem Bargeld andienen soll. Garniert wird das Ganze noch mit einem ökonomistischen Sprachduktus, welcher beweisen soll, daß es sich dabei wenn schon nicht um wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse so doch um ernstzunehmende Alternativlosigkeiten handeln soll. Schließlich muß ja heutzutage jedes belanglose Geschehniskrümelchen zu einem weltexistenzbedrohenden Hype aufgepustet werden, dem nach drei Tagen medialer Hyperventilation sang- und klang- und kommentarlos die Luft ausgeht.

Nun gibt es ja für manche Interessengruppen durchaus ein valides Interesse daran den Bargeldgebrauch so weit wie möglich einzuschränken, so daß für dieses Ziel auch die Argumente eines Komplettverbotes von Bargeld als durchaus zweckdienlich erscheinen. Das betrifft insbesondere die ehrenwerten Unternehmen wie Kreditkartenfirmen (deren Geschäftsmodell noch nicht mal so verkehrt ist), für die aufgrund ihres Geschäftsmodells die weitestgehende Zurückdrängung der Bargeldzahlung ein unternehmerisches Ziel ersten Ranges darstellt. Nun ist aber die Zurückdrängung des Bargeldgebrauchs nicht dasselbe wie die Abschaffung von Bargeld, weil zwischen beiden Zuständen ein qualitativer Sprung existiert, der eine Wesensveränderung der monetären Verfassung nach sich zieht. Die in den „ökonomischen Abteilungen“ beschäftigten Verfasser von Stragegiepapieren und die Lobbyisten wie Mastercard und Co. dürfen das selbstverständlich übersehen, weil sie ja nicht dafür bezahlt werden ökonomisch gehaltvolle Analysen zu erstellen, sondern nur die Argumente zu polieren, die dem Unternehmensinteresse dienen. Da können Erkenntnisse, die man schon aus dem ökonomischen Grundstudium kennen müßte auch schon mal stören.

Zu allem Überfluß ist die Abschaffung von Bargeld ein zutiefst in einer Austrian-Denke (Ökonomie kann man dazu nicht sagen…) verwurzeltes Anliegen, weil der eigentliche Zielpunkt dieser Kampagne ja nicht in der Verhinderung von Geldwäsche oder der Steuerung irgendeiner „Geldmenge“ durch die Zentralbank besteht, sondern in der dann in greifbare Nähe rückenden Abschaffung der Zentralbank. Wie man weiß lassen Austrians kein noch so abstruses Argument aus, um ihre messianische Überzeugung, daß nur „freies Marktgeld“ ein gutes Geld sei irgendwo zur Sprache zu bringen. Wenn man so will treffen sich hier die ‚agenda pusher‘ der Kreditkartengesellschaften mit den Gläubigen des „freien Marktgeldes“! Na, wenn das nicht zu einer zu einer unheiligen Allianz führt, was dann?

Zum Glück kann man auch noch seriös über die Frage Bargeldabschaffung oder nicht nachdenken, ohne über die ganzen dumpfbackigen „Diskutieren Sie die Vor- und Nachteile des Bargeldes unter besonderer Berücksichtigung des zur Herstellung von Banknoten erforderlichen Energieverbrauches“ Argumentationsversuche verzweifeln zu müssen. Wie in diesem Post bereits angedeutet ist die Vision eines bargeldlosen Geldsystems lediglich eine propädeutische Übung um zu illustrieren, wie die Einräumung von Kredit erst zur Schaffung von privater Kaufkraft führt und im Zuge der Auszahlung der Bank (i.d.R. per Überweisung) des Darlehens zu Zahlungsmittelbewegungen führt, welche essentiell aus Zahlungsmittelumschichtungen – d.h. der Umschichtung von Zentralbankgeldbeständen – begleitet wird. Von dieser Betrachtung explizit ausgeschlossen sind Bargeldzahlungen, welche erst in einem zweistufigen Zentralbanksystem existieren. Das macht ja gerade die Propädeutik aus.

Sobald man sich aber in einem zweistufigen Zentralbankgeldsystem befindet, ist es unabdingbar, daß es zwischen den beiden Ebenen (Zentralbank und Geschäftsbanken) einen Differenzierungsgrund gibt, der schlichtweg daraus besteht, daß eine Zentralbank ihre Schulden dadurch begleichen kann, indem sie ein Verfügungsgeschäft vornimmt, welches daraus besteht, daß sie ihre Schuld durch die Übergabe von Banknoten tilgt. Weil aber eine Zentralbank für derartige Operationen keinen Kassenbestand vorhalten muß, läuft die Schuldbefreiung einer Zentralbank dergestalt, daß sie Banknoten ausgibt, welche einerseits die Schuld gegenüber einer Geschäftsbank tilgen, was andererseits zu nichts anderem führt als einem Eintragungsvermerk in das Konto Zentralbankgeldumlauf. Heißt auf gut Deutsch: die Zentralbank zahlt, indem sie einen „Passivtausch“* vornimmt – Zugang Zentralbankgeldumlauf gegen Abgang Geschäftsbankverbindlichkeit – während ein privater Zahlungsvorgang mit einem Abgang von auf der Aktivseite befindlichen Zahlungsmittelbeständen (Zentralbankgeld) und einem Abgang von Verbindlichkeiten einhergeht – genannt Bilanzverkürzung. Anscheinend hält sich immer noch die Vorstellung, daß eine Zentralbank mit der Ausgabe von Banknoten ein Schuldverhältnis eingeht. Diese Vorstellung ist einmal die Folge einer unsäglichen historischen Institutionalisierung – der Goldwährung, wo Zentralbanknoten eine Schuld darstellten. Andererseits scheint die neuzeitliche Erkenntnis zu schwierig zu sein, daß die Emission von Zentralbankgeld einen hoheitlichen Akt darstellt, welcher Zentralbankgeld zu einer schuldbefreienden Sache macht – solange es sich um Geldschulden handelt. Dieser hoheitliche Akt kann jedoch von Geschäftsbanken nicht kopiert werden. Denn das was eine Zentralbank emittiert sind persönlich zurechenbare Informationseinheiten, welche darüber Auskunft geben, welches Wirtschaftssubjekt über Schuldbefreiungsfähigkeit verfügt. Nichtökonomen wissen sofort, wovon die Rede ist – die Sache, mit der man sich von einer Schuld befreien kann!

Dieser Unterschied, daß sich die Bilanz einer Zentralbank bei einem Auszahlungsvorgang aufgrund des „Passivtausches“* überhaupt nicht größenmäßig verändert, während jeder Auszahlungsvorgang einer normalen Bank mit einer Bilanzverkürzung einhergeht – weniger Schulden aber auch weniger Geld (Einzahlungsvorgänge im Zuge von Überweisungseingängen sind dagegen eine Angelegenheit einer Bilanzverlängerung – mehr Schulden, aber auch mehr Geld!) ist bisher nicht wirklich in das Bewußtsein von „Geldabschaffern“ vorgedrungen, denn der springende Punkt dabei ist, daß eine Zentralbank deswegen eine unendlich große Zahlungsfähigkeit hat, weil sie sich jederzeit mit der Übergabe von Banknoten von ihren Verbindlichkeiten – soweit es das von ihr selbst emittierte Geld betrifft – befreien kann. (Ich sollte für Verwirrungsspezialisten gleich dazu schreiben, daß es sich hier ausschließlich um monetäre Vorgänge handelt, welche mit Leistungssalden nichts zu tun haben.) Darin liegt nämlich der fundamentale Unterschied von Zentralbanken und Geschäftsbanken was Zahlungsbewegungen angeht – Passivtausch einerseits, Bilanzverkürzung andererseits.

Sobald man diese elementaren Sachverhalte einmal geblickt hat wird auch klar, warum die Abschaffung von Bargeld keine Petitesse darstellt. Denn das würde bedeuten, daß von heute auf morgen eine Zentralbank ZAHLUNGSUNFÄHIG werden würde. Der kühle Grund dafür ist die elementare Rechtskonstruktion von Geschäften, daß eine zweiseitig sich deckende Willenserklärung – genannt (Kauf- bzw. hier Kredit-) Vertrag – von einem Erfüllungsgeschäft begleitet sein muß, mit dem die Tilgung der vereinbarten Schuld erfolgen kann. Eine Zentralbank kann sich aber nur dann von ihrer Schuld befreien, wenn sie das Schulderfüllungsmedium emittieren kann – nämlich Banknoten. Verweigert man ihr dieses Recht mit dem Argument bakterienbehafteter Banknoten oder ähnlich dumpfbackigen Pseudo-Argumenten ist ihre Funktion schlichtweg amputiert. Man kann nicht sarkastisch genug darüber raisonnieren, daß es tatsächlich selbsternannte „Experten“ gibt, die ohne nachzudenken derartig fahrlässig mit einer vergleichsweise erfolgreichen gesellschaftlichen Institutionalisierung umgehen, indem Pseudo-Argumente wie der Wegfall von Bankrauben als „ökonomisch“ angedient werden. Für solche Fehlleistungen wäre sogar ein homerisches Gelächter noch zu viel Anerkennung!

Der Grund für das kollektive Versagen eines ganzen Diskussionsstranges von angeblich „führenden Ökonomen“ liegt darin, daß es für diese Ökonomen, die der Ricardo´schen Kornökonomie anhängen, anscheinend zu schwierig ist Hierarchieebenen auseinanderzuhalten, eine Geschichte, die jedem drittklassigen Programmierer keine Schwierigkeiten bereiten würde. Noch nicht mal die Tatsache, daß der Zahlungsvorgang einer Zentralbank aus einem Passivtausch und der einer Geschäftsbank aus einer Bilanzverkürzung besteht hat bei diesen „Koryphäen“ in irgendeiner Weise dazu geführt, daß mal ein Nachdenken darüber einsetzt, daß zwischen Zentral- und Geschäftsbank ein Qualitäts- bzw. Hierarchieunterschied besteht, der nicht so nonchalant einfach ignoriert werden kann. Natürlich: wenn man an den Blödsinn der Quantitätstheorie glaubt sind solche Differenzen schlichtweg undenkbar – weil in diesem Regime die Zahlungsfähigkeit der Zentralbank an Aktivvermögen wie Gold gebunden ist. Aber Quantiblödstheorie hin oder her: man könnte ja auch mal die Grundlagen der Buchhaltung berücksichtigen, wenn man anfängt über elementar wesentliche ökonomische Dinge einer Geldwirtschaft – Kapitalismus ist inzwischen nur noch ein Schlagwort für Unkundige – wie Bargeldabschaffung zu schwadronieren. Sowas kann man sogar schon in einem Schmalspurstudium hinbekommen – aber auch das scheint in den Zeiten von Pisa-Excellenz schon zu viel zu sein.

Und das Witzigste an der Sache ist ja noch, daß selbst bei einer Abschaffung des Bargeldes und den damit verbundenen rechtstechnischen Monströsitäten es immer noch Zentralbankgeld – die Verbindlichkeit der Zentralbank – geben wird. Das heißt, daß selbst wenn die Bankenbranche von den paar Kosten des Bargeldverkehrs sich befreien kann, ist die Bindung der Banken an die Zentralbank noch lange nicht erloschen. Denn auch dann bleibt die Funktion von Zentralbankgeld den Liquiditätsausgleich von Geschäftsbanken zu bewerkstelligen erhalten, von dem sich die Banken nicht werden befreien können. Und die bemitleidenswerte Vision der Austrians werden die Banken erst recht nicht brauchen, weil die Risiken von Wechselkursveränderungen (zwischen Banken in dem Fall) dann bei jeder bankübergreifenden Überweisung auftreten.

Heißt: der Liquiditätsausgleichsstandard wird auch ohne Bargeld erhalten bleiben – „führende Ökonomen“ hin oder her!

 

*Update: Daß dieser vermeintliche „Passivtausch“ so nicht existiert, wird hier dargestellt:

https://soffisticated.wordpress.com/2016/10/19/felix-qui-potuit-rerum-cognoscere-causas/

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Schweizer Spezialitäten

SchneeversuchImmerhin hat ja pünktlich zu Heiligabend die Schweizerische Bundeskanzlei verkünden dürfen, daß das Quorum für die Abhaltung eines Referendums über die Forderungen der Vollgeld-Initiative zustande gekommen ist.
https://www.bk.admin.ch/aktuell/media/03238/index.html?lang=de&msg-id=60143
Damit ist wohl für dieses Jahr noch mit der Abhaltung des Referendums zu rechnen.

Im Vorfeld hatte bei Einreichung der Unterschriften die schweizerische Bankiersvereinigung eine Stellungnahme abgegeben, in der sie erwartungsgemäß ablehnend auf die Vollgeld-Initiative reagiert. Dieses Dokument einer Nichtbeschäftigung mit dem Vollgeld-Konzept ist hier zu finden:

http://www.swissbanking.org/de/medien/statements-und-medienmitteilungen/statement-der-schweizerischen-bankiervereinigung-sbvg-zur-vollgeld-initiative-1

Daß man von Bankern, deren Sozialisation durch die Intermediärtheorie der Banken nachhaltig geprägt worden ist kaum profunde Erkenntnisse in Sachen Geldtheorie erwarten kann ist ja noch verständlich, so daß die in diesem Dokument aufgeführten Behauptungen sich im wesentlichen darauf beschränken den Teufel an die Wand zu malen, sollte dem nunmehr abzuhaltenden Referendum Erfolg beschieden sein. Der dicke Hund dieser Routinestellungnahme liegt denn auch etwas weiter unten begraben, denn dort wird geschrieben:

„Die Schweiz hat eines der strengsten Too-Big-To-Fail-Regimes der Welt. Es braucht kein Vollgeld, um das Schweizer Finanzsystem sicher zu machen.

Hierbei ist nicht entscheidend, ob die Behauptung stimmt, daß die Schweiz das TBTF-Thema im Griff hat oder nicht, sondern die Tatsache, daß behauptet wird, daß dazu die Einführung von Vollgeld nicht erforderlich sei. Denn hier wird indirekt zugestanden, daß das Konstrukt „Vollgeld“ tatsächlich etwas sei, was eingeführt werden könnte, „um das Schweizer Finanzsystem sicher zu machen.“ Wenn man so will hat hier die schweizerische Bankiersvereinigung dem „Vollgeld“ einen Ritterschlag erteilt, indem sie es als mögliche denkbare Alternative akzeptiert. Warum aber ausgerechnet dasjenige, was bekämpft werden soll im gleichen Atemzug als seriöse Alternative geadelt wird läßt sich nur damit erklären, daß auch den Schweizer Banken nicht so ganz klar ist, warum das Vollgeld-Konzept einen fatalen Denkfehler darstellt.

In meinem Blog schreibe ich ja schon etliche Zeit darüber, daß man im Zusammenhang mit Geld Schuldgeschäfte und Erfüllungsgeschäfte strikt auseinanderhalten muß. Diese Selbstverständlichkeit wird von der volkswirtschaftlichen Forschung insofern ignoriert, als diese auf der Suche nach einer „Geldnachfragefunktion“ nur die Perspektive der Haushalte einnimmt und dort unbekümmert Bargeld und Sichtforderungen (und weitere Forderungen) in ein Aggregat Mxyz subsumiert. Das ist für ökonometrische Forschungen noch einigermaßen legitim, da es dabei um die Frage geht, welche Wirkungen die Struktur des privaten Geldvermögens auf Ausgabeentscheidungen der Haushalte hat. Nicht vergessen sollte man dabei, daß der theoretische Hintergrund der allgemeinen Gleichgewichtstheorie quasi dazu zwingt Geld ausschließlich als ‚asset‘ der Haushalte zu betrachten, da die Steuerung dieser Ökonomie durch Präferenzen und Technologie erfolgt – und mit Geld – und übrigens auch mit dieser Welt – nichts zu tun hat.

Diese Verfahrensweise Forderungen und Zentralbankgeld unbekümmert zu einer Geldmenge zusammenzurühren wird jedoch dann grundfalsch, wenn es um die Frage geht, was die Funktion von Banken in einer Geldwirtschaft ist. Zu diese Frage wird ja üblicherweise die Version vorgetragen, daß Banken die „echten“ Ersparnisse von Haushalten an investitionswillige Unternehmer verleihen. In einem logischen Salto Mortale wird dann insinuiert, Banken würden durch die Vergabe von Krediten darüber hinaus Geld erzeugen, was sie eigentlich nach Maßgabe dieses „gesicherten Grundwissens“ eigentlich garnicht dürften und was durch die Vollgeld-Initiative nunmehr verhindert werden soll.

Die traurige Wahrheit ist dabei: es handelt sich hier um einen Schildbürgerstreich ersten Ranges, denn das was den Banken unterstellt wird – Geldschöpfung zu betreiben – tun sie überhaupt nicht. Denn wenn eine Bank einen Kredit vergibt passiert nichts weiter als daß beide Seiten darüber übereinkommen in einem bestimmten zeitlichen Rahmen Zahlungen zu leisten. Der Kredit selbst ist im Grunde nichts weiter als eine Absichtserklärung, die es erst noch zu erfüllen gilt. In diesem Stadium existieren noch keine Verfügungen über Zentralbankgeld, der einzige institutionell bedingte Effekt besteht darin, daß die Bank aufgrund des Anstiegs ihrer potentiellen Zahlungsverpflichtungen (das aus dem Kredit entstandene Kontoguthaben des Kreditnehmers) einen 1%-Anteil der zusätzlichen Verpflichtung als Mindestreserveverpflichtung hinzurechnen muß. Insofern vermindert sich zwar nicht der Liquiditätsstatus der Bank (das Geld ist ja immer noch da), sondern es ändert (verringert) sich der Auszahlungssperrbetrag der Bank ein wenig. Wichtiger an dieser Stelle ist jedoch an dieser Stelle daran zu erinnern, daß ein Kredit auf der Grundlage des Schuldrechts entsteht und daher durch eine zweiseitige übereinstimmende Willenserklärung erzeugt wird, nicht mehr und nicht weniger.

Sobald der Kreditnehmer über den Kreditbetrag verfügt verläßt man den Boden des Schuldrechts und betritt den Boden des Sachenrechts, auf welchem durch Übergabe der geschuldeten Sache die korrespondierende Schuld erlischt. Überweist der Kreditnehmer den ihm zustehenden Betrag an einen Verkäufer ist die Bank qua Kreditvertrag dazu verpflichtet dem Verkäufer die Verfügungsmacht über diesen Betrag zukommen zu lassen, sie geht also vom Kreditnehmer auf den Verkäufer über. Soweit der Verkäufer sein Konto ebenfalls bei dieser Bank hat bleibt der Liquiditätsstatus der Bank konstant, besitzt der Verkäufer sein Konto bei einer anderen Bank, verliert die Bank in Höhe des Überweisungsbetrages Zentralbankgeld, womit sich ihr Liquiditätsstatus um die Höhe des Überweisungsbetrages verringert. Das Ergebnis letzterer Transaktion ist also, daß die Bank 100% des Kreditbetrages in Zentralbankgeld an eine andere Bank transferieren muß, wobei nach erfolgter Zahlung die 1% des Kreditbetrages aufgrund der Mindestreserve nicht mehr vorgehalten werden muß – mithin sind also statt 1% an Mindestreserve-Liquiditätszuwachs nunmehr 100% des Überweisungsbetrages als Abgang an Liquidität zu verbuchen.

Die Empfängerbank „profitiert“ lediglich insofern, als ihr als kontoführendes Institut des Verkäufers 100% des ursprünglichen Kreditbetrages als Zentralbankgeld zugeht, sich damit zwar der Liquiditätsbestand um 100% erhöht, aufgrund der Mindestreserve der Rahmen der Zahlungsfähigkeit jedoch nur um 99%. Man sollte sich allerdings darüber klar sein, daß diese 1% Regel nicht ganz stichhaltig ist, denn bei einer Weiterüberweisung kann die Bank auch diese „1%“ an Liquidität nutzen, weil ja durch die Überweisung auch die Mindestreserveverpflichtung sinkt. Insofern hat die Mindestreserve heutzutage keine praktische Bedeutung mehr und ist in geldtheoretischen Betrachtungen eigentlich nur unnötiger Ballast. Denn die Mindestreserve bedeutet ja nicht mehr als quasi einen Auszahlungssperrvermerk, wodurch die Gesamtliquidität in keiner Weise ihre Höhe ändert.

Immerhin liefert das deutsche Recht einen deutlichen Hinweis darauf, daß das was die Geldnachfrageforschung und Vollgeldler oder ‚positive money‘-Jünger unter den Begriff Geld subsumieren dann doch nicht das ist, was zur Abwicklung von Zahlungen bzw. für eine rechtsgültige Schuldbefreiung übertragen werden muß. Denn wenn man ein bißchen recherchiert stößt man auf den §675t BGB, dessen erster Satz genau das formuliert, was im Überweisungsverkehr normalerweise vor sich geht:

(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem er auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist.

Im Grunde steht da klipp und klar, daß nicht der Passivübertrag von Bank zu Bank den Zahlungsvorgang darstellt, sondern wie es auch richtig ist der Aktivübertrag von Zentralbankgeld via Zentralbank von der Bank des Zahlenden zu der Bank des Zahlungsempfängers. Die Zahler-Bank hat einen Abgang des Aktivum Zentralbankgeld, die Bank des Zahlungsempfängers einen Zugang beim Aktivum Zentralbankgeld – was letzten Endes die nicht erfolgte Übergabe von Zentralbankgeld vom Käufer zum Zeitpunkt des Kaufes an den Verkäufer ersetzt. Denn das, was auf dem Konto des Empfänger-Zahlungsdienstleisters eingehen muß ist Zentralbankgeld und zwar deswegen, weil keine Bank eine Zahlungsverpflichtung übernimmt, ohne im Gegenzug einen Anspruch auf das nunmehr zusätzlich geschuldete Zentralbankgeld zu erhalten. Im Unterschied zu dem Eingang auf einem Zentralbankkonto ist ein Eingang auf einem Geschäftsbankkonto demgegenüber kein Zentralbankgeld, weil die Erfüllung dieser Forderung durch die Zahlungsfähigkeit der Bank in – Zentralbankgeld – bedingt ist . Wie man spätestens seit der Kaupthing-Geschichte weiß ist die Zahlungsfähigkeit von Geschäftsbanken keine absolute, sondern eine relative Größe, weil Geschäftsbanken in einem Standard zahlen müssen, den sie selbst nicht schaffen können. Banken wissen sehr genau warum sie ein Liquiditätsmanagement betreiben müssen, welches dafür sorgt, daß sie ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen können. Vollgeldler bilden sich ein, daß dies durch die Gutschrift auf einem Verbindlichkeitskonto schon erledigt wäre.

Und damit platzt die ganze Vollgeld-Geschichte und die Einbildung von der Geldschöpfung der Banken in 1000m Höhe. Insbesondere wird damit auch mal klargestellt, daß Geld nur das ist, was von der Zentralbank emittiert wird, bzw. von ihr als Forderung der Banken ausgewiesen wird – was die Effizienz des Zahlungsverkehrs im Interbankenmarkt erheblich erleichtert. Und dann werden solche Artikel http://www.fuw.ch/article/vollgeld/ vielleicht auch seltener, deren ökonomische Qualität mehr als zum Schmunzeln Anlaß gibt.

Nun ist die Sache ja nicht so, daß schon allein deswegen, weil das Vollgeld-Konzept als haltlos nachweisbar ist, dieses Referendum nicht doch von Erfolg gekrönt sein könnte. In einem solchen Fall wäre natürlich zu fragen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten. Die Vorstellung der Vollgeldler, die Banken würden Zahlungskonten außerhalb ihrer Bilanz führen können, die von der Zentralbank mit einer unbedingten Liquiditätsgarantie ausgestattet wären, darf man kurzerhand als juristische Unmöglichkeit verstehen. Denn in diesem Fall hätten die Zahlungskonten eine hoheitliche Sicherheit, die sich nicht wirklich mit dem privatwirtschaftlichem Charakter von Geschäftsbanken verträgt. Soweit es sich erweisen sollte, daß diese Konstruktion nicht machbar ist kommt auf einmal eine andere Möglichkeit zum Vorschein, nämlich die allgemeine Option des Publikums bei einer Filiale der Zentralbank ein Zahlungskonto zu eröffnen, dessen Eigenschaft ein Passivum der Zentralbank zu sein eine unbeschränkte Einlösung in Banknoten garantiert. Während also das eigentliche Vollgeld-Konzept den Banken keine Kopfschmerzen zu machen braucht weil es ohnehin nicht praktikabel ist, bekommt die darin auch angelegte Ausgliederung der Zahlungskonten hin zur Zentralbank auf einmal einen monströsen Charakter, weil dieses Arrangement das Potential hat den Banken einen Großteil der Liquidität wegzunehmen, mit der sie heutzutage arbeiten. Wenn man so will läßt sich hier eine ‚hidden agenda‘ vermuten – ein Arrangement – ähnlich wie das Glass-Steagall Gesetz – durch die Hintertür durchzusetzen, mit der Konsequenz, daß dabei den Privatbanken ein guter Teil des Zahlungsverkehrsgeschäfts verloren gehen würde. Im Gegensatz zu den anderen Pseudo-Argumenten der Vollgeldler wäre die Umsetzung dieser Option für die Banken tatsächlich eine Bedrohung. Aus dieser Perspektive bekommt die „Führung der Zahlungskonten außerhalb der Bankbilanz“ eine völlig neue Bedeutung.

Man könnte sich nun darauf verlassen, daß die Schweizer in puncto Finanzsystem eine vergleichsweise konservative Haltung einnehmen und dieses Referendum mit Pauken und Trompeten durchfallen lassen. Wie es tatsächlich ausgeht, weiß man allerdings erst hinterher. Von daher wäre es weise sich schon vorher mit einer angemessenen Diskussion diesem Ansinnen entgegen zu stellen und sich nicht nur damit zu begnügen ein Sammelsurium von Behauptungen aufzustellen, ohne dabei in eine ernsthafte Diskussion einzutreten.

Daß man sich dabei mal über die Grundlagen des eigenen Bank-Geschäfts klar werden würde, wäre ein durchaus begrüßenswerter Nebeneffekt!

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Schatten ist nur dann, wenn Sonne ist

SirmioneSeit einigen Jahren geistert ein Begriff durch die Finanzwelt, der sich bis heute einer zutreffenden Charakterisierung entzieht. Man findet zu dem Begriff „Schattenbank“ lediglich eine Vielzahl von Beschreibungen, deren gemeinsamer Nenner darin besteht zu konstatieren, daß eine Schattenbank von einer normalen Geschäftsbank dadurch zu unterscheiden wäre, daß die eine einer staatlichen Regulierung unterliegen würde und die andere eben nicht. Die regulierten Banken hätten daher das Privileg des Zugangs zur Zentralbank, während den anderen der Zugang zur Zentralbank verweigert bleibt. Interessanterweise wird dabei meist darauf Bezug genommen, daß die Einlagen, die von den Schattenbanken angenommen werden sich keiner staatlichen Besicherung erfreuen und somit irgendwie die Unsicherheit der Einlagen die Bezeichnung als im „Schatten“ liegend nahelegt, was wohl irgendwie bedeuten soll, daß die staatliche Sicherung von Einlagen denen einen „Platz an der Sonne“ garantiert.

Dabei wird üblicherweise keine grundsätzliche funktionale Differenzierung beider Banktypen vorgenommen, denn in beiden Fällen wird das zentrale Geschäftsfeld darin gesehen Kreditintermediation zu betreiben. Es wird dann versucht diese fehlende Differenz wird dann durch viele Einzelaspekte zu motivieren, indem die Art der Bankgeschäfte zum zentralen Kriterium wird, obwohl es keineswegs naheliegt, diese Unterscheidung für maßgeblich zu halten. Es sieht eher so aus als würde das Kriterium Nicht-Regulierung dazu benutzt zu begründen, daß in diesem Sektor Geschäfte abgewickelt würden, die mit einem „normalen“ Bankbetrieb nicht vereinbar seien. Man hat das unbestimmte Gefühl in einer Einführungsvorlesung für Geldtheorie zu sein, wo nach der Deklaration der vermeintlich wesentlichen Eigenschaften von Geld ohne weitere Diskussion zu den diversen Geldmengenaggregaten übergegangen wird, obwohl man sich durchaus mal fragen könnte, was es denn ist, was da so alles „aggregiert“ werden soll. Auch hier wird der eigentliche Erklärungsnotstand durch eine künstliche Verkomplizierung (oder behauptete Verkomplexierung) überspielt und durch phänomenologische Detaildiskussion der Eindruck erzeugt, man wisse ja durchaus, womit man es dabei zu tun hätte.

Dabei liegt eigentlich eine Differenzierung nahe, die sich auf das Kriterium „Zugang zur Zentralbank“ orientiert, selbst wenn vordergründig die Regulierung durch die Zentralbank das vermeintliche Kriterium zur Unterscheidung liefert. Der essentielle Unterschied liegt nämlich darin, daß normale Banken mit einer Kreditvergabe gleichzeitig in gewissem Umfang einen Zuwachs an Zentralbankgeld generieren, mit dem sie den gewährten Zahlungsvolumina durch Zahlung in Zentralbankgeld nachkommen können – und müssen.

Dies müssen die Banken im „Schatten“ natürlich auch, der Unterschied besteht eben darin, daß diese ihre Zahlungsverpflichtungen aus vorgegebenen Beständen begleichen müssen, die ihnen von privaten Anlegern zufließen und insofern hier genau das stattfindet, was die Bankbetriebslehre nicht müde wird als Funktion des Bankgewerbes zu postulieren. Denn die traditionelle Liste der Bankfunktionen ist es ja gerade „Einlagen“ (die man sonst in den Schuhen hat) zu Krediten zu transformieren, sei es als Fristen-, Losgrößen- oder Risikotransformation.

Es sieht demnach eher so aus als hätte sich die Bankbetriebslehre ausschließlich der Funktion der Schattenbanken gewidmet und den wesentlichen Aspekt des Bankensystems, nämlich tatsächlich Geldschöpfung generieren zu können, komplett übersehen. Das wird vermutlich damit zusammenhängen, daß die Differenz von dem was als „Bankgeld“ bezeichnet wird und dem, was Zentralbankgeld wirklich ist weitgehend ignoriert wird. Es ist ja heutzutage chic geworden zu behaupten Banken könnten „Geld“ schaffen was auch schon dazu führt zu fordern den Banken das Privileg der Geldschöpfung zu entziehen. Jeder Kommentar dazu erübrigt sich – eigentlich. Doch in einer Publikation der Bundesbank zu diesem Thema versteigen sich die Verfasser zu der sachlich unhaltbaren Aussage:

„Im Vergleich zu Geschäftsbanken weisen Schattenbanken einige grundsätzliche Unterschiede auf. So können sie im Gegensatz zu Geschäftsbanken keine Giralgeldschöpfung betreiben…“ (Seite 3 PDF; Seite 17 Seitenzählung)

Offenbar unterliegen auch Bundesbank-Ökonomen der Falschvorstellung, daß Bank-Forderungen etwas anderes sind als „normale“ Forderungen, nämlich Geld. Das wird daran liegen, daß die ständig verwendete fehleranfällige Bezeichnung von Bankschulden als „Giralgeld“ auch dort geeignet ist das analytische Verständnis des grundsätzlich vorhandenen Unterschieds von Forderung und Forderungserfüllung zu vernebeln. Denn da die Einräumung eines Kredites gleichbedeutend mit einer Bilanzverlängerung ist, wobei dann die Bankschulden entstehen, die dann irgendwie „Geld“ bedeuten sollen, ist nicht zu sehen, was der kategoriale Unterschied sein soll, ob eine Bank an der Sonne oder eine Bank im Schatten eine Schuldzusage macht. Denn soweit diese Schuld beglichen werden muß (nennt sich Überweisung oder Auszahlung) sind Schattenbank und Sonnenbank gleichermaßen dazu gezwungen ihre Zahlungsverpflichtung in einem Standard zu leisten, den sie eben nicht selbst schaffen können – nämlich in Zentralbankgeld.

Viel spannender als diese Fehlleistung ist an dieser Stelle jedoch der Umstand, daß schon vor bald 100 Jahren diese Differenz zwischen Banken, welche die Möglichkeit zur passiven Generierung von Zentralbankgeld besitzen und Banken, die auf vorhandene Geldvolumina zurückgreifen müssen in klar differenzierender Weise funktional aufgegriffen wurde. Dies ist umso interessanter, als hier die übliche oberflächliche Betrachtungsweise anhand der „Eigenschaften“ von „Schattenbanken“ durch eine Sichtweise ersetzt wird, die das strukturell entscheidende Merkmal eines hierarchisch aufgebauten zweistufigen Bankensystems nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern auch als valides Strukturmerkmal erkennt:

„Rein deduktiv, aus dem Wesen der Krediteinräumung in der modernen Wirtschaft, ergibt sich sonach, daß es zweierlei Arten von Banken geben muß: Solche Banken, die man als Primärbanken oder als Kreditschöpfungsbanken bezeichnen kann und solche Banken, die man am besten Sekundärbanken oder auch Krediterscheinungsbanken nennen wird.“ Denn es ist immer möglich, daß es „doch eine gewisse Anzahl von Fällen gibt, in denen die Sekundärbanken direkt mit dem kreditsuchenden Publikum in Berührung kommen und in denen sie zweifellos krediteinräumend auftreten. … Die Hypothekenbanken, Sparkassen … schöpfen nämlich keine neuen Forderungsrechte zum Zwecke der Krediteinräumung, sondern benutzen hierzu die ihnen zufließenden bereits bestehenden. Da nun dieser Zufluß wiederum abhängig davon ist, daß in der Volkswirtschaft etwelche Subjekte ihnen gehörige Überweisungsguthaben nicht mehr für den eigenen Bedarf verwenden, sondern darauf verzichten, d.h. also sparen, so bedeutet dies, daß die krediteinräumend auftretenden Sekundärbanken insoweit von dem – von der herrschenden Meinung mit Unrecht bei allen Krediteinräumungen für maßgeblich gehaltenen – Vorhandensein von Ersparnissen abhängen.“ (Hahn, A. 1920)

Damit man nun nicht meint, das sei eine Einzelmeinung eines abgedrehten Bankiers hier die analoge Formulierung eines Lautenbach, dessen Diktion ähnlich wie bei Hahn nahezulegen scheint die stets als unschuldig und solide auftretenden Sparkassen als gerade diejenigen zu charakterisieren, die heutzutage quasi die unsittliche Art der Bankgeschäftsführung als Geschäftsmodell für sich erfunden hätten:

„Wir haben nun in unserem Kreditsystem eine Funktionsteilung, nämlich Geschäftsbanken … auf der einen Seite und Sparkassen auf der anderen Seite. Für die Sparkasse gelten dabei etwas andere Spielregeln, andere Liquiditätsgrundsätze; für eine Sparkasse ist die Zunahme des Einlagenbestandes immer erwünscht und Zeichen ihrer Kraft und Gesundheit; allerdings wird sie bei wechselndem Einlagenbestand auch entsprechend mehr Liquiditätsvorsorge treffen, immer eine gewisse Quote der zufließenden Mittel liquide anlegen. … Die Art, wie eine reine Sparbank ihr Geschäft betreibt, führt in der Tat dazu, daß der Zufluß von Einlagen bei ihr den Grad ihrer Anlagetätigkeit bestimmt. Bei ihr gehen also wirklich die Einlagen den Anlagen voraus. Es sieht mithin so aus, als wenn hier das Sparen tatsächlich die Investition nach sich zieht.“ (Lautenbach, W. 1952)

Dabei sollte an dieser Stelle nochmal darauf hingewiesen werden, daß diese Unterscheidung in einem funktionalen Sinne zu verstehen ist, denn natürlich können auch „Kreditbanken“ Sparvolumina annehmen und diese für eine Kreditvergabe verwenden. Entscheidend ist jedoch der Umstand, ob eine Kreditvergabe zu einer Schöpfung von Zentralbankgeld führen kann oder nicht. Und an genau dieser Stelle befindet sich der blinde Fleck der traditionellen Bankbetriebslehre die stets davon ausgeht, daß das Geld für die Kredite über die „Einlagen“ schon immer da ist. Denn anders kann man die ganze „Transformationstheorie“ von Banken seitens der Bankbetriebslehre nicht interpretieren, so daß von vornherein eine Erkenntnis genau des funktionalen Kriteriums, welches eine Differenzierung von Sonnen- und Schattenbank möglich machen würde letzten Endes durch den Glauben an eine Quantitätstheorie, welche die Existenz von Geld als exogene Komponente setzt, vollends verhindert wird.

Man kann diesen ganzen Schlamassel so zusammenfassen: die Bankbetriebslehre hat mit ihrer Transformationstheorie das letzte halbe Jahrhundert über die Finanzierungsbedingungen des Schattenbankensystems diskutiert und tut heute so, als wäre die Existenz von Banken, die sich tatsächlich aus Einlagen von Sparern finanzieren müssen, eine Angelegenheit neueren Datums. Denn wenn irgendwo Risiko-, Fristen- und Losgrößentransformation betrieben wird, dann genau in diesem Schattensektor, weil die weitgehende Abwesenheit von Regulierung ihm überhaupt erst die Möglichkeit eröffnet Risiko zu übernehmen, ohne deswegen bei eintretenden Verlusten mit dem Entzug einer Lizenz rechnen zu müssen. Von daher ist es auch nicht mehr schwer zu begreifen, warum für die Sonnenbanken umgekehrt das Instrument der Verbriefung so wichtig ist: es geht darum, daß diese Banken, die der geballten Regulierungswut staatlicher Stellen ausgeliefert sind, auf jeden Fall verhindern müssen in irgendeiner Weise größere Verluste aus Kreditengagements zu realisieren. Das heißt aber, daß hier überhaupt nur noch Risiken übernommen werden die entweder staatlich mit einer Bürgschaft abgesichert sind oder die notfalls geräuschlos an eine angegliederte Zweckgesellschaft verschoben werden können.

Und dann kommt frei nach der Morgensternschen Pseudologik der Regulierer um die Ecke, weil ja nicht sein kann, daß in einem Bereich, der ja auch und gerade zur Risikotransformation da ist, gelegentlich auch mal Verluste anfallen, deren Ausmaße dann die üblichen Schönwetter-Vorstellungen sprengen. Geht man nun aber an die „Regulierung“ des Sektors Schattenbanken mit der Begründung heran, die Anleger müßten vor unseriösen Angeboten geschützt werden, was regelmäßig darauf hinausläuft, daß es Regreßmöglichkeiten bei „nicht vollständiger Beratung“ oder ähnlichen Ausreden gibt sobald ein Kreditengagement Verluste einfährt, wird damit genau der Puffer zerstört, der es den Sonnenbanken erlaubt in puncto Verluste eine weiße Weste zu behalten. Man kann es auch anders sehen: irgendwo müssen die Verluste ja anfallen und das Ansinnen per Regulierung das Verlustrisiko einzudämmen gleicht dem Versuch die ausgedrückte Zahnpaste wieder in die Tube zu bekommen.

Und genau hier liegt der Grund dafür, daß die Diskussion um das System der Schattenbanken so verquer gestaltet ist, da man durch die „Regulierung“ die Sonnenbanken der Möglichkeit beraubt hat ihrer eigentlichen Aufgabe nachkommen zu können, nämlich über die Einnahme von Versicherungsprämien – wozu primär die Zinsen (auch) da sind – die aus der allgemeinen Zukunftsunsicherheit resultierenden Verluste aus Kreditabschreibungen tatsächlich neutralisieren zu können. Doch auch wenn es inzwischen anders strukturiert ist: an der „Schatten“-Instanz, die es vermag Verlustabschreibungen auch abfedern zu können, geht kein Weg vorbei. Regulierung hin oder her!

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Kleine bits und Große bytes

Le Grand MosqueEines der größten Mißverständnisse in der geldtheoretischen Diskussion betrifft den Fragenkreis rund um das sogenannte „elektronische Geld“. Denn es hat sich eingebürgert den (positiven) Kontoauszug dahingehend zu interpretieren, daß dieser bereits Geld darstelle. Weiter wird häufig argumentiert, daß ja der Umstand, daß die Forderungen gegen die Zentralbank auch – wie auch das vermeintliche „Bankengeld“ – lediglich in bits und bytes existieren, es sich hierbei um gleichartige Dinge handeln würde, so daß der populäre Fehlschluß, es handele sich bei den Forderungen gegen eine Geschäftsbank ebenfalls um Geld, neue Nahrung erhält. Dies ist umso bedenklicher, weil durch die alberne Propaganda von Gruppen wie ‚positive money‘ dieser intellektuelle Kurzschluß zu einer viralen Seuche wird.

Der Grundirrtum bei dieser Geschichte beginnt bei den meisten im Kindesalter, wenn am Weltspartag das Sparschwein geschlachtet wird und der durchgezählte Inhalt dann auf der Bank auf einem Sparbuch eingezahlt wird, wobei ja damit immer das Versprechen einhergeht, daß ein Jahr später noch mehr Geld auf dem Sparbuch ist, welches dann zusätzlich verwendet werden kann. Aus dieser Erfahrung wird dann später geschlossen, daß das Geld auf dem Sparbuch und noch später auf dem Konto das „eigene Geld“ vorhanden sei, welches sich dort auf wundersame Weise vermehrt. Mal abgesehen davon, daß die Geschichte mit der „Geldvermehrung“ auch ein weit verbreiteter Trugschluß ist, wird hierbei der Eindruck erzeugt, es handele sich bei dem Sparbuch oder dem Kontoguthaben um ein Eigentumsrecht. Denn schließlich hat man ja als Kind selbst Geld auf die Bank getragen (oder tragen müssen) und somit sein Eigentum am Bankschalter abgegeben. Was man im Gegenzug jedoch bei dieser Transaktion erhält ist lediglich ein Anspruch auf die Herausgabe von Geld und zusätzlich einen nach Zeitablauf – bedingt durch den anfallenden Zinsertrag – zusätzlichen Geldbetrag. (Hinweis: man kann sich keinen Ertrag auszahlen lassen, sondern nur Geld!) Dabei fangen an dieser Stelle die Fehlinterpretationen schon an, denn mit der Übergabe von Geld an einem Bankschalter wird das Eigentum an diesem Geld aufgegeben, so daß durch diese Übergabe das Eigentum an diesem Geld auf die Bank übergeht, d.h. daß dadurch das Eigentum(srecht) an diesem (im naiven/ infantilen Glauben: eigenen) Geld nicht mehr existiert. (Sonst könnte ja eine Bank damit auch nicht „arbeiten“ – was auch immer das bedeuten soll!)

In analoger Weise wird dann die Vorstellung gepflegt, daß das, was auf dem Kontoauszug als Guthaben erscheint auch schon „Geld“ sei, weil man ja z.B. mit der Bankkarte bargeldlos bezahlen könne. Das ist nur insofern richtig, als der Zahlungsprozeß für den bargeldlos Zahlenden damit zu Ende ist und lediglich noch kontrolliert werden muß, ob die Abbuchung von dem Konto die korrekte Höhe hat. Die Vorgänge, welche sich danach auf der Banken- bzw. Zentralbankebene abspielen, müssen den zahlenden Käufer i.d.R. auch nicht interessieren. Dabei fängt die Geschichte damit jedoch erst an, weil ja nun die Bank einen Auftrag zu erfüllen hat, der darin besteht, daß sie zu Lasten des Zahlenden und zugunsten des Zahlungsempfängers einen Transfer durchzuführen hat, der essentiell aus einem Transfer von Zentralbankgeld besteht. Denn die Vorstellung, eine andere Bank würde ihrem Kunden eine Gutschrift erteilen, wenn sie in dieser Höhe keinen Zentralbankgeldeingang zu verzeichnen hat, ist schlichtweg gegenstandslos, weil sie damit eine zusätzliche Verpflichtung übernimmt, ihrem Kunden die Verfügung über Zentralbankgeld zu gestatten. Die Banken sind nicht bekannt dafür Verpflichtungen zu übernehmen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten oder fordern zu können.

Es gibt im Prinzip zwei Optionen wie Banken Zentralbankgeld transferieren können: einmal durch den Transfer von Banknoten, was allerdings heutzutage aus Kostengründen nur noch selten passiert. Zum anderen wird ein Transfer von Zentralbankgeld zwischen Banken regelmäßig durch Kontobewegungen bei der Zentralbank abgewickelt. Dabei wird das Konto der zahlenden Bank belastet und dann der Betrag der empfangenden Bank gutgeschrieben. Durch diese Transaktion wird es möglich, daß zwischen den beteiligten Banken der Zentralbankgeldtransfer zum Zweck der Erfüllung einer Überweisung zwar ohne Bargeld aber nicht zentralbankgeldlos ausgeführt werden kann. Ein Zentralbankgeldtransfer einer Bank erfordert daher einen Datensatz, der von der zahlenden Bank an die empfangende Bank gesendet wird (Empfänger, Kontonummer, Betrag), einen Datensatz, der von der zahlenden Bank an die Zentralbank gesendet wird (empfangende Bank, Betrag), sowie einen Datensatz der Zentralbank an die empfangende Bank, dessen Inhalt die erfolgte Gutschrift auf dem Zentralbankkonto der empfangenden Bank ist. Erst wenn letzterer Datensatz bei der empfangenden Bank eingegangen ist, wird dem eigentlichen Zahlungsempfänger mit der Buchung des letzten Datensatzes der Überweisungsbetrag auch tatsächlich gutgeschrieben – sonst nicht.

Im wesentlichen besteht eine bargeldlose Überweisung aus zwei Ebenen, auf denen jeweils unterschiedliche Vorgänge ablaufen. Auf der Ebene der Banken wird eine Information gesendet, die sich auf die Ausführung des Überweisungsauftrages bezieht, während es sich auf der Zentralbankebene um die letztgültige Zahlung handelt, welche vom Käufer an der Kasse nicht vorgenommen wurde. Was dabei besonders hervorzuheben ist, ist der Umstand, daß erst die Umbuchung bei der Zentralbank die Buchungen auf den jeweiligen Bankkonten vollendet, die Sollstellung auf dem Konto des Zahlenden wie die Habenstellung auf dem Konto der Zahlungsempfängers. Die Quintessenz aus der Betrachtung dieser Informationsketten ist, daß es zwar einen bargeldlosen Überweisungsverkehr zwischen den Banken gibt, insofern als sie den Zentralbankgeldtransfer ohne Zuhilfenahme von Banknoten durchführen können, dieser jedoch durch die Umbuchung auf dem jeweiligen Zentralbankkonto ausgeführt wird, was schlichtweg bedeutet, daß die bargeldlose Zahlung dann doch keine zentralbankgeldlose Zahlung ist, obwohl der Übertrag des Zentralbankgeldes auch bargeldlos stattfindet.

Das fundamentale Mißverständnis, welches von vielen Gruppen wie ‚positive money‘ propagiert wird besteht daraus, daß die Theorie, Banken könnten untereinander autonom einen Transfer von Zentralbankgeld vornehmen, von dem infantilen Glauben getragen wird, daß das „Geld auf dem Konto“ eigenes Eigentum darstellt, welches die Banken benutzen können, um ihrerseits Zahlungen bzw. Überweisungen vorzunehmen. Denn schließlich wurde ja dieses Geld vorher auf der Bank zugunsten einer verzinslichen Forderung auf Geld abgegeben. An dieser Vorstellung ist nur eines richtig: daß die Banken prinzipiell tatsächlich einen Geldtransfer durch eine Übergabe von Banknoten durchführen können. Was dabei wesentlich schlimmer ist, ist die Ignoranz gegenüber dem Erfordernis, daß Geld ansonsten nur über den Weg per Zentralbank auf bargeldlosem Wege zur Bank des Empfängers gelangen kann. Damit einher geht die Unkenntnis der Tatsache gegenüber, daß der Datenaustausch zwischen den Banken lediglich eine Absichtserklärung beinhaltet, daß ein Transfer von Zentralbankgeld stattfinden soll. Hierbei wird weitläufig übersehen, daß der Austausch von bits und bytes zwischen den Banken etwas anderes ist, als der Austausch von bits und bytes auf den Konten der Zentralbank.

Der Unterschied besteht daraus, daß eine elektronische Umbuchung bei der Zentralbank einen Transfer von Zentralbankgeld darstellt, da Zentralbankforderungen gleichbedeutend mit Zentralbankgeld sind, was sich nicht mit dem Datensatz, den die Banken austauschen, als gleichwertig ansehen läßt. Denn die Übermittlung eines Datensatzes von Bank zu Bank bedeutet, daß damit ein Schuldverhältnis definiert wird, dessen Erfüllung sich nicht mit der bloßen Absichtserklärung, daß man zahlen wolle, erledigen läßt. Denn auch hier wie bei allen anderen Schuldverhältnissen auch, bedingt die Etablierung einer Schuld auch eine Erfüllung, die auf einer anderen Ebene erfolgen muß – nämlich auf einer Übertragung von Sachen (als juristischer Begriff). Die Anerkennung einer Schuld erfordert eine Leistung, die bei Banken aus dem Zentralbankgeldtransfer „Umbuchung auf den Konten der Zentralbank“ besteht. Und eine Umbuchung auf einem Zentralbankkonto ist tatsächlich Zentralbankgeld – und das selbst dann, wenn es „nur“ als elektronischer Buchungseintrag existiert!

Das bedeutet, daß es ein elektronisches Geld ausschließlich auf der Ebene einer Zentralbank gibt und geben kann. Aus diesem Grund ist auf der Interbankenebene die Bezeichnung „elektronisches Geld“ einer oberflächlichen Betrachtungsweise geschuldet, die sich langsam in die Köpfe frißt, insofern als das elektronische Geld als gleichbedeutend für tatsächliches Zentralbankgeld angesehen wird. Der tiefere Grund für diese Verwechslung besteht darin, daß es sich sowohl bei den Banken sowie bei der Zentralbank um abstrakte Referenzen (Forderungen) handelt. Dabei ist jedoch die Referenz in Bezug auf die Zentralbank tatsächlich Zentralbankgeld, weil diese über das Recht verfügt unbeschränkt Banknoten zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten emittieren zu können. Über dieses Recht verfügen die Banken aber nicht, so daß die Referenz (Forderung) gegen eine Bank lediglich ein (von der Bank zu erfüllendes) Verfügungsrecht darstellt. Dieses Verfügungsrecht bezieht sich einmal auf die Auszahlung von Banknoten sowie darauf die Bank veranlassen zu können, einen Transfer von Zentralbankgeld durchzuführen. Eigentumsrechtlich gesehen sind diese Forderungen kein gesichertes Geld – deswegen sind und bleiben es Forderungen!

Die Hierarchie des zweistufigen Geldsystems erzeugt damit eine Differenz zwischen den abstrakten Referenzen, die – vordergründig gleichartig – sowohl bei Banken als auch der Zentralbank bestehen. Der menschliche Intellekt ist jedoch fähig Differenzierungen vorzunehmen. Es ist daher schwer zu erklären, warum dies bei der Differenz von Zentralbankgeld und Forderungen auf Geld nur den wenigsten gelingt. Daß die Banken erklären, daß Forderungen, die gegen sie selbst gerichtet sind, als Geld anzusehen sind, kann man ja noch verstehen, weil sie diese Scheinheiligkeit als Geschäftsprämisse ansehen (vielleicht auch müssen). Warum eine Bundesbank sich auch auf diesen geldtheoretischen Blindflug begibt, insofern als sie sich nicht zu einer klaren Differenzierung zwischen Bankengeld und Zentralbankgeld bekennt, ist außerhalb jeglichen Begriffshorizontes.

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OMT – das Scheinproblem

Siegel00Es ist ja zu verstehen, wenn die Kläger vor dem BverG eine gewisse Genugtuung empfinden, da die Überweisung an den EuGH ihnen vordergründig Recht gibt. Und in gewisser Weise ist diese Überweisung deswegen gerechtfertigt, weil die gesetzliche Grundlage auch zu derartigen Mißverständnissen Vorschub leistet. Es ist kaum möglich aus den europäischen Verträgen herauszulesen, was nun tatsächlich Geldpolitik und was Finanzpolitik ist. Insofern ist es nur zu berechtigt von dem dafür zuständigen Gericht eine Klärung zu erwarten, was diese Sachfrage angeht.

Der tiefere Grund für diesen Schlamassel ist darin zu suchen, daß die Konzeption des ESZB-Systems nach dem Vorbild der Bundesbank formuliert wurde und dabei etliche Dinge unterschlagen wurden, die auch schon die Realität der Bundesbank geprägt haben. So ist es für die Bundesbank durchaus selbstverstandlich gewesen auch Staatsanleihen zu erwerben, sobald eine Auktion drohte zu höheren Zinssätzen zu tendieren. Das hat seinerzeit auch niemanden aufgeregt und es ist auch niemand auf die unsinnige Idee gekommen diese Aktionen als nicht vereinbar mit dem Mandat der Bundesbank vor Gericht zu zerren.

Immerhin wird mittlerweile klar, daß es den Klägern vor dem BverfG nicht darum geht die tatsächlich vorhandenen Konstruktionsmängel des EURO zu beseitigen, sondern den EURO selbst in seinen Fundamenten zu zerstören. Denn anders kann man die Häme nicht erklären, die in dem Satz liegt: „Das EURO – Abenteuer geht seinem Ende entgegen.“

Einer der größten Fehler bei der Konstruktion des EURO bestand darin der EZB ein ausschließliches Mandat hinsichtlich der Wahrung der Geldwertstabilität aufzuerlegen. Denn dazu ist eine Zentralbank erst in zweiter oder dritter Linie zuständig. Die vordringlichste Aufgabe einer Zentralbank besteht daraus dafür zu sorgen, daß die an sie angeschlossenen Banken zu einem einheitlichen Bonitätsniveau finden, welches es ermöglicht, daß jede Bank mit jeder anderen Bank kreditäre Geschäftsbeziehungen unterhalten kann (und will) und damit der Liquiditätsausgleich zwischen den Banken reibungslos vonstatten gehen kann. Dies scheint der EZB auch bewußt zu sein, denn die Verlautbarungen der EZB hinsichtlich der „europäischen Geldspaltung“ deuten unmittelbar darauf hin. Es weist auf eine sehr einseitige Fixierung der Wissenschaft wie auch der Presse hin, daß das Argument der Stabilität des Geldwertes einen derartig prominenten Stellenwert einnimmt und die wesentlich wichtigeren Sachverhalte dagegen weit in den Hintergrund treten.

Was diese Geschichte angeht muß man sogar Hans-Werner Sinn uneingeschränkt Recht geben wenn er betont, daß bei unterschiedlichen Bonitätsniveaus es zu einer „Ausspreizung“ des Zinsfächers kommen muß. Das ist dahingehend zu interpretieren, daß einer Bank, die ein „schlechtes“ Kreditportfolio aufweist auch höhere Refinanzierungszinsen in Rechnung gestellt werden müssen, damit diese zu einer allgemein akzeptierten Kreditvergabepolitik zurückkehrt. Die dafür verantwortliche Institution ist ihre nationale Zentralbank, die darauf dringen müßte, daß „ihre“ Banken eine vergleichbare Kreditpolitik hinsichtlich der Qualität der Kreditkonditionen betreiben, wie die „besten“ Banken – seien es deutsche, finnische oder die Banken Österreichs oder der Niederlande. (Es geht hier um ‚besser als‘, nicht um ‚uneingeschränkt gut‘!) Dieses Ergebnis einer erfolgreichen Zentralbankpolitik läßt sich jedoch nicht dadurch herstellen, daß per Ordre de Mufti „festgelegt“ wird, daß die Politik der EZB „einheitlich“ zu sein hat. Das hat auch etwas damit zu tun, daß in der Vorstellung der EURO-Konstrukteure das eigentliche Ziel zum Mittel erklärt wurde, indem das Ziel eines einheitlichen Währungsraumes – gleichartige Kreditkonditionen – in die Verfahrensrichtlinien des ESZB-Systems ‚a priori‘ hineingeschrieben wurde. Dieses Wunschdenken wurde dadurch motiviert, daß die Befreiung von dem Zinsdiktat der Bundesbank zur Leitlinie bei der Formulierung der „einheitlichen“ EZB-Politik wurde und damit genau die Probleme hervorgerufen wurden, welche derzeit die mangelhafte Funktionsweise des ESZB -Systems begründen.

Insofern ist auch das OMT -Programm der EZB auch nur eine Ausrede dafür, daß sie wegen der „Einheitlichkeit“ der EZB-Politik sich nicht auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren kann. Denn wenn das erklärte Ziel der EZB-Politik ist, die Zinssätze für Staatsanleihen eng beieinander zu halten ohne daß die dazu notwendigen bonitätsmäßigen Voraussetzungen gegeben wären, gibt es kaum eine andere Möglichkeit als durch Marktintervention die gesetzlich erwartete Gleichheit der Anleihenzinssätze mit der Brechstange herbeizuführen. Im Gegensatz zu den lustigen Konzepten wie der „makroprudentiellen“ Steuerung ist diese Politik die so ziemlich primitivste Art und Weise Zentralbankpolitik zu gestalten. Dafür kann die EZB natürlich nichts, denn ihr bleibt nach Maßgabe der einschlägigen europäischen Verträge auch nichts anderes übrig.

Man kann natürlich versuchen die „Politik der Einheitlichkeit“ bis zu dem Punkt zu führen, wo die erzwungene „Gleichheit“ zu einem erzwungenen Liquiditätsausgleich führen muß, weil eine fühlbare Bonitätsdifferenz sofort zu einem Ausschluß vom Interbankenmarkt führt, was man anhand diverser „Rettungsprogramme“ durchaus live und in Farbe beobachten kann. Es geht aber kein Weg daran vorbei die verschiedenen nationalen Vorstellungen hinsichtlich der zu fordernden Qualität von Kreditkonditionen in einem einheitlichen Währungsraum aneinander anzupassen. Der Primitivansatz „einheitliche Geldpolitik“ funktioniert nicht und wird auch nie funktionieren – es sei denn, man verfährt so wie die FED, die kaum noch etwas anderes tun kann, als konkursreife Schuldverhältnisse bis zum Sankt Nimmerleinstag weiter durchzufinanzieren!

Von daher ist auch das BverfG nicht um seine Aufgabe zu beneiden. Denn der voraussichtliche Spruch gegen das OMT-Programm kann nur gegen die Auswirkungen einer falschen Politik angehen, jedoch nicht die falsche Gesetzgebung der EU-Verträge korrigieren. Dazu müßte die „verantwortliche“ Politik aber wissen, warum es zu diesen desaströsen Ergebnissen aufgrund der aktuellen Regelungen gekommen ist. Von den aktuell herumpfuschenden „Beratern“ wird sie es nie erfahren können.

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FASB – auch nicht schlecht!

SuperPanneManchmal ist es ja doch ganz nützlich sich durch ziemlich durchgeknallte Websites zu klicken, denn gelegentlich stößt man auf Absonderlichkeiten, die es wert sind kommentiert zu werden. Dazu gehört ein Brief des Wirtschaftsprüfers Schemmann, der sich dagegen wendet, daß die FASB-Richtlinien und Definitionen zu eine fehlerhaften Testierung der Abschlüsse von Wirtschaftsprüfern Anlaß geben. Dies sei dadurch bedingt, daß Banken, wenn sie einen Kredit erteilen lediglich „Rechnungseinheiten“ schaffen würden, die aber nicht die Stellung von gesetzlichem Zahlungsmittel aufweisen würden. Als Folgerung kommt er dann zu dem Schluß, daß die FASB Buchhaltungs-Richtlinie (ASC 305-10-20) falsch sei:

„Bargeld“
„Übereinstimmend mit allgemeiner geschäftlicher Gepflogenheit besteht Bargeld nicht nur aus Geldscheinen und Münzen auf der Hand, sondern auch aus Sichteinlagen bei Banken oder anderen Finanzinstitutionen. Bargeld umfasst auch andere Kontenarten, die folgende Merkmale von Sichteinlagen aufweisen: Der Inhaber muss in der Lage sein, seine Finanzmittel jederzeit einzulegen oder abzuheben, ohne dass er das vorher anmelden muss und ohne, dass er dafür eine Strafgebühr zahlen muss.

Alle Zu- und Abflüsse von diesen Konten sind Bargeldein- oder –ausgänge, sowohl für den Kontoinhaber als auch für die kontoführende Bank. Zum Beispiel stellt die Vergabe eines Kredits und die Buchung des Betrags in ein Kunden-Sichteinlagenkonto zu diesem Zeitpunkt eine Bargeldzahlung der Bank und einen Bargeldeingang des Kunden dar. “

Quelle:

Klicke, um auf Uebersetzimg%20offener%20Brief%20Schemmann%20FASB%20IASB.pdf zuzugreifen

oder im Original von 2011:

https://law.resource.org/pub/us/code/bean/fasb.html/fasb.305.2011.html

Nach allem, was hier in diesem Blog über Geld und Kredit bereits alles gesagt wurde, gibt es nur einen Schluß: welche Arbeitsgruppe oder Ausschuß auch immer diesen Text verfaßt und beschlossen hat: man kann diesem Gremium nur attestieren, daß sie das, was sie gutachterlich ausarbeiten sollten, in keiner Weise angemessen adressiert haben! Damit man nun nicht meint, die FASB sei irgendeine untergeordnete Organisation ohne Reichweite, hier (ausnahmsweise) ein Wikipedia-Link, der hinreichend deutlich macht, was es mit dieser Organisation auf sich hat:

http://de.wikipedia.org/wiki/Financial_Accounting_Standards_Board

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich: denn es scheint offensichtlich so zu sein, daß an der FASB die letzten Jahrzehnte spurlos vorbeigegangen sind und noch nicht einmal die Aufhebung des Goldstandard (der Nixon 1971 zugerechnet wird) dazu Anlaß gegeben hat, die Konzeption dessen, was Geld darstellt in irgendeiner Weise den vorfindbaren Gegebenheiten anzupassen. Denn eine derartige Formulierung kann nur dann halbwegs gerechtfertigt werden, wenn eine Forderung eine reale Leistung zum Inhalt hat, wie es zu Zeiten der Goldwährung noch Usus war. Das liegt nicht etwa daran, daß eine Bank nicht so oder so die zur Erfüllung ihrer Verpflichtung notwendige Menge an Banknoten oder Goldklunkerchen vorrätig haben muß, sondern an der Art des Anspruches: eine Goldforderung ist grundsätzlich ein Herausgabeanspruch aus einem im wesentlichen begrenzten Bestand, während die Forderung auf eine Banknote, das gesetzliche Zahlungsmittel, vom Bankensystem in Zusammenarbeit mit der Zentralbank grundsätzlich beliebig vermehrbar ist und somit eine Banknote keinen materiellen Anspruch mehr darstellen kann.

Während aber eine goldgedeckte Banknote als stellvertretend für eine genau definierte Goldmenge angesehen werden kann und es sich hierbei gewissermaßen um einen Lagerschein handelt, weil bei Präsentation dieses Scheines eine Herausgabepflicht des Emittenten der Banknote besteht und hierbei kein Zweifel darüber besteht, daß Anspruch und herauszugebender Gegenstand zwei unterschiedliche Dinge sind, werden demgegenüber – insbesondere von „modernen“ Ökonomen – der Anspruch auf Geld (als Banknote) und die Banknote selbst als vollständig substituierbare Dinge angesehen und somit unbesehen in einen Topf geworfen. Dabei wird übersehen, daß auch in einem Kreditgeldsystem die Differenz zwischen Herausgabeanspruch und dem Herauszugebenden genauso existiert, auch wenn das Herauszugebende (die Banknoten) ebenso Ergebnis einer Kreditoperation ist. Diese Ignoranz gegenüber der Unterschiedlichkeit der Kreditebenen – Zentralbankkredit einerseits, Geschäftsbankenkredit andererseits – setzt sich dann auch in dem zweiten zitierten Satz fort, wo davon gesprochen wird, daß Zu- und Abflüsse auf den Konten der Kunden genauso zu sehen sind, wie Zu- oder Abflüsse von gesetzlichem Zahlungsmittel. (Das gilt zwar für eine Zentralbank hinsichtlich des von ihr selbst emittierten Geldes, dagegen für eine Geschäftsbank aber eben nicht, wie leidgeprüfte Kunden der z.B. Kaupthing-Bank sicher bestätigen können.) Wenn aber schon bei der FASB Geld und Kredit nicht auseinanderhalten werden, vermutlich weil beides wie in english üblich mit ‚money‘ bezeichnet wird, muß man sich nicht wundern, daß auch bei anderen weniger elementaren Dingen wie Finanzkrisen, deren Diagnose sowieso unterbleibt, die Therapievorschläge nach bewährten betriebswirtschaftlichen Kriterien gestaltet werden, deren „Erfolge“ dann allenfalls noch herbeiphantasiert werden können.

Und was macht Schemmann daraus? Statt darauf hinzuweisen, daß es sich hier um ein eklatantes Versagen ökonomischen Denkens handelt, versucht er dasjenige, was sowieso unlogisch ist, dadurch zu heilen, indem er sich auf die Seite der Monetative schlägt und daher fordert, daß Sichtguthaben de jure dem Bargeld gleichgestellt werden sollen. Die Morgensternsche Pseudologik für ihn liegt wohl darin, daß in diesem Fall die Banken nicht mehr nur „Rechnungseinheiten“ verleihen würden, wenn sie einen Kredit vergeben, sondern, wenn schon nicht Bargeld, so doch wenigstens das gesetzliche Zahlungsmittel, welches die Banken dann in ihren Tresoren ja auch tatsächlich vorhalten müssen (auch wenn sie dieses Bargeld in 99,99% der Fälle nicht benötigen werden). Diese Lösung ist dann für ihn wohl die Garantie dafür, daß es zu Liquiditätskrisen wie im Zuge der jüngsten Finanzkrise nicht mehr kommen könne. Nun ja, das ist die Monetative-Spielwiese.

Man muß natürlich beachten, daß der FASB-Unfug für die Frage nach der Liquidität von Unternehmen nicht so sehr zum Desaster wird, weil einzelwirtschaftlich die Sichtweise, daß ja der positive Konstostand ja „genauso gut wie Geld“ sei, durchaus einen praktischen Hintergrund aufweist. Denn für die Testierung eines Unternehmensabschlusses kann man die „Rechnungseinheiten“ durchaus so behandeln, als wäre es Geld im Sinne des gesetzlichen Zahlungsmittels. Das ist auch insofern richtig, als beide Positionen bei den Unternehmen auch auf der Aktivseite stehen und der Liquiditätsbegriff auch Sichtforderungen umfassen kann, ohne daß damit eine fehlerhafte Beurteilung der Sachlage eintreten würde.

Hinsichtlich des Umstands, daß da mit voller Überzeugung eine völlig gegenstandslose Identifikation unterschiedlichster Sachverhalte formuliert wird, kann man sich nur verwundert die Augen reiben. Denn was einzelwirtschaftlich noch halbwegs zu rechtfertigen ist führt bei der Analyse der Gesamtwirtschaft dann geradewegs auf die schiefe Bahn. So können sich z.B. Bankensanierer, die den „Einlegern“ ihre Ersparnisse abknöpfen eben nicht darauf verlassen, daß durch die Streichung von Verbindlichkeiten eine Bank wieder solvent wird. Warum? Ganz einfach: weniger Schulden heißt noch nicht automatisch mehr Liquidität – ein Umstand, welcher oft genug eben mal vergessen wird… Tröstlich an diesem Desaster ist nur die Erkenntnis, daß nicht alles, was aus dem Hollywood-Land kommt, automatisch ein Siegel der Wahrheit tragen muß. Nicht mal dann, wenn es sich um Ökonomie handelt…

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Aus der Not geboren: FDES die Zweite!

Rotes RathausManchmal kann man sich schon wundern, was so alles aus der Not heraus geboren wird. Denn aus einer kleinen Notiz, die bei der „Welt“ erschienen ist, läßt sich herauslesen, daß die französische Regierung plant einen seit 1948 bestehenden Fonds (FDES, so etwas ähnliches wie die KfW) mit Staatsmitteln wieder aufleben zu lassen. Der Zweck dieses Vorhabens ist es die französischen Unternehmen, die bei den Banken offenbar keinen Kredit mehr bekommen, mit Hilfe dieser Einrichtung denjenigen Kredit zukommen zu lassen, der von den „normalen“ Banken verweigert wird.

Nun kann man sich lang und breit darüber unterhalten, daß dies doch (von der Wettbewerbsmafia verbotene) Staatsfinanzierung sei – nur diesmal anders herum. Da das Grummeln darüber aber die Spezialität einschlägig bekannter Gazetten ist, kann hier aus hygienischen Gründen darauf verzichtet werden. Nur soviel zur Erinnerung:

„Als Goldman Sachs in der Krise in eine Geschäftsbank umgewandelt wurde, hat man das Management gefragt, ob es auch ins Bankgeschäft einsteigen und Kredite vergeben möchte. Die Antwort von Bankchef Lloyd Blankfein lautete: „Too risky.“ Das schnelle Geld geht damit nicht.“
http://derstandard.at/1363711444890/Da-muss-irgendwann-eine-Blase-platzen

Dagegen ist ein anderer Aspekt interessant: wenn man sich die Klagen der EZB vor Augen führt, daß der Transmissionsmechanismus gestört ist, läßt sich diese Aktion dahingehend interpretieren, daß die französische Regierung den Versuch unternimmt dieses (Markt-) Versagen der französischen Banken mit der Brechstange zu korrigieren. Angesichts der Klagen über die Ansprüche, welche Banken stellen, wenn es um die Finanzierung von Unternehmen geht, ist eine derartige Idee noch nicht einmal so ganz verkehrt. Denn eine Grundregel der Bankwirtschaft geht dahin, daß die Verluste aus einer notwendig werdenden Abschreibung einer Kreditforderung durch die eingenommenen Zinszahlungen zu kompensieren sind. Dieser noblen Funktion können oder wollen sich die Banken derzeit nicht stellen.

Die Gründe dafür sind zweierlei: zum einen stecken die Banken in einer Bilanzrezession, wo sie vermeiden wollen neue Risiken einzugehen, auf der anderen Seite ist der Markt für Verbriefungen nicht groß genug, um die in den Bankbilanzen schlummernden Risiken effektiv aufzunehmen. Nimmt man noch dazu, daß durch die LTRO Aktionen der EZB die Liquiditätslage der Banken künstlich gestützt werden muß ist es unmittelbar einsichtig, daß die Banken keine besondere Lust haben sich auf vergleichsweise aufwendige Kreditvergaben einzulassen, von denen sie noch nicht einmal einen wesentlichen Konsolidierungsbeitrag hinsichtlich ihrer angeschlagenen Bilanzen erwarten können.

Diese Einsichten in die Motivationslage der (nicht nur) französischen Banken macht den Blick dafür frei, daß sich die Normen des Bankgeschäfts darauf verlagert haben vergleichsweise risikolose Engagements (Provisionen, Gebühren) auf ihre Bücher zu nehmen und alles was Arbeit und „Gottseibeiuns“ Risiko bedeutet, schlichtweg als unrentabel einzustufen. Das liegt im wesentlichen daran, daß den Bankleuten in ihrer „Ausbildung“ immer wieder eingebleut wurde, daß eine Bank die „Gelder“ der „Sparer“ aufnimmt und dann in möglichst wenig risikobehaftete Anlagen transformiert. Aus dieser Perspektive kann man als so verbildeter (um NICHT zu sagen: verblödeter) „Banker“ sogar noch einen moralischen Anspruch aus dieser Verweigerungshaltung ziehen.

Wenn man aber mal die unsinnigen standardökonomischen Sprüche, was das Wesen des Bankgeschäfts ausmacht, mal beiseite läßt (notabene: die Sparer => Investor Vorstellung, die vielleicht für Versicherungen und Sparkassen, aber nicht für Banken Sinn macht), kann man sich mal mit dem Umstand vertraut machen, daß Banken als Quasi-Versicherungsinstitutionen ihre Aufgabe darin haben, die Risiken des Unternehmerdaseins auch tatsächlich zu übernehmen, indem sie allen Kreditnehmern eine Risikoprämie aka Zins berechnen, mit der sie die notwendigerweise entstehenden Fehleinschätzungen kompensieren können.

Und da schließt sich der Kreis zu dem FDES-Fonds: wenn die Banken ihre genuine Aufgabe der Risikoübernahme nicht mehr wahrnehmen wollen, ist es an der Zeit eine alternative Institution zu schaffen, welche genau diese Aufgabe übernimmt. Und insbesondere hat diese alternative Institutionalisierung der Kreditvergabe auch noch mit einem anderen Aspekt des Kreditgeldsystems zu tun, nämlich daß es keinen „Sparer“ braucht, damit eine Bank Kredite vergeben kann: erforderlich ist lediglich der Zugang zu dem Kredit der Zentralbank dann, wenn es zu einer positiven Nettokreditvergabe kommen soll, weil Investitionen stets mit einer Geldausgabe (Kruschwitz) beginnen. Das verweist auf den Umstand, daß eine Steigerung der Wirtschaftsaktivität stets und ständig mit einer Ausweitung der Basisgeldmenge verbunden ist, weil die Liquiditätserfordernisse bei einer Steigerung der wirtschaftlichen Aktivität ebenfalls steigen. Soweit man sich über die Gegebenheiten des Verhältnisses von Banken und Zentralbank im klaren ist wird unmittelbar ersichtlich, daß zusätzliche Wirtschaftsaktivität unmittelbar auch ein zusätzliches Basisgeldvolumen erfordert – nicht zuletzt findet sich dies in der „produktivitätspotentialorientierten Geldmengenregel“ des SVR wieder. Das ist ja auch nicht problematisch, wichtig ist nur, daß nicht mehr eintreibbare „Konsumkredite“ (egal wie toll die Hochglanzprospekte auch einstmals waren) wieder durch die allgemeine Versicherungsprämie „Zins“ aus der Gesamtheit der Kredidtnehmer eintreibbar bleiben.

Und darin besteht auch die Verteidigungslinie des FDES-Fonds! Wenn er seine Kreditkonditionen derart setzt, daß wie oben angemerkt, die erzielten Zinseinnahmen dafür ausreichen, die Kosten der Abschreibung von Krediten zu neutralisieren, gibt es keinen Grund ihm eine mangelnde Wirtschaftlichkeit zu unterstellen. Denn das ist der eigentliche ‚benchmark‘ für eine Bank: neben den eigenen Kosten die Risikoabdeckung der vergebenen Kredite zu übernehmen! Und bei einer Finanzierung durch die Zentralbank sind Dividendenzahlungen an Aktionäre duchaus entbehrlich, wobei diese in der Bankenbranche ohnehin nichts anderes tun, als die Versicherungsprämie „Zins“ in die Höhe zu drücken. Daß die Bankarbeiter auch was verdienen können steht sicherlich außer Frage, ob das allerdings mit Hilfen von prozentualen Anteilen, die sich dann in unsittlichen „Boni“ wiederspiegeln geschehen muß ist deswegen fraglich, weil alle noch so ausgearbeiteten Risikomodelle niemals eine Gewähr dafür bieten, daß die Welt sich auch danach richtet. Man muß es einfach so sehen: im Bankgeschäft weiß niemand, mit welchem Kredit sich der Griff ins Klo einstellt. Sicher ist nur, daß es dazu unvermeidbarerweise immer wieder kommt. Ob man dafür Millionen zahlen muß?

Wenn man also Banken nicht anders dazu bekommt ihre eigentliche Aufgabe wieder zu übernehmen muß man genau das machen: eine Konkurrenz etablieren, die einerseits genau diese Aufgabe übernimmt und an der andererseits die piekfeinen Kugelschreiberschubser nicht mehr vorbeikommen. Vielleicht hat man in Frankreich auch die Schnauze voll davon, sämtliche Appelle, die Banken mögen doch ihrer Aufgabe der Finanzierung der Realwirtschaft wieder nachkommen, im digitalen oder analogen Nirvana verschwinden zu sehen. Zeit wird es.

Die Wettbewerbskrakeeler darf man dann auch ruhig in den Skat drücken!

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Geld: der Saldenausgleichstandard von Geschäftsbanken

AlpenEs gibt ja immer wieder die Diskussion darüber, ob Banken „GELD AUS DEM NICHTS“ schaffen können oder nicht. Die Diskussion darüber ist meistens weniger durch Sachlichkeit, sondern durch apodiktische Rechthaberei geprägt. Und dennoch läßt sich sinnvoll der Versuch unternehmen, zu einer Klärung dieser geldtheoretisch interessanten Frage zu kommen.

Es ist ja inzwischen hinlänglich bekannt, daß es mindestens zwei Begriffsinhalte gibt, die den Terminus „Geld“ für sich beanspruchen, Banknoten einerseits und Guthaben/ Depositen andererseits. Da es die gibt ist es nicht zweckdienlich dem jeweils anderen den Gebrauch dieses Terminus irgendwie streitig zu machen, bloß weil das Gegenüber den eigenen Begriffsinhalt anders bezeichnen will. Es geht dabei auch nicht um richtig oder falsch, sondern um die Frage, was man gerade thematisch behandeln will. Denn rein sachlich gesehen dreht sich diese Geschichte darum, ob man eine Sichtforderung (Guthaben/ Depositum) gegen eine Bank bereits als Geld (im Sinne eines schuldbefreienden Zahlungsmittels) ansehen will oder nicht. Dabei wird von keiner Seite bestritten, daß Sichtforderungen und Banknoten völlig unterschiedliche Dinge sind. Es besteht auch Einigkeit darüber was M0 darstellt, was in Frage steht ist, ob der Begriff Geld in dieser Bedeutung (wie es auf M0 zutrifft) auch auf die Geldmenge M1 angewendet werden kann. Das Problem bei der Sache ist, daß M1 zwei Dinge enthält, die nicht so ohne weiteres identifiziert werden können, nämlich Banknoten/ ZB-Forderungen einerseits und Sichtforderungen gegen Geschäftsbanken andererseits. Das hat schon ein rein rechtliches Problem, denn Banknoten sind Sachen im Sinne des Sachenrechts, während Sichtforderungen eben halt Forderungen sind und als solche eine schuldrechtliche Bedeutung haben.

Diese Tatsachen kulminieren dann in der Frage, ob bei einer Überweisung lediglich die Sichtforderung des Überweisenden übertragen wird oder nicht. Man könnte spiegelbildlich auch sagen, daß es darum geht, daß die Bankverbindlichkeit übertragen wird oder nicht. Das kann man so sehen, soweit man den Forderungs-/ Schuldübertrag als schuldbefreiende Zahlung ansieht (was sie nicht ist). Man kann es auch so sehen, daß bei einer Überweisung die Verpflichtung der Bank / Forderung gegen die Bank erlischt und Geld (eine Sache) zu einer anderen Bank übertragen wird, wo dann – wegen dieser Geldübertragung – eine neue Forderung gegen die Bank / Verpflichtung der Bank etabliert wird. Wenn es also Geld im Sinne von M0 ist, welches zu übertragen ist, verliert natürlich eine Forderungs-/ Verbindlichkeitsposition ihren Geldcharakter und stellt sich als das heraus, was es ist: eine Forderung gegen bzw. eine Verpflichtung der Bank.

Der eigentliche Aufhänger ist jedoch immer wieder der, was damit gemeint ist, wenn es heißt: Banken schaffen „GELD AUS DEM NICHTS“. Da man davon ausgehen kann, daß die Existenz von M0 unstreitig ist, M0 aber nicht dasjenige ist, was die Banken als „Geld“ schaffen, muß dann wohl doch eine Erklärung dafür her, wozu dieses Zentralbankgeld denn eigentlich da ist. Denn das was die Banken an „Geld“ schaffen ist nicht das, was die Bankkunden aus dem Geldautomaten ziehen.

Die Frage, die dabei immer im Raum steht ist, wozu es eigentlich Zentralbankgeld gibt, denn ein Verrechnungssystem wie es aus dem „fei lun“ (Disclaimer: „Se non è vero, è ben trovato.“ ) bekannt ist, läßt sich ja auch allein durch die Banken bewerkstelligen. Aber aus irgendeinem verteufelten Grund gibt es auch noch die Frage, womit denn eigentlich Salden ausgeglichen werden, wenn es dazu kommt, daß sich Differenzen herausbilden, welche die Eigenschaft haben, sich nicht im Zeitablauf auszugleichen. Und das erfordert in Bezug auf moderne Bankensysteme die Antwort auf die Frage, warum Zentralbankgeld notwendig ist, weil auch ein Verrechnungssystem nicht darauf verzichten kann zu prüfen, ob die Verrechnungssalden „nachhaltig“ sind oder nicht. Ich gehe mal davon aus, daß dieser „Zahlungsausgleich“ im „fei lun“ System dadurch erfolgte, daß bei „zu großen“ Salden ein Übertrag in Rindern erfolgen mußte, genauso wie 1971 die Franzosen einen Saldenausgleich in dem definierten Saldenausgleichsmedium Gold verlangt haben, was ja dann zu der Aufhebung des offiziellen Goldstandards geführt hat – weil Bretton Woods, entgegen einer naiven Geldtheorie, einen Dollar-Standard und keinen Gold-Standard definiert hat.

Insofern ist es auch nicht erforderlich aus der Frage, wo Zentralbankgeld entsteht, ein Problem zu machen, sondern man muß sich fragen, warum es entstehen muß. Das WO ist einfach: es entsteht faktisch (hauptsächlich) bei der Kreditgewährung einer Zentralbank – Besicherungen hin oder her. Das WARUM? Banken brauchen Zentralbankgeld deswegen, weil sie Salden auszugleichen haben, von denen sie, bzw. die Gläubigerbank nicht erwarten, daß diese sich in absehbarer Zeit zurückbilden. Sobald das so ist – und jede Bank steht unter einem Druck ausreichende Zentralbankgeldbestände zu haben, um jederzeit einen Saldenausgleich vornehmen zu können, wird auch die Theorie, daß Banken „GELD AUS DEM NICHTS“ schaffen, hinfällig. Denn in letzter Konsequenz bleiben sie IMMER darauf angewiesen im Zweifelsfall über ein ausreichendes Volumen des Saldenausgleichsmediums Zentralbankgeld zu verfügen, um ihre Verbindlichkeiten ausgleichen zu können.

Und das ist die Antwort: die Funktion von Zentralbankgeld ist in einer Kontrollfunktion zu verorten, ob die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Ein- und Auszahlungen einer Bank den üblichen Bonitätsnormen des Bankensystems entspricht. Denn sobald Abweichungen entstehen werden üblicherweise sofort sämtliche Swing-Kreditlinen per sofort fällig gestellt, wo sich für die betroffene Bank erweist, daß das, was sie als „GELD AUS DEM NICHTS“ erschafft eben doch nicht das ist, was sie zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten nutzen kann – denn dann heißt es zahlen, und zwar in dem Saldenausgleichsstandard Zentralbankgeld. Es erweist sich somit, daß Zentralbankgeld dazu da ist, um die Kreditvergabepolitik der Banken qualitativ zu nivellieren und über diese Notwendigkeit zum Liquiditätsausgleich in Zentralbankgeld sich ein einheitliches Bonitätsniveau herausbildet, welches als eigentliches Ziel von Zentralbankpolitik gesehen werden muß.

Daß Zentralbankgeld auch noch für Zahlungen im privaten Bereich genutzt wird, ist eigentlich ein Anachonismus der Geschichte. Im Unterschied zu anderen ist dieser nicht schädlich!

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Von substanzbehafteten Luftnummern

ShipBellGelegentlich kann man sich ja auch mal um etwas kurzweiliges kümmern. So gibt es ja im Rahmen der Pseudo-Debatte, ob Banken „Geld aus Luft“ schöpfen würden inzwischen auch lustige Webseiten, die sich auf die Fahnen geschrieben haben, der Ungerechtigkeit deutscher Gerichte hinsichtlich der Verurteilung säumiger Schuldner den Kampf anzusagen. So heißt es in der einschlägigen Website kreditopfer.at:

„Da Banken also tatsächlich meist kein Geld (gesetzliche Zahlungsmittel) verleihen, sind die Schuld- und Zinsverhältnisse dieser Kreditverträge oft nicht rechtmäßig.“

Wer nun denken würde, daß man darüber aufgeklärt würde, wann denn nun die Banken „meist kein Geld“ und wann doch verleihen würden, sieht sich allerdings getäuscht. Ersatzweise wird auf ein „Gutachten“ eines in dieser Szene einschlägigen Hörmann hingewiesen, um der Verwirrung noch einen weiteren Schub zu verleihen. Denn darin heißt es:

„Die Kreditgeldschöpfung (= Giralgeldschöpfung) der Geschäftsbanken ist ein reiner Schreibvorgang auf den Konten der Bank. Banken benötigen dazu keinerlei Zahlungsmittel (Bargeld), weder von Sparern noch von anderen Banken noch von der Zentralbank. Die Rückzahlung (Tilgung) eines Kredits stellt demgemäß ebenfalls einen bloßen Schreibvorgang dar (falls es durch Überweisung geschieht und nicht durch Einlage von Bargeld), ebenso ein allfälliger Kreditausfall.“

Man sieht sofort, wie der unbedarfte Leser hier auf eine falsche Fährte geführt werden soll. Denn das, was hier als „Kreditgeldschöpfung“ etikettiert wird, ist in Wahrheit nichts anderes als eine zweiseitige Willenserklärung, daß nämlich zum einen die Bank bei dem Kreditnehmer verschuldet ist, sowie zum anderen, daß der Kreditnehmer bei der Bank verschuldet ist. Der Unterschied zwischen beiden Willenserklärungen ist nur einer: die Bank verpflichtet sich zur Lieferung des Schuldgegenstandes „Geld“ JETZT, der Kreditnehmer verpflichtet sich zur Lieferung des Schuldgegenstandes SPÄTER – oder eben häppchenweise, wie in den meisten „Abzahlungsdarlehen“ so üblich!

Kredit1

Man muß es vermutlich noch deutlicher sagen: das was von derartigen Vertretern immer als Giralgeldschöpfung dargestellt wird ist nichts anderes als das Ergebnis eines Willensaktes, dessen Inhalt das Versprechen ist, zu einer bestimmten Zeit eine bestimmte Summe Geld zu zahlen. Es geht hierbei lediglich um eine Absicht – und wie man weiß, ist eine Absicht noch nicht die Tat!

Nun möchte der Gläubiger der Bank (Haushalt K) eine Immobilie erwerben und verwendet das ihm zur Verfügung gestellte Darlehen vertragsgemäß zum Kauf seines Traumhauses. Damit ist die Bank nunmehr nicht mehr gegenüber Haushalt K(äufer) verschuldet, sondern gegenüber dem Haushalt V(erkäufer) – und das ohne daß ein einziger EURO bisher überhaupt auch nur bewegt worden wäre, falls der Verkäufer sein Konte bei derselben Bank(filiale) hat.

Kredit2

Heißt: SELBST WENN eine Bank den Kaufpreis für ein Wohnhaus für den sie einem Kreditnehmer (Käufer) einen Kredit eingeräumt hat diese Überweisung NUR einem anderen ihrer eigenen Kunden gutgeschrieben hat – also ohne daß es unmittelbar zu einer Auszahlung von Zentralbankgeld kommt – ist es dennoch so, daß der Herausgabeanspruch des Verkäufers hinsichtlich der Kaufpreissumme nicht untergeht, auch wenn der Käufer seine Kreditraten nicht bedienen kann. Der Käufer hat durch seine Überweisung bewirkt, daß die Verschuldung der Bank gegen ihn (seine Kreditlinie) auf den Verkäufer (dessen Verkaufspreis) übergeht. Damit ist nun die Bank jetzt gegenüber dem Verkäufer verschuldet, welcher jederzeit seine Verfügungsberechtigung über diesen Geldbetrag – egal ob in bar oder per Überweisung – ausüben kann.

Wie kommt man angesichts dieser Sachlage zu der Einschätzung, daß die Banken „Geld aus Luft“ schöpfen würden? Ganz einfach indem man zwar auf der einen Seite zugesteht, daß Sichtforderungen (Einlagen, Depositen, Guthaben) kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellen, dann aber sofort weiterargumentiert, daß ja schließlich der Übertrag des „Giralgeldes“ eine Zahlung bewirken würde. Denn schließlich ist ja „Giralgeld“ ja auch Geld? Man muß sich wirklich fragen, wie man auf einen derartig primitiven semantischen Trick hereinfallen kann, bloß weil es sich landläufig eingebürgert hat die „Guthaben“ bei einer Bank als Geld anzusehen. Das liegt wohl daran, daß in einem funktionsfähigen Banksystem für den privaten Verwender dieser Unterschied üblicherweise nicht existiert. Nun sieht es ja so aus, als würde diese Theorie ja stimmen, denn in dem skizzierten Beispiel ist ja eine Verfügung über Zentralbankgeld nicht erfolgt. Nun, das mag ja für den Moment so sein, heißt aber nicht, daß der Verkäufer nicht die Freiheit besitzt über seine Forderungen dahingehend zu verfügen, daß es dann doch für die Bank bedeutet den geschuldeten Betrag zu 100% an eine andere Bank zu übertragen. Dann heißt es für die Bank eben auch: zahlen – und zwar in Zentralbankgeld!

Woran das liegt? Ganz einfach: wenn die Bank ihre Schulden (welche die Forderungen des Verkäufers sind) loswerden will kann sie das nur dann, wenn sie – wie alle anderen Wirtschaftssubjekte auch – ihre Schulden auslöst, d.h. Zentralbankgeld zahlt, wenn sie eine andere Bank dazu „überreden“ will, die entsprechende Schuld zu übernehmen. Ohne die Übertragung dessen, was herausgegeben werden soll, passiert auch bei den Banken – nichts.

Daß Überweisungen nur mit der gleichzeitigen Übertragung von Geld überhaupt durchgeführt werden wird immer dann klar, wenn eine Bank in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Die „Kaupthing-Anleger“ wissen inzwischen, daß es durchaus möglich ist vor den geschlossenen Türen einer Bank zu stehen, ohne zu wissen, ob von den dort existierenden Forderungen überhaupt noch etwas wiederzuerwarten ist. Diese Leute haben ein im Gegensatz zu vielen „Ökonomen“ besseres Verständnis für die Tatsache, daß ein Verbindlichkeitsübertrag einer Bank noch keine schuldbefreiende Zahlung bedeutet. Das kann man als eine heilsame und lehrreiche Erfahrung ansehen. Obwohl: nun deswegen reihum alle Banken mal pleite gehen zu lassen, damit die übrigen Bankkunden das auch live mitbekommen – das geht ja nun auch nicht. Wobei: nach Zypern ist vieles möglich…

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Breuer über „Großvaters Wirtschaftssystem“

RoseneckWenn ein ehemaliger Vorstandschef der Deutschen Bank darüber sinniert, ob die Entscheidung das Investment-Geschäft auszubauen richtig war, darf man durchaus aufmerksam werden. Das kann man nun auf mehrere Arten interpretieren. Einmal könnte es sein, daß damit die Einsicht verknüpft ist, daß das Engagement in das Investment-Banking zu einer nicht mehr überschaubaren Risikoposition geführt hat, deren Folgen hinsichtlich der nachhaltigen Existenz der Bank nicht abschätzbar und damit geeignet sind die Stellung der Deutschen Bank langfristig zu gefährden. Es könnte auch sein, daß damit ein Aufruf verbunden ist das Hauptgeschäft der Deutschen Bank erneut auf eine reale Grundlage zu stellen, indem die Geschäftsfelder wieder in eher konventionellen Branchen gesucht werden sollen, die auch schon vorher zu ordentlichen Gewinnen geführt haben.

Der Hinweis, daß die Ausrichtung der Bank auf die Interessen der Aktionäre bei dieser Entwicklung eine eher unheilvolle Rolle gespielt habe, läßt sich durchaus aus den Aussagen von Breuer herauslesen. Und die Folgen, die dieser Herdentrieb verursacht hat, sind anhand der gegenwärtigen Diskussion um die Stabilisierung des Bankensystems unschwer feststellbar.

Nun muß man Breuer nicht unterstellen, daß er einer grundlegenden Änderung des Bankgeschäftes das Wort redet, dennoch sind seine Ausführungen in gewisser Weise richtungweisend. Denn der Hinweis auf die desaströse Rolle, welche die Erwartungshaltung der Aktionäre verursacht hat, bietet durchaus einen Fingerzeig, wo eine angemessene Stellung von Banken im Wirtschaftsgeflecht zu verorten wäre.

Man könnte nämlich den Hinweis auf die kontraproduktive Rolle von Aktionären auch dahingehend interpretieren, daß das Bankgeschäft durch zwei gekoppelte Vorstellungen in eine falsche Richtung gedrängt wird. Dabei handelt es sich einmal um die Vorstellung, daß Banken privatwirtschaftlich organisiert sein müßten und damit privaten Geldanlageinteressen zu dienen hätten. Jeder Bankier der früheren Generation weiß, daß Banken eine gesellschaftliche Funktion besitzen, die sich nicht auf die Interessen von Aktionären bzw. Geldbesitzern reduzieren lassen.

Zum Anderen kann daraus auch die Erkenntnis herausgelesen werden, daß in gleicher Weise die Vorstellung, daß Banken die Geldvermögen von Sparern zu pflegen hätten, einer Revision bedarf. Denn man kann sich nur schlecht vorstellen, daß ein Vorstandsvorsitzender einer weltweit operierenden Bank sich davon abhängig macht, ob irgendwelche Einleger gerade gewillt sind ihre Kröten etwas langfristiger anzulegen als sonst üblich.

Das weist aber den interessanten Aspekt auf, der darauf hinweist, daß Geld nicht aus einer Spartätigkeit entsteht, sondern aus Geschäften einer Bank mit der jeweiligen Zentralbank. Denn dieses „Material“ wird dann durch die Geschäfte einer Bank ökonomisiert, indem es für Kreditvergabe verwendet wird und so (hoffentlich) zu einem positiven Ertrag führt. Man kann die Einlassungen von Breuer durchaus dahingehend interpretieren, daß damit einer Emanzipation das Wort geredet wird, die darauf abzielt das Bankgeschäft von der Rücksicht auf Aktionäre und Sparerinteressen zu befreien.

Nun muß man diese Stoßrichtung nicht als selbstlosen Zweck begreifen. Dennoch sind in einer derartigen Position Erkenntnisse zu entdecken, die für eine veränderte Ausrichtung des Bankgeschäftes sinnvoll nutzbar sind. Denn kein Mensch kann begründen, warum die Verfügung über Geld, welches nicht aus einem Produktionsprozeß sondern durch Emission entsteht, an das Wohl und Wehe der Befindlichkeiten von Geldbesitzern gekoppelt sein muß. (Auch Gewinne entstehen nicht deswegen, weil jemand effektiv produziert ein weitverbreiteter Irrtum.)

Damit einher geht auch eine Abkehr von der Vorstellung, daß monetäre Ersparnisse die Grundlage für eine erfolgreiche Konjunktursteuerung seien, eine Vorstellung, die nachdrücklich von der herrschenden Wirtschaftstheorie nahegelegt wird – ein folgenschwerer Irrtum, dessen Auswirkung sich insbesondere in der planlosen Behandlung der gegenwärtigen Finanzkrise zeigt. Denn die Vorstellung, daß Ersparnisse Kredit erzeugen könnten ignoriert, daß Ersparnisse gerade erst durch Kredit erzeugt werden, womit von vornherein das Pferd von hinten aufgezäumt wird.

Falls also Breuer tatsächlich von einer Emanzipation der Banken von den Geldanlegern gesprochen hat ist ihm anscheinend eine Einsicht in die Funktionsbedingungen des Kreditgeldkapitalismus gelungen, deren Bedeutung nicht überschätzt werden kann.

Und damit Breuer nicht im Regen stehenbleibt, kann man ja auch noch mal Herrhausen (1982/83) zitieren:

„Ich wähle deshalb eine rein theoretische, nicht eine ideologische Ausgangsposition für die Betrachtung wirtschaftspolitischer Strategien. Solche Strategien müssen sich ableiten von dem, was man als die Aufgabe der Wirtschaft versteht. Und ich denke, daß jede Wirtschaft, gleichgültig ob sie in einer kapitalistischen, sozialistischen oder kommunistischen Gesellschaftsordnung angesiedelt ist, drei Hauptaufgaben zu erfüllen hat und daß ihre Effizienz daran gemessen werden kann, wie gut sie das tut.

Diese drei Hauptaufgaben sind: Allokation, Produktion, Distribution oder, um die Fachsprache ins Alltagsdeutsche zu übersetzen: Aufbau und Anordnung von industriellen und gewerblichen Kapazitäten, Einsatz und Beschäftigung dieser Kapazitäten, Verteilung der Beschäftigungsergebnisse.

Es geht in jeglicher Volkswirtschaft darum, möglichst solide Grundlagen zu schaffen, auf denen Güter und Dienste erzeugt werden, und diese Güter und Dienste dann denjenigen, die an dieser Wirtschaft als Verbraucher und/oder Erzeuger teilnehmen, zukommen zu lassen.“

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Die Geldkreisläufe von Privaten und Banken

Desenzano 2013Manchmal gibt es solche Perlen des Internet-Kommentariats, bei denen man sich fragt, wo die anderen sind, die ebensolche Kenntnisse aufweisen, die damit die Diskussionen fruchtbarer machen können, als viele gelehrte Abhandlungen über Dinge, die nicht mal die ‚bits‘ wert sind, die sie als Speicherplatz beanspruchen. Es geht hier um einen Kommentar aus dem Herdentrieb, wo es um die Frage ging, ob und inwieweit „Zombie“-Banken durch geldpolitische Maßnahmen gerettet werden dürfen oder nicht.

http://blog.zeit.de/herdentrieb/2013/05/17/europaische-zombiebanken-verhindern-aufschwung_6074/comment-page-3#comments  (Kommentar Nr. 20)

„Ich habe während meines Studiums gelernt, dass es einen Geldkreislauf mit Zentralbankgeld hauptsächlich zum Saldenausgleich des Interbankenverkehrs gibt und einen zweiten, vollkommen davon getrennten Geldkreislauf zwischen den Geschäftsbanken und dem Publikum (Privatpersonen, Firmen, Institutionen, Staat) mit Giral- und Bargeld gibt. Interbanken-Geldkreislauf und Publikums-Geldkreislauf können sich nicht vermengen.“

Die Bedeutung dieser Passage liegt darin, daß dort eine Zweiteilung der Funktionen des Geldes nahegelegt wird, die bis dato sich in kaum einer Veröffentlichung findet, auch wenn sich gelegentlich jemand dazu verirrt, mal das aufzuschreiben, was tatsächlich richtig ist:

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/geldpolitik-wofuer-die-banken-liquiditaet-brauchen-1118220.html

Darin steht kurz gesagt, daß Banken Zentralbankgeld für 3 verschiedene Bereiche benötigen:

1. Um den Bargeldbedarf des Nichtbanken-Publikums zu befriedigen,
2. um ihre Mindestreserveverpflichtungen zu erfüllen und
3. um die Überweisungen, welche sie als Zahlungsdienstleister ausführen, auch tatsächlich abwickeln zu können, da sie gewissermaßen stellvertretend für den Auftraggeber (Zahler) den Zentralbankgeldverkehr übernehmen.

Auch wenn Punkt 2. üblicherweise eine gewisse Prominenz genießt, die sich aus der fehlkonstruierten „Theorie der multiplen Geldschöpfung“ speist, kann man diesen Beweggrund ruhig als vernachlässigbar behandeln, so daß für die aktuelle Betrachtung Punkt 1. und 3. vornehmlich von Interesse sind. Dabei ist der erste Punkt, der sich üblicherweise mit dem Begriff „Transaktionskasse“ beschreiben läßt im wesentlichen der Bargeldbedarf der Nichtbanken, welcher sozusagen den Geldkreislauf 2 darstellt. (Abbildung unten!) Dieser Geldkreislauf ist dadurch gekennzeichnet, daß dort Zahlungen mit Hilfe desjenigen Teils des Zentralbankgeldes getätigt werden, welches als Bargeld bekannt ist. Hierbei wird bei einem Kauf der Kaufpreis direkt durch Übergabe von Bargeld (einem Teil des gesetzlichen Zahlungsmittels Zentralbankgeld) abgewickelt und die eingegangene Geldschuld sofort – Zug um Zug – beglichen. (Immer dran denken: Geld kann man nur verwenden, wenn eine Geldschuld vorliegt!)

Anders ist es im Geldkreislauf 1, dessen Hauptfunktion darin besteht, anstelle des eigentlich Zahlungsverpflichteten (der Käufer) den Zentralbankgeldtransfer durchzuführen – was auch die Bezeichnung Zahlungsverkehrsdienstleister unmittelbar nahelegt. Denn statt der direkten Übergabe des Bargeldes wird im Geldkreislauf 1 der unbare Teil des Zentralbankgeldes verwendet, indem der Zentralbankgeldtransfer von Bank K(äufer) zu Bank V(erkäufer) mit Hilfe von Umbuchungen auf den jeweiligen Zentralbankkonten der beteiligten Banken erfolgt.

Damit ergibt sich schlußendlich, daß sowohl der Geldkreislauf 2, welcher auf Barzahlungsgeschäften beruht, sowie der Geldkreislauf 1, welcher auf Geschäften beruht, welche mit Hilfe einer Überweisung (an Zahlung Statt) abgewickelt werden, eine einheitliche Grundlage besitzen, obwohl das Zentralbankgeld „Bargeld“ und das Zentralbankgeld „Forderungen gegen die Zentralbank“ scheinbar nichts miteinander zu tun haben. Und doch haben sie die entscheidende Gemeinsamkeit, daß beide „Geldmengen“, die unter der einheitlichen Bezeichnung „Basisgeld“, „Reserven“ oder eben Zentralbankgeld firmieren, exklusiv dasjenige ausmachen, was den gesetzlichen Vorschriften über eine schuldbefreiende Zahlung genügt.

Nun scheint es so zu sein, daß ja die Buchungseinträge der Nichtbanken, die ja unter der schönen Bezeichnung „Giralgeld“ firmieren dasselbe seien wie die Buchungseinträge, welche die Zentralbank für die ihr angeschlossenen Geschäftsbanken führt. Dem ist natürlich nicht so. „Quod licet Iovi, non licet Bovi!“ Denn daß eine Forderung gegen eine Geschäftsbank zwar in der Regel so gut ist wie Zentralbankgeld sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß es genügend Beispiele dafür gibt, daß eine Forderung gegen eine Geschäftsbank eben doch nur eine Forderung ist und kein Zentralbankgeld, was eine Forderung gegen eine Zentralbank demgegenüber ohne wenn und aber ist!

Das hat für eine einzelne Überweisung weitreichende Folgen: denn anstelle der direkten Übertragung des baren Zentralbankgeldes erfolgt die Übertragung des Zentralbankgeldes nun mittels einer zweistufigen Konstruktion, die einmal daraus besteht, daß zwischen den Banken des Käufers und des Verkäufers ein Forderungsübergang erfolgt, der die Konten der beiden Beteiligten verringert (Käufer) bzw. vergrößert (Verkäufer). Damit ist die Sache aber noch nicht zu Ende, denn die Bank des Verkäufers wird den zusätzlichen Herausgabeanspruch ihres Kunden nur dann genehmigen, wenn sie auch das entsprechende Zentralbankgeld dafür erhält. Dieses wird üblicherweise dadurch erledigt, daß bei der Zentralbank der entsprechende unbare Zentralbankgeldübertrag durchgeführt wird, indem die Zentralbank die entsprechenden Zentralbankkonten belastet (Bank des Käufers) bzw. eine dementsprechende Gutschrift erteilt (Bank des Verkäufers).

Zahlungskreislauf

Warum ist die Sache so wesentlich? Es geht darum, daß die landläufige Bezeichnung von der „bargeldlosen Zahlung“ zwar insofern richtig ist, als der Zentralbankgeldübertrag von Bank K(äufer) an Bank V(erkäufer) auf elektronischem Wege und nicht mit Hilfe von Bargeld erfolgt, was wiederum jedoch nicht bedeutet, daß eine bargeldlose Zahlung auch schon eine zentralbankgeldlose Zahlung bedeuten würde. Dennn die Tatsache, daß der größte Teil des Zentralbankgeldausgleichs auf elektronischem Wege erfolgt darf nicht zu dem Fehlschluß verleiten, daß in diesem Fall kein Zentralbankgeld involviert wäre – das ist es wohl, nur nicht nach den Üblichkeiten, welche im Geldkreislauf 2 vorherrschen. Denn der Zentralbankgeldausgleich erfolgt auf den Konten der Zentralbank – und da und nur da ist eine Forderung auf Geld dasselbe wie Zentralbankgeld.

Zum anderen geht es um ein großflächig kolportiertes Mißverständnis, daß es die Banken seien, die zu einer unverhältnismäßigen „Geldschöpfung“ beitragen würden. (Dazu gehört auch der Blödsinn: „Banken schaffen Geld aus Luft!“) Man kann es nicht eindringlich genug betonen: Banken schaffen Schuldverhältnisse, die Privaten die Möglichkeit geben über Zentralbankgeld verfügen zu können, wobei gleichzeitig das Schuldversprechen der Banken dahingehend lautet, daß sie dafür Sorge tragen, daß diese „Guthaben“ – die für sie Verbindlichkeiten sind – auch auf Anforderung des Zahlenden durch sie selbst mit Hilfe von unbarem Zentralbankgeld auch transferiert werden können. Banken müssen – wie alle anderen auch – ihre Schulden, die sie durch Kreditvergabe eingegangen sind auch durch die Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit bedienen können. Nur: womit können Banken schuldbefreiend zahlen? Eben: nur mit der Übertragung von Zentralbankgeld, wobei man sich durchaus klarmachen könnte, daß es in früheren Zeiten auch gelegentlich mal einen Bargeldausgleich per Geldtransporter gegeben haben wird und zwar dann, wenn die Bonität der schuldenden Bank bei der fordernden Bank zu gering für eine Kreditierung des geschuldeten Betrages auf dem Interbankenmarkt ist.

Was lernt man daraus? Kreditschulden sind ein zweiseitiges Schuldverhältnis, was sowohl für den Kreditnehmer eine Verpflichtung zur Bedienung seiner Schulden vorsieht, als auch für den Kreditgeber (Bank) eine Schuld darstellt, die Verfügung über das (von der Bank) geschuldete Geld jederzeit gewährleisten zu können. Das „Liquiditätsmanagement“ der Banken ist also mitnichten ein Luxusproblem, welches sie pflegen können oder auch nicht, sondern eine Überlebensbedingung, wobei die Pannen, die sich in der Einschätzung der voraussichtlichen Liquiditätslage ergeben können, im Verlaufe der letzten Jahre mehr als deutlich sichtbar geworden sind.

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