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Kommt die „Draghi-Volte“ über Oberammergau…

Neuerdings findet auch die Debatte um die TARGET2-Salden wieder Eingang in die Diskussionsforen. Aus der letzten Auseinandersetzung wurde eine „Friedensformel“ gefunden, die in etwa lautet, daß die TARGET2-Salden zwar ein gefährliches Ungleichgewicht darstellen, aber solange wie die EURO-Zone intakt bliebe, seien ja die drohenden Verluste nicht zu befürchten. Erst dann, wenn es zu einem Ausscheiden eines EURO-Mitgliedes käme, müßten die dann entstehenden Verluste auf die übrig bleibenden Zentralbanken und von dort auf die jeweiligen öffentlichen Hände verteilt werden, womit dann der oft kolportierte Tatbestand erfüllt wäre, daß der Steuerzahler dafür zur Kasse gebeten werden müßte.

Eine diesbezügliche Diskussion fand unlängst auch bei BTO statt, wo in den Kommentaren ein guter Vortrag über das Aktivvermögen der Banca d´Italia gehalten wurde der mich dazu motivierte zur Klärung der Angelegenheit einige einfache Fragen aufzuwerfen:

„1. Die Banca Italia weist in ihrer Bilanz eine Passivposition gegenüber der EZB aus. Was ist der Inhalt dieser Passivposition bzw. auf was lautet die korrespondierende Aktivposition? Salopp ausgedrückt: was ist der „Schuldgegenstand“?

2. Hat die Banca Italia im Zuge der Entstehung dieser Passivposition Zentralbankgeld erhalten welches sie verpflichtet wäre zurückzuzahlen? Man erinnere sich daran, daß T2-Salden aus Verfügungen von Nicht-Zentralbanken entstehen, die dazu ein entsprechendes Guthaben bei der Banca Italia besitzen müssen.

3. Ist es sinnvoll die Verbindlichkeiten einer Zentralbank (in ihrer eigenen Währung) zu besichern? Oder anders gefragt: erwartet eine italienische Bank, die bei der Banca Italia einen Kredit aufnimmt, daß die Banca Italia ihre daraus entstehende Verbindlichkeit mit Sicherheiten „unterlegt“?

4. Muß die Bundesbank der Banca Italia einen Kredit geben, damit die Banca Italia gegenüber der Bundesbank in EURO zahlungsfähig ist? Müßte dieser besichert sein?“

Man könnte den Eindruck bekommen, daß – wenn es um ökonomische Überzeugungen geht – es nicht statthaft ist jemanden dazu aufzufordern sachlich ein paar einfache Fragen zu beantworten. Das zeigte sich daran, daß statt auch nur eines entsprechenden Antwortversuchs ein Referat über die Buchungszusammenhänge einer T2-Transaktion präsentiert wurde. Wiewohl dieses auch sachlich richtig war wurde ohne auf die gestellten Fragen einzugehen schon daraus rubriziert, daß die T2-Salden eben doch ein Schuldenproblem darstellen würden.

Beginnen wir mal mit Frage 1:
Ein passiver T2-Eintrag der BI korrespondiert nach der gegenwärtigen Verfahrensweise mit einem aktiven T2-Eintrag bei der EZB, welcher dann ergänzt wird durch sein Gegenstück, nämlich dem passiven T2-Eintrag der EZB mit dem korrespondierenden aktiven T2-Eintrag der BB. Diese Buchungskette ist ja auch nicht kontrovers und die Frage nach dem durch diese verknüpften Aktiv-Passiv-Paare geforderten Schuldgegenstand läßt sich auch recht leicht beantworten: der zu leistende Gegenstand (wenn es dann doch mal zu einem ‚margin call‘ der BB bzw. der EZB – die „Draghi-Volte“ – kommen sollte) ist Zentralbankgeld – allerdings nicht im Sinne einer Forderung gegen eine Zentralbank, sondern das Schuldentilgungsmittel sui generis: Zentralbankgeld in Form von Banknoten. Wie schon vor einiger Zeit angesprochen ist die Übergabe von Bargeld die wichtigste Option einer Zentralbank, wenn sie sich von ihren Verbindlichkeiten befreien will oder muß. Im Grunde genommen würde eine Begleichung eines passiven T2-Eintrages durch die BI an die BB bedeuten, daß das Zentralbankgeld „Forderung gegen die BI“ gegen das Zentralbankgeld „EURO-Banknote“ getauscht würde. Im Ergebnis hätte die BI statt eines passiven T2-Eintrags einen entsprechend höheren Banknotenumlauf in der Bilanz. Spiegelbildlich dazu hätte die BB einen höheren Kassenbestand, den sie aufgrund der Gepflogenheiten jedoch mit ihrem Banknotenumlauf verrechnen würde, so daß der aktive T2-Eintrag sowie der Banknotenumlauf der BB abnehmen würde. (Manche Leute würde bei einer derartigen Umstrukturierung auf die Idee kommen, die BB hätte nun weniger „Schulden“… bzw. weniger „faule“ Forderungen… Und wieder andere würden nach wie vor steif und fest behaupten, daß die BI ja immer noch „Schulden“ hätte…)

Frage 2 läßt sich anhand des Referats recht schön beantworten und die entscheidende Erkenntnis, welche dem Kommentator „Bagehot“ anscheinend entgangen ist, ist hier versteckt:

„Der Kredit entsteht vollautomatisch: Bei Target2 wird mit der technischen Übermittlung der Überweisungsdaten die Transaktion im gleichen Moment auch „rechtlich finalisiert“ (wie mir dies neulich ein Bundesbank-Vorstand erläutert hat). Es muss also kein Sachbearbeiter oder Vorstand eine Genehmigung für den Kredit erteilen.“

Im Grunde genommen steht hier klipp und klar, daß man besser von der Ansicht Abstand nehmen sollte, daß es sich bei den T2-„Überweisungen“ um „normale“ Banküberweisungen handelt, bei denen von der sendenden Bank Zentralbankguthaben abgezogen werden, während diese der empfangenden Bank entsprechend gutgeschrieben werden. Daß es zu diesem Irrtum kommen kann liegt wahrscheinlich daran, daß die an sich überflüssige Einbeziehung der EZB in die Transaktion zwischen der BI und der BB diese Operation so erscheinen läßt, als würde es sich hierbei in gleicher Weise um einen Transfer von Zentralbankgeld handeln wie in dem Überweisungsverkehr zwischen Geschäftsbanken auf nationaler Ebene. Wäre das der Fall müßten die NZBen bei der EZB Zahlungsverkehrskonten führen, deren Verwendbarkeit von der EZB kontrolliert würde mit der Maßgabe, daß die EZB gegebenenfalls eine Transaktion untersagen könnte wenn z.B. die Überschuldung einer NZB drohen würde. (Der zweite Insolvenzgrund – die Illiquidität – kann bei einer Zentralbank in der von ihr emittierten Währung niemals eintreten, es sei denn man ignoriert aktiv, daß eine Zentralbank eine Zentralbank eine Zentralbank ist. Es soll solche Leute geben…)

Offensichtlich genügt aber eine einseitige Erklärung einer NZB wie der BI um eine T2-Transaktion in Gang zu setzen, so daß der deutsche Empfänger des Geldes eine Gutschrift seiner Geschäftsbank erhält, wobei die Geschäftsbank diese Gutschrift erst dann erteilt, wenn sie ihrerseits von der BB eine Gutschrift über den in Frage stehenden Geldbetrag erhalten hat. Die Bundesbank fragt offenbar weder bei der EZB noch bei der Banca d´Italia nach, ob letztere in Höhe des fraglichen Betrages bei der EZB über ein entsprechendes Guthaben verfügt. Möglicherweise wird das daran liegen, daß es in der Bundesbank tatsächlich Leute gibt die wissen, daß eine Forderung gegen eine Zentralbank, die auf das Bargeld lautet, welches diese Zentralbank berechtigt ist zu emittieren, eben – Zentralbankgeld ist.

Nun ist ja vergleichsweise bekannt, daß Geschäftsbanken lieber mit unbarem Zentralbankgeld arbeiten und einiges unternehmen, um von dem lästigen und kostenträchtigen Bargeldverkehr wegzukommen. Der Grund dafür, daß keine Geschäftsbank auf die Idee kommt ihre Forderungen gegen die Zentralbank in Bargeld halten zu wollen ist, daß sie wissen, daß eine Zentralbank alle gegen sie existierenden Forderungen, die auf das Bargeld lauten, welches sie selbst emittieren darf, in unbeschränkter Höhe in Bargeld auszahlen kann. Der Clou an der ganzen Sache hängt an dem kleinen und unschuldigen Wörtchen „unbeschränkt“! Denn unbeschränkt heißt, daß für eine Zentralbank für die bei ihr bestehenden Verbindlichkeiten keine Grenze existiert, die sie nicht mit von ihr selbst emittierter BAR-Liquidität begleichen könnte – in der Wirtschaftsgeschichte gibt es einige Beispiele davon. Das bedeutet jedoch umgekehrt, daß es für Geschäftsbanken keine Veranlassung gibt ihr Guthaben bei der Zentralbank aus Sicherheitsgründen in Bargeld umzuwandeln (womit schon an dieser Stelle Frage 3 beantwortet wäre) und daher die einzige Einlösung, die überhaupt möglich wäre (siehe Frage 1) aus Kostengründen schlicht und einfach unterbleibt.

Für die Beantwortung von Frage 2 heißt das jedenfalls, daß das Entstehen des passiven T2-Eintrages gegenüber der EZB nicht an irgendwelche Kreditwürdigkeitsprüfungen geknüpft ist, weil die BI ja nicht in irgendeiner Weise selbst Kredit aufnimmt, sondern ein von ihr emittiertes Zentralbankgeldvolumen (dessen Entstehung auf Operationen zurückgeht, die bereits vor der fraglichen T2-Transaktion abgeschlossen worden waren) auf die BB überschreibt. Denn die Verbindlichkeit, welche sie vorher gegenüber der „Cinque Stelle“ hatte, welche ihr Guthaben genutzt hat um für ihren Kunden eine Überweisung an einen Empfänger in GER durchzuführen, hat die BI nunmehr gegenüber der EZB, wodurch die EZB von der BI – Zentralbankgeld erhält. Durch Gutschrift zu Gunsten der BB erhält die BB von der EZB ebenfalls – Zentralbankgeld. Und durch Gutschrift zu Gunsten der Bank A&T erhält der Empfänger in GER ebenfalls seine Gutschrift von der Bank A&T – die jedoch im Unterschied zu den anderen Gutschriften kein Zentralbankgeld mehr ist.

Das Entfallen der Kreditwürdigkeitsprüfung hat natürlich seinen Grund darin, daß eine Zentralbank als Quelle allen Zentralbankgeldes nicht wirklich auf Kreditwürdigkeit geprüft werden muß, zumal das von ihr übertragene Zentralbankgeldvolumen aus einer i.d.R. den Bonitätskriterien des ESZB genügenden Kreditgewährung an den Bankensektor entstanden ist. Sobald jedoch die Kreditgewährung der BI an die Banca „Cinque Stelle“ erfolgt ist hat diese die uneingeschränkte Möglichkeit das ihr zur Verfügung stehende Zentralbankgeldvolumen für Überweisungszwecke ins Ausland zu nutzen, ohne daß dabei seitens der BI geprüft wird welche Beweggründe dieser Überweisung zu Grunde liegen. Das einzige was sie tut ist dem Begehren nach Überweisung stattzugeben wobei für die BI der Fall mit der „technischen Übermittlung der Überweisungsdaten“ endgültig abgeschlossen ist. Für die BI besteht die Änderung der Bilanz daraus, daß nicht mehr die Banca „Cinque Stelle“ die Forderung auf Bargeldlieferung innehat, sondern die EZB bzw. eine Stufe weiter die BB. Das ist jedoch eine grundlegende Änderung des Charakters dieser „Verbindlichkeit“, denn solange diese Verbindlichkeit der BI gegenüber der Banca „Cinque Stelle“ bestand existierte immer noch die Wahrscheinlichkeit, daß diese Verbindlichkeit mit einer Lieferung von Bargeld erfüllt werden müßte. Diese Wahrscheinlichkeit schrumpft mit der Entstehung des T2-Eintrages auf quasi Null, weil es so gut wie keinen Fall gibt, daß die EZB die „Draghi-Volte“ ernstnimmt und an die BI herantritt und von ihr die Begleichung der bestehenden T2-„Verbindlichkeiten“ fordert. Der Grund ist natürlich der, daß die EZB sowie die BB dasjenige, was sie aus der T2-Foderung gegenüber der BI erhalten könnten genau dasjenige ist, was sie selbst zur Tilgung ihrer eigenen Verbindlichkeiten in unbeschränkter Höhe selbst emittieren können. Und wenn die BI auf die Idee kommen sollte ihre T2-„Schulden“ mit der Übergabe von Bargeld begleichen zu wollen wäre auf einmal der T2-Eintrag bei der EZB gelöscht, während die Bundesbank einen Zugang an Banknoten realisieren würde, welche sie praktisch nicht gebrauchen kann und aufgrund der Tatsache, daß eine Zentralbank keinen Kassenbestand bilanziert, gegen den eigenen Banknotenumlauf saldieren müßte. Dies hätte zur Folge, daß der von der BB ausgewiesene Banknotenumlauf erheblich zurückgehen würde (das Pendant zur Erhöhung des Banknotenumlaufs in der Bilanz der BI) wodurch praktisch ausgedrückt wird, daß der Beitrag der BB zur Emission von Zentralbankgeld geringer ist als derzeit noch ausgewiesen.

Wenn man so will ist der T2-Eintrag auf der Aktivseite der BB quasi eine Art „Kassenbestand“ in der BB Bilanz, welcher nur dann so erhalten bleibt, wenn er nicht in Bargeld umgewandelt wird. Der Vergleich mit einem Kassenbestand ist u.a. deswegen so originell, weil genau dieser Verwendung findet, wenn ein deutscher Käufer in Italien Waren oder Dienstleistungen bezahlen will. In diesem Fall reduzieren sich die aktiven T2-Einträge bei der BB als würden diese Beträge für die „Bezahlung“ dieser Käufe genutzt. (Natürlich kann der T2-Eintrag auch genutzt werden, wenn italienische Pizzabäcker von Deutschland aus in Palermo ihre Luxusvilla bezahlen…)

Frage 4 ist inzwischen soweit geklärt, daß es keine Restriktionen resp. Kreditwürdigkeitsvorbehalte gibt, die einer T2-Transaktion entgegenstehen, die wie zitiert quasi durch eine einseitige Willenserklärung der BI gegenüber der EZB bzw. der BB ausgelöst wird. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einer Kreditvereinbarung stets um einen Vertrag, bei dem zwei sich deckende Willenserklärungen vorliegen müssen, wobei der Vertragsgegenstand Zentralbankgeld zunächst vom Kreditgeber an den Kreditnehmer übertragen werden muß, da sonst der Kreditgeber nicht zum Gläubiger wird. Bei einer T2-Transaktion verhält es sich jedoch so, daß bereits existierendes Zentralbankgeld von der BI an die EZB bzw. BB übertragen wird, wodurch ja gerade der T2-Eintrag der BB steigt. (Es handelt sich hierbei im Ergebnis bei der BI um einen sog. „Passivtausch“ auch wenn aus formalen Gründen keine Passiva „getauscht“ werden.) Eine normale Geschäftsbank wäre mit einer Gutschrift auf ihrem Zentralbankkonto völlig zufrieden und würde nicht noch darüber nachdenken, ob das „Guthaben“ bei der Zentralbank auch ausreichend „sicher“ ist. In gleicher Weise hat ja die BB den Ausgleich für die von ihr eingegangene Verpflichtung gegenüber der Bank A&T erhalten, weil sie ja durch den aktiven T2-Eintrag quasi einen Zugang an Zentralbankgeld erhalten hat. Man könnte es so pointieren: was für die Banca „Cinque Stelle“ Zentralbankgeld ist, ist auch für die BB Zentralbankgeld – auch wenn letztere nicht wirklich weiß, was sie damit anfangen soll, da es sich hierbei um das berühmte „Eulen nach Athen tragen“ handelt.

Bleibt als Fazit nur noch festzuhalten, daß man dann, wenn man mit aller Gewalt ein Problem aus den T2-Salden machen möchte notwendigerweise sein Gesichtsfeld auf die aktienrechtlichen Bilanzierungsvorschriften einengen muß. In gleicher Weise muß man komplett ignorieren, daß Operationen zwischen Zentralbanken aus logischen Gründen anders beurteilt werden müssen, als Operationen von Zentralbanken mit den ihr angeschlossenen Geschäftsbanken. Vermutlich ist es die Vorstellung, die EZB sei eine Art übergeordnete Bank in Bezug auf die NZBen die zu dem Fehlschluß verleitet, es würde sich bei den T2-Operationen um analoge Vorgänge handeln wie im nationalen Zahlungsverkehr. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn die EZB ist für die NZBen nicht die Clearing- bzw. Settlement-Instanz wie es eine Zentralbank gegenüber den angeschlossenen Geschäftsbanken ist. Im Grunde genommen könnte der RTGS-Zahlungsverkehr auch komplett ohne die EZB abgewickelt werden, was lediglich den vertretbaren Mehraufwand bedeuten würde für jede andere dem EURO angehörende NZB ein eigenes Konto zu führen – soviel Speicherplatz sollte dann doch schon vorhanden sein…

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Griechische Austerität – das deutsche Muster

National Bank of GreeceEs gibt eine merkwürdige Asymmetrie in der Sicht auf das griechische Problem: auf der einen Seite die europäischen Beauftragten für schwäbische Hausfrauen, deren Bestreben darin besteht das Versprechen einzuhalten, daß das Griechenland Desaster „dem Steuerzahler“ (vulgo: den für die Bankenkredite eingesprungenen und nach Maastricht-Kriterien sowieso schon überschuldeten Staaten) nicht zur Last fällt. Auf der anderen Seite steht eine verzweifelte griechische Regierung, die versucht wenigstens einen kleinen Teil ihrer Wahlversprechen einzuhalten und dabei darauf hofft, daß noch irgendwoher das dazu notwendige Kleingeld herkommen möge. Während also die eine Seite alles daransetzt die aus Verzweiflung geborenen Forderungsbestände zu sichern geht es der anderen Seite darum die Einkommen-/ Nachfrageströme zu stabilisieren und das in der Hoffnung, daß sich daraus ein selbsttragender Aufschwung entwickeln würde, der das Austeritätsregime etwas weniger desaströs machen würde. Letzteres ist unschwer als das oft versuchte ‚deficit spending‘ zu identifizieren, welches unter bestimmten Voraussetzungen klappt, unter anderen jedoch nicht. Dies soll hier aber nicht Thema sein.

Man braucht nicht lange, um sich darüber klar zu werden, daß diese einseitige Fokussierung beider Kontrahenden einer defizitären Sicht des grundlegenden Problems geschuldet ist, was auf der Seite der EU noch insofern erklärlich wäre, als diese sich lediglich (wie in anderen Fällen auch) mit Verwaltungsfragen beschäftigen möchte – nicht gerade befriedigend aber was soll man von Verwaltern einer Misere auch schon anderes erwarten?

Schwerer wiegt der Fall auf griechischer Seite, denn dort geht es ums Eingemachte: es geht um nicht mehr oder weniger als das Überleben der griechischen Wirtschaft – und das unabhängig davon, welche lustige Regierungskonstellation dort gerade am werkeln ist. Denn hier wird ein Versagen in ökonomischer Hinsicht zum Desaster und zwar für alle Beteiligten und auch und insbesondere für alle diejenigen, die sich zwangsweise mit den Folgen einer dumpfbackigen Austeritätspolitik herumschlagen müssen.

Dabei ist das zentrale Problem der griechischen Wirtschaft nicht so schwer zu identifizieren: es besteht daraus das Portfolio der griechischen Banken auf ein akzeptables Bonitätsniveau zu bringen. Ein derartiger Ansatz hat zwei verschiedene Komponenten: zum einen müssen die Besicherungen der vergebenen Kredite verbessert werden, zum anderen muß das griechische Rentabilitätsproblem gelöst werden, damit sich daraus eine gesunde Verbreiterung des Bankenportfolios ergibt, welches es den griechischen Banken ermöglicht die noch zu erwartenden Verlustabschreibungen ohne ‚default‘ tragen zu können.

Der erste Aspekt wird üblicherweise damit versucht zu erreichen, daß Forderungen nach einer höheren Eigenkapitalquote gestellt werden. So sinnvoll diese Forderung auch sein mag entbehrt sie jedoch nicht einer rührenden Naivität, denn die Entscheidung über die unternehmerische Eigenkapitalquote pflegt üblicherweise nicht salbungvollen Ansprachen sondern nüchterner Kalkulation zu entsprechen.

Aus durchaus bekannten Gründen wird eine derartige Entscheidung nur dann revidiert, wenn handfeste Gründe für eine Veränderung vorliegen. Dazu gibt es nur einen Ansatzpunkt, nämlich die Veränderung des relativen Preises zwischen Eigen- und Fremdkapital und zwar dadurch, daß die Absetzung von Zinsen als Kosten ersatzlos gestrichen wird. Denn solange wie es möglich ist die Eigenkapitalrendite durch Verschuldung zu hebeln, wird sich eine Verbesserung der Besicherungslage der Banken nicht einstellen. Gerade im Hinblick auf die internationale Verankerung griechischer Unternehmer ist eine Finanzierung über Banken die angenehmste Art sich der eigenen Verantwortung „elegant“ zu entledigen. Eine Veränderung dieser Sachlage würde nicht einmal durch gesetzliche Handlungsvorschriften erreicht, sondern nur dann, wenn der Grund für diese Handlungsweise wegfällt.

Der zweite Aspekt geht demgegenüber an das Grundprinzip des EU-Projekts: es geht darum, den ‚cash drain‘ aus Griechenland hinaus einzudämmen. Das hat zum Teil dahingehend geklappt, als der griechischen Importsucht durch das Regime der Austerität ein heftiger Riegel vorgeschoben wurde. Dabei wurde nur eine Geschichte vergessen, nämlich die ganzen Importe, die in Griechenland unterhalb des offiziellen Radars erfolgen und zwar dergestalt, daß dort beispielsweise immer noch EU-subventionierter Schafskäse gekauft werden kann und die dabei erzielten Gewinne still und klammheimlich hinaustransferiert werden – was ganz nebenbei bewirkt, daß die heimische Produktion mehr oder weniger zurück- oder gleich eingeht. Das häßliche Prinzip dahinter ist, daß Griechenland aufgrund der Zugehörigkeit zum Euroraum zu einem Müllabladeplatz für Agrar-Industrieabfall der „Nordländer“ geworden ist – was allerdings kein griechisches Privileg ist. (Weitere Beispiele findet jeder selbst!)

Aber genau aus diesem ‚cash drain‘ entsteht ein virulentes Zahlungsbilanzproblem, welches gelöst werden muß. Die Blaupause für diese Geschichte liefert ausgerechnet die Strategie der deutschen Regierung im Zuge der Zahlungsbilanzkrise Anfang der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts. Das einschlägige Stichwort dazu lautet: Suspendierung der Importliberalisierung! (Das war überhaupt der Grund dafür, daß Siemens Waschmaschinen seinerzeit überhaupt erfolgreich verkäuflich waren – sonst wäre das Gleiche wie mit der Handysparte passiert!) Dieser eklatante Verstoß gegen sämtliche schöngeistigen Vorstellungen von Freihandel war der entscheidende schnöde Grund dafür, daß Deutschland zu den seitdem unsittlich wachsenden Exportüberschüssen kam und darüber hinaus zu (einer) der stärksten Währungen der Welt gelangte. Die erfolgreiche merkantilistische Politik der Bundesbank, die sich hinter „monetaristischen Lehren“ versuchte zu verstecken, sollte dabei nicht unterschätzt werden. Ihren Auftrag der Sicherung der Währung hat sie mit diesem Konzept in vorbildlicher Weise erfüllt – und das nicht wegen einer albernen pseudoökonomischen Freihandelstheorie – was das angeht ist eher F. List einschlägig! Wenn man das einmal verstanden hat kann man nur noch Mitleid mit der aktuellen Vorgehensweise der griechischen Regierung haben, die lediglich versucht ein Faß zu füllen und darüber vergißt das Loch zu stopfen, welches durch den „gemeinsamen Markt“ aufgerissen wird, wobei man nicht vergessen sollte, daß dieser wesentlich durch EU-subventionierte Produkte geprägt ist – eine Geschichte, die auch außerhalb von Europa, vornehmlich in Afrika – zu einem vielfachen ökonomischen Desaster führt.

So gesehen ist die Strategie des „Löcher stopfens“ ein verständlicher aber falscher Ansatz, der zu allem Überfluß auch noch mit dem Aufrühren von Kriegsschuldenfragen einhergeht. Dabei ist das „deutsche Erbe“ nicht in kaum eintreibbaren Altforderungen zu verorten, sondern in monetär fundierten Maßnahmen, die geeignet sind, zu einer Entwicklung eines Binnenmarktes zu führen, welcher sich aus der Wieder-Etablierung der einheimischen Produktionslinien speisen würde. Sicherlich muß man nicht versuchen eigene Smartphones zu entwickeln, aber die Reetablierung eigener Produktionszweige läßt sich ohne die List´sche Erziehungszoll-Strategie nicht bewerkstelligen. (So gesehen ist auch das chinesische Wirtschaftswunder ein Ergebnis einer angemessenen Protektionspolitik á la F. List – das sagen die aber nicht so laut!)

Eine politische Berechtigung dazu ließe sich einmal aus den desaströsen Folgen der IWF/EU/EZB-Politik ableiten, weil der angerichtete Schlamassel (nun ja, für deutsche Politiker ist diese Katastrophe ein „guter Weg“) dringend geheilt werden muß, zum anderen liefern die Erfahrungen Deutschlands mit der Bewältigung von Zahlungsbilanzkrisen die ideale Blaupause dafür, wie man mit Tendenzen zur externen Verschuldung erfolgreich umgehen kann.

Wenn man so will verkehrt sich der Aufgabenschwerpunkt zwischen Griechenland und der EU: die Aufgabe der EU wäre es sich darum zu kümmern, daß die ‚bail-out‘-Kredite zugunsten der „Nord-Banken“ – die inzwischen zum größten Teil zu latent ausfallgefährdeten Staatsschulden geworden sind – auf jeden Fall bedienbar bleiben, um Forderungsabschreibungen, welche die Staatsschulden in dem Fall auch offiziell weiter steigen lassen würden, zu vermeiden. Das entspricht der alten Regel, daß der Gläubiger den Schuldner solvent zu halten hat, wenn ein Forderungsausfall als nicht tragbar erscheint. (Was sind nämlich Forderungen an einen insolventen Schuldner? Richtig: ein Vermögensverlust bzw. ein Verschuldungszuwachs beim sowieso schon verschuldeten Staats-Gläubiger!) Spiegelbildlich müßte sich Griechenland vorrangig um die Sicherung der internen Bankenforderungen kümmern, um der eigenen Wirtschaft wieder die Chance zu eröffnen profitabel wirtschaften zu können – wobei ein Verstoß gegen die Freihandelsprinzipien des „gemeinsamen Marktes“ eine vergleichsweise vernachlässigbare Sünde darstellen würde. Im Gegensatz zu den vernagelten Markttheoretikern, deren einzige pseudointellektuelle Zuckung aus „Löhne senken“ besteht, gibt es in Deutschland sogar ernstzunehmende Wirtschaftshistoriker, von denen man lernen könnte, daß der Erfolg Deutschlands in keiner Weise ein Ergebnis irgendwelcher segensreichen Folgen von „Freihandel“ war. (Daß man sich unter diesen Auspizien hinstellen kann um lustige Investitionsschutzabkommen á la TTIP etc. als segensreiche Abkommen zur Wirtschaftsförderung zu deklarieren, überschreitet jedes tolerierbare Maß an öffentlicher Selbstverblödung!)

Die Grundprinzipien, wie man eine Ökonomie auf einen erfolgreichen Pfad führt sind im Grunde genommen nicht so schwer zu verstehen, sobald man die Grundregel von Samuelson von den „zwei Augen“ beherzigt. Dabei geht es natürlich nicht um die Anfängernummer von Angebot und Nachfrage, sondern um den geldtheoretisch validen Unterschied von Strömen und Beständen. Solange allerdings geldtheoretische Geisterfahrer, die einen ausschließlich auf ‚flows‘ basierenden Vulgärkeynesianismus für eine erfolgversprechende Politik halten nichts anderes tun, als sich selbst in Szene zu setzen, wird es mit dem griechischen Wirtschaftswunder nichts. Was soll man dazu sagen, außer: wieder eine verpaßte Chance?

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OMT – das Scheinproblem

Siegel00Es ist ja zu verstehen, wenn die Kläger vor dem BverG eine gewisse Genugtuung empfinden, da die Überweisung an den EuGH ihnen vordergründig Recht gibt. Und in gewisser Weise ist diese Überweisung deswegen gerechtfertigt, weil die gesetzliche Grundlage auch zu derartigen Mißverständnissen Vorschub leistet. Es ist kaum möglich aus den europäischen Verträgen herauszulesen, was nun tatsächlich Geldpolitik und was Finanzpolitik ist. Insofern ist es nur zu berechtigt von dem dafür zuständigen Gericht eine Klärung zu erwarten, was diese Sachfrage angeht.

Der tiefere Grund für diesen Schlamassel ist darin zu suchen, daß die Konzeption des ESZB-Systems nach dem Vorbild der Bundesbank formuliert wurde und dabei etliche Dinge unterschlagen wurden, die auch schon die Realität der Bundesbank geprägt haben. So ist es für die Bundesbank durchaus selbstverstandlich gewesen auch Staatsanleihen zu erwerben, sobald eine Auktion drohte zu höheren Zinssätzen zu tendieren. Das hat seinerzeit auch niemanden aufgeregt und es ist auch niemand auf die unsinnige Idee gekommen diese Aktionen als nicht vereinbar mit dem Mandat der Bundesbank vor Gericht zu zerren.

Immerhin wird mittlerweile klar, daß es den Klägern vor dem BverfG nicht darum geht die tatsächlich vorhandenen Konstruktionsmängel des EURO zu beseitigen, sondern den EURO selbst in seinen Fundamenten zu zerstören. Denn anders kann man die Häme nicht erklären, die in dem Satz liegt: „Das EURO – Abenteuer geht seinem Ende entgegen.“

Einer der größten Fehler bei der Konstruktion des EURO bestand darin der EZB ein ausschließliches Mandat hinsichtlich der Wahrung der Geldwertstabilität aufzuerlegen. Denn dazu ist eine Zentralbank erst in zweiter oder dritter Linie zuständig. Die vordringlichste Aufgabe einer Zentralbank besteht daraus dafür zu sorgen, daß die an sie angeschlossenen Banken zu einem einheitlichen Bonitätsniveau finden, welches es ermöglicht, daß jede Bank mit jeder anderen Bank kreditäre Geschäftsbeziehungen unterhalten kann (und will) und damit der Liquiditätsausgleich zwischen den Banken reibungslos vonstatten gehen kann. Dies scheint der EZB auch bewußt zu sein, denn die Verlautbarungen der EZB hinsichtlich der „europäischen Geldspaltung“ deuten unmittelbar darauf hin. Es weist auf eine sehr einseitige Fixierung der Wissenschaft wie auch der Presse hin, daß das Argument der Stabilität des Geldwertes einen derartig prominenten Stellenwert einnimmt und die wesentlich wichtigeren Sachverhalte dagegen weit in den Hintergrund treten.

Was diese Geschichte angeht muß man sogar Hans-Werner Sinn uneingeschränkt Recht geben wenn er betont, daß bei unterschiedlichen Bonitätsniveaus es zu einer „Ausspreizung“ des Zinsfächers kommen muß. Das ist dahingehend zu interpretieren, daß einer Bank, die ein „schlechtes“ Kreditportfolio aufweist auch höhere Refinanzierungszinsen in Rechnung gestellt werden müssen, damit diese zu einer allgemein akzeptierten Kreditvergabepolitik zurückkehrt. Die dafür verantwortliche Institution ist ihre nationale Zentralbank, die darauf dringen müßte, daß „ihre“ Banken eine vergleichbare Kreditpolitik hinsichtlich der Qualität der Kreditkonditionen betreiben, wie die „besten“ Banken – seien es deutsche, finnische oder die Banken Österreichs oder der Niederlande. (Es geht hier um ‚besser als‘, nicht um ‚uneingeschränkt gut‘!) Dieses Ergebnis einer erfolgreichen Zentralbankpolitik läßt sich jedoch nicht dadurch herstellen, daß per Ordre de Mufti „festgelegt“ wird, daß die Politik der EZB „einheitlich“ zu sein hat. Das hat auch etwas damit zu tun, daß in der Vorstellung der EURO-Konstrukteure das eigentliche Ziel zum Mittel erklärt wurde, indem das Ziel eines einheitlichen Währungsraumes – gleichartige Kreditkonditionen – in die Verfahrensrichtlinien des ESZB-Systems ‚a priori‘ hineingeschrieben wurde. Dieses Wunschdenken wurde dadurch motiviert, daß die Befreiung von dem Zinsdiktat der Bundesbank zur Leitlinie bei der Formulierung der „einheitlichen“ EZB-Politik wurde und damit genau die Probleme hervorgerufen wurden, welche derzeit die mangelhafte Funktionsweise des ESZB -Systems begründen.

Insofern ist auch das OMT -Programm der EZB auch nur eine Ausrede dafür, daß sie wegen der „Einheitlichkeit“ der EZB-Politik sich nicht auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren kann. Denn wenn das erklärte Ziel der EZB-Politik ist, die Zinssätze für Staatsanleihen eng beieinander zu halten ohne daß die dazu notwendigen bonitätsmäßigen Voraussetzungen gegeben wären, gibt es kaum eine andere Möglichkeit als durch Marktintervention die gesetzlich erwartete Gleichheit der Anleihenzinssätze mit der Brechstange herbeizuführen. Im Gegensatz zu den lustigen Konzepten wie der „makroprudentiellen“ Steuerung ist diese Politik die so ziemlich primitivste Art und Weise Zentralbankpolitik zu gestalten. Dafür kann die EZB natürlich nichts, denn ihr bleibt nach Maßgabe der einschlägigen europäischen Verträge auch nichts anderes übrig.

Man kann natürlich versuchen die „Politik der Einheitlichkeit“ bis zu dem Punkt zu führen, wo die erzwungene „Gleichheit“ zu einem erzwungenen Liquiditätsausgleich führen muß, weil eine fühlbare Bonitätsdifferenz sofort zu einem Ausschluß vom Interbankenmarkt führt, was man anhand diverser „Rettungsprogramme“ durchaus live und in Farbe beobachten kann. Es geht aber kein Weg daran vorbei die verschiedenen nationalen Vorstellungen hinsichtlich der zu fordernden Qualität von Kreditkonditionen in einem einheitlichen Währungsraum aneinander anzupassen. Der Primitivansatz „einheitliche Geldpolitik“ funktioniert nicht und wird auch nie funktionieren – es sei denn, man verfährt so wie die FED, die kaum noch etwas anderes tun kann, als konkursreife Schuldverhältnisse bis zum Sankt Nimmerleinstag weiter durchzufinanzieren!

Von daher ist auch das BverfG nicht um seine Aufgabe zu beneiden. Denn der voraussichtliche Spruch gegen das OMT-Programm kann nur gegen die Auswirkungen einer falschen Politik angehen, jedoch nicht die falsche Gesetzgebung der EU-Verträge korrigieren. Dazu müßte die „verantwortliche“ Politik aber wissen, warum es zu diesen desaströsen Ergebnissen aufgrund der aktuellen Regelungen gekommen ist. Von den aktuell herumpfuschenden „Beratern“ wird sie es nie erfahren können.

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42 – die Linkliste

SpecklesHier die Linkliste der verwendeten Blogposts, die im Überblicksartikel „42 – das Große Ganze und so…“ verwendet wurden:

https://soffisticated.wordpress.com/2012/06/20/die-buddelkasten-wirtschaftspolitischer-kommentatoren/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/08/01/unser-okonomischer-mainstream-aufzucht-und-hege/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/03/04/homo-oeconomicus-misverstandnisse-der-erklarbaren/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/06/24/ist-okonomie-ein-system/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/09/28/grundsatze-okonomischer-paradigma/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/05/02/jesse-james-oder-die-abstraktheit-sozialer-verpflichtungsrelationen/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/05/23/geldschleife-nicht-geldkreislauf/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/09/13/paradigmatische-aspekte-von-i-und-s/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/05/03/verirrungen-zwischen-geld/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/07/21/wozu-sind-banken-da/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/04/11/verirrungen-zwischen-giralgeld-und-zentralbankgeld/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/05/05/warum-zentralbanken-zentralbanken-sind/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/08/16/konnen-zentralbanken-das-preisniveau-beeinflussen/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/02/15/logische-typenlehre-iii-uberschus-und-gewinn/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/10/03/paradigmatische-nachdenkliste/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/05/07/zinsen-individual-oder-gemeinschaftskonzept/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/10/19/das-geldsystem-braucht-keinen-wert/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/11/04/dynamische-einsichten-zu-geld-und-zins/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/05/07/die-wunder-geldpolitischer-hierarchien/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/05/26/stufen-von-geldsystemen-ein-kurzdurchlauf/

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Aus der Not geboren: FDES die Zweite!

Rotes RathausManchmal kann man sich schon wundern, was so alles aus der Not heraus geboren wird. Denn aus einer kleinen Notiz, die bei der „Welt“ erschienen ist, läßt sich herauslesen, daß die französische Regierung plant einen seit 1948 bestehenden Fonds (FDES, so etwas ähnliches wie die KfW) mit Staatsmitteln wieder aufleben zu lassen. Der Zweck dieses Vorhabens ist es die französischen Unternehmen, die bei den Banken offenbar keinen Kredit mehr bekommen, mit Hilfe dieser Einrichtung denjenigen Kredit zukommen zu lassen, der von den „normalen“ Banken verweigert wird.

Nun kann man sich lang und breit darüber unterhalten, daß dies doch (von der Wettbewerbsmafia verbotene) Staatsfinanzierung sei – nur diesmal anders herum. Da das Grummeln darüber aber die Spezialität einschlägig bekannter Gazetten ist, kann hier aus hygienischen Gründen darauf verzichtet werden. Nur soviel zur Erinnerung:

„Als Goldman Sachs in der Krise in eine Geschäftsbank umgewandelt wurde, hat man das Management gefragt, ob es auch ins Bankgeschäft einsteigen und Kredite vergeben möchte. Die Antwort von Bankchef Lloyd Blankfein lautete: „Too risky.“ Das schnelle Geld geht damit nicht.“
http://derstandard.at/1363711444890/Da-muss-irgendwann-eine-Blase-platzen

Dagegen ist ein anderer Aspekt interessant: wenn man sich die Klagen der EZB vor Augen führt, daß der Transmissionsmechanismus gestört ist, läßt sich diese Aktion dahingehend interpretieren, daß die französische Regierung den Versuch unternimmt dieses (Markt-) Versagen der französischen Banken mit der Brechstange zu korrigieren. Angesichts der Klagen über die Ansprüche, welche Banken stellen, wenn es um die Finanzierung von Unternehmen geht, ist eine derartige Idee noch nicht einmal so ganz verkehrt. Denn eine Grundregel der Bankwirtschaft geht dahin, daß die Verluste aus einer notwendig werdenden Abschreibung einer Kreditforderung durch die eingenommenen Zinszahlungen zu kompensieren sind. Dieser noblen Funktion können oder wollen sich die Banken derzeit nicht stellen.

Die Gründe dafür sind zweierlei: zum einen stecken die Banken in einer Bilanzrezession, wo sie vermeiden wollen neue Risiken einzugehen, auf der anderen Seite ist der Markt für Verbriefungen nicht groß genug, um die in den Bankbilanzen schlummernden Risiken effektiv aufzunehmen. Nimmt man noch dazu, daß durch die LTRO Aktionen der EZB die Liquiditätslage der Banken künstlich gestützt werden muß ist es unmittelbar einsichtig, daß die Banken keine besondere Lust haben sich auf vergleichsweise aufwendige Kreditvergaben einzulassen, von denen sie noch nicht einmal einen wesentlichen Konsolidierungsbeitrag hinsichtlich ihrer angeschlagenen Bilanzen erwarten können.

Diese Einsichten in die Motivationslage der (nicht nur) französischen Banken macht den Blick dafür frei, daß sich die Normen des Bankgeschäfts darauf verlagert haben vergleichsweise risikolose Engagements (Provisionen, Gebühren) auf ihre Bücher zu nehmen und alles was Arbeit und „Gottseibeiuns“ Risiko bedeutet, schlichtweg als unrentabel einzustufen. Das liegt im wesentlichen daran, daß den Bankleuten in ihrer „Ausbildung“ immer wieder eingebleut wurde, daß eine Bank die „Gelder“ der „Sparer“ aufnimmt und dann in möglichst wenig risikobehaftete Anlagen transformiert. Aus dieser Perspektive kann man als so verbildeter (um NICHT zu sagen: verblödeter) „Banker“ sogar noch einen moralischen Anspruch aus dieser Verweigerungshaltung ziehen.

Wenn man aber mal die unsinnigen standardökonomischen Sprüche, was das Wesen des Bankgeschäfts ausmacht, mal beiseite läßt (notabene: die Sparer => Investor Vorstellung, die vielleicht für Versicherungen und Sparkassen, aber nicht für Banken Sinn macht), kann man sich mal mit dem Umstand vertraut machen, daß Banken als Quasi-Versicherungsinstitutionen ihre Aufgabe darin haben, die Risiken des Unternehmerdaseins auch tatsächlich zu übernehmen, indem sie allen Kreditnehmern eine Risikoprämie aka Zins berechnen, mit der sie die notwendigerweise entstehenden Fehleinschätzungen kompensieren können.

Und da schließt sich der Kreis zu dem FDES-Fonds: wenn die Banken ihre genuine Aufgabe der Risikoübernahme nicht mehr wahrnehmen wollen, ist es an der Zeit eine alternative Institution zu schaffen, welche genau diese Aufgabe übernimmt. Und insbesondere hat diese alternative Institutionalisierung der Kreditvergabe auch noch mit einem anderen Aspekt des Kreditgeldsystems zu tun, nämlich daß es keinen „Sparer“ braucht, damit eine Bank Kredite vergeben kann: erforderlich ist lediglich der Zugang zu dem Kredit der Zentralbank dann, wenn es zu einer positiven Nettokreditvergabe kommen soll, weil Investitionen stets mit einer Geldausgabe (Kruschwitz) beginnen. Das verweist auf den Umstand, daß eine Steigerung der Wirtschaftsaktivität stets und ständig mit einer Ausweitung der Basisgeldmenge verbunden ist, weil die Liquiditätserfordernisse bei einer Steigerung der wirtschaftlichen Aktivität ebenfalls steigen. Soweit man sich über die Gegebenheiten des Verhältnisses von Banken und Zentralbank im klaren ist wird unmittelbar ersichtlich, daß zusätzliche Wirtschaftsaktivität unmittelbar auch ein zusätzliches Basisgeldvolumen erfordert – nicht zuletzt findet sich dies in der „produktivitätspotentialorientierten Geldmengenregel“ des SVR wieder. Das ist ja auch nicht problematisch, wichtig ist nur, daß nicht mehr eintreibbare „Konsumkredite“ (egal wie toll die Hochglanzprospekte auch einstmals waren) wieder durch die allgemeine Versicherungsprämie „Zins“ aus der Gesamtheit der Kredidtnehmer eintreibbar bleiben.

Und darin besteht auch die Verteidigungslinie des FDES-Fonds! Wenn er seine Kreditkonditionen derart setzt, daß wie oben angemerkt, die erzielten Zinseinnahmen dafür ausreichen, die Kosten der Abschreibung von Krediten zu neutralisieren, gibt es keinen Grund ihm eine mangelnde Wirtschaftlichkeit zu unterstellen. Denn das ist der eigentliche ‚benchmark‘ für eine Bank: neben den eigenen Kosten die Risikoabdeckung der vergebenen Kredite zu übernehmen! Und bei einer Finanzierung durch die Zentralbank sind Dividendenzahlungen an Aktionäre duchaus entbehrlich, wobei diese in der Bankenbranche ohnehin nichts anderes tun, als die Versicherungsprämie „Zins“ in die Höhe zu drücken. Daß die Bankarbeiter auch was verdienen können steht sicherlich außer Frage, ob das allerdings mit Hilfen von prozentualen Anteilen, die sich dann in unsittlichen „Boni“ wiederspiegeln geschehen muß ist deswegen fraglich, weil alle noch so ausgearbeiteten Risikomodelle niemals eine Gewähr dafür bieten, daß die Welt sich auch danach richtet. Man muß es einfach so sehen: im Bankgeschäft weiß niemand, mit welchem Kredit sich der Griff ins Klo einstellt. Sicher ist nur, daß es dazu unvermeidbarerweise immer wieder kommt. Ob man dafür Millionen zahlen muß?

Wenn man also Banken nicht anders dazu bekommt ihre eigentliche Aufgabe wieder zu übernehmen muß man genau das machen: eine Konkurrenz etablieren, die einerseits genau diese Aufgabe übernimmt und an der andererseits die piekfeinen Kugelschreiberschubser nicht mehr vorbeikommen. Vielleicht hat man in Frankreich auch die Schnauze voll davon, sämtliche Appelle, die Banken mögen doch ihrer Aufgabe der Finanzierung der Realwirtschaft wieder nachkommen, im digitalen oder analogen Nirvana verschwinden zu sehen. Zeit wird es.

Die Wettbewerbskrakeeler darf man dann auch ruhig in den Skat drücken!

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Geld: der Saldenausgleichstandard von Geschäftsbanken

AlpenEs gibt ja immer wieder die Diskussion darüber, ob Banken „GELD AUS DEM NICHTS“ schaffen können oder nicht. Die Diskussion darüber ist meistens weniger durch Sachlichkeit, sondern durch apodiktische Rechthaberei geprägt. Und dennoch läßt sich sinnvoll der Versuch unternehmen, zu einer Klärung dieser geldtheoretisch interessanten Frage zu kommen.

Es ist ja inzwischen hinlänglich bekannt, daß es mindestens zwei Begriffsinhalte gibt, die den Terminus „Geld“ für sich beanspruchen, Banknoten einerseits und Guthaben/ Depositen andererseits. Da es die gibt ist es nicht zweckdienlich dem jeweils anderen den Gebrauch dieses Terminus irgendwie streitig zu machen, bloß weil das Gegenüber den eigenen Begriffsinhalt anders bezeichnen will. Es geht dabei auch nicht um richtig oder falsch, sondern um die Frage, was man gerade thematisch behandeln will. Denn rein sachlich gesehen dreht sich diese Geschichte darum, ob man eine Sichtforderung (Guthaben/ Depositum) gegen eine Bank bereits als Geld (im Sinne eines schuldbefreienden Zahlungsmittels) ansehen will oder nicht. Dabei wird von keiner Seite bestritten, daß Sichtforderungen und Banknoten völlig unterschiedliche Dinge sind. Es besteht auch Einigkeit darüber was M0 darstellt, was in Frage steht ist, ob der Begriff Geld in dieser Bedeutung (wie es auf M0 zutrifft) auch auf die Geldmenge M1 angewendet werden kann. Das Problem bei der Sache ist, daß M1 zwei Dinge enthält, die nicht so ohne weiteres identifiziert werden können, nämlich Banknoten/ ZB-Forderungen einerseits und Sichtforderungen gegen Geschäftsbanken andererseits. Das hat schon ein rein rechtliches Problem, denn Banknoten sind Sachen im Sinne des Sachenrechts, während Sichtforderungen eben halt Forderungen sind und als solche eine schuldrechtliche Bedeutung haben.

Diese Tatsachen kulminieren dann in der Frage, ob bei einer Überweisung lediglich die Sichtforderung des Überweisenden übertragen wird oder nicht. Man könnte spiegelbildlich auch sagen, daß es darum geht, daß die Bankverbindlichkeit übertragen wird oder nicht. Das kann man so sehen, soweit man den Forderungs-/ Schuldübertrag als schuldbefreiende Zahlung ansieht (was sie nicht ist). Man kann es auch so sehen, daß bei einer Überweisung die Verpflichtung der Bank / Forderung gegen die Bank erlischt und Geld (eine Sache) zu einer anderen Bank übertragen wird, wo dann – wegen dieser Geldübertragung – eine neue Forderung gegen die Bank / Verpflichtung der Bank etabliert wird. Wenn es also Geld im Sinne von M0 ist, welches zu übertragen ist, verliert natürlich eine Forderungs-/ Verbindlichkeitsposition ihren Geldcharakter und stellt sich als das heraus, was es ist: eine Forderung gegen bzw. eine Verpflichtung der Bank.

Der eigentliche Aufhänger ist jedoch immer wieder der, was damit gemeint ist, wenn es heißt: Banken schaffen „GELD AUS DEM NICHTS“. Da man davon ausgehen kann, daß die Existenz von M0 unstreitig ist, M0 aber nicht dasjenige ist, was die Banken als „Geld“ schaffen, muß dann wohl doch eine Erklärung dafür her, wozu dieses Zentralbankgeld denn eigentlich da ist. Denn das was die Banken an „Geld“ schaffen ist nicht das, was die Bankkunden aus dem Geldautomaten ziehen.

Die Frage, die dabei immer im Raum steht ist, wozu es eigentlich Zentralbankgeld gibt, denn ein Verrechnungssystem wie es aus dem „fei lun“ (Disclaimer: „Se non è vero, è ben trovato.“ ) bekannt ist, läßt sich ja auch allein durch die Banken bewerkstelligen. Aber aus irgendeinem verteufelten Grund gibt es auch noch die Frage, womit denn eigentlich Salden ausgeglichen werden, wenn es dazu kommt, daß sich Differenzen herausbilden, welche die Eigenschaft haben, sich nicht im Zeitablauf auszugleichen. Und das erfordert in Bezug auf moderne Bankensysteme die Antwort auf die Frage, warum Zentralbankgeld notwendig ist, weil auch ein Verrechnungssystem nicht darauf verzichten kann zu prüfen, ob die Verrechnungssalden „nachhaltig“ sind oder nicht. Ich gehe mal davon aus, daß dieser „Zahlungsausgleich“ im „fei lun“ System dadurch erfolgte, daß bei „zu großen“ Salden ein Übertrag in Rindern erfolgen mußte, genauso wie 1971 die Franzosen einen Saldenausgleich in dem definierten Saldenausgleichsmedium Gold verlangt haben, was ja dann zu der Aufhebung des offiziellen Goldstandards geführt hat – weil Bretton Woods, entgegen einer naiven Geldtheorie, einen Dollar-Standard und keinen Gold-Standard definiert hat.

Insofern ist es auch nicht erforderlich aus der Frage, wo Zentralbankgeld entsteht, ein Problem zu machen, sondern man muß sich fragen, warum es entstehen muß. Das WO ist einfach: es entsteht faktisch (hauptsächlich) bei der Kreditgewährung einer Zentralbank – Besicherungen hin oder her. Das WARUM? Banken brauchen Zentralbankgeld deswegen, weil sie Salden auszugleichen haben, von denen sie, bzw. die Gläubigerbank nicht erwarten, daß diese sich in absehbarer Zeit zurückbilden. Sobald das so ist – und jede Bank steht unter einem Druck ausreichende Zentralbankgeldbestände zu haben, um jederzeit einen Saldenausgleich vornehmen zu können, wird auch die Theorie, daß Banken „GELD AUS DEM NICHTS“ schaffen, hinfällig. Denn in letzter Konsequenz bleiben sie IMMER darauf angewiesen im Zweifelsfall über ein ausreichendes Volumen des Saldenausgleichsmediums Zentralbankgeld zu verfügen, um ihre Verbindlichkeiten ausgleichen zu können.

Und das ist die Antwort: die Funktion von Zentralbankgeld ist in einer Kontrollfunktion zu verorten, ob die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Ein- und Auszahlungen einer Bank den üblichen Bonitätsnormen des Bankensystems entspricht. Denn sobald Abweichungen entstehen werden üblicherweise sofort sämtliche Swing-Kreditlinen per sofort fällig gestellt, wo sich für die betroffene Bank erweist, daß das, was sie als „GELD AUS DEM NICHTS“ erschafft eben doch nicht das ist, was sie zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten nutzen kann – denn dann heißt es zahlen, und zwar in dem Saldenausgleichsstandard Zentralbankgeld. Es erweist sich somit, daß Zentralbankgeld dazu da ist, um die Kreditvergabepolitik der Banken qualitativ zu nivellieren und über diese Notwendigkeit zum Liquiditätsausgleich in Zentralbankgeld sich ein einheitliches Bonitätsniveau herausbildet, welches als eigentliches Ziel von Zentralbankpolitik gesehen werden muß.

Daß Zentralbankgeld auch noch für Zahlungen im privaten Bereich genutzt wird, ist eigentlich ein Anachonismus der Geschichte. Im Unterschied zu anderen ist dieser nicht schädlich!

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Das Geldsystem braucht keinen Wert sondern Bonität

RheindämmerungManchmal muß man auf Kommentare eine Antwort geben, die den Rahmen eines Kommentars sprengen. Daher also hier mein Kommentar auf CarlBrandner:

„Richtig ist: eine Geldeinheit hat immer die Eigenschaft eine Verbindlichkeit von einer Geldeinheit zu tilgen (da erübrigt sich die Definition eines realen Wertbegriffs).“

Das ist ja noch nicht die ganze Geschichte, denn die Funktion von Geld ist es ja gerade das Kostenvolumen mit dem (unsicheren) realen Output in Beziehung zu setzen. (Das ist die Jesse James Geschichte.) Das Kostenvolumen ist eine monetäre Größe mit der Einheit EURO (oder whatever), während der Output eine Stückgröße ist, woraus die Preiskalkulation eine Relation erzeugt, deren Dimension „Geldeinheiten pro Stück“ sind, also das, was man überall als Geldpreis wiederfinden kann. Wegen DIESER Verklammerung von Input (in Geld gemessen) und Output (in Geld kalkuliert) sowie der Maßgabe, daß das erwartete Erlösvolumen (€ pro Stück multipliziert mit Stück gleich Angebotsvolumen vermehrt um die Gewinnspanne) die laufenden Kosten sowie die Finanzierungskosten abdecken soll ergibt sich, daß Geld als ein relatives Maß der geldfinanzierten Produktion anzusehen ist. Das ist nämlich der Clou, weil relative Maße die Dimension dessen, was sie abbilden sollen, nicht selber haben müssen.

Das ist aber der Unterschied zu einem absoluten Maß: ein absolutes Maß muß diejenige Eigenschaft, die sie messen soll, selbst aufweisen. So ist die Eigenschaft des Urmeters gerade die eine Länge zu definieren, die seit der Definition den Namen „Meter“ trägt – eben die Länge, die der Urmeter aufweist. Das was gemessen werden soll und das was das Maß darstellt sind beides identische Dinge mit der Einheit „Meter“.

Dagegen ist Geld gerade kein Maß für „Wert“ und muß es auch nicht sein, weil es lediglich auf die Relation dessen ankommt, was auf der Inputseite als „Kosten“ verzeichnet wird, während sich dieses Kostenvolumen vermittels der Preiskakulation auf der Outputseite wiederfinden. Daß man die Input- und die Outputseite mit Hilfe eines absoluten „Wertmaßstabes“ nicht kommensurabel machen kann ist ein Ergebnis des 200jährigen Ringens um eben diese Lösung. (Man könnte auch sagen, die dahingehend gemachten Versuche waren schlichtweg erfolglos!) Denn die „Integration von Wert- und Geldtheorie“ zieht sich als Erklärungsproblem durch die ökonomische Theoriegeschichte, ob als Gold (wie z.B. bei Marx und den Austrians) oder als „Geldgut“ oder auch ’numeraire‘ (Debreu, Arrow, Hahn) bis hin zur Quantitätstheorie, die das reziproke Preisniveau zum „Wert“ des Geldes stilisiert. Dabei ist diese Geschichte eigentlich schon vor über 100 Jahren geklärt worden:

“Indem also zwischen den Quanten des einen und denen des anderen Faktors ein konstantes Verhältnis besteht, bestimmen die Größen des einen die relativen Größen des anderen, ohne daß irgendeine qualitative Beziehung oder Gleichheit zwischen ihnen zu existieren braucht. Damit ist das logische Prinzip durchbrochen, das die Fähigkeit des Geldes, Werte zu messen, von der Tatsache seines eigenen Wertes abhängig zu machen schien.“ Simmel (1907)

Läßt man einfach den Unsinn beiseite dem Geld (makroökonomisch gesehen) durch alle möglichen Konstruktionen irgendeinen „Wert“ andichten zu wollen, lösen sich auch alle damit verbundenen Widersprüche in einem logischen Rauchwölkchen auf. Damit ist beispielsweise die Frage nach der Motivation von Kredit auch anders zu beantworten, weil Geld als Nicht-Wert, welches nicht unter einer Mengenrestriktion steht, in keiner Weise zu einer persönlichen Vermögensvermehrung beitragen muß (mal abgesehen davon, daß man sich immer klarmachen muß, daß es kein gesellschaftliches Nettogeldvermögen gibt). Kredit bedeutet demnach die Ingangsetzung sozialer Schaffensprozesse, deren Ergebnis – in Geld bepreist – zu einer Verbesserung der allgemeinen Konsummöglichkeiten führt – falls nicht, werden die „zu Unrecht“ vergebenen Kredite einfach gegen die Zinseinnahmen der „erfolgreichen“ Produktionsprozesse gegengerechnet, wodurch sich ein monetäres Gleichgewicht in einem dynamischen Kontext herstellen kann.

Damit wird aber die Frage von Bonität bzw. die Frage nach der Schuldenbedienungsfähigkeit zu der zentralen Kategorie einer Geldwirtschaft. Damit kann man auch die Frage, warum sich heutzutage alles ums Geld dreht dahingehend beantworten, daß das Finanzsystem die zentrale Steuerungsinstanz eines Produktionssystems darstellt, wo nach monetären Kriterien bemessen wird, welche Produktionsprozesse erfolgen dürfen und welche nicht. Die Frage nach einem „Nutzen“ für die „Gesellschaft“ stellt sich in diesem Sinne somit nicht mehr – nur noch die Frage nach der Bonität. Das mag man bedauern, jedoch: ein (auch nur halbwegs) funktionierendes Steuerungssystem wird man nicht so einfach zugunsten irgendwelcher „Werte“ abschaffen können. Es ist natürlich nicht auszuschließen, daß unsere „Standard“-Ökonomen, die als „Wertspezialisten oder -experten“ ausgebildet wurden nicht irgendeinen Unfug anrichten und mal wieder eine Krise verursachen. Zu einem Untergang des (notwendigerweise) abstrakten Geldsystems wird es jedoch dennoch nicht kommen. Hardware funktioniert halt ohne Software nicht – crash hin oder her!

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Geld oder Kredit – who cares? Banken!

TrogDie Diskussion um die Frage, ob Sichtforderungen sinnvoll als „Geld“ interpretiert werden können ist auf der einen Seite eine formelle Diskussion um die Frage, ob das, was auf der Passivseite der Zentralbankbilanz steht – nämlich der Zentralbankgeldumlauf – nun eine Verbindlichkeit darstellt oder nicht. Denn soweit man die Eigenschaft des ZBG-Umlaufs eine Verbindlichkeit zu sein bejaht, läßt sich der Analogschluß zu den Sichtforderungen der Geschäftsbanken ziehen, womit ein eindeutiges Trennungskriterium nicht mehr existiert. Der einzige Unterschied wäre dann nur noch, daß eine Zentralbank niemals illiquide in ihrem selbst emittierten Geld werden kann, während das bei Geschäftsbanken schon mal schiefgeht – was dann die Zentralbank auf den Plan ruft, die dann als ‚lender of last resort‘ fungieren soll, womit sich das Liquiditätsproblem für die (größeren) Geschäftsbanken weitgehend erledigt.

Auf der anderen Seite ist es hier in keiner Weise ein Selbstzweck eine Diskussion wieder anzuzetteln, die bereits vielfältig ausdiskutiert zu sein scheint. Es geht also dabei nicht um einen Streit um „des Kaisers Bart“, sondern um die Frage, welche Funktionsbestimmungen in Bezug auf Geld man vertritt. Dabei ist die Funktionsbestimmung „Tauschmittel“ allgemein die geläufigste Zuschreibung bei der Frage: „Was ist Geld?“. Zweifel an dieser Zuschreibung sind deswegen angebracht, weil diese Antwort nicht Ergebnis einer geldtheoretischen Analyse ist, sondern sich aus der Notwendigkeit ergibt, die relativen Preise des ökonomischen ‚mainstream‘-Modells in absolute Preise zu transformieren, ohne die Kohärenz des zugrundeliegenden Modells zu beeinträchtigen. Daß damit ein Bauchgefühl á la „Man sieht ja, daß man Geld und Güter tauschen kann!“ und damit lediglich eine Erfahrungstatsache als Theorieersatz herangezogen wird, wird bei der Plausibilisierung einer derartigen Zuschreibung meistens stillschweigend unterschlagen. Nun soll hier nicht die alte epistemologische Frage aufgeworfen werden, ob Empirie ohne Theorie überhaupt sinnvoll machbar ist oder nicht. Aber wie man seit Galileo und Kepler weiß (und wahrscheinlich auch schon seit Aristoteles, denn bei Aristoteles steht ohnehin schon alles) lassen sich Erkenntnisse auch ohne direkte Anschauung gewinnen, resp. auch dann gewinnen, wenn die phänomenologische Betrachtung das Gegenteil dessen auszusagen scheint als das, was die Theorie aus anderen Erwägungsgründen ableitet. (Wer es etwas moderner haben will: das Higgs-Boson gab es vor der theoretischen Berechnung nicht und danach ein paar Jahrzehnte auch nicht. Jetzt schon – und manche sagen: immer noch nicht!)

Was könnte es also sinnvoll machen, den Unterschied von Zentralbankgeld und Sichtforderungen herauszuheben?
Der Versuch einer Skizze:

Das Eine (ZBG) ist ein Zahlungsmittel bzw. dasjenige Medium, in dem eine schuldbefreiende Zahlung möglich ist. Kennt man vom Bäcker: man schließt mit dem Verkäufer einen Vertrag, indem qua Angebot und Annahme eine zweiseitige übereinstimmende Willenserklärung zu einem gegenseitigen Schuldverhältnis führt. Was führt nun zum Ziel der ganzen Operation, welches darin besteht, daß der Kunde ein Gut übertragen bekommen möchte, während der Verkäufer eine Ware übertragen möchte und das mit einer möglichst schuldbefreienden Zahlung? Richtig, die Übertragung des Geschuldeten.

Das Andere ist die Referenz auf Geld. Referenz auf Geld bedeutet, daß es einen Verfügungsanspruch gibt, über einen bestimmten Geldbetrag disponieren zu können, indem einem Dritten (der Geschäftsbank) der Auftrag erteilt wird, die Übertragung des Herausgabeanspruchs an den Empfänger zu übernehmen. Was dabei offenbar eintritt ist die vieldiskutierte Tatsache, daß in einem Bankensystem – im Gegensatz zu der Barzahlung – die Notwendigkeit 100% Zentralbankgeld für die Abwicklung der Transaktionen vorhalten zu müssen offenbar in dieser Ausprägung nicht gegeben ist. Aus diesem Umstand folgert eine ganze Diskussionsrichtung, daß dort ein „fraktionelles Reservesystem“ vorliege, welches gewissermaßen auf Kosten der Bankkunden nur einen Teil der umgesetzten „Geldmenge“ zur Abwicklung aller Transaktionen verwende. Damit einher ergeht der Vorwurf an die Banken „das Geld der Einleger“ für ihre Zwecke zu verwenden, indem es (rechtswidrig) weiterverliehen werde. Soweit die eine Seite.

Welche Vorstellung ist zu entwickeln, wenn man einen anderen Zusammenhang sehen möchte? Dieser geht davon aus, daß Geld nicht irgendwie vom Himmel fällt oder auf den Feldern wächst oder aus nicht erklärbaren „Einlagen“ entstammt, deren Herkunft nicht nachvollziehbar sind, sondern sich aus der Zahlungsverpflichtung einer Zentralbank ergibt, was sich dann in der Forderung einer Geschäftsbank gegenüber der Zentralbank oder in einem Kassenbestand der Geschäftsbank widerspiegelt. Soweit eine Geschäftsbank mit Zahlungsmitteln ausgestattet ist, ist sie auch befähigt Kredite zu vergeben, deren Eigenschaft es ist, teilweise oder vollständig mit einem Zahlungsmittelabfluß verbunden zu sein. Die Einräumung eines Kredits begründet die Schaffung von Sichtforderungen, über die der Inhaber der Sichtforderungen nach Belieben verfügen kann. (BTW: Wenn diese Sichtforderungen des Kreditnehmers an z.B. seinen Angestellten übertragen werden, der sein Konto bei einer anderen Bank hat, sieht es tatsächlich so aus, als würde bei der Empfängerbank eine „Einlage“ entstehen. Nur: die ist ja nicht aus dem Nichts entsprungen, sondern bei der Krediteinräumung der überweisenden Bank entstanden! Es handelt sich also lediglich um eine Verlagerung der bei der Krediteinräumung geschaffenen Sichtforderungen!) Dabei kommt es mit der Ausdifferenzierung des Interbankenmarktes zu dem bekannten Effekt, daß die Einräumung eines Kredits nicht stets damit verbunden ist, daß die Bank zu 100% sich zusätzliches Zahlungsmittel beschaffen muß, sondern nur für den Teil, der von ihrem eigenen Hause  (temporär) wegüberwiesen wird, da sie – aus ihrer Perspektive – ihre Herausgabeverpflichtung hinsichtlich der Zahlungsmittel an eine andere Bank „weitergibt“. Dabei wird die Bank, die in den Auszahlungsanspruch nunmehr gegen sich eintritt auch darauf bestehen müssen, daß das Herauszugebende – das Zahlungsmittel – ihr auch tatsächlich übergeben wird – in bar oder moderner als Übertrag einer Forderung auf Zentralbankgeld bei der Zentralbank.

Wozu das alles? Nun, um zu motivieren, daß bei einer säkular sinkenden Bargeldquote das Liquiditätsmanagement einer Bank stetig größeres Gewicht erhält und eben dieser Umstand bewirkt, daß die Funktion von Zentralbankgeld als direktes Tauschmittel zunehmend in den Hintergrund, dagegen die Funktion von Zentralbankgeld als Mittel zur Steuerung des Bonitätsniveaus im Interbankenmarkt immer mehr in den Vordergrund tritt. Der entscheidende Hebel dafür sind die Kosten der Beschaffung von Zentralbankgeld, weil der Gewinn der Geschäftsbank um so höher ausfällt, je geringer die Liquiditätskosten sind, die bei einem sich einstellenden Liquiditätsbedarf entweder aus den Zinskosten am Interbankenmarkt, freien Geldmarkt oder den Zinskosten gegenüber der Zentralbank anfallen. Damit wird aber der Bonitätsstandard des Aktivportfolios zum entscheidenden Parameter (’shiftability‘) hinsichtlich der Beschaffungskosten, wobei ein hoher Bonitätsstandard durch relativ geringe Geldbeschaffungskosten geprägt ist, während Banken mit geringerem Bonitätsstandard höhere Geldbeschaffungskosten aufwenden müssen, um ihren Liquiditätsstatus hinsichtlich der Zentralbankgeldabflüsse ausreichend hoch zu halten.

Man muß wohl noch viel darüber schreiben, aber die säkulare Veränderung, die daraus besteht, daß Zentralbankgeld zunehmend als Steuerungsinstrument des Ausgleichs von Liquiditätsproblemen der Banken begriffen werden muß, kann man nicht mehr ignorieren. Insofern ist die Funktion des Geldes als Tauschmittel als Aspekt einer spezifischen (Tausch-)Theorie nicht ganz unberechtigt, aber hinsichtlich der Ausdifferenzierung des Finanzsystems hoffnungslos defizitär. Die Funktionsbestimmung von Geld innerhalb einer Kreditgeldtheorie fokussiert primär das Liquiditätsproblem und analysiert (statt der Erleichterung von Tauschprozessen) die Zahlungsmitteleigenschaft des Geldes hinsichtlich des Liquiditätsausgleichs bei Banken und schließlich dessen Funktion bei der Herausbildung eines allgemein akzeptierten Interbanken-Bonitätsstandards.

Pointiert ausgedrückt: Zentralbankgeld steuert die Geschäftspolitik von Banken. Kredit steuert die wirtschaftliche Aktivität der Privaten. Das Mißverständnis liegt darin, daß allgemein angenommen wird, daß eine Zentralbank das Volumen der Kredite direkt steuern würde, wofür die Theorie des Geld-Kredit-Multiplikators bzw. das ‚fractional banking‘ stehen. Dabei kann eine Zentralbank nur die Bonität der von den Banken vergebenen Kredite steuern, indem sie durch eine relative(!) Verknappung von Zentralbankgeld jede Einzelbank dazu zwingt zur Refinanzierung von Zentralbankgeldabflüssen auf dem Interbankenmarkt um Kredit nachsuchen zu müssen.

Die Entwicklung der Zahlungs- bzw. Liquiditätsausgleichstechnologie erzeugt Motivationsstrukturen bei den Geschäftsbanken, die sich durch die alleinige Zuschreibung an Geld, lediglich als Tauschmittel zu dienen, nicht erklären lassen. Denn das Liquiditätsmanagement der Geschäftsbanken ist nicht nur ein Motivationsfaktor um Refinanzierungskosten zu sparen, sondern erzeugt den Zwang für jede Geschäftsbank auf die Bonität der anderen Geschäftsbanken achten zu müssen. Das heißt aber, daß die Einschätzung über die Bonität der Korrespondenzbanken zu einer unabdingbaren Leitlinie der Geschäftsbankenpolitik wird. Die Geschäftsbesorgung Zahlungsmittelverkehr bzw. die daraus folgende zentrale Bankenfunktion „Sicherung des Liquiditätstatus“ wird damit zu einer sozialen, reziproken Interbanken-Überwachungsfunktion, was die Bonität des Aktivportfolios jeder Bank angeht. So wird auf einmal der Effizienzaspekt der Geschäftsbankenpolitik Refinanzierungskosten zu sparen auf einmal zu einem Steuerungsfaktor, den eine Zentralbank dazu verwenden kann, um einem Bankensystem einheitliche Bonitätsstandards anzuerziehen! Damit wird die Trennung von Geld und Anspruch auf Geld (Sichtforderungen) zu einem währungspolitischen Parameter, welcher sich nicht erschließt, wenn Schuldverhältnisse von Geschäftsbanken unbesehen auch zu „Geld“ gerechnet werden.

Der Umstand, daß Geld Schulden ausgleicht und somit Banken – als Schuldner der von ihnen selbst erzeugen Verbindlichkeiten – stets zu einer Liquiditätssicherung zwingt, zieht die Grenzlinie zwischen einer Tauschmitteltheorie des Publikums im Gegensatz zu einer Liquiditätssicherungstheorie der Banken durch die Funktion von Zentralbankgeld als Ausweis von Zahlungsfähigkeit. Dabei ist das Phänomen, daß Geld auch zu Zahlungen verwendet wird, so gesehen ein Anachronismus – Bestrebungen zur Abschaffung des Bargeldes sind mittlerweile vielfältig vorhanden. Jedoch ist nach vorstehenden Ausführungen selbst bei einer kompletten Abschaffung des Bargeldes die Existenz von Zentralbankgeld dennoch erforderlich, weil auch dann die Frage des Ausgleichs von Interbankenforderungen an den geltenden Zahlungsmittelstandard gebunden bleibt, mithin Zentralbankgeld als Ausweis von Zahlungsfähigkeit unmittelbar unabdingbar ist.

Die Tauschmittelaufgabe des Geldes mag zwar historisch primär zu der Metafunktion des Geldes, der Etablierung von Tendenzen zu einem einheitlichen Bonitätsstandard, sein. Dessen Akzeptanz bedeutet jedoch anzuerkennen, daß die Entwicklung der Zahlungstechnologie in Verbindung mit der Ökonomisierung des bestehenden Zahlungsmittelvolumens einen neuen Sachverhalt schafft, der im Gegensatz zu der Theorie des Tauschmittels als emergente Erscheinung der modernen Finanzwirtschaft gesehen werden muß. Und nun wird es schwierig…

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Vollgeldspielereien

Zunächst mal: das Vollgeldkriterium ist eine Mindestreserve von 100%. Das heißt auf gut Deutsch, daß jede Bank für die Genehmigung eines Kredits die Zustimmung der Zentralbank braucht, damit sie die für die Erteilung des Kredits notwendige Zentralbankgeldmenge zugeteilt bekommt.

Der unmittelbare Effekt ist eine unsinnige Zentralbankgeldhaltung der Banken, die entweder in bar gehalten werden müßte, oder als Gutschrift bei der Zentralbank vorhanden wäre, weil ja ja eine Gutschrift der Zentralbank über Zentralbankgeld für die Geschäftsbanken quasi dasselbe ist wie Bargeld. Aus der Konstruktion des Bankensystems weiß man aber, daß diese Zentralbankgeldbestände nie gebraucht würden, es sei denn im Fall eines ‚bank-run‘. Ansonsten wird Bargeld von Banken nur für den Bargeldverkehr gebraucht, während Forderungen über Zentralbankgeld bei der Zentralbank für ‚clearing‘-Operationen Verwendung findet.

Dabei ist die vermeintliche Regulierungsfalle Zentralbankgeld keine valide Restriktion, was die Zahlungsfähigkeit der Geschäftsbanken angeht. (Leider ist das Missverständnis Vollgeld auch einer falschen Darstellung der Bundesbank hinsichtlich der Frage der „Geldschöpfung“ geschuldet. Das ist ein anderes Thema!)

In Kurzform die richtige Version: das Knapphaltung des nötigen Bargeldes seitens der Zentralbank ist an sich die bindende Restriktion für die Banken den Umlauf von Bargeld zu minimieren. Denn die Effizienz der Verwaltung von Zentralbankgeld ist die eigentliche Aufgabe der Geschäftsbanken und nicht die Vorhaltung eines „Schatzes“ an Bargeld in ihren Tresoren. Das klingt so wie die Trottelnummer von „Fabian der Goldschmied“! Diese Effizienz zeichnet sich dadurch aus, daß der Interbankengeldverkehr dazu führt, daß bei allen, die sich im Interbankengeldmarkt beteiligen eine Erwartung existieren muß, daß die Bonität des Geschäftspartners gewissermaßen genauso hoch ist, wie die eigene Bonität. Denn dann ist ein Ausgleich an Zentralbankgeld zwischen Banken mehr oder weniger ein durchlaufender Posten der betrieblichen Kalkulation.

Vollgeld überträgt aber nun die Verantwortung für die Kreditvergabe auf die Zentralbank. Die Frage wäre, ob diese Verantwortung überhaupt dorthin gehört. Denn salopp gesagt ist die Funktion einer Zentralbank die: die Erzeugung von einheitlichen Bonitätsstandards für alle an sie angeschlossenen Geschäftsbanken.

Diese Aufgabenstellung kollidiert natürlich mit der landläufigen Interpretation der Aufgaben einer Zentralbank. Doch das ist ein Mißverständnis. Eine Zentralbank ist nicht für die Steuerung der Inflation da (geschweige denn NGDP), weil sie innerhalb ihres eigenen Aufgabenspektrums die Entscheidungen, welche dann mittelbar zu einer Steigerung der unternehmerischen Kosten und mithin der Steigerung der Verkaufspreise führen würden, überhaupt nicht treffen kann und in einer liberalen Ökonomie auch nicht treffen soll. Insofern ist die Erwartung, daß eine Zentralbank eine Steuerung des Preisniveaus beeinflussen könne, auf eine von ihr unmöglich zu erfüllende Aufgabe gerichtet. (Sobald man das einmal kapiert hat, fragt man sich, warum man an solche schöngeistigen Konzepte wie „Umlaufgeschwindigkeiten“ jemals geglaubt hat. Umlaufgeschwindigkeiten gehören auf den Rummel, nicht in die Ökonomie!)

Woran liegt das? Nun, das Verhältnis einer Zentralbank zu einer Geschäftsbank ist durch ein Delegationsverhältnis geprägt. Ein ‚principal-agent‘-Verhältnis ist jedoch dadurch charakterisiert, daß es anreizkompatible Arrangements geben muß, die den ‚agent‘ dazu bringen, die Ziele des ‚principal‘ mitzutragen. Das geht nur dann, wenn die Operationsweise zwischen beiden Parteien dazu führt, daß es zu Differenzierungen kommt, wenn ein ‚agent‘ (= Bank aus der Menge aller Banken) von den gestellten Qualitätsforderungen des ‚principal‘ (= Zentralbank) abweicht. Das heißt, der ‚principal‘ muß selbst differenzieren oder die ‚agents‘ differenzieren lassen, um die gestellten Qualitätsvorgaben zu erfüllen. Ein weites Feld…

Aber kurz und gut: die unvollkommene Kontrollkapazität der Zentralbank erlaubt es nicht Kreditentscheidungen zentral zu treffen. Denn das würde zu einer Duplizierung der ‚monitoring‘-Aufgaben einer Geschäftsbank führen, deren originäre Aufgabe es ja ist, die Kreditwürdigkeitsprüfung des Kreditantragstellers durchzuführen und zu beurteilen. Eine Einführung von Vollgeld würde demgegenüber dazu führen, daß von der Zentralbank Entscheidungen erwartet würden, welche sie aufgrund ihrer sachlichen Vorgangsferne überhaupt nicht einschätzen könnte. Das heißt aber im Endeffekt, daß von ihr sachnahe Entscheidungen erwartet würden, die im real existierenden Sozialismus von der Zentralplan-Behörde gefällt werden sollten. Daß eine derartige Konstruktion – gelinde gesagt – suboptimal wäre, muß wohl nicht besonders betont werden.

Und nun die ’seignorage‘!

Das bezeichnet im Grunde genommen einen „Gewinn“ aus der erstmaligen Verwendung von Zentralbankgeld. Das ist letztlich die alberne „Fabian-Goldschmied“-Vorstellung. Dabei wird zweierlei übersehen:

a) Der Zusammenhang des finanziellen Rechnungswesens erlaubt es nicht, daß eine „Geldausgabe“ über den Staat ohne eine begleitende Schuldbuchung erfolgen kann. Die Gegenposition mag ja in der Vorstellung der „Vollgeld“-Jünger bei der Zentralbank zinslos erfolgen, dennoch geht kein Weg daran vorbei deutlich zu sagen, worum es sich dabei handelt: nämlich eine zinslose Staatsfinanzierung durch die Zentralbank. Das kann man gut finden oder auch nicht, entscheidend ist

b) daß es dabei eigentlich nur um eine Aneignung realwirtschaftlicher Güter und Leistungen geht, welche nicht durch ein zusätzliches Güterangebot seitens des Staates begleitet wird. Denn Ausgaben des Staates sind a priori Konsumausgaben, auch wenn dadurch im günstigsten Falle die Bedingungen der privaten Unternehmen verbessert werden. Entscheidend ist jedoch etwas anderes, nämlich der Umstand, daß nicht rückzahlbare Schulden postwendend zu einer Erhöhung des Nettogeldvermögensbestandes der privaten Sektoren führt, womit im Endeffekt eine Aufblähung der Vermögenspreise induziert wird. In gleicher Richtung wirkt die von den „Vollgeld“-Vertretern angeregte Liquidisierung der Staatsschulden durch die zwangsweise „Deckung“ der von den Banken vergebenen Kredite mit Zentralbankgeld, was in der Vorstellung der „Vollgeld“-Vertreter im Grund dadurch erfolgen soll, daß die Geschäftsbanken ihren Bestand an Staatsschuldtiteln durch eine Bargeldhaltung, mit Hilfe eben dieser Liquidisierung von Staatspapieren, substituieren sollen. Heißt auf gut Deutsch: die Banken sollen statt Staatspapiere Zentralbankgeld halten, um die von ihnen vergebenen Kredite zu „decken“!

Eine unmittelbare Folge davon wäre ein großflächiger Zusammenbruch des Geschäftsmodells der Kapitalsammelstellen, weil deren Funktionsweise daran hängt, über „sichere“ Wertpapiere jedwede notwendige (Re-)Finanzierung geräuschlos bewerkstelligen zu können. Denn Staatsschuldtitel sind die unabdingbare Geschäftsgrundlage von Finanzmärkten, weil deren Liquidität die Flexibilität der Operationen von Finanzmärkten gewährleistet. Man kann ja meinen, daß das alles nicht notwendig sei, eine stillschweigende Inkaufnahme potentieller Katastrophen ist jedoch nicht das, was man von einer gelungenen Finanzmarktreform erwartet.

Das hat auch was mit der Frage zu tun, was das „Wesen“ von Staatsschulden angeht: kurz gesagt sind Staatsschulden in letzter Konsequenz in Vorjahren konsumiertes Sozialprodukt, welchem in der Gegenwart kein entsprechendes Güter- und Leistungsangebot gegenübersteht. Staatsschulden sind demzufolge „vergangenes Nichts“. Aus diesem Grunde ist jedoch die Abhängigkeit von Staat und Kapitalsammelstellen nicht auflösbar, sondern gehört eher zu einer spezifischen Qualität des Staatsschuldenkonzepts von Ökonomie. Denn insoweit es die Bestrebung der privaten Akteure zur Bildung von Nettogeldvermögen gibt gilt für die Verklammerung von Staat und Kapitalsammelstellen: It´s not a bug (Teufelskreistheorie), but a feature! Und das gilt auch und insbesondere für die Zinsen von Staatsschulden, welche im Grunde genommen mit den Zinsen finanziert werden, die vom Staat „gezahlt“ werden. Oder anders: Staatsschulden werden stets revolviert und die Zinsen auf die Staatsschuld werden mit den kurz zuvor vom Staat gezahlten Zinsen finanziert, indem diese in gleicher Höhe der Staatsschuld zugeschlagen werden. Man glaubt es kaum, das funktioniert! (OK, manchmal muß auch die Zentralbank deutlich machen, daß es so zu funktionieren hat – was anderes hat Draghi mit seiner OMT-Ankündigung auch nicht gemacht.)

Was gibt es sonst noch zu der „Vollgeld“-Szene zu sagen? Ach ja, natürlich verwechseln diese „Protagonisten“ wie üblich Schulden mit Geld, denn daß Zentralbankgeld und Sichtforderungen zwei verschiedene Dinge sind, kann man als „Vollgeldler“ nicht akzeptieren, weil sonst das ganze Konzept in sich zusammenfällt. Mal abgesehen davon, daß Sichtforderungen („Einlagen“ oder „Giralgeld“ ist eigentlich eine Falschbezeichnung) eine Folge der Kreditvergabe der Geschäftsbanken sind und nicht umgekehrt. (Einlagen hat man in den Schuhen und nicht auf der Bank!) Leider trägt auch die Bundesbank zu diesem Mißverständnis bei, indem immer wieder die „Einlage“ bei einer Geschäftsbank zu einer Ursache der Kreditgewährung hochstilisiert wird. Aber das ist im Vergleich zu der „Vollgeldler“-Konzeption ja noch harmlos.

Was lernt man daraus?
Die Vollgeld-Phantasie ist nur dazu geeignet Verwirrung zu stiften, sonst nichts. Es ist ja verständlich, daß die Suche nach einer Alternative zu der herrschenden Geldtheorie kuriose theoretische Vorstellungen hervorbringt. Das heißt aber nicht, daß dadurch die Errungenschaften des Kreditgeldkapitalismus völlig vor die Hunde gehen müssen. Auch wenn´s schwerfällt – ja, die gibt es!

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Europäische Geldspaltung

Unter dem Titel „Europäische Geldspaltung“ ist am 10. August 2012 im österreichischen Standard ein viel zu wenig beachteter Artikel erschienen, der ein Thema behandelt, welches es verdient hat näher beleuchtet zu werden. Es geht dabei um die sogenannte Fragmentierung der Geldmärkte. Darunter kann man verstehen, daß im Gegensatz zur Anfangsphase des EURO, wo dem allgemeinen Dafürhalten nach sich ein Geldstrom in die „Südländer“ ergoß, nunmehr allenfalls Banken desselben Staates sich gegenseitig noch Kredite im Rahmen des allgemeinen Interbankenmarktes einräumen. Ein Interbankenmarkt zeichnet sich ‚grosso modo‘ durch einen mehr oder weniger kurzfristigen Liquiditätsbeistand aus, der darauf beruht, daß die täglichen Salden zwischen Ein- und Ausgängen an Liquidität irgendwie ausgeglichen werden müssen. Siehe: Was ist clearing?

Ein gespaltener Geldmarkt bedeutet damit, daß das eigentlich normale „Vertrauen“ der Banken untereinander nicht existiert, so daß es bei Zahlungssalden nicht zu einer Stundung, sondern zu einem Zahlungsbegehren kommt, welches nur durch die Übertragung von Zentralbankliquidität beglichen werden kann. Das dahinterstehende Problem hängt damit zusammen, daß eine Marktsegmentierung ein Anzeichen dafür ist, daß die Banken der jeweiligen Länder ein unterschiedlich hohes Bonitätsniveau aufweisen, welches offensichtlich nicht mehr durch die Erhöhung des Risikozinses kompensierbar ist. Wäre ein Ausfallrisiko noch kalkulierbar, könnte es im Risikozins eingepreist oder alternativ versichert werden. Dies ist auf dem EURO-Interbankenmarkt offenbar derzeit nicht der Fall.

„In particular for the money markets, the report stated that the cross-border secured and unsecured money market has become increasingly impaired. This is reflected, among other factors, in the pricing of risk in the repo market, which has become more dependent on the geographic origin of both the counterparty and the collateral, in particular when these stem from the same country.“ Quelle ECB

Nun kann man sich fragen, warum es nicht ausreichend sein soll, daß Banken innerhalb eines Landes die entsprechenden Geldbeträge hin- und herschieben und wo der eigentliche Vorteil liegt, wenn Banken auf EURO-Ebene Kreditbeziehungen unterhalten. Schließlich ist ein EURO so gut wie der andere, auch wenn einige besonders Spitzfindige herausgefunden haben wollen, daß Geldscheine mit der Serienkennung „Y“ (Griechenland) möglichst nicht mehr angenommen werden sollten.

Das hängt an zwei Dingen:
– einmal an der Tatsache, daß in einem einheitlichen Währungsraum eine Geldanlageentscheidung nach der Abwägung zwischen Ertrag und Risiko in einer unkalkulierbaren Situation stets dazu neigen wird, den sicheren Hafen zu wählen
während
– auf der anderen Seite die ersten EURO-Jahre die Vorstellung erzeugt haben, daß ein einheitlicher Währungsraum auch zu einheitlichen Zinsen führen müßte.
Ersteres ist unmittelbar einleuchtend, während letzteres zwar das persönliche Gerechtigkeitsempfinden befriedigen mag, jedoch von den Üblichkeiten – ausgerechnet – des Interbankenmarktes in keiner Weise nahegelegt wird.

Punkt a) die Kapitalflucht in den sicheren Hafen ist unmittelbar mit den TARGET-Salden verbunden, wobei die Verkettung der TARGET-Salden mit Leistungstransaktionen nur Verwirrung zu stiften geeignet ist. Zum hinter die Ohren schreiben: Bestandsveränderungen können etwas mit Leistungsvorgängen zu tun haben, müssen aber nicht! (Kapitalflucht ist zahlungsbilanztechnisch gesehen eine Übertragung und hat mit Leistungstransaktionen nichts zu tun.) Dies ist an dieser Stelle jedoch nicht Thema.

Punkt b) scheint im Zusammenhang mit der von der EZB erklärten mangelhaften Transmission der geldpolitischen Impulse eher ein Theorieproblem zu sein, als ein valides geldpolitisches Ziel, geschweige denn eine anzustrebende (gerechte) Gleichgewichtssituation. Das Unverständnis der EZB resultiert denn auch daraus, daß das ominöse ‚law of one price‘ ja eigentlich auf den ach so effizienten Finanzmärkten doch am ehesten durchzusetzen sein müßte. Was stellt man aber fest? Daß die Zinsspreads inzwischen eine Höhe erreicht haben, bei der die Finanzierung des öffentlichen Zinsendienstes sowie die ‚rollover‘-Finanzierung des Staatsschuldenstandes mehr und mehr in die Bedrouille gerät.

Der Clou hängt natürlich an der Frage, inwieweit die „Südbanken“ zur Refinanzierung auf die „Nordbanken“ zurückgreifen können oder nicht. Dieser (derzeit kaum vorhandene) Rückgriff wird erst dann wieder möglich sein, wenn die vorhandenen ‚collaterals‘ wieder als satisfaktionsfähig eingestuft werden. Die im EURO-Interbankenmarkt akzeptfähigen ‚collaterals‘ sind aber eben i.d.R. die Staatspapiere, die derzeit von den „Nordbanken“ hinsichtlich der „Südschuldverschreibungen“ aktuell nicht (kaum) akzeptiert werden. (Deswegen ist ein Wertpapier-RTGS-System derzeit kein vordringliches Vorhaben!)

Was macht also eine EZB, die aufgrund ihrer theoretischen Grundrichtung an das ‚law of one price‘ glauben muß? Richtig, sie wird versuchen darauf hinzuwirken, daß die ‚collaterals‘, welche den Interbankenmarkt wieder in Gang setzen würden, einem Mindeststandard genügen, so daß sie wieder in Inter-EURO-Geldmärkten als akzeptabel, d.h. als beleihbar gelten. (Salopp gesagt könnte dann auch die Bundesbank wieder griechische Papiere von „ihren“ Banken als Refinanzierungspfand akzeptieren – ist zwar derzeit gegenstandslos, jedoch unter solchen Voraussetzungen prinzipiell möglich.) Denn solange die EZB einen Mindestpreis ausruft (und garantieren kann) ist ein Staatswertpapier sowohl innerhalb als auch außerhalb! des EURO-Raumes (mit Haircut) beleihbar. Insofern ist der Hintergrund der gegenwärtigen Debatte darüber, ob die EZB für Staatspapiere ein Mindestkursziel definieren kann weniger eine Angelegenheit von Gerechtigkeitserwägungen, sondern davon, daß die EURO-Geldmärkte wieder zu einem einheitlichen ‚modus operandi‘ zusammenfinden.

Der gewünschte Effekt eines einheitlichen EURO-Geldmarktes wird sich jedoch auf diese Weise kaum herstellen lassen. Allegorisch ausgedrückt versucht die EZB gerade, die nicht mehr kommunizierenden Gefäße (Geldmärkte) mit einem ‚bypass‘ künstlich zu verbinden, um der Legende Nahrung zu geben, in EURO-Land gäbe es tatsächlich so etwas wie eine einheitliche Geldpolitik. Nun ja, ‚de jure‘ gibt es sie tatsächlich, ‚de facto‘ ist es immer noch so, daß jedes EURO-Land bei der Frage, welche Bonitätsnormen für das nationale Bankensystem verbindlich sind, eine unterschiedliche Antwort bereithält.

Letzteres kann auch eine EZB durch die Garantie eines ‚collateral‘-Mindestpreises nicht nivellieren. Da scheint es wirklich um kulturhistorische Aspekte zu gehen, nämlich um die Frage, ob die Nachhaltigkeit bei der Durchsetzung von Geldschulden so geartet ist wie in den „Überschußländern“ oder ob es vergleichsweise laxe Üblichkeiten (40:40:20) bei der Eintreibung von Geldschulden gibt wie in den „Südländern“. Der menschliche Intellekt mag sich dagegen sträuben zu akzeptieren, daß die Qualität der Durchsetzung des Schuldendienstes darüber entscheiden soll, wer kreditwürdig ist und wer nicht. Aber es nützt nichts, es ist so! Warum? Weil Schulden eine soziale Verknüpfung darstellen. Heißt was? Eben: dort wo soziale Bindungen stark sind, entstehen Erfolgsgeschichten!

Abstrakt hin oder her!

Ein Kommentar

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Können Zentralbanken das Preisniveau beeinflussen?

Die Interventionen der EZB auf den Bondmärkten scheuchen offenbar eine ganze Reihe von Kritikern auf, die mit Sündenfallargumenten für eine “Neuausrichtung der EZB-Politik” plädieren. Hauptzielrichtung dabei ist die Stützung der Bondkurse “angeschlagener” Staaten, was mit dem originären Auftrag der EZB nicht zu vereinbaren sei. Dieser bestehe vorrangig darin die “Bewahrung der Preisstabilität” als oberstes Ziel zu verfolgen, während sowohl eine Intervention auf den Geldmärkten (Banken, LTRO) sowie Interventionen auf den Bondmärkten nicht zu den Kernaufgaben der EZB zählten. Insoweit diese Aufgaben nicht in den einschlägigen Statuten stehen, haben diese Kritiker natürlich recht. Und auch damit, daß dort die Preisstabilität als oberstes Ziel definiert ist, auch wenn der Begriff Stabilität inzwischen mit einer Wachstumsrate des Preisniveaus von 2% verknüpft wird. Aber Kuriositäten beiseite!

Eine der am wenigsten hinterfragten Annahmen der Ökonomie betrifft die Frage, was die Zentralbanken eigentlich beeinflussen können. Daß diese Frage so gut wie nie gestellt wird, läßt sich darauf zurückführen, daß seit dem Aufkommen der Quantitätstheorie und deren Propagierung als “Gleichung, Identität, Tautologie” eine Diskussion darüber entbehrlich scheint. Danach kann eine Zentralbank jederzeit einen unerwünschten Anstieg des Preisniveaus dadurch verhindern, daß sie über Diskonterhöhungen sowie kontraktive Offenmarktpolitik eine Kreditkontraktion bei den Geschäftsbanken herbeiführt, was sich für deren Kunden als Kündigung von Kreditlinien und Erhöhung von Sicherheiten bemerkbar macht. Als Konsequenz führt das zu einer Kontraktion des Wirtschaftslebens mit damit einhergehender Arbeitslosigkeit, die wiederum einen Lohnauftrieb ins Gegenteil zu verkehren in der Lage ist, womit Preisauftriebstendenzen durchaus gestoppt werden können. Die mit einer derartigen Politik zu erzielenden Ergebnisse lassen sich auf eine einfache Formel bringen: Operation geglückt, Patient tot!

Eine Zentralbank mit einem ausschließlichen Mandat zur Wahrung der Preisstabilität kann natürlich so vorgehen, ob das wünschbar ist, sollte man natürlich diskutieren. Was aber dabei nicht aus dem Auge verloren gehen darf ist der Umstand, daß letztlich jegliche noch so abstrakte Finanzmarktoperation darauf zielt eine Lohnentwicklung einzudämmen, die im Grunde genommen die wesentlichste Ursache für eine Binneninflation ist – Außeninflationen können sowieso nicht mit binnenwirtschaftlichen Mechanismen abgefangen werden. Dieser Aspekt wird derzeit unter der Überschrift “Divergenz der Lohnstückkosten” diskutiert. Das wirft die Frage auf, ob die Zentralbanken – außer durch indirekte Maßnahmen – überhaupt auf die allgemeine Lohnentwicklung Einfluß nehmen können/ wollen, oder ob ihr Auftrag nicht doch im Grunde genommen völlig anders gestrickt ist.

Kann denn nun im Gegensatz zum kontraktiven Desaster die EZB überhaupt etwas tun, um expansiv zu wirken? Zwei Dinge kommen in Frage:
a) den angeschlossenen Geschäftsbanken
und/ oder
b) dem Staat Kredite erteilen.
(Ja, es gibt noch die Zinspolitik, aber die ist so offensichtlich unwirksam, daß sich eine Behandlung erübrigt.)

Fall a) Die EZB erteilt Kredite an die Geschäftsbanken und das in einem außergewöhnlichen Ausmaß. Irgendwie scheint in der EZB das Vertrauen in die Geschäftspolitik der Banken derart hoch zu sein, daß sie es für verantwortbar hielt, eine Vollzuteilung auf 3 Jahre vorzunehmen. Eine derartige Politik sieht aber gerade nicht danach aus, als würde sie auf eine Begrenzung des von den Banken ausgereichten Kreditvolumens zielen. Infolgedessen wird von einer derartigen Politik auch keine dämpfende Wirkung auf eventuell sich abzeichnende Lohnentwicklungen zu erwarten sein. Es liegt also keine restiktive Politik vor, im Gegenteil kann man den Eindruck bekommen, daß diese Politik auf eine Kreditexpansion der Banken zielt. Die Idee ist schon richtig, allein, in Zeiten einer Bilanzrezession ist davon nicht viel zu erwarten.

Fall b) Die EZB erteilt Kredite an diejenigen Staaten, bei denen gewissermaßen ein Käuferstreik zu verzeichnen ist. Nun ist ja aus saldentechnischen Gründen ein sektorales Geldvermögen der privaten Haushalte nur dann zu erreichen, wenn entweder der Unternehmenssektor oder der Staat eine Nettoverschuldung zuläßt bzw. hinnimmt. Da nicht nur in Deutschland die Lust der privaten Haushalte auf Unternehmensinvestitionen mit variablem Ertrag äußerst mäßig ist, spielen die Festverzinslichen und insbesondere die Staatsverschuldung bei der Bildung von privatem Nettogeldvermögen traditionell eine besondere Rolle. Nun ist aber derzeit der Unternehmenssektor recht zögerlich, was die Bildung von negativem Nettogeldvermögen (alias Investitionen) angeht, so daß lediglich der Staat als Anbieter festverzinslicher Wertpapiere in Frage kommt.

Da in EURO-Land die Investoren aber einen Schreck vor der 60%-Schuldenstandsgrenze bekommen haben ist es schnell einsichtig, daß es beim leisesten Kriseln zu einem Käuferstreik kommen muß, weil sofort die Sicherheit des staatlichen Schuldendienstes in Frage steht. Da aber staatliche Bonds genau dann anfangen unbedienbar zu werden, wenn die prospektiven Käufer sich vor ihrer eigenen Courage fürchten, bleibt letztlich nur noch die Alternative, fällige Staatsschulden durch die EZB aufkaufen zu lassen. Einen Grund dafür, daß eine derartige Politik zu einer Begrenzung eines potentiellen Lohnwachstums führen könnte, kann man sich noch nicht mal als Staatsschulden-Softliner einfallen lassen. Da aber in diesem Fall die Staatsverschuldung lediglich das Anlagevolumen der Privaten substitutiert kann auch davon kein wirklicher Effekt hinsichtlich der gewünschten expansiven Wirkungen erwartet werden.

—–

Es sieht irgendwie so aus, als würde die viel beschworene „Glaubwürdigkeit der Zentralbanken“ deswegen erforderlich sein, weil Zentralbanken eben das, wofür sie angeblich stehen sollen, überhaupt nicht leisten können. Denn wenn die Preisniveauentwicklung sich nach den Lohnstückkosten richtet (diese Tatsache wird von Markttheoretikern höchstens mit spitzen Fingern angefaßt) entfällt praktisch für die Zentralbank die Macht zur Inflationssteuerung. Damit fällt aber auch das geldtheoretische Glaubensbekenntnis, welches die Quantitätstheoretiker seit über 200 Jahren in die Welt posaunen, daß nämlich die Steuerung einer mysteriösen Geldquantität eine Veränderung der absoluten Preise einer Ökonomie nach sich ziehen würde, komplett in sich zusammen.

Denn letztlich ist es doch so: die Frage der Verteilung bzw. Verwendung der zur Verfügung gestellten Zentralbankgeldmenge kann eine Zentralbank garnicht kontrollieren. Sie müßte sich zu diesem Zweck eigentlich die Finanzbeziehungen der Banken untereinander auf dem Interbankenmarkt zunutzemachen. Denn dort unterliegt die Qualität der Geschäftsbeziehungen untereinander einer laufenden Bonitätskontrolle dergestalt, daß bei Abweichungen sofort die Interbankenzinssätze sich ändern: overnight-Zinsen sinken bei steigender Bonität und steigen bei sinkender Bonität. Das wäre DER Anhaltspunkt, um zu einer Nivellierung des Bonitätsniveaus in EURO-Land zu kommen. Wer dem nicht entspricht muß halt höhere Zinsen zahlen und wird irgendwann von einer Marktrefinanzierung abgeschnitten. Das sind gesunde Mechanismen!

Und genau diesen Mechanismus hebelt die EZB mit ihren 3-Jahres LTRO´s in aller Ruhe und dann noch mit der Überzeugung, daß das die richtige Strategie sei, einfach aus. Anders: sie amputiert sich selbst und vergißt, daß sie eigentlich dazu da ist den Flohzirkus der nationalen Zentralbanken mit ihren unterschiedlichen Philosophien über die Nachhaltigkeit von Zentralbankpolitik unter ein Dach zu bekommen! SO wird das mit dem EURO nichts!

 

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Nüchterne Anmerkungen zu einer hysterischen Debatte

Es gibt mal wieder einen „Brandbrief“ deutscher Ökonomen. Kernthese dieses Briefes ist die Warnung vor einer Bankenunion, die eine Vergemeinschaftung der Risiken des Bankensystems in EURO-Land zur Folge haben soll. Das klingt erstmal nach einer weiteren Erweiterung der Haftung Deutschlands hinsichtlich der insolvenzgefährdeten Südländer in EURO-Land.

Nun ist ja eine Vergemeinschaftung von Risiken eine altehrwürdige Technik, um die Betroffenen einer Risikoklasse vor dem Eintreten eines Risikos, wenn schon nicht zu schützen, so doch die üblicherweise desaströsen Folgen weitgehend zu mildern. Dieses Prinzip nennt sich Risikoversicherung und ist ein bestens eingeführter Bestandteil der Daseinsvorsorge. Von daher gibt es eigentlich keinen Grund, eine gemeinsame Risikovorsorge in einem euroweiten Risikosicherungsfonds abzulehnen.

Das Mißtrauen gegen eine Vergemeinschaftung des Risikos einer Bankeninsolvenz kann eigentlich nur in einer impliziten Annahme stecken, die von der Theorie der Risikovorsorge in keiner Weise gedeckt wird. Denn normalerweise würde jede Versicherung die Risiken nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten und demgemäß die Prämien für den jeweiligen Teilnehmer des Risikopools in entsprechender Höhe festsetzen. Das hätte dann schlichtweg zur Folge, daß die Banken der „Südländer“ salopp gesagt die 100-fache Risikoprämie zahlen würden wie die Banken aus Deutschland oder Finnland. Das wäre für letztere Banken durch einen Griff in die Portokasse erledigt, während es für die hoch risikobehafteten „Südbanken“ ein Finanzaufwand wäre, der von ihnen wahrscheinlich kaum geschultert werden könnte. In einer derartigen Konstellation von einer Haftung deutscher Sparer für die betroffenen Problembanken zu sprechen ist schon ziemlich weit hergeholt.

Dieses Mißtrauen hat aber einen realen Kern. Der besteht nämlich daraus, daß die Konstruktion des ESM auf einem Solidaritätsgedanken beruht, der wie beim steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzip die Lasten der Krisenbewältigung auf die vermeintlich finanzstarken Länder umlegt. Nun wird man sich in Südeuropa nicht einbilden, daß die Einzahlungen in einen derartigen Fonds dergestalt erfolgen, daß Deutschland gemäß seiner Wirtschaftskraft für 23% dieses Sicherungsfonds einsteht, sondern es wird zu einer Vorstellung kommen, daß alle Banken die gleichen Beitragslasten zu erfüllen haben. Das klingt fair, ist vom Standpunkt der Risikoverteilung jedoch nichts, was ein anständiger Risikokalkulator für angemessen halten würde. HIER lauert die Bananenschale, die zu einer Subvention von „Südbanken“ führen würde, welche noch nicht mal durch die Richtlinien der europäischen Wettbewerbsbehörde gedeckt sein dürfte. Man erinnere sich an die Kritik der EU-Wettbewerbsbehörde im Zusammenhang mit der Gewährträgerhaftung von Landesregierungen zu Gunsten deutscher Landesbanken und Sparkassen.

An dieser Stelle muß man mal wieder an die Erkenntnisse von Stiglitz/ Weiss erinnern, weil eine Kreditvergabe an Schuldner, die keine nachvollziehbaren Zukunftsaussichten darstellen können selbst bei dem Angebot exorbitanter Zinsen keine positive Kreditzusage zu erwarten haben. (Das hat auch was damit zu tun, daß man Vertrauen nicht mit dem Versprechen höchster Geld-/ Zinszahlungen erkaufen kann.) Übertragen auf eine Risikogemeinschaft würde ein derartiges Risiko von einer ordentlich wirtschaftenden Versicherung schlicht und einfach abgelehnt, weil die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikofalls durch noch so hohe Prämien nicht gedeckt werden könnte. Und selbst unter politischen Zwangsgesichtspunkten (Zwangsmitgliedschaft bzw. Zwangsaufnahmeverpflichtung kennen die AOKs zur Genüge) müßten die Risikoprämien für „Südbanken“ demnach derart hoch sein, daß sie von alleine von der Idee eines europäischen Bankensicherungsfonds Abstand nehmen würden.

Das heißt auf gut Deutsch: würde man diesen Bankensicherungsfonds nach versicherungsüblichen Kriterien bepreisen, wäre die ganze Idee sowieso schon begräbnisreif. Wenn Politiker sich aber zu solchen Ideen bekennen, ist das Mißtrauen insofern berechtigt, weil zu erwarten ist, daß auch die Lastenverteilung der Finanzierung dieses Fonds NICHT nach ökonomischen Kriterien erfolgt.

Und das wäre tatsächlich ein Desaster, weil sich Politik über Ökonomie stellt und das Prinzip Risikogemeinschaft zugunsten eines oktroyierten Solidaritätszwangs beiseite gewischt wird. In diesem Fall ist der professorale Aufruf nur zu berechtigt!

Update:

Der SVR hat in seinem jüngsten Gutachten ebenso darauf hingewiesen, daß er nicht damit rechnet, daß die Anpassung der Versicherungsprämien die notwendige Höhe aufweisen wird. Das ist natürlich dort etwas höflicher ausgedrückt:

„Daher müsste eine Versicherungsgebühr so an die Risiken einer Bank angepasst werden, dass die Wahrscheinlichkeit von Schieflagen bei den Banken tatsächlich sinkt. Kann dieses Ziel nicht erreicht werden, könnte eine Einlagensicherung auf europäischer Ebene zu einem Transfermechanismus werden und Anreize zur Verschuldung tendenziell erhöhen.“

http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/download/publikationen/sg2012.pdf  Ziffer 55

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Die Illusionen der EURO-Bond Jünger

Die Hysterie der persönlich nicht haftenden Schuldenverbürger wird immer schriller. Da ist mal eine nicht offizielle Ansage seitens der Bundesregierung erfolgt und schon wird der Chor derjenigen, die sich mit einer vermeintlichen Progressivität schmücken wollen, indem sie einer nicht endenden Schuldenorgie das Wort reden, immer zickiger. Denn wie soll man es interpretieren, daß eine Absage an eine generelle Bürgschaftserklärung dazu Anlaß gibt, davon zu reden, daß die aktuelle Bundesregierung „den EURO zerstört“? Und das vor allem vor dem Hintergrund, daß die USA als weltgrößte „bail-out“-Nation inzwischen selber einen Schreck davor bekommt, daß das Staatsschuldenwachstum anscheinend nicht mehr in den Griff zu bekommen ist. Und das sogar und vor allem bei der Nation, die aufgrund der Tatsache, daß es sich hierbei um die – noch – aktuelle Weltreservewährung handelt, sich derzeit noch nicht einmal wirklich um derartige Dinge kümmern muß? Will man aus der Geschichte fehlgeschlagener Staatsinterventionen nichts lernen? Oder ist die Paranoia und die latente Großmannssucht bei dieser Staatsschulden affirmierenden Fraktion schon so weit fortgeschritten, daß das simple Einhalten von Grundregeln einer nachhaltigen staatlichen Haushaltspolitik schon als Ausdruck vermeintlich hinterwäldlerischer „Schwabenökonomie“ diffamiert wird?

Man muß sich bei dieser ganzen Diskussion mal eine Geschichte wieder klarmachen: Staatsschulden sind im Grundsatz nicht dazu da, um eine Investitionsunlust der Unternehmen wettzumachen, genausowenig wie private Gewinnprojektionen, die sich aus irgendwelchen Gründen nicht erfüllt haben, durch staatliche Schuldenaufnahme wieder zu reparieren. Es gab natürlich Zeiten, in denen die Staatsschuld als Gegenposten privater Geldvermögensbildung herhalten konnte, weil die Wachstumsraten der privaten Investitionsneigung dies zugelassen haben. Mit der Abschwächung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums gerät aber auch die staatliche Schuldenaufnahme in eine Klemme. Unter anderem auch deswegen, weil es inzwischen Usus geworden ist, Staatsschulden eine zeitliche Befristung zu geben, obwohl jeder, der sich mit der Materie ein bißchen auskennt weiß, daß Staatsschulden nicht dazu da sind, jemals zurückgezahlt zu werden. (In den Zeiten der ‚consols‘ was das alles noch ehrlicher!) Das liegt an dem blöden Hauptsatz der Kreditgeldökonomie, daß positives Nettogeldvermögen nur dann existiert, wenn auch das entsprechende negative Nettogeldvermögen vorhanden ist. Das negative Nettogeldvermögen besteht aus Staatsschulden, ob es sich nun bei den Gegenposten um die „mündelsicheren“ Anlagen handelt, ob es die „risikolosen“ Repo-Papiere sind, oder ob es um den Großteil der privaten „Lebensversicherungen“ geht: der größte Teil der gesellschaftsinternen Verschuldung alias privates Geldvermögen hängt an der Sicherheit der Staatsschuld – ob einem das nun gefällt oder nicht!

Wenn man dies mal im Kopf hat, wird auch klar, warum die Vergemeinschaftung der Staatsschulden, ausgerechnet bei den Staaten, die damit inzwischen ein substanzielles Problem haben, so attraktiv ist. Denn das Versprechen, welches durch einen Staatsschuldtitel gegeben wird ist so viel wert, wie es im Weltmarktmaßstab bewertet wird. Berücksichtigt man diesen kleinen aber wesentlichen Umstand wird klar, warum sich in Vor-EURO-Zeiten kein einziger Staat unmittelbar und freiwillig dazu bereit erklärt hat, eine Abwertung der eigenen Währung zuzulassen. Denn im Gegensatz zu der landläufigen und falschen Meinung, daß die Hauptzielrichtung einer Abwertung die Wiederherstellung einer imaginären „Konkurrenzfähigkeit“ auf dem Weltmarkt ist, muß der eigentliche Effekt einer Abwertung darin gesehen werden, daß das Wert- und Wohlstandsversprechen der Staatsschuld durch eine Abwertung eine empfindliche Einbuße erleidet. Denn wenn der Wert von Geldvermögensansprüchen auf einer internationalen Ebene durch die Devisenreserven einer Zentralbank nicht mehr gewährleistet werden kann, sind die Würfel für eine Abwertung zwangsweise gefallen. Daß das Geldvermögensbesitzern nicht gefällt, kann man sich ziemlich leicht vorstellen. (Spiegelbildlich dazu kommt der Widerstand gegen eine Aufwertung nicht von Geldvermögensbesitzern, sondern tatsächlich von der Exportwirtschaft, die ihre Weltmarktstellung gefährdet sieht – ob das tatsächlich stimmt oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.)

An dieser Stelle liegt der Hase im Pfeffer: positive Geldvermögensbestände sind immer dann gefährdet, wenn die entsprechenden negativen Geldvermögensbestände in die Schieflage geraten. Heißt: geraten die Wertpapiere, welche die Grundlage für die „Guthaben“ bilden unter Druck, werden die damit korrespondierenden Ansprüche entsprechend geringer. Doch sobald der Wechselkurs – als Ausdruck der Änderung der Bewertung von Geldvermögensansprüchen – nicht mehr zur Verfügung steht, geht im Grunde kein Weg daran vorbei, den Vorgaben desjenigen zu folgen, der den höchsten Bonitätsstandard setzt. Man ahnt es schon: der höchste Bonitätsstandard wird in EURO-Land durch Deutschland gesetzt! (Das war auch schon in VOR-EURO-Zeiten so, obwohl die relative Stärke der deutschen Mark seinerzeit noch hauptsächlich der Deutschen Bundesbank zugeschrieben wurde, wobei deren Verdienste um die Aufrechterhaltung eines überdurchschnittlichen Bonitätsniveaus durchaus beträchtlich gewesen sind.) Daß das durch ein Zusammenspiel von Bundesbankpolitik, gewachsener vorausschauender Bankenstrategie, zuzüglich einer effektiven Durchsetzung von Geldansprüchen seitens der Justiz sowie einer implizite Affirmierung der Berechtigung von Schulddurchsetzungsmaßnahmen seitens der Bevölkerung zustande kam, wird bei der platten Frage, wie geldwerte Versprechen in „Pleitestaaten“ garantiert werden können, geflissentlich übersehen!

Und das ist das Desaster der Schuldenverbürger: von denen wird tatsächlich behauptet, daß allein eine gemeinschaftliche Schuldenaufnahme – wie es seit Jahren in den Köpfen der EURO-Bond Befürworter herumspukt – dazu führt, daß dieses soziale Geflecht bzw. die soziale Operationsweise, welche Schulden als soziale und verantwortungsvoll operierende Interaktionsform pflegt, auf einmal automatisch in bislang schuldentechnisch verantwortungslos handelnden Gesellschaften zur Blüte gelangen könnte. Das ist in etwa genauso naiv, wie die Vorstellung, daß man durch ein bißchen Anleitung und ein paar Wahlgänge in klientelistisch strukturierten Staaten eine Demokratie einführen könnte. Die desaströsen Erfolge des ’nation building‘ lassen für den Erfolg der Einführung von EURO-Bonds nichts anderes erwarten, als eine Hypertrophierung verantwortungsloser Verschuldungsbereitschaft.

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