Schlagwort-Archive: Buchgeld

Und was ist nun auf dem Konto?

Jeder kennt doch den Spruch, wenn jemand sagt: „Ich habe noch Geld auf dem Konto!“ Mit einer derartigen Äußerung soll dargestellt werden, daß für einen bestimmten Betrag Zahlungsfähigkeit vorliegt. Normalerweise ist eine solche Aussage einigermaßen korrekt, wenn es sich bei dem kontoführenden Institut um ein zahlungsfähiges Unternehmen handelt. Aber vergleichen Sie mal dieselbe Aussage im Fall der Kaupthing-Bank, wo es auch eine Vielzahl von Kunden gab, die bei dieser Bank irgendwo „Geld auf dem Konto“ hatten. Da gab es nun diese blöde Situation, wo diesen Kunden aufgefallen ist, daß das Geld, was sie angeblich auf dem „Konto hatten“ weder für Auszahlungen noch für Überweisungszwecke verwendet werden konnte. Was könnte nun der Grund sein, daß das „Geld was auf dem Konto ist“ von der betreffenden Bank nicht einfach „überwiesen“ werden konnte?

Die Antwort ist so einfach wie simpel: auf einem Konto ist NIE Geld!

Der Grund dafür ist nicht wirklich schwer einzusehen: das liegt daran, daß eine Bank zwar Ihr Konto führt und im besten Fall bei Ihnen verschuldet ist (=Ihr Konto ist im ‚Haben‘, was bedeutet, daß die Bank in dieser Höhe bei Ihnen Verbindlichkeiten hat – und Sie das Geld gerade NICHT haben), aber das ‚Haben‘ auf dem Konto (was die Sicht der Bank markiert, denn die hat(te) das von Ihnen beanspruchte Geld) bedeutet ja gerade, daß auf Ihrer eigenen „Bilanz“ das Konto-Soll bedeutet: sollten (oder könnten) Sie haben im Sinne von besitzen, womit es sich in Ihrem Eigentum befinden würde. Auch wenn die vorstehende Version eine üble Verkalauerung der buchhalterischen Gegebenheiten darstellt, sollte jedem Kontoinhaber bei eingehender Betrachtung der Sachlage dann doch irgendwann dämmern, daß die Geschichte mit dem „Geld auf dem Konto“ nicht mehr ist, als ein Beruhigungs-Placebo, was die Banken in die angenehme Lage versetzt nicht erklären zu müssen, warum sie, wie eine landläufige Formulierung – Die Banken arbeiten mit dem Geld! – punktgenau ausdrückt, das durch Einzahlung oder Überweisung eingegangene Geld für irgendwelche anderen Zahlungsverpflichtungen verwenden. (Was sie jedenfalls nicht tun ist für den Zahlungseingang des Kunden eine kleine Schatulle anzulegen, in der sie das eingegangene Geld „einlegen“ um es dann beschriftet mit dem Namen des Kunden in den großen Geldspeicher zu tun.)

Diese Tatsache wird üblicherweise in der verklausulierten Weise zugegeben, daß das Zahlungskonto als sog. Verrechnungskonto geführt wird, auf dem die laufenden Zahlungsein- und -ausgänge miteinander verrechnet und als SALDO AUSGEWIESEN werden! Das heißt, daß die Mitteilung eines Kontostandes nicht etwa etwas mit einer Art Pegelstand zu tun hat, bei dem dasjenige, was gemessen wird, im Überfluß oder als Mangelvolumen tatsächlich (oder auch nicht) VORHANDEN ist – ein Pegelstand über einem historischen Höchststand hat was damit zu tun, daß das, was gemessen wird, in einem (üblicherweise unerwünschtem) Ausmaß tatsächlich vorhanden ist. Diese Vorstellung von „prall gefüllt“ ist jedoch im Falle eines Bankkontos zwar ganz angenehm, trifft aber in keiner Weise die tatsächlichen Verhältnisse, denn wie vielfach kolportiert wird, steht dem (monströsen) Volumen von Geldforderungen ein üblicherweise vergleichsweise geringer Zahlungsmittelbestand (Basisgeld) gegenüber. Alleine dieser Umstand, welcher unmittelbar an den sagenumwobenen Geldmultiplikator erinnert, sollte einem Bankkunden schon mal zu denken geben, denn der „Multiplikator“ heißt nicht deswegen so, weil er aus den eigenen paar Kröten ein (mikroskopisches) bißchen mehr macht, sondern weil – statistisch gesehen – gemessen an dem gesamten Verbindlichkeitsvolumen lediglich ein Bruchteil an Liquidität  für Auszahlungs- oder Überweisungszwecke der Kunden zur Verfügung steht. Statt also brav auf dem Konto zu hocken und darauf zu warten, daß der erlösende Gang zum Geldautomat der Langeweile ein Ende bereitet, jetten die Geldscheinchen (bzw. ihr virtuelles Pendant aka „Reserven“ – auch wenn das „nur“ eine Referenz auf Geldscheinchen ist) in 1000 anderen Missionen um die Welt – während der Kunde (fast) alleine zu Hause sitzt mit seinen – ja was eigentlich?

Dazu muß man sich nur mal ansehen, was man so mit einem im Haben befindlichen Kontostand inhaltlich verbinden kann, sprich: was kann man denn mit einem Guthaben auf dem Konto eigentlich anfangen? Die einfachste Sache ist zum Geldautomaten zu gehen, dort der Bank eine Forderung auf Bargeld mitzuteilen, um nach wenigen Sekunden die Forderung erfüllt zu bekommen. Nun kann man aber mit einem Kontoguthaben noch eine andere Sache anstellen, nämlich eine Weisung an die Bank erteilen, daß diese dafür sorgen möge, daß eine bestimmte Person eine Kontogutschrift erhält. Dieser Vorgang – Gutschriftsweisung wäre eigentlich angemessener als Überweisung – ist aber sachlich etwas anderes, als die Mitteilung über die Auszahlung von Bargeld, weil hier die Eigenschaft des Zahlungsdienstleisters erscheint, welcher das Ergebnis eines Zahlungsvorgangs bewirken soll, welchen der Weisungsgeber nicht selbst ausführen möchte oder kann. (Das vom Zahlungsdienstleister geschuldete Ergebnis ist, den Kunden von seiner Verbindlichkeit zu befreien!) Dann kann man auch noch seine Verfügungsrechte selber beschränken, indem man sich verpflichtet von seinen Verfügungsrechten für eine Weile keinen Gebrauch zu machen, was immerhin zu einem mikroskopischen Zinsgewinn von wenigen EURO führen kann – die Jahrespizza ist damit schon mal gesichert…

Wenn also der Bankkunde zu Hause auf seinen Haben-Kontostand schaut, dann schaut ein Kaleidoskop von Verfügungsrechten zurück, die ihm zurufen: „Nutze mich, Nutze mich!“. Der Verfügungsrechteinhaber muß sich nun entscheiden, ob er diesem Gequengel folgt oder nicht und wenn ja, welche der verschiedenen Optionen nun ausgeübt werden soll. Wie das bei der Ausübung von Optionen nun mal so ist, wird erst dann, sobald eine Entscheidung getroffen ist, das entsprechende Procedere in Gang gesetzt, was die Bank dazu veranlaßt ggf. Geld in Bewegung zu setzen, womit zumindest bei Aktivierung einer dieser Optionen dasjenige eintritt, was von einer Bank zu erwarten ist: daß sie (zu Lasten der Referenz auf Geld, sprich Kontoguthaben) eine Transaktion vornimmt, die tatsächlich etwas mit Geld zu tun hat. Das ist insbesondere hinsichtlich der Nutzung des Verfügungsrechts „Weisung an die Bank zur Erzeugung einer Kontogutschrift zugunsten eines Verfügungsrechteempfängers“ interessant, weil immer noch die Vorstellung herumgeistert, daß es möglich wäre „von dem Konto eine Überweisung“ vorzunehmen, womit suggeriert wird, daß irgendeine virtuelle Geldfee das eigene Konto von einer virtuellen „Geldsache“ leerräumt und ein anderes Konto damit füllt. Die schnöde Wahrheit ist, daß die Bank in ihrer Eigenschaft als Zahlungsdienstleister die ihr zur Verfügung stehenden Verfügungsrechte (i.d.R. gegenüber der Zentralbank) nutzt, um das gewünschte Ergebnis zugunsten des Verfügungsrechteempfängers zu erzielen. Und soweit die Bank des Empfängers die ihr zufließenden Verfügungsrechte (aka „Reserven“) auch tatsächlich in Empfang nimmt (und nicht längst schon wieder anderweitig verdisponiert hat), geht mit dem „Reserve“-Eingang die Erteilung der Gutschrift einher.

Schon diese kursorische Ventilierung der genannten möglichen Optionen ein Kontoguthaben zu verwenden macht klar, daß die übliche Charakterisierung eines Kontoguthabens als „Forderung auf Geld“ bei weitem zu kurz greift. Denn erst die Möglichkeit der Bank die Weisung (= einseitige empfangsbedürftige Erklärung) erteilen zu können einer bezeichneten Person ein bestimmtes Volumen an Verfügungsrechten zukommen zu lassen, macht ein Konto zum bequemen Instrument der „Zahlungsabwicklung“. Das Interessante dabei ist, daß diese Abwicklung ohne Geld funktioniert, welches sich im Eigentum des Auftraggebers befinden muß, denn die Bank verwendet das ihr zur Verfügung stehende (= sich in ihrem Eigentum befindliche) Dispositions-Volumen an Zentralbankgeld, um den Auftrag des Kunden zu erfüllen – und nicht das Geld des Kunden. Die Nutzung eines Zahlungsdienstleisters funktioniert also erst dann, wenn gerade KEIN Geld auf dem Konto ist, sondern ein Konto „nur“ eine Referenz auf (gelddenominierte) Verfügungsrechte darstellt. Klingt abstrakt, ist es auch, aber so funktioniert die Operationsweise von Banken: den Kunden stehen „lediglich“ die Verfügungsrechte als Referenz (bzw. Dispositionsrecht) über ein bestimmtes Geldvolumen zur Verfügung, die Banken nutzen die Referenz auf Bargeld (= „Reserven“), um die eigentlich zu übertragende Sache (Bargeld) nicht anfassen zu müssen, was nur deswegen geht, weil bei „Reserven“ kein „counterpart“-Risiko existiert, denn „Reserven“ können jederzeit vollumfänglich in Bargeld umgewandelt werden – weswegen diese sinnlose Übung auch (meist) unterbleibt.

Wem es bei den vielen „Referenzen auf“ etwas schwindlig geworden ist, hier noch mal schnell die Kurzversion: ein Kontoguthaben ist ein Verfügungsrechtebündel, welches bei Ausübung einer der verfügbaren Optionen zu Aktionen des Zahlungsdienstleisters führt. Eine Forderungsstellung führt zur Auszahlung des Geschuldeten, welches damit (wieder) in das Eigentum des Forderungsberechtigten gelangt. Bei einer Gutschriftweisung wird vom Zahlungsdienstleister das Ergebnis geschuldet, daß dem Empfänger ein bezeichnetes Verfügungsrechtevolumen gutgeschrieben wird. Möglich wird das Ganze dadurch, daß auf dem Konto sich gerade KEIN Geld befindet, sondern nur eine Referenz auf ein Volumen von Weisungsrechten…

Für die eingangs gestellte Frage gibt es damit auch eine – vielleicht nicht ganz so angenehme – Antwort. Denn im Grunde ist die Frage „Was ist AUF dem Konto?“ schlichtweg falsch gestellt, weil – das macht das Wesen der Passivseite aus – dort lediglich Verweise darauf existieren, woher etwas gekommen/ wohin etwas gegangen ist. Daß die Umgangssprache das so bezeichnet darf analytisch nicht dazu führen zu glauben, daß auf der Passivseite vorhandene Mengen zu verorten wären. Nochmal: dort stehen Referenzen/ Verweise – sonst nichts und erst recht kein Geld! Korrekt wird es dann, wenn gefragt wird: welche Rechtsfolgen kann ich mit den dort ausgewiesenen Verfügungsrechten bewirken? Das klingt zwar nicht so sexy wie die Vorstellung von einem bis zum platzen gefüllten Geldspeicher, aber vielleicht ist es ja auch mal an der Zeit, die Sozialisationsdefekte, die ganze Generationen mit Dagobert Duck eingesogen haben, durch ein wenig Sachlichkeit ein bißchen zu korrigieren. Über die „Sparschwein“-Theorie des Bankkontos könnte dann vielleicht doch irgendwann der gnädige Mantel des Vergessens ausgebreitet werden…

Werbung

6 Kommentare

Eingeordnet unter Geldtheorie, Wirtschaftstheorie, wonkish

Plädoyer für eine Frau

Nun hat es halt mal JP Morgan erwischt. Und wie eine Remisiszenz auf die Buchstabensuppe, die nach der Lehmann-Exekution in die Kritik gekommen ist, sind es diesmal „Synthetic Credit Securities“, die das Debakel von JP Morgan möglich gemacht hatten. Es ist dabei vergleichsweise unerheblich, was denn diese SCS genau sind, denn das Grundmuster dessen, was sich auf den Finanzmärkten abspielt ist von der Wahl des jeweiligen Acronyms unabhängig. Natürlich heißt das nicht, daß nun nicht alle möglichen angesagten Finanzinformationsdienste ihre Version dessen, „was da jetzt genau passiert sei“, in die Welt posaunen. Das gehört sicherlich zum Spiel und verdrängt damit die Reflektion einer kleinen Tatsache, nämlich daß es sich bei den Finanzmärkten um einen Markt handelt, auf dem das dort eingesetzte Geld nicht einfach verschwindet – es hat nur jemand anders.

Letzteres ist ja noch nicht mal eine Erkenntnis, denn der Hauptsatz der Buchgeldökonomie lautet ja nun mal, daß einem Soll ein Haben gegenübersteht – und zwar ohne wenn und aber. Insofern könnte man statt der Klage über den Verlust von 2 Mrd. US-$ alternativ eine strahlende Erfolgsmeldung ausrufen, die einen Gewinn von 2 Mrd. US-$ zum Thema hätte. So gesehen ist eigentlich alles in Ordnung.

Wie es aber anscheinend der menschlichen Natur so entspricht, wird bei derartigen Ereignissen derjenige gesucht, dessen Handeln den völlig unvermuteten Verlust zu verantworten habe. Nun ist ja Verantwortung ein Begriff, der sich zunächst auf die Frage der Rechtfertigung einer Handlung bezieht und erst danach die Frage entschieden wird, inwieweit es daraufhin zu Konsequenzen kommt. So gesehen hätte nach den üblichen Gepflogenheiten zunächst eine Untersuchung darüber stattfinden können, inwieweit es sich bei dem Verhalten von Frau Drew überhaupt um eine Pflichtverletzung handelt oder nicht. Nun, nach allem, was man so von Ökonomen kennt, ist die Spannbreite der Beurteilung, ob Frau Drew eine Pflichtverletzung begangen hat oder nicht, umfassend, d.h. sowohl das Ergebnis „völlig pflichtgemäßes Handeln“ als auch „Nichteinhaltung sämtlicher Sorgfaltspflichten“ sind möglich und begründbar. Offenbar war eine Kontroverse um derartige Auslegungsfragen nicht erwünscht, so daß man durchaus davon ausgehen kann, daß Frau Drew – auch unter dem Aspekt der unmittelbar bevorstehenden Aktionärsversammlung – das Bauernopfer geben mußte, um Schlimmeres zu verhindern.

Was hätte dieses Schlimmere sein können? Das größte Desaster für den Nimbus eines Finanzunternehmens wäre, daß die Öffentlichkeit erkennt, daß der Erfolg des einen Finanzinstituts mit dem Verlust des anderen Finanzinstituts erkauft werden muß. Diese Regel gilt unbedingt und hat nur zwei Hintertürchen: die Börse und die Muppets. Die Muppets sind – wie man inzwischen weiß – diejenigen „Finanzmarktteilnehmer“, welche dafür sorgen dürfen, daß Nettoeinzahlungen in den Finanzmarkt fließen, welche dann von Gebühren, Provisionen, Boni und Wertberichtigungen aufgefressen werden. Sollten sich die beteiligten „Dienstleister“ zu sehr zurückhalten und es sollte noch etwas übrig sein, kommt dieser Betrag ggf. dem einen oder anderen Anleger zugute, der Rest bekommt nichts, oder muß weiter warten. Die andere wesentlich spaßigere Sache ist, wenn die Börsenkurse steigen, da dann die Wertansätze der Wertpapiere in die Höhe gehen und sich sogar die „Anleger“ etwas reicher fühlen dürfen – obwohl die höheren Wertansätze nur auf dem Papier stehen und auch da stehen bleiben müssen. Sobald jemand meint, so etwas unmoralisches wie „Gewinn realisieren“ machen zu müssen, kommen postwendend wieder die bedauernden Bitten über Nachschüsse zu neudeutsch: margin-calls zum Vorschein. Das alles gilt natürlich für die Anleger als Ganzes, jeder einzelne kann sich natürlich in seiner persönlichen Glücksträhne wähnen!

Was hätte also gedroht, wenn eine solche Untersuchung stattgefunden hätte? Meine Vermutung ist: es wäre der schlimmste Fall eingetreten, der darin bestünde, daß Frau Drew nicht das kleinste Fehlverhalten hätte nachgesagt werden können. Wenn sie nun aber kein Fehlverhalten gezeigt hätte, wäre ebenso auch das gesamte Firmenkonzept fehlerfrei – schließlich hat das ja mit Frau Drew auch 30 Jahre funktioniert! Dann wäre aber zu fragen, warum ein fehlerfreies Firmenkonzept, welches auch sachgemäß umgesetzt worden ist, derartige Verluste erzeugt?

Und jetzt kommt die Frage, ob man Fisch oder Fahrrad sein will: man kann sich natürlich als aufgeklärter Mensch, als Krone der Schöpfung immer noch dem Glauben hingeben, daß aus Geld durch „anlegen“ mehr Geld wird, daß dann, wenn das Geld statt im Sparschwein auf dem Konto „liegt“ (ist auch schon falsch) auf einmal eine wundersame Geldvermehrung einsetzt. Oder man kann akzeptieren, daß Ökonomie nicht nur die Abwägung von Alternativen bedeutet (Opportunitätskosten), sondern auch die Beachtung der Gegenbuchung! In diesem Fall setzt sich dann die Erkenntnis durch, daß Wohlstand sich erst dann einstellt, wenn Geld zu dem gemacht wird, was es eigentlich ist: ein abstraktes aber effektives Mittel um Wohlstand zu erzeugen, wenn es dazu verwendet wird, um arbeitsteilig organisierte Schöpfungsprozesse in Gang zu setzen, die das Wohlergehen von Menschen zu steigern in der Lage sind.

In letzterem Fall kommt man dann irgendwann auf die Idee, daß es für die Menschheit weder ein richtiges noch ein falsches Anlagekonzept gibt, sondern nur ein zufällig erfolgreiches oder ein zufällig verlustbringendes Konzept. Und soweit es nicht möglich ist, durch vorbildlichstes Handeln einen gesellschaftlichen Nutzen zu erzeugen, sondern es lediglich wie in einem Strategiespiel darum geht, auf Kosten des Anderen einen Vorteil zu erzielen, dann ist es vor der Alternative „Bleiben mit Konflikt“ oder „Gehen im Konsens“ stets richtig, denjenigen Weg zu wählen, welcher den Fundamentalismus des „Mehr-Geld“ nicht in Frage stellt. Denn was würde man gewinnen, die Welt darüber aufzuklären, daß die Finanzmärkte eine größere Traumfabrik sind, als Holly- und Bollywood zusammen?

Eben. Mit festem und unerschütterlichen Glauben kann man Berge versetzen, aber wer will das? Im Traum kann man sogar fliegen – solange man nicht aufwacht. Der individuelle Traum kann ja sogar zur Realität werden, solange die Gesamtheit den Traum weiterträumt. Und solange er weitergeträumt wird, muß sich auch niemand persönlich dafür opfern, daß Wahrheit in die Welt der Finanzmärkte eindringt.

Danke Frau Drew, daß Sie uns weiter träumen lassen!

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter Finanzmarkt, Geldtheorie