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EURO-Bonds einmal anders…

bugDie Geschichte aus dem letzten Post kulminierte in dem Punkt, die Risikoprämien, die ja immer in den Zinsen enthalten sein sollen, dahingehend ernstzunehmen, daß damit praktisch ein Versicherungsbeitrag von allen Kreditnehmern zu entrichten ist, der es erlaubt, die Verluste aus der Abschreibung einzelner Kredite zu kompensieren. Damit entsteht ganz nebenbei auch eine monetäre Zinstheorie, die nicht aus der Introspektion aktueller persönlicher Befindlichkeitslagen heraus resultiert, sondern eine monetäre Größe – das Kreditabschreibungsvolumen – mit einer weiteren monetären Größe – dem zinsbedingten, eigenkapitalerhöhenden (Brutto-) Gewinn aus der G+V – zueinander in Beziehung setzt. Wenn man so will ist mit der Formulierung der quantitativen Beziehung einer monetären (Risikoprämie: Bruttozinsvolumen) zu einer anderen monetären Größe (Zukunftsunsicherheit: Abschreibungsverlust) das simpelste Grundprinzip eingehalten, daß begriffliche Entitäten, die eine Beziehung aufweisen sollen auch eine Bezugsebene besitzen, anhand derer sie auch vergleichbar sind. Leider hat das unbekümmerte Zusammenrühren inkommensurabler Sachverhalte in der ökonomischen Theorie eine unrühmliche Geschichte, indem beispielsweise die Zusammenstellung der Dinge, die in der sogenannten Quantitätstheorie bzw. -gleichung miteinander in Beziehung gebracht werden, ein mehr als abschreckendes Beispiel liefert.

Aber da die Ökonomen ja mehrheitlich glauben, sie hätten tatsächlich etwas, was die Bezeichnung „Zinstheorie“ rechtfertigen würde, lasse ich das an dieser Stelle mal so stehen und möchte eher auf eine kleine Geschichte eingehen, die sich im Nachgang zu dem vorausgegangenen Post wie ein Elfmeter eigentlich für jeden von selbst angeboten hätte. Ausgangspunkt der ganzen Angelegenheit war ja, daß Banken nicht nur als „Transformatoren“ von Risiko gesehen werden, sondern als Neutralisierungsinstanz von Risiken, die deswegen eine Risikoprämie bekommen, damit sie auch die finanziellen Schäden ausgleichen – daß die Banken inzwischen dazu übergegangen sind die ‚muppets‘ für die Risiken haften zu lassen, steht auf einem anderen Blatt. Entscheidend dabei ist, daß die Banken als Verleiher von „Kredit“, d.h. Zahlungsfähigkeit, ein Arrangement dafür vorhalten, welches gewährleistet, daß ihre unvermeidlichen(!) Fehleinschätzungen der Gesellschaft insofern nicht zur Last fallen, als durch die „übermäßige“ Vergabe von Kredit der Inhalt der Vorstellungen von Geldforderungen nicht (inflationär) beeinträchtigt werden (wobei Letztere auf einer irgendwie gegebenen phänomenologischen(!) Vorstellung von der „Kaufkraft des Geldes“ beruhen). Typischerweise ist das Zahlenverhältnis von Bank und Kunden dergestalt, daß einer einzelnen Bank eine Vielzahl von Kunden gegenübersteht, woraus sich – wie halt bei einer Versicherung üblich – ergibt, daß das ‚pooling‘ der Risiken durch eine zentrale Instanz bewerkstelligt werden kann. So weit, so gut.

Bei der ganzen Geschichte muß man sich an dieser Stelle mal merken, daß es der Gläubiger ist, welcher den eingetretenen Vermögensschaden durch eine Foerderungsabschreibung zu tragen hat und nicht der Schuldner. Dieser haftet ja auch „nur“ nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen und ist gegebenenfalls nach Leistung der vereinbarten Haftungsmasse von einer weiteren Leistung (Schuldturm) freigestellt – zumindest in Staaten, die über ein modernes Insolvenzrecht verfügen. Man könnte diese Modernität der Behandlung der Übernahme von Residualrisiken auf eine Einsicht in die gegenwärtige Struktur des Geldsystems interpretieren, allein mir fehlt der Glaube in diese Version, da die versammelte Bankwirtschaftslehre immer noch die Legende von den Ersparnissen pflegt, die dann zu Investitionen führen sollen.

Bezieht man nun diese Aufgabenverteilung auf das Verhältnis von (Privat-) Gläubigern und Staatsschuldnern erhält die Haftungsfrage auf einmal eine neue Bedeutung, auch und gerade wenn man dies auf das umstrittene Thema Eurobonds anwendet. Auch wenn in diesem Fall einer Vielzahl von Gläubigern eine vergleichsweise kleine Anzahl von Schuldnern gegenübersteht, könnte man sich ein Arrangement vorstellen, daß für den Fall, daß ein Staat die vorgesehenen Zahlungen nicht leisten kann, lediglich ein Teilausgleich der ausfallenden Forderung von den mitbürgenden Staaten erfolgt, während der komplementäre Abschreibungsanteil als Abschlag auf die Nominalforderung ALLEN Eurobond-Gläubigern angerechnet wird. Das heißt, daß sobald ein Schuldnerstaat – was im Eurobond-Verbund vorab intern geregelt sein muß – mit seinen Zahlungen auf die Staatsschuld in Verzug gerät, wird die Anpassungslast nach einem vorab definierten Schlüssel auf die Garantiestaatengemeinschaft, aber auch und insbesondere auf die Gläubigerhaftungsgemeinschaft aufgeteilt. Das muß nicht fifty-fifty sein (eine Egalitätsvorstellung ist in ökonomischen Sachfragen ohnehin keine Leitlinie der Problembehandlung), sondern es kann auch auf einer Basis von z.B. 20% Staatshaftung und 80% Privathaftung sein, der Beschäftigung mit den möglichen Auswirkungen sind da keine Grenzen gesetzt.

Durch ein derartiges Arrangement kann die Haftungsfrage im Vorhinein geklärt werden, ohne daß es zu einer 100%igen Haftungsübernahme kommen muß, wie es derzeit im Fall der EURO-Krise gang und gäbe ist. Der Vorteil dabei ist, daß eine Rettungsaktion zu 100% für die EURO-Staaten nicht mehr attraktiv ist und selbst das Risiko für die „systemrelevanten“ Banken kann dadurch auf ein handhabbares Maß reduziert werden, mal vorausgesetzt die Engagements bewegen sich auf einem „vernünftigen“ Niveau. (Sobald aber wieder ein ‚run‘ auf die vermeintlich risikolosen EURO-‚bonds‘-mbH  einsetzt, ist der Effekt der Risikodiversifizierung natürlich gleich wieder für die Katz! Sorry Katzi!)

Im Gegensatz zu der üblichen Behandlungsweise von Eurobonds, wo der Fokus der Diskussion darauf liegt, eine komplette Absicherung der Gläubiger zu gewährleisten, was zu Recht auf einhellige Ablehnung seitens derjenigen Staaten stößt, welche die voraussichtlich eintretenden Lasten zu tragen hätten, gilt nun eine vorab definierte Lastenverteilung, welche niemanden aus seiner Verantwortung entläßt – weder Gläubiger noch Schuldner. Eigentlich ist es einerseits nicht zu verstehen, daß eine derartige Konstruktion überhaupt noch nicht in die Diskussion gekommen ist, denn die Möglichkeit einer Privatinsolvenz ist genau die Blaupause die man braucht, um sich ein derartiges Arrangement als Grundlage von europäischen Schuldverschreibungen vorstellen zu können. Zum Anderen würde dadurch endlich mal die Vorstellung (teilweise) aus der Welt geschafft, es gäbe so etwas wie risikolose Geldanlagen, die Vorschriften über mündelsichere Anlageformen hin oder her. Eurobonds wären dann für die prospektiven Bürgen dann nur noch ein Engagement mit begrenzter Haftung – was will man mehr? Das Schönste dabei ist: das firmiert alles unter dem gütigen Siegel der europäischen Solidarität!

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INET und Deutsch? Mal sehen!

So, so, es soll also in der vermeintlichen EURO-Krise mehr getan werden, sagt eine Gruppe von Ökonomen, die sich unter dem Dach des INET zusammengefunden haben. Diese Gruppe wird nicht lange genug zusammenbleiben, bis es so weit wäre, daß „man sie an ihren Früchten erkennen“ könnte. So ist z.B. die Dauer der von ihnen vorgeschlagenen kurzfristigen Anpassungsmaßnahmen schon mal auf bis zu 5 Jahre terminiert.

 

Dieser Text beansprucht weder eine Übersetzung noch eine inhaltliche Zusammenfassung zu sein, er beansprucht auch nicht neutral oder ausgewogen zu sein. Hier steht, was der Verfasser in dem oben verlinkten Text gesehen hat. Sollten sich womöglich irgendwelche Fehler eingeschlichen haben, sind diese meinem Verständnis der englishen Sprache zuzurechnen.  (Wer´s glaubt…)

 

Und überhaupt: wahrscheinlich habe ich das alles falsch verstanden. Egal!

 

Aus der Sackgasse, ein Weg aus der Krise

 

I. Der EURO driftet in den Zusammenbruch mit unkalkulierbaren Kosten

 

Zunächst mal wird einem Glauben Ausdruck verliehen, daß ohne die Befolgung ihres Rates der EURO ‚disintegrieren‘ würde. Das zu verhindern gehe nicht ohne ’some burden sharing across countries‘. Angeblich sei der Grund für diese dramatische Situation ein ’systemic failure‘, der irgendwie dafür verantwortlich sein soll, daß der Boom der internationalen Finanzströme bei seiner Umkehrung zu noch erheblicheren Problemen führe, als es ohne dieses Systemfehler zu erwarten sei. Auf jeden Fall sind alle Schuld, die an dieser Konstruktion mitgewirkt hätten (fast hätte ich gewürgt geschrieben). S.1 No.1

 

Zumindest sei eine gemeinschaftliche Krisenlösung eine ‚win-win‘-Option, wobei das gegenseitige Mißtrauen eine einvernehmliche Lösung verhindere. Das sei deswegen kaum möglich, weil Reformzusagen von Schuldnerländern jedesmal durch eine Neuwahl gekippt werden könnten. (Das wird wohl auf Daniel Gros zurückzuführen sein.) Das könne nur durch „faire“ Konditionalitäten – die natürlich streng sind – gesichert werden. S.2 No.3

 

Der EURO-Gipfel vom 29. Juni sei nicht ausreichend, es müsse ein enger Zeitplan für die EURO-Bankenaufsicht und einer direkten Finanzierung der Banken durch den ESM formuliert werden. Es sei auch keine gemeinsame Vision erkennbar, die über die gemeinsame Bankenaufsicht hinausgehen würde. S.2 No.4

 

II. Eine neue Strategie mit großen gemeinsamen Gewinnen

 

Die neue Strategie bestehe

– aus dem Glauben an den EURO

– aus der Stabilisierung der Zinskosten und dem Ankurbeln der rezessionsgeplagten Länder

– aus einer Reduktion der Schuldenstände und der Außenhandelsungleichgewichte

und

– aus der Heilung der strukturellen Fehler der Währungsunion.

Dann wäre weniger wahrscheinlich, daß sich eine derartige Krise wie derzeit noch mal wiederholen könne. S.2/3 No.5

 

Die Erhöhung von Beschäftigung und Produktion sei nur erreichbar, wenn die Anpassungsmaßnahmen zeitlich gestreckt würden und noch größere Hilfen auf den Weg gebracht würden. Es gebe aber zu bedenken, daß diese Maßnahmen in den Geberländern zu dem Eindruck führen könnten, daß damit eine permanente Transferunion gegründet würde. S.3 No.6

 

Der ‚council‘ gibt seinem Glauben daran Ausdruck, daß kurzfristig ein großes ‚burden sharing‘ nötig ist, während langfristig daraus nicht folge, daß dieses auch danach so sein muß – so der Glaube. S.3 No.7

 

Die Politik solle ihren Wählern klarmachen, daß ein jetzt immerhin schon ’significant burden sharing‘ nicht nur notwendig sei, sondern auch gerecht:

– es sei nötig, um die aktuelle Wirtschaftskrise bewältigen zu können

– es sei gerecht, weil ja rücksichtsloses Borgen und rücksichtsloses Verborgen eine gemeinsame Schuld trügen

und

– es würden Anreize gesetzt, indem die Gläubiger der Banken ihren Anteil an den Lasten zu tragen hätten und erst dann die Steuerzahler die Einladung zur Mitbezahlung der Krisenlasten bekommen würden. S.3 No.8

 

Bezüglich der langfristigen Lösung würden keine Maximalforderungen erhoben, sondern es würden nur die Mindestanforderungen an die zu schaffenden Institutionen präsentiert werden. S.4 No.9

 

Zunächst wird die langfristige Perspektive, dann die kurzfristig notwendigen Maßnahmen dargestellt. S.4 No. 10

 

III. Eine langfristige Lösung mit begrenzter Vereinheitlichung ist möglich und ausreichend

 

Es gibt drei Problemkomplexe:

– in einer Währungsunion muß es auch eine einheitliche Bankaufsicht geben, um Kreditblasen zu verhindern

– in einer Währungsunion sei die Zuflucht zur Notenpresse nicht mehr gegeben

– in einer Währungsunion sei eine reale Überbewertung nur durch eine lange und „schmerzhafte“ Anpassung zu korrigieren.

Das bedeute, daß die Fiskalpolitik die Geldpolitik zu korrigieren habe, weil die Geldpolitik nur für den Durchschnitt der EURO-Zone gemacht würde; „makroprudenzielle“ Regulierung sei in der EURO-Zone nötiger denn je und durch zusätzliche Maßnahmen, wie „antizyklische Immobiliensteuern“, könne die Geldpolitik wirkungsvoll unterstützt werden. S.4 No.11

 

Diese Diagnose erfordere Maßnahmen in 5 Bereichen:

– Banking union: Zur Begründung wird die „Teufelskreistheorie“ angeführt, wo Staat und Banken sich gegenseitig stützen, wenn die Investoren wegrennen(!). Dazu muß eine gemeinsame Aufsicht geschaffen werden. Ein europäischer Bankensicherungsfonds müsse ‚industry premiums‘ erheben, darüberhinaus müsse ein Fonds für ’systemically important institutions‘ geschaffen werden, der durch eine ’systemic risk levy‘ finanziert werden soll.

– Finanzreformen: Jenseits der – besseren – Regulierung von Banken ist eine dringende Frage zu beantworten: Welches Finanzsystem ist das beste, um die Realwirtschaft am besten zu unterstützen? Ist die Antwort erst mal da, würde diese zu Strukturveränderungen führen, um die Probleme niedriger Wachstumsraten und finanzieller Instabilität in den Griff zu bekommen.

– Fiskalische Kontrolle: Der Fiskalpakt sei der äußerste Kompromiß, der politisch durchsetzbar sei. Jenseits einiger Einzelmaßnahmen sei er aber zu eng, wenn antizyklische Politik erforderlich sei und müsse durch das europäischen Parlament beaufsichtigt werden.

– Lender of last resort: Solle idealerweise die EZB sein oder der ESM, der dazu mit einer Bankenlizenz auszustatten sei.

– Schuldenrestrukturierung von Ländern ohne ESM-Zugang zur Vermeidung von ad-hoc bail-outs

– Gemeinschaftliches risikofreies Wertpapier ohne nationale Bindung: Dieses sei zur Erfüllung finanztechnischer Aufgaben erforderlich. Außerdem sei die EZB für die absolute Sicherheit verantwortlich, da sie diese jederzeit zu diskontieren habe. Das hätte auch wieder einen einheitlichen europäischen Zinssatz zur Folge. Und: dieser niedrige Zinssatz sei eine Quelle neuen Einkommens. S.5 No.13

 

Das Ganze würde nicht auf EURO-Bonds oder eine Transferunion hinauslaufen, sondern nur für die Errichtung des ESM und die Bankenunion erforderlich sein. S.7 No.14

 

IV. Dringende kurzfristige Maßnahmen

 

Dazu seien fiskalische Reformen erforderlich, welche die Anpassungskosten minimieren sowie Geld vom EFSF/ ESM sowie den Überschußländern bereitstellen; darüber hinaus beinhalten sie einen freiwilligen Forderungsverzicht der Gläubiger und das Ganze solle im Verbund mit einer freizügigen EZB-Politik, die auch alle außerordentlichen Notmaßnahmen mittrüge, erfolgen.

– Schuldentilgungsfonds nach dem Vorschlag des SVR

– Freiwillige Schuldenrestrukturierung, z.B. Verlängerung von Laufzeiten der Staatsschulden. Der ’sweetener‘ solle eine direkte Finanzierung von Staatsschulden ermöglichen.

– Strukturreformen wie Pensionsgrenze, Arbeitsmarktreformen, Verschlankung des Staatsapparates und last not least die Senkung der Arbeitskosten – Lohnsteuer runter, Mehrwertsteuer rauf!

– Interventionen der EZB im Markt für Staatsanleihen für Länder, die ihre Strukturanpassungsmaßnahmen vorbildlich leisten!

– Sonstige Notfallmaßnahmen: alles was das nominelle BIP stabilisiert und steigert soll von der EZB versucht werden – die Geldpolitik soll noch viel expansiver werden. S.7 No.15

 

Der Zeitraum für diese kurzfristigen Maßnahmen beträgt ca. 5 Jahre! Nach dieser Phase… „kontinuierliche Schuldenreduzierung“ … „kein Faß ohne Boden“ … „nach 5 Jahren keine Stützungsmaßnahmen mehr“… S.9 No.16

 

Es bleibt die Unsicherheit bei den Immobilienpreisen, können diese nicht national abgefangen werden, solle der ESM direkte Kapitalspritzen setzen. Dieses Modell könne auch für andere Probleme unter der Überschrift „Katastrophenverlustversicherung“ angewandt werden.

 

Wohl bekomm´s! (Das steht da natürlich nicht drin!) 🙂

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Die Illusionen der EURO-Bond Jünger

Die Hysterie der persönlich nicht haftenden Schuldenverbürger wird immer schriller. Da ist mal eine nicht offizielle Ansage seitens der Bundesregierung erfolgt und schon wird der Chor derjenigen, die sich mit einer vermeintlichen Progressivität schmücken wollen, indem sie einer nicht endenden Schuldenorgie das Wort reden, immer zickiger. Denn wie soll man es interpretieren, daß eine Absage an eine generelle Bürgschaftserklärung dazu Anlaß gibt, davon zu reden, daß die aktuelle Bundesregierung „den EURO zerstört“? Und das vor allem vor dem Hintergrund, daß die USA als weltgrößte „bail-out“-Nation inzwischen selber einen Schreck davor bekommt, daß das Staatsschuldenwachstum anscheinend nicht mehr in den Griff zu bekommen ist. Und das sogar und vor allem bei der Nation, die aufgrund der Tatsache, daß es sich hierbei um die – noch – aktuelle Weltreservewährung handelt, sich derzeit noch nicht einmal wirklich um derartige Dinge kümmern muß? Will man aus der Geschichte fehlgeschlagener Staatsinterventionen nichts lernen? Oder ist die Paranoia und die latente Großmannssucht bei dieser Staatsschulden affirmierenden Fraktion schon so weit fortgeschritten, daß das simple Einhalten von Grundregeln einer nachhaltigen staatlichen Haushaltspolitik schon als Ausdruck vermeintlich hinterwäldlerischer „Schwabenökonomie“ diffamiert wird?

Man muß sich bei dieser ganzen Diskussion mal eine Geschichte wieder klarmachen: Staatsschulden sind im Grundsatz nicht dazu da, um eine Investitionsunlust der Unternehmen wettzumachen, genausowenig wie private Gewinnprojektionen, die sich aus irgendwelchen Gründen nicht erfüllt haben, durch staatliche Schuldenaufnahme wieder zu reparieren. Es gab natürlich Zeiten, in denen die Staatsschuld als Gegenposten privater Geldvermögensbildung herhalten konnte, weil die Wachstumsraten der privaten Investitionsneigung dies zugelassen haben. Mit der Abschwächung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums gerät aber auch die staatliche Schuldenaufnahme in eine Klemme. Unter anderem auch deswegen, weil es inzwischen Usus geworden ist, Staatsschulden eine zeitliche Befristung zu geben, obwohl jeder, der sich mit der Materie ein bißchen auskennt weiß, daß Staatsschulden nicht dazu da sind, jemals zurückgezahlt zu werden. (In den Zeiten der ‚consols‘ was das alles noch ehrlicher!) Das liegt an dem blöden Hauptsatz der Kreditgeldökonomie, daß positives Nettogeldvermögen nur dann existiert, wenn auch das entsprechende negative Nettogeldvermögen vorhanden ist. Das negative Nettogeldvermögen besteht aus Staatsschulden, ob es sich nun bei den Gegenposten um die „mündelsicheren“ Anlagen handelt, ob es die „risikolosen“ Repo-Papiere sind, oder ob es um den Großteil der privaten „Lebensversicherungen“ geht: der größte Teil der gesellschaftsinternen Verschuldung alias privates Geldvermögen hängt an der Sicherheit der Staatsschuld – ob einem das nun gefällt oder nicht!

Wenn man dies mal im Kopf hat, wird auch klar, warum die Vergemeinschaftung der Staatsschulden, ausgerechnet bei den Staaten, die damit inzwischen ein substanzielles Problem haben, so attraktiv ist. Denn das Versprechen, welches durch einen Staatsschuldtitel gegeben wird ist so viel wert, wie es im Weltmarktmaßstab bewertet wird. Berücksichtigt man diesen kleinen aber wesentlichen Umstand wird klar, warum sich in Vor-EURO-Zeiten kein einziger Staat unmittelbar und freiwillig dazu bereit erklärt hat, eine Abwertung der eigenen Währung zuzulassen. Denn im Gegensatz zu der landläufigen und falschen Meinung, daß die Hauptzielrichtung einer Abwertung die Wiederherstellung einer imaginären „Konkurrenzfähigkeit“ auf dem Weltmarkt ist, muß der eigentliche Effekt einer Abwertung darin gesehen werden, daß das Wert- und Wohlstandsversprechen der Staatsschuld durch eine Abwertung eine empfindliche Einbuße erleidet. Denn wenn der Wert von Geldvermögensansprüchen auf einer internationalen Ebene durch die Devisenreserven einer Zentralbank nicht mehr gewährleistet werden kann, sind die Würfel für eine Abwertung zwangsweise gefallen. Daß das Geldvermögensbesitzern nicht gefällt, kann man sich ziemlich leicht vorstellen. (Spiegelbildlich dazu kommt der Widerstand gegen eine Aufwertung nicht von Geldvermögensbesitzern, sondern tatsächlich von der Exportwirtschaft, die ihre Weltmarktstellung gefährdet sieht – ob das tatsächlich stimmt oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.)

An dieser Stelle liegt der Hase im Pfeffer: positive Geldvermögensbestände sind immer dann gefährdet, wenn die entsprechenden negativen Geldvermögensbestände in die Schieflage geraten. Heißt: geraten die Wertpapiere, welche die Grundlage für die „Guthaben“ bilden unter Druck, werden die damit korrespondierenden Ansprüche entsprechend geringer. Doch sobald der Wechselkurs – als Ausdruck der Änderung der Bewertung von Geldvermögensansprüchen – nicht mehr zur Verfügung steht, geht im Grunde kein Weg daran vorbei, den Vorgaben desjenigen zu folgen, der den höchsten Bonitätsstandard setzt. Man ahnt es schon: der höchste Bonitätsstandard wird in EURO-Land durch Deutschland gesetzt! (Das war auch schon in VOR-EURO-Zeiten so, obwohl die relative Stärke der deutschen Mark seinerzeit noch hauptsächlich der Deutschen Bundesbank zugeschrieben wurde, wobei deren Verdienste um die Aufrechterhaltung eines überdurchschnittlichen Bonitätsniveaus durchaus beträchtlich gewesen sind.) Daß das durch ein Zusammenspiel von Bundesbankpolitik, gewachsener vorausschauender Bankenstrategie, zuzüglich einer effektiven Durchsetzung von Geldansprüchen seitens der Justiz sowie einer implizite Affirmierung der Berechtigung von Schulddurchsetzungsmaßnahmen seitens der Bevölkerung zustande kam, wird bei der platten Frage, wie geldwerte Versprechen in „Pleitestaaten“ garantiert werden können, geflissentlich übersehen!

Und das ist das Desaster der Schuldenverbürger: von denen wird tatsächlich behauptet, daß allein eine gemeinschaftliche Schuldenaufnahme – wie es seit Jahren in den Köpfen der EURO-Bond Befürworter herumspukt – dazu führt, daß dieses soziale Geflecht bzw. die soziale Operationsweise, welche Schulden als soziale und verantwortungsvoll operierende Interaktionsform pflegt, auf einmal automatisch in bislang schuldentechnisch verantwortungslos handelnden Gesellschaften zur Blüte gelangen könnte. Das ist in etwa genauso naiv, wie die Vorstellung, daß man durch ein bißchen Anleitung und ein paar Wahlgänge in klientelistisch strukturierten Staaten eine Demokratie einführen könnte. Die desaströsen Erfolge des ’nation building‘ lassen für den Erfolg der Einführung von EURO-Bonds nichts anderes erwarten, als eine Hypertrophierung verantwortungsloser Verschuldungsbereitschaft.

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