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Kommt die „Draghi-Volte“ über Oberammergau…

Neuerdings findet auch die Debatte um die TARGET2-Salden wieder Eingang in die Diskussionsforen. Aus der letzten Auseinandersetzung wurde eine „Friedensformel“ gefunden, die in etwa lautet, daß die TARGET2-Salden zwar ein gefährliches Ungleichgewicht darstellen, aber solange wie die EURO-Zone intakt bliebe, seien ja die drohenden Verluste nicht zu befürchten. Erst dann, wenn es zu einem Ausscheiden eines EURO-Mitgliedes käme, müßten die dann entstehenden Verluste auf die übrig bleibenden Zentralbanken und von dort auf die jeweiligen öffentlichen Hände verteilt werden, womit dann der oft kolportierte Tatbestand erfüllt wäre, daß der Steuerzahler dafür zur Kasse gebeten werden müßte.

Eine diesbezügliche Diskussion fand unlängst auch bei BTO statt, wo in den Kommentaren ein guter Vortrag über das Aktivvermögen der Banca d´Italia gehalten wurde der mich dazu motivierte zur Klärung der Angelegenheit einige einfache Fragen aufzuwerfen:

„1. Die Banca Italia weist in ihrer Bilanz eine Passivposition gegenüber der EZB aus. Was ist der Inhalt dieser Passivposition bzw. auf was lautet die korrespondierende Aktivposition? Salopp ausgedrückt: was ist der „Schuldgegenstand“?

2. Hat die Banca Italia im Zuge der Entstehung dieser Passivposition Zentralbankgeld erhalten welches sie verpflichtet wäre zurückzuzahlen? Man erinnere sich daran, daß T2-Salden aus Verfügungen von Nicht-Zentralbanken entstehen, die dazu ein entsprechendes Guthaben bei der Banca Italia besitzen müssen.

3. Ist es sinnvoll die Verbindlichkeiten einer Zentralbank (in ihrer eigenen Währung) zu besichern? Oder anders gefragt: erwartet eine italienische Bank, die bei der Banca Italia einen Kredit aufnimmt, daß die Banca Italia ihre daraus entstehende Verbindlichkeit mit Sicherheiten „unterlegt“?

4. Muß die Bundesbank der Banca Italia einen Kredit geben, damit die Banca Italia gegenüber der Bundesbank in EURO zahlungsfähig ist? Müßte dieser besichert sein?“

Man könnte den Eindruck bekommen, daß – wenn es um ökonomische Überzeugungen geht – es nicht statthaft ist jemanden dazu aufzufordern sachlich ein paar einfache Fragen zu beantworten. Das zeigte sich daran, daß statt auch nur eines entsprechenden Antwortversuchs ein Referat über die Buchungszusammenhänge einer T2-Transaktion präsentiert wurde. Wiewohl dieses auch sachlich richtig war wurde ohne auf die gestellten Fragen einzugehen schon daraus rubriziert, daß die T2-Salden eben doch ein Schuldenproblem darstellen würden.

Beginnen wir mal mit Frage 1:
Ein passiver T2-Eintrag der BI korrespondiert nach der gegenwärtigen Verfahrensweise mit einem aktiven T2-Eintrag bei der EZB, welcher dann ergänzt wird durch sein Gegenstück, nämlich dem passiven T2-Eintrag der EZB mit dem korrespondierenden aktiven T2-Eintrag der BB. Diese Buchungskette ist ja auch nicht kontrovers und die Frage nach dem durch diese verknüpften Aktiv-Passiv-Paare geforderten Schuldgegenstand läßt sich auch recht leicht beantworten: der zu leistende Gegenstand (wenn es dann doch mal zu einem ‚margin call‘ der BB bzw. der EZB – die „Draghi-Volte“ – kommen sollte) ist Zentralbankgeld – allerdings nicht im Sinne einer Forderung gegen eine Zentralbank, sondern das Schuldentilgungsmittel sui generis: Zentralbankgeld in Form von Banknoten. Wie schon vor einiger Zeit angesprochen ist die Übergabe von Bargeld die wichtigste Option einer Zentralbank, wenn sie sich von ihren Verbindlichkeiten befreien will oder muß. Im Grunde genommen würde eine Begleichung eines passiven T2-Eintrages durch die BI an die BB bedeuten, daß das Zentralbankgeld „Forderung gegen die BI“ gegen das Zentralbankgeld „EURO-Banknote“ getauscht würde. Im Ergebnis hätte die BI statt eines passiven T2-Eintrags einen entsprechend höheren Banknotenumlauf in der Bilanz. Spiegelbildlich dazu hätte die BB einen höheren Kassenbestand, den sie aufgrund der Gepflogenheiten jedoch mit ihrem Banknotenumlauf verrechnen würde, so daß der aktive T2-Eintrag sowie der Banknotenumlauf der BB abnehmen würde. (Manche Leute würde bei einer derartigen Umstrukturierung auf die Idee kommen, die BB hätte nun weniger „Schulden“… bzw. weniger „faule“ Forderungen… Und wieder andere würden nach wie vor steif und fest behaupten, daß die BI ja immer noch „Schulden“ hätte…)

Frage 2 läßt sich anhand des Referats recht schön beantworten und die entscheidende Erkenntnis, welche dem Kommentator „Bagehot“ anscheinend entgangen ist, ist hier versteckt:

„Der Kredit entsteht vollautomatisch: Bei Target2 wird mit der technischen Übermittlung der Überweisungsdaten die Transaktion im gleichen Moment auch „rechtlich finalisiert“ (wie mir dies neulich ein Bundesbank-Vorstand erläutert hat). Es muss also kein Sachbearbeiter oder Vorstand eine Genehmigung für den Kredit erteilen.“

Im Grunde genommen steht hier klipp und klar, daß man besser von der Ansicht Abstand nehmen sollte, daß es sich bei den T2-„Überweisungen“ um „normale“ Banküberweisungen handelt, bei denen von der sendenden Bank Zentralbankguthaben abgezogen werden, während diese der empfangenden Bank entsprechend gutgeschrieben werden. Daß es zu diesem Irrtum kommen kann liegt wahrscheinlich daran, daß die an sich überflüssige Einbeziehung der EZB in die Transaktion zwischen der BI und der BB diese Operation so erscheinen läßt, als würde es sich hierbei in gleicher Weise um einen Transfer von Zentralbankgeld handeln wie in dem Überweisungsverkehr zwischen Geschäftsbanken auf nationaler Ebene. Wäre das der Fall müßten die NZBen bei der EZB Zahlungsverkehrskonten führen, deren Verwendbarkeit von der EZB kontrolliert würde mit der Maßgabe, daß die EZB gegebenenfalls eine Transaktion untersagen könnte wenn z.B. die Überschuldung einer NZB drohen würde. (Der zweite Insolvenzgrund – die Illiquidität – kann bei einer Zentralbank in der von ihr emittierten Währung niemals eintreten, es sei denn man ignoriert aktiv, daß eine Zentralbank eine Zentralbank eine Zentralbank ist. Es soll solche Leute geben…)

Offensichtlich genügt aber eine einseitige Erklärung einer NZB wie der BI um eine T2-Transaktion in Gang zu setzen, so daß der deutsche Empfänger des Geldes eine Gutschrift seiner Geschäftsbank erhält, wobei die Geschäftsbank diese Gutschrift erst dann erteilt, wenn sie ihrerseits von der BB eine Gutschrift über den in Frage stehenden Geldbetrag erhalten hat. Die Bundesbank fragt offenbar weder bei der EZB noch bei der Banca d´Italia nach, ob letztere in Höhe des fraglichen Betrages bei der EZB über ein entsprechendes Guthaben verfügt. Möglicherweise wird das daran liegen, daß es in der Bundesbank tatsächlich Leute gibt die wissen, daß eine Forderung gegen eine Zentralbank, die auf das Bargeld lautet, welches diese Zentralbank berechtigt ist zu emittieren, eben – Zentralbankgeld ist.

Nun ist ja vergleichsweise bekannt, daß Geschäftsbanken lieber mit unbarem Zentralbankgeld arbeiten und einiges unternehmen, um von dem lästigen und kostenträchtigen Bargeldverkehr wegzukommen. Der Grund dafür, daß keine Geschäftsbank auf die Idee kommt ihre Forderungen gegen die Zentralbank in Bargeld halten zu wollen ist, daß sie wissen, daß eine Zentralbank alle gegen sie existierenden Forderungen, die auf das Bargeld lauten, welches sie selbst emittieren darf, in unbeschränkter Höhe in Bargeld auszahlen kann. Der Clou an der ganzen Sache hängt an dem kleinen und unschuldigen Wörtchen „unbeschränkt“! Denn unbeschränkt heißt, daß für eine Zentralbank für die bei ihr bestehenden Verbindlichkeiten keine Grenze existiert, die sie nicht mit von ihr selbst emittierter BAR-Liquidität begleichen könnte – in der Wirtschaftsgeschichte gibt es einige Beispiele davon. Das bedeutet jedoch umgekehrt, daß es für Geschäftsbanken keine Veranlassung gibt ihr Guthaben bei der Zentralbank aus Sicherheitsgründen in Bargeld umzuwandeln (womit schon an dieser Stelle Frage 3 beantwortet wäre) und daher die einzige Einlösung, die überhaupt möglich wäre (siehe Frage 1) aus Kostengründen schlicht und einfach unterbleibt.

Für die Beantwortung von Frage 2 heißt das jedenfalls, daß das Entstehen des passiven T2-Eintrages gegenüber der EZB nicht an irgendwelche Kreditwürdigkeitsprüfungen geknüpft ist, weil die BI ja nicht in irgendeiner Weise selbst Kredit aufnimmt, sondern ein von ihr emittiertes Zentralbankgeldvolumen (dessen Entstehung auf Operationen zurückgeht, die bereits vor der fraglichen T2-Transaktion abgeschlossen worden waren) auf die BB überschreibt. Denn die Verbindlichkeit, welche sie vorher gegenüber der „Cinque Stelle“ hatte, welche ihr Guthaben genutzt hat um für ihren Kunden eine Überweisung an einen Empfänger in GER durchzuführen, hat die BI nunmehr gegenüber der EZB, wodurch die EZB von der BI – Zentralbankgeld erhält. Durch Gutschrift zu Gunsten der BB erhält die BB von der EZB ebenfalls – Zentralbankgeld. Und durch Gutschrift zu Gunsten der Bank A&T erhält der Empfänger in GER ebenfalls seine Gutschrift von der Bank A&T – die jedoch im Unterschied zu den anderen Gutschriften kein Zentralbankgeld mehr ist.

Das Entfallen der Kreditwürdigkeitsprüfung hat natürlich seinen Grund darin, daß eine Zentralbank als Quelle allen Zentralbankgeldes nicht wirklich auf Kreditwürdigkeit geprüft werden muß, zumal das von ihr übertragene Zentralbankgeldvolumen aus einer i.d.R. den Bonitätskriterien des ESZB genügenden Kreditgewährung an den Bankensektor entstanden ist. Sobald jedoch die Kreditgewährung der BI an die Banca „Cinque Stelle“ erfolgt ist hat diese die uneingeschränkte Möglichkeit das ihr zur Verfügung stehende Zentralbankgeldvolumen für Überweisungszwecke ins Ausland zu nutzen, ohne daß dabei seitens der BI geprüft wird welche Beweggründe dieser Überweisung zu Grunde liegen. Das einzige was sie tut ist dem Begehren nach Überweisung stattzugeben wobei für die BI der Fall mit der „technischen Übermittlung der Überweisungsdaten“ endgültig abgeschlossen ist. Für die BI besteht die Änderung der Bilanz daraus, daß nicht mehr die Banca „Cinque Stelle“ die Forderung auf Bargeldlieferung innehat, sondern die EZB bzw. eine Stufe weiter die BB. Das ist jedoch eine grundlegende Änderung des Charakters dieser „Verbindlichkeit“, denn solange diese Verbindlichkeit der BI gegenüber der Banca „Cinque Stelle“ bestand existierte immer noch die Wahrscheinlichkeit, daß diese Verbindlichkeit mit einer Lieferung von Bargeld erfüllt werden müßte. Diese Wahrscheinlichkeit schrumpft mit der Entstehung des T2-Eintrages auf quasi Null, weil es so gut wie keinen Fall gibt, daß die EZB die „Draghi-Volte“ ernstnimmt und an die BI herantritt und von ihr die Begleichung der bestehenden T2-„Verbindlichkeiten“ fordert. Der Grund ist natürlich der, daß die EZB sowie die BB dasjenige, was sie aus der T2-Foderung gegenüber der BI erhalten könnten genau dasjenige ist, was sie selbst zur Tilgung ihrer eigenen Verbindlichkeiten in unbeschränkter Höhe selbst emittieren können. Und wenn die BI auf die Idee kommen sollte ihre T2-„Schulden“ mit der Übergabe von Bargeld begleichen zu wollen wäre auf einmal der T2-Eintrag bei der EZB gelöscht, während die Bundesbank einen Zugang an Banknoten realisieren würde, welche sie praktisch nicht gebrauchen kann und aufgrund der Tatsache, daß eine Zentralbank keinen Kassenbestand bilanziert, gegen den eigenen Banknotenumlauf saldieren müßte. Dies hätte zur Folge, daß der von der BB ausgewiesene Banknotenumlauf erheblich zurückgehen würde (das Pendant zur Erhöhung des Banknotenumlaufs in der Bilanz der BI) wodurch praktisch ausgedrückt wird, daß der Beitrag der BB zur Emission von Zentralbankgeld geringer ist als derzeit noch ausgewiesen.

Wenn man so will ist der T2-Eintrag auf der Aktivseite der BB quasi eine Art „Kassenbestand“ in der BB Bilanz, welcher nur dann so erhalten bleibt, wenn er nicht in Bargeld umgewandelt wird. Der Vergleich mit einem Kassenbestand ist u.a. deswegen so originell, weil genau dieser Verwendung findet, wenn ein deutscher Käufer in Italien Waren oder Dienstleistungen bezahlen will. In diesem Fall reduzieren sich die aktiven T2-Einträge bei der BB als würden diese Beträge für die „Bezahlung“ dieser Käufe genutzt. (Natürlich kann der T2-Eintrag auch genutzt werden, wenn italienische Pizzabäcker von Deutschland aus in Palermo ihre Luxusvilla bezahlen…)

Frage 4 ist inzwischen soweit geklärt, daß es keine Restriktionen resp. Kreditwürdigkeitsvorbehalte gibt, die einer T2-Transaktion entgegenstehen, die wie zitiert quasi durch eine einseitige Willenserklärung der BI gegenüber der EZB bzw. der BB ausgelöst wird. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einer Kreditvereinbarung stets um einen Vertrag, bei dem zwei sich deckende Willenserklärungen vorliegen müssen, wobei der Vertragsgegenstand Zentralbankgeld zunächst vom Kreditgeber an den Kreditnehmer übertragen werden muß, da sonst der Kreditgeber nicht zum Gläubiger wird. Bei einer T2-Transaktion verhält es sich jedoch so, daß bereits existierendes Zentralbankgeld von der BI an die EZB bzw. BB übertragen wird, wodurch ja gerade der T2-Eintrag der BB steigt. (Es handelt sich hierbei im Ergebnis bei der BI um einen sog. „Passivtausch“ auch wenn aus formalen Gründen keine Passiva „getauscht“ werden.) Eine normale Geschäftsbank wäre mit einer Gutschrift auf ihrem Zentralbankkonto völlig zufrieden und würde nicht noch darüber nachdenken, ob das „Guthaben“ bei der Zentralbank auch ausreichend „sicher“ ist. In gleicher Weise hat ja die BB den Ausgleich für die von ihr eingegangene Verpflichtung gegenüber der Bank A&T erhalten, weil sie ja durch den aktiven T2-Eintrag quasi einen Zugang an Zentralbankgeld erhalten hat. Man könnte es so pointieren: was für die Banca „Cinque Stelle“ Zentralbankgeld ist, ist auch für die BB Zentralbankgeld – auch wenn letztere nicht wirklich weiß, was sie damit anfangen soll, da es sich hierbei um das berühmte „Eulen nach Athen tragen“ handelt.

Bleibt als Fazit nur noch festzuhalten, daß man dann, wenn man mit aller Gewalt ein Problem aus den T2-Salden machen möchte notwendigerweise sein Gesichtsfeld auf die aktienrechtlichen Bilanzierungsvorschriften einengen muß. In gleicher Weise muß man komplett ignorieren, daß Operationen zwischen Zentralbanken aus logischen Gründen anders beurteilt werden müssen, als Operationen von Zentralbanken mit den ihr angeschlossenen Geschäftsbanken. Vermutlich ist es die Vorstellung, die EZB sei eine Art übergeordnete Bank in Bezug auf die NZBen die zu dem Fehlschluß verleitet, es würde sich bei den T2-Operationen um analoge Vorgänge handeln wie im nationalen Zahlungsverkehr. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn die EZB ist für die NZBen nicht die Clearing- bzw. Settlement-Instanz wie es eine Zentralbank gegenüber den angeschlossenen Geschäftsbanken ist. Im Grunde genommen könnte der RTGS-Zahlungsverkehr auch komplett ohne die EZB abgewickelt werden, was lediglich den vertretbaren Mehraufwand bedeuten würde für jede andere dem EURO angehörende NZB ein eigenes Konto zu führen – soviel Speicherplatz sollte dann doch schon vorhanden sein…

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Griechische Austerität – das deutsche Muster

National Bank of GreeceEs gibt eine merkwürdige Asymmetrie in der Sicht auf das griechische Problem: auf der einen Seite die europäischen Beauftragten für schwäbische Hausfrauen, deren Bestreben darin besteht das Versprechen einzuhalten, daß das Griechenland Desaster „dem Steuerzahler“ (vulgo: den für die Bankenkredite eingesprungenen und nach Maastricht-Kriterien sowieso schon überschuldeten Staaten) nicht zur Last fällt. Auf der anderen Seite steht eine verzweifelte griechische Regierung, die versucht wenigstens einen kleinen Teil ihrer Wahlversprechen einzuhalten und dabei darauf hofft, daß noch irgendwoher das dazu notwendige Kleingeld herkommen möge. Während also die eine Seite alles daransetzt die aus Verzweiflung geborenen Forderungsbestände zu sichern geht es der anderen Seite darum die Einkommen-/ Nachfrageströme zu stabilisieren und das in der Hoffnung, daß sich daraus ein selbsttragender Aufschwung entwickeln würde, der das Austeritätsregime etwas weniger desaströs machen würde. Letzteres ist unschwer als das oft versuchte ‚deficit spending‘ zu identifizieren, welches unter bestimmten Voraussetzungen klappt, unter anderen jedoch nicht. Dies soll hier aber nicht Thema sein.

Man braucht nicht lange, um sich darüber klar zu werden, daß diese einseitige Fokussierung beider Kontrahenden einer defizitären Sicht des grundlegenden Problems geschuldet ist, was auf der Seite der EU noch insofern erklärlich wäre, als diese sich lediglich (wie in anderen Fällen auch) mit Verwaltungsfragen beschäftigen möchte – nicht gerade befriedigend aber was soll man von Verwaltern einer Misere auch schon anderes erwarten?

Schwerer wiegt der Fall auf griechischer Seite, denn dort geht es ums Eingemachte: es geht um nicht mehr oder weniger als das Überleben der griechischen Wirtschaft – und das unabhängig davon, welche lustige Regierungskonstellation dort gerade am werkeln ist. Denn hier wird ein Versagen in ökonomischer Hinsicht zum Desaster und zwar für alle Beteiligten und auch und insbesondere für alle diejenigen, die sich zwangsweise mit den Folgen einer dumpfbackigen Austeritätspolitik herumschlagen müssen.

Dabei ist das zentrale Problem der griechischen Wirtschaft nicht so schwer zu identifizieren: es besteht daraus das Portfolio der griechischen Banken auf ein akzeptables Bonitätsniveau zu bringen. Ein derartiger Ansatz hat zwei verschiedene Komponenten: zum einen müssen die Besicherungen der vergebenen Kredite verbessert werden, zum anderen muß das griechische Rentabilitätsproblem gelöst werden, damit sich daraus eine gesunde Verbreiterung des Bankenportfolios ergibt, welches es den griechischen Banken ermöglicht die noch zu erwartenden Verlustabschreibungen ohne ‚default‘ tragen zu können.

Der erste Aspekt wird üblicherweise damit versucht zu erreichen, daß Forderungen nach einer höheren Eigenkapitalquote gestellt werden. So sinnvoll diese Forderung auch sein mag entbehrt sie jedoch nicht einer rührenden Naivität, denn die Entscheidung über die unternehmerische Eigenkapitalquote pflegt üblicherweise nicht salbungvollen Ansprachen sondern nüchterner Kalkulation zu entsprechen.

Aus durchaus bekannten Gründen wird eine derartige Entscheidung nur dann revidiert, wenn handfeste Gründe für eine Veränderung vorliegen. Dazu gibt es nur einen Ansatzpunkt, nämlich die Veränderung des relativen Preises zwischen Eigen- und Fremdkapital und zwar dadurch, daß die Absetzung von Zinsen als Kosten ersatzlos gestrichen wird. Denn solange wie es möglich ist die Eigenkapitalrendite durch Verschuldung zu hebeln, wird sich eine Verbesserung der Besicherungslage der Banken nicht einstellen. Gerade im Hinblick auf die internationale Verankerung griechischer Unternehmer ist eine Finanzierung über Banken die angenehmste Art sich der eigenen Verantwortung „elegant“ zu entledigen. Eine Veränderung dieser Sachlage würde nicht einmal durch gesetzliche Handlungsvorschriften erreicht, sondern nur dann, wenn der Grund für diese Handlungsweise wegfällt.

Der zweite Aspekt geht demgegenüber an das Grundprinzip des EU-Projekts: es geht darum, den ‚cash drain‘ aus Griechenland hinaus einzudämmen. Das hat zum Teil dahingehend geklappt, als der griechischen Importsucht durch das Regime der Austerität ein heftiger Riegel vorgeschoben wurde. Dabei wurde nur eine Geschichte vergessen, nämlich die ganzen Importe, die in Griechenland unterhalb des offiziellen Radars erfolgen und zwar dergestalt, daß dort beispielsweise immer noch EU-subventionierter Schafskäse gekauft werden kann und die dabei erzielten Gewinne still und klammheimlich hinaustransferiert werden – was ganz nebenbei bewirkt, daß die heimische Produktion mehr oder weniger zurück- oder gleich eingeht. Das häßliche Prinzip dahinter ist, daß Griechenland aufgrund der Zugehörigkeit zum Euroraum zu einem Müllabladeplatz für Agrar-Industrieabfall der „Nordländer“ geworden ist – was allerdings kein griechisches Privileg ist. (Weitere Beispiele findet jeder selbst!)

Aber genau aus diesem ‚cash drain‘ entsteht ein virulentes Zahlungsbilanzproblem, welches gelöst werden muß. Die Blaupause für diese Geschichte liefert ausgerechnet die Strategie der deutschen Regierung im Zuge der Zahlungsbilanzkrise Anfang der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts. Das einschlägige Stichwort dazu lautet: Suspendierung der Importliberalisierung! (Das war überhaupt der Grund dafür, daß Siemens Waschmaschinen seinerzeit überhaupt erfolgreich verkäuflich waren – sonst wäre das Gleiche wie mit der Handysparte passiert!) Dieser eklatante Verstoß gegen sämtliche schöngeistigen Vorstellungen von Freihandel war der entscheidende schnöde Grund dafür, daß Deutschland zu den seitdem unsittlich wachsenden Exportüberschüssen kam und darüber hinaus zu (einer) der stärksten Währungen der Welt gelangte. Die erfolgreiche merkantilistische Politik der Bundesbank, die sich hinter „monetaristischen Lehren“ versuchte zu verstecken, sollte dabei nicht unterschätzt werden. Ihren Auftrag der Sicherung der Währung hat sie mit diesem Konzept in vorbildlicher Weise erfüllt – und das nicht wegen einer albernen pseudoökonomischen Freihandelstheorie – was das angeht ist eher F. List einschlägig! Wenn man das einmal verstanden hat kann man nur noch Mitleid mit der aktuellen Vorgehensweise der griechischen Regierung haben, die lediglich versucht ein Faß zu füllen und darüber vergißt das Loch zu stopfen, welches durch den „gemeinsamen Markt“ aufgerissen wird, wobei man nicht vergessen sollte, daß dieser wesentlich durch EU-subventionierte Produkte geprägt ist – eine Geschichte, die auch außerhalb von Europa, vornehmlich in Afrika – zu einem vielfachen ökonomischen Desaster führt.

So gesehen ist die Strategie des „Löcher stopfens“ ein verständlicher aber falscher Ansatz, der zu allem Überfluß auch noch mit dem Aufrühren von Kriegsschuldenfragen einhergeht. Dabei ist das „deutsche Erbe“ nicht in kaum eintreibbaren Altforderungen zu verorten, sondern in monetär fundierten Maßnahmen, die geeignet sind, zu einer Entwicklung eines Binnenmarktes zu führen, welcher sich aus der Wieder-Etablierung der einheimischen Produktionslinien speisen würde. Sicherlich muß man nicht versuchen eigene Smartphones zu entwickeln, aber die Reetablierung eigener Produktionszweige läßt sich ohne die List´sche Erziehungszoll-Strategie nicht bewerkstelligen. (So gesehen ist auch das chinesische Wirtschaftswunder ein Ergebnis einer angemessenen Protektionspolitik á la F. List – das sagen die aber nicht so laut!)

Eine politische Berechtigung dazu ließe sich einmal aus den desaströsen Folgen der IWF/EU/EZB-Politik ableiten, weil der angerichtete Schlamassel (nun ja, für deutsche Politiker ist diese Katastrophe ein „guter Weg“) dringend geheilt werden muß, zum anderen liefern die Erfahrungen Deutschlands mit der Bewältigung von Zahlungsbilanzkrisen die ideale Blaupause dafür, wie man mit Tendenzen zur externen Verschuldung erfolgreich umgehen kann.

Wenn man so will verkehrt sich der Aufgabenschwerpunkt zwischen Griechenland und der EU: die Aufgabe der EU wäre es sich darum zu kümmern, daß die ‚bail-out‘-Kredite zugunsten der „Nord-Banken“ – die inzwischen zum größten Teil zu latent ausfallgefährdeten Staatsschulden geworden sind – auf jeden Fall bedienbar bleiben, um Forderungsabschreibungen, welche die Staatsschulden in dem Fall auch offiziell weiter steigen lassen würden, zu vermeiden. Das entspricht der alten Regel, daß der Gläubiger den Schuldner solvent zu halten hat, wenn ein Forderungsausfall als nicht tragbar erscheint. (Was sind nämlich Forderungen an einen insolventen Schuldner? Richtig: ein Vermögensverlust bzw. ein Verschuldungszuwachs beim sowieso schon verschuldeten Staats-Gläubiger!) Spiegelbildlich müßte sich Griechenland vorrangig um die Sicherung der internen Bankenforderungen kümmern, um der eigenen Wirtschaft wieder die Chance zu eröffnen profitabel wirtschaften zu können – wobei ein Verstoß gegen die Freihandelsprinzipien des „gemeinsamen Marktes“ eine vergleichsweise vernachlässigbare Sünde darstellen würde. Im Gegensatz zu den vernagelten Markttheoretikern, deren einzige pseudointellektuelle Zuckung aus „Löhne senken“ besteht, gibt es in Deutschland sogar ernstzunehmende Wirtschaftshistoriker, von denen man lernen könnte, daß der Erfolg Deutschlands in keiner Weise ein Ergebnis irgendwelcher segensreichen Folgen von „Freihandel“ war. (Daß man sich unter diesen Auspizien hinstellen kann um lustige Investitionsschutzabkommen á la TTIP etc. als segensreiche Abkommen zur Wirtschaftsförderung zu deklarieren, überschreitet jedes tolerierbare Maß an öffentlicher Selbstverblödung!)

Die Grundprinzipien, wie man eine Ökonomie auf einen erfolgreichen Pfad führt sind im Grunde genommen nicht so schwer zu verstehen, sobald man die Grundregel von Samuelson von den „zwei Augen“ beherzigt. Dabei geht es natürlich nicht um die Anfängernummer von Angebot und Nachfrage, sondern um den geldtheoretisch validen Unterschied von Strömen und Beständen. Solange allerdings geldtheoretische Geisterfahrer, die einen ausschließlich auf ‚flows‘ basierenden Vulgärkeynesianismus für eine erfolgversprechende Politik halten nichts anderes tun, als sich selbst in Szene zu setzen, wird es mit dem griechischen Wirtschaftswunder nichts. Was soll man dazu sagen, außer: wieder eine verpaßte Chance?

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M und Ms

Hotel am DoellnseeIrgendwie meint man ja doch, wenn etwas von einer hochoffiziellen Stelle als richtig und gültig deklariert wird, daß es sich dann um etwas Gesichertes handeln müsse. Das nennt man dann beispielsweise „Gesichertes Wissen“! Ein solches vermutet man dann auch und insbesondere dann, wenn es um die Europäische Zentralbank geht, deren unmittelbares Tätigkeitsfeld ja die Verwaltung der €-Währung in der €-Zone ist, wo man vermuten könnte, daß dort eine zweifelsfreie Definition dessen existiert, womit sie von ihrer Aufgabe her betraut ist: Geld! Deswegen soll es also diesmal um eine Definition gehen: die „Geldmenge“!

Dieser Begriff ist schon deswegen wichtig, weil ja selbsterklärtermaßen ein Großteil der Tätigkeit von Zentralbanken darin besteht die Pegelstände der verschiedenen „Geldmengen“ zu beobachten, um daraufhin sofort bei erkannten Abweichungen zu „makroprudentiellen Maßnahmen“ greifen zu können. Also wird es durchaus erlaubt sein mal einen Blick darauf zu werfen, was das denn ist, was die Aufmerksamkeit von Zentralbankern so fesselt.

Auch wenn Wikipedia in Bezug auf Ökonomie eine vorzügliche Quelle fürchterlicher Fehlleistungen ist, kann man wenigstens davon ausgehen, daß die dortigen Autoren einigermaßen abschreiben können. Daher ein kurzer Ausschnitt der:

Geldmengendefinitionen:

„Für M1 bis M3 definiert die Europäische Zentralbank:

M0/Geldbasis: Banknoten und Münzen, die sich im Umlauf außerhalb des Bankensystems (bei Nicht-Banken) befinden (also ohne Kassenbestände der Geschäftsbanken, aber mit Banknotenumlauf im Ausland) plus dem Zentralbankgeldbestand der Kreditinstitute;

M1: Sichteinlagen der Nichtbanken sowie den gesamten Bargeldumlauf;

M2: M1 plus Einlagen mit vereinbarter Laufzeit bis zu zwei Jahren und Einlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist bis zu drei Monaten;

M3: M2 plus Anteile an Geldmarktfonds, Repoverbindlichkeiten, Geldmarktpapieren und Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren.“

Jetzt darf man sich natürlich wundern, warum diese Geldmengenklassifikationen von „M1 bis M3“ ausgerechnet bei M0 anfangen. Der Passus zu der Geldmenge M0 ist im Gegensatz zu Wikipedia auf der Seite der EZB (zumindest an der von Wikipedia verlinkten Stelle) nicht mehr zu finden (11.6.2014). Zu unterstellen, die Europäische Zentralbank wüßte nicht, was M0 sein könnte, entbehrt natürlich jeder Substanz. Dafür erfährt man, daß M0 eine Geldmenge mit „Sonderstellung“ ist, daß also M0 etwas anderes sein müßte, als die M1-M3 Geldmengen. Schaut man sich also an woraus die Geldmenge M0 besteht, stellt man fest, daß damit Banknoten und Münzen außerhalb des Bankensystems zuzüglich dem „Zentralbankgeldbestand der Kreditinstitute“ bei der Zentralbank gemeint sind. Das ist von der Abgrenzung nicht das, was man unter der Zentralbankgeldmenge verstehen müßte, denn die Bestände an Banknoten (=Zentralbankgeld) bei den Banken gehören laut Definition von M0 NICHT dazu. Das bedeutet salopp gesagt, daß eine Banknote, die im Geldautomat liegt KEIN Geld im Sinne der Definition von M0 ist, während dann, wenn sie aus dem Geldautomaten abgehoben wurde, auf einmal zur Geldmenge M0 (und sogar auch zur Geldmenge M1-M3) gehört. Bevor wir auf den Grund stoßen, warum die bei den Banken befindlichen Banknotenbestände (und Hartgeldbestände) nicht zu irgendeiner Geldmenge gehörten, erst mal ein kurzer Blick auf die M1-M3 Geldaggregate.

Die Differenzierung von M1 bis M3 ist im Grunde genommen davon geprägt, wie die Fristigkeit der Forderungen gegen das Bankensystem gestrickt ist. Im wesentlichen geht es da nur um die Frage der Fristigkeit von Geldforderungen, so daß es vertretbar erscheint, die Wichtigkeit dieser Differenzierung auf andere Gründe zurückzuführen, als darauf, theoretisch valide Begründungen für diese Geldmengendefinitionen zu finden. Dazu darf man sich den Begriff ‚moneyness‘ der EZB mal zu Gemüte führen, der ausdrückt, daß es vergleichsweise willkürlich ist, was denn so als „Geld“ angesehen wird und was „ein bißchen weiter entferntes“ Geld nun sein soll. Das weist darauf hin, daß es anscheinend an einem vernünftigen Kriterium mangelt, um entscheiden zu können, was denn nun „geldnah“ ist und was nicht. (Wie man weiß: bei diffusen Einschätzungsfragen kann man sich bis ins Unendliche um des Kaisers Bart streiten.) Ein Aspekt sollte jedoch nicht ganz unter den Tisch fallen, denn es handelt sich immerhin bei allen Geldmengendefinitionen um nominell fixierte Geldforderungen, bei denen die Frage des Rückzahlungsbetrages bereits bei Vertragsabschluß feststeht.

Sobald man sich nun aber fragt, warum nun ausgerechnet die Bargeldbestände bei Banken aus der „M0-Menge“ ausgeklammert werden, wird ein Blick in die Entwicklungslinie der Ökonomie unvermeidlich. Der Grund dafür ist, daß die herrschende Wirtschaftstheorie von ihrer Grundanlage eine Theorie des Tausches ist, die für die effiziente Abwicklung aller Tauschoperationen ein sog. „Schmiermittel“ braucht, mit dem die Tauschkontrahenden von dem Zwang entbunden werden GENAU DEN Tauschpartner zu finden, der dasjenige Gut anbietet, was der eine selbst braucht. Die Zwischenschaltung des „Geldes“ definiert also die Funktion dieses „Geldes“ als Zwischenstation, die es lediglich ermöglichen soll Ringtauschverhältnisse abzuwickeln, ohne daß es einer direkten Tauschoperation bedarf. Das bedeutet, daß für den ‚mainstream‘ Geld dazu da ist, um Tauschoperationen effizient abzuwickeln, woraus sich erklärt, daß Bargeldbestände und Sichtforderungen einerseits und Forderungen der Banken gegen die Zentralbank andererseits zu der „Tauschgeldmenge“ gehören, die Käufe auf den Gütermärkten bezahlen kann.

Dabei ist weniger interessant, daß die Banknotenbestände und Sichtforderungen der privaten Haushalte zu den „kaufkräftigen“ Geldbeständen gerechnet werden – das ist ohnehin evident, sondern auch die Forderungen der Geschäftsbanken an die Zentralbank. Der Grund wird wohl sein, daß die Zentralbanker genau wissen, daß die Forderungen der Geschäftsbanken gegen die Zentralbank eine wesentliche Rolle bei der Abwicklung von Überweisungen spielen, denn eine Überweisung ist ja nichts anderes als ein „beauftragter Transfer von Zentralbankgeld“ (wenn man so will eine „beauftragte Barzahlung“), die der Kontoinhaber von seiner kontoführenden Bank erwarten kann, soweit er sich in seinem Verfügungsrahmen befindet, der ihm erlaubt von der Bank zu fordern, zu seinen Lasten einen derartigen Transfer an einen von ihm bestimmten Empfänger vorzunehmen. Der Punkt dabei ist der, daß für eine Bank eine Überweisung aus ihrem Haus hinaus mit einem Abfluß von Zentralbankgeld verbunden ist, wobei der Liquiditätsausgleich mit der Empfängerbank üblicherweise durch eine Umbuchung auf dem Zentralbankkonto der beteiligten Banken stattfindet. INSOFERN dienen die Zentralbankgeldforderungen von Banken der Zahlungsabwicklung von privaten Käufen, indem sie ein Substitut für die (teure) direkte Übergabe von Banknoten darstellen.

(Es wird gelegentlich bestritten, daß Banken einen Zentralbankgeldausgleich vornehmen, da sie unterstellterweise sich auftretende Salden jederzeit kreditieren würden oder wahlweise behauptet, daß sich der Überweisungssaldo im Interbankenbereich auf einen vernachlässigbaren Betrag reduziert. Man muß schon alle Augen zudrücken um nicht zu sehen, daß das Liquiditätsmanagement bei Banken eines der wichtigsten Tätigkeitsfelder darstellt, weil bereits ein Tag Illiquidität für Banken ein existenzbedrohendes Ereignis darstellt. Wer meint, Banken würden sich stets und ständig jeden beliebigen Forderungssaldo kreditieren, bastelt sich eher damit eine Scheinwelt zurecht. Aber unabhängig davon werden diese Behauptungen nur deswegen so vehement verfochten, weil sie die Voraussetzung dafür darstellen, behaupten zu können, „daß Banken Geld schöpfen“ würden. Diesen intellektuellen Kurzschluß kann man nur dann rechtfertigen, wenn entweder behauptet wird, daß wie oben immer „angeschrieben“ wird, oder die Behauptung aufgestellt wird, daß sich ja die Interbankensalden „sowieso immer“ ausgleichen. In beiden Fällen zielt das Argument darauf, die Probleme und Fragen, die sich aus der Finanzierung von Salden ergeben, ignorieren zu können. Denn in einer Welt, in der Interbankensalden auch tatsächlich (mit Zentralbankgeld) bezahlt werden müssen, platzt die ganze schöne Theorie von der „Geldschöpfung durch die Banken“ in 1000m Höhe – und zwar mit einem lauten Knall!)

Damit ist schon mal eine erste Teilantwort entstanden: die Bargeldbestände innerhalb der Banken sind deswegen kein Bestandteil der Geldmenge M0, weil sie nicht (mehr – „früher“ wurde der Interbanken-Liquiditätsausgleich auch schon mal per Geldtransporter abgewickelt) der Zahlungsabwicklung privater Käufe dienen und insofern keinen Hinweis darauf bieten, wie hoch das voraussichtliche Konsumvolumen der nächsten (kurzen) Frist sein wird. (Daß nach dem LTRO-Tender dieser Zusammenhang auch nicht mehr verläßlich ist, steht auf einem anderen Blatt.)

Dies enthält jedoch schon den Hinweis darauf, warum die Geldmenge M0 so definiert wird: der Grund ist, daß die dem ‚mainstream‘ zugrundeliegende Theorie des allgemeinen Gleichgewichts lediglich ein Tauschmittel braucht, um die von der Gleichgewichtslage bestimmten zu tauschenden Gütermengen ohne das Erfordernis der ‚double coincidence of wants‘ abzuwickeln. Deswegen ist der Bargeldbestand bei Banken gewissermaßen ‚idle money‘ oder eine „tote Geldquantität“ die nur darauf „wartet“, daß sie ihre segensreichen Wirkungen für die Tauschprozesse der neoklassischen Ökonomie entfalten darf. Damit erklärt sich schon zur Hälfte mit, warum die Geldmengendefinitionen so gestrickt sind, wie sie es sind.

Der Grund für die andere Hälfte ist die Quantitätstheorie, die ja angeblich einen unverrückbaren Zusammenhang zwischen einer „Geldmenge“ und einem „Güterquantum“ herstellen will, wobei dem gesamtwirtschaftlichen Transaktionsvolumen eine „Geldmenge“ gegenüber gestellt wird, die durch den entsprechenden „Faktor Umlaufgeschwindigkeit“ zu einer „Gleichung“ oder sogar „Identität“ werden soll. Mal unabhängig von der Unhaltbarkeit einer derartigen Beziehung gibt es ein häßliches Problem mit der Quantitätstheorie, daß diese nur dann irgendeine Aussagekraft aufweist, wenn der Zusammenhang zwischen dem Transaktionsvolumen und der „Geldnachfrage“ (das war die „Reformulierung“ der Quantitätstheorie durch u.a. M. Friedman) eine stabile Basis hat. Auch wenn der Begriff der „Geldnachfrage“ per se „hochgradig fragwürdig“ ist: für das aktuelle Thema wird dabei klar, daß die ökonometrisch/ statistische Schätzung der Geldnachfrage Parameter braucht, die von ihrer Anlage her erlauben abzuschätzen, wie die Haushalte das gesamtwirtschaftliche „Geldangebot“ zu halten wünschen! Es geht also um die Frage, ob die Haushalte lieber Banknoten, Sichtforderungen oder verschiedenfristige Geldforderungen in ihrem Portfolio halten wollen. Deswegen also sind die Bargeldbestände bei den Banken kein „Geld“, weil dafür keine „Geldnachfrage“ vorhanden ist! Wer meint, daß das ein idiotischer Gedankengang ist liegt richtig, aber Ökonomen denken mehrheitlich noch so. An dieser Stelle wird auch klar, warum ‚mainstream‘-Geldtheoretiker ständig davon reden, die „Geldmenge“ müsse „absorbiert“ oder „gehalten“ werden, denn würde das nicht der Fall sein, könnte sich die „überschüssige“ Geldmenge in Bewegung setzen und entweder die Güterpreise oder aber die Vermögenspreise solange nach oben drücken, bis die „reale Geldmenge“ (ich verzichte an dieser Stelle mal auf jegliche Qualifikation) in den Portfolios der Haushalte wieder der „gewünschten Geldmenge“ in dem Sinne „freiwilliger Geldhaltung“ entspricht.

Der letzte Baustein der Begründung, warum diese Geldmengendefinitionen sich weniger an den Funktionalitäten von Geld orientieren liegt in einem Umstand, der sich aus der Herkunft dieser „Geldnachfragetheorie“ ergibt. In den USA gibt es die methodologisch dumpfbackige Vorstellung, daß aus statistischen Daten mit Hilfe der Ökonometrie die Geheimnisse und sogar „Gesetze“ der Ökonomie „erklärbar“ werden würden. Genau diese Vorstellung liegt der Suche nach der „stabilen Geldnachfragefunktion“ des Monetarismus zu Grunde. Dieser „heilige Gral“ oder für romantischere Naturen diese „blaue Blume“ ist von den Ökonomen vergeblich gesucht worden, weil sich herausgestellt hat, daß die Geldnachfrage im Zeitablauf nicht stabil ist und diese Theorie daher von einer minderen prognostischen Qualität ist. Das Häßliche dabei ist, daß die Quantitätstheorie nach Friedman im Fall einer Instabilität der Geldnachfrage dann nur noch folgendes erklärt: Nichts. (Für Kenner: das Buch von R. Werner „Neue Wirtschaftspolitik“ diskutiert diesen Fragenkomplex in souveräner Weise.)

Das wäre ja noch nicht so schlimm, das eigentliche Desaster daraus besteht darin, daß die Geldmengendefinitionen von M1-M3 und sogar einschließlich M0 auf einmal weniger eine geldtheoretische Grundlage aufweisen. Die Antwort, was sie denn noch darstellen ist so einfach wie simpel: es sind lediglich ökonometrische Konzepte, die (trotz des Reformulierungsversuchs von Friedman, die Geldtheorie in die Theorie des Marktes mit Geld-Nachfrage und Geld-Angebot einzubetten) einer Idee der Tauschwirtschaft folgen – nicht mehr und nicht weniger. Nun mögen ja Zentralbanken durchaus auch ökonometrische Untersuchungen anstellen, was jedoch dabei zum Boomerang wird ist der Umstand, daß sie das auf einer Grundlage tun, deren Fundamente mit dem eigentlichen Gegenstand mit dem Zentralbanken arbeiten – nämlich Zentralbankgeld – nur in sehr entfernter Distanz irgendetwas zu tun haben.

Die Reduktion von Geld auf die Tauschfunktion (etc.) blendet dabei komplett aus, weshalb Geld eine so dominante Entität des Wirtschaftslebens ist, wie es ist. Denn jenseits der Frage der Tauschmittelfunktion spielt Geld eine wesentliche Rolle bei der Einkommensbildung (das war ein Teilbereich des Versuchs von Keynes), was sowohl Haushalte und Unternehmen gleichermaßen betrifft. (Die Vernachlässigung dieser Fragen nach der „Überwindung“ des Keynesianismus ist auch ein Grund für den desolaten Zustand der wissenschaftlichen Volkswirtschaftslehre.) Diese Fragen werden jedoch in der Tauschmitteltheorie ohne die Einbeziehung des Geldes – genauer: ohne die Einbeziehung der Verwendung von Geld vor dem Hintergrund der fundamentalen Unsicherheit hinsichtlich der Geldvermögensbestands- und -ertragssicherheit im Zuge eines Kreditvertrages – behandelt. Dieses Konstitutivum einer Geldwirtschaft (Forderungen/ Verbindlichkeiten) bleibt notwendigerweise ausgeblendet, wenn Zentralbanken ihre Geldmengendefinitionen an einer Theorie ausrichten, die den Problemkreis von Geld, Kredit und Zins auf ein Tauschmittel reduziert, welches auch gelegentlich schon mal „nachgefragt“ wird.

Dann ist man aber auch schon bei der Beantwortung der Frage der Queen, warum die Ökonomen die Finanzkrise nicht vorausgesehen haben. Ganz einfach: was soll man von wissenschaftlichen Institutionen halten, die tatsächlich versuchen aus einer leicht modifizierten Tauschmitteltheorie die Entwicklungen einer Geldwirtschaft prognostizieren zu wollen? Sich selber kann man ja etwas vormachen, aber anderen?

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OMT – das Scheinproblem

Siegel00Es ist ja zu verstehen, wenn die Kläger vor dem BverG eine gewisse Genugtuung empfinden, da die Überweisung an den EuGH ihnen vordergründig Recht gibt. Und in gewisser Weise ist diese Überweisung deswegen gerechtfertigt, weil die gesetzliche Grundlage auch zu derartigen Mißverständnissen Vorschub leistet. Es ist kaum möglich aus den europäischen Verträgen herauszulesen, was nun tatsächlich Geldpolitik und was Finanzpolitik ist. Insofern ist es nur zu berechtigt von dem dafür zuständigen Gericht eine Klärung zu erwarten, was diese Sachfrage angeht.

Der tiefere Grund für diesen Schlamassel ist darin zu suchen, daß die Konzeption des ESZB-Systems nach dem Vorbild der Bundesbank formuliert wurde und dabei etliche Dinge unterschlagen wurden, die auch schon die Realität der Bundesbank geprägt haben. So ist es für die Bundesbank durchaus selbstverstandlich gewesen auch Staatsanleihen zu erwerben, sobald eine Auktion drohte zu höheren Zinssätzen zu tendieren. Das hat seinerzeit auch niemanden aufgeregt und es ist auch niemand auf die unsinnige Idee gekommen diese Aktionen als nicht vereinbar mit dem Mandat der Bundesbank vor Gericht zu zerren.

Immerhin wird mittlerweile klar, daß es den Klägern vor dem BverfG nicht darum geht die tatsächlich vorhandenen Konstruktionsmängel des EURO zu beseitigen, sondern den EURO selbst in seinen Fundamenten zu zerstören. Denn anders kann man die Häme nicht erklären, die in dem Satz liegt: „Das EURO – Abenteuer geht seinem Ende entgegen.“

Einer der größten Fehler bei der Konstruktion des EURO bestand darin der EZB ein ausschließliches Mandat hinsichtlich der Wahrung der Geldwertstabilität aufzuerlegen. Denn dazu ist eine Zentralbank erst in zweiter oder dritter Linie zuständig. Die vordringlichste Aufgabe einer Zentralbank besteht daraus dafür zu sorgen, daß die an sie angeschlossenen Banken zu einem einheitlichen Bonitätsniveau finden, welches es ermöglicht, daß jede Bank mit jeder anderen Bank kreditäre Geschäftsbeziehungen unterhalten kann (und will) und damit der Liquiditätsausgleich zwischen den Banken reibungslos vonstatten gehen kann. Dies scheint der EZB auch bewußt zu sein, denn die Verlautbarungen der EZB hinsichtlich der „europäischen Geldspaltung“ deuten unmittelbar darauf hin. Es weist auf eine sehr einseitige Fixierung der Wissenschaft wie auch der Presse hin, daß das Argument der Stabilität des Geldwertes einen derartig prominenten Stellenwert einnimmt und die wesentlich wichtigeren Sachverhalte dagegen weit in den Hintergrund treten.

Was diese Geschichte angeht muß man sogar Hans-Werner Sinn uneingeschränkt Recht geben wenn er betont, daß bei unterschiedlichen Bonitätsniveaus es zu einer „Ausspreizung“ des Zinsfächers kommen muß. Das ist dahingehend zu interpretieren, daß einer Bank, die ein „schlechtes“ Kreditportfolio aufweist auch höhere Refinanzierungszinsen in Rechnung gestellt werden müssen, damit diese zu einer allgemein akzeptierten Kreditvergabepolitik zurückkehrt. Die dafür verantwortliche Institution ist ihre nationale Zentralbank, die darauf dringen müßte, daß „ihre“ Banken eine vergleichbare Kreditpolitik hinsichtlich der Qualität der Kreditkonditionen betreiben, wie die „besten“ Banken – seien es deutsche, finnische oder die Banken Österreichs oder der Niederlande. (Es geht hier um ‚besser als‘, nicht um ‚uneingeschränkt gut‘!) Dieses Ergebnis einer erfolgreichen Zentralbankpolitik läßt sich jedoch nicht dadurch herstellen, daß per Ordre de Mufti „festgelegt“ wird, daß die Politik der EZB „einheitlich“ zu sein hat. Das hat auch etwas damit zu tun, daß in der Vorstellung der EURO-Konstrukteure das eigentliche Ziel zum Mittel erklärt wurde, indem das Ziel eines einheitlichen Währungsraumes – gleichartige Kreditkonditionen – in die Verfahrensrichtlinien des ESZB-Systems ‚a priori‘ hineingeschrieben wurde. Dieses Wunschdenken wurde dadurch motiviert, daß die Befreiung von dem Zinsdiktat der Bundesbank zur Leitlinie bei der Formulierung der „einheitlichen“ EZB-Politik wurde und damit genau die Probleme hervorgerufen wurden, welche derzeit die mangelhafte Funktionsweise des ESZB -Systems begründen.

Insofern ist auch das OMT -Programm der EZB auch nur eine Ausrede dafür, daß sie wegen der „Einheitlichkeit“ der EZB-Politik sich nicht auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren kann. Denn wenn das erklärte Ziel der EZB-Politik ist, die Zinssätze für Staatsanleihen eng beieinander zu halten ohne daß die dazu notwendigen bonitätsmäßigen Voraussetzungen gegeben wären, gibt es kaum eine andere Möglichkeit als durch Marktintervention die gesetzlich erwartete Gleichheit der Anleihenzinssätze mit der Brechstange herbeizuführen. Im Gegensatz zu den lustigen Konzepten wie der „makroprudentiellen“ Steuerung ist diese Politik die so ziemlich primitivste Art und Weise Zentralbankpolitik zu gestalten. Dafür kann die EZB natürlich nichts, denn ihr bleibt nach Maßgabe der einschlägigen europäischen Verträge auch nichts anderes übrig.

Man kann natürlich versuchen die „Politik der Einheitlichkeit“ bis zu dem Punkt zu führen, wo die erzwungene „Gleichheit“ zu einem erzwungenen Liquiditätsausgleich führen muß, weil eine fühlbare Bonitätsdifferenz sofort zu einem Ausschluß vom Interbankenmarkt führt, was man anhand diverser „Rettungsprogramme“ durchaus live und in Farbe beobachten kann. Es geht aber kein Weg daran vorbei die verschiedenen nationalen Vorstellungen hinsichtlich der zu fordernden Qualität von Kreditkonditionen in einem einheitlichen Währungsraum aneinander anzupassen. Der Primitivansatz „einheitliche Geldpolitik“ funktioniert nicht und wird auch nie funktionieren – es sei denn, man verfährt so wie die FED, die kaum noch etwas anderes tun kann, als konkursreife Schuldverhältnisse bis zum Sankt Nimmerleinstag weiter durchzufinanzieren!

Von daher ist auch das BverfG nicht um seine Aufgabe zu beneiden. Denn der voraussichtliche Spruch gegen das OMT-Programm kann nur gegen die Auswirkungen einer falschen Politik angehen, jedoch nicht die falsche Gesetzgebung der EU-Verträge korrigieren. Dazu müßte die „verantwortliche“ Politik aber wissen, warum es zu diesen desaströsen Ergebnissen aufgrund der aktuellen Regelungen gekommen ist. Von den aktuell herumpfuschenden „Beratern“ wird sie es nie erfahren können.

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42 – die Linkliste

SpecklesHier die Linkliste der verwendeten Blogposts, die im Überblicksartikel „42 – das Große Ganze und so…“ verwendet wurden:

https://soffisticated.wordpress.com/2012/06/20/die-buddelkasten-wirtschaftspolitischer-kommentatoren/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/08/01/unser-okonomischer-mainstream-aufzucht-und-hege/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/03/04/homo-oeconomicus-misverstandnisse-der-erklarbaren/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/06/24/ist-okonomie-ein-system/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/09/28/grundsatze-okonomischer-paradigma/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/05/02/jesse-james-oder-die-abstraktheit-sozialer-verpflichtungsrelationen/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/05/23/geldschleife-nicht-geldkreislauf/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/09/13/paradigmatische-aspekte-von-i-und-s/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/05/03/verirrungen-zwischen-geld/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/07/21/wozu-sind-banken-da/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/04/11/verirrungen-zwischen-giralgeld-und-zentralbankgeld/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/05/05/warum-zentralbanken-zentralbanken-sind/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/08/16/konnen-zentralbanken-das-preisniveau-beeinflussen/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/02/15/logische-typenlehre-iii-uberschus-und-gewinn/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/10/03/paradigmatische-nachdenkliste/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/05/07/zinsen-individual-oder-gemeinschaftskonzept/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/10/19/das-geldsystem-braucht-keinen-wert/

https://soffisticated.wordpress.com/2013/11/04/dynamische-einsichten-zu-geld-und-zins/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/05/07/die-wunder-geldpolitischer-hierarchien/

https://soffisticated.wordpress.com/2012/05/26/stufen-von-geldsystemen-ein-kurzdurchlauf/

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Aus der Not geboren: FDES die Zweite!

Rotes RathausManchmal kann man sich schon wundern, was so alles aus der Not heraus geboren wird. Denn aus einer kleinen Notiz, die bei der „Welt“ erschienen ist, läßt sich herauslesen, daß die französische Regierung plant einen seit 1948 bestehenden Fonds (FDES, so etwas ähnliches wie die KfW) mit Staatsmitteln wieder aufleben zu lassen. Der Zweck dieses Vorhabens ist es die französischen Unternehmen, die bei den Banken offenbar keinen Kredit mehr bekommen, mit Hilfe dieser Einrichtung denjenigen Kredit zukommen zu lassen, der von den „normalen“ Banken verweigert wird.

Nun kann man sich lang und breit darüber unterhalten, daß dies doch (von der Wettbewerbsmafia verbotene) Staatsfinanzierung sei – nur diesmal anders herum. Da das Grummeln darüber aber die Spezialität einschlägig bekannter Gazetten ist, kann hier aus hygienischen Gründen darauf verzichtet werden. Nur soviel zur Erinnerung:

„Als Goldman Sachs in der Krise in eine Geschäftsbank umgewandelt wurde, hat man das Management gefragt, ob es auch ins Bankgeschäft einsteigen und Kredite vergeben möchte. Die Antwort von Bankchef Lloyd Blankfein lautete: „Too risky.“ Das schnelle Geld geht damit nicht.“
http://derstandard.at/1363711444890/Da-muss-irgendwann-eine-Blase-platzen

Dagegen ist ein anderer Aspekt interessant: wenn man sich die Klagen der EZB vor Augen führt, daß der Transmissionsmechanismus gestört ist, läßt sich diese Aktion dahingehend interpretieren, daß die französische Regierung den Versuch unternimmt dieses (Markt-) Versagen der französischen Banken mit der Brechstange zu korrigieren. Angesichts der Klagen über die Ansprüche, welche Banken stellen, wenn es um die Finanzierung von Unternehmen geht, ist eine derartige Idee noch nicht einmal so ganz verkehrt. Denn eine Grundregel der Bankwirtschaft geht dahin, daß die Verluste aus einer notwendig werdenden Abschreibung einer Kreditforderung durch die eingenommenen Zinszahlungen zu kompensieren sind. Dieser noblen Funktion können oder wollen sich die Banken derzeit nicht stellen.

Die Gründe dafür sind zweierlei: zum einen stecken die Banken in einer Bilanzrezession, wo sie vermeiden wollen neue Risiken einzugehen, auf der anderen Seite ist der Markt für Verbriefungen nicht groß genug, um die in den Bankbilanzen schlummernden Risiken effektiv aufzunehmen. Nimmt man noch dazu, daß durch die LTRO Aktionen der EZB die Liquiditätslage der Banken künstlich gestützt werden muß ist es unmittelbar einsichtig, daß die Banken keine besondere Lust haben sich auf vergleichsweise aufwendige Kreditvergaben einzulassen, von denen sie noch nicht einmal einen wesentlichen Konsolidierungsbeitrag hinsichtlich ihrer angeschlagenen Bilanzen erwarten können.

Diese Einsichten in die Motivationslage der (nicht nur) französischen Banken macht den Blick dafür frei, daß sich die Normen des Bankgeschäfts darauf verlagert haben vergleichsweise risikolose Engagements (Provisionen, Gebühren) auf ihre Bücher zu nehmen und alles was Arbeit und „Gottseibeiuns“ Risiko bedeutet, schlichtweg als unrentabel einzustufen. Das liegt im wesentlichen daran, daß den Bankleuten in ihrer „Ausbildung“ immer wieder eingebleut wurde, daß eine Bank die „Gelder“ der „Sparer“ aufnimmt und dann in möglichst wenig risikobehaftete Anlagen transformiert. Aus dieser Perspektive kann man als so verbildeter (um NICHT zu sagen: verblödeter) „Banker“ sogar noch einen moralischen Anspruch aus dieser Verweigerungshaltung ziehen.

Wenn man aber mal die unsinnigen standardökonomischen Sprüche, was das Wesen des Bankgeschäfts ausmacht, mal beiseite läßt (notabene: die Sparer => Investor Vorstellung, die vielleicht für Versicherungen und Sparkassen, aber nicht für Banken Sinn macht), kann man sich mal mit dem Umstand vertraut machen, daß Banken als Quasi-Versicherungsinstitutionen ihre Aufgabe darin haben, die Risiken des Unternehmerdaseins auch tatsächlich zu übernehmen, indem sie allen Kreditnehmern eine Risikoprämie aka Zins berechnen, mit der sie die notwendigerweise entstehenden Fehleinschätzungen kompensieren können.

Und da schließt sich der Kreis zu dem FDES-Fonds: wenn die Banken ihre genuine Aufgabe der Risikoübernahme nicht mehr wahrnehmen wollen, ist es an der Zeit eine alternative Institution zu schaffen, welche genau diese Aufgabe übernimmt. Und insbesondere hat diese alternative Institutionalisierung der Kreditvergabe auch noch mit einem anderen Aspekt des Kreditgeldsystems zu tun, nämlich daß es keinen „Sparer“ braucht, damit eine Bank Kredite vergeben kann: erforderlich ist lediglich der Zugang zu dem Kredit der Zentralbank dann, wenn es zu einer positiven Nettokreditvergabe kommen soll, weil Investitionen stets mit einer Geldausgabe (Kruschwitz) beginnen. Das verweist auf den Umstand, daß eine Steigerung der Wirtschaftsaktivität stets und ständig mit einer Ausweitung der Basisgeldmenge verbunden ist, weil die Liquiditätserfordernisse bei einer Steigerung der wirtschaftlichen Aktivität ebenfalls steigen. Soweit man sich über die Gegebenheiten des Verhältnisses von Banken und Zentralbank im klaren ist wird unmittelbar ersichtlich, daß zusätzliche Wirtschaftsaktivität unmittelbar auch ein zusätzliches Basisgeldvolumen erfordert – nicht zuletzt findet sich dies in der „produktivitätspotentialorientierten Geldmengenregel“ des SVR wieder. Das ist ja auch nicht problematisch, wichtig ist nur, daß nicht mehr eintreibbare „Konsumkredite“ (egal wie toll die Hochglanzprospekte auch einstmals waren) wieder durch die allgemeine Versicherungsprämie „Zins“ aus der Gesamtheit der Kredidtnehmer eintreibbar bleiben.

Und darin besteht auch die Verteidigungslinie des FDES-Fonds! Wenn er seine Kreditkonditionen derart setzt, daß wie oben angemerkt, die erzielten Zinseinnahmen dafür ausreichen, die Kosten der Abschreibung von Krediten zu neutralisieren, gibt es keinen Grund ihm eine mangelnde Wirtschaftlichkeit zu unterstellen. Denn das ist der eigentliche ‚benchmark‘ für eine Bank: neben den eigenen Kosten die Risikoabdeckung der vergebenen Kredite zu übernehmen! Und bei einer Finanzierung durch die Zentralbank sind Dividendenzahlungen an Aktionäre duchaus entbehrlich, wobei diese in der Bankenbranche ohnehin nichts anderes tun, als die Versicherungsprämie „Zins“ in die Höhe zu drücken. Daß die Bankarbeiter auch was verdienen können steht sicherlich außer Frage, ob das allerdings mit Hilfen von prozentualen Anteilen, die sich dann in unsittlichen „Boni“ wiederspiegeln geschehen muß ist deswegen fraglich, weil alle noch so ausgearbeiteten Risikomodelle niemals eine Gewähr dafür bieten, daß die Welt sich auch danach richtet. Man muß es einfach so sehen: im Bankgeschäft weiß niemand, mit welchem Kredit sich der Griff ins Klo einstellt. Sicher ist nur, daß es dazu unvermeidbarerweise immer wieder kommt. Ob man dafür Millionen zahlen muß?

Wenn man also Banken nicht anders dazu bekommt ihre eigentliche Aufgabe wieder zu übernehmen muß man genau das machen: eine Konkurrenz etablieren, die einerseits genau diese Aufgabe übernimmt und an der andererseits die piekfeinen Kugelschreiberschubser nicht mehr vorbeikommen. Vielleicht hat man in Frankreich auch die Schnauze voll davon, sämtliche Appelle, die Banken mögen doch ihrer Aufgabe der Finanzierung der Realwirtschaft wieder nachkommen, im digitalen oder analogen Nirvana verschwinden zu sehen. Zeit wird es.

Die Wettbewerbskrakeeler darf man dann auch ruhig in den Skat drücken!

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EZB und BVG: Romanze mit Hindernissen

BastionWenn Ökonomie auf Jura trifft geht es meistens um Auslegungsfragen, die sich daraus ergeben, daß Wirtschaft sich zwar in einem juristischen Korsett befindet, die ökonomischen Lebenslagen jedoch vielfältiger sind, als es sich die juristischen Regeln gemeinhin vorstellen können. Vorbildlich in dieser Hinsicht ist das BGB, welches ökonomische Sachverhalte in abstrakter Weise regeln konnte, ohne mit wirtschaftlichen Realitäten in Konflikt zu geraten. (Daß die ökonomische Kommentatorenwelt den Unterschied zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft in Zusammenhang mit Geld und Kredit immer noch nicht auf die Reihe bekommt, wird wahrscheinlich daran liegen, daß die Grundkurse „Bürgerliches Recht“ und „Buchhaltung“ den meisten als vernachlässigbare Esoterik-Themen erscheinen.)

Anscheinend ist diese noble Tradition in Verruf gekommen, was sich seit geraumer Zeit in dem Konflikt zwischen der EZB und dem BVG zeigt. Dabei zeichnet das Gesetz über die EZB verantwortlich, weil das eindimensionale Mandat zwar den Konflikt der FED vermeidet,  auch noch für einen hohen Beschäftigungsstand sorgen zu müssen, jedoch keinen mandativen Spielraum für krisenähnliche Aktionen bietet, die es erlauben würden, auf das Phänomen zu reagieren, was hier schon mal unter dem Label „europäische Geldspaltung“ diskutiert wurde. Dieses besteht essentiell daraus, daß es zwar eine einheitliche europäische Geldpolitik geben soll, diese jedoch auf der anderen Seite mit divergierenden Philosophien zu tun hat, was die Frage der Qualität der Behandlung von notleidenden Kreditforderungen zu tun hat. (Konsolidierung vs. Weiterfinanzierung!) Dazu müßte sie eigentlich ein Mandat haben, für unterschiedliche nationale Zentralbanken auch unterschiedliche Zinssätze einzufordern – eine Option, die gerade der ursprünglichen Intention bei der Errichtung der EZB widersprechen würde, schließlich wollte man damit dem „Zinsdiktat der Bundesbank“ entkommen.

Dabei gibt es zwei Szenarien: das eine, welches vermeintlich von 2000 bis 2007 bestand, wo die Refinanzierungsbedingungen EURO-weit einheitlich waren, obwohl es (für Bankiers, nicht für Banker) vergleichsweise bekannt ist, daß ein durch Immobilien oder Infrastruktur induzierter „Wirtschaftsaufschwung“ stets zu folgeschweren Konsequenzen führen kann – und meistens ist das so. Zum anderen ist dann, wenn es wie gegenwärtig um die Bewältigung „leichtfertiger“ Kreditvergabe geht – was mit dem Begriff „Bilanzrezession“ umfassend beschrieben ist – die Handlungsweise der EZB davon geprägt, daß sie dringend Ersatzmaßnahmen dafür erfinden muß, weil sie um die Restriktion „einheitliche Geldpolitik“ herumkommen muß! Dabei ist die vieldiskutierte Maßnahme, die Zinsen in der EURO Zone zu senken, vergleichsweise wirkungslos, weil Konsolidierungsbemühungen sich durch sinkende Zinsen noch nie haben beeindrucken lassen, während auf der anderen Seite die sinkenden Zinsen in keiner Weise – insbesondere bei den „Sparernationen“ – als Segen empfunden werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Kontroverse zwischen der EZB und dem BVG von einer unnachahmlichen Kuriosität geprägt.  Denn aus juristischer Perspektive entscheiden zu wollen, ob die EZB im Rahmen ihres Mandats handelt, ist letztlich keine richterlich zu entscheidende Frage, sondern eine Frage der Gültigkeit sozialer Relationen, die auch unter den Label Kreditvertrag bekannt sind. Nun sollen juristische Normen soziale Fragen regeln, das können sie allerdings nur dann, wenn sie abstrakt genug formuliert wurden, um genügend Flexibilität aufzuweisen, um unterschiedliche Sachverhalte auch entsprechend adressieren zu können. Das ist bei der Gesetzgebung hinsichtlich der EZB nie der Fall gewesen. Wen wundert das, die Handschrift der Bundesbank hinsichtlich der ungeliebten EZB ist ja mehr als deutlich!

Damit wird aber auch das Problem der EZB mit der Verhandlung des BVG hinsichtlich der Bewertung der Staatsanleihenkäufe der EZB in Bezug auf das deutsche Grundgesetz deutlich, denn Art. 88 GG ist eindeutig ausformuliert:

„Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.“

So gesehen müßte die EZB eigentlich für nichts mehr sorgen, denn ihr Ziel der „2%-Stabilität“ ist mit Hilfe merkwürdiger statistischer Verfahren zumindest offiziell eingehalten. Nun kommt ihr aber das Phänomen der „europäischen Geldspaltung“ in die Quere. Denn wenn EURO-weit die Vermögenssicherungsqualität der „Nord“-Banken als höher eingeschätzt wird, als die der „Süd“-Banken, wird automatisch die Finanzierungsfähigkeit der „Süd“-Banken in einer Weise beschränkt, die an sich nur die „normale“ Folge der mangelhaften Kreditqualität der  „Süd“-Banken widerspiegelt, womit(!) das „Konkurrenzfähigkeitsproblem“ der „Süd“-Länder manifestiert wird, was es sonst nicht geben würde – der Kapitalverkehrsfreiheit sei Dank(!?). Sichtbar wird dies bei den TARGET-Salden, die im wesentlichen lediglich die „Verteilung des Zentralbankgeldes“ in der EURO-Zone widerspiegeln, womit angezeigt wird, daß die Einkommen, die in den „Süd“-Ländern während des „Süd“-Booms erzielt worden sind, keine Lust darauf haben, wegen irgendwelcher Bankenpleiten in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Das Zypern-Beispiel ist dabei nur die Bestätigung der schon lange gehegten Befürchtungen, daß Geldvermögen in den „Süd“-Ländern vor einem Zugriff der staatlichen Behörden nicht so wirklich sicher ist.

Richtig witzig wird die Geschichte aber dann, wenn die EZB sich anschickt, die „Verteilung des Zentralbankgeldes“ alias die „TARGET-Salden“ als Begründung dafür heranzuziehen, daß ihre Handlungsweise hinsichtlich der bisher nur angekündigten OMT-Käufe geldtheoretisch geboten ist. Denn obwohl die „Verteilung des Zentralbankgeldes“ lediglich eine Vermögensbestandshalteentscheidung privater Akteure ist, wird damit für die EZB eine geldpolitische Zwangslage erzeugt, die sie aufgrund der eigentlich prizipiell gleichen Geldpolitik für die gesamte EURO-Zone an sich nicht durchhalten kann. Natürlich muß sich die EZB um die Zinsunterschiede im EURO-Raum kümmern, allein durch die eindimensionale juristische Aufgabenstellung hat sie dazu eigentlich kein Mandat.

Was macht sie also? Richtig! Da die in Deutschland vorherrschende Meinung über die TARGET-Salden dahin geht, diese als Forderung an die „Süd“-Länder zu interpretieren, rechtfertigt sie ihre Handlungsweise damit, daß sie ja dafür sorgen würde, daß es den befürchteten Austritt eines EURO-Landes aus der EURO-Zone damit nicht gibt, der ja dem allgemeinen Dafürhalten nach zu einer Abschreibung der TARGET-Salden führen müßte. Das läßt sich leicht aus folgendem herauslesen:

„Entscheidend ist, daß die TARGET2-Salden für ein sehr geringes Risiko stehen. Die TARGET2-Salden sind Buchpositionen, die weder fällig werden noch einer Neubewertung unterliegen. Das Ansteigen der TARGET2-Salden hat daher keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Europäischen Zentralbank und der nationalen Zentralbanken. Eine Neubewertung der TARGET2-Salden wäre allenfalls dann erforderlich, wenn ein Mitgliedstaat aus dem EURO-Währungsraum ausschiede.“ (S. 50 EZB-Gutachten)

Wenn die TARGET-Salden aber Ausdruck der grenzüberschreitenden Verteilung von Zentralbankgeld sind, können sie auch dann kein Risiko darstellen, wenn ein Mitgliedstaat ausscheidet. Daher wird auch die Formulierung „…für ein sehr geringes Risiko stehen…“ und nicht, wie es eigentlich richtig wäre, „…kein  Risiko sind“ verständlich! Das geringe Risiko bezieht sich hier auf das Ausscheiden eines Landes, nicht auf eine etwaige Umbewertung der TARGET-Salden! Denn die müssen nicht umbewertet werden, da ja ein TARGET-Saldo anzeigt, daß eine Zentralbank das fragliche Zentralbankgeld ja tatsächlich erhalten hat, was am besten dadurch erkannt werden kann, daß sie die entsprechenden Verbindlichkeiten gegenüber den anspruchsberechtigten Privaten ja vollumfänglich akzeptiert! Denn z.B. die Bundesbank würde eine Forderung gegen die EZB niemals als Zahlung akzeptieren, wenn die EZB keine Zentralbank wäre. Da muß man sich schon entscheiden: ist die EZB nun eine Zentralbank oder nicht?

Es ist schon lustig: ein Nicht-Problem wird zu einer zentralen Verteidigungslinie der EZB, weil sie sonst nicht weiß, wie sie ihre Aktionen, die niemals durch ihr Mandat gerechtfertigt wären, überhaupt begründen sollte. Warum muß sie so handeln? Weil die „Einheitlichkeit der Geldpolitik“ im EURO-Raum ihr die Einwirkungsmöglichkeiten versagt, die eigentlich angebracht wären – eine differenzierende Zinspolitik, die auf die regionalen Besonderheiten der jeweiligen Länder abgestimmt wäre – diese Möglichkeit ist durch juristische Verklausulierungen gründlich vernichtet worden. Mal sehen, ob diese Bauernschläue vor dem BVG Bestand hat. Wahrscheinlich hat sie! Schließlich sitzen da ja bloß Juristen…

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TARGET-Nachlese

spider cubeWenn man ein bißchen länger darüber nachdenkt, ist die Geschichte mit den TARGET-Salden nicht ganz so schlimm wie sie sich üblicherweise darstellt. Denn zunächst sind sie eigentlich nur Verrechnungsposten zwischen nationalen Zentralbanken, die demselben EURO-Währungsverbund angehören, in dem es 17 nationale Zentralbanken gibt, die alle dasselbe Recht haben EURO zu emittieren. Das eigentliche Problem dieser Salden besteht ja daraus, daß z. B. die Bundesbank für die Geldemission einer anderen Zentralbank einstehen muß als hätte sie es selbst getan. Daß damit die geldpolitische Strategie der Bundesbank unterlaufen wird muß man in Frankfurt nicht lustig finden, man kann aber dort auch nichts dagegen tun!

Was dabei auffällt ist der Umstand, daß es aufgrund der bei z.B. deutschen Banken entstehenden Erhöhung des Basisgeldbestandes nicht zu den viel beschworenen inflationären Entwicklungen kommt, die üblicherweise davon erwartet werden müßten. Das wird von mehr oder weniger informierten Meinungsproduzenten üblicherweise damit begründet, daß sich die „Ökonomie“ in einer „Liquiditätsfalle“ befinden und von daher eine Wirkung auf das Preisniveau ausbleiben würde. Das mag so sein, heißt aber nicht, daß es nicht noch andere Gründe dafür geben könnte. Denn das was bei einer TARGET-Überweisung passiert ist, daß eine Forderung einer „Süd“-Geschäftsbank zu einer Forderung einer „Nord“-Geschäftsbank gegen die jeweilige Zentralbank wird. Was dabei nicht klar ist, ist die Frage, inwieweit diese Transaktion auch zu einer entsprechenden zusätzlichen Emission von Basisgeld führt, von der ja stets angenommen wird, daß sie Preisauftriebstendenzen Nahrung gibt.

Nun gibt es ja den berühmten „Geldmengenmultiplikator“, den es zwar nicht(!) als theoretisches aber dennoch als statistisches Konzept gibt. Dieser besagt, daß das Kreditvolumen einer Ökonomie ein Vielfaches der Basisgeldmenge ist. Letztere besteht aus dem Banknotenumlauf sowie den Forderungen der Geschäftsbanken gegen die zuständige Zentralbank.

Wenn also eine „Süd“-Geschäftsbank eine „Auslandsüberweisung“ vornimmt, reduziert sich automatisch das Volumen des Basisgeldes im sendenden Land, während es sich im Empfängerland dementsprechend erhöht. So weit, so gut!

Nun ist es ja so, daß im Senderland nicht nur Basisgeldmenge insgesamt geschrumpft ist sondern auch das Kreditvolumen und die Geschäftsbanken deswegen einen geringeren Bedarf an Basisgeld haben, so daß, auch wenn der Bestand des Basisgeldes teilweise wieder aufgefüllt werden muß, das ursprüngliche Volumen nicht mehr erreicht wird. Das liegt daran, daß die Wahrscheinlichkeit eines Abflusses von Basisgeld bei den „Süd“-Geschäftsbanken entsprechend geschrumpft ist. Diesen Effekt kann man auf etwa 10% bis 15% einschätzen, was einen endgültigen Nettoverlust an Basisgeld im betreffenden Land bedeutet.

Was passiert demgegenüber in einem Empfängerland wie Deutschland? In Deutschland verzeichnen die Geschäftsbanken einen Zufluß an Basisgeld, der ihr Kreditvolumen unmittelbar erhöhen müßte. (Zumindest dann, wenn man die Theorie der „fraktionellen Geldschöpfung“ ernst nehmen würde – was man nicht muß.) Die Frage ist: was passiert tatsächlich in einem Land, welches einen Nettozustrom von Basisgeld realisiert? Nehmen wir realistischerweise mal an, daß der Bedarf an Basisgeld nicht vorhanden ist, dann besteht auch kaum ein Bedarf an irgendwelchen zusätzlichen Reserven. Der Grund dafür könnte z.B. der sein, daß in Deutschland nach den LTRO-Operationen der EZB die Liquidität der deutschen Banken ohnehin einen Status erreicht hat, der in Bezug auf den Bedarf an Basisgeld als redundant bezeichnet werden kann.

Was wird also passieren? Eben, die deutschen Banken werden nichts anderes tun als das ihnen zugeflossene Basisgeld dahingehend zu verwenden, um frühere z.B. Wertpapierpensionsgeschäfte aufzulösen, was die kühle Folge hat, daß das Basisgeldvolumen um eben diesen Betrag schrumpft! Was ist das Ergebnis? Zum einen schrumpft das Basisgeldvolumen im Senderland aufgrund sinkender Liquiditätserfordernisse, zum anderen sinkt das Basisgeldvolumen im Empfängerland aufgrund des mangelnden Bedarfs an Basisgeld in den Empfängerländern, weil die LTRO Operationen der EZB eine Liquiditätsvorsorge für „Nord“-Länder quasi entbehrlich gemacht haben.

Also was denn nun? Ganz einfach: man kann davon ausgehen, daß die durch Kapitalflucht bedingten TARGET-Salden dazu führen, daß die Basisgeldmenge in EURO-Land insgesamt gesehen SINKT! (Das könnte ein wesentlicher Grund dafür sein, daß sich deutsche Banken noch nie wirklich über die TARGET-Salden beschwert haben. Warum? Weil sie daran verdienen! Eine Liquiditätsrente muß niemand vehement ablehnen!) Inflation? Fehlanzeige!

Lustig, nicht?

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Vom Schlachten heiliger Kühe

sharkMan darf sich durchaus an der Stelle, wo innerhalb der EURO-Zone das erste Mal Beschränkungen des Kapitalverkehrs eingerichtet werden daran erinnern, daß es mal hieß: „Scheitert der EURO, scheitert Europa.“ Wenn es ein Anzeichen des Scheiterns gibt, dann dieses! Man kann sich zwar Gedanken darüber machen, warum diese Entwicklung hinsichtlich der Beschränkungen des Kapitalverkehrs in Bezug auf zyprische Geldvermögen maßgeblich von den deutschen Verhandlungsführern so gepusht wurde. Das ist leider zwecklos! Man darf aber dahingehend durchaus einsehen, daß derartige Verlautbarungen nicht viel mehr sind als hilflose Sprechblasen, deren Nutzwert noch nicht einmal dazu dienen können, die Orientierungslosigkeit der leistungstragenden Entscheidungsfinder zu kaschieren. Das Schlachten einer heiligen Kuh fällt jedoch immer auf die (angeblich) prinzipientreuen Inauguratoren zurück!

Das Problem ist: eine Beschränkung des Kapitalverkehrs bedeutet essentiell, daß eine Forderung gegen eine Bank in Zypern nicht dasselbe bedeutet wie eine Forderung gegen eine Bank des anderen EURO-Gebietes. Salopp gesagt heißt das, daß zyprisches Geld nicht mehr dasselbe Geld ist wie „normales“ Geld. Das wirft postwendend auch die eklige Frage auf, ob damit auch eine zyprische Banknote noch dasselbe ist, wie eine EURO-Note der anderen EURO-Länder. Heißt: kann eine z.B. griechische Bank eine „größere“ Einzahlung von Banknoten der Zentralbank Zyperns annehmen? Das ist deswegen virulent, weil durch einen kleinen Törn übers Mittelmeer eine Verbringung von Banknoten von interessierten Kreisen vergleichsweise leicht zu bewerkstelligen ist. Angesichts dieser Möglichkeit könnte es leicht passieren, daß es in Kürze zu gesetzlichen Beschränkungen des europäischen Bargeldverkehrs kommen könnte, deren Bedeutung es ist, das zyprische Bargeld zu diskriminieren wenn nicht sogar zu kriminalisieren.

Wie es auch in der Presse vielfach kritisiert wird ist inzwischen der Fall eingetreten, daß die Sicherheit von Geldforderungen in Europa bei jeder „Rettungsaktion“ unter Vorbehalt steht und damit eine erhebliche Schramme in die Vermoegenssicherungsqualität von Geldforderungen hinsichtlich von EURO-Guthaben in EURO-Land geritzt wurde.  Es wird spannend sein zu sehen, ob die Rolle des EURO als Weltreservewährung durch diese Geschichte unter Druck gerät oder nicht. Die zukunftsleitende Frage ist dabei, wann es den „Deutschland-Moment“ gibt, an dem die Sicherheit von Geldforderungen auch in Deutschland in Zweifel steht. Es geht ja nicht darum ob er kommt – sondern wann! Warum ist das so? Weil die moralisch verbrämte Selbstbeschränkung in Form der „Schuldenbremse“ sich selbst der Instrumente beraubt, die in derartigen Situationen erforderlich wären. (Der Vorhang für dieses Kino braucht auch nicht mehr so lange.)

Aber ob oder ob nicht: die Frage, ob eine zyprische Banknote unter diesen Bedingungen noch dieselbe Schuldentilgungsfähigkeit bzw. Kontraktfähigkeit hat wie andere Banknoten aus EURO-Land wird die schlauen Entscheidungsträger noch länger beschäftigen, als es ihnen lieb sein kann. Denn obwohl gilt: ‚money is not earmarked’ könnte auf einmal die Tatsache eine Rolle spielen, daß EURO-Banknoten anhand ihrer Registriernummer als zyprische Banknoten identifizierbar sind. Die alte Regel, daß Banknoten aus Ländern, die ihre Währung einer Kapitalbeschränkung unterwerfen, außerhalb des betreffenden Währungsraumes eine ziemlich niedrige Wertschätzung aufweisen und deswegen nicht wirklich als vollgültiges Zahlungsmittel angesehen werden, sollte eigentlich zu denken geben. Die lächerlichen Devisenbestimmungen der DDR waren ja auch nicht gerade dazu nützlich, der „Mark der DDR“ eine anständige Zahlungsfähigkeit außerhalb des eng definierten Zwangsannahmeraumes zu verleihen.

Dabei wäre die Geschichte eigentlich am besten damit aufzulösen, indem den zyprischen Banken jede beliebige Liquidität zur Verfügung gestellt würde, allerdings zu einem erheblich erhöhten Zinssatz, ganz so wie es nach Bagehot zu erfolgen hätte. Das würde natürlich bedeuten, daß damit das heilige Prinzip der EZB durchbrochen würde, stets einen einheitlichen Zinssatz für alle Banken der EURO Zone anzuwenden.

Vielleicht dient diese Krise, welche ein heiliges Prinzip – oder auch Illusion – der EURO-Zone ausgemacht hat nun auch dazu, das falsche Prinzip der Einheitlichkeit des Zinssatzes aufzubrechen. Das wäre die nachträgliche Korrektur der politischen Illusion, Zinssätze per Verordnung festzusetzen und nicht als Marktergebnis interpretieren zu wollen. (Möglicherweise ist diesem Desaster dadurch Vorschub geleistet worden, daß sich Heerscharen von mikroökonomisch indoktrinierten „Ökonomistas“ dem Glauben verschrieben haben, daß Lohnerhöhungen eine verteilungspolitische Relevanz besäßen. Nichts könnte falscher sein, denn was ein Lohn wert ist entscheidet sich nicht in Lohnverhandlungen, sondern auf dem „Markt“, wenn sich aufgrund von lohnbedingten Kostensteigerungen die Preise verändern – also erhöhen. Bei Zinsen gilt zudem noch, daß sie von Bewertungsänderungen d.h. von Bestandsänderungsgrößen abhängig sind. Gesamtwirtschaftliches Denken ist offensichtlich nicht jedermanns Sache und daß man dieses im VWL-Studium lernt gehört auch zu einer gepflegten Legende, deren Auswirkung in vielerlei Hinsicht zu beobachten ist.)

Vielleicht ist das Zypern-Desaster der Schlüssel dazu von der Allmachtsvorstellung europäischer Politiker mal Abstand zu nehmen und einzusehen, daß monetäre Ertragsraten sich immer noch einer politischen Einflußnahme entziehen. Denn wie sich das Verhältnis von Ertrag und Risiko einpendelt ist nicht in das Belieben derjenigen gestellt, die immer wieder davon schwadronieren, daß eine einheitliche Währung auch einen einheitlichen Zinssatz bedingen würde. Das Gegenteil ist der Fall, getreu dem (auch wenn´s schwerfällt: juristischen) Prinzip, daß unterschiedliche Sachverhalte auch unterschiedlich behandelt werden müssen. Eine europaweite Zinsnivellierung gehört jedenfalls nicht zu einer gesunden Geldpolitik! Daß die EZB mit ihren LTRO-Krediten genau dieses Prinzip ausgehebelt hat, macht denn auch ihr besonderes Versagen aus. Denn damit etabliert sie sich als Nicht-Zentralbank, weil damit die Emission von Liquidität in das Belieben von Privatbanken gestellt wurde. Anders gesagt: die europäische Geldspaltung, die sich jetzt sogar in der Etablierung von Kapitalverkehrskontrollen etabliert, ist eine Folge nicht der niedrigen Zinspolitik, sondern der gleichmacherischen Geldpolitik, der sie sich anscheinend verpflichtet fühlt.

Es geht einfach kein Weg daran vorbei: Liquidität muß zwischen den Banken europaweit in einem Auktionsverfahren emittiert werden, wodurch sich die Refinanzierungszwänge der jeweiligen Bieterbanken sofort widerspiegeln und nicht nach der Maßgabe irgendeiner Bedürftigkeit! Das hat seinen Grund darin, daß die Emission von Liquidität keinen demokratischen Prinzipien folgen darf. Die Bundesbank hat das noch gewußt – diese Geldpolitik hat stets funktioniert!

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Schaumgeborene Kuriositäten

Soberano y CortadoDie Geschichte mit der „Bankenrettung“ in Zypern entbehrt nicht einer gewissen Komik, weil das Ansinnen, die Sparer (alias Gläubiger der Banken) an den Kosten dieser Finanztransaktion zu beteiligen an sich genau das bewirken würde, was für eine Sanierung einer Bankbilanz nötig ist: die Verringerung der Verbindlichkeiten, ohne daß sich dabei die Forderungen gleichermaßen vermindern würden. Natürlich wirkt eine derartige Operation lediglich auf die bilanziellen Bestandsgrößen und stellt auch nicht die Rentabilität des Bankgeschäftes wieder her. Insoweit das Bilanzproblem auf außerordentlichen Abschreibungen (wie die Verluste aus dem griechischen Schuldenschnitt) beruht, ist eine derartige Maßnahme durchaus zielführend und darf mit Fug und Recht als erfolgversprechend angesehen werden.

(Was an dieser Stelle an der offiziellen Berichterstattung gelegentlich erstaunt ist der Umstand, daß häufig davon gesprochen wird, daß diese Beträge – quasi als Vermögenssteuer – zur Finanzierung des Staates dienen sollen: in diesem Fall wäre für die Banken jedoch nichts gewonnen, weil sich dadurch lediglich der Gläubiger der in Frage stehenden 5,8 Mrd. € ändern würde, ein Effekt hinsichtlich der Wiederherstellung einer angemessenen Höhe des Eigenkapitals jedoch nicht eintreten würde.)

Auch wenn es weit hergeholt scheint: dasselbe Prinzip wurde bei der Finanzierung der deutschen Einheit angewendet. Denn dabei wurde auch der Tatsache Rechnung getragen, daß die großflächige Zerstörung von Kapital einer Kompensation bedarf, die durch den (angeblich zeitlich begrenzten) Solidaritätszuschlag aufgefangen wurde. Ähnlich ist es auch in Zypern, wo (auch) durch wilde Spekulation ein vorhersehbarer Vermögensschaden entstanden ist, der nun aufgrund der geltenden Insolvenzregeln zu einem Ausgleich gebracht werden muß. Ein derartiger Ausgleich zielt aufgrund simpler Buchhaltungsregeln auf eine Reduktion von Verbindlichkeiten, damit der Saldo des Eigenkapitals sich auf ein tragbares Niveau einstellt. Wesentlich dabei ist, daß der Abschreibungsbedarf dadurch aufgefangen wird, daß Nettovermögensbesitzer auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Auch wenn es schwerfällt einzusehen: das ist die gesündeste Art einer Überschuldungskrise zu bewältigen. Aus diesem kühlen Grunde ist ja auch die Dotcom-Bubble so glimpflich verlaufen, weil dabei die Abschreibungen aufgrund des Aktiencrashs durch Nettovermögensbesitzer getragen werden mußten. Denn es konnte sich keiner beklagen – auch wenn es versucht wurde!

Auch wenn die Phalanx derjenigen, welche die Ungerechtigkeit der Bankenrettung in Zypern beklagen zu einem großen Chor angeschwollen ist, ist die Variante, den Abschreibungsbedarf – auch – auf die „Sparer“ (aka Gläubiger der Banken) abzuladen – in welcher Form auch immer – an sich die einzig richtige Version, um die Folgeprobleme, die sich mit einer bloßen Umschuldung auf den Staatshaushalt einstellen, zu vermeiden.

Was an der ganzen Geschichte nicht verständlich ist: daß ein Zugriff auf Vermögensbestände einen erheblichen Widerstand der Betroffenen hervorruft, darf niemanden wirklich überraschen. Denn die Unausweichlichkeit eines oktroyierten Vermögensverlustes bringt sogar die sanftmütigsten Menschen in Rage. Und das gilt auch dann, wenn selbst bei einem latenten Verständnis für die aktuellen finanzwirtschaftlichen Probleme – was in Zypern sogar schon mal vorausgesetzt werden konnte – die geplanten Maßnahmen dergestalt vorgestellt werden, daß man den Eindruck haben kann, daß es hier zu einem Vermögenseingriff nach (deutscher) Gutsherrenart kommen würde.

Ein verträgliches Arrangement hätte etwa so ausgesehen.

Bei dem relativ hohen Zinsniveau der zyprischen Banken von 4-5% p.a. entspricht der – notwendige – Vermögensverlust in etwa einem Verzicht auf etwa 18 Monate Zinsertrag. Würde man die vorhandenen Vermögen zu einem – sicherlich zwangsweise – zeitlich beschränkten zinslosen Darlehen umwidmen, wäre in einem übersichtlichen Zeitraum der erforderliche Betrag als nicht angefallener Aufwand erwirtschaftet. Dabei wäre es notwendig für diejenigen, die eine frühere Auszahlung benötigen, für den vorzeitig abgerufenen Betrag entsprechende Vorfälligkeitszinsen zu berechnen. Das läßt sich mit einem Taschenrechner erledigen! Diese Konstruktion besitzt den Vorteil, daß eine direkte Belastung des Vermögens von der Entscheidung des Verfügenden abhängt, ob er über sein Guthaben verfügen will oder nicht. Der Umstand, daß das nominelle Vermögen nicht zwangsweise angetastet wird und nur ein indirekter Verzicht auf einen Ertrag zu erleiden ist, der sich nach einer überschaubaren Zeit wieder einstellt, macht eine derartige Regelung zu einer verständlichen und damit konsensfähigen Angelegenheit. Denn einen Ertrag nicht zu erzielen ist etwas anderes, als einen effektiven Verlust zu erleiden.

(Wenn man sich überlegt, wieviele selbsternannte Ökonomen sich mit der Frage menschlichen Verhaltens beschäftigen ist es eine Schande, daß aus dieser Richtung kein gescheiter Vorschlag kommt, dieses Problem zu lösen.)

Wenn man so will wird damit dasjenige simuliert, was die EZB unter dem Stichwort LTRO seit einiger Zeit ohnehin europaweit praktiziert. Denn die LTRO sind im Endeffekt auch nichts anderes als eine Subvention für die europäischen Banken, um deren Ertragslage zu verbessern. Es gibt keinen Grund dafür dies den Banken von Zypern zu verweigern.

Und überhaupt: es ist nicht einsehbar, daß Zypern sich bisher an jeder Rettungsaktion beteiligt und ausgerechnet dann, wenn es selbst Hilfe benötigt mit Sonderbedingungen konfrontiert wird, die woanders nicht einmal angedacht werden. Zynisch gesagt: das Geld von Oligarchen ist zwar gut genug, um die albernen Flausen der EURO-Retter zu finanzieren, aber dann, wenn das betreffende EURO-Mitglied Unterstützung benötigt, werden aufgrund von billigen Ressentiments Strafaktionen gestartet, für die es aufgrund der europäischen Verträge überhaupt keine Grundlage gibt. Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang mal daran erinnern, daß die nationale Zentralbank von Zypern (ja, die gibt es!) im EZB-Rat dasselbe Stimmrecht hat, wie die Bundesbank. Von der dort angelegten formellen Gleichberechtigung (die ich aus geldtheoretischen Gründen übrigends nicht verstehe) ist unter solchen Auspizien nichts zu sehen.

Das Beruhigende an der ganzen Angelegenheit ist der Umstand, daß offensichtlich russische und britische „Sparer“ genauso bekloppt sind wie deutsche, weil alle davon ausgehen, daß irgendeine (zusammengeklaute) „Einlage“ – ja ich weiß, daß es auch noch Menschen gibt, die arbeiten – auch noch satte Zinsen zu tragen hätte. Man kann sich nur wünschen, daß es irgendwann mal dazu kommt, daß eine Einsicht dahingehend einkehrt, daß Geldforderungen stets und ständig der realen Gefahr unterliegen durch Nichteinhaltung der Kreditkonditionen entwertet zu werden. Letzteres ist übrigens der (phänomenologische – nicht materielle) Grund dafür, daß die Erwirtschaftung von Geld durch die Anlage von Geld ein Begehren ist, welches auf eine Unmöglichkeit gerichtet ist.

Aber Menschen brauchen Träume, auch wenn sie logisch nicht möglich sind.

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Irländische Lehren

Deutsche BankManchmal ereignen sich Umwälzungen, deren Tragweite sich nicht auf den ersten Blick erschließen. So oder ähnlich muß es dem wirtschaftspolitischen Beobachter erscheinen, der sich nur noch darüber wundern kann, mit welcher Gleichgültigkeit es hingenommen wird, daß das „heiligste“ Prinzip der europäischen Geldpolitik mit aller Seelenruhe ausgehebelt wird. Denn die irische Umschuldung ist der deutschen Presse kaum Aufmerksamkeit wert. Gerade so wie die EZB es formulierte wird dieses Ereignis „einstimmig zur Kenntnis genommen“. So als wäre nichts in den letzten Jahren hinsichtlich einer Konsolidierung von Staatsschulden passiert. Als ob es keinen Fiskalpakt mit Schuldenbremse gegeben hätte, genauso als würde es kein Verbot der Finanzierung von Staaten geben, welches stets und ständig als heiligstes Prinzip der Zentralbankpolitik gegolten hat. So zumindest die Position einer ökonomischen Orthodoxie, die ihr Credo eigentlich inzwischen nachhaltig mit Füßen getreten sehen müßte. Ein #Aufschrei scheint in diesem Fall nicht zu erfolgen.

Nun gibt es ja auch die andere Version der Behandlung nicht einbringlicher Schulden, die sich aus der Erkenntnis ergibt, daß auch vermeintlich unlösbare Probleme einer Lösung bedürfen. Auf nicht-staatlicher Ebene gibt es ja dafür seit langem die Institution der Insolvenz, ganz gleich ob in ihrer unternehmerischen oder der privaten Ausprägung. Nun ist zwar ein Staat kein privates Wirtschaftssubjekt, doch sind auch auf dieser Ebene Schuldenprobleme dann einer Lösung zuzuführen, wenn es sich erweist, daß die Behandlung eines Schuldproblems durch Maßnahmen, die auf eine Konsolidierung der fraglichen Schuldenstände mittels Austerität abzielen, nicht erzielt werden kann. Dieser Punkt war bei Irland erreicht. Die Lösung, die Irland für sich (witzigerweise) mit der Zustimmung der EZB gefunden hat, ist im Prinzip das Gleiche, was Japan, England und die USA auf eine etwas andere Weise ohnehin schon länger betreiben, nämlich die Finanzierung von Staatsschulden durch die Notenbank. Der Unterschied ist: dies findet erstmalig im EURO-Raum statt, was angesichts der bisherigen Dominanz deutscher Währungspolitik im EURO-Raum durchaus als Novum gesehen werden muß.

Was allerdings das eigentliche Novum ist, ist die Tatsache, daß damit ein Element der Vernunft in die europäische Geldpolitik eingekehrt ist, was der offiziellen Linie der EZB-Geldpolitik diametral widerspricht. Dennoch, es geht nun mal kein Weg daran vorbei: untragbare Staatsschulden können nicht durch eine noch so harte Politik der Austerität aufgefangen werden. Das ist so – sämtlichen mehr oder weniger einschlägigen Wirtschaftsgutachten und auch dem IWF zum Trotz (dieser Trotz ist jedoch erkenntnisgeleitet und nicht aus fundamentaloppositionellen Erwägungen motiviert). Das ist auch schon deswegen so, weil diese Schulden eine Konsequenz privater Fehlspekulation gewesen sind. Für diejenigen, die sich ein bißchen in der ökonomischen Diskussion hinsichtlich des Charakters von Staatsschulden auskennen: die gesamte Theorie der Staatsschulden hat sich nie damit beschäftigt, daß Staatsschulden aus Umschuldung privater Schulden entstehen. Und damit muß man auch nach den Entwicklungen der letzten Jahre nicht anfangen. Denn es gibt keinen Grund dafür, eine Argumentation zu entwickeln, daß private Schulden zu öffentlichen Schulden werden müssen. Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, daß sich irgendwelche Trottel dieser Aufgabe widmen, was auch nur ein Ausdruck davon wäre, daß sich buchstäblich alles – bis hin zu der Ökonomie der Ehe – in irgendwelche scheinheiligen „ökonomischen“ Kriterien pressen ließe.

Die letzte Konsequenz aus der irischen Strategie nicht tragbare Staatsschulden zu behandeln ist darin zu sehen, daß es weder einen nachhaltigen ökonomischen noch einen politischen Erfolg versprechen kann, durch Austeritätsmaßnahmen zu Ergebnissen zu kommen, die eine nachhaltige Reduzierung des untragbaren Schuldenstandes gewährleisten würden. Wenn man so will, ist die irische Lösung eine Variante dessen, was üblicherweise unter dem Label „Schuldenschnitt“ propagiert wird. Denn durch die irische Lösung werden öffentliche Schulden, deren Bedienung politisch nicht tragbar erscheinen, in einen permanent zu prolongierenden Buchungsposten umgewandelt, dessen Existenz niemanden zu bekümmern braucht. Nicht mal die darauf zu zahlenden Zinsen sind einer Erwähnung wert, werden sie doch nach Zahlung an die Zentralbank als Zentralbankgewinn postwendend wieder an den staatlichen Zahler zurücküberwiesen. Was die Inflationsheulsusen angeht: hat sich irgend jemand mal darüber beschwert, daß Staatspapiere stets und ständig bei der Zentralbank zu Geld gemacht werden können? Nein? Dann scheint das „Argument“ auch nicht so wirklich stichhaltig zu sein – der Beweis dafür steht jedenfalls noch aus.

Was man inzwischen von Irland zwangsweise lernen muß ist, daß monetäre Probleme auch einer monetären Lösung bedürfen – und nicht eine vermeintliche „reale“ Lösung á la Austerität das Mittel der ersten Wahl ist, welche immer darauf abzielt vermeintlich „reale Gelder“ – Einkommen – für eine Tilgungsstrategie einzusetzen, die aus logischen Gründen ein monetäres Problem nicht lösen können. Das ist auch eine Einsicht in die Spielregeln von Globalisierung: die Einkommen aus Spekulationen, die Quasi-Renten aus (Bau-)Boomphasen sowie die Gewinne aus Scheinkosten bei öffentlichen – getürkten – Auftragsvergaben sind immer dann, wenn es zu einem ‚showdown’ der Abschreibungen kommt, stets schon auf den Cayman Islands, den Bermudas oder meinetwegen auf den Seychellen. Wozu also noch diejenigen behelligen, die – aus welchen Gründen auch immer – noch im Lande sind? Das Geld ist längst weg!

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4 Tage im Dezember

Mühle01Nun ist ja die Weltgeschichte nicht arm an bedeutungsvollen Daten, ob nun die Iden des März oder ‚the 5th of November‘, aber ob nun die ‚…four-day period in mid-December…‘  (von 2012) dieses Potential hat in die (ökonomische) Geschichtsschreibung einzugehen, muß zwar abgewartet, darf aber in der Zwischenzeit bezweifelt werden. Obwohl: es geht immerhin um nichts Geringeres als einen umgekehrten „Volker-Moment“, der in der Rückschau durchaus als Sieg der US-Notenbank gegen die Inflation gesehen werden muß.

Zur Erinnerung: 1979 wurde P. Volcker zum ‚chairman‘ der FED ernannt und wurde in der Folgezeit durch eine geldpolitische Strategie bekannt, die durch eine strikte Geldmengenverknappung geprägt war. Dies erfolgte vor dem Hintergrund steigender Inflationsraten in den 70er Jahren, deren Höchststände durch das deutliche Überschreiten der 10% Marke geprägt waren. Der Verlauf der ‚disinflation‘ war durch so schöne Dinge wie Rezession, steigende Arbeitslosigkeit und Unternehmenszusammenbrüche, ganz zu schweigen von den Insolvenzen etlicher 3.Welt-Staaten geprägt. Der „Lohn“ dieser Politik wird in den 20 Jahren ‚great moderation‘ gesehen, eine Phase, die mit Globalisierung, niedriger Inflation und steigender „Weltprosperität“ in Verbindung gebracht wird. So weit der Kinderkram!

Nun ist die Diskussion um den „Volcker-Moment“ schon etwas älter und betrifft eher die Diskussion um das sogenannte ‚NGDP-targeting‘, wo als inzwischen nicht mehr neuester Schrei der ökonomischen Hexenküche allen Ernstes vorgeschlagen wird, die Zentralbank möge doch eine Steuerung des nominalen Was-auch-immer-Sozialprodukts vornehmen. Dies deswegen, weil ja das ‚real GDP‘ sich durch monetäre Maßnahmen angeblich nicht verändern ließe, da ja nach Dafürhalten der Theorie der rationalen Erwartungen die Individuen durch Geldmengenveränderungen nicht getäuscht werden können, sie mithin frei von Geldillusion seien. Heiliger Bimbam – dagegen ist ja Bimbes was Reales!

Doch jenseits aller möglichen ökonomischen Phantasiewelten scheint sich inzwischen anzudeuten, daß Zentralbankpolitik zur letzten verbliebenen Politikoption geworden ist, was sich an dem Widerspruch zeigt, einerseits die Unabhängigkeit der Zentralbank aufs Innigste zu beteuern, während auf der anderen Seite die Zentralbanken zunehmend das Geschäft der Konjunkturpolitik zwar nicht de jure, aber immerhin de facto übernehmen, zu der die Politik aufgrund vielfältigster Selbstbindungen immer weniger in der Lage ist. Im Gegensatz zu der damaligen Volcker-Politik der Inflationsdämpfung hat die Geldpolitik heutzutage jedoch die ungleich undankbarere Aufgabe eine ökonomische Verhaltensänderung, und zwar hinsichtlich einer Steigerung der Investitionsneigung hervorzurufen, deren Ergebnis ein möglichst fühlbarer Wirtschaftsaufschwung sein möge.

Dabei werden zwei Dinge entweder übersehen oder als selbstverständlich gegeben betrachtet:

a) Zum einen kann eine Zentralbank, wenn sie expansiv wirken möchte, lediglich ein Angebot machen, um eine Steigerung des „Geldumlaufs“ zu bewirken, im Gegensatz zu einer Restriktionspolitik ist sie dabei jedoch stets auf die Mitwirkung ihrer ‚counterparts‘ angewiesen. Immerhin besitzt eine Strategie der Liquiditätsausweitung aufgrund der unbeschränkten Liquidität der Zentralbank eine vergleichsweise hohe Erfolgswahrscheinlichkeit.

und

b) Zum anderen ist die Vorstellung, daß die Senkung eines möglichst langfristigen Zinses eine wesentliche Voraussetzung für Investitionen sei, aus einer Theorie geboren, welche einmal voraussetzt, daß sich aufgrund von Preissenkungen für ein Wirtschaftsgut eine korrespondierende Steigerung der Nachfrage nach eben diesem Gut (quasi-per-definitionem) einstellt, sowie daß eine Zinssenkung – wenn schon keine hinreichende – so doch wenigstens eine notwendige Bedingung für die (mehr oder weniger marginale) Steigerung der Rentabilität von Investitionen sei. Daß es sich dabei um eine mikroökonomische Betrachtung handelt, die durch die allgemeinen Umsatzerwartungen der Unternehmer in keiner Weise gedeckt sein muß, läßt diesen Aspekt des hochwohlgelobten Transmissionsmechanismus als schwächstes Glied erscheinen.

Das Frappierende an der ganzen Angelegenheit ist jedoch, daß in diesen 4 Tagen, in denen die FED, die BOJ und die BoE zu einem Doppelmandat hinsichtlich des Ziels „Arbeitslosenrate“ eingestimmt wurden, die EZB in keiner Weise – zumindest offiziell – gewillt ist, eine multipolare Zielstellung – Geldwertstabilität plus Arbeitslosenrate, das Revival der „Phillips-Kurve“ – überhaupt auch nur anzudeuten.

Der Knaller ist also: die EZB ist die einzige (wenn man China mal ausnimmt) bedeutende Zentralbank, die immer noch ein monodimensionales Ziel verfolgt, da offenbar der Einfluß der Bundesbank immer noch groß genug ist, um in Europa das Primat der Politik der Strukturveränderungen durchsetzen zu können. Das erinnert an die Situation nach der Wende, als auch nicht klar war, wie sich die BRD hinsichtlich der „Kosten der Vereinigung“ positioniert. Das Ergebnis ist bekannt. Statt zwei Prozent Mehrwertsteuer (Wahlkampf CDU) wurden drei Prozent (Koalitionsbeschluß CDU-SPD) zusätzlich erhoben und damit die Staatsverschuldung auf ein erträgliches Maß begrenzt. Das gleiche Muster kündigt sich auch hier an. Die Schäuble-Nummer beruht auf dem gleichen Spiel – nur eine Nummer größer!

Man mag zwar sagen, daß die Politik der EZB auch nicht den Statuten, wie sie in Maastricht vereinbart wurden, entspricht, aber unter den Blinden ist die EZB genau dann einäugige Königin, wenn sie sich der Versuchung versagt, die Frage der Förderung einer nachhaltigen, industrielastigen Ökonomie mit einer Ausweitung des Liquiditätspotentials beantworten zu wollen. Die viel kolportierte Binsenweisheit, daß mit Zentralbank-Geld(-Politik) keine nachhaltige Konjunkturentwicklung  erzeugt werden kann ist ja insofern richtig, als es immer der Kooperation der Unternehmen (und nicht der Liquidität saugenden „Finanzmärkte“) bedarf, um „anständige“ Resultate hervorzubringen.

Das macht aber die 4-Tage-Geschichte auch so kurzläufig: der Irrglaube der FED etc. besteht darin, mit Hilfe der Zinsbeeinflussung aus der vermeintlichen(!) einzelwirtschaftlichen Steigerung der Rentabilität schlußfolgern zu wollen, daß damit auch eine gesamtwirtschaftliche Rentabilität erzeugt wird – und damit das seit Jahren virulente Krisenphänomen des Kapitalismus adressiert werden kann. Das ist aber nicht der Fall, denn die Erhöhung des Volumens der Zahlungsmittel – was anderes kann eine Zentralbank nicht – macht noch keine Konjunktur aus. (Wer an die Schwalbe und den Sommer denkt, denkt richtig!) Konjunktur ist dann, wenn die Leute kaufen wie blöde – sonst nicht, das hat aber mit Zentralbankpolitik nichts zu tun – Ricardo-Barro-Neutralitätstheorem hin oder her!

Wäre es so, dann würden die Unternehmen auch so reagieren, wie es die anglo-Ökonomie es vorsieht – allein so ist es nicht und wird es auch nicht mehr werden – allen treuherzigen Beteuerungen seitens der Wirtschaftsforschungsinstitute und der versammelten Presse und leider auch der GfK zum Trotz.

Verfluchte Makroökonomie!

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Die Rüstung der Bundesbank

Die Geldtheorie ist immer wieder eine goldige Spielwiese für „was wäre wenn“ Überlegungen, deren Vorteil es ist, niemals in eine ernsthafte Realitätsdimension vorzustoßen zu können. Darum eignet sie sich auch hervorragend dazu, Ängste vor Eventualitäten zu schüren, die nur dann einzutreten pflegen, wenn Juristen versuchen, ökonomische Sachzusammenhänge entscheiden zu wollen. Der letzte Versuch, Juristen dazu zu bringen, ökonomische Sinnfragen zu entscheiden, blieb an der (aus der Sicht der Kläger) Intransigenz bzw. der Professionalität der Verfassungsrichter hängen. Zum Glück!

Das Neueste an Verwirrung liefert die „Was wäre wenn“-Philosophie in Bezug auf die Schadenfolgeabschätzung in Bezug auf den Fall, daß es zu einem Zusammenbruch der EURO-Währung kommen würde. Das erfolgt mit dem Hintergrund, daß das deutsche Selbstverständnis – nachdem es, mehr oder weniger erfolgreich, von jedem völkischen Denken „bereinigt“ wurde – sich in dem Erfolg des Nachkriegs-Wirtschaftswunders wiederfinden konnte. Dabei wurde die Stabilität der D-Mark, welche mit der Zusatzbeschreibung „Härte“ doch eher an Krupp-Stahl denn an erfolgreiche Kooperation erinnert, das abstrakte(!) Paradepferd, welches als Ausweis überlegener Wirtschaftskraft erfolgreich darstellbar war.

Umso mehr trifft es dieses Selbstverständnis, wenn nun der EURO ins Zwielicht gestellt wird, indem Zweifel daran gesät werden, ob sich der Wechsel von D-Mark zu EURO nicht doch zu einem unabsehbaren Desaster auswachsen könnte oder nicht. Leitlinie dieser Hysterie ist die Insinuierung, daß „unser schönes Geld“ bei einem fehlschlagenden Versuch in Sachen EURO lediglich für ein irreales EURUNION-Traumgebilde verbrannt worden wäre, wobei die Verantwortung für dieses Desaster selbstverständlich in einer nicht-deutschen Arbeitsethik gesucht werden müsse. (Dieses Argument ist zur Hälfte richtig, allerdings geldtheoretisch nicht stichhaltig – was es umso problematischer macht, es abzuwehren!)

Was also bereitet der deutschen Seele – made in USA – die größten Unannehmlichkeiten? Richtig: die Sorge um den Erhalt des „schönen Geldes“! Und wer ist der Retter? Wiederum richtig: die Bundesbank!

Das „Was-wäre-wenn“-Szenario findet sich in diesem Fall in der Frage, was passieren würde, wenn es zu einem Zusammenbruch des EURO käme und welche Stellung dann einer Bundesbank zukäme, die ja dann wieder in Deutschland zu der alleinigen Hüterin der Währung reavancieren würde. Dabei soll es an dieser Stelle erstmal nicht um die anscheinend immer noch nicht verstandenen TARGET-Salden gehen, welche ja inzwischen dazu herhalten müssen, jegliche Kritik an der Krisenpolitik der Bundesregierung abzuwehren, weil das Argument, die Krisenpolitik sei deswegen alternativlos, weil sonst mehr als eine halbe Billion EURO (je nach Phantasie auch gerne mehr) als Verlust zu befürchten seien, ohne eine fundierte Kenntnis der tatsächlichen Sachverhalte nur schwer abgewehrt werden kann. Daß die TARGET-Salden natürlich von sachunkundigen Juristen zu einem gesamtwirtschaftlichen Verlust umdefiniert werden können, muß man ja nicht bestreiten – richtig ist jedoch, daß diese Verrechnungssalden unter Zentralbanken eben das sind: nämlich Verrechnungssalden und eben weder Forderungen noch Verbindlichkeiten darstellen. Und damit auch kein Forderungsausfallgegenstand.

Aber nehmen wird mal an, es käme tatsächlich zu einem Forderungsausfall, welcher für die Bundesbank zu einer Bilanzkonstellation führte, wo der Posten „Eigenkapital“ auf der „falschen“ nämlich auf der Aktivseite stünde. Denn das ist zumindest für normal wirtschaftende Unternehmen der Punkt, an dem die Insolvenz qua Überschuldung beantragt werden muß. Denn ein Eigenkapitalsaldo auf der Aktivseite bedeutet, daß das Vermögen nicht mehr die Schulden deckt und somit – wie auch bei dem Kriterium Illiquidität – das Ereignis Überschuldung den Gang zum Insolvenzrichter notwendig macht.

Doch das gilt natürlich nicht für die Bundesbank. Die steht natürlich in alter Nibelungentreue für die Prinzipien der „harten“ D-Mark (die nicht mehr wiederkommen wird) und stellt sich dem Drachen „Forderungsverluste“ gegenüber der untergegangenen EZB heldenhaft entgegen, indem sie trotz des Makels eines negativen Eigenkapitals die Zukunft des deutschen Geldwesens in verantwortungsvoller Weise zu führen imstande wäre und damit eine wiedergewonnene D-Mark-Freiheit mitgestaltete!

Aber nun mal ernsthaft: soweit eine Zentralbank hinsichtlich desjenigen Zentralbankgeldes, welches sie selbst emittieren kann, in Anspruch genommen wird, gibt es kein Vertun: sie ist immer und unbedingt zahlungsfähig. Das liegt an einer kleinen Geschichte im Zentralbankrecht, daß die Geschäfte auf eigene Rechnung von einer Zentralbank mit Zentralbankgeld bezahlt werden könnten. Heißt: Zentralbanken können Gehälter oder sogar Luxusbauten mit selbst emittiertem Geld bezahlen. (Nur das ist das, was mit „inflationsfördernder Geldschöpfung“ bezeichnet wird. Das hat was mit der Frage der Integration von Zentralbankgeld zu tun – ein verwickeltes Problem.) Das heißt, das Zentralbanken laufende Kosten mit einer Bestandsveränderung des Bilanzpostens Zentralbankgeld ausgleichen können und nicht dazu gezwungen sind, entsprechende Einnahmen erzielen zu müssen. Obwohl die Bundesbank in ihrer Geschichte noch nicht zu dieser Zuflucht greifen mußte und jegliche Zahlungsanforderung aus den ihr zufließenden Zinserträgen finanzieren konnte, gibt dieser Aspekt die Antwort auf die Frage, ob eine Zentralbank mit einem negativen Eigenkapital weiterhin eine geldwertstabilisierende Funktion wahrnehmen kann: JA, sie kann es!

Das gilt immer und unbedingt. (Das gilt nicht insoweit eine Zentralbank Zahlungsanforderungen in einer Währung zu erfüllen hat, welche sie selbst nicht emittieren kann.) Es ist daher nicht notwendig, daß die Bundesbank irgendwelche anderen Tricks anwendet, es ist auch nicht nötig, daß „die Bürger ihr Vertrauen in die Zentralbank“ aufrechterhalten. Denn solange eine Zentralbank die Möglichkeit hat den Umlauf an Zentralbankgeld derart zu steuern und sie damit die Kreditkonditionen der Geschäftsbanken, die sich als allererstes auf den Interbankenmarkt auswirken, beeinflussen kann, ist ihrer Gestaltungsmacht keine Grenze gesetzt.

Auf das Vertrauen der Bürger kann sie getrost verzichten!

Denn eine Zentralbank ist nicht deswegen mächtig, weil sie Erträge erwirtschaftet, sondern weil sie das ihr angeschlossene Banksystem dazu veranlassen kann, einen soliden Bonitätsstandard einzuhalten. Das macht sie dadurch, daß sie die Verfügbarkeit von Zentralbankgeld so knapp hält, so daß sich die Geschäftsbanken stets einem Liquiditätsproblem ausgesetzt sehen, was letztere postwendend durch eine solide Geschäftspolitik honorieren müssen.

Das Problem mit den TARGET-Salden ist, daß – richtig betrachtet – das Einflußpotential der Bundesbank bei einem EURO-Zusammenbruch dadurch reduziert würde, daß sie einen Kassenbestand ausweisen müßte, welcher das latente Forderungsvolumen der Geschäftsbanken widerspiegelt. Auf die Verwendung dieser „Schuldpositionen“ hat die Bundesbank keinen Einfluß! (Denn ein positiver TARGET-Saldo bedeutet, daß die Bundesbank eine Geldschöpfungsposition übernimmt, die sie selbst nicht geschaffen hat!) Darauf hat als einziger Ökonom bisher H.-W. Sinn hingewiesen – trotz seiner teilweise abstrusen geldtheoretischen Vorstellungen! Respekt!

Dieser Verpflichtungsanteil ist es, welcher der Bundesbank für einige Zeit die „Herrschaft“ über den deutschen Geldmarkt entziehen würde. Denn der Abbau der TARGET-Salden wird erst dann passieren, wenn die EURDM (so es sie jemals geben würde) zu einer Weltleitwährung wird und damit die Knappheitsdoktrin der Bundesbank wieder zu einer bindenden Restriktion wird. (Für Buchhalter: Kassenbestand gegen Auslandsforderung – simpler Aktivtausch!)

Es ist nicht zu erwarten, daß das der bisherigen Leitwährung gefällt!

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