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Kommt die „Draghi-Volte“ über Oberammergau…

Neuerdings findet auch die Debatte um die TARGET2-Salden wieder Eingang in die Diskussionsforen. Aus der letzten Auseinandersetzung wurde eine „Friedensformel“ gefunden, die in etwa lautet, daß die TARGET2-Salden zwar ein gefährliches Ungleichgewicht darstellen, aber solange wie die EURO-Zone intakt bliebe, seien ja die drohenden Verluste nicht zu befürchten. Erst dann, wenn es zu einem Ausscheiden eines EURO-Mitgliedes käme, müßten die dann entstehenden Verluste auf die übrig bleibenden Zentralbanken und von dort auf die jeweiligen öffentlichen Hände verteilt werden, womit dann der oft kolportierte Tatbestand erfüllt wäre, daß der Steuerzahler dafür zur Kasse gebeten werden müßte.

Eine diesbezügliche Diskussion fand unlängst auch bei BTO statt, wo in den Kommentaren ein guter Vortrag über das Aktivvermögen der Banca d´Italia gehalten wurde der mich dazu motivierte zur Klärung der Angelegenheit einige einfache Fragen aufzuwerfen:

„1. Die Banca Italia weist in ihrer Bilanz eine Passivposition gegenüber der EZB aus. Was ist der Inhalt dieser Passivposition bzw. auf was lautet die korrespondierende Aktivposition? Salopp ausgedrückt: was ist der „Schuldgegenstand“?

2. Hat die Banca Italia im Zuge der Entstehung dieser Passivposition Zentralbankgeld erhalten welches sie verpflichtet wäre zurückzuzahlen? Man erinnere sich daran, daß T2-Salden aus Verfügungen von Nicht-Zentralbanken entstehen, die dazu ein entsprechendes Guthaben bei der Banca Italia besitzen müssen.

3. Ist es sinnvoll die Verbindlichkeiten einer Zentralbank (in ihrer eigenen Währung) zu besichern? Oder anders gefragt: erwartet eine italienische Bank, die bei der Banca Italia einen Kredit aufnimmt, daß die Banca Italia ihre daraus entstehende Verbindlichkeit mit Sicherheiten „unterlegt“?

4. Muß die Bundesbank der Banca Italia einen Kredit geben, damit die Banca Italia gegenüber der Bundesbank in EURO zahlungsfähig ist? Müßte dieser besichert sein?“

Man könnte den Eindruck bekommen, daß – wenn es um ökonomische Überzeugungen geht – es nicht statthaft ist jemanden dazu aufzufordern sachlich ein paar einfache Fragen zu beantworten. Das zeigte sich daran, daß statt auch nur eines entsprechenden Antwortversuchs ein Referat über die Buchungszusammenhänge einer T2-Transaktion präsentiert wurde. Wiewohl dieses auch sachlich richtig war wurde ohne auf die gestellten Fragen einzugehen schon daraus rubriziert, daß die T2-Salden eben doch ein Schuldenproblem darstellen würden.

Beginnen wir mal mit Frage 1:
Ein passiver T2-Eintrag der BI korrespondiert nach der gegenwärtigen Verfahrensweise mit einem aktiven T2-Eintrag bei der EZB, welcher dann ergänzt wird durch sein Gegenstück, nämlich dem passiven T2-Eintrag der EZB mit dem korrespondierenden aktiven T2-Eintrag der BB. Diese Buchungskette ist ja auch nicht kontrovers und die Frage nach dem durch diese verknüpften Aktiv-Passiv-Paare geforderten Schuldgegenstand läßt sich auch recht leicht beantworten: der zu leistende Gegenstand (wenn es dann doch mal zu einem ‚margin call‘ der BB bzw. der EZB – die „Draghi-Volte“ – kommen sollte) ist Zentralbankgeld – allerdings nicht im Sinne einer Forderung gegen eine Zentralbank, sondern das Schuldentilgungsmittel sui generis: Zentralbankgeld in Form von Banknoten. Wie schon vor einiger Zeit angesprochen ist die Übergabe von Bargeld die wichtigste Option einer Zentralbank, wenn sie sich von ihren Verbindlichkeiten befreien will oder muß. Im Grunde genommen würde eine Begleichung eines passiven T2-Eintrages durch die BI an die BB bedeuten, daß das Zentralbankgeld „Forderung gegen die BI“ gegen das Zentralbankgeld „EURO-Banknote“ getauscht würde. Im Ergebnis hätte die BI statt eines passiven T2-Eintrags einen entsprechend höheren Banknotenumlauf in der Bilanz. Spiegelbildlich dazu hätte die BB einen höheren Kassenbestand, den sie aufgrund der Gepflogenheiten jedoch mit ihrem Banknotenumlauf verrechnen würde, so daß der aktive T2-Eintrag sowie der Banknotenumlauf der BB abnehmen würde. (Manche Leute würde bei einer derartigen Umstrukturierung auf die Idee kommen, die BB hätte nun weniger „Schulden“… bzw. weniger „faule“ Forderungen… Und wieder andere würden nach wie vor steif und fest behaupten, daß die BI ja immer noch „Schulden“ hätte…)

Frage 2 läßt sich anhand des Referats recht schön beantworten und die entscheidende Erkenntnis, welche dem Kommentator „Bagehot“ anscheinend entgangen ist, ist hier versteckt:

„Der Kredit entsteht vollautomatisch: Bei Target2 wird mit der technischen Übermittlung der Überweisungsdaten die Transaktion im gleichen Moment auch „rechtlich finalisiert“ (wie mir dies neulich ein Bundesbank-Vorstand erläutert hat). Es muss also kein Sachbearbeiter oder Vorstand eine Genehmigung für den Kredit erteilen.“

Im Grunde genommen steht hier klipp und klar, daß man besser von der Ansicht Abstand nehmen sollte, daß es sich bei den T2-„Überweisungen“ um „normale“ Banküberweisungen handelt, bei denen von der sendenden Bank Zentralbankguthaben abgezogen werden, während diese der empfangenden Bank entsprechend gutgeschrieben werden. Daß es zu diesem Irrtum kommen kann liegt wahrscheinlich daran, daß die an sich überflüssige Einbeziehung der EZB in die Transaktion zwischen der BI und der BB diese Operation so erscheinen läßt, als würde es sich hierbei in gleicher Weise um einen Transfer von Zentralbankgeld handeln wie in dem Überweisungsverkehr zwischen Geschäftsbanken auf nationaler Ebene. Wäre das der Fall müßten die NZBen bei der EZB Zahlungsverkehrskonten führen, deren Verwendbarkeit von der EZB kontrolliert würde mit der Maßgabe, daß die EZB gegebenenfalls eine Transaktion untersagen könnte wenn z.B. die Überschuldung einer NZB drohen würde. (Der zweite Insolvenzgrund – die Illiquidität – kann bei einer Zentralbank in der von ihr emittierten Währung niemals eintreten, es sei denn man ignoriert aktiv, daß eine Zentralbank eine Zentralbank eine Zentralbank ist. Es soll solche Leute geben…)

Offensichtlich genügt aber eine einseitige Erklärung einer NZB wie der BI um eine T2-Transaktion in Gang zu setzen, so daß der deutsche Empfänger des Geldes eine Gutschrift seiner Geschäftsbank erhält, wobei die Geschäftsbank diese Gutschrift erst dann erteilt, wenn sie ihrerseits von der BB eine Gutschrift über den in Frage stehenden Geldbetrag erhalten hat. Die Bundesbank fragt offenbar weder bei der EZB noch bei der Banca d´Italia nach, ob letztere in Höhe des fraglichen Betrages bei der EZB über ein entsprechendes Guthaben verfügt. Möglicherweise wird das daran liegen, daß es in der Bundesbank tatsächlich Leute gibt die wissen, daß eine Forderung gegen eine Zentralbank, die auf das Bargeld lautet, welches diese Zentralbank berechtigt ist zu emittieren, eben – Zentralbankgeld ist.

Nun ist ja vergleichsweise bekannt, daß Geschäftsbanken lieber mit unbarem Zentralbankgeld arbeiten und einiges unternehmen, um von dem lästigen und kostenträchtigen Bargeldverkehr wegzukommen. Der Grund dafür, daß keine Geschäftsbank auf die Idee kommt ihre Forderungen gegen die Zentralbank in Bargeld halten zu wollen ist, daß sie wissen, daß eine Zentralbank alle gegen sie existierenden Forderungen, die auf das Bargeld lauten, welches sie selbst emittieren darf, in unbeschränkter Höhe in Bargeld auszahlen kann. Der Clou an der ganzen Sache hängt an dem kleinen und unschuldigen Wörtchen „unbeschränkt“! Denn unbeschränkt heißt, daß für eine Zentralbank für die bei ihr bestehenden Verbindlichkeiten keine Grenze existiert, die sie nicht mit von ihr selbst emittierter BAR-Liquidität begleichen könnte – in der Wirtschaftsgeschichte gibt es einige Beispiele davon. Das bedeutet jedoch umgekehrt, daß es für Geschäftsbanken keine Veranlassung gibt ihr Guthaben bei der Zentralbank aus Sicherheitsgründen in Bargeld umzuwandeln (womit schon an dieser Stelle Frage 3 beantwortet wäre) und daher die einzige Einlösung, die überhaupt möglich wäre (siehe Frage 1) aus Kostengründen schlicht und einfach unterbleibt.

Für die Beantwortung von Frage 2 heißt das jedenfalls, daß das Entstehen des passiven T2-Eintrages gegenüber der EZB nicht an irgendwelche Kreditwürdigkeitsprüfungen geknüpft ist, weil die BI ja nicht in irgendeiner Weise selbst Kredit aufnimmt, sondern ein von ihr emittiertes Zentralbankgeldvolumen (dessen Entstehung auf Operationen zurückgeht, die bereits vor der fraglichen T2-Transaktion abgeschlossen worden waren) auf die BB überschreibt. Denn die Verbindlichkeit, welche sie vorher gegenüber der „Cinque Stelle“ hatte, welche ihr Guthaben genutzt hat um für ihren Kunden eine Überweisung an einen Empfänger in GER durchzuführen, hat die BI nunmehr gegenüber der EZB, wodurch die EZB von der BI – Zentralbankgeld erhält. Durch Gutschrift zu Gunsten der BB erhält die BB von der EZB ebenfalls – Zentralbankgeld. Und durch Gutschrift zu Gunsten der Bank A&T erhält der Empfänger in GER ebenfalls seine Gutschrift von der Bank A&T – die jedoch im Unterschied zu den anderen Gutschriften kein Zentralbankgeld mehr ist.

Das Entfallen der Kreditwürdigkeitsprüfung hat natürlich seinen Grund darin, daß eine Zentralbank als Quelle allen Zentralbankgeldes nicht wirklich auf Kreditwürdigkeit geprüft werden muß, zumal das von ihr übertragene Zentralbankgeldvolumen aus einer i.d.R. den Bonitätskriterien des ESZB genügenden Kreditgewährung an den Bankensektor entstanden ist. Sobald jedoch die Kreditgewährung der BI an die Banca „Cinque Stelle“ erfolgt ist hat diese die uneingeschränkte Möglichkeit das ihr zur Verfügung stehende Zentralbankgeldvolumen für Überweisungszwecke ins Ausland zu nutzen, ohne daß dabei seitens der BI geprüft wird welche Beweggründe dieser Überweisung zu Grunde liegen. Das einzige was sie tut ist dem Begehren nach Überweisung stattzugeben wobei für die BI der Fall mit der „technischen Übermittlung der Überweisungsdaten“ endgültig abgeschlossen ist. Für die BI besteht die Änderung der Bilanz daraus, daß nicht mehr die Banca „Cinque Stelle“ die Forderung auf Bargeldlieferung innehat, sondern die EZB bzw. eine Stufe weiter die BB. Das ist jedoch eine grundlegende Änderung des Charakters dieser „Verbindlichkeit“, denn solange diese Verbindlichkeit der BI gegenüber der Banca „Cinque Stelle“ bestand existierte immer noch die Wahrscheinlichkeit, daß diese Verbindlichkeit mit einer Lieferung von Bargeld erfüllt werden müßte. Diese Wahrscheinlichkeit schrumpft mit der Entstehung des T2-Eintrages auf quasi Null, weil es so gut wie keinen Fall gibt, daß die EZB die „Draghi-Volte“ ernstnimmt und an die BI herantritt und von ihr die Begleichung der bestehenden T2-„Verbindlichkeiten“ fordert. Der Grund ist natürlich der, daß die EZB sowie die BB dasjenige, was sie aus der T2-Foderung gegenüber der BI erhalten könnten genau dasjenige ist, was sie selbst zur Tilgung ihrer eigenen Verbindlichkeiten in unbeschränkter Höhe selbst emittieren können. Und wenn die BI auf die Idee kommen sollte ihre T2-„Schulden“ mit der Übergabe von Bargeld begleichen zu wollen wäre auf einmal der T2-Eintrag bei der EZB gelöscht, während die Bundesbank einen Zugang an Banknoten realisieren würde, welche sie praktisch nicht gebrauchen kann und aufgrund der Tatsache, daß eine Zentralbank keinen Kassenbestand bilanziert, gegen den eigenen Banknotenumlauf saldieren müßte. Dies hätte zur Folge, daß der von der BB ausgewiesene Banknotenumlauf erheblich zurückgehen würde (das Pendant zur Erhöhung des Banknotenumlaufs in der Bilanz der BI) wodurch praktisch ausgedrückt wird, daß der Beitrag der BB zur Emission von Zentralbankgeld geringer ist als derzeit noch ausgewiesen.

Wenn man so will ist der T2-Eintrag auf der Aktivseite der BB quasi eine Art „Kassenbestand“ in der BB Bilanz, welcher nur dann so erhalten bleibt, wenn er nicht in Bargeld umgewandelt wird. Der Vergleich mit einem Kassenbestand ist u.a. deswegen so originell, weil genau dieser Verwendung findet, wenn ein deutscher Käufer in Italien Waren oder Dienstleistungen bezahlen will. In diesem Fall reduzieren sich die aktiven T2-Einträge bei der BB als würden diese Beträge für die „Bezahlung“ dieser Käufe genutzt. (Natürlich kann der T2-Eintrag auch genutzt werden, wenn italienische Pizzabäcker von Deutschland aus in Palermo ihre Luxusvilla bezahlen…)

Frage 4 ist inzwischen soweit geklärt, daß es keine Restriktionen resp. Kreditwürdigkeitsvorbehalte gibt, die einer T2-Transaktion entgegenstehen, die wie zitiert quasi durch eine einseitige Willenserklärung der BI gegenüber der EZB bzw. der BB ausgelöst wird. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einer Kreditvereinbarung stets um einen Vertrag, bei dem zwei sich deckende Willenserklärungen vorliegen müssen, wobei der Vertragsgegenstand Zentralbankgeld zunächst vom Kreditgeber an den Kreditnehmer übertragen werden muß, da sonst der Kreditgeber nicht zum Gläubiger wird. Bei einer T2-Transaktion verhält es sich jedoch so, daß bereits existierendes Zentralbankgeld von der BI an die EZB bzw. BB übertragen wird, wodurch ja gerade der T2-Eintrag der BB steigt. (Es handelt sich hierbei im Ergebnis bei der BI um einen sog. „Passivtausch“ auch wenn aus formalen Gründen keine Passiva „getauscht“ werden.) Eine normale Geschäftsbank wäre mit einer Gutschrift auf ihrem Zentralbankkonto völlig zufrieden und würde nicht noch darüber nachdenken, ob das „Guthaben“ bei der Zentralbank auch ausreichend „sicher“ ist. In gleicher Weise hat ja die BB den Ausgleich für die von ihr eingegangene Verpflichtung gegenüber der Bank A&T erhalten, weil sie ja durch den aktiven T2-Eintrag quasi einen Zugang an Zentralbankgeld erhalten hat. Man könnte es so pointieren: was für die Banca „Cinque Stelle“ Zentralbankgeld ist, ist auch für die BB Zentralbankgeld – auch wenn letztere nicht wirklich weiß, was sie damit anfangen soll, da es sich hierbei um das berühmte „Eulen nach Athen tragen“ handelt.

Bleibt als Fazit nur noch festzuhalten, daß man dann, wenn man mit aller Gewalt ein Problem aus den T2-Salden machen möchte notwendigerweise sein Gesichtsfeld auf die aktienrechtlichen Bilanzierungsvorschriften einengen muß. In gleicher Weise muß man komplett ignorieren, daß Operationen zwischen Zentralbanken aus logischen Gründen anders beurteilt werden müssen, als Operationen von Zentralbanken mit den ihr angeschlossenen Geschäftsbanken. Vermutlich ist es die Vorstellung, die EZB sei eine Art übergeordnete Bank in Bezug auf die NZBen die zu dem Fehlschluß verleitet, es würde sich bei den T2-Operationen um analoge Vorgänge handeln wie im nationalen Zahlungsverkehr. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn die EZB ist für die NZBen nicht die Clearing- bzw. Settlement-Instanz wie es eine Zentralbank gegenüber den angeschlossenen Geschäftsbanken ist. Im Grunde genommen könnte der RTGS-Zahlungsverkehr auch komplett ohne die EZB abgewickelt werden, was lediglich den vertretbaren Mehraufwand bedeuten würde für jede andere dem EURO angehörende NZB ein eigenes Konto zu führen – soviel Speicherplatz sollte dann doch schon vorhanden sein…

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EZB und BVG: Romanze mit Hindernissen

BastionWenn Ökonomie auf Jura trifft geht es meistens um Auslegungsfragen, die sich daraus ergeben, daß Wirtschaft sich zwar in einem juristischen Korsett befindet, die ökonomischen Lebenslagen jedoch vielfältiger sind, als es sich die juristischen Regeln gemeinhin vorstellen können. Vorbildlich in dieser Hinsicht ist das BGB, welches ökonomische Sachverhalte in abstrakter Weise regeln konnte, ohne mit wirtschaftlichen Realitäten in Konflikt zu geraten. (Daß die ökonomische Kommentatorenwelt den Unterschied zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft in Zusammenhang mit Geld und Kredit immer noch nicht auf die Reihe bekommt, wird wahrscheinlich daran liegen, daß die Grundkurse „Bürgerliches Recht“ und „Buchhaltung“ den meisten als vernachlässigbare Esoterik-Themen erscheinen.)

Anscheinend ist diese noble Tradition in Verruf gekommen, was sich seit geraumer Zeit in dem Konflikt zwischen der EZB und dem BVG zeigt. Dabei zeichnet das Gesetz über die EZB verantwortlich, weil das eindimensionale Mandat zwar den Konflikt der FED vermeidet,  auch noch für einen hohen Beschäftigungsstand sorgen zu müssen, jedoch keinen mandativen Spielraum für krisenähnliche Aktionen bietet, die es erlauben würden, auf das Phänomen zu reagieren, was hier schon mal unter dem Label „europäische Geldspaltung“ diskutiert wurde. Dieses besteht essentiell daraus, daß es zwar eine einheitliche europäische Geldpolitik geben soll, diese jedoch auf der anderen Seite mit divergierenden Philosophien zu tun hat, was die Frage der Qualität der Behandlung von notleidenden Kreditforderungen zu tun hat. (Konsolidierung vs. Weiterfinanzierung!) Dazu müßte sie eigentlich ein Mandat haben, für unterschiedliche nationale Zentralbanken auch unterschiedliche Zinssätze einzufordern – eine Option, die gerade der ursprünglichen Intention bei der Errichtung der EZB widersprechen würde, schließlich wollte man damit dem „Zinsdiktat der Bundesbank“ entkommen.

Dabei gibt es zwei Szenarien: das eine, welches vermeintlich von 2000 bis 2007 bestand, wo die Refinanzierungsbedingungen EURO-weit einheitlich waren, obwohl es (für Bankiers, nicht für Banker) vergleichsweise bekannt ist, daß ein durch Immobilien oder Infrastruktur induzierter „Wirtschaftsaufschwung“ stets zu folgeschweren Konsequenzen führen kann – und meistens ist das so. Zum anderen ist dann, wenn es wie gegenwärtig um die Bewältigung „leichtfertiger“ Kreditvergabe geht – was mit dem Begriff „Bilanzrezession“ umfassend beschrieben ist – die Handlungsweise der EZB davon geprägt, daß sie dringend Ersatzmaßnahmen dafür erfinden muß, weil sie um die Restriktion „einheitliche Geldpolitik“ herumkommen muß! Dabei ist die vieldiskutierte Maßnahme, die Zinsen in der EURO Zone zu senken, vergleichsweise wirkungslos, weil Konsolidierungsbemühungen sich durch sinkende Zinsen noch nie haben beeindrucken lassen, während auf der anderen Seite die sinkenden Zinsen in keiner Weise – insbesondere bei den „Sparernationen“ – als Segen empfunden werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Kontroverse zwischen der EZB und dem BVG von einer unnachahmlichen Kuriosität geprägt.  Denn aus juristischer Perspektive entscheiden zu wollen, ob die EZB im Rahmen ihres Mandats handelt, ist letztlich keine richterlich zu entscheidende Frage, sondern eine Frage der Gültigkeit sozialer Relationen, die auch unter den Label Kreditvertrag bekannt sind. Nun sollen juristische Normen soziale Fragen regeln, das können sie allerdings nur dann, wenn sie abstrakt genug formuliert wurden, um genügend Flexibilität aufzuweisen, um unterschiedliche Sachverhalte auch entsprechend adressieren zu können. Das ist bei der Gesetzgebung hinsichtlich der EZB nie der Fall gewesen. Wen wundert das, die Handschrift der Bundesbank hinsichtlich der ungeliebten EZB ist ja mehr als deutlich!

Damit wird aber auch das Problem der EZB mit der Verhandlung des BVG hinsichtlich der Bewertung der Staatsanleihenkäufe der EZB in Bezug auf das deutsche Grundgesetz deutlich, denn Art. 88 GG ist eindeutig ausformuliert:

„Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.“

So gesehen müßte die EZB eigentlich für nichts mehr sorgen, denn ihr Ziel der „2%-Stabilität“ ist mit Hilfe merkwürdiger statistischer Verfahren zumindest offiziell eingehalten. Nun kommt ihr aber das Phänomen der „europäischen Geldspaltung“ in die Quere. Denn wenn EURO-weit die Vermögenssicherungsqualität der „Nord“-Banken als höher eingeschätzt wird, als die der „Süd“-Banken, wird automatisch die Finanzierungsfähigkeit der „Süd“-Banken in einer Weise beschränkt, die an sich nur die „normale“ Folge der mangelhaften Kreditqualität der  „Süd“-Banken widerspiegelt, womit(!) das „Konkurrenzfähigkeitsproblem“ der „Süd“-Länder manifestiert wird, was es sonst nicht geben würde – der Kapitalverkehrsfreiheit sei Dank(!?). Sichtbar wird dies bei den TARGET-Salden, die im wesentlichen lediglich die „Verteilung des Zentralbankgeldes“ in der EURO-Zone widerspiegeln, womit angezeigt wird, daß die Einkommen, die in den „Süd“-Ländern während des „Süd“-Booms erzielt worden sind, keine Lust darauf haben, wegen irgendwelcher Bankenpleiten in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Das Zypern-Beispiel ist dabei nur die Bestätigung der schon lange gehegten Befürchtungen, daß Geldvermögen in den „Süd“-Ländern vor einem Zugriff der staatlichen Behörden nicht so wirklich sicher ist.

Richtig witzig wird die Geschichte aber dann, wenn die EZB sich anschickt, die „Verteilung des Zentralbankgeldes“ alias die „TARGET-Salden“ als Begründung dafür heranzuziehen, daß ihre Handlungsweise hinsichtlich der bisher nur angekündigten OMT-Käufe geldtheoretisch geboten ist. Denn obwohl die „Verteilung des Zentralbankgeldes“ lediglich eine Vermögensbestandshalteentscheidung privater Akteure ist, wird damit für die EZB eine geldpolitische Zwangslage erzeugt, die sie aufgrund der eigentlich prizipiell gleichen Geldpolitik für die gesamte EURO-Zone an sich nicht durchhalten kann. Natürlich muß sich die EZB um die Zinsunterschiede im EURO-Raum kümmern, allein durch die eindimensionale juristische Aufgabenstellung hat sie dazu eigentlich kein Mandat.

Was macht sie also? Richtig! Da die in Deutschland vorherrschende Meinung über die TARGET-Salden dahin geht, diese als Forderung an die „Süd“-Länder zu interpretieren, rechtfertigt sie ihre Handlungsweise damit, daß sie ja dafür sorgen würde, daß es den befürchteten Austritt eines EURO-Landes aus der EURO-Zone damit nicht gibt, der ja dem allgemeinen Dafürhalten nach zu einer Abschreibung der TARGET-Salden führen müßte. Das läßt sich leicht aus folgendem herauslesen:

„Entscheidend ist, daß die TARGET2-Salden für ein sehr geringes Risiko stehen. Die TARGET2-Salden sind Buchpositionen, die weder fällig werden noch einer Neubewertung unterliegen. Das Ansteigen der TARGET2-Salden hat daher keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Europäischen Zentralbank und der nationalen Zentralbanken. Eine Neubewertung der TARGET2-Salden wäre allenfalls dann erforderlich, wenn ein Mitgliedstaat aus dem EURO-Währungsraum ausschiede.“ (S. 50 EZB-Gutachten)

Wenn die TARGET-Salden aber Ausdruck der grenzüberschreitenden Verteilung von Zentralbankgeld sind, können sie auch dann kein Risiko darstellen, wenn ein Mitgliedstaat ausscheidet. Daher wird auch die Formulierung „…für ein sehr geringes Risiko stehen…“ und nicht, wie es eigentlich richtig wäre, „…kein  Risiko sind“ verständlich! Das geringe Risiko bezieht sich hier auf das Ausscheiden eines Landes, nicht auf eine etwaige Umbewertung der TARGET-Salden! Denn die müssen nicht umbewertet werden, da ja ein TARGET-Saldo anzeigt, daß eine Zentralbank das fragliche Zentralbankgeld ja tatsächlich erhalten hat, was am besten dadurch erkannt werden kann, daß sie die entsprechenden Verbindlichkeiten gegenüber den anspruchsberechtigten Privaten ja vollumfänglich akzeptiert! Denn z.B. die Bundesbank würde eine Forderung gegen die EZB niemals als Zahlung akzeptieren, wenn die EZB keine Zentralbank wäre. Da muß man sich schon entscheiden: ist die EZB nun eine Zentralbank oder nicht?

Es ist schon lustig: ein Nicht-Problem wird zu einer zentralen Verteidigungslinie der EZB, weil sie sonst nicht weiß, wie sie ihre Aktionen, die niemals durch ihr Mandat gerechtfertigt wären, überhaupt begründen sollte. Warum muß sie so handeln? Weil die „Einheitlichkeit der Geldpolitik“ im EURO-Raum ihr die Einwirkungsmöglichkeiten versagt, die eigentlich angebracht wären – eine differenzierende Zinspolitik, die auf die regionalen Besonderheiten der jeweiligen Länder abgestimmt wäre – diese Möglichkeit ist durch juristische Verklausulierungen gründlich vernichtet worden. Mal sehen, ob diese Bauernschläue vor dem BVG Bestand hat. Wahrscheinlich hat sie! Schließlich sitzen da ja bloß Juristen…

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TARGET-Nachlese

spider cubeWenn man ein bißchen länger darüber nachdenkt, ist die Geschichte mit den TARGET-Salden nicht ganz so schlimm wie sie sich üblicherweise darstellt. Denn zunächst sind sie eigentlich nur Verrechnungsposten zwischen nationalen Zentralbanken, die demselben EURO-Währungsverbund angehören, in dem es 17 nationale Zentralbanken gibt, die alle dasselbe Recht haben EURO zu emittieren. Das eigentliche Problem dieser Salden besteht ja daraus, daß z. B. die Bundesbank für die Geldemission einer anderen Zentralbank einstehen muß als hätte sie es selbst getan. Daß damit die geldpolitische Strategie der Bundesbank unterlaufen wird muß man in Frankfurt nicht lustig finden, man kann aber dort auch nichts dagegen tun!

Was dabei auffällt ist der Umstand, daß es aufgrund der bei z.B. deutschen Banken entstehenden Erhöhung des Basisgeldbestandes nicht zu den viel beschworenen inflationären Entwicklungen kommt, die üblicherweise davon erwartet werden müßten. Das wird von mehr oder weniger informierten Meinungsproduzenten üblicherweise damit begründet, daß sich die „Ökonomie“ in einer „Liquiditätsfalle“ befinden und von daher eine Wirkung auf das Preisniveau ausbleiben würde. Das mag so sein, heißt aber nicht, daß es nicht noch andere Gründe dafür geben könnte. Denn das was bei einer TARGET-Überweisung passiert ist, daß eine Forderung einer „Süd“-Geschäftsbank zu einer Forderung einer „Nord“-Geschäftsbank gegen die jeweilige Zentralbank wird. Was dabei nicht klar ist, ist die Frage, inwieweit diese Transaktion auch zu einer entsprechenden zusätzlichen Emission von Basisgeld führt, von der ja stets angenommen wird, daß sie Preisauftriebstendenzen Nahrung gibt.

Nun gibt es ja den berühmten „Geldmengenmultiplikator“, den es zwar nicht(!) als theoretisches aber dennoch als statistisches Konzept gibt. Dieser besagt, daß das Kreditvolumen einer Ökonomie ein Vielfaches der Basisgeldmenge ist. Letztere besteht aus dem Banknotenumlauf sowie den Forderungen der Geschäftsbanken gegen die zuständige Zentralbank.

Wenn also eine „Süd“-Geschäftsbank eine „Auslandsüberweisung“ vornimmt, reduziert sich automatisch das Volumen des Basisgeldes im sendenden Land, während es sich im Empfängerland dementsprechend erhöht. So weit, so gut!

Nun ist es ja so, daß im Senderland nicht nur Basisgeldmenge insgesamt geschrumpft ist sondern auch das Kreditvolumen und die Geschäftsbanken deswegen einen geringeren Bedarf an Basisgeld haben, so daß, auch wenn der Bestand des Basisgeldes teilweise wieder aufgefüllt werden muß, das ursprüngliche Volumen nicht mehr erreicht wird. Das liegt daran, daß die Wahrscheinlichkeit eines Abflusses von Basisgeld bei den „Süd“-Geschäftsbanken entsprechend geschrumpft ist. Diesen Effekt kann man auf etwa 10% bis 15% einschätzen, was einen endgültigen Nettoverlust an Basisgeld im betreffenden Land bedeutet.

Was passiert demgegenüber in einem Empfängerland wie Deutschland? In Deutschland verzeichnen die Geschäftsbanken einen Zufluß an Basisgeld, der ihr Kreditvolumen unmittelbar erhöhen müßte. (Zumindest dann, wenn man die Theorie der „fraktionellen Geldschöpfung“ ernst nehmen würde – was man nicht muß.) Die Frage ist: was passiert tatsächlich in einem Land, welches einen Nettozustrom von Basisgeld realisiert? Nehmen wir realistischerweise mal an, daß der Bedarf an Basisgeld nicht vorhanden ist, dann besteht auch kaum ein Bedarf an irgendwelchen zusätzlichen Reserven. Der Grund dafür könnte z.B. der sein, daß in Deutschland nach den LTRO-Operationen der EZB die Liquidität der deutschen Banken ohnehin einen Status erreicht hat, der in Bezug auf den Bedarf an Basisgeld als redundant bezeichnet werden kann.

Was wird also passieren? Eben, die deutschen Banken werden nichts anderes tun als das ihnen zugeflossene Basisgeld dahingehend zu verwenden, um frühere z.B. Wertpapierpensionsgeschäfte aufzulösen, was die kühle Folge hat, daß das Basisgeldvolumen um eben diesen Betrag schrumpft! Was ist das Ergebnis? Zum einen schrumpft das Basisgeldvolumen im Senderland aufgrund sinkender Liquiditätserfordernisse, zum anderen sinkt das Basisgeldvolumen im Empfängerland aufgrund des mangelnden Bedarfs an Basisgeld in den Empfängerländern, weil die LTRO Operationen der EZB eine Liquiditätsvorsorge für „Nord“-Länder quasi entbehrlich gemacht haben.

Also was denn nun? Ganz einfach: man kann davon ausgehen, daß die durch Kapitalflucht bedingten TARGET-Salden dazu führen, daß die Basisgeldmenge in EURO-Land insgesamt gesehen SINKT! (Das könnte ein wesentlicher Grund dafür sein, daß sich deutsche Banken noch nie wirklich über die TARGET-Salden beschwert haben. Warum? Weil sie daran verdienen! Eine Liquiditätsrente muß niemand vehement ablehnen!) Inflation? Fehlanzeige!

Lustig, nicht?

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Eingeordnet unter Geldtheorie, Wirtschaftspolitik

Die Rüstung der Bundesbank

Die Geldtheorie ist immer wieder eine goldige Spielwiese für „was wäre wenn“ Überlegungen, deren Vorteil es ist, niemals in eine ernsthafte Realitätsdimension vorzustoßen zu können. Darum eignet sie sich auch hervorragend dazu, Ängste vor Eventualitäten zu schüren, die nur dann einzutreten pflegen, wenn Juristen versuchen, ökonomische Sachzusammenhänge entscheiden zu wollen. Der letzte Versuch, Juristen dazu zu bringen, ökonomische Sinnfragen zu entscheiden, blieb an der (aus der Sicht der Kläger) Intransigenz bzw. der Professionalität der Verfassungsrichter hängen. Zum Glück!

Das Neueste an Verwirrung liefert die „Was wäre wenn“-Philosophie in Bezug auf die Schadenfolgeabschätzung in Bezug auf den Fall, daß es zu einem Zusammenbruch der EURO-Währung kommen würde. Das erfolgt mit dem Hintergrund, daß das deutsche Selbstverständnis – nachdem es, mehr oder weniger erfolgreich, von jedem völkischen Denken „bereinigt“ wurde – sich in dem Erfolg des Nachkriegs-Wirtschaftswunders wiederfinden konnte. Dabei wurde die Stabilität der D-Mark, welche mit der Zusatzbeschreibung „Härte“ doch eher an Krupp-Stahl denn an erfolgreiche Kooperation erinnert, das abstrakte(!) Paradepferd, welches als Ausweis überlegener Wirtschaftskraft erfolgreich darstellbar war.

Umso mehr trifft es dieses Selbstverständnis, wenn nun der EURO ins Zwielicht gestellt wird, indem Zweifel daran gesät werden, ob sich der Wechsel von D-Mark zu EURO nicht doch zu einem unabsehbaren Desaster auswachsen könnte oder nicht. Leitlinie dieser Hysterie ist die Insinuierung, daß „unser schönes Geld“ bei einem fehlschlagenden Versuch in Sachen EURO lediglich für ein irreales EURUNION-Traumgebilde verbrannt worden wäre, wobei die Verantwortung für dieses Desaster selbstverständlich in einer nicht-deutschen Arbeitsethik gesucht werden müsse. (Dieses Argument ist zur Hälfte richtig, allerdings geldtheoretisch nicht stichhaltig – was es umso problematischer macht, es abzuwehren!)

Was also bereitet der deutschen Seele – made in USA – die größten Unannehmlichkeiten? Richtig: die Sorge um den Erhalt des „schönen Geldes“! Und wer ist der Retter? Wiederum richtig: die Bundesbank!

Das „Was-wäre-wenn“-Szenario findet sich in diesem Fall in der Frage, was passieren würde, wenn es zu einem Zusammenbruch des EURO käme und welche Stellung dann einer Bundesbank zukäme, die ja dann wieder in Deutschland zu der alleinigen Hüterin der Währung reavancieren würde. Dabei soll es an dieser Stelle erstmal nicht um die anscheinend immer noch nicht verstandenen TARGET-Salden gehen, welche ja inzwischen dazu herhalten müssen, jegliche Kritik an der Krisenpolitik der Bundesregierung abzuwehren, weil das Argument, die Krisenpolitik sei deswegen alternativlos, weil sonst mehr als eine halbe Billion EURO (je nach Phantasie auch gerne mehr) als Verlust zu befürchten seien, ohne eine fundierte Kenntnis der tatsächlichen Sachverhalte nur schwer abgewehrt werden kann. Daß die TARGET-Salden natürlich von sachunkundigen Juristen zu einem gesamtwirtschaftlichen Verlust umdefiniert werden können, muß man ja nicht bestreiten – richtig ist jedoch, daß diese Verrechnungssalden unter Zentralbanken eben das sind: nämlich Verrechnungssalden und eben weder Forderungen noch Verbindlichkeiten darstellen. Und damit auch kein Forderungsausfallgegenstand.

Aber nehmen wird mal an, es käme tatsächlich zu einem Forderungsausfall, welcher für die Bundesbank zu einer Bilanzkonstellation führte, wo der Posten „Eigenkapital“ auf der „falschen“ nämlich auf der Aktivseite stünde. Denn das ist zumindest für normal wirtschaftende Unternehmen der Punkt, an dem die Insolvenz qua Überschuldung beantragt werden muß. Denn ein Eigenkapitalsaldo auf der Aktivseite bedeutet, daß das Vermögen nicht mehr die Schulden deckt und somit – wie auch bei dem Kriterium Illiquidität – das Ereignis Überschuldung den Gang zum Insolvenzrichter notwendig macht.

Doch das gilt natürlich nicht für die Bundesbank. Die steht natürlich in alter Nibelungentreue für die Prinzipien der „harten“ D-Mark (die nicht mehr wiederkommen wird) und stellt sich dem Drachen „Forderungsverluste“ gegenüber der untergegangenen EZB heldenhaft entgegen, indem sie trotz des Makels eines negativen Eigenkapitals die Zukunft des deutschen Geldwesens in verantwortungsvoller Weise zu führen imstande wäre und damit eine wiedergewonnene D-Mark-Freiheit mitgestaltete!

Aber nun mal ernsthaft: soweit eine Zentralbank hinsichtlich desjenigen Zentralbankgeldes, welches sie selbst emittieren kann, in Anspruch genommen wird, gibt es kein Vertun: sie ist immer und unbedingt zahlungsfähig. Das liegt an einer kleinen Geschichte im Zentralbankrecht, daß die Geschäfte auf eigene Rechnung von einer Zentralbank mit Zentralbankgeld bezahlt werden könnten. Heißt: Zentralbanken können Gehälter oder sogar Luxusbauten mit selbst emittiertem Geld bezahlen. (Nur das ist das, was mit „inflationsfördernder Geldschöpfung“ bezeichnet wird. Das hat was mit der Frage der Integration von Zentralbankgeld zu tun – ein verwickeltes Problem.) Das heißt, das Zentralbanken laufende Kosten mit einer Bestandsveränderung des Bilanzpostens Zentralbankgeld ausgleichen können und nicht dazu gezwungen sind, entsprechende Einnahmen erzielen zu müssen. Obwohl die Bundesbank in ihrer Geschichte noch nicht zu dieser Zuflucht greifen mußte und jegliche Zahlungsanforderung aus den ihr zufließenden Zinserträgen finanzieren konnte, gibt dieser Aspekt die Antwort auf die Frage, ob eine Zentralbank mit einem negativen Eigenkapital weiterhin eine geldwertstabilisierende Funktion wahrnehmen kann: JA, sie kann es!

Das gilt immer und unbedingt. (Das gilt nicht insoweit eine Zentralbank Zahlungsanforderungen in einer Währung zu erfüllen hat, welche sie selbst nicht emittieren kann.) Es ist daher nicht notwendig, daß die Bundesbank irgendwelche anderen Tricks anwendet, es ist auch nicht nötig, daß „die Bürger ihr Vertrauen in die Zentralbank“ aufrechterhalten. Denn solange eine Zentralbank die Möglichkeit hat den Umlauf an Zentralbankgeld derart zu steuern und sie damit die Kreditkonditionen der Geschäftsbanken, die sich als allererstes auf den Interbankenmarkt auswirken, beeinflussen kann, ist ihrer Gestaltungsmacht keine Grenze gesetzt.

Auf das Vertrauen der Bürger kann sie getrost verzichten!

Denn eine Zentralbank ist nicht deswegen mächtig, weil sie Erträge erwirtschaftet, sondern weil sie das ihr angeschlossene Banksystem dazu veranlassen kann, einen soliden Bonitätsstandard einzuhalten. Das macht sie dadurch, daß sie die Verfügbarkeit von Zentralbankgeld so knapp hält, so daß sich die Geschäftsbanken stets einem Liquiditätsproblem ausgesetzt sehen, was letztere postwendend durch eine solide Geschäftspolitik honorieren müssen.

Das Problem mit den TARGET-Salden ist, daß – richtig betrachtet – das Einflußpotential der Bundesbank bei einem EURO-Zusammenbruch dadurch reduziert würde, daß sie einen Kassenbestand ausweisen müßte, welcher das latente Forderungsvolumen der Geschäftsbanken widerspiegelt. Auf die Verwendung dieser „Schuldpositionen“ hat die Bundesbank keinen Einfluß! (Denn ein positiver TARGET-Saldo bedeutet, daß die Bundesbank eine Geldschöpfungsposition übernimmt, die sie selbst nicht geschaffen hat!) Darauf hat als einziger Ökonom bisher H.-W. Sinn hingewiesen – trotz seiner teilweise abstrusen geldtheoretischen Vorstellungen! Respekt!

Dieser Verpflichtungsanteil ist es, welcher der Bundesbank für einige Zeit die „Herrschaft“ über den deutschen Geldmarkt entziehen würde. Denn der Abbau der TARGET-Salden wird erst dann passieren, wenn die EURDM (so es sie jemals geben würde) zu einer Weltleitwährung wird und damit die Knappheitsdoktrin der Bundesbank wieder zu einer bindenden Restriktion wird. (Für Buchhalter: Kassenbestand gegen Auslandsforderung – simpler Aktivtausch!)

Es ist nicht zu erwarten, daß das der bisherigen Leitwährung gefällt!

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Europäische Geldspaltung

Unter dem Titel „Europäische Geldspaltung“ ist am 10. August 2012 im österreichischen Standard ein viel zu wenig beachteter Artikel erschienen, der ein Thema behandelt, welches es verdient hat näher beleuchtet zu werden. Es geht dabei um die sogenannte Fragmentierung der Geldmärkte. Darunter kann man verstehen, daß im Gegensatz zur Anfangsphase des EURO, wo dem allgemeinen Dafürhalten nach sich ein Geldstrom in die „Südländer“ ergoß, nunmehr allenfalls Banken desselben Staates sich gegenseitig noch Kredite im Rahmen des allgemeinen Interbankenmarktes einräumen. Ein Interbankenmarkt zeichnet sich ‚grosso modo‘ durch einen mehr oder weniger kurzfristigen Liquiditätsbeistand aus, der darauf beruht, daß die täglichen Salden zwischen Ein- und Ausgängen an Liquidität irgendwie ausgeglichen werden müssen. Siehe: Was ist clearing?

Ein gespaltener Geldmarkt bedeutet damit, daß das eigentlich normale „Vertrauen“ der Banken untereinander nicht existiert, so daß es bei Zahlungssalden nicht zu einer Stundung, sondern zu einem Zahlungsbegehren kommt, welches nur durch die Übertragung von Zentralbankliquidität beglichen werden kann. Das dahinterstehende Problem hängt damit zusammen, daß eine Marktsegmentierung ein Anzeichen dafür ist, daß die Banken der jeweiligen Länder ein unterschiedlich hohes Bonitätsniveau aufweisen, welches offensichtlich nicht mehr durch die Erhöhung des Risikozinses kompensierbar ist. Wäre ein Ausfallrisiko noch kalkulierbar, könnte es im Risikozins eingepreist oder alternativ versichert werden. Dies ist auf dem EURO-Interbankenmarkt offenbar derzeit nicht der Fall.

„In particular for the money markets, the report stated that the cross-border secured and unsecured money market has become increasingly impaired. This is reflected, among other factors, in the pricing of risk in the repo market, which has become more dependent on the geographic origin of both the counterparty and the collateral, in particular when these stem from the same country.“ Quelle ECB

Nun kann man sich fragen, warum es nicht ausreichend sein soll, daß Banken innerhalb eines Landes die entsprechenden Geldbeträge hin- und herschieben und wo der eigentliche Vorteil liegt, wenn Banken auf EURO-Ebene Kreditbeziehungen unterhalten. Schließlich ist ein EURO so gut wie der andere, auch wenn einige besonders Spitzfindige herausgefunden haben wollen, daß Geldscheine mit der Serienkennung „Y“ (Griechenland) möglichst nicht mehr angenommen werden sollten.

Das hängt an zwei Dingen:
– einmal an der Tatsache, daß in einem einheitlichen Währungsraum eine Geldanlageentscheidung nach der Abwägung zwischen Ertrag und Risiko in einer unkalkulierbaren Situation stets dazu neigen wird, den sicheren Hafen zu wählen
während
– auf der anderen Seite die ersten EURO-Jahre die Vorstellung erzeugt haben, daß ein einheitlicher Währungsraum auch zu einheitlichen Zinsen führen müßte.
Ersteres ist unmittelbar einleuchtend, während letzteres zwar das persönliche Gerechtigkeitsempfinden befriedigen mag, jedoch von den Üblichkeiten – ausgerechnet – des Interbankenmarktes in keiner Weise nahegelegt wird.

Punkt a) die Kapitalflucht in den sicheren Hafen ist unmittelbar mit den TARGET-Salden verbunden, wobei die Verkettung der TARGET-Salden mit Leistungstransaktionen nur Verwirrung zu stiften geeignet ist. Zum hinter die Ohren schreiben: Bestandsveränderungen können etwas mit Leistungsvorgängen zu tun haben, müssen aber nicht! (Kapitalflucht ist zahlungsbilanztechnisch gesehen eine Übertragung und hat mit Leistungstransaktionen nichts zu tun.) Dies ist an dieser Stelle jedoch nicht Thema.

Punkt b) scheint im Zusammenhang mit der von der EZB erklärten mangelhaften Transmission der geldpolitischen Impulse eher ein Theorieproblem zu sein, als ein valides geldpolitisches Ziel, geschweige denn eine anzustrebende (gerechte) Gleichgewichtssituation. Das Unverständnis der EZB resultiert denn auch daraus, daß das ominöse ‚law of one price‘ ja eigentlich auf den ach so effizienten Finanzmärkten doch am ehesten durchzusetzen sein müßte. Was stellt man aber fest? Daß die Zinsspreads inzwischen eine Höhe erreicht haben, bei der die Finanzierung des öffentlichen Zinsendienstes sowie die ‚rollover‘-Finanzierung des Staatsschuldenstandes mehr und mehr in die Bedrouille gerät.

Der Clou hängt natürlich an der Frage, inwieweit die „Südbanken“ zur Refinanzierung auf die „Nordbanken“ zurückgreifen können oder nicht. Dieser (derzeit kaum vorhandene) Rückgriff wird erst dann wieder möglich sein, wenn die vorhandenen ‚collaterals‘ wieder als satisfaktionsfähig eingestuft werden. Die im EURO-Interbankenmarkt akzeptfähigen ‚collaterals‘ sind aber eben i.d.R. die Staatspapiere, die derzeit von den „Nordbanken“ hinsichtlich der „Südschuldverschreibungen“ aktuell nicht (kaum) akzeptiert werden. (Deswegen ist ein Wertpapier-RTGS-System derzeit kein vordringliches Vorhaben!)

Was macht also eine EZB, die aufgrund ihrer theoretischen Grundrichtung an das ‚law of one price‘ glauben muß? Richtig, sie wird versuchen darauf hinzuwirken, daß die ‚collaterals‘, welche den Interbankenmarkt wieder in Gang setzen würden, einem Mindeststandard genügen, so daß sie wieder in Inter-EURO-Geldmärkten als akzeptabel, d.h. als beleihbar gelten. (Salopp gesagt könnte dann auch die Bundesbank wieder griechische Papiere von „ihren“ Banken als Refinanzierungspfand akzeptieren – ist zwar derzeit gegenstandslos, jedoch unter solchen Voraussetzungen prinzipiell möglich.) Denn solange die EZB einen Mindestpreis ausruft (und garantieren kann) ist ein Staatswertpapier sowohl innerhalb als auch außerhalb! des EURO-Raumes (mit Haircut) beleihbar. Insofern ist der Hintergrund der gegenwärtigen Debatte darüber, ob die EZB für Staatspapiere ein Mindestkursziel definieren kann weniger eine Angelegenheit von Gerechtigkeitserwägungen, sondern davon, daß die EURO-Geldmärkte wieder zu einem einheitlichen ‚modus operandi‘ zusammenfinden.

Der gewünschte Effekt eines einheitlichen EURO-Geldmarktes wird sich jedoch auf diese Weise kaum herstellen lassen. Allegorisch ausgedrückt versucht die EZB gerade, die nicht mehr kommunizierenden Gefäße (Geldmärkte) mit einem ‚bypass‘ künstlich zu verbinden, um der Legende Nahrung zu geben, in EURO-Land gäbe es tatsächlich so etwas wie eine einheitliche Geldpolitik. Nun ja, ‚de jure‘ gibt es sie tatsächlich, ‚de facto‘ ist es immer noch so, daß jedes EURO-Land bei der Frage, welche Bonitätsnormen für das nationale Bankensystem verbindlich sind, eine unterschiedliche Antwort bereithält.

Letzteres kann auch eine EZB durch die Garantie eines ‚collateral‘-Mindestpreises nicht nivellieren. Da scheint es wirklich um kulturhistorische Aspekte zu gehen, nämlich um die Frage, ob die Nachhaltigkeit bei der Durchsetzung von Geldschulden so geartet ist wie in den „Überschußländern“ oder ob es vergleichsweise laxe Üblichkeiten (40:40:20) bei der Eintreibung von Geldschulden gibt wie in den „Südländern“. Der menschliche Intellekt mag sich dagegen sträuben zu akzeptieren, daß die Qualität der Durchsetzung des Schuldendienstes darüber entscheiden soll, wer kreditwürdig ist und wer nicht. Aber es nützt nichts, es ist so! Warum? Weil Schulden eine soziale Verknüpfung darstellen. Heißt was? Eben: dort wo soziale Bindungen stark sind, entstehen Erfolgsgeschichten!

Abstrakt hin oder her!

Ein Kommentar

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Was ist ‚clearing‘?

Der Verlauf der TARGET-Debatte hat gezeigt, daß es erhebliche Unsicherheit darüber gibt, was als endgültige Zahlung einer NZB gegenüber einer anderen NZB anzusehen ist. Das hat auch was damit zu tun, daß gelegentlich auch im Zusammenhang mit dem Interbankenclearing im Geschäftsbankenbereich darüber Verwirrung herrscht, ob nun die Geschäftsbanken „Geld aus Luft“ schaffen können oder nicht. Angelagert an diese Falschvorstellung ist auch der Irrglaube, daß es eine bargeldlose Zahlung ohne eine korrespondierende Bewegung von Zentralbankgeld (ZBG) gäbe und so der Vorstellung Vorschub geleistet wird, das Geldsystem sei ja doch nur „virtuell“ und nicht real. Dabei ist es nicht so schwer, die Unterschiede auseinanderzuhalten.

Der Grundsatz ist: die Übergabe von ZBG bewirkt eine endgültige Befreiung von einer Geldschuld. Im Grunde genommen ist das trivial, denn sobald das Geforderte übergeben wird, ist eine Schuld erloschen. Denn selbiges gilt auch, wenn das Geforderte nicht ZBG ist, sondern wie beim „Kaufmann von Venedig“ in einem Pfund Fleisch des Schuldners besteht. (Das hindert aber chartalistisch orientierte Geldtheoretiker nicht daran aus dieser Selbstverständlichkeit ein Theoriegebäude zusammenzuzimmern, welches von der Anlage her bereits den Defekt aufweist, auf einer Nullaussage zu beruhen.)

Im Zusammenhang mit dem Überweisungsverkehr zwischen Geschäftsbanken wird dieser Punkt deswegen virulent, weil sich die Üblichkeiten des Bankverkehrs darauf verständigt haben, daß zum Ende eines Banktages offene Salden des Zahlungsverkehrs ausgeglichen werden müssen. Dazu stehen – wenn man sich auf die Frage der endgültigen Zahlungen konzentriert – zwei Möglichkeiten zur Verfügung.

Die beiden Möglichkeiten zum ‚clearing‘ sind durch die beiden Doppelpfeile markiert und betreffen

a) eine Zahlung in ZBG in Banknoten (Kasse)
b) eine Zahlung in ZBG in Forderungen gegen die Zentralbank.

Der erste Fall sieht so aus:

Das Publikum verfügt über seine Forderungen an die Geschäftsbanken per Überweisung und per Saldo schält sich am Ende des Tages ein Saldo von Netto 20€ heraus, der von der Bank B durch einen Griff in die Kasse und den Transport des Geldes zu der Bank A bewerkstelligt werden kann. Damit ist der Saldenausgleich endgültig erfolgt, auch wenn die Verbringung von Geld unpraktisch, teuer und riskant ist. Das Grundprinzip bleibt jedoch so wie es ist. (Letztlich gehören deswegen auch die Kassenbestände der Geschäftsbanken zum Zentralbankgeld – deren Herausrechnung muß man wohl als Kotau gegenüber der Quantitätstheorie interpretieren, welche ebenso auf einer Nullaussage beruht.)

Im Grunde genommen nichts anderes ist es, wenn der Saldenausgleich über ein Konto bei der Zentralbank erfolgt.

Das liegt daran, daß Banknoten und Forderungen an eine Zentralbank, die das Geforderte selbst emittieren kann, identisch sind. Zu beachten ist hierbei, daß diese endgültige Zahlung aus einem „Passivtausch“ der Zentralbank besteht und daß andererseits – ob bei Banknotentransfer oder Zentralbank-‚clearing‘ – dieselbe Bilanzverlängerung bzw. -verkürzung stattfindet.

Ergebnis: ‚clearing‘ ist für die zahlende Bank B stets mit einem ZBG-Abfluß verbunden während die empfangende Bank A einen ZBG-Zufluß realisiert. Das heißt, daß eine bargeldlose Zahlung in keiner Weise auch eine zentralbankgeldlose Zahlung ist. Dieser feine Unterschied wird in der wirtschaftspolitischen Diskussion zu oft schlichtweg ignoriert.

Und TARGET?

Die einfachste Version beim €-TARGET-Zahlungsverkehr ist diejenige, wo es sich bei der z.B. zahlenden Bank um eine Zentralbank handelt, die keine EURO-NZB ist. Denn dort erfolgen Zahlungsverrechnungen bei der EZB nur auf Guthabenbasis (grün unterlegt), d.h. wenn die EZB gegenüber der z.B. dänischen Zentralbank eine Verbindlichkeit aufweist.

Auch in diesem Fall verändern sich die Bilanzgrößen wie im nationalen Geschäftsbankenverkehr und das ‚clearing‘ durch die EZB erfolgt wie vorher von der Zentralbank durch einen „Passivtausch“ zwischen den Konten der Bundesbank und der DK-Zentralbank. Das ist deswegen so, weil die DK-Zentralbank kein Mitglied des EURO-Raumes ist und deswegen die Zahlungsfähigkeit der DK-Zentralbank in Bezug auf EURO nicht unbeschränkt gegeben ist. Durch die Umbuchung der Zahlung vom DK-ZBKonto auf das BB-ZBKonto ist die Zahlung endgültig rechtswirksam erfolgt.

In diesem Fall würde sicherlich niemand auf die Idee kommen, daß die TARGET2-Forderung der Bundesbank gegenüber der EZB NICHT Zentralbankgeld darstellt, denn die Umbuchung von einem Guthabenkonto stellt ja wie gehabt eine endgültige Zahlung durch das ‚clearing‘ seitens der EZB dar.

Der Unterschied zu einer Zentralbank des EURO-Raumes besteht darin, daß die EZB für die NZBen keine Guthabenkonten führt bzw. zu führen braucht. Denn die Konstruktion des ESZB als Einheit führt dazu, daß innerhalb des ESZB die Frage des Forderungsausgleichs deswegen keinen Sinn macht, weil davon ausgegangen wird, daß alle NZBen die gleichen Kriterien bei der Emission von ZBG anlegen. (Daß das eine politisch motivierte Schönwettervorstellung gewesen ist, macht das EURO-Desaster aus, interessiert hier jedoch nicht.) Die entsprechenden Buchungen sehen damit so aus:

Man könnte versucht sein zu argumentieren, daß ja der Zahlungsausgang nicht erfolgt sei, da ja die „normale“ Bilanzverkürzung bei der ZB Spanien nicht eintritt. Der Grund dafür ist darin zu suchen, daß eine Zentralbank die Eigenschaft aufweist, daß eine Verbindlichkeit von ihr zum Zentralbankgeld gehört und eine Geltendmachung dieser Verbindlichkeit z.B seitens einer Geschäftsbank bei ihr nicht als ein Kassenausgang gebucht wird, sondern als eine Erhöhung des ZBG-Umlaufs. Durch diesen Vorgang wird zwar ZBG emittiert welches dann tatsächlich in der Kasse der Geschäftsbank landet – einen Kassenausgang kann eine Zentralbank deswegen jedoch nicht buchen! (Gut, wird vielleicht für die logische Sekunde mit der Länge Null gemacht, ändert aber am Prinzip nichts, daß Zentralbanken dafür keine „Kassenbestände“ vorhalten.)

Damit stellt sich jedoch die entscheidende Frage: Ist es gerechtfertigt, eine Forderung der EZB an eine NZB als Zentralbankgeld anzusehen oder nicht? Beantwortet man diese Frage mit JA ist alles gut, denn dann hätte die EZB unmittelbar Zugriff auf das geschuldete Geld. (Das ist wie bei Forderungen der Geschäftsbanken gegen eine Zentralbank, denn auch diese Forderungen gehören zum Zentralbankgeld.) Somit stellt eine TARGET2-Forderung der Bundesbank bzw. der EZB eine schuldbefreiende Zahlung der ZB Spaniens dar, ist mithin das ‚clearing‘ bzw. das ’settlement‘ seitens der EZB endgültig erfolgt.

Beantwortet man diese Frage mit NEIN, müßte geklärt werden wie eine NZB an eine andere NZB zahlen könnte, da ja damit behauptet würde, daß eine Forderung gegen eine NZB eben KEIN Zentralbankgeld darstellt. Somit wird die Frage virulent, WOMIT denn eine NZB tatsächlich schuldbefreiend zahlen kann. Die simple Antwort ist, daß eine NZB einen Passivtausch vornimmt, den TARGET2-Saldo auf den ZBG-Umlauf bucht und dann das emittierte Zentralbankgeld per Koffer – nach Durchleitung über die EZB – an die empfangende NZB (physisch) transferiert. Das hätte zur Folge, daß die empfangende NZB zwangsweise einen Kasseneingang buchen müßte. Damit wäre wohl für jeden Zweifler sichtbar, daß tatsächlich Zentralbankgeld gezahlt worden wäre. Damit wäre man wieder bei dem ‚clearing‘-Verfahren: physische Übergabe von Zentralbankgeld. (Daß die empfangende NZB nicht weiß was sie damit soll, steht auf einem anderen Blatt!)

Ob das ein Fortschritt ist?

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Griechenland und die TARGET-Falle

Gemessen an den Größenordnungen, die in der TARGET2-Debatte behandelt werden, ist die Reaktion seitens der Politik vergleichsweise moderat. Angesichts der Unsicherheit über den Ausgang der Wahlen in Griechenland und den kursierenden Armaggedon-Phantasien in der Presse könnte man meinen, daß tatsächlich größere Umwälzungen in EURO-Land zu erwarten seien. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird sich jedoch nichts wesentliches ändern, da ein Verbleib Griechenlands im EURO von (fast) allen Seiten befürwortet wird.

Dafür gibt es gute Gründe: soweit die griechische Zentralbank noch ein kleines Wörtchen mitzureden hätte, würde sie ihren Landsleuten erklären, warum ein Ausscheiden Griechenlands aus dem EURO aus reinem Selbstinteresse nicht wirklich tunlich ist. Das ist nicht selbstverständlich, denn interessanterweise wird das TARGET2-Problem als ein Problem der „Gläubiger“ gesehen und allenthalben prognostiziert, daß ein derartiger Austritt zu Forderungs- und damit Vermögensverlusten führen würde. Dabei trifft erstaunlicherweise das Gegenteil zu: die Griechen hätten allen Grund dazu ihre TARGET2-Salden nicht zu TARGET2-Verbindlichkeiten zu machen.

Welches Szenario gibt Anlaß zu vermuten, daß kein Grieche einen Austritt aus dem EURO befürworten dürfte? Dieses:

Angenommen, der Umrechnungskurs von Drachme DR zu EURO € wäre in der ersten logischen Sekunde 1:1. Dann hätten die Zentralbankbilanzen etwa folgendes Aussehen:

Inwieweit der Wertansatz für die TARGET2-Verbindlichkeiten (linke Seite) nach kürzester Zeit korrigiert werden müßte, oder die ZB Griechenland nach kurzer Frist ein negatives Eigenkapital ausweisen müßte, sei mal dahingestellt. Entscheidend bei der Sache ist, daß die EZB nicht einfach generöserweise ihre Forderungen an die ZB Griechenlands auf DR umstellen wird, sondern nach wie vor einen Forderungsposten in € ausweisen wird, der sich auf der Passivseite der Griechen – ebenfalls in €, bzw. bewertet in DR – wiederfindet. Letztere Position ist Ausdruck davon, daß in dieser Höhe € Zentralbankgeld von der GR Zentralbank an die Bundesbank „überwiesen“ worden ist, wobei das ‚clearing‘ zwischen GR Zentralbank und Bundesbank bei der EZB vorgenommen wurde. Nochmal genauer: das ‚clearing‘ zwischen den beiden NZBen ist mit einem Eintrag bei der EZB abschließend erfolgt! Seitens der Bundesbank ist die Sache relativ klar, denn eine Forderung gegen eine Zentralbank, die das geforderte Zahlungsmittel emittieren kann, ist bereits Zentralbankgeld. (Vgl. die Diskussion bei sapereaude!  vl:mr:)

Wie ist es mit der Forderung der EZB gegen die GR Zentralbank? Nun, solange die GR Zentralbank ein Mitglied des ESZB ist ist eine Forderung gegen sie – genau: € Zentralbankgeld. Was ist passiert, wenn die GR Zentralbank nicht mehr Mitglied des ESZB ist? Richtig, dann ist auf einmal ein reiner Verrechnungsposten, aufgrund dessen sie niemals zu einer Zahlung gedrängt werden könnte zu einer monströsen Verbindlichkeitslast geworden, von der sich das Land nicht wirklich wird befreien können. Denn selbst wenn der Verrechnungszinssatz von 1% beibehalten würde, schaukelt sich die Schuldenlast ins Unermeßliche. Das liegt nämlich daran, daß in dieser Situation keine über TARGET2 veranlaßte Überweisung aus dem EURO-Raum nach Griechenland jemals dort ankäme, sondern automatisch gegen den fälligen Saldo – auch wenn der wohl nie fällig gestellt würde – verrechnet werden müßte. (Das würde die GR Zentralbank dazu zwingen sämtliche eingehenden €-Überweisungen in DR auszuzahlen – völlig „unvorhersehbare“ Beschimpfungen als „Betrüger“ wären wohl noch die so ziemlich harmloseste Reaktion!)

Das hieße aber letztlich, daß auf Jahr(zehnt)e hinaus Griechenland in € zahlungsunfähig sein würde. Um dies zu verhindern, bieten sich zwei Optionen an: bewährte „Rettungspakete“ in €, die dann tatsächlich die TARGET-Verrechnungsposten zu direkt zurechenbaren Verlusten machen, weil sie – im Unterschied zu sonst – tatsächlich in Griechenland ankommen müßten, oder Griechenland geht, um der €-Bindung bei unterstellter Nichtanerkennung der TARGET-Verbindlichkeiten zu entgehen dazu über, Teil des Dollarraumes zu werden, um den nötigsten Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Es dürfte jedoch verwegen sein zu vermuten, daß Griechenland als Teil des Dollar-Raumes noch Teil der EU sein könnte.

Ob die EZB eine uneinbringliche Forderung hat oder nicht ist dabei vergleichsweise unerheblich. Denn selbst wenn die Großzügigkeit der verbleibenden 16 EURO-Länder so unermeßlich wäre, die gesamten TARGET-Forderungen zu streichen und daraufhin ein negatives Eigenkapital bei der EZB zu verzeichnen wäre, hätte das nur marginale Auswirkungen auf die Operationsweise des EURO-Systems. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß sich bankbetriebliche Bedenkenträger finden, die meinen, daß die EZB mal wieder „rekapitalisiert“ werden müßte. Wie in dem vl:mr:-Thread angesprochen ist es vergleichsweise müßig ausgerechnet derjenigen Institution, die heutzutage der ‚lender of first liquidity‚ ist, durch eine Geldeinlage unter die Arme zu greifen. Da macht das Eulen nach Athen tragen schon viel mehr Sinn!

Ein Gutes hat die ganze Situation: hierbei ist nichts alternativlos!

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Stufen von Geldsystemen – ein Kurzdurchlauf

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EINS

Ein einstufiges Geldsystem ist dadurch gekennzeichnet, daß Zahlungen mit Werten erfolgen. Prototypisch steht dafür die Goldwährung. Gold dient dazu, die Tauschrelationen abzubilden, d.h. der “unsichtbaren Hand” einen gegenständlichen Ausdruck zu geben.

Die Quantitätstheorie ist denn auch eine Theorie des Tauschmittels. Daher muß Geld (=Gold) von der Zentralbank im Notfall exogen bereitgestellt werden. Seither laborieren Zentralbanken an dem Glauben herum, sie seien für die Entwicklung des Geldwertes verantwortlich.

Eigentlich ist in einem einstufigen Geldsystem eine Zentralbank entbehrlich, denn sie erfüllt nur die Funktion bei dem Aufkommen von Vertrauenskrisen einzuspringen. Vor diesem Hintergrund wird klar, warum die Zentralbanken auch heute noch als “lender of last resort” verstanden werden. Das bedeutet, daß eine Zentralbank letzten Endes die Funktion eines Wertspeichers erhält und wegen der Endlichkeit der Vorräte in dem Tauschmittel (Gold) illiquide werden kann!

ZWEI

Zweistufiges Bankensystem bedeutet, daß ausschließlich die Zentralbank, Zentralbankgeld emittieren darf (und zwar per Kredit) und somit die Geschäftsbanken ein Liquiditätsproblem haben. Das ist deswegen erforderlich, weil das Delegationsproblem zwischen Zentralbank und Geschäftsbank, gelöst werden muß, da eine Zentralbank nicht alleine die Qualität der Kreditvergabe des Geschäftsbankensystems kontrollieren kann. Daher unterliegen Geschäftsbanken einem Liquiditätsproblem, welches permanent gelöst werden muß, damit keine Exklusion vom Interbankenmarkt erfolgt, die unmittelbar die Gefahr einer Insolvenz aufgrund von Illiquidität nach sich zieht. Das Delegationsproblem zwischen ZB und GB kann also nur so gelöst werden, daß der Interbankengeldmarkt gewissermaßen zur Kontrollinstanz wird, die darüber entscheidet, ob das Geschäftsgebaren einer Bank den allgemeinen Bonitätserfordernissen entspricht oder nicht. Verschlechtert sich die Bonität einer Geschäftsbank, steigt deren Refinanzierungszins, ansonsten bleibt er gleich, was den Effekt hat, daß bei einem ausgeglichenem Liquiditätssaldo zwischen bonitätsmäßig gleichen Banken der Refinanzierungszins zu einem durchlaufenden Posten der bankinternen Kalkulation wird. Heißt: das Kontrollproblem der Zentralbank hinsichtlich der Bonität der Kreditforderungen der Geschäftsbanken wird auf die Ebene des Interbankengeldmarktes verlagert!

Nur die Zentralbank darf den Zahlungsmittelstandard emittieren. Das bedeutet, daß die Geschäftsbanken von sich aus zu einer zentralbankgeldsparenden Operationsweise übergehen. Damit ist nicht die Werteinlage des Publikums bei der Bank der Ursprung für den Umfang des Kreditvolumens, sondern die Möglichkeit der Banken Zentralbankgeldabflüsse durch Kreditaufnahme bei der Zentralbank zu kompensieren. Denn Geschäftsbanken werden aus Kostengründen versuchen, ihren Zentralbankgeldbedarf möglichst gering zu halten.

Das führt zu der geldtheoretischen Erkenntnis, daß die primäre Funktion von Zentralbankgeld im Zusammenspiel von Zentralbank und Geschäftsbanken die Nivellierung von Bonitätsnormen ist und nicht, wie es eine Nutzen- und Produktivitätstheorie will, die Erleichterung eines Tausches von Gütern. Letzteres kann zwar durchaus mal passieren. Jedoch reflektiert die emotionale Unmittelbarkeit des Austausches von Ware gegen Geld nicht die wesentliche Funktion des Geldes im Liquiditätsausgleich des Interbankenmarktes gewissermaßen zum Lackmustest dafür zu dienen, inwieweit die Kreditvergabepolitik der einzelnen Bank den allgemeinen Anforderungen an die Bonitätsnormen entspricht.

DREI

Das Grundproblem zwischen EZB und NZBen ist wie vorher, daß die zentrale Währungsbehörde (EZB) nicht alleine in der Lage ist die Kontrollaufgaben hinsichtlich der Bonität der Kreditvergabepolitik von NZBen zu überwachen. Im Fall der EZB wird jedoch stets die Vorstellung verbreitet, daß das Verhältnis von EZB zu NZBen quasi so geartet sei, wie das Verhältnis der Bundesbank zu den ihr angeschlossenen Landeszentralbanken. Diese Ansicht gewinnt ihre Nahrung aus dem Umstand, daß die NZBen an sich “nur” die Beschlüsse des EZB-Rates umsetzen, ohne daß es dabei zu länderspezifischen Besonderheiten kommen würde. Diese Theorie hat jedoch einen empfindlichen Schönheitsfehler, der zum einen daraus bestand, daß die jeweiligen NZBen durchweg die Wertpapiere “ihres” Staates ohne Risikovorbehalte akzeptierten, obwohl die Bonitätskriterien für die jeweiligen Staatshaushalte diese Gleichbehandlung keineswegs nahelegen. Zum anderen ist ebenso unklar, inwieweit die NZBen die Anforderungen an die Bonität für rediskontfähige Wertpapiere in gleicher Weise behandeln. Man darf jedoch bezweifeln, daß das Rating (es geht hier nicht um die Spaßagenturen) der Portfolios der NZBen einem einheitlichen Standard entspricht.

Als Konsequenz dieses Kontrollproblems müßte das gleiche Prinzip auf der Ebene zwischen EZB und den NZBen existieren. Ein dreistufiges Bankensystem benötigt daher zwei Geldmedien. Das heißt, daß zwischen der EZB und den NZBen ein separates clearing-System existieren müßte, welches für die NZBen einen Zahlungsmittelstandard definiert, der von den NZBen nicht geschaffen werden kann. (Ich nenne diesen Zahlungsmittelstandard an dieser Stelle mal EUROR!) Die EZB emittiert demnach ein bestimmtes Volumen von EUROR, welches nach üblichen Auktionsverfahren auf die angeschlossenen NZBen aufgeteilt wird. Für die NZB ist das von ihr “ersteigerte” Volumen an EUROR die Bemessungsgrundlage für ihren Kreditvergabespielraum, der sie dazu befähigt an die an sie angeschlossenen Geschäftsbanken Kredite in EURO zu gewähren.

Das Prinzip des Liquiditätsausgleiches ist somit für die NZBen in EUROR dasselbe, wie zwischen Geschäftsbanken in Bezug auf EURO. Das bedeutet, daß eine NZB dafür Sorge tragen muß, daß durch EURO-Überweisungen des Publikums ins Ausland der von ihr verwaltete EUROR-Bestand nicht abschmilzt und sie daher genötigt wäre, eine restriktivere Kreditvergabepolitik zu etablieren. Das clearing zwischen den NZBen übernimmt dann die EZB, die sich erst in dieser Funktion tatsächlich als europäische Zentralbank etablieren würde! Warum? Weil die NZBen den InterNZB-Zahlungsmittelstandard EUROR nicht selbst schaffen können und sie bei der Kreditgewährung an die Geschäftsbanken an die Verfügung über EUROR gebunden bleiben.

NUN DIE TATSACHEN

Was haben wir stattdessen? Eine TARGET-Regelung, die jede NZB dazu zwingt, auf jede Überweisungsanforderung eine entsprechende Zentralbankgeldemission genehmigen zu müssen. Das heißt auf gut Deutsch, daß die überweisende NZB in ihrer Zahlungsfähigkeit gegenüber anderen NZBen nicht beschränkt ist, weil jede NZB den Zahlungsmittelstandard EURO selbst emittieren kann.

Und das ist für die Nachhaltigkeit eines Zahlungssystems der eigentliche Knackpunkt: da es nicht zu einem Zahlungsbegehren der “nördlichen” Zentralbanken kommen kann, weil eine Forderung gegen eine Zentralbank, die diesen Zahlungsmittelstandard emittiert, bereits Zentralbankgeld ist und auf der anderen Seite aber auch keine Liquiditätsrestriktion bei der “südlichen” Zentralbank existiert (die ELA-Fazilität ist der greifbarste Ausdruck dieser Unbeschränktheit), ist dieses Zahlungssystem tendenziell davon bedroht, aufgrund der im “Süden” nachlaufenden bzw. überbordenden Zentralbankgeldemission (Ponzi-Finanzierung)  in eine Bonitätskrise zu geraten. Letzteres äußert sich im relativen Preis zu Alternativwährungen, die eine höhere Geldvermögenssicherheit versprechen.

Wenn man so will, ersetzt der EUROR die Funktion des Goldes, indem er die Kreditschöpfungsmöglichkeit einer NZB steuert. Denn die Funktionsbedingungen eines Goldstandards laufen ja auch darauf hinaus, daß die Zentralbank, die einen Goldabfluß realisiert, die Zinsen bzw. die allgemeinen Bonitätsstandards anheben muß, um dem Goldabfluß entgegenzuwirken. Um diesen Mechanismus zu erhalten, ist jedoch die Verwendung von Gold entbehrlich, sondern nur die Durchsetzung des Prinzips, daß eine Nichtzentralbank den Zahlungsmittelstandard, in dem sie zahlen muß, nicht selbst schaffen kann, erforderlich.

Its that simple!

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TARGET und Griechenland: Anmerkungen zu einem fiktiven Problem

Nachdem es inzwischen in den Bereich des Möglichen gelangt, daß es tatsächlich zu einem Austritt Griechenlands aus dem EURO kommen könnte, wird die Hysterie über die Frage, was mit den TARGET2-Salden der Bundesbank gegenüber der griechischen Zentralbank passieren wird, immer schriller. (Ja ich weiß, daß sie formell gegen die EZB gehen!) Man könnte fast meinen, daß der Maya-Kalender dieses deutsche Weltuntergangsereignis punktgenau prognostiziert hätte. Denn was gibt es schließlich Schlimmeres, als eine ohnehin uneinbringliche Forderung endgültig abzuschreiben?

Doch gemach. Die Lösung für aussichtslose Probleme liegt üblicherweise darin, die unausweichlichen Realitäten zu akzeptieren und nicht darin, vermeintlich ewige Prinzipien so lange zu Tode zu reiten, bis man sich selbst der Lächerlichkeit preisgibt. Letztere bestünde darin, die vermeintlichen TARGET-Forderungen dahingehend eintreiben zu wollen, daß ein Ausgleich dieser „Forderungen“ nur durch eine Übertragung von Gold oder wahlweise einem Eigentumsrecht an griechischen Inseln erfolgen könne.

Wenn man der literarischen Vorlage Glauben schenkt, beginnt die Lösung des o.a. Pseudo-Problems so: „Dann stelle mer uns janz dumm un sage mer so: das Schüld is echt!“

Eigentlich müßte man dazu nichts mehr sagen, da aber vermutlich der Clou an der Sache einer gewissen Erläuterung bedarf, gibt es noch die Auflösung hinterher. Also: wie man weiß, ist auch die griechische Zentralbank eine Zentralbank wie z.B. die Bundesbank – ja, richtig gehört, man glaubt es kaum! Nun weiß man aber, daß eine Forderung gegen eine Zentralbank auf eben das Zentralbankgeld, welches eben diese ZB emittieren kann, eben das IST: Zentralbankgeld. Nicht umsonst werden die Forderungen von Banken gegen die Zentralbank zum Zentralbankgeld gerechnet. Wenn aber die Forderung dasselbe ist wie ZBG, DANN kann man frei nach Schnauz´ Diktum auch so tun, als wäre der Transfer dessen, was gefordert ist, bereits erfolgt. Heißt: „Die Überweisung ist echt!“ In diesem Fall sieht die ganze Transaktion in etwa so aus:

Nachgebastelt m.Korr. im Anschluß an das working-paper von Burgold/Voll

Da weder die griechische Zentralbank noch die Bundesbank an einem Mangel an ZBG leidet (Das ist bei Zentralbanken nun mal so!), weist die griechische Zentralbank einen um 100 GE höheren ZBG-Umlauf aus – nämlich um den Betrag, der an die Bundesbank transferiert wurde, während die Bundesbank den Erhalt dieses ZBGes damit quittiert, daß sie einen Kassenbestand in Höhe von 100 GE auf der Aktivseite ausweist. Da weder für die griechische ZB noch für die Bundesbank ein ZBG-Bestand irgendeinen Wert darstellt (Wie schon gesagt, das hat nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun!) ist im Grunde mit ein paar Buchungseinträgen der Fall erledigt. Man könnte für alle diejenigen, die solche Dinge erst dann glauben, wenn sie es auch gesehen haben eine Bargeldsendung von Athen nach Frankfurt vor laufenden Kameras organisieren, um den unerschütterlichen Fehlglauben daran, daß diese TARGET-Salden halt eben doch eine Forderung sind, zu befriedigen. Denn worauf lauten diese „Forderungen“? Eben, auf EURO. Und sobald die Bundesbank den Kassenbestand ausweist, ist die Forderung keine Forderung mehr, sondern, na halt ein Kassenbestand. Daß die Bundesbank nicht wirklich weiß, was sie damit anstellen soll, steht auf einem anderen Blatt. (Geld nach Deutschland zu bringen ist wie Eulen nach Athen tragen!) Das wäre noch das geringste Problem.

Nur: in diesem Fall findet sich garantiert der eine oder andere übereifrige Politiker, der diesen Kassenbestand für die Gesundung der öffentlichen Haushalte instrumentalisieren möchte. Das gibt dann eine ebenso schräge Diskussion, weil man dann wiederum niemandem erklären kann, wieso ein Kassenbestand kein Ertrag ist, der deswegen nicht an die z.B. Bundesregierung ausgeschüttet werden kann. Mit Griechenland hat das alles dann aber herzlich wenig zu tun!

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Warum Zentralbanken Zentralbanken sind

Die nachfolgenden Absätze sollten eigentlich ein Kommentar zu einem Blogeintrag des Handelsblogs sein. Aus irgendeinem unerfindlichen Grund, wollte die Blogsoftware den Kommentar nicht verarbeiten. Ist auch egal, schließlich bezieht sich dieser Kommentar auf ein Diskussionspapier von Peter Burgold und Sebastian Voll.

Et voilá:

„Durch die Übertragung eines Zentralbankguthabens entsteht für die beauftragende NZB keine Zahlungsverpflichtung.“ (S. 9)

und

„…während andere darauf verweisen, dass das Geld aus den Peripherieländern stammt.
Letzteres ist offensichtlich korrekt.“ (S. 12)

und dann auch noch:

„Paradoxerweise könnte hier also eine „Tilgung“ mittels gesetzlichen Zahlungsmittels nur stattfinden, indem der Gläubiger (hier: die Überweisungen empfangende NZB) dem Schuldner (hier: die Überweisungen beauftragende NZB) Geld übergibt.“ (S. 9)

Irgendwie kann hier etwas nicht stimmen. Der Fehler liegt wohl wieder mal darin, daß den Autoren irgendwo die Fehlvorstellung von der „bargeldlosen Zahlung“ in die Quere gekommen ist. Denn wenn die Peripherie-NZB einen Auftrag hat Zentralbankgeld an eine Zentrum-NZB zu zahlen, dann müßte sie eigentlich zahlen, sprich Zentralbankgeld übergeben – im wörtlichen Sinne! Insofern stimmt zwar der Verweis, daß das Zentralbankgeld aus den P-Ländern stammt. Der Punkt ist jedoch: die P-NZB gibt zwar eine Anweisung über einen Anspruch auf Zentralbankgeld an die Z-NZB weiter und und beide verbuchen das, ohne daß jemals gezahlt wird. Weswegen die P-NZB aber keine Zahlungsverpflichtung hat, bzw. darauf verzichtet werden kann, ist doch der ganze Witz an der Sache. DAS hätten die Autoren mal erklären sollen!

Der Grund, daß man auf die Übergabe des Zentralbankgeldes aber tatsächlich verzichtet, ist, daß eine Zentralbank gedanklich über einen nicht beschränkten Bestand an Zentralbankgeld verfügt und es DESWEGEN entbehrlich ist einen Zentralbankgeldausgleich zu machen, da eine nicht beschränkte (oder unendliche) Menge von Zentralbankgeld durch eine Zahlung von einer Zentralbank, die ebenso über einen unendlichen Bestand an Zentralbankgeld verfügt, nicht vergrößert werden kann. Die Empfänger-NZB wird dadurch weder reicher noch ärmer, ebenso wie die Sender-NZB nicht ärmer oder reicher wird. Oder anders gesagt: weil eine Forderung gegen eine Zentralbank schon Zentralbankgeld IST, kann man auf die tatsächliche Zahlung verzichten. Noch anders: das Verbringen von ZBG von einer P-NZB zu einer Z-NZB erzeugt nur eins: Kosten! Woran liegt das alles letztlich? Weil Zentralbankgeld für eine Zentralbank keinen Wert darstellt! (Schöner Gruß an den gesunden Menschenverstand – der hat hier aber gerade nichts zu suchen!)

Daher ist auch eine Verringerung der TARGET-Salden davon abhängig, ob die Besitzer von Sichtforderungen gegen deutsche Banken ihre Vermögens-Konten wieder in der Peripherie halten und damit ihre Guthaben statt im Zentrum wieder in die Peripherie verlagern. Die Übertragung von Zentrum zu Peripherie erfolgt – wie im umgekehrten Fall – ebenso ohne Übertragung von Zentralbankgeld, wozu auch, wenn ein paar Buchungssätze reichen! Die Voraussetzung dafür wäre, daß die Peripherie-Banken ihre verlorengegangene Bonität wiederherstellen, um so für Vermögensanleger wieder interessant zu sein. Denn das – die verlorengegangene Bonität – ist der eigentliche Grund dafür, daß es überhaupt zu diesen TARGET-Salden gekommen ist – ein Aspekt, der bei den Autoren immerhin einmal in einem Nebensatz erwähnt wird.

„Die Existenz der TARGET2-Salden liegt allein in der Konstruktion der Europäischen Währungsunion begründet.“ (Zit. Paper S. 8) So ist es. Und das liegt in a nutshell daran, daß wir es mit 17 NZBen zu tun haben und die EZB noch nicht mal eine ordentliche Clearingstelle ist – weil zwischen Zentralbanken, die dasselbe Zentralbankgeld emittieren, kein Clearing erforderlich ist. Its that simple!

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Target richtig verstanden 02

Gelegentlich fallen einem so herzerfrischende Dinge entgegen, daß man darüber einfach nur schmunzeln kann. Nicht nur, daß der bayerische Bund der Steuerzahler sich in einem längeren „Brief“ über seine Ansichten zum TARGET 2 Saldo der Bundesbank ausgebreitet hat, nein, er mußte auch noch bei der Bundesbank vorstellig werden, um nachzufragen, wie es um die Goldreserven der Bundesbank steht. Offenbar scheint es dem BdSt Bay darum zu gehen die „Ausplünderung“ der Bundesbank zu verhindern um für eine eventuelle Neuauflage der D-Mark die entsprechenden Goldreserven vorrätig zu haben. Daß die Bundesbank auf derartige Spekulationen nicht reagiert, sollte niemanden überraschen.

Das Interessante an diesem Briefwechsel ist, daß in der Antwort der Bundesbank vom 9. Dezember 2011 ein Satz steht, der im Grunde genommen auch die Antwort auf die Frage beinhaltet, warum die TARGET 2 Salden im europäischen Liquiditätsverkehr zwischen den Notenbanken nicht ausgeglichen werden. Zur Erinnerung: ein Ausgleich eines Saldos zwischen zwei Notenbanken kann nur in Zentralbankgeld erfolgen und bedeutet, daß ein paar Geldkoffer von TARGET-Debitoren an die TARGET-Kreditoren verschickt werden müßten.

Im besagten Brief steht aber nun:

Die Lagerung im Ausland hat sich historisch ergeben, da Gold an diesen Plätzen an die Bundesbank übertragen wurde.

Das heißt auf gut Deutsch, daß es zwischen Notenbanken im Grunde genommen herzlich egal ist, wo das Gold gelagert wird und eine Verbringung nach Deutschland letztlich nur (erhebliche) Kosten erzeugt, deren Nutzeffekte schlicht und ergreifend Null sind. Das ist im wesentlichen nichts anderes als die Grunderkenntnis, daß nämlich die Forderung gegen eine Zentralbank

DASSELBE

ist wie der Forderungsinhalt. Denn es gilt immer noch, daß eine Zentralbank eine Zentralbank eine Zentralbank ist, deren Macht aus der unbeschränkten Fähigkeit zur Erteilung bzw. Versagung von Refinanzierungskrediten resultiert. Und aus diesem kühlen Grunde ist auch nicht einsehbar, warum eine südeuropäische Zentralbank einer nordeuropäischen Zentralbank ein

Geldpaket

schicken sollte, da eine Zentralbank mit Zentralbankgeld nichts anderes machen kann, als es zu verbuchen und im Keller den Reißwolf damit zu füttern. In diesem Fall würde der dümmste anzunehmende Buchungssatz „Kasse an Forderungen“ für die Bundesbank bewirken, daß sie auf einmal einen Kassenbestand über eine halbe Billion EURO verfügen würde. Bilanztechnisch würde sich dann der Bargeldbestand auf der Aktivseite gegen den Banknotenumlauf auf der Passivseite saldieren, mit dem Ergebnis, daß die Bundesbank einen Banknotenumlauf von NULL EURO, sowie einen Kassenbestand von etwa 100 Mrd. EURO ausweisen müßte.

Der Punkt ist: das kann man alles machen und das sogar ohne irgendein Geldpaket, denn dazu bräuchte es nur ein paar Buchungen. Warum macht man es dann nicht? Ganz einfach: die Sachlage ändert sich durch diese Buchungen in keiner Weise bis auf den Umstand, daß in der Süd-Zentralbankbilanz dann der Posten Banknotenumlauf dementsprechend höher ausfällt und in der Nord-Zentralbankbilanz entsprechend geringer oder sogar zu einem 100 Mrd. EURO Kassenbestand kommt – der aber auch in keiner Kasse liegt!

So ist das nun mal mit Zentralbanken: für die hat Geld keinen Wert!

Ein Kommentar

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TARGET richtig verstanden

Vielleicht muß man das mal richtig plakativ ausdrücken:

TARGET-Salden haben mit dem was normalerweise unter Forderungen und Verbindlichkeiten verstanden wird NICHTS ZU TUN! TARGET-Salden sind Verrechnungsgrößen zwischen Zentralbanken! Wie jeder wissen könnte sind Forderungen gegen eine Zentralbank, die sich auf das Zentralbankgeld beziehen, welches diese selbst emittieren kann genau das: nämlich Zentralbankgeld. Woran liegt das? Das liegt daran, daß für eine Zentralbank das Zentralbankgeld

KEINEN WERT

darstellt! Was bedeutet das? Das bedeutet, daß eine TARGET-Forderung der Bundesbank gegen irgendeine andere Nationale Zentralbank des EURO-Raumes letztlich nur einen Merkposten darüber darstellt, WO das von der Bundesbank (evtl. nur temporär) emittierte Zentralbankgeld ursprünglich herstammt. Diesen Merkposten TARGET-Saldo als ausstehende Forderung zu interpretieren ist genauso falsch, wie der oft kolportierte Anfängerirrtum, Banknoten deswegen als Forderungen aufzufassen, weil der Gegenposten Zentralbankgeld auf der Passivseite jeder Zentralbank aufgeführt wird. Aus diesem Grund ist es auch sachlich unangemessen aus der Zu- oder Abnahme der TARGET-Salden zu schlußfolgern, daß damit eine Ab- oder Zunahme des Export-/Importsaldos einhergehen müsse.

Diese Geschichte weist zwei Aspekte auf: zum einen hat natürlich jede Güter- und Dienstleistungslieferung ihre Entsprechung in der Kapitalbilanz (eigentlich: Kapitalverkehrsbilanz). Umgekehrt gilt das nur insoweit, als aufgrund historischer Buchhaltungsüblichkeiten die Übertragungsbilanz zur Leistungsbilanz gerechnet wird. (Deswegen wird ja meistens in der Diskussion nicht die Leistungsbilanz, sondern der Außenbeitrag gemeint, wenn es um Ex- oder Importe geht.) Zum anderen gibt es Vorgänge, die nur die Kapitalbilanz betreffen, nämlich soweit es reine Geldvermögensumschichtungen betrifft. So würde z.B. bei der Bundesbank die Begleichung einer Dollarforderung eigentlich einen Kasseneingang in Dollars erfordern, mithin handelt es sich dabei um einen Aktivtausch Dollarforderung gegen Dollar. Wird sich die Bundesbank nun damit belasten im eigenen Tresor die Dollarscheinchen zu bunkern? Keineswegs, denn eine Dollarforderung gegen eine US-Zentralbank ist

DASSELBE

wie Dollarnoten und haben ggf. darüberhinaus noch den Vorteil Zinsen abzuwerfen. Genausowenig, wie die Bundesbank darauf besteht Dollars einzubunkern, ist die Notwendigkeit gegeben, gegenüber einer EURO-Zentralbank auf die Zahlung von EURO zu bestehen, weil die Forderung gegen eine Zentralbank (ja noch mal) bereits Zentralbankgeld darstellt!

Wenn man so will, ersetzen TARGET-Salden im EURO-Raum die Zahlung von „Devisen“ deshalb, weil es sich bei den „Zahlungspflichtigen“ um Zentralbanken handelt! Daraus zu konstruieren, daß es sich dabei um offene Forderungen im Sinne geschäftlicher Verhältnisse handelt, ignoriert die Sonderstellung von Zentralbanken im Rahmen eines Kreditgeldsystems!

Was zeigen TARGET-Salden denn nun an? Zunächst mal nur dies: WO ist das Zentralbankgeld entstanden bzw. durch welche EURO-Zentralbank wurde es emittiert!

Und da ja counterfactuals anscheinend heutzutage modern sind: würde sich die Bundesbank die EURO-Scheinchen von den betreffenden EURO-Zentralbanken

LIEFERN

lassen, würde sie (nach Aktivtausch „Forderung“ gegen EURO-Noten) den „Kasseneingang“ (Bestandsveränderung!) umgehend gegen den Posten Zentralbankgeld (Passivseite!) gegenrechnen und die entsprechenden Geldscheine verbrennen. (Das darf man wörtlich nehmen!)

Es dürfte inzwischen soweit sein, daß wahrscheinlich in diesem Fall von der Bundesbank ein negativer Zentralbankgeldumlauf ausgewiesen werden müßte, der nichts anderes anzeigt als die Tatsache, daß bei den der Bundesbank angeschlossenen Geschäftsbanken MEHR Zentralbankgeld im Umlauf ist, als seitens der Bundesbank JEMALS emittiert worden ist. (DAS ist die Situation vor der Prof. Sinn Bedenken angemeldet hatte, denn in diesem Fall – der wohl schon eingetreten ist – hat die Bundesbank keine Steuerungsmöglichkeiten den Geschäftsbanken gegenüber. Aber wozu auch, denn die Geschäftsbanken sind ja überliquide, so daß sich ein ‚lender of last resort‘ erübrigt.)

Was folgt daraus? Beim EURO-System handelt es sich um SIEBZEHN selbständige Zentralbanken, die alle denselben Zahlungsmittelstandard EURO emittieren können, die ALLE in EURO UNBEGRENZT liquide sind. (Daß daneben überhaupt noch eine EZB existiert, stellt sich damit letztlich als Anachronismus heraus, bestenfalls kann man die EZB als Regionalstelle der BIZ interpretieren.)

Entscheidend ist die Antwort auf die Frage, warum es diese Zahlungsmittelumschichtungen nach u.a. Deutschland gibt: das liegt daran, daß die Bonität der z.B. griechischen Banken inzwischen so niedrig ist, daß eine Sichtforderung dort nicht mehr als sicher angesehen wird. Dies liegt an einem (vermuteten und sehr realistischen) Abschreibungsstau der griechischen Geschäftsbanken, welcher auch ohne Zahlungseinstellung des GR-Staates zu der Feststellung der Überschuldung des GR-Bankensystems führen würde. Das heißt auf gut Deutsch, daß in GR die

BONITÄTSNORMEN,

die für eine Kreditvergabe angelegt werden zu niedrig sind, um ein nachhaltiges Wirtschaften für die Bank zu ermöglichen. Das kann nur dadurch simuliert werden, daß notwendige Abschreibungen unterlassen werden, soweit die Refinanzierung seitens der GR-NZB sichergestellt ist.

Draghis „Meisterleistung“ besteht auch genau darin die Liquiditätsklemme der GR-Banken aufgrund nicht mehr einbringlicher Forderungen durch Neukreditierung von Liquidität zu kompensieren, wobei die materiell vorliegende Überschuldung der GR-Banken schlichtweg ignoriert wird. Da fragt man sich doch: warum versagt die europäische Bankenaufsicht in derart eklatanter Weise? Weil sie ihren Sitz in London hat?

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