EINS
Ein einstufiges Geldsystem ist dadurch gekennzeichnet, daß Zahlungen nicht mit der Referenz auf einen Wertstandard getätigt werden, sondern direkt mit Hilfe von Werten, die einen unmittelbaren Äquivalentetausch garantieren. Prototypisch steht dafür die Vorstellung, die davon ausgeht, daß das Tauschmittel, welches den Gütertausch erleichtert, selbst einen Wert darstellt wie es z.B. bei einer Goldwährung der Fall wäre. Ein Tauschmittel jedoch, welches seinerseits bereits einen Wert repräsentiert, kann nur Stellvertreterfunktionen übernehmen, insofern, als es dazu dient, die Tauschrelationen abzubilden, die sich auf den Märkten der “unsichtbaren Hand” gebildet haben. In diesem Sinne ist das Tauschmittel ein passives Accessoire, ohne daß es über die Funktion als Tauschmittel darüber hinaus gehende Eigenschaften aufweisen würde.
So wird von Vertretern einer Goldwährung eine Rückkehr zu historischen Zeiten vorgeschlagen, in denen ökonomische Operationen davon geprägt sind, daß sich Wert gegen Wert austauscht und insofern die Theorie bestätigt wird, daß Geld primär ein Tauschmittel zur Erleichterung von Tausch- d.h. Wertbeziehungen sei. Nicht umsonst ist die Quantitätstheorie von dem Problem geplagt, was denn den Wert des Tauschmittels ausmacht und so, weil die Geldtheorie nicht mit den Prinzip der flexiblen Preisbildung im Rahmen der allgemeinen Gleichgewichtstheorie konfligieren soll, zu der Vorstellung greifen muß, daß Geld exogen über eine Zentralbank bereitzustellen sei, damit der offene Freiheitsgrad der Geldwertbestimmung geschlossen wird. Seither laborieren Zentralbanken an dem Glauben herum, sie seien für die Entwicklung des Geldwertes verantwortlich. (Von dieser Krankheit haben sie sich bisher nicht erholt!)
Letzteres ist übrigends in keiner Weise selbstverständlich, denn bei einem einstufigen Geldsystem ist im Grunde genommen eine Zentralbank entbehrlich, denn ihre Stellung als Emissionsbank des unbedingt gültigen Zahlungsmittelstandards erhält sie erst in einem zweistufigen System. In einem einstufigen System erfüllt sie im Grunde genommen nur die Funktion bei dem Aufkommen von Vertrauenskrisen einzuspringen, die dann entstehen, wenn der Goldbestand mal wieder für die Menge an ausgegebenen Goldzertifikaten zu klein geworden ist. Vor diesem Hintergrund klärt sich auch, warum die Zentralbanken auch heute noch als “lender of last resort” verstanden werden. Der entscheidende Unterschied dabei liegt in der Frage, ob sie tatsächlich über diesen “letzten Resort” verfügt oder nicht, denn den Tauschmittelstandard “Gold” kann auch eine Zentralbank nicht erschaffen. Das wiederum bedeutet, daß eine Zentralbank letzten Endes die Funktion eines Wertspeichers erhält und wegen der Endlichkeit der Vorräte in dem Tauschmittel (Gold) illiquide werden kann!
Die Tatsache, daß eine Zentralbank in einem einstufigen Geldsystem eigentlich unfähig ist, die ihr aufgetragene Funktion zu erfüllen, weil sie einen Vorrat an Tauschwert (Gold) vorhalten muß, “erfüllt” die Mainstream-Geldtheorie bis heute mit Problemen, für die das Wort “Desaster” eigentlich noch zu zartfühlend ist. Denn es ist kein Wunder, daß eine Geldpolitik versagen muß, wenn deren Grundlage einer Geldtheorie anhängt, die ein einstufiges Konzept als Denkvorlage aufweist, während die Gegenwart sich längst mit zweistufigen Geldsystemen herumschlägt und zu allem Überfluß die heutzutage modern werdende Tendenz zur Bildung von Währungsunionen eigentlich nahelegen würde, sich mal ernsthaft mit den Funktionsbedingungen von dreistufigen Geldsystemen zu beschäftigen.
ZWEI
(Hinter den nachfolgenden Betrachtungen steht eine Geldtheorie, die sich von der Bindung des Geldes an die Realtheorie, bzw. der Theorie der relativen Preise emanzipiert. Das ist nicht selbstverständlich, sondern nur im Zusammenhang mit einer Theorie sozialer Systeme begreifbar, deren Konstitutionsmerkmal durch Kommunikationen definiert ist und deren Präsentation an einer anderen Stelle erfolgt ist. Vgl.: Theorie des Kapitalismus als Sozialwissenschaft: Prolegomena einer sozialen Zinstheorie.- Renée Menéndez – Google Books)
Zweistufiges Bankensystem bedeutet, daß ausschließlich die Primärbank, sprich die Zentralbank, Zentralbankgeld emittieren darf (und zwar per Kredit) und somit die Sekundärbanken, sprich die Geschäftsbanken ein Liquiditätsproblem haben. Das ist deswegen erforderlich, weil das Delegationsproblem zwischen Zentralbank und Geschäftsbank, was darin besteht, daß eine Zentralbank die Geschäftsbeziehungen einer Geschäftsbank nur rudimentär kontrollieren kann, dahingehend gelöst werden muß, daß das zur Verfügung gestellte Zahlungsmittel Zentralbankgeld der Standard ist, den eine Geschäftsbank eben NICHT emittieren kann. Das heißt, Geschäftsbanken ökonomisieren Zentralbankgeld, können es aber nicht selbst schaffen. Das hat zur Folge, daß Geschäftsbanken einem Liquiditätsproblem unterliegen, welches permanent gelöst werden muß, damit keine Exklusion vom Interbankenmarkt erfolgt, die unmittelbar die Gefahr einer Insolvenz aufgrund von Illiquidität nach sich zieht. Das Delegationsproblem zwischen ZB und GB kann also nur so gelöst werden, daß der Interbankengeldmarkt gewissermaßen zur Kontrollinstanz wird, die darüber entscheidet, ob das Geschäftsgebaren einer Bank den allgemeinen Bonitätserfordernissen entspricht oder nicht. Verschlechtert sich die Bonität einer Geschäftsbank, steigt deren Refinanzierungszins, ansonsten bleibt er gleich, was den Effekt hat, daß bei einem ausgeglichenem Liquiditätssaldo zwischen bonitätsmäßig gleichen Banken der Refinanzierungszins zu einem durchlaufenden Posten der bankinternen Kalkulation wird. Heißt: das Kontrollproblem der Zentralbank hinsichtlich der Bonität der Kreditforderungen der Geschäftsbanken wird auf die Ebene des Interbankengeldmarktes verlagert!
An dieser Stelle ändert sich das Verhältnis von Geschäftsbanken und Zentralbank fundamental. Während vorher sowohl die Geschäftsbanken als auch die Zentralbank einem Liquiditätsproblem unterlagen gilt nun, daß die Zentralbank den Zahlungsmittelstandard emittiert und nur noch die Geschäftsbanken dem Zwang unterliegen, für ihre Liquidität Vorsorge zu treiben. Das bedeutet, daß die Geschäftsbanken von sich aus zu einer zentralbankgeldsparenden Operationsweise übergehen, indem sie versuchen, ihre Kunden dazu zu bringen, ihre Zahlungsvorgänge mit Hilfe der Zahlungsmittelreferenz (Sichtguthaben) vorzunehmen. Damit verkehrt sich die Kausalitätslage derart, daß nicht die Werteinlage des Publikums zur Bank den Umfang des Kreditvolumens bestimmt, sondern die Kreditvergabe der Banken die Vorgabe für die Zahlungsfähigkeit des Publikums ist. So erledigt sich bereits aus dieser Erkenntnis heraus die häufig kolportierte Vorstellung, die Geschäftsbanken würden die Einlagen ihrer Kunden weiterverleihen. In gleicher Weise präzisiert sich damit auch der Unterschied zwischen Zentralbankgeld und Sichtforderungen, weil Geschäftsbanken aus Kostengründen versuchen, ihren Zentralbankgeldbedarf aufgrund der Einräumung von Kreditlinien möglichst gering zu halten.
In Wahrheit wird somit nur das offenbar, was in einer Goldzertifikatewirtschaft bereits latent angelegt ist: Zahlungen erfolgen nicht mit Hilfe des Zahlungsmittelstandards, sondern mit der Referenz auf den Zahlungsmittelstandard. D.h. Zentralbankgeld ist in seiner Funktion als Zahlungsmittel hinfällig geworden ist, da im Geschäftsverkehr die Banken ihren Kunden die Möglichkeit einräumen, mit Hilfe der Forderungen gegen sie selbst, d.h. mit einer Referenz auf Zentralbankgeld Zahlungsvorgänge schuldbefreiend vornehmen zu können. Die Bewegungen von Zentralbankgeld finden somit nur noch auf einer Clearing-Ebene statt, wo der tägliche Zentralbankgeldausgleich i.d.R. über ein Zentralbankkonto der Geschäftsbanken verrechnet wird.
Das führt zu der geldtheoretischen Erkenntnis, daß die primäre Funktion von Zentralbankgeld im Zusammenspiel von Zentralbank und Geschäftsbanken die Nivellierung von Bonitätsnormen ist und nicht, wie es eine Nutzen- und Produktivitätstheorie will, die Erleichterung eines Tausches von Gütern. Letzteres kann zwar durchaus mal passieren. Jedoch reflektiert die emotionale Unmittelbarkeit des Austausches von Ware gegen Geld nicht die wesentliche Funktion des Geldes im Liquiditätsausgleich des Interbankenmarktes gewissermaßen zum Lackmustest dafür zu dienen, inwieweit die Kreditvergabepolitik der einzelnen Bank den allgemeinen Anforderungen an die Bonitätsnormen entspricht. (Daß daneben Geld die wesentliche Aufgabe im Rahmen einer Unternehmerökonomie hat, als “Relatives Maß der Produktion” zu fungieren, steht auf einem anderen Blatt der Kreditgeldtheorie!)
DREI
Die Behandlung der Frage, wie das Verhältnis von EZB und NZBen zu strukturieren wäre, folgt gewissermaßen der logischen Analogie aus den Erkenntnissen eines zweistufigen Bankensystems. Die Grundproblem dabei ist wie vorher, daß die zentrale Währungsbehörde (EZB) nicht alleine in der Lage ist die Kontrollaufgaben hinsichtlich der Bonität der Kreditvergabepolitik von NZBen zu überwachen. Im Fall der EZB wird jedoch von der Ansicht ausgegangen, daß das Verhältnis von EZB zu NZBen so geartet sei, wie das Verhältnis der Bundesbank zu den ihr angeschlossenen Landeszentralbanken. Diese Ansicht gewinnt ihre Nahrung aus dem Umstand, daß die NZBen an sich “nur” die Beschlüsse des EZB-Rates umsetzen, ohne daß es dabei zu länderspezifischen Besonderheiten kommen würde. Diese Theorie hat jedoch einen empfindlichen Schönheitsfehler, der zum einen daraus bestand, daß die jeweiligen NZBen durchweg die Wertpapiere “ihres” Staates ohne Risikovorbehalte akzeptierten, obwohl die Bonitätskriterien für die jeweiligen Staatshaushalte diese Gleichbehandlung keineswegs nahelegen. Zum anderen ist ebenso unklar, inwieweit die NZBen die Anforderungen an die Bonität für rediskontfähige Wertpapiere in gleicher Weise behandeln. Man darf jedoch bezweifeln, daß das Rating (es geht hier nicht um die Spaßagenturen) der Portfolios der NZBen einem einheitlichen Standard entspricht.
Als Konsequenz dieses Kontrollproblems müßte das gleiche Prinzip auf der Ebene zwischen EZB und den NZBen existieren. (Das wäre dann dreistufig.) Das würde bedeuten, daß die EZB erwarten könnte, daß sich im InterNZBengeldmarkt der Liquiditätsausgleich auch nach Maßgabe der Einschätzungen der Bonitäten der jeweiligen NZBen zwischen den betroffenen NZBen regelt, d.h. daß die Frage der Refinanzierung einer NZB gegenüber einer anderen NZB sich danach bemißt, ob die Bonität der NZB als dem allgemeinen Standard entsprechend eingeschätzt wird oder nicht. Denn im Grunde genommen liegt hier das gleiche Problem vor: die EZB kann die Qualität der Kreditvergabe jeder einzelnen NZB nicht hinreichend kontrollieren, so daß sie – wie im nationalen Kontext – dazu gezwungen ist, den InterNZBengeldmarkt als monitoring-Instrument einzusetzen, wo der Liquiditätsausgleich zwischen den NZBen ebenso nach Maßgabe der Kreditvergabepolitik der jeweiligen NZB erfolgt.
Ein dreistufiges Bankensystem benötigt daher zwei Geldmedien. Zwischen der EZB und den NZBen müßte das gleiche anreizkompatible Arrangement herrschen, wie es zu Zeiten der Bundesbank im nationalen Kontext existierte. Knapphalten der Geldmenge bedeutet, daß eine Geschäftsbank stets auf die Refinanzierungsmöglichkeiten des Interbankenmarktes zurückgreifen muß, um den Zahlungsverpflichtungen in einem Teilreservesystem nachkommen zu können. Dieser Zwang bewirkt eine Nivellierung der Bonitätsnormen, wobei die Bank mit der höchsten Bonität den Standard setzt, an den sich alle anderen Banken anzupassen haben. Das heißt, daß zwischen der EZB und den NZBen ein separates clearing-System existieren müßte, welches für die NZBen einen Zahlungsmittelstandard definiert, der von den NZBen nicht geschaffen werden kann. (Ich nenne diesen Zahlungsmittelstandard an dieser Stelle mal EUROR!) Die EZB emittiert demnach ein bestimmtes Volumen von EUROR, welches nach üblichen Auktionsverfahren auf die angeschlossenen NZBen aufgeteilt wird. Für die NZB ist das von ihr “ersteigerte” Volumen an EUROR die Bemessungsgrundlage für ihren Kreditvergabespielraum, der sie dazu befähigt an die an sie angeschlossenen Geschäftsbanken Kredite in EURO zu gewähren.
Das Prinzip des Liquiditätsausgleiches ist somit für die NZBen dasselbe, wie zwischen Geschäftsbanken, die über die Steuerung der Bonität der von ihnen vorgenommenen Kreditvergabe den von ihr einzuhaltenden Liquiditätsstatus den Vorschriften entsprechend zu planen haben. Das bedeutet, daß eine NZB dafür Sorge tragen muß, daß durch EURO-Überweisungen des Publikums ins Ausland der von ihr verwaltete EUROR-Bestand nicht abschmilzt und sie daher genötigt wäre, eine restriktivere Kreditvergabepolitik zu etablieren. Denn obwohl das Verhältnis EUROR zu EURO bei z.B 20 liegen mag (d.h. pro 1 EUROR kann eine NZB 20 EURO Kredit an “ihre” Geschäftsbanken vergeben) kann eine Überweisung von 100 EURO ins Ausland nur mit einer Übertragung von ebenfalls 100 EUROR an die empfangende NZB erfolgen. Das clearing zwischen den NZBen übernimmt dann die EZB, die sich erst in dieser Funktion tatsächlich als europäische Zentralbank etablieren würde! Warum? Weil die NZBen den InterNZB-Zahlungsmittelstandard EUROR nicht selbst schaffen können und sie bei der Kreditgewährung an die Geschäftsbanken an die Verfügung über EUROR gebunden bleiben.
NUN DIE TATSACHEN
Was haben wir stattdessen? Eine TARGET-Regelung, die jede NZB dazu zwingt, auf jede Überweisungsanforderung eine entsprechende Zentralbankgeldemission genehmigen zu müssen. Das heißt auf gut Deutsch, daß die überweisende NZB in ihrer Zahlungsfähigkeit gegenüber anderen NZBen nicht beschränkt ist, weil jede NZB den Zahlungsmittelstandard EURO selbst emittieren kann. Das drückt sich technisch darin aus, daß eine Forderung gegen eine NZB bereits Zentralbankgeld – EURO – ist. Das jedoch ist eine gröbliche Aushebelung des Prinzips, daß eine Bank, die nur die Verwaltung von Liquidität zu besorgen hat immer dafür Sorge tragen muß, daß einem Liquiditätsabfluß auch absehbar ein Liquiditätszufluß entspricht, um den Anforderungen an die Liquiditätskonstanz zu wahren. Das heißt konkret: eine Überweisung einer “südlichen” Zentralbank an eine “nördliche” Zentralbank führt dazu, daß der “Norden” eine Zentralbankgeldemission vornehmen muß, ohne daß zum einen klar wäre, inwieweit die Bonität der Kreditvergabe im “Süden” derjenigen des “Nordens” entspricht, während zum anderen der Abfluß von EURO vom “Süden” in den “Norden” nicht dazu führt, daß im “Süden” ein Anreiz zur Anpassung der Kreditkonditionen existieren würde.
Und das ist für die Nachhaltigkeit eines Zahlungssystems der eigentliche Knackpunkt: da es nicht zu einem Zahlungsbegehren der “nördlichen” Zentralbanken kommen kann, weil eine Forderung gegen eine Zentralbank, die diesen Zahlungsmittelstandard emittiert, bereits Zentralbankgeld ist und auf der anderen Seite aber auch keine Liquiditätsrestriktion bei der “südlichen” Zentralbank existiert (die ELA-Fazilität ist der greifbarste Ausdruck dieser Unbeschränktheit), ist dieses Zahlungssystem tendenziell davon bedroht, aufgrund der im “Süden” nachlaufenden bzw. überbordenden Zentralbankgeldemission (Ponzi-Finanzierung) in eine Bonitätskrise zu geraten, die sich im Weltmaßstab darin ausdrückt, daß es eine Flucht aus dieser Währung gibt. Letzteres äußert sich im relativen Preis zu Alternativwährungen, die eine höhere Geldvermögenssicherheit versprechen. Insofern unterminiert die Nichteinhaltung der allgemeinen Bonitätsnormen die Zahlungsfähigkeit gegenüber anderen Währungsräumen – eine Erfahrung, die schon viele Staaten mit ihren Währungen machen mußten.
Wenn man so will, ersetzt der EUROR die Funktion des Goldes, indem er die Kreditschöpfungsmöglichkeit einer NZB steuert. Denn die Funktionsbedingungen eines Goldstandards laufen ja auch darauf hinaus, daß die Zentralbank, die einen Goldabfluß realisiert, die Zinsen bzw. die allgemeinen Bonitätsstandards anheben muß, um dem Goldabfluß entgegenzuwirken. Um diesen Mechanismus zu erhalten, ist jedoch die Verwendung von Gold entbehrlich, sondern nur die Durchsetzung des Prinzips, daß eine Nichtzentralbank den Zahlungsmittelstandard, in dem sie zahlen muß, nicht selbst schaffen kann, erforderlich.
Its that simple!
Eine wichtige Überlegung zu diesem Problemkomplex, ist sicherlich die Frage, an welchem Punkt überhaupt Verschuldung entsteht.
Verschuldung entsteht keineswegs beim Bezahlen sondern beim Kaufen.
siehe:
http://www.global-change-2009.com/blog/die-kollektive-bildungslucke-%E2%80%93-die-zwei-naturgesetze-der-geldwirtschaft/2012/02/
Eine Notenbank, welche evtl kritische Verschuldungsprozesse steuern will, muss also den Kaufüberschuss verhindern, nicht den Auszahlungsüberschuss.
Darauf hat die Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln nur bedingt Einfluss. Und selbst auf die Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln der Nichtbanken, hat die Notenbank durch die Geldschöpfung der Geschäftsbanken in Boomzeiten nur wenig Zugriff. Daran würde auch ein neuer Goldstandard gar nichts ändern. Dasselbe Goldstück kann ich im Boom (hohes vertrauen in Kreditnehmer) 100mal verleihen, da deckt oder begrenzt das Gold gar nichts.
Zumindest Unternehmen und Staaten machen Schulden(Kaufüberschüsse) auch völlig unabhängig von der Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln. Einfach aus laufenden Kaufkontrakten (Arbeitsverträgen, Lieferverträgen, etc.).
Die Begrenzung der Verfügbarkeit der Zahlungsmittel führt dann in die kollektive Insolvenz, wie jetzt in den PIIGS.
Ein Direktzugriff der Notenbank auf die Kreditvergabemenge wäre eine varibale Kreditsteuer der Notenbank statt dem Leitzins. Diese würde eine nationale oder sogar regionale Geldpolitik auch innerhalb des Euro ermöglichen.
Weiterhin könnte die Notenbank über Export oder Importsteuern ein dauerhaftes Kaufsaldo mit dem Ausland verhindern.
Dieser Direktzugriff auf Kaufsalden sollte n.m.E. eine Neuausrichtung der Notenbank beherrschen. Da das Instrument der Kreditsteuer dauerhaft den Sparzins ersetzen kann, wird ganz nebenbei auch noch die private Präferenz der Geldhaltung gegenüber der Selbstinvestition deutlich verringert, was zur Staatsentschuldung führt.
Kreditsteuer der Notenbank statt Sparzins = Eigenkapitalisierung der Wirtschaft durch Selbstinvestition als Sparform.
Utopisch? Sowohl Kreditsteuer als auch Exportsteuer hat es in Deutschland schon gegeben, die saldenmechanische Bildung der ökonomischen Politikberatung war wohl nicht immer so schlecht wie heute.
Kreativer Spaß oder mehr?
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/menschen-wirtschaft/protestwaehrung-ganz-schoen-surreal-12870175.html
Surreal
😉
all you need ist ein photoshop
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Da Herr Richter mal wieder einen meiner Kommentare einkassiert hat (vielleicht mit Rücksicht auf Babendiek oder aber wegen meiner fatalistisch-sarkastischen Grundstimmung), poste ich meine Antwort auf Ihren Kommentar (http://blog.zeit.de/herdentrieb/2015/12/08/anfa-ein-skandal_9106/comment-page-3?sort=asc&comments_page=2#comment-215580) nun hier.
Hallo Herr Menéndez,
schon die Sache mit der 2-Stufigkeit ist vor allem für Ökonomen so unverständlich, weil insbesondere 30 Jahre quantitätstheoretisches Credo (hier noch in der 2007er Ausgabe der Bundesbank ab Seite 59 nachzulesen: https://zinsfehler.files.wordpress.com/2014/03/geld2_gesamt__2007_.pdf) einfach nicht aus den Köpfen zu kriegen ist. Bei mir hat es auch etwas länger gedauert. Insofern sollten wir uns mit unserem ‚Novizen‘ hier in diesem Forum in Nachsicht üben und noch ein wenig Geduld haben.
Die Schweinehirte treiben in ihrem religiösen Wahn die Sau durchs Dorf, weil sie es nicht besser wissen (die meisten) oder aber um sich selber zu exkulpieren, wenn die kognitive Dissonanz das monetäre Weltbild ins Wanken bringt: Wir waschen unsere Hände in Unschuld, denn schuldig sind ja immer und ausschließlich die Schuldner. Und diese Schuld kann selbstverständlich nur derjenige vergeben, der hier auf Erden das ‚blankfeine‘ Werk Gottes verrichtet. Und wer sich nicht an diese Regeln hält, der wurde auch schon in früheren Zeiten dem heiligen Mammon geopfert (siehe auch Michael Hudson am 02.12.2011 in der FAZ).
Solange unsere Ökonomen diese Zusammenhänge nicht verstehen, kein Rückgrat haben und/oder aber käuflich sind, wird es keine öffentliche Diskussion hierzu geben können. Und wer schon an der 2-Stufigkeit intellektuell scheitert (wie auch die Vollgeldbewegung), der wird die nächste Stufe erst recht nicht erreichen, sondern schreit als Klageweib am Grabe des scheintoten Monetarismus. Bis zur Wiederauferstehung als Monetarismus 2.0 (QE4Mainstreet) wird es wohl noch ein weiter Weg sein. Aber selbst eine Reinkarnation von 1.0 sollten wir nicht ausschließen; denn auch Totgesagte leben bekanntlich länger als man denkt… wenn man denn überhaupt denkt.
LG Michael Stöcker
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Wir haben das Fehlkonstrukt TARGET-System und TROTZ dieser rettenden „nationalen Notenpresse“ der südlichen NZBen sieht sich die EZB gewungen unter Bruch sämtlicher Regeln zusätzlich(!) Staatsfinanzierung in Billionenhöhe zu betreiben, zu Gunsten eben wieder genau dieser NZBen bzw. Staaten.
Selbst wenn wir den EUROR hätten. Was würde denn die EZB machen, wenn eine NZB bzw. besser der entsprechende Staat plötzlich in Zahlungsschwierigkeiten geraten würde?
Natürlich, die „unabhängige“ EZB würde sich in diesem Fall strikt an alle Regeln halten und den Nationalstaat in die Staatspleite schicken, so wie sich das im Kapitalismus gehört. Die Gläubiger hätten dann das Nachsehen und gingen leer aus. Sie haben falsch investiert und müssen dafür bezahlen, so wie man das seinerzeit in Griechenland knallhart durchgezogen hat …
Ironie beiseite. Das ist der Grund, warum Gold jeder vom Menschen genachten Regel überlegen ist. Ich habe zwei Dinge gelernt in den letzten 20 Jahren:
1.) Regeln werden bei schönem Wetter aufgestellt, um bei schlechtem Wetter gebrochen zu werden und
2.) Gold kann man nicht drucken.
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