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Kredit in der realen Welt?

Fabian Lindner hat einen interessanten Artikel geschrieben, in dem er die Frage behandelt, ob „die Ersparnis die Investition finanziert“. Dies ist ein seit langem schwelender Disput zwischen Neoklassikern und (monetären) Keynesianern, der auch bereits als die „loanable funds“-Kontroverse wohlbekannt ist.

Wie ist dieser Disput zu entscheiden? Die von Ökonomen bestens bekannte Antwort ist: es kommt darauf an. Und zwar kommt es darauf an, in welcher Weise man über Ökonomie denkt. Wenn das aber so ist, kann die vordergründige Antwort nur lauten: Beide haben Recht – je nach dem zugrundeliegenden ökonomischen Modell. Denn auch wenn es in Deutschland mindestens genauso viele Ökonomen gibt wie Fußball-Nationaltrainer, die natürlich alle ganz genau wissen wie „Wirtschaft“ funktioniert, ist dennoch die Interpretation der Realität stets daran gebunden, welche Theorie eines verstorbenen Ökonomen bei der Interpretation der Realität Pate steht.

Die eine Fraktion ist die Neoklassik, deren Wirtschaftsmodell hier diskutiert wurde. Diese ist davon geprägt, daß sie versucht „hinter den Geldschleier“ zu sehen um damit alle ökonomischen Phänomene (die „Realität“) auf „reale“ Größen wie Grenzproduktivität, relative Preise oder reale Nutzenerwägungen zurückzuführen. Die Gegenposition nimmt – in Anlehnung an P. Spahn – die Theorie der Geldwirtschaft ein, die das umgekehrte Verständnis aufweist, daß die Ökonomie von der Verfügung über Geld gesteuert wird.

Fabian Lindner argumentiert aus der Perspektive einer Theorie der Geldwirtschaft (die auch mit dem Namen Keynes verbunden ist), indem er auf die monetären Beziehungen abstellt, welche damit hierarchisch gesehen, die realen Prozesse in der Ökonomie steuern. Daraus folgt, daß sein Sparbegriff sich monetär definiert und somit auf die Bildung von Nettogeldvermögen abstellt. Man sieht sofort, daß dieser Begriff von Ersparnis nichts mit dem neoklassischen Begriff zu tun hat, denn dort ist Ersparnis definiert als realer(!) Nichtkonsum. (So was taucht immer wieder in den Robinson-Geschichten auf.) Das hat was mit der Anlage des neoklassischen Modells zu tun, denn dort sind die Haushalte diejenigen, die darüber entscheiden, welche Produktionsmittel die Unternehmen zur Verfügung gestellt bekommen – auch bekannt als Erstausstattungsökonomie. (Hier liegt die Wurzel des ‚pursuit of happiness‘ der US-amerikanischen Verfassung!)

Fabian Lindner geht im Gegensatz dazu davon aus, daß auch Produktionsmittel, genauso wie Konsumgüter durch Arbeit entstehen, wobei Arbeit durch Geldzahlungen entlohnt wird. Warum das korrekt ist, ist eine komplizierte Geschichte, die aber in sich konsistent ist. (Ob sie wahr ist, ist dagegen eine Frage des Glaubens, nicht der Wissenschaft!) Wenn aber, wie es auch bei Schumpeter angelegt ist, Unternehmer Geld brauchen, um Produktion zu finanzieren, stellt sich die Frage: wo kommt denn das Geld her? Wie hier schon mehrfach besprochen kommt Geld von der Zentralbank – und sonst nirgendwoher anders!

Insofern ist es schlichtweg mißverständlich, wenn Fabian Lindner die Redewendung „Geldschöpfung aus dem Nichts“ verwendet, wenn er die Kreditvergabe von Geschäftsbanken anspricht. Das suggeriert eine falsche Vorstellung, denn Geschäftsbanken erzeugen Schuldverhältnisse, die auf ANSPRÜCHE von Geld lauten! Würde man sich mal mit den juristischen Gegebenheiten von Zahlungen beschäftigen, wird schon mal klar, daß selbst die „Definition“ einer „Geldmenge M1“ darauf hinausläuft, daß dabei inkommensurable Dinge zu einer Einheit zusammengefaßt werden. Denn eine Forderung auf Geld ist kein Geld, denn sonst würde die vielfach perhorreszierte Vorstellung eines ‚bank-run‘ unmöglich sein! Auch diese Fehleinschätzung ist Ausdruck der Tatsache, daß die herrschende Wirtschaftstheorie (die ihr REALmodell als ultimatives Instrument zur Erklärung gegenwärtiger Realität versteht) Geld nur als Appendix einer von realen Größen gesteuerten Welt ansieht.

Da aber Geschäftsbanken „nur“ Schuldverhältnisse erzeugen gilt auch, daß die damit geschaffenen Depositen (eigentlich: Sichtforderungen) ebenso „nur“ Ansprüche auf Geld, aber eben kein Geld darstellen – auch wenn es phänomenologisch gesehen so erscheinen mag. Das hat aber was mit der Frage zu tun, warum Banken „Depositen“ brauchen. Die Antwort ist, daß für eine Geschäftsbank der Zugang von Depositen gleichzeitig einen Zugang von Zentralbankgeld – oder zumindest die Forderung darauf – darstellt, den sie stets zur Abwicklung des laufenden Geschäftsverkehrs benötigen. Siehe: Was ist Clearing?

Wer von Bankwirtschaft was versteht weiß sofort, daß dies das allgemeine Liquiditätsproblem bei Banken darstellt – was daraus resultiert, daß mit einer Kreditvergabe i.d.R. ärgerlicherweise ein Liquiditätsverlust einhergeht. DAS ist das Problem einer Bank, wenn sie einen Kredit vergibt! Warum? Weil sie eben kein Geld „schöpfen“ kann! Insofern ist die Bezeichnung „Geldschöpfung aus dem Nichts“ einfach falsch – und Fabian Lindner weist auch selbst darauf hin.

Wenn das aber so ist, muß man auch mal die Konsequenzen daraus ziehen!

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Was ist ‚clearing‘?

Der Verlauf der TARGET-Debatte hat gezeigt, daß es erhebliche Unsicherheit darüber gibt, was als endgültige Zahlung einer NZB gegenüber einer anderen NZB anzusehen ist. Das hat auch was damit zu tun, daß gelegentlich auch im Zusammenhang mit dem Interbankenclearing im Geschäftsbankenbereich darüber Verwirrung herrscht, ob nun die Geschäftsbanken „Geld aus Luft“ schaffen können oder nicht. Angelagert an diese Falschvorstellung ist auch der Irrglaube, daß es eine bargeldlose Zahlung ohne eine korrespondierende Bewegung von Zentralbankgeld (ZBG) gäbe und so der Vorstellung Vorschub geleistet wird, das Geldsystem sei ja doch nur „virtuell“ und nicht real. Dabei ist es nicht so schwer, die Unterschiede auseinanderzuhalten.

Der Grundsatz ist: die Übergabe von ZBG bewirkt eine endgültige Befreiung von einer Geldschuld. Im Grunde genommen ist das trivial, denn sobald das Geforderte übergeben wird, ist eine Schuld erloschen. Denn selbiges gilt auch, wenn das Geforderte nicht ZBG ist, sondern wie beim „Kaufmann von Venedig“ in einem Pfund Fleisch des Schuldners besteht. (Das hindert aber chartalistisch orientierte Geldtheoretiker nicht daran aus dieser Selbstverständlichkeit ein Theoriegebäude zusammenzuzimmern, welches von der Anlage her bereits den Defekt aufweist, auf einer Nullaussage zu beruhen.)

Im Zusammenhang mit dem Überweisungsverkehr zwischen Geschäftsbanken wird dieser Punkt deswegen virulent, weil sich die Üblichkeiten des Bankverkehrs darauf verständigt haben, daß zum Ende eines Banktages offene Salden des Zahlungsverkehrs ausgeglichen werden müssen. Dazu stehen – wenn man sich auf die Frage der endgültigen Zahlungen konzentriert – zwei Möglichkeiten zur Verfügung.

Die beiden Möglichkeiten zum ‚clearing‘ sind durch die beiden Doppelpfeile markiert und betreffen

a) eine Zahlung in ZBG in Banknoten (Kasse)
b) eine Zahlung in ZBG in Forderungen gegen die Zentralbank.

Der erste Fall sieht so aus:

Das Publikum verfügt über seine Forderungen an die Geschäftsbanken per Überweisung und per Saldo schält sich am Ende des Tages ein Saldo von Netto 20€ heraus, der von der Bank B durch einen Griff in die Kasse und den Transport des Geldes zu der Bank A bewerkstelligt werden kann. Damit ist der Saldenausgleich endgültig erfolgt, auch wenn die Verbringung von Geld unpraktisch, teuer und riskant ist. Das Grundprinzip bleibt jedoch so wie es ist. (Letztlich gehören deswegen auch die Kassenbestände der Geschäftsbanken zum Zentralbankgeld – deren Herausrechnung muß man wohl als Kotau gegenüber der Quantitätstheorie interpretieren, welche ebenso auf einer Nullaussage beruht.)

Im Grunde genommen nichts anderes ist es, wenn der Saldenausgleich über ein Konto bei der Zentralbank erfolgt.

Das liegt daran, daß Banknoten und Forderungen an eine Zentralbank, die das Geforderte selbst emittieren kann, identisch sind. Zu beachten ist hierbei, daß diese endgültige Zahlung aus einem „Passivtausch“ der Zentralbank besteht und daß andererseits – ob bei Banknotentransfer oder Zentralbank-‚clearing‘ – dieselbe Bilanzverlängerung bzw. -verkürzung stattfindet.

Ergebnis: ‚clearing‘ ist für die zahlende Bank B stets mit einem ZBG-Abfluß verbunden während die empfangende Bank A einen ZBG-Zufluß realisiert. Das heißt, daß eine bargeldlose Zahlung in keiner Weise auch eine zentralbankgeldlose Zahlung ist. Dieser feine Unterschied wird in der wirtschaftspolitischen Diskussion zu oft schlichtweg ignoriert.

Und TARGET?

Die einfachste Version beim €-TARGET-Zahlungsverkehr ist diejenige, wo es sich bei der z.B. zahlenden Bank um eine Zentralbank handelt, die keine EURO-NZB ist. Denn dort erfolgen Zahlungsverrechnungen bei der EZB nur auf Guthabenbasis (grün unterlegt), d.h. wenn die EZB gegenüber der z.B. dänischen Zentralbank eine Verbindlichkeit aufweist.

Auch in diesem Fall verändern sich die Bilanzgrößen wie im nationalen Geschäftsbankenverkehr und das ‚clearing‘ durch die EZB erfolgt wie vorher von der Zentralbank durch einen „Passivtausch“ zwischen den Konten der Bundesbank und der DK-Zentralbank. Das ist deswegen so, weil die DK-Zentralbank kein Mitglied des EURO-Raumes ist und deswegen die Zahlungsfähigkeit der DK-Zentralbank in Bezug auf EURO nicht unbeschränkt gegeben ist. Durch die Umbuchung der Zahlung vom DK-ZBKonto auf das BB-ZBKonto ist die Zahlung endgültig rechtswirksam erfolgt.

In diesem Fall würde sicherlich niemand auf die Idee kommen, daß die TARGET2-Forderung der Bundesbank gegenüber der EZB NICHT Zentralbankgeld darstellt, denn die Umbuchung von einem Guthabenkonto stellt ja wie gehabt eine endgültige Zahlung durch das ‚clearing‘ seitens der EZB dar.

Der Unterschied zu einer Zentralbank des EURO-Raumes besteht darin, daß die EZB für die NZBen keine Guthabenkonten führt bzw. zu führen braucht. Denn die Konstruktion des ESZB als Einheit führt dazu, daß innerhalb des ESZB die Frage des Forderungsausgleichs deswegen keinen Sinn macht, weil davon ausgegangen wird, daß alle NZBen die gleichen Kriterien bei der Emission von ZBG anlegen. (Daß das eine politisch motivierte Schönwettervorstellung gewesen ist, macht das EURO-Desaster aus, interessiert hier jedoch nicht.) Die entsprechenden Buchungen sehen damit so aus:

Man könnte versucht sein zu argumentieren, daß ja der Zahlungsausgang nicht erfolgt sei, da ja die „normale“ Bilanzverkürzung bei der ZB Spanien nicht eintritt. Der Grund dafür ist darin zu suchen, daß eine Zentralbank die Eigenschaft aufweist, daß eine Verbindlichkeit von ihr zum Zentralbankgeld gehört und eine Geltendmachung dieser Verbindlichkeit z.B seitens einer Geschäftsbank bei ihr nicht als ein Kassenausgang gebucht wird, sondern als eine Erhöhung des ZBG-Umlaufs. Durch diesen Vorgang wird zwar ZBG emittiert welches dann tatsächlich in der Kasse der Geschäftsbank landet – einen Kassenausgang kann eine Zentralbank deswegen jedoch nicht buchen! (Gut, wird vielleicht für die logische Sekunde mit der Länge Null gemacht, ändert aber am Prinzip nichts, daß Zentralbanken dafür keine „Kassenbestände“ vorhalten.)

Damit stellt sich jedoch die entscheidende Frage: Ist es gerechtfertigt, eine Forderung der EZB an eine NZB als Zentralbankgeld anzusehen oder nicht? Beantwortet man diese Frage mit JA ist alles gut, denn dann hätte die EZB unmittelbar Zugriff auf das geschuldete Geld. (Das ist wie bei Forderungen der Geschäftsbanken gegen eine Zentralbank, denn auch diese Forderungen gehören zum Zentralbankgeld.) Somit stellt eine TARGET2-Forderung der Bundesbank bzw. der EZB eine schuldbefreiende Zahlung der ZB Spaniens dar, ist mithin das ‚clearing‘ bzw. das ’settlement‘ seitens der EZB endgültig erfolgt.

Beantwortet man diese Frage mit NEIN, müßte geklärt werden wie eine NZB an eine andere NZB zahlen könnte, da ja damit behauptet würde, daß eine Forderung gegen eine NZB eben KEIN Zentralbankgeld darstellt. Somit wird die Frage virulent, WOMIT denn eine NZB tatsächlich schuldbefreiend zahlen kann. Die simple Antwort ist, daß eine NZB einen Passivtausch vornimmt, den TARGET2-Saldo auf den ZBG-Umlauf bucht und dann das emittierte Zentralbankgeld per Koffer – nach Durchleitung über die EZB – an die empfangende NZB (physisch) transferiert. Das hätte zur Folge, daß die empfangende NZB zwangsweise einen Kasseneingang buchen müßte. Damit wäre wohl für jeden Zweifler sichtbar, daß tatsächlich Zentralbankgeld gezahlt worden wäre. Damit wäre man wieder bei dem ‚clearing‘-Verfahren: physische Übergabe von Zentralbankgeld. (Daß die empfangende NZB nicht weiß was sie damit soll, steht auf einem anderen Blatt!)

Ob das ein Fortschritt ist?

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