Monatsarchiv: Dezember 2021

TARGET2 reloaded

TARGET 2 Salden entstehen, weil der T2-Schuldner – z.B. die Banca Italia – bei einer grenzüberschreitenden Zahlungsweisung an die EZB keine Zahlung leistet und auch keine leisten muß, sondern lediglich eine Erhöhung ihres TARGET2-Saldos in das TARGET2-Konto einfügt. Das ist das, was normalerweise jede Zentralbank dieser Welt, also auch die Banca Italia zum Zweck einer Überweisung vornimmt: eine Gutschrift erteilen, die zur Folge hat, daß nunmehr die EZB über einen höheren Guthabensaldo bei der Banca Italia verfügt. Genau dies ist auch der Fall, denn der höhere Guthabensaldo ist gewissermaßen eine Vermögenserhöhung zugunsten der EZB, womit die EZB über mehr Zentralbankgeld verfügt als vorher. Letzteres ist allerdings für eine Bank, die über ein nicht begrenztes (Bar-)Geldschöpfungspotential verfügt nicht wirklich als Vermögenszuwachs zu interpretieren.

Die neue Forderung der EZB wird dann auch postwendend aufgrund der (mittelbaren) Weisung der Banca Italia mit einer Verbindlichkeit gegenüber der BuBa ausgeglichen, die wiederum ihre neue Forderung durch eine Verbindlichkeit gegenüber der zuständigen Geschäftsbank ausgleicht, die wiederum ihre neue Forderung mit einer neuen Verbindlichkeit gegenüber dem Empfänger – also der Gutschrift gegenüber dem Zahlungsanspruchsberechtigten ausgleicht, welcher daraufhin seine Forderung aus Lieferung und Leistung gegen den italienischen Käufer ausbucht. Hier ist die Kette der Zahlungsversprechen zu Ende. Genauso wie die Banca Italia bei der EZB „anschreiben“ lassen kann, kann auch die EZB bei der Bundesbank „anschreiben“, weil sie dieser zwar eine Gutschrift erteilt, diese aber nicht mit einer Zahlung ausgleicht, denn dazu müßte sie der Bundesbank Banknoten zur Verfügung stellen. Und das tun ESZB-Zentralbanken untereinander nicht!

Dieser „Passivtausch“ der Banca Italia – Bankverbindlichkeiten sinken, dafür steigen die Verbindlichkeiten gegenüber der EZB – ist das, was H.W. Sinn immer mit „Anschreiben“ bezeichnet, was nicht mal eine falsche Interpretation der Sachlage ist. Dieser Passivtausch IST Anschreiben, weil die Anweisung der Banca Italia an die EZB ein Zahlungsversprechen (= Gutschrift) an die Bundesbank zu veranlassen lediglich mit einem Zahlungsversprechen (= Gutschrift) begleitet ist! Das liegt aber daran, daß die Banca Italia nur eine Möglichkeit hat, eine Zahlung an die EZB auf den Weg zu bringen: durch eine Übergabe von Bargeld. In dem Fall würde sie Banknoten emittieren wodurch ihr Banknotenumlauf steigt. Diese Banknoten könnte sie an die EZB liefern, die diese Banknoten sofort an die Bundesbank weiterreicht, wodurch die Bundesbank tatsächlich eine Zahlung erhalten würde. Weil sie diesen Banknotenbestand zum Jahresende ausbuchen muß (weil eine Zentralbankbilanz nun mal keinen Banknotenbestand in eigener Währung enthält), würden sich immerhin die Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Banknotenumlaufs für die Bundesbank entsprechend reduzieren. Im Ergebnis würde der Banknotenumlauf wieder dort ausgewiesen, wo er tatsächlich entstanden ist.

TARGET2-Salden entstehen also deswegen, weil die EZB die Zahlungsanweisungen lediglich weiterreicht, ohne daß diese mit einer entsprechenden Zahlung begleitet sind, wie es im normalen Interbankenverkehr regelmäßig erfolgt (settlement). Würde man das Zahlungsprinzip auch hier anwenden müßte die Banca Italia einen Solawechsel (auf Banknoten) ausstellen, den sie mit der Zahlungsanweisung an die EZB weiterleitet. Die EZB bucht einen Eingang der Wechselforderung und gleichzeitig einen Ausgang der Wechselforderung zugunsten der Bundesbank, die damit einen Vermögenswert erhält, welcher dem (eigentlichen) T2-Saldo entspricht. Die „Einlösung“ des Wechsels erfolgt nicht durch Vorlage und Zahlung, sondern durch die Ausbuchung des Wechsels gegen den Banknotenumlauf, wodurch zeitgleich bei der Banca Italia die Wechselverbindlichkeit zu einem Banknotenumlauf umgewandelt werden muß und der Wechsel damit als bezahlt gilt. Ergebnis für die Bundesbank ist immerhin eine Reduzierung ihrer Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Banknotenumlaufs, weil dieser im gegebenen Umfang reduziert wird.

Möchte man also die T2-Salden verringern muß dem Gläubiger das Recht eingeräumt werden diese gegen den Banknotenumlauf verrechnen zu können (man kann sich andere Konstrukte ausdenken, die einen Wechsel unnötig – oder modern – machen), wobei zeitgleich die T2-Verbindlichkeiten in den Banknotenumlauf umgewandelt werden. Das verursacht natürlich einige verwaltungstechnische Prozesse, denn die Bundesbank müßte die Daten der zugelassenen Banknoten aus ihrem Bestand, die sie ausbuchen möchte an die Banca Italia übermitteln, die wiederum diese Daten in ihre Datenbank der emittierten Banknoten aufnimmt. Aber an verwaltungstechnischem Aufwand ist noch kein politisches Projekt gescheitert. (Funfact: das könnte in letzter Konsequenz auch bedeuten, daß die Banca Italia in ihrer Bilanz deutsche Banknoten als von ihr emittiert ausweisen müßte…)

Wer es lesen kann, hier die Kette der Weisungen, die aufgrund einer Überweisung von Käufer Italia an Verkäufer Deutschland entstehen:
Grundregel: Passivkonten sinken im Soll, Aktivkonten sinken im Haben & viceversa!

Käufer (Anweisender): Verbindlichkeit Auto an Forderung IT Bank – Bilanzverkürzung/ effektive Zahlung

IT Bank: Verbindlichkeit Kunde an Forderung Banca Italia – Bilanzverkürzung/ effektive Zahlung

Banca Italia: Verbindlichkeit IT Bank an Forderung EZB – Bilanzneutralität (Passivtausch)/ Zahlungsversprechen

EZB: Verbindlichkeit Banca Italia an Forderung Bundesbank – Bilanzverlängerung: das macht den T2-Saldo aus/ Zahlungsversprechen
(nachrichtlich: das ist dasselbe wie: Forderung Banca Italia an Verbindlichkeit Bundesbank – Bilanzverlängerung)

Bundesbank: Verbindlichkeit EZB an Forderung DT Bank – Bilanzverlängerung/ Zahlungsversprechen
(nachrichtlich: das ist dasselbe wie: Forderung EZB an Verbindlichkeit DT Bank – Bilanzverlängerung)

DT Bank: Verbindlichkeit Bundesbank an Forderung Verkäufer – Bilanzverlängerung/ Zahlungsversprechen
(nachrichtlich: das ist dasselbe wie: Forderung Bundesbank an Verbindlichkeit Verkäufer (endgültige Gutschrift) – Bilanzverlängerung)

Verkäufer: Verbindlichkeit DT Bank an Forderung Autoverkauf – Bilanzneutralität (Aktivtausch)/ effektive Tilgung

(nachrichtlich: das ist dasselbe wie: Forderung DT Bank an Forderung Autoverkauf – Aktivtausch)

Diese ganze Kette entsteht aus einer einzigen Überweisung des italienischen Käufers! Während aber in Italien tatsächlich gezahlt wird, indem dort eine Verringerung der „Guthaben“ entsteht, wird ab der Banca Italia „nur“ noch mit Gutschriften, d.h. Zahlungsversprechen gearbeitet. Weil aber Zahlungsversprechen keine Zahlungen sind (deswegen sind es ja VERSPRECHEN), ist die Charakterisierung von Sinn als „Anschreiben“ völlig korrekt! Was nicht zutrifft ist, daß die dadurch entstehenden Zahlungsverpflichtungen in irgendeiner Weise „besichert“ werden müßten, denn eine Zentralbank im ESZB-System muß ihre Zahlungsversprechen nicht besichern, weil es sich um eine Zentralbank handelt. Denn ESZB-Zentralbanken können (und müssen auch gelegentlich) ihre Verbindlichkeiten in beliebiger Höhe durch Emission von Bargeld begleichen, weswegen darauf auch verzichtet werden kann soweit es Sicherheitsinteressen betrifft, denn die Geldschöpfungskapazität der Zentralbanken (in Bezug auf Bargeld) ist nicht beschränkt. Das bedeutet im Umkehrschluß: jede ESZB-Zentralbank kann ihre TARGET2 oder sonstige Verbindlichkeiten jederzeit vollständig und unbegrenzt mit Bargeld bezahlen.

Genau diese Eigenschaft macht eine Zentralbank zu einer mächtigen Institution. Mal sehen, was nach der Bargeldabschaffung davon noch übrigbleibt…

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