EINS
Ein einstufiges Geldsystem ist dadurch gekennzeichnet, daß Zahlungen mit Werten erfolgen. Prototypisch steht dafür die Goldwährung. Gold dient dazu, die Tauschrelationen abzubilden, d.h. der “unsichtbaren Hand” einen gegenständlichen Ausdruck zu geben.
Die Quantitätstheorie ist denn auch eine Theorie des Tauschmittels. Daher muß Geld (=Gold) von der Zentralbank im Notfall exogen bereitgestellt werden. Seither laborieren Zentralbanken an dem Glauben herum, sie seien für die Entwicklung des Geldwertes verantwortlich.
Eigentlich ist in einem einstufigen Geldsystem eine Zentralbank entbehrlich, denn sie erfüllt nur die Funktion bei dem Aufkommen von Vertrauenskrisen einzuspringen. Vor diesem Hintergrund wird klar, warum die Zentralbanken auch heute noch als “lender of last resort” verstanden werden. Das bedeutet, daß eine Zentralbank letzten Endes die Funktion eines Wertspeichers erhält und wegen der Endlichkeit der Vorräte in dem Tauschmittel (Gold) illiquide werden kann!
ZWEI
Zweistufiges Bankensystem bedeutet, daß ausschließlich die Zentralbank, Zentralbankgeld emittieren darf (und zwar per Kredit) und somit die Geschäftsbanken ein Liquiditätsproblem haben. Das ist deswegen erforderlich, weil das Delegationsproblem zwischen Zentralbank und Geschäftsbank, gelöst werden muß, da eine Zentralbank nicht alleine die Qualität der Kreditvergabe des Geschäftsbankensystems kontrollieren kann. Daher unterliegen Geschäftsbanken einem Liquiditätsproblem, welches permanent gelöst werden muß, damit keine Exklusion vom Interbankenmarkt erfolgt, die unmittelbar die Gefahr einer Insolvenz aufgrund von Illiquidität nach sich zieht. Das Delegationsproblem zwischen ZB und GB kann also nur so gelöst werden, daß der Interbankengeldmarkt gewissermaßen zur Kontrollinstanz wird, die darüber entscheidet, ob das Geschäftsgebaren einer Bank den allgemeinen Bonitätserfordernissen entspricht oder nicht. Verschlechtert sich die Bonität einer Geschäftsbank, steigt deren Refinanzierungszins, ansonsten bleibt er gleich, was den Effekt hat, daß bei einem ausgeglichenem Liquiditätssaldo zwischen bonitätsmäßig gleichen Banken der Refinanzierungszins zu einem durchlaufenden Posten der bankinternen Kalkulation wird. Heißt: das Kontrollproblem der Zentralbank hinsichtlich der Bonität der Kreditforderungen der Geschäftsbanken wird auf die Ebene des Interbankengeldmarktes verlagert!
Nur die Zentralbank darf den Zahlungsmittelstandard emittieren. Das bedeutet, daß die Geschäftsbanken von sich aus zu einer zentralbankgeldsparenden Operationsweise übergehen. Damit ist nicht die Werteinlage des Publikums bei der Bank der Ursprung für den Umfang des Kreditvolumens, sondern die Möglichkeit der Banken Zentralbankgeldabflüsse durch Kreditaufnahme bei der Zentralbank zu kompensieren. Denn Geschäftsbanken werden aus Kostengründen versuchen, ihren Zentralbankgeldbedarf möglichst gering zu halten.
Das führt zu der geldtheoretischen Erkenntnis, daß die primäre Funktion von Zentralbankgeld im Zusammenspiel von Zentralbank und Geschäftsbanken die Nivellierung von Bonitätsnormen ist und nicht, wie es eine Nutzen- und Produktivitätstheorie will, die Erleichterung eines Tausches von Gütern. Letzteres kann zwar durchaus mal passieren. Jedoch reflektiert die emotionale Unmittelbarkeit des Austausches von Ware gegen Geld nicht die wesentliche Funktion des Geldes im Liquiditätsausgleich des Interbankenmarktes gewissermaßen zum Lackmustest dafür zu dienen, inwieweit die Kreditvergabepolitik der einzelnen Bank den allgemeinen Anforderungen an die Bonitätsnormen entspricht.
DREI
Das Grundproblem zwischen EZB und NZBen ist wie vorher, daß die zentrale Währungsbehörde (EZB) nicht alleine in der Lage ist die Kontrollaufgaben hinsichtlich der Bonität der Kreditvergabepolitik von NZBen zu überwachen. Im Fall der EZB wird jedoch stets die Vorstellung verbreitet, daß das Verhältnis von EZB zu NZBen quasi so geartet sei, wie das Verhältnis der Bundesbank zu den ihr angeschlossenen Landeszentralbanken. Diese Ansicht gewinnt ihre Nahrung aus dem Umstand, daß die NZBen an sich “nur” die Beschlüsse des EZB-Rates umsetzen, ohne daß es dabei zu länderspezifischen Besonderheiten kommen würde. Diese Theorie hat jedoch einen empfindlichen Schönheitsfehler, der zum einen daraus bestand, daß die jeweiligen NZBen durchweg die Wertpapiere “ihres” Staates ohne Risikovorbehalte akzeptierten, obwohl die Bonitätskriterien für die jeweiligen Staatshaushalte diese Gleichbehandlung keineswegs nahelegen. Zum anderen ist ebenso unklar, inwieweit die NZBen die Anforderungen an die Bonität für rediskontfähige Wertpapiere in gleicher Weise behandeln. Man darf jedoch bezweifeln, daß das Rating (es geht hier nicht um die Spaßagenturen) der Portfolios der NZBen einem einheitlichen Standard entspricht.
Als Konsequenz dieses Kontrollproblems müßte das gleiche Prinzip auf der Ebene zwischen EZB und den NZBen existieren. Ein dreistufiges Bankensystem benötigt daher zwei Geldmedien. Das heißt, daß zwischen der EZB und den NZBen ein separates clearing-System existieren müßte, welches für die NZBen einen Zahlungsmittelstandard definiert, der von den NZBen nicht geschaffen werden kann. (Ich nenne diesen Zahlungsmittelstandard an dieser Stelle mal EUROR!) Die EZB emittiert demnach ein bestimmtes Volumen von EUROR, welches nach üblichen Auktionsverfahren auf die angeschlossenen NZBen aufgeteilt wird. Für die NZB ist das von ihr “ersteigerte” Volumen an EUROR die Bemessungsgrundlage für ihren Kreditvergabespielraum, der sie dazu befähigt an die an sie angeschlossenen Geschäftsbanken Kredite in EURO zu gewähren.
Das Prinzip des Liquiditätsausgleiches ist somit für die NZBen in EUROR dasselbe, wie zwischen Geschäftsbanken in Bezug auf EURO. Das bedeutet, daß eine NZB dafür Sorge tragen muß, daß durch EURO-Überweisungen des Publikums ins Ausland der von ihr verwaltete EUROR-Bestand nicht abschmilzt und sie daher genötigt wäre, eine restriktivere Kreditvergabepolitik zu etablieren. Das clearing zwischen den NZBen übernimmt dann die EZB, die sich erst in dieser Funktion tatsächlich als europäische Zentralbank etablieren würde! Warum? Weil die NZBen den InterNZB-Zahlungsmittelstandard EUROR nicht selbst schaffen können und sie bei der Kreditgewährung an die Geschäftsbanken an die Verfügung über EUROR gebunden bleiben.
NUN DIE TATSACHEN
Was haben wir stattdessen? Eine TARGET-Regelung, die jede NZB dazu zwingt, auf jede Überweisungsanforderung eine entsprechende Zentralbankgeldemission genehmigen zu müssen. Das heißt auf gut Deutsch, daß die überweisende NZB in ihrer Zahlungsfähigkeit gegenüber anderen NZBen nicht beschränkt ist, weil jede NZB den Zahlungsmittelstandard EURO selbst emittieren kann.
Und das ist für die Nachhaltigkeit eines Zahlungssystems der eigentliche Knackpunkt: da es nicht zu einem Zahlungsbegehren der “nördlichen” Zentralbanken kommen kann, weil eine Forderung gegen eine Zentralbank, die diesen Zahlungsmittelstandard emittiert, bereits Zentralbankgeld ist und auf der anderen Seite aber auch keine Liquiditätsrestriktion bei der “südlichen” Zentralbank existiert (die ELA-Fazilität ist der greifbarste Ausdruck dieser Unbeschränktheit), ist dieses Zahlungssystem tendenziell davon bedroht, aufgrund der im “Süden” nachlaufenden bzw. überbordenden Zentralbankgeldemission (Ponzi-Finanzierung) in eine Bonitätskrise zu geraten. Letzteres äußert sich im relativen Preis zu Alternativwährungen, die eine höhere Geldvermögenssicherheit versprechen.
Wenn man so will, ersetzt der EUROR die Funktion des Goldes, indem er die Kreditschöpfungsmöglichkeit einer NZB steuert. Denn die Funktionsbedingungen eines Goldstandards laufen ja auch darauf hinaus, daß die Zentralbank, die einen Goldabfluß realisiert, die Zinsen bzw. die allgemeinen Bonitätsstandards anheben muß, um dem Goldabfluß entgegenzuwirken. Um diesen Mechanismus zu erhalten, ist jedoch die Verwendung von Gold entbehrlich, sondern nur die Durchsetzung des Prinzips, daß eine Nichtzentralbank den Zahlungsmittelstandard, in dem sie zahlen muß, nicht selbst schaffen kann, erforderlich.
Its that simple!