Die Rüstung der Bundesbank

Die Geldtheorie ist immer wieder eine goldige Spielwiese für „was wäre wenn“ Überlegungen, deren Vorteil es ist, niemals in eine ernsthafte Realitätsdimension vorzustoßen zu können. Darum eignet sie sich auch hervorragend dazu, Ängste vor Eventualitäten zu schüren, die nur dann einzutreten pflegen, wenn Juristen versuchen, ökonomische Sachzusammenhänge entscheiden zu wollen. Der letzte Versuch, Juristen dazu zu bringen, ökonomische Sinnfragen zu entscheiden, blieb an der (aus der Sicht der Kläger) Intransigenz bzw. der Professionalität der Verfassungsrichter hängen. Zum Glück!

Das Neueste an Verwirrung liefert die „Was wäre wenn“-Philosophie in Bezug auf die Schadenfolgeabschätzung in Bezug auf den Fall, daß es zu einem Zusammenbruch der EURO-Währung kommen würde. Das erfolgt mit dem Hintergrund, daß das deutsche Selbstverständnis – nachdem es, mehr oder weniger erfolgreich, von jedem völkischen Denken „bereinigt“ wurde – sich in dem Erfolg des Nachkriegs-Wirtschaftswunders wiederfinden konnte. Dabei wurde die Stabilität der D-Mark, welche mit der Zusatzbeschreibung „Härte“ doch eher an Krupp-Stahl denn an erfolgreiche Kooperation erinnert, das abstrakte(!) Paradepferd, welches als Ausweis überlegener Wirtschaftskraft erfolgreich darstellbar war.

Umso mehr trifft es dieses Selbstverständnis, wenn nun der EURO ins Zwielicht gestellt wird, indem Zweifel daran gesät werden, ob sich der Wechsel von D-Mark zu EURO nicht doch zu einem unabsehbaren Desaster auswachsen könnte oder nicht. Leitlinie dieser Hysterie ist die Insinuierung, daß „unser schönes Geld“ bei einem fehlschlagenden Versuch in Sachen EURO lediglich für ein irreales EURUNION-Traumgebilde verbrannt worden wäre, wobei die Verantwortung für dieses Desaster selbstverständlich in einer nicht-deutschen Arbeitsethik gesucht werden müsse. (Dieses Argument ist zur Hälfte richtig, allerdings geldtheoretisch nicht stichhaltig – was es umso problematischer macht, es abzuwehren!)

Was also bereitet der deutschen Seele – made in USA – die größten Unannehmlichkeiten? Richtig: die Sorge um den Erhalt des „schönen Geldes“! Und wer ist der Retter? Wiederum richtig: die Bundesbank!

Das „Was-wäre-wenn“-Szenario findet sich in diesem Fall in der Frage, was passieren würde, wenn es zu einem Zusammenbruch des EURO käme und welche Stellung dann einer Bundesbank zukäme, die ja dann wieder in Deutschland zu der alleinigen Hüterin der Währung reavancieren würde. Dabei soll es an dieser Stelle erstmal nicht um die anscheinend immer noch nicht verstandenen TARGET-Salden gehen, welche ja inzwischen dazu herhalten müssen, jegliche Kritik an der Krisenpolitik der Bundesregierung abzuwehren, weil das Argument, die Krisenpolitik sei deswegen alternativlos, weil sonst mehr als eine halbe Billion EURO (je nach Phantasie auch gerne mehr) als Verlust zu befürchten seien, ohne eine fundierte Kenntnis der tatsächlichen Sachverhalte nur schwer abgewehrt werden kann. Daß die TARGET-Salden natürlich von sachunkundigen Juristen zu einem gesamtwirtschaftlichen Verlust umdefiniert werden können, muß man ja nicht bestreiten – richtig ist jedoch, daß diese Verrechnungssalden unter Zentralbanken eben das sind: nämlich Verrechnungssalden und eben weder Forderungen noch Verbindlichkeiten darstellen. Und damit auch kein Forderungsausfallgegenstand.

Aber nehmen wird mal an, es käme tatsächlich zu einem Forderungsausfall, welcher für die Bundesbank zu einer Bilanzkonstellation führte, wo der Posten „Eigenkapital“ auf der „falschen“ nämlich auf der Aktivseite stünde. Denn das ist zumindest für normal wirtschaftende Unternehmen der Punkt, an dem die Insolvenz qua Überschuldung beantragt werden muß. Denn ein Eigenkapitalsaldo auf der Aktivseite bedeutet, daß das Vermögen nicht mehr die Schulden deckt und somit – wie auch bei dem Kriterium Illiquidität – das Ereignis Überschuldung den Gang zum Insolvenzrichter notwendig macht.

Doch das gilt natürlich nicht für die Bundesbank. Die steht natürlich in alter Nibelungentreue für die Prinzipien der „harten“ D-Mark (die nicht mehr wiederkommen wird) und stellt sich dem Drachen „Forderungsverluste“ gegenüber der untergegangenen EZB heldenhaft entgegen, indem sie trotz des Makels eines negativen Eigenkapitals die Zukunft des deutschen Geldwesens in verantwortungsvoller Weise zu führen imstande wäre und damit eine wiedergewonnene D-Mark-Freiheit mitgestaltete!

Aber nun mal ernsthaft: soweit eine Zentralbank hinsichtlich desjenigen Zentralbankgeldes, welches sie selbst emittieren kann, in Anspruch genommen wird, gibt es kein Vertun: sie ist immer und unbedingt zahlungsfähig. Das liegt an einer kleinen Geschichte im Zentralbankrecht, daß die Geschäfte auf eigene Rechnung von einer Zentralbank mit Zentralbankgeld bezahlt werden könnten. Heißt: Zentralbanken können Gehälter oder sogar Luxusbauten mit selbst emittiertem Geld bezahlen. (Nur das ist das, was mit „inflationsfördernder Geldschöpfung“ bezeichnet wird. Das hat was mit der Frage der Integration von Zentralbankgeld zu tun – ein verwickeltes Problem.) Das heißt, das Zentralbanken laufende Kosten mit einer Bestandsveränderung des Bilanzpostens Zentralbankgeld ausgleichen können und nicht dazu gezwungen sind, entsprechende Einnahmen erzielen zu müssen. Obwohl die Bundesbank in ihrer Geschichte noch nicht zu dieser Zuflucht greifen mußte und jegliche Zahlungsanforderung aus den ihr zufließenden Zinserträgen finanzieren konnte, gibt dieser Aspekt die Antwort auf die Frage, ob eine Zentralbank mit einem negativen Eigenkapital weiterhin eine geldwertstabilisierende Funktion wahrnehmen kann: JA, sie kann es!

Das gilt immer und unbedingt. (Das gilt nicht insoweit eine Zentralbank Zahlungsanforderungen in einer Währung zu erfüllen hat, welche sie selbst nicht emittieren kann.) Es ist daher nicht notwendig, daß die Bundesbank irgendwelche anderen Tricks anwendet, es ist auch nicht nötig, daß „die Bürger ihr Vertrauen in die Zentralbank“ aufrechterhalten. Denn solange eine Zentralbank die Möglichkeit hat den Umlauf an Zentralbankgeld derart zu steuern und sie damit die Kreditkonditionen der Geschäftsbanken, die sich als allererstes auf den Interbankenmarkt auswirken, beeinflussen kann, ist ihrer Gestaltungsmacht keine Grenze gesetzt.

Auf das Vertrauen der Bürger kann sie getrost verzichten!

Denn eine Zentralbank ist nicht deswegen mächtig, weil sie Erträge erwirtschaftet, sondern weil sie das ihr angeschlossene Banksystem dazu veranlassen kann, einen soliden Bonitätsstandard einzuhalten. Das macht sie dadurch, daß sie die Verfügbarkeit von Zentralbankgeld so knapp hält, so daß sich die Geschäftsbanken stets einem Liquiditätsproblem ausgesetzt sehen, was letztere postwendend durch eine solide Geschäftspolitik honorieren müssen.

Das Problem mit den TARGET-Salden ist, daß – richtig betrachtet – das Einflußpotential der Bundesbank bei einem EURO-Zusammenbruch dadurch reduziert würde, daß sie einen Kassenbestand ausweisen müßte, welcher das latente Forderungsvolumen der Geschäftsbanken widerspiegelt. Auf die Verwendung dieser „Schuldpositionen“ hat die Bundesbank keinen Einfluß! (Denn ein positiver TARGET-Saldo bedeutet, daß die Bundesbank eine Geldschöpfungsposition übernimmt, die sie selbst nicht geschaffen hat!) Darauf hat als einziger Ökonom bisher H.-W. Sinn hingewiesen – trotz seiner teilweise abstrusen geldtheoretischen Vorstellungen! Respekt!

Dieser Verpflichtungsanteil ist es, welcher der Bundesbank für einige Zeit die „Herrschaft“ über den deutschen Geldmarkt entziehen würde. Denn der Abbau der TARGET-Salden wird erst dann passieren, wenn die EURDM (so es sie jemals geben würde) zu einer Weltleitwährung wird und damit die Knappheitsdoktrin der Bundesbank wieder zu einer bindenden Restriktion wird. (Für Buchhalter: Kassenbestand gegen Auslandsforderung – simpler Aktivtausch!)

Es ist nicht zu erwarten, daß das der bisherigen Leitwährung gefällt!

8 Kommentare

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8 Antworten zu “Die Rüstung der Bundesbank

  1. Pingback: Kleine Presseschau vom 25. September 2012 | Die Börsenblogger

  2. rubycon

    Herrlich, heute mit Kollegen den negativen Kassenbestand eine Stadtbilanz unter aufsichts- und haftungsrechtlichen Konsequenzen und den buchhalterischen Folgen sowie Darstellung/Kontierung diskutiert …
    Haste alles richtig erläutert 😉
    Als Aufsicht müssen wir für die insolvente Übeschuldungsstadt gerade stehen.
    Aber dafür gibt es kommissarische Verwaltung, bis Bonität eintreten kann.

    Gedankenübertragung oder wurden wir abgehört?

  3. rubycon

    Forderung gegen NationaleZentralbanken (Gr, Sp, It …)
    nicht
    „Auslandsforderungen“

    Habe Dir ja anderswo bereits gesagt, dass ich die Festlegung der Namen der Konten für mich beanspruche 😉
    wozu hat man sonst bei Döring Buchhaltung studiert!

  4. Die Target2-Salden wären m. E. bei einem Zerfall der Eurozone für die Bundesbank Devisenbestände. Verluste würden durch den zu erwartenden Kursverfall der Alt-Euros oder Neu-Drachmen (usw.) eintreten.

    Weil eine Zentralbank nicht vom Steuerzahler rekapitalisiert werden muss, egal wie tief sie in den roten Zahlen steckt, schlagen diese Verluste nur insoweit auf den Bürger durch, als die (z. B.:) Bundesbank über lange Zeit (nämlich bis zur Deckung ihrer Verluste) keine Gewinne an den Fiskus abführen wird.
    (Vgl. auch meinen Blog-Eintrag „TARGET2: Zur Werthaltigkeit der deutschen Bundesbank-Forderungen bei einem Austritt Deutschlands oder einem Zerfall der Eurozone“ – http://beltwild.blogspot.de/2012/09/target2-zur-werthaltigkeit-der.html)

    Im Grunde haben wir m. E. gegenüber den Krisenländer die gleiche Situation wie gegenüber den USA: Wir subventionieren deren Lebensstandard mittels Zentralbankkredit. Und die Folgen einem Zerfall werden m. E. die gleichen sein (wenn auch vielleicht zeitlich konzentrierter eintreten) als seinerzeit beim Zerfall des Bretton-Woods-Systems.
    Weiß jemand, wie hoch damals die Kursverluste waren, und wie die BuBa damit umgegangen ist?

    • „Die Target2-Salden wären m. E. bei einem Zerfall der Eurozone für die Bundesbank Devisenbestände.“

      Das ist ja gerade die große Frage. Nehmen wir mal den Fall an, daß es tatsächlich keine EZB mehr gibt, gegen die sich die TARGET-Verrechnungsposten richten können. Was passiert dann?

      Es ist ja so: das ESZB ist ja eine Einheit, in der jede nationale Zentralbank für die andere handeln kann, bzw. die Zentralbankgeldemission der einen (z.B. griechischen) nationalen Zentralbank von jeder anderen (z.B. deutschen) mitgetragen werden muß. Das kann man deswegen so machen, weil für Zentralbanken ihr eigenes Zentralbankgeld keinen Wert hat. (Ja, das ist so!) D.h., daß die Bundesbank – auch wenn sie selbst gerade kein Zentralbankgeld emittiert hat, stets die Entscheidungen anderer nationaler Zentralbanken mitträgt, indem sie schlichtweg sich bereiterklärt, in z.B. Griechenland emittiertes Zentralbankgeld auch in Deutschland als nach den Kriterien des ESZB-Systems emittiertes Zentralbankgeld zu akzeptieren. Das ist für die Bundesbank vermögenstechnisch kein Problem, der Ärger besteht eigentlich daraus, daß durch den Einstrom(!) von Zentralbankgeld nach Deutschland die Bundesbank ihren Einfluß auf das deutsche Bankensystem verliert, weil die Refinanzierung der deutschen Banken von der Kreditgewährung der Bundesbank inzwischen weitgehend unabhängig ist. Heißt: die Bundesbank ist nicht mehr Herr im deutschen Geldhaus, weil andere nichtdeutsche nationale Zentralbanken für deutsche Banken zur billigsten Finanzierungsquelle werden, die man sich überhaupt vorstellen kann. Daß das der Bundesbank gefällt, kann man getrost verneinen.

      Gibt es aber auf einmal keine EZB mehr, werden die TARGET-Salden – wenn es sinnvoll gemacht wird – zu einem „DM“-Kassenbestand umgewidmet und als solche, wenn man von der oft kolportierten Aufwertungserwartung ausgeht, dazu verwendet so massiv Sorten/ Devisen (nach dem Muster der Schweiz) aufzukaufen (Aktivtausch), bis der TARGET-Saldo tatsächlich zu einem Devisenbestand geworden ist. Insofern ist Ihre Vermutung durchaus zutreffend, auch wenn sie durch konkrete Entwicklungen noch umgesetzt werden müßte, was nach allgemeinem Dafürhalten auch eintreten dürfte.

      Das heißt aber auch auf gut Deutsch: ein Vermögensrisiko aufgrund der TARGET-Salden ist auch im unwahrscheinlichen Fall der Auflösung der EURO-Zone für die Bundesbank so gut wie Null.

      Es ist natürlich nicht auszuschließen, daß irgendwelche Juristen dieses Nicht-Problem doch noch zu einem Desaster machen! 🙂

  5. „Gibt es aber auf einmal keine EZB mehr, werden die TARGET-Salden – wenn es sinnvoll gemacht wird – zu einem “DM”-Kassenbestand umgewidmet und als solche ….. dazu verwendet ….. Sorten/ Devisen ….. aufzukaufen (Aktivtausch), bis der TARGET-Saldo tatsächlich zu einem Devisenbestand geworden ist. Insofern ist Ihre Vermutung durchaus zutreffend, auch wenn sie durch konkrete Entwicklungen noch umgesetzt werden müßte, was nach allgemeinem Dafürhalten auch eintreten dürfte. Das heißt aber auch auf gut Deutsch: ein Vermögensrisiko aufgrund der TARGET-Salden ist auch im unwahrscheinlichen Fall der Auflösung der EURO-Zone für die Bundesbank so gut wie Null.“

    Na ja, die EZB löst sich ja nicht plötzlich in Luft auf; die müsste schließlich irgendwie abgewickelt werden. Und dabei muss man sich halt einigen:

    1) Wer überhaupt welche Salden bekommt. Diesen Aspekt halte ich für unproblematisch; die zwischengeschaltete EZB wird einfach ausgeschaltet, und die Salden werden wieder das, was sie ursprünglich waren: Forderungen der Notenbanken untereinander. Also konkret für Deutschland: Hohe Forderungen gegen Irland, Griechenland, Spanien usw.

    2) In welcher Währung die T2-Salden – also die Forderungen gegen die ausländischen Notenbanken – geführt werden. Insoweit kann die BuBa wohl kaum einseitig festlegen: „Für uns sind das (vollwertige) ‚Alt‘-Euros (also hypothetisch identisch mit Neu-DM oder Nord-Euros), und so buchen wir das Zeug auch“.
    Jedermann – und vor allem die Krisenländer selber – weiß/wissen, dass die Südwährungen oder ein evtl. Süd-Euro gegenüber der DM oder einem Nord-Euro abwerten würde. Sie werden also verlangen, dass die BuBa ihre Forderungen in den jeweiligen Länderwährungen verbucht. Da sehe ich auch nicht, wie wir drum herum kommen könnten; das Abwertungsrisiko haben wir eindeutig.
    (Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass alle Länder bei Auflösung des oder Austritt aus dem EWS 1 : 1 umstellen würden: Auf DM, Nord-Euro, Drachmen, Süd-Euro: je nachdem. Das passiert natürlich am Wochenende, und am Montag sausen die Wechselkurse der Süd-Euronen bzw. Drachmen usw. zweifellos in den Keller.)

    3) Wie man die vor der EZB-Auflösung in den einzelnen Ländern eingegangenen Geschäftsbankenrisiken (Counterparty risk der EZB) aufteilen will: Länderspezifisch oder in Gemeinschaftshaftung? Diesen Aspekt hatte ich in meinem Vorkommentar übersehen (ist mir erst später bei vertiefter Lektüre der Internet-Debatten eingefallen). Es ist ja nicht unbedingt selbstverständlich, dass die jeweiligen Heimatländer die Risiken übernehmen. Insoweit stellt sich die Frage nach den politischen Machtkonstellationen: Wer hat welche Druckmittel?
    Die Krisenländer könnten uns zu einer Gemeinschaftshaftung zu pressen suchen, indem sie sich weigern, die Target-Forderungen anzuerkennen. Das wäre allerdings schon krass, denn damit würden sie auch weltweit ihre Vertragstreue in Frage stellen. Im Gegenzug müssten wir dann zunächst mal die Konten der Einwohner dieser Länder einfrieren; das wäre keine Vergeltung, sondern absolut sachgerecht, weil man uns ja den Gegenwert gestohlen hätte.
    Dass die Dinge sich so entwickeln erwarte ich zwar nicht; aber natürlich müsste die Politik sich entsprechende Szenarien zurecht legen. Wichtig wäre, dass Deutschland nicht einfach einseitig austritt. Entweder einigt man sich (unwahrscheinlich) oder wir weigern uns, die Krisenstaaten weiterhin zu unterstützten (bessere Lösung; wobei eingegangene Verpflichtungen allerdings zunächst zu honorieren wären. Unser ESM-Anteil ist dann wohl futsch, aber jedenfalls müssen wir nicht noch mehr Steuergelder einzahlen). Dann fliegt das EWS sowieso auseinander, weil die bisherigen Rettungspakete nicht ausreichen und das ganze Ding ohnehin auf eine dauerhafte Nord-Süd Transferunion angelegt ist.
    Für die Krisenländer wäre nach Austritt/Zerfall (aus) dem EWS eine Rekapitalisierung ihrer Banken insofern weniger belastend als jetzt, weil sie dann das Geld dafür einfach drucken könnten. Das würde dort natürlich zu einer Inflationssteuer führen; dies wäre freilich keine Ungerechtigkeit, weil die Bürger dieser Staaten ja auch die Schulden gegenüber ihren eigenen Banken großenteils nicht bezahlt haben. Dann sollen sie gefälligst auch alleine dafür haften.
    Externer Kursverfall dieser Währungen: Insoweit sind wir natürlich doch wieder „mit dabei“. Aber, wie gesagt: das kann die BuBa ja abschreiben, das belastet den Steuerzahler nur langfristig.

    Vgl. zum Thema jetzt auch meinen neuen Eintrag „Weitere Überlegungen zur Target2-Debatte: Zum Blogposting „Right on TARGET“ von ‚Rebeleconomist‘ “ (http://beltwild.blogspot.de/2012/10/weitere-uberlegungen-zur-target2.html; Text in Englisch).

    Ich bin aber immer noch bei der Lektüre – zunächst von einem Berg von Internet-Ausdrucken, dann der „Target-Falle“ von Sinn. Vielleicht lerne ich ja noch etwas dazu.

    • Sehr geehrter Herr Brinkmann,

      das Entscheidende dürfte sein was die Sachfrage nach der Wesenseigenschaft der TARGET-Salden angeht. Und TARGET-Salden sind Inter-Zentralbank-Positionen. Das wäre vergleichbar damit, daß die Bundesbank darüber Buch geführt hätte, wie der Zentralbankgeldsaldo aus Überweisungsbewegungen zwischen der LZB Bayern und der LZB Bremen aussieht. Nun, diese Salden waren sicherlich bekannt, es hat sich jedoch niemand darum gekümmert, ob es zu einem Saldenausgleich zwischen den jeweiligen LZBen kommt. Was tatsächlich wichtig war ist, daß die jeweiligen angeschlossenen Banken noch miteinander Geschäftsbeziehungen unterhalten haben und damit die in Bayern geltenden Bonitätsnormen auch für Bremen Gültigkeit besitzen. Es hätte aber niemand daran gedacht zu überlegen, ob die LZB Bremen Gold nach Bayern liefern muß, um weiterhin zahlungsfähig zu sein. Der Gutschrifteintrag der Bundesbank zugunsten der LZB Bayern dokumentierte die endgültige Zahlung innerhalb des deutschen Clearingverbundes.

      Das TARGET-Problem ist nach meinem Dafürhalten nicht eine Frage danach, ob z.B. die griechische Zentralbank zahlungsfähig ist oder nicht. Als Teil des ESZB ist sie das immer und unbedingt – so ist nun mal eine Zentralbank definiert. Das eigentliche Problem liegt eher darin, daß die EZB offenbar keine Macht mehr darüber hat, nach welchen Bonitätsstandards die jeweiligen NZBen ihre Kreditvergabe gestalten. Dafür, daß die Anforderungen an Kreditnehmer in den „Südländern“ offenbar nicht den „nördlichen“ Qualitätsstandards entsprechen kann man den Umstand heranziehen, daß die Refinanzierungspapiere „südliche Staatsanleihen“ inzwischen in keiner Weise mehr mit der (Rating)-Qualität der „nördlichen Staatsanleihen“ vergleichbar sind. Daß das dennoch gemacht wird, ohne daß die „südlichen Zentralbanken“ einen marktgerechten Abschlag berechnen wirkt darauf hin, daß im „Süden“ Kredite vergeben werden, die mit dem Makel behaftet sind, daß sie auf internationalen Märkten nicht wirtschaftlich abtretbar sind. Ein Zeichen dafür ist ja auch die stets wiederkehrende Kritik der Bundesbank an den Anleiheaufkäufen der EZB, wobei man ja im Kopf behalten muß, daß ja EZB für ESZB steht. Das heißt auf gut Deutsch, daß die Bundesbank bei derartigen Aktionen gehalten ist ihrerseits griechische Staatsanleihen sich ins Portfolio zu legen. Und das heißt schlichtweg, daß die Bundesbank ihr Aktivportfolio zwangsweise verschlechtern muß. Das wiederum bedeutet z.B., daß ihr Potential abnimmt Sterilisierungsaktionen am Finanzmarkt durchzuführen, weil der Liquidationswert derartiger Papiere wohl deutlich unterhalb des Einkaufswerts liegen dürfte – und damit ein Buchverlust für die entsprechenden Papiere vorprogrammiert ist.

      Sie sehen: die Perspektiven von TARGET-Salden sind durchaus gruselig. Jedoch nicht deswegen, weil eine „Süd-Zentralbank“ nicht zahlen könnte, sondern weil der damit verbundene zwangsweise Aufkauf bonitätsmäßig indiskutabler Positionen den Aktionsradius bzw. das Einflußpotential einer Zentralbank in erheblicher Weise zu schwächen geeignet ist.

      Der Fehler unserer ‚mainstream‘-Geldökonomen ist es immer nur auf die Geldmengen zu starren um dabei völlig zu übersehen, was sich direkt vor deren Triefnasen abspielt: die Unterminierung eines Geldsystems durch eine nicht beschränkbare Emission von Zentralbankgeld durch die NZBen des „Südens“. Und zwar deswegen, weil es keine EZB gibt, sondern 17 eigensüchtige NZBen, die im Grunde genommen nur ihr nationalistisches Süppchen zu kochen gewillt sind.

      Wie es richtig geht, steht ja oben bei den 1/2/3-stufigen Geldsystemen! Nur leider sitzt das Kind EZB in einem Brunnen, der noch nicht einmal ausgelotet ist.

  6. Hallo Herr Menendez,
    zum Thema habe ich jetzt einen langen Blog-Eintrag (Pestärzte der Volkswirtschaftslehre in der Target2-Debatte – http://beltwild.blogspot.de/2012/10/bevor-sie-mit-dem-lesen-des-nachsten.html?showComment=1351275395666) verfasst, in dem ich mich u. a. mit der Position von Prof. Hans-Werner Sinn auseinandersetze.

    Sie stellen bei der „Wesenseigenschaft der TARGET-Salden“ auf die buchhalterische Dimension ab: „TARGET-Salden sind Inter-Zentralbank-Positionen“. Für mich (insoweit bin ich einer Meinung mit Sinn) ist die realwirtschaftliche Dimension entscheidend, und insoweit bilden unsere Forderungen einen Leistungsbilanzüberschuss ab.
    Aber diese Eigenschaft stände natürlich nur im Falle eines Eurozonenzerfalls im Fokus, nicht bei einem Fortbestand. Denn bei letzterem könnten wir ja theoretisch jederzeit mehr (Wert an) Metaxa in Griechenland kaufen, als wir Porsche-Sportwagen nach Athen liefern. Jedenfalls gäbe es keine bilanziellen Restriktionen innerhalb des ESZB, die uns daran hindern würden, unseren Leistungsbilanzüberschuss = Kredit an Griechenland zurück zu führen.

    Klar: Zentralbanken gehen niemals pleite, egal, ob sie Teil einer Währungsunion sind oder nicht. Nur scheint das nicht allen Debattenteilnehmern klar zu sein, bzw. scheinen manche die Notenbank (als Vertreterin der Volkswirtschaft) mit der Regierung (als Vertreterin des Staates) zu verwechseln.

    Bei einem Fortbestand des ESZB ist natürlich nicht die Natur der Target-Salden das Problem, sondern das counterparty-risk des Systems gegenüber den Geschäftsbanken. Insofern ist es klar, dass sich in den Krisenländern immer mehr unbediente Kredite in den Bilanzen der Geschäftsbanken ansammeln. DAS ist ja das eigentliche Problem, denn die Sicherheiten haften den Notenbanken bekanntlich nur sekundär, nämlich bei einer Insolvenz der Geschäftsbanken.
    Dass insoweit die Süd-ZBs schalten und walten wie sie wollen, glaube ich eher nicht. Die EZB scheint ja ganz regulär die Anforderungen an die Sicherheitenqualität herabgesetzt zu haben, aber wohl unterschiedlich nach Ländern. Auf jeden Fall glaube ich nicht, dass Draghi (und ebenso die Regierungen einschließlich der Bundesregierung) nicht wissen, was läuft, oder die Kontrolle verloren haben. Die tun alles, um die Eurozone zusammen zu halten, und das erfordert es momentan (wie lange noch?) Geld für den Süden zu drucken (bzw. aktuell wohl noch: vom Norden in den Süden umzuleiten; wenn das eigentliche „Drucken“ beginnt, wird es kritisch).

    Frage wäre, ob und ggf. wodurch die Gelddruckerei für die GIPS-Länder limitiert ist. Aus meiner Sicht auf jeden Fall durch die Bankensolvenz, und zwar in zwei Stufen:
    a) M. W. ist es der EZB lt. Statut verboten, insolventen Banken Kredit zu geben. Ich kann mir freilich nicht vorstellen, dass damit auch temporär illiquide Banken gemeint sind, denn deren Unterstützung ist ja gerade der Sinn und Zweck eines Lenders of last Resort.
    Sicherlich unzulässig sind dagegen EZB-Kredite an überschuldete Banken. Für Griechenland und Spanien gehe ich wegen der verschiedentlich zu lesenden Informationen über Zahlungsrückstände der Kreditschuldner allerdings davon aus, dass eine ganze Reihe von Banken dort nicht nur illiquide sind (wg. Bank Run), sondern überschuldet. Dass die EZB davon nichts weiß, und die nationalen Notenbanken das auf eigene Faust machen, ist für mich unvorstellbar, und ebenso, dass die Bundesregierung davon keine Kenntnis hat. Sollte es zu Insolvenzen solcher Banken kommen, müsste die Staatsanwaltschaft m. E. Ermittlungen wegen Untreue gegen die EZB-Verantwortlichen anstellen.

    Ich gehe davon aus, dass die (wohl immer noch zunehmende) Überschuldung von Geschäftsbanken in den Krisenländern auch der Grund ist, weshalb unsere Freunde so massiv auf eine rasche Vergemeinschaftung der Bankschuldenunion drängen. Wenn die erst unsere Zustimmung haben, die Banken aus dem ESM zu rekapitalisieren, wäre die EZB natürlich aus dem Schneider. Es sei denn, man würde EZB-Verbindlichkeiten von der Rekapitalisierung ausnehmen. Das wäre aus meiner Sicht insoweit völlig sachgerecht, als die EZB wissentlich Kredite an überschuldet-insolvente Banken gewährt hat.

    Allerdings gibt es eine weitere Limitation, sozusagen als Auffangposition. Soweit nämlich die Geschäftsbanken mit ihren Einnahmen nicht einmal mehr die Ausgaben decken können, müssten sie eigentlich definitiv in die Insolvenz gehen. Aber auch diesem Schicksal können sie entkommen, solang sie selber Anleihen auflegen dürfen, die der Staat garantiert und die sie als Sicherheit bei der EZB hinterlegen können. Sie müssten dann freilich das Anleihevolumen ständig ausweiten (Ponzi-Finanzierung). Es würde mich nicht wundern, wenn es tatsächlich auch solche Fälle bereits gibt. Insoweit wäre die Kreditvergabe der EZB, wenn sie davon Kenntnis oder begründete Anhaltspunkte hat, dann tatsächlich kriminell.
    Aber denen traue ich mittlerweile auch das zu.

    Frage wäre: Wie könnte man derartige Fälle aufdecken, und was könnte man ggf. juristisch dagegen unternehmen? Der Untreuetatbestand ist ja wohl erst dann erfüllt, wenn das Geld weg ist; Versuch ist nicht strafbar?

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