TARGET-Nachlese

spider cubeWenn man ein bißchen länger darüber nachdenkt, ist die Geschichte mit den TARGET-Salden nicht ganz so schlimm wie sie sich üblicherweise darstellt. Denn zunächst sind sie eigentlich nur Verrechnungsposten zwischen nationalen Zentralbanken, die demselben EURO-Währungsverbund angehören, in dem es 17 nationale Zentralbanken gibt, die alle dasselbe Recht haben EURO zu emittieren. Das eigentliche Problem dieser Salden besteht ja daraus, daß z. B. die Bundesbank für die Geldemission einer anderen Zentralbank einstehen muß als hätte sie es selbst getan. Daß damit die geldpolitische Strategie der Bundesbank unterlaufen wird muß man in Frankfurt nicht lustig finden, man kann aber dort auch nichts dagegen tun!

Was dabei auffällt ist der Umstand, daß es aufgrund der bei z.B. deutschen Banken entstehenden Erhöhung des Basisgeldbestandes nicht zu den viel beschworenen inflationären Entwicklungen kommt, die üblicherweise davon erwartet werden müßten. Das wird von mehr oder weniger informierten Meinungsproduzenten üblicherweise damit begründet, daß sich die „Ökonomie“ in einer „Liquiditätsfalle“ befinden und von daher eine Wirkung auf das Preisniveau ausbleiben würde. Das mag so sein, heißt aber nicht, daß es nicht noch andere Gründe dafür geben könnte. Denn das was bei einer TARGET-Überweisung passiert ist, daß eine Forderung einer „Süd“-Geschäftsbank zu einer Forderung einer „Nord“-Geschäftsbank gegen die jeweilige Zentralbank wird. Was dabei nicht klar ist, ist die Frage, inwieweit diese Transaktion auch zu einer entsprechenden zusätzlichen Emission von Basisgeld führt, von der ja stets angenommen wird, daß sie Preisauftriebstendenzen Nahrung gibt.

Nun gibt es ja den berühmten „Geldmengenmultiplikator“, den es zwar nicht(!) als theoretisches aber dennoch als statistisches Konzept gibt. Dieser besagt, daß das Kreditvolumen einer Ökonomie ein Vielfaches der Basisgeldmenge ist. Letztere besteht aus dem Banknotenumlauf sowie den Forderungen der Geschäftsbanken gegen die zuständige Zentralbank.

Wenn also eine „Süd“-Geschäftsbank eine „Auslandsüberweisung“ vornimmt, reduziert sich automatisch das Volumen des Basisgeldes im sendenden Land, während es sich im Empfängerland dementsprechend erhöht. So weit, so gut!

Nun ist es ja so, daß im Senderland nicht nur Basisgeldmenge insgesamt geschrumpft ist sondern auch das Kreditvolumen und die Geschäftsbanken deswegen einen geringeren Bedarf an Basisgeld haben, so daß, auch wenn der Bestand des Basisgeldes teilweise wieder aufgefüllt werden muß, das ursprüngliche Volumen nicht mehr erreicht wird. Das liegt daran, daß die Wahrscheinlichkeit eines Abflusses von Basisgeld bei den „Süd“-Geschäftsbanken entsprechend geschrumpft ist. Diesen Effekt kann man auf etwa 10% bis 15% einschätzen, was einen endgültigen Nettoverlust an Basisgeld im betreffenden Land bedeutet.

Was passiert demgegenüber in einem Empfängerland wie Deutschland? In Deutschland verzeichnen die Geschäftsbanken einen Zufluß an Basisgeld, der ihr Kreditvolumen unmittelbar erhöhen müßte. (Zumindest dann, wenn man die Theorie der „fraktionellen Geldschöpfung“ ernst nehmen würde – was man nicht muß.) Die Frage ist: was passiert tatsächlich in einem Land, welches einen Nettozustrom von Basisgeld realisiert? Nehmen wir realistischerweise mal an, daß der Bedarf an Basisgeld nicht vorhanden ist, dann besteht auch kaum ein Bedarf an irgendwelchen zusätzlichen Reserven. Der Grund dafür könnte z.B. der sein, daß in Deutschland nach den LTRO-Operationen der EZB die Liquidität der deutschen Banken ohnehin einen Status erreicht hat, der in Bezug auf den Bedarf an Basisgeld als redundant bezeichnet werden kann.

Was wird also passieren? Eben, die deutschen Banken werden nichts anderes tun als das ihnen zugeflossene Basisgeld dahingehend zu verwenden, um frühere z.B. Wertpapierpensionsgeschäfte aufzulösen, was die kühle Folge hat, daß das Basisgeldvolumen um eben diesen Betrag schrumpft! Was ist das Ergebnis? Zum einen schrumpft das Basisgeldvolumen im Senderland aufgrund sinkender Liquiditätserfordernisse, zum anderen sinkt das Basisgeldvolumen im Empfängerland aufgrund des mangelnden Bedarfs an Basisgeld in den Empfängerländern, weil die LTRO Operationen der EZB eine Liquiditätsvorsorge für „Nord“-Länder quasi entbehrlich gemacht haben.

Also was denn nun? Ganz einfach: man kann davon ausgehen, daß die durch Kapitalflucht bedingten TARGET-Salden dazu führen, daß die Basisgeldmenge in EURO-Land insgesamt gesehen SINKT! (Das könnte ein wesentlicher Grund dafür sein, daß sich deutsche Banken noch nie wirklich über die TARGET-Salden beschwert haben. Warum? Weil sie daran verdienen! Eine Liquiditätsrente muß niemand vehement ablehnen!) Inflation? Fehlanzeige!

Lustig, nicht?

21 Kommentare

Eingeordnet unter Geldtheorie, Wirtschaftspolitik

21 Antworten zu “TARGET-Nachlese

  1. rubycon

    Wie wäre die Wirkung jährlicher Targetsaldenclearings der EZB`s?
    Sozusagen von Stocks zu Stocks and (regelmäßigen) Flows .

    • Wozu sollte ein ‚clearing‘ von TARGET-Salden gut sein? Es ist doch nichts weiter passiert, als daß ein Basisgeld-Emissionsvolumen von „Süd“ nach „Nord“ gewandert ist und die Schlußfolgerung, daß der „Süden“ ärmer und der „Norden“ reicher geworden wäre schlichtweg falsch ist.

      Der Grund ist einfach der: nimmt man von der unbeschränkten(!) virtuellen Zentralbankgeldmenge etwas weg und fügt es zu einer anderen unbeschränkten(!) virtuellen Zentralbankgeldmenge hinzu – dann hat sich an der Unbeschränktheit der jeweiligen Zentralbankgeldmengen nichts geändert. Sie können vom Unendlichen beliebig viel wegnehmen oder hinzufügen: die Unendlichkeit wird dadurch nicht berührt. (Selbst wenn man aus einer Unendlichkeit eine Unendlichkeit entfernt, bleibt sie unendlich – ist nichts für den gesunden Menschenverstand!)

      Nochmal: die TARGET-Salden sind lediglich ein Merkposten darüber, WO das entsprechende Zentralbankgeld ursprünglich emittiert wurde, genauso wie der Zentralbankgeldumlauf ein Merkposten darüber ist, wieviel Zentralbankgeld in Banknoten im Umlauf ist. Beides sind keine Verbindlichkeiten! Das kapiert man allerdings erst dann, wenn man Geld und Kredit auseinanderhalten kann!

      • Jetzt bin ich doch etwas irritiert. Bislang habe ich die Target-Salden als Ausdruck von kumulierten Zahlungsbilanzungleichgewichten interpretiert, die seit 2007 in zunehmendem Maße nicht mehr freiwillig durch den Kapitalmarkt finanziert werden. Vor der Euro-Einführung hätten die Devisenreserven der Bundesbank zugenommen, allerdings wertmäßig stabil nur bis zum nächsten Realignment.

        Natürlich sind die Targetsalden ein Merkposten, wo das Zentralbankgeld ursprünglich emittiert wurde. Aber dieses Geld gibt es eigentlich nur gegen erstklassige Sicherheiten. Und die sind ja wohl im Falle Griechenlands & Co. eher nicht substantiell. Natürlich blieb der griechischen Zentralbank kaum etwas anderes übrig, da die Banken in der Vergangenheit zu leichtfertig Kredit vergeben hatten; das Kind lag also schon im Brunnen.

        Aber ist es nicht eher so, dass durch die Kreditvergabe sowie die freiwillige Finanzierung durch den Norden in der Vergangenheit ein Realtransfer stattgefunden hat und somit die Bezeichnung als reiner Merkposten nicht doch etwas euphemistisch ist? Denn dieser Merkposten erinnert uns doch wohl eher dauerhaft an den Realtransfer von Gütern und Dienstleistungen. Als Gegenleistung gibt es eben einen Merkposten. Dann doch bitte schön ein Clearing in Form von Gold, solange Kredite nicht nach einheitlichen Bonitätsstandards vergeben werden. Das lässt sich nämlich wenigsten gegen sonstige Güter und Dienstleistungen tauschen.

        Was die bei manchen Kritikern insinuierte Inflationshysterie angeht, bin ich allerdings ganz auf Ihrer Seite. Insofern volle Zustimmung zu Ihrem Blogbeitrag aber einige Fragezeichen bei Ihrem Kommentar.

        • Ein zentrales Problem mit den TARGET-Salden ist wie Sie richtig schreiben, daß es „dieses Geld … eigentlich nur gegen erstklassige Sicherheiten“ gibt. Damit ist zunächst bereits das angesprochen, was Stützel immer als Grundvoraussetzung funktionierender Interbankenmärkte gefordert hat: daß nämlich die Aktiva der Banken ’shiftable‘ sein müssen, d.h. bei einem auftretenden Liquiditätsbedarf es möglich sein muß, diese Aktiva an andere Banken zu „normalen“ Konditionen abzutreten oder zu beleihen. Wäre das gegeben, gäbe es keine europäische Geldspaltung, keine Kapitalflucht oder „Rettungspakete“, weil dann der Liquiditätsausgleich im Interbankenmarkt reibungslos funktionieren würde. Dieses reibungslose Funktionieren hat man ja in der EURO-Vorkrisenzeit als erfüllt gesehen, weil die „Nord“-Banken den „Süd“-Banken freiwillig(!) Kredit gegeben haben und die Zentralbanken nicht intervenieren mußten.

          Was seinerzeit übersehen wurde ist, daß die Motivation diese Kredite nach „Süden“ zu vergeben nicht daran lag, daß damit geschäftsübliche Liquiditätssalden der z.B. saisonalen Art überbrückt werden sollten, sondern die „Nord“-Banken haben diese „Investitionen“ als willkommene Möglichkeit gesehen, um ihre gloriosen Gewinne aus den ’subprime‘-Krediten noch weiter zu steigern. (Was daraus werden sollte, war damals praktisch niemandem so richtig klar.) Diese Kredite waren also Finanzierungen einer „nachholenden Entwicklung“ der „Südländer“, was, wie man aus leidvoller Erfahrung weiß, fast immer zu einer Bankenkrise führt, weil derartige Kredite selbstverständlicherweise nie völlig zurückgezahlt werden. Im Grunde genommen ist hier in Europa dasselbe passiert, was die USA einige Jahre zuvor als „Lateinamerikanische Schuldenkrise“ kennengelernt hatten.

          Soll heißen: der europäische Geldmarkt war schon zu einer Zeit gespalten, als es aus allen Verlautbarungsrohren noch schallte, wie gut das Konzept EURO schon funktioniert. Natürlich hatte damals jeder was davon: die einen die Realinvestitionen und Arbeitsplätze, die anderen die Exporte und Finanzgewinne was nur die Normalität beschreibt, die sich ergibt, wenn aus welchen ‚animal spirits‘ heraus auch immer sich eine anständige Nettoinvestitionsquote einstellt, die immer alle glücklich macht! Daß man in einer solchen Zeit nicht darüber nachdenkt was passiert, wenn die gefeierten Wachstumsraten sich nicht als nachhaltig herausstellen, liegt in der menschlichen Natur. Was man dabei allerdings übersehen hatte ist, daß es die Funktionsfähigkeit der europäischen Geldmärkte überhaupt nicht gab, da es die Gegenseitigkeit bzw. den gegenseitigen Liquiditätsbeistand, der einen funktionsfähigen Geldmarkt auszeichnet, im EURO-Europa zwischen „Nord“ und „Süd“ nie gegeben hat.

          Die Kreditkonditionen griechischer Banken mit denen deutscher Banken zu vergleichen wäre auch damals möglich gewesen und hätte sofort vor Augen geführt, daß diese Kredite überhaupt nicht hätten gegeben werden dürfen. Aber was soll selbst eine durchsetzungsfähige Bankenaufsicht machen, wenn ein fauler Kredit in einer Boomphase so aussieht, als wäre er spielend leicht zu bedienen? Wer soll rechtfertigen dieses Kreditverhältnis zu beenden? Woraufhin? Es gibt dafür m.E. nur eine einzige Möglichkeit der Identifikation von Risiken: die früher üblichen Liquiditätsauktionen mit Nicht-Vollzuteilung, damit man über die Dringlichkeit der Liquiditätsaufbesserung anhand der Zinsgebote wenigstens eine Möglichkeit hat, bonitätsschwache Banken herauszufiltern. Aber ausgerechnet diese beiden wichtigsten Instrumente der Zentralbankpolitik hat die EZB mit den LTRO-Krediten zumindest noch für einige Zeit selbst paralysiert. Man kann das umdrehen, dazu müssen aber einige Leute umdenken!

  2. Pingback: Kleine Presseschau vom 25. April 2013 | Die Börsenblogger

  3. rubycon

    Warum sollte eine unabhängige Zentrale Frankfurt den Dependencen Rom oder Madrid … weitere Liquiditätskredite für lokale marode Geschäftsbanken gewähren, wenn die sich nicht an die vorgegebenen akzeptieren Zahlungsvereinbarungen halten?
    Nur weil provinzlerische Regionalfürsten ein paar „Bäuerchen“ von sich geben da ihre örtlichen Trauminvestitionen zu teuer werden?
    Dann kann die EZB doch gleich Direktkredite für fast umsonst vergeben .
    Im IT-Zeitalter mit kaum Transaktionskosten machbar.
    Bei Ausfall wird doch nur noch Virtuelles ausgebucht.

  4. rubycon

    Zum Verständnis aus der Sicht einer Nationalenzentralbank das Dokument für das BVerfG :

    Klicke, um auf stellungnahme-bundesbank_handelsblatt-online.pdf zuzugreifen

    • Danke für den Link! Da stehen unter dem Punkt „Wie kommt es zu TARGET-Salden?“ so schöne Dinge drin wie das Folgende (S. 20 von 29):

      „Rechtlich sind die Beziehungen zwischen der EZB und den nationalen Zentralbanken unseres Erachtens nicht als Kreditgewährung im Sinne eines Kreditvertrages zu verstehen, insbesondere sind auch keine Kreditbedingungen ausgehandelt.“

      Zum Mitschreiben: TARGET-Salden sind KEINE Kredite, stellen weder für die „Nord“-Zentralbanken irgendwelche Forderungen noch für die „Süd“-Zentralbanken irgendwelche Verbindlichkeiten dar!

      • Habe mir mal die Stellungnahme der Bundesbank für das Bundesverfassungsgericht durchgelesen. Die Ausführungen bestätigen aus meiner Sicht meine Einschätzung der Situation, die ich auch an anderer Stelle schon mal ausgeführt hatte:

        „… Die Targetsalden sind Ausdruck der kumulierten kreditfinanzierten Leistungsbilanzüberschüsse (bei China sind es die $-Reserven) der Vergangenheit die nun nicht mehr bereitwillig durch die MFIs finanziert werden. Die sind nun aber nicht bei der IKB oder HRE gelandet, sondern konzentriert bei der Bundesbank.

        Hinzu kommen die Fluchtgelder, die zu einer systemischen Kettenreaktion führen und daher die haftungsrelevante Höhe der Targetsalden vermutlich etwas niedriger ist. Und nur für solche herdentriebhaften Panikreaktionen sind ELAs gedacht, aber nicht als Dauerfinanzierungsinstrument zu Lasten Dritter; und hier vor allem zu Lasten der Deutschen Bundesbank und somit im Falle der Fälle, des deutschen Steuerzahlers. Der muss zwar nicht direkt bluten, aber er muss auf sehr sehr lange Sicht auf Gewinnausschüttungen der Bundesbank verzichten. Wir haben es also auch hier mit einem Missbrauch eines Gemeinschaftsgutes zu tun…“ (Herdentrieb # 235 http://blog.zeit.de/herdentrieb/2013/01/09/zu-unrecht-vergessen-wolfgang-stutzel-und-seine-saldenmechanik_5632/comment-page-30#comments)

        Zudem sehe ich einen Widerspruch in den Ausführgen der Bundesbank, auf die Sie sich berufen. Auf Seite 20 schreibt die Bundesbank in der Tat, dass es sich nach ihrer Ansicht nicht um eine Kreditgewährung im Sinne eines Kreditvertrages handelt. Ich vermute, dass es sich hierbei um die juristische Interpretation der Targetsalden handelt, jedoch nicht um die ökonomische. Denn nur eine Seite weiter, kommt sie zu einer ganz anderen Interpretation der Targetsalden: „Ein Verkauf von Aktiva, etwa von Währungsreserven, zur Kompensation des zufließenden Zentralbankgeldes ist nicht erforderlich, weil diesem der TARGET2-Saldo gegenüber der EZB als Aktivposten in der Bundesbankbilanz gegenübersteht, der insofern einen wichtigen Teil des deutschen Auslandsvermögens darstellt.“

        Hier stehen sich nun zwei Interpretationen diametral gegenüber. Nach dem Motto „justitia non calculat“ ist es ein reiner Merkposten, aus realökonomischer Sicht aber ein „Asset“. Und dieses Asset wäre mir dann doch lieber in Form von Gold und nicht in Form eines Merkpostens.

      • Zur weiteren Aufklärung könnte noch folgender Beitrag von Jens Weidmann hilfreich sein, in dem er auf die Bewertungsproblematik von Liquiditätsengpässen und Solvenzrisiken eingeht: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Presse/Gastbeitraege/2012_03_13_weidmann_faz.html

        • Ich bin mir nicht so sicher, ob dann, wenn es wie in dem Bundesbank-Paper heißt, es sich bei den TARGET-Salden nicht um eine Kreditgewährung handelt, damit lediglich die juristische Komponente angesprochen ist, die man damit begründen könnte, daß ein solcher Fall bei der Errichtung des EURO-Systems nicht vorgesehen und berücksichtigt worden ist. Denn zwischen den Zeilen steht ja auch, daß im EURO-System zwar (angeblich) die nationalen Kompetenzen der Notenbank auf die EZB übertragen worden wären – de facto scheint aber etwas anderes passiert zu sein, nämlich daß die Handlungskompetenzen nur insoweit eingeschränkt wurden, wie es der allgemeinen Beschlußlage entspricht. Dabei ist die Interpretation dessen, was die allgemeine Beschlußlage tatsächlich aussagt offensichtlich sehr unterschiedlich, was sich wie schon kommentiert in sehr unterschiedlichen Ansichten widerspiegelt, was notenbankfähige ‚collaterals‘ sind und was nicht.

          Ich glaube auch nicht, daß man eine ökonomische Bewertung über eine juristische stellen kann und zwar in dem pragmatischen Sinne, daß es im nachhinein nicht möglich sein wird, eine Forderung auf Zentralbankgeld dahingehend umzuwidmen, daß auf einmal gefordert werden kann, die entsprechenden Salden in Gold, Dollars oder anderen Gegenständen beglichen zu bekommen. Denn der Inhalt dieser Salden ist klar definiert und bezieht sich auf das Zentralbankgeld EURO und sonst nichts. Insofern ist auch der von Ihnen zitierte Satz aus dem Bundesbank-Paper eine ziemliche Kuriosität: da steht nämlich die schlaue Erkenntnis, daß man bei einem Zufluß von Zentralbankgeld keine Aktiva „verkaufen“ muß, um diesen Liquiditätszufluß zu neutralisieren. Da fragt man sich doch: was ist an einem Zufluß von Zentralbankgeld derart schlimm, daß man es durch währungspolitische Operationen neutralisieren muß? Denn da steht ja, daß das Zentralbankgeld zugeflossen ist – als Forderung gegen die EZB, deren Zahlungsfähigkeit meines Erachtens außer Frage steht – denn die EZB hat das Recht unbegrenzt EURO zu emittieren (wie übrigends auch die griechische Zentralbank). Zum anderen muß die Bundesbank – TARGET-Saldo hin oder her – für die aus dem Ausland zugeflossenen Beträge im Zweifelsfall auch Zentralbankgeld herausrücken, weil sie ja in eben dieser Höhe eine Verbindlichkeit gegen irgendeine deutsche Geschäftsbank hat. Dagegen kann sie sich nicht wehren! Sie kann versuchen das zugeflossene Zentralbankgeld durch geldpolitische Operationen wieder zu reduzieren, aber das machen ja – wie ich auch im Post oben argumentiert habe – die Banken von selbst, indem sie entweder Guthaben bei der Bundesbank bilden oder Geldmarktpapiere, die sie an die Bundesbank verkauft oder verpfändet haben, wieder zurückkaufen und somit die Liquidität in Deutschland dementsprechend schrumpft. (Das sind die liquiditätsabsorbierenden Operationen des Eurosystems – als wäre das auf dem Mist der EZB gewachsen!)

          Das ‚asset‘: dieses lautet auf Zentralbankgeld. Ich habe irgendwo schon mal geschrieben, daß Zentralbankgeld für eine Zentralbank keinen „Wert“ hat! Schwer zu verstehen, ist aber so, weil eine Zentralbank einen Zentralbankgeldzufluß stets gegen den Zentralbankgeldumlauf auf der Passivseite saldiert. Die Position „Kasse“ existiert bei der Zentralbank auf der Aktivseite praktisch nicht! Bezeichnenderweise steht in der Bilanz der Bundesbank (und jeder anderen Zentralbank auch) dort, wo normalerweise die Bilanzposition „Kasse“ stehen würde, lediglich „Gold und Goldforderungen“ – aber nicht Zentralbankgeld! (Der einzige ausgewiesene Geldbestand sind die „Scheidemünzen“, da die Bundesbank diese von der Bundesregierung ankauft – mit Zentralbankgeld, was sie auf die Position Verbindlichkeit gegen die Bundesregierung bucht!) Wenn man diese Eigenheit der Zentralbankbilanz berücksichtigt, versteht man auch, warum es notwendig ist, das zugeflossene Zentralbankgeld als Aktivposten zu definieren: würde die z.B. griechische Zentralbank einen Zentralbankgeldcontainer nach Frankfurt schicken und die Bundesbank diesen Geldeingang realisieren, bliebe ihr nichts weiter übrig, als diesen Geldeingang gegen den Banknotenumlauf zu saldieren, was dann, wenn das mehrere „TARGET-Schuldner“ täten dazu führen würde, daß der Passivposten „Banknotenumlauf“ negativ würde und auf einmal (dann doch) als nicht saldierbarer Kassenbestand der Bundesbank auf der Aktivseite bilanziert werden müßte. (Auf diese „Gefahr“ weist die Bundesbank ja indirekt selbst hin, indem sie beklagt, daß die deutschen Geschäftsbanken immer weniger Refinanzierungskredite benötigen. S. 21 V.1.!) Immerhin stehen dem TARGET-Saldo von etwa 650 Mrd. € nur 227 Mrd. € Banknotenumlauf gegenüber.

          Die Bundesbank weiß natürlich ganz genau, daß die Verbindlichkeiten, die sie aufgrund der TARGET-Salden eingehen MUSS dazu führen, daß sie ihre geldpolitische Macht einbüßt, weil sie das Liquiditätsvolumen nur noch zu etwa 25% steuern kann – dem Rest gegenüber hat sie lediglich eine passiv ausführende Funktion. Daß ihr das nicht gefällt sollte einen nicht wundern. Daß sie demgegenüber die Panik, die um die TARGET-Salden verbreitet wurde nun dazu nutzt, um Stimmung beim Bundesverfassungsgericht gegen die EZB zu machen, muß einen auch nicht überraschen. Schließlich ist sie ja auch nicht zuletzt eine politische Institution! Was dabei auf der Strecke bleibt ist die nüchterne geldtheoretische Betrachtung von vergleichsweise überschaubaren Zusammenhängen.

      • Ich stimme Ihnen zu, dass eine nachträgliche Änderung der Behandlung von Traget2-Salden nicht zulässig sein sollte. Dies wäre weder legal noch (aus meiner Sicht) legitim. Das Recht muss immer dominieren. Daher schrieb ich ja auch: „Und dieses Asset wäre mir dann doch lieber in Form von Gold und nicht in Form eines Merkpostens.“ Meine Aussage ist als Wunsch zu interpretieren, wie man mit den Traget2-Salden bestimmter (nicht aller) Länder zukünftig umgehen sollte. Darauf werde ich aber zu einem späteren Zeitpunkt noch weiter unten eingehen, da es thematisch dort eher hin gehört.

  5. Pingback: Target2 und die Zahlungsbilanz | Saldenmechanik

  6. rubycon

    Hoffe nicht zu aufdringlich zu sein : die Antwort der EZB :
    http://www.handelsblatt.com/downloads/8135244/3/EZB%20Gutachten
    Bin noch am lesen .

  7. Ganz einfach gefragt:
    1. Ich bin Grieche und gehe zu einer griechischen Bank und überweise 1.000.000€ an eine deutsche Bank.

    2. Jetzt fahre mit dem Auto nach Deutschland und hebe das Geld in bar ab.

    3. Danach fahre ich mit dem Geldkoffer zurück nach Griechenland und zahle das Bargeld wieder auf die griechische Bank ein.

    4. Ich wiederhole diesen Vorgang 1.000 mal.

    Welche Auswirkungen hätte das auf die Target-2 Bilanzen von Griechenland und Deutschland?

    • Was man bei der ganzen TARGET-Geschichte immer im Kopf behalten muß ist in dem EZB-Paper schön zusammengefaßt:

      „Die TARGET2-(Netto)-Salden sind also das Ergebnis der grenzüberschreitenden Verteilung von Zentralbankgeld innerhalb der dezentralen Struktur des Europäischen Systems der Zentralbanken.“

      aus: http://www.handelsblatt.com/downloads/8135244/3/EZB%20Gutachten S. 49

      Wenn es aber die Verteilung!!! von Zentralbankgeld ist, gewinnt die von mir immer wieder angesprochene Frage, ob ZBG eine Forderung/ Verbindlichkeit ist oder nicht eine immense Bedeutung. Wenn man das bejaht, hätten die Panikmacher Recht, da es sich dann dabei um eine Forderung auf – Irgendetwas – handeln würde. Denn auf Geld könnte diese Forderung nicht lauten, weil ja Geld eine Forderung ist und damit durch Geld keine rechtsgültige Tilgung des Anspruches erfolgen könnte. Das ist dann die Fraktion derjenigen, welche die TARGET-Salden am liebsten in Gold oder ‚treasuries‘ kompensiert bekommen wollen.

      Wenn aber nun Zentralbankgeld lediglich eine „Sache“ darstellt, deren Übergabe im Verlauf eines Geschäfts die Tilgung der vereinbarten Schuld bewirkt, dann sind die TARGET-Salden nichts anderes als Forderungen auf – Zentralbankgeld. Da aber im Interbanken-Clearing die Umbuchung eines Zentralbankguthabens von der Sender- zur Empfängerbank als finales ’settlement‘, also als schuldbefreiende Transaktion akzeptiert wird, ist eine Forderung gegen eine Zentralbank eben das Gleiche wie das eigentlich zu fordernde: Zentralbankgeld. (Eine Zentralbank kann halt immer und unbegrenzt Zahlungsverpflichtungen in ihrem eigenen ZBG erfüllen – das macht gerade eine Zentralbank aus!) Und da macht es keinen Unterschied, ob es sich um die griechische oder deutsche Zentralbank handelt – EURO-Land hat 17 nationale Zentralbanken plus einer kleinen Zusatzverwaltung, die EZB.

      Das bringt mich nun zu Ihrer Frage, die ich hier irgendwo schon mal angesprochen hatte: Bargeldzahlungen werden von den TARGET-Salden nicht erfaßt – wie denn auch? Durch die Verbringung von Bargeld ändert sich der TARGET-Saldo um keinen einzigen Cent, obwohl das Geld inzwischen wieder in das Senderland zurückgekehrt ist! (2000 Touren, alle Achtung 🙂 ) Was passiert ist lediglich, daß die Geschäftsbanken in Deutschland ihren Liqiditätsabfluß bei der Bundesbank anteilig refinanzieren müssen, in Griechenland fließt die Liquidität dagegen den Geschäftsbanken zu, was sie zur Auslösung verpfändeter Wertpapiere anteilig verwenden werden, womit ihre Rentabilitätslage sich ein bißchen verbessert (sofern man davon ausgeht, daß das Geld auch tatsächlich eingezahlt wird, man kann ja nie wissen). Was ich allerdings noch nicht übersehe ist die Frage, was – wenn die deutschen Banknoten in der griechischen Zentralbank eingezahlt werden – mit diesem nicht-griechischen Noten passiert. Ich glaube mich zu erinnern, daß es eine Rückführung in das Emissionsland, also Deutschland, geben soll – ob das so ist und inwieweit davon der TARGET-Saldo beeinflußt wird (was eigentlich der Fall sein müßte) ist mir allerdings auch nicht klar.

      Ihr Blogpost ist in diesem Zusammenhang deswegen höchst interessant, weil er zeigt, daß die Richtung der TARGET-Salden nicht unbedingt mit Leistungstransaktionen gleichlaufen muß. Daher hatte ich auch schon in früheren Beiträgen zu diesem Thema davon Abstand genommen irgendeine Begründung für die TARGET-Salden in der Leistungsbilanz zu finden, wie es z.B. Sinn immer gemacht hat. Die oben zitierte Passage der EZB sowie Ihr Blogpost über die TARGET-Situation in Österreich geben diesem Ansatz noch nachträglich Recht.

      Kleine Anmerkung am Rande: ich würde es einfach vermeiden das Forderungsvolumen von Geschäftsbanken bei der Zentralbank wesentlich auf die Mindestreserven zurückzuführen. Das stimmt zwar auch, tut aber nichts wesentliches zur Sache. Inwieweit Geschäftsbanken Forderungen gegen die Zentralbank halten ist nach dem Lehman-Moment eher davon bestimmt, wie hoch der maximale Nettozentralbankgeldbedarf ist unter Abrechnung noch vorhandener Kreditlinien bei anderen Banken. Insbesondere die Geldmarktversteifung bzw. das massive Schrumpfen des Interbankenmarktes hat die Überschußreserven nach den LTRO-Krediten stark anschwellen lassen.

      • Ich habe mal ein bißchen recherchiert und bin auf folgenden Beschluß des ESZB gestoßen:

        Klicke, um auf l_03520110209de00260030.pdf zuzugreifen

        Danach werden Banknoten, die von einer anderen NZB ausgegeben wurden nicht (mehr?) repatriiert. Interessanterweise kann aber dennoch eine Neuverteilung der Banknoten erfolgen, wenn es aus „logistischen Gründen“ erforderlich scheint. Was diese logistischen Gründe sind wird nicht weiter erläutert, wird aber damit zusammenhängen, daß es saisonale Schwankungen im Bargeldbedarf gibt, die durch eine Verbringung an die Orte des aktuellen Bedarfs ausgeglichen werden sollen.

        Aus leicht nachvollziehbaren Gründen wird für diese Neuverteilung von Banknoten den abgebenden NZBen keine! Kompensation in Aussicht gestellt. Was beweist das? Daß EURO-Banknoten für EURO-Zentralbanken keinen Wert darstellen! (Und damit auch keine Verbindlichkeiten sind, obwohl EURO-Banknoten „als Verbindlichkeiten“ zu „behandeln“ sind. Schon putzig diese EZB-Juristen…)

        Q.E.D.

        BTW: Bei den erwogenen Gründen findet sich unter (3): „Die Ausgabe von Euro-Banknoten muss keinen quantitativen oder sonstigen Beschränkungen unterliegen, da die Inverkehrgabe von Banknoten ein durch Nachfrage gesteuerter Prozess ist.“ Man fragt sich, wenn es auch nicht so sein muß, daß die Banknotenausgabe Beschränkungen unterliegt, so kann es aber dennoch dazu kommen. Das wirft ein interessantes Licht auf die Ankündigung der EZB in der Zypern-Krise, die behauptet hat im Falle eines nicht genehmen Votums des zyprischen Parlaments der zyprischen Zentralbank „den Geldhahn zuzudrehen“!

        Ich behaupte mal ungeschützt: das hätte die EZB überhaupt nicht gekonnt!

      • Die Target2-Salden sind in zweifacher Hinsicht problematisch. Ansonsten sind solche Targetsalden in der Tat geldpolitisch und realwirtschaftlich unproblematisch, da sie leidglich ein Ausdruck dafür sind, wohin das Geld verbracht wurde, aber nicht, wo es geschaffen wurde. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf den lesenswerten Beitrag von Olaf Sievert im Zusammenhang mit der Targetdebatte aus dem letzten Jahr verweisen: http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=8787.

        Zum einen sind die Targetsalden hinsichtlich des Austritts eines Mitglieds problematisch. Zum anderen hinsichtlich der dauerhaften Kreditgeldschöpfung durch eine nationale Notenbank im Rahmen von ELAs bzw. der von Ihnen schon mehrfach angesprochenen Problematik, was als ‚collateral‘ eingestuft wird. Wie Sie, sehe ich keine Möglichkeit, wie eine nationale Geldschöpfung durch die EZB verhindert werden könnte. Somit liegt ein Missbrauch eines Gemeinschaftsguts vor, was Sie ja auch so pointiert in Ihrem Beitrag „Allmende und kein Ende“ ansprechen.

        Und nur für einen solchen Fall, verbunden mit persistenten Leistungsbilanzungleichgewichten (über deren Höhe man sicherlich streiten kann), halte ich ein Clearing-Verfahren in Form von Gold (Bonds wären nur als Eurobonds akzeptabel, die aber an sich schon inakzeptabel sind/sein können) als einzige Möglichkeit, dem Allmendemissbrauch einen Riegel vorzuschieben. Fraglich ist allerdings, was passiert, wenn alle Goldvorräte der Notenbank verpfändet wurden aber als ‚collateral‘ mittlerweile auch ‚Olivenkerne‘ akzeptiert würden. Dann bliebe wohl tatsächlich nur ein Ausschluss dieses Landes als ultima ratio.

        Und damit komme ich zu Ihrer Frage, ob ein Teil der Targetsalden nicht doch als Forderung zu interpretieren ist. Durch die Schaffung von Zentralbankgeld in den Peripherieländern ist es möglich, sich ausländische Güter ‚auf Pump‘ anzueignen. Das Zentralbankgeld wandert im Wege der Bezahlung in den Norden (Verbringung) und wird (mangels Investitionsalternativen) bei der Nordzentralbank geparkt, bzw. Refinanzierungskredite abgelöst (daher auch weitestgehend geldmengenneutral). Die Vollgeldjünger müssten (zumindest in Bezug auf Deutschland und die Bundesbank) jubeln. Dass das der Bundesbank nicht gefallen kann, haben Sie ja bereits weiter oben angesprochen.

        Damit die Targetsalden wieder zurückgeführt werden können, müssten die Südländer zukünftig mehr exportieren als importieren, damit sie mit den Erlösüberschüssen die Kredite zurückzahlen können. Eine zweite Variante wäre, dass diese Länder steuerlichen Zugriff auf das Inlands- und/oder Auslands(geld)vermögen Ihrer Bürger nähmen. Beides scheint mir angesichts der aktuellen Entwicklung und Debatte nicht sonderlich wahrscheinlich bzw. ausreichend. Es wäre bei einigen Ländern ja schon als Erfolg zu buchen, wenn sie eine ausgeglichene Leistungsbilanz hätten. Wenn dem aber so ist, dann stehen unendlich perpetuierbaren Krediten unendlich perpetuierbare Forderungen gegenüber. Es sind die Ersparnisse der Überschussländer, denen die Verschuldung der Defizitländer gegenübersteht.

        Und ich sehe es in der Tat so, dass „… es sich dann dabei um eine Forderung auf – Irgendetwas – handeln würde.“ Dieses „Irgendetwas“ hatte ich in Zusammenhang mit der Frage „was ist Geld?“ mal als „unspezifischen Anspruch auf Anteile des BIPs sowie Sachvermögens“ bezeichnet. Wir hatten hierzu eine Diskussion im Herdentrieb. Wenn aber unendlich perpetuierbaren Krediten unendlich perpetuierbare Forderungen gegenüber stehen, dann hat eben auch ein unendlicher Realtransfer in Form von Gütern und Dienstleistungen stattgefunden.

        • „Wie Sie, sehe ich keine Möglichkeit, wie eine nationale Geldschöpfung durch die EZB verhindert werden könnte.“

          So ist die EURO-Zone aber gerade gestrickt. Die EZB selbst hat einen Anteil am Gesamtvolumen der Zentralbankgeldemission von ca. 8%! Das war aber von vornherein so gewollt! Daß die Kriterien nach denen eine Vergabe von Zentralbankkredit bei 17 NZBen trotz aller „Koordination“ unterschiedlich ist, sollte eigentlich nicht verwundern.

          Verbringung: man kann sich das so vorstellen, aber das ist nur eine Hilfskonstruktion. Ja, das Geld – was das einzige ist, worauf die Leistungsbilanzforderungen lauten – ist ja tatsächlich in Deutschland angekommen – dem EURO sei Dank! Früher hätte es einen DM-Kredit gegeben, oder bei tatsächlicher Zahlung (in Dollars) wäre es tendenziell zu einer DM-Aufwertung gekommen, da die Bundesbank ungern Dollarbestände in ihren Kellern aufbewahrt. Mit dem EURO ist in D. alles in Ordnung, in GR bleiben jedoch unbedienbare Kreditlinien zurück! (Die Rückwirkungen aus diesen „faulen Krediten“ wären eigentlich eher zu diskutieren, passiert aber m.W. kaum bis garnicht! Die Banken-Pleite-gehen-Lasser kann man dabei schon nicht mehr hören.)

          „…damit sie mit den Erlösüberschüssen die Kredite zurückzahlen können.“ Ein LB-Überschuß von GR würde bedeuten, daß Zentralbankgeld von D. nach GR fließen würde. Dadurch ändert sich die Verteilung des Zentralbankgeldvolumens dahingehend, daß D. ZBG verliert und nach GR strömt. Wenn ZBG von D. nach GR strömt, kann man nicht wirklich davon reden, daß GR eine Schuld begleicht, dennoch sinkt der TARGET-Saldo. (Natürlich gibt es Ökonomen, welche daraus machen, daß GR eine „Realschuld“ bezahlt, weil ja nun im Gegenzug gegen die Maschinen und Autos nun Schafskäse und Oliven zur „Begleichung der Realschuld“ geliefert würden. Meines Wissens werden aber Autos und Maschinen gegen Geld – EURO – verkauft!) Auf diesen Real-Rücktransfer hat sich D. bisher aber nicht eingelassen!

  8. Pingback: Target2 misst die Unausgeglichenheit der Leistungsbilanz + Zahlungsbilanz – Bankennotenmigration | he23@area23

  9. Gerhard

    Der Kern des Problems ist doch, die Sicherheiten für das in Deutschland geschaffene ZBG, liegen in den Zentralbanken von Krisenstaaten. Die Bundesbank hat keine Sicherheiten für ihre Forderungen in Target 2.

    Nicht umsonst fordert Weidmann: Er schlage eine Besicherung dieser Forderungen der EZB gegenüber den finanzschwachen Notenbanken des Euro-Systems vor, die einen Wert von mehr als 800 Milliarden Euro erreicht hätten.

    Es müssen also Sicherheiten übertragen werden. Die GZB sendet dann griechische Staatsanleihen. Ach wie nett.

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