Geld war noch nie ein Passivum!

Es gibt Irrtümer, die lassen sich anscheinend nicht ausrotten, weil sie entweder dem Anschein nach plausibel sind, oder für irgendwelchen windigen Polit-Aktivismus benötigt werden. Konkret geht es hier um die Frage, ob von der Zentralbank emittierte Banknoten nun für diese ein Aktivum sind oder nicht. Diese Frage ist deswegen so komplett mit Fallstricken gepflastert, weil das ‚corpus delicti‘, also die Banknoten oder Bargeld in der Jahresbilanz einer Zentralbank nicht auftaucht und damit das Feld der Spekulationen und Mutmaßungen aufs beste vorbereitet ist. Nun habe ich ja in dem Post

felix qui potuit rerum cognoscere causas

ausgeführt, daß Bargeld auch für die Zentralbank ein Aktivum ist, weil sie nur durch die Übergabe eines Aktivums die üblicherweise von den Geschäftsbanken gestellten Bargeldanforderungen begleichen kann. Daß Bargeld überhaupt in der Bilanzbuchhaltung auftauchen kann wird dadurch erreicht, indem von dem exklusiven Vorrecht einer Zentralbank Gebrauch gemacht wird, Banknoten emittieren bzw. in Umlauf bringen zu können. Daß dieser (zur Auslieferung bestimmte) Bargeldbestand es nicht bis in die Jahresabschlußbilanz schafft liegt schlichtweg daran, daß sobald die „Ausgangskasse“ gefüllt wird, postwendend irgendein Bargeldtransporter vorfährt und den Kassenbestand wieder auftragsgemäß leerräumt. Das ist (fast) so wie beim Geldautomaten: dem Abgang bei der Kasse steht ein Abgang bei den Verbindlichkeiten gegenüber, womit im Grunde genommen sämtliche Fragen hinsichtlich der Eigenschaft von Bargeld ein Aktivum zu sein als geklärt angesehen werden können.

Nun ist es ja nicht so, daß auch angesichts dieser Kenntnisse nicht der eine oder andere trotzdem wieder aus dem Mustopf kommen würde und die naiv-infantile Behauptung in die Welt setzte, daß das Bargeld ja doch ein Passivum der Zentralbank darstellen würde, weil – man sieht ja – der Bargeldumlauf in der Jahresbilanz auf der Passivseite aufgeführt sei. Zur Bekräftigung des „Arguments“ wird dann sogleich – natürlich nur zur „Vereinfachung“ – der wesentliche Bezeichnungsteil (also: -umlauf) elegant weggelassen, womit dann „bewiesen“ wäre, daß Bargeld ja doch eigentlich eine Schuld der Zentralbank darstellen würde. Es soll Leute geben, die sich durch derart windige „Beweisführungen“ hinter die Fichte führen lassen und fortan glauben, sie besäßen mit einer Banknote im Portemonnaie eine „Forderung“ an die Zentralbank. Nun ist auch dem letzten Verunsicherten klar, daß man damit bei der Zentralbank nichts fordern kann (obwohl es verbohrte Zeitgenossen gibt, die genau das glauben), so daß ersatzweise die „Forderung“, die bei der Zentralbank nicht einlösbar wird dann wenigstens doch eine Forderung auf das BIP (oder sonstige gesamtwirtschaftliche Güterhaufen) sei und somit letztlich doch eine „Schuld“ damit eintreibbar geworden sei. Die Charakterisierung als „naiv-infantil“ ist übrigens deswegen so, weil man als Kind auch erst mal lernen muß, daß man mit dem Lutschen an dem auf dem Display von Papis Smartphone dargestellten Eisbecher nicht wirklich die erwartete Befriedigung hinsichtlich eines sensationellen Geschmackserlebnisses erreichen kann. So auch hier: es wird Bargeld (ohne -umlauf) gelesen und sofort entsteht die Vorstellung eines monströsen Dagobert Duck Geldspeichers, was nichts anderes heißt, als daß die eigentliche Sache mit dem Verweis auf die Sache identifiziert wird. Bei Erwachsenen ist das allerdings dann eine Form der (kognitiven) Schizophrenie…

Nun gibt es ja noch die historisch argumentierenden Zeitgenossen, welche keine Gelegenheit auslassen zu erklären, daß „füher“ eine Banknote ja schließlich eine Forderung an/ Verbindlichkeit der Zentralbank gewesen sei, weil ja auf jeder Banknote vermerkt war, zu welchem Umtauschsatz sie bei der Zentralbank in eine (mikroskopische) Quantität an Gold oder ähnlichen Klumperklitzchen eingelöst werden konnte. Nun weiß man ja, daß derartige Zusagen nur solange Bestand haben, wie nicht „zu viele“ derjenigen, die solche Forderungspapiere in Händen halten, auf die kolossal geniale Idee kommen, ihr Einlösungsrecht gleichzeitig wahrnehmen zu wollen. Tritt dieser Fall ein, heißt es logischerweise „April, April“ und fortan wird das von der Einlösbarkeit befreite Papiergeld zu genau dem ultimativen Geldschuld-Erfüllungsstandard, welches es bis heute ist.

Was man bei dieser Metamorphose allerdings nicht mit in Verbindung bringen sollte ist die Vorstellung, daß „früher“ die Banknoten, die ja tatsächlich eine Schuld der Zentralbank darstellten, schon deswegen, weil sie für dessen Besitzer eine Forderung auf Gold o.ä. darstellten, auf der Passivseite der Zentralbankbilanz zu finden wären. Das liegt nämlich daran, daß „früher“ die Banknoten den Charakter eines (Inhaber-)Schuldscheins hatten. Dazu sollte man sich vergegenwärtigen, daß ein Inhaberschuldschein was damit zu tun hat, daß in ihm eine Forderung enthalten ist, wobei die Urkunde selbst die Legitimation darstellt, diese Forderung auch fällig stellen zu können. Letzteres führt dazu, daß „frühere“ Banknoten sog. Inhaberpapiere darstellten, wobei ein Inhaberpapier dadurch gekennzeichnet ist, daß schon der Besitz dieses Wertpapieres den jeweiligen Inhaber dazu berechtigt, die in dem Papier enthaltene Forderung geltend machen zu können. (Heutzutage äußert sich diese Eigenschaft von Inhaberpapieren u.a. darin, daß auch der nichtberechtigte Besitzer über dieses Papier rechtmäßig verfügen kann, sprich: auch mit geklautem Geld kann rechtswirksam bezahlt werden. Allerdings sind heutige Banknoten den Inhaberpapieren „nur“ gleichgestellt, heißt: sie sind keine Inhaberpapiere mehr!)

Schaut man sich diese Geschichte jetzt genauer an wird klar, daß eine (Zentral-)Bank, die eine Forderung auf sich verbrieft, mit der Erstellung dieses Papiers ein Aktivum erzeugt, welches zunächst erst mal eine Forderung auf sie selbst darstellt. Eine Forderung (auch diejenige, die auf einen selbst ausgestellt ist) ist aber auf jeden Fall ein Aktivum, welche aufgrund der doppelten Buchhaltungsregeln auf der Passivseite ebenfalls verbucht werden muß, so daß buchhalterisch gesehen eine (interne) Buchung vorgenommen wird, bei der quasi eine Forderung auf sich selbst einer Verbindlichkeit auf sich selbst gegenübersteht. Der Unterschied zwischen den Buchungen ist, daß sich die Passivbuchung auf das Existieren eines Wertpapiers (jetzt – noch – auf der Aktivseite) bezieht, während die Aktivbuchung das tatsächliche(!) Vorhandensein dieses Wertpapieres in der (Dokumenten-)Kasse anzeigt. Wird nun von der (Zentral-)Bank diese „Eigenforderung“ dazu verwendet ein Aktivum (z.B. Gold) zu erwerben, dann vollzieht die Bank damit einen „Aktivtausch“, indem es zu einer gegenseitigen Übergabe von Inhaberschuldschein(en) gegen z.B. die vereinbarte Goldmenge kommt. Diese verbrieften „Forderungen“ des bzw. nun gegen den Emittenten sind in der Hand des Erwerbers aber auf einmal zu „Geld“ geworden, welches von nun an fröhlich durch die Welt zirkulieren kann und seine segenspendende Wirkung zur „Erleichterung des Tauschverkehrs“ spielen kann. (Wo ist der Ironie-Tag…?)

Was man sich bei der ganzen Geschichte auf jeden Fall klar machen sollte ist die Tatsache, daß selbst in den Zeiten, als „Geld“ aus der Perspektive des Publikums noch eine Forderung gegen die (bzw. eine Schuld der) Zentralbank war, aufgrund der Tatsache, daß diese Forderung in verbriefter Form vorlag, es sich dabei um ein Aktivum gehandelt hat, wobei es nicht darauf ankommt, ob sich dieses Aktivum noch in der Hand des Emittenten befindet oder in der Hand eines Erwerbers. Vielleicht kennt der eine oder andere noch das Konstrukt des sog. Solawechsels, welches dem Inhalt nach letztlich ein verbrieftes Zahlungsversprechen des Ausstellers darstellt. Sobald ein solches Wertpapier erstellt ist, muß dessen (aktive) Existenz bereits als Passivum verbucht werden, selbst wenn noch keine Verfügung darüber getätigt wurde. Wenn man so will dokumentiert die Passivposition die Existenz des sich auf der Aktivseite befindlichen Wertpapiers, die auch solange als Passivposition erhalten bleibt, wie dieses Wertpapier existiert bzw. sich „in Umlauf“ befindet. Die Ausbuchung dieser Position erfolgt mithin auch nicht schon dann, wenn dieses Wertpapier zur Zahlung vorgelegt und der Betrag beglichen wurde, denn das verbriefte abstrakte Zahlungsversprechen existiert ja nach wie vor. Eine Löschung erfolgt erst dann, wenn das bezeichnete (da ist sie, die Referenz) Wertpapier vernichtet wird, womit die Berechtigung der Existenz der betreffenden Passivposition unmittelbar hinfällig wird.

Der wesenserhebliche Unterschied zur heutigen Banknote liegt lediglich darin, daß der Forderungsinhalt weggefallen ist, so daß seitens des Gesetzgebers es wohl für nötig gehalten wurde die damals neuen Banknoten mit einem Annahmezwang auszustatten. Man kann durchaus vermuten, daß diese Vorschrift für eine Übergangszeit sinnvoll war, wo Banknoten mit „Forderungsinhalt“ und „amputierte“ Banknoten gleichzeitig kursierten. Witzigerweise ist diese Vorschrift noch heute in Kraft und wird als wesentliche Eigenschaft des Geldes gehandelt, obwohl es eigentlich durch Zeitablauf und Währungsreform überflüssig geworden ist, dem Geld diese besondere Eigenschaft anzudichten. Denn sobald ein Gläubiger die vertraglich vereinbarte Leistung nicht annimmt, kommt er in Annahmeverzug, gleichgültig ob es sich dabei um das „gesetzliche Zahlungsmittel“ handelt oder nicht. Und ist die Gegenleistung nicht das gesetzliche Zahlungsmittel, so kann der Schuldner höchstens mit Hilfe juristischer Winkelzüge seine Leistung in Geld „ummünzen“. (Die Geschichte vom „Kaufmann von Venedig“ ist ein illustres Beispiel dafür.) Wie hier von mir schon mehrfach angemerkt wurde ist das Interesse der Unternehmen, reale Leistungen für ein stoffwertloses Geld verkaufen zu wollen darin begründet, daß – normalerweise – die Unternehmen Nettoschuldner sind und deswegen zur Leistung des Kapitaldienstes dazu gezwungen sind, die als Kosten ausgegebenen Geldscheinchen durch den Verkauf der Waren wieder zurückzuerhalten. Das legt den Finger auf die Frage, auf welche Weise Geld in das Wirtschaftsgeschehen integriert werden sollte, wobei sich m.E. gezeigt hat, daß eine auf Kreditbasis erfolgende Integration von Geld zu genau den Effekten führt, die in den entwickelten Ländern beobachtet werden können: Käufermärkte und eine an Paranoia grenzende Institutionalisierung hinsichtlich der Durchsetzung von Geldforderungen. Aber das nur nebenbei…

Die eigentliche Kuriosität an dieser Betrachtung liegt aber an einer ganz anderen Stelle. Wenn man sich den Werdegang einer Banknote zu den Zeiten der Goldwährung ansieht, erkennt man auf einmal, daß das, was heutzutage vielfach die Gemüter erhitzt, bereits „zu Kaisers Zeiten“ längst gang und gäbe war: denn auch damals schon wurde das Medium, welches als Zahlungsmittel in der Wirtschaft zirkulierte AUS DEM NICHTS erzeugt. Denn ein Eigen- oder Solawechsel (als konkrete Ausformung eines auf einen selbst ausgestellten Schuldscheins) ist genau dann, wenn er sich noch im Besitz des Ausstellers befindet nichts weiter als eine verbriefte „Schuld“ an sich selbst, die deswegen, weil sie als (Forderungs-)Dokument vorliegt eine rechtlich eigenständige aktive Rolle einnimmt. Denn als rechtlich abstraktes Inhaberpapier erlangt dieses Dokument eine gekürte Selbständigkeit (ähnlich wie eine Kapitalgesellschaft zu einer rechtlich selbständigen – juristischen – Person wird), die es erforderlich macht sie als Aktivum zu bilanzieren, wobei das notwendigerweise existierende zugehörige Passivum lediglich die Existenz dieses (aktiven) Forderungspapiers dokumentiert. Sobald das Forderungspapier das Haus des Ausstellers verläßt, mutiert es für ihn zu einer Verbindlichkeit, ohne daß jedoch die Eigenschaft eine Forderung und damit ein Aktivum zu sein dem Papier verloren gehen würde. Mit einer solchen Konstruktion ist dann die Verfügung über diese Urkunde eine einfache Angelegenheit des Vertragsrechts, denn eine solcher – nunmehr – sog. fungibler Schuldschein kann gegen eine andere Sache getauscht/ verkauft werden und man kann sogar die zeitweilige Nutzung dieser Urkunden gewähren, was dann zur Erzielung eines Zinsgewinns führt. Und auf einmal ist man ohne große Winkelzüge machen zu müssen bei der Kreditvergabe eines aus dem Nichts entstandenen Inhaberschuldscheins angelangt – die Verbriefung macht es möglich.

Fazit: zirkulierendes Bargeld war noch NIE ein Passivum in der (Zentral-)Bankbilanz und wurde als eine vom Aussteller gegen sich selbst ausgestellte Forderung auch schon immer aus dem Nichts geschöpft. Wer sich heutzutage darüber echauffiert, daß die Geldschöpfung aus dem Nichts zu einer Pervertierung der „guten alten Zeit“ geführt habe, wo noch alles nicht nur Hand und Fuß sondern sogar noch eine „Deckung“ hatte, kann sich nun einfach sagen lassen, daß der einzige Unterschied zwischen dem „früheren“ und dem „heutigen“ Geld darin besteht, daß der Forderungsinhalt des ehemaligen Forderungspapiers verloren gegangen ist – und damit auch der Forderungscharakter des Bargeldes. Daß der Erfolg der Emission eines stoffwert- und forderungswertlosen Geldes durch eine Institutionalisierung möglich wurde, welche die Integration von Geld in die „Wirtschaft“ vorwiegend über eine Kreditvergabe organisiert, mußte auch erst in langen Phasen von Versuch und Irrtum herausgefunden werden. Das Ergebnis ist: es geht auch ganz gut ohne Gold, was allerdings vor anderen Übertreibungen seit der „Liberalisierung der Finanzmärkte“ nicht – mehr – schützt. Da müßte man sich mal was Intelligentes einfallen lassen…

44 Kommentare

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44 Antworten zu “Geld war noch nie ein Passivum!

  1. Eberhard Gamm

    Geld ist weder Aktivum noch Passivum einer Zentralbank, weil eine Zentralbank kein Kaufmann ist und folglich die kaufmännische Buchführung auf eine Zentralbank überhaupt nicht angewendet werden kann. Siehe hierzu: https://www.vollgeld.de/fuer-ein-waehrungsregister-der-zentralbank . Damit erübrigt sich auch die Frage, ob eine Zentralbank mit negativem Eigenkapital arbeiten kann. Die korrekte Antwort lautet: Diese Größe gibt es nicht.

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  4. Was soll eine Zentralbank denn bitte sonst sein, wenn sie kein Kaufmann ist? Natuerlich ist sie das und sie verwendet auch die kaufmaennische Buchfuehrung.

    • Herr Bosau,
      bewerben Sie sich doch um einen Praktikumsplatz bei einer Zentralbank.
      Die Tochter eines Bekannten, der Kaufmännischer Leiter eines Berufsbildungszentrums ist, hat das vor ihrer Ausbildung mit Studium dort gemacht.

      • Warum sollte ich das tun? Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung – und ganz nebenbei habe ich unlaengst auch Fragen zu Buchungssaetzen bei der BuBa gehabt. Ich hatte da ein sehr ausfuehrliches Gespraech mit einem Mitarbeiter und wir konnten die Dinge, die mir unklar waren, sehr leicht klaeren. Ich hatte auch nicht den Eindruck, dass es da substantielle Unklarheiten gab. Im Gegenteil, mit etwas Ueberlegung lassen sich dort Unklarheiten leicht ausraeumen.

  5. Eigentlich hatte ich fast ueberlegt, zu dem ganzen mal einen laengeren Kommentar zu schreiben.
    Ich werde davon absehen.

    Angeblich sei Herr Menendez diplomierter Volkswirt, fuehrt auch noch einen Doktortitel (in was, wenn ich fragen darf?), aber vor diesem Hintergrund stehe ich ratlos vor diesem Blog.

    Was soll das werden? Welches Problem wird hier geloest?

    Die Diskussion, ob umlaufende Banknoten in der ZB Bilanz auf der Passivseite stehen, wohl kaum, das ist kein Problem sondern Berufsschule erstes Halbjahr. Und keine Sorge: Die Grundregeln der Doppik wurden vor ueber 500 Jahren zusammengefasst, wenn man schon hier falsch gebucht haette, waere das irgendwann mal aufgefallen. Da haben sich nicht seit ueber 500 Jahren Millionen von Kaufleuten gegen Herrn Menendez verschworen. Und das sind auch nicht alles geistig behinderte Vollidioten, um es mal so zugespitzt zu sagen.

    Lieber Herr Menendez, kann es sein, dass Sie hier einen Popanz aufbauen? Und schlicht, was ja nun nicht ehrenruehrig waere, einfach irren?

    • Und was wäre das, was angeblich im ersten Halbjahr Berufschule zu diesem Thema gelehrt wird?

      • Wie im kaufmaennischen Sinne Aktiva und Passiva definiert sind.

        Nun war ich nie auf einer Berufsschule, ich habe Informatik studiert, aber ich erkundige mich da gerne mal genauer, Ich habe hier genuegend Bekannte mit kaufmaennischem Lehrberuf, die leihen mir vielleicht sogar mal die Lehrbuecher.

        Leider habe ich da noch keine kurze und knackige darstellung im www gefunden, die grundregeln, was aktiva und passiva sind, sind in wenigen saetzen erklaert, bei bedarf schreibe ich das hier auch gerne hin, das ist ne halbe stunde arbeit, mehr nicht.

    • @ Bosau

      Auch nach Ihrer e-Mail ist mir nicht klar, was Sie mit Ihrer Fragestellung bezwecken. Da Sie, wie aus Ihrer Website ersichtlich ist, eine dezidiert andere Auffassung vertreten ist es vergleichsweise müßig zu versuchen ein Umdenken zu erzeugen – erfahrungsgemäß sind derartige Versuche nichts weiter als verschwendete Lebenszeit.

      Möglicherweise finden sie in den Weiten des Internet ja jemanden, der mit Ihnen Ihre Ansichten diskutiert, ich wünsche Ihnen bei der Suche viel Glück!

  6. Pingback: Artikel über Trading und Investments 4.2.2018 | Pipsologie

  7. Lieber Herr Bosau,

    Buchführungskenntnisse sind eine notwendige Bedingung für ein korrektes Geldsystemverständnis, aber eben noch lange nicht hinreichend, wie man insbesondere auch an Ihren Kommentaren hier vor Ort ablesen kann. Die Banknoten befinden sich selbstverständlich als Aktivum in den Bilanzen der Nichtzentralbanken, sobald sie die Zentralbank verlassen haben. Die korrespondierende Gegenbuchung findet bei der ZB in aller Regel als Passivtausch statt. Es ist eine Information darüber, dass die Banknoten in UMLAUF gebracht wurden. Das wars dann aber auch schon. Damit ist zugleich klar und deutlich, dass eine Banknote als Aktivum NIEMALS eine Schuld sein kann, sondern stets das Geschuldete, sofern wir nicht wieder zum unseligen Goldstandard zurück kehren. Einfach mal bei Martin Hellwig reinhören: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Termine/2018/2018_02_14_bargeldsymposium.html.

    LG Michael Stöcker

  8. Eberhard Gamm

    Eine Rekonstruktion der Voraussetzungen der kaufmännischen Buchführung ist unerlässlich. Unter http://www.ibega.de/Forderungen_und_Verbindlichkeiten.pdf finden sie eine Zusammenfassung meiner diesbezüglichen Kommentare aus dem Diskussionsforum des Vereins Monetative e.V.. Den darin genannten Ausschnitt aus der „Einführung in die Wirtschaftstheorie“ von Erich Schneider finden sie ab Seite 16.

    Für eine ausführliche und didaktisch klar geführte längere Abhandlung fehlt mir leider die Zeit. Man muss hier „euklidisch“ vorgehen (Definition, Satz, Beweis, Korollar), da die Erfahrung lehrt, dass nach erfolgreicher Bekämpfung der Fehler 1 bis N bei der Bekämpfung des Fehlers N+1 zahlreiche Fehler aus dem Intervall 1 bis N wieder aufpoppen. In verbaler oder fragmentarischer Form ist es mir jedenfalls in 30 Jahren noch kein einziges Mal gelungen, alle Fehler nieder zu halten.

    Jedenfalls gilt: Ein Bucheintrag wird nicht dadurch zur Forderung, dass man ihn als Forderung in eine Bilanz schreibt. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Nur was nachgewiesenermaßen eine Forderung ist, darf als Forderung in eine Bilanz geschrieben werden. Die Nichtbeachtung dieses Grundsatzes nennt man Bilanzbetrug. Siehe auch die Artikel und Bücher von Michael Schemmann.

  9. Hier ein aktueller Hinweis für ein neues Währungssystem ohne Italien und die Target2saldenanalyse:
    http://blogs.faz.net/fazit/2018/07/03/das-anleihekaufprogramm-der-ezb-treibt-den-target-2-saldo-10130/

  10. Hängen Sie immer noch an der schwer ausrottbaren Vorstellung, „Geld“ (Zahlungsmittel) sei irgendein Ding (jetzt: „Zentralbanknote“)?

    Probieren Sie doch mal, das Finanzsystem als ein gigantisches multilaterales Verrechnungssystem für Nettoschuldner-Nettogläubiger-Beziehungen zu betrachten (Nettogeldvermögenspositionen werden durch Leistungstransaktionen verändert), quasi eine dezentralisierte Wicksell’sche Unversalbank.

    Ich sage nur: § 387 und 398 BGB. Die reichen.

    • Eberhard Gamm

      @moneymind:
      Genau so ist es. Alle bedeutenden Geldtheoretiker, die auf sicherem VWL-Grund stehen, haben das immer klar gesehen, z.B. Albert Hahn in „Volkswirtschaftliche Theorie des Bankkredits“ oder Ralph George Hawtrey in „Currency and Credit“. Bei Schumpeter nennt sich das „volkswirtschaftliche Buchhaltungszentrale“. Ich nenne es „Abrechnungssystem“. Die Summe aller Kontostände ist Null. Es gibt keine „Geldschöpfung“. Es wird auch keine Sache namens „Geld“ verliehen, sondern man erhält Vorschuss, d.h. die Erlaubnis, sein Konto bis zu einem bestimmten Wert ins Negative zu ziehen, gegen das Versprechen, das Konto auf Zeit wieder auszugleichen. Gelingt das nicht („Kreditausfall“), ergeben sich dadurch keine besonderen Schwierigkeiten und es wird dadurch auch niemand insolvent. Es gibt dann auch keine „Sparkonten“ oder „Wertpapiere“ mehr, mit denen man versuchen müsste, „gehortetes (Sach-)Geld“ dem Umlauf wieder zuzuführen. Auch die „Umlaufsicherungsgebühr“ der Freiwirtschaftler ist ja nichts weiter als ein grober Unfug, der auf der Sach-Geld-Logik basiert. Man hätte ein derartiges Abrechnungssystem z.B. 1948 in Deutschland ganz einfach haben können, indem jeder Bürger zu den 40 DM Startgeld ein Konto bei der Bank deutscher Länder mit einem Kontostand -40 DM bekommen hätte. Die Verwaltung dieser Konto hätten die Bürger dann an Banken ihrer Wahl übertragen können. Der Kontostand drückt immer die Leistungsbilanz des Kontoinhabers gegenüber der Komplementärgruppe aus. Nur so ist das Ganze „VWL-kompatibel“.

      • enrico

        „“““““ Die Summe aller Kontostände ist Null. Es gibt keine „Geldschöpfung“. „““““““

        Das mit der Geldschöpfung kann man auch saldenmechanisch sehen:
        Nehmen wir ein Saldensystem mit nur zwei Konten A und B.
        In der Ausgangslage liegen die Salden der Konten beide bei exakt Null.
        Wird nun ein Betrag x von Konto A auf Konto B übertragen, dann ist das eine „Geldschöpfung“. Konto A hat einen Saldo von -x und Konto B einen von +x. Die Summe aller Kontostände bleibt natürlich immer bei Null.

        Hier ein Modell, das ich zu diesem Thema ausgearbeitet habe:
        https://workupload.com/file/f6fhzBJp

        Grüsse

        • Sie sollten mal darüber nachdenken, daß man keinen „Betrag“ übertragen kann. Ein Betrag ist eine abstrakte Entität, eine Zahl, die sich auf eine abzählbare Sache beziehen muß, damit eine Übertragung überhaupt stattfinden kann. Es geht kein Weg daran vorbei: eine Übertragung kann nur dann stattfinden, wenn diese sich auf ein Aktivum bezieht, denn nur auf der Aktivseite befinden sich (vertretbare) Sachen oder auch Dispositionsrechte, die übertragen werden können.

        • enrico

          ja, da haben Sie natürlich recht. Besser wäre: … „erfolgt nun eine Überweisung im Betrage von x Verrechnungseinheiten von Konto A auf Konto B, dann steht der Saldo von Konto A bei -x und der von Konto B bei plus x.“
          … oder so ähnlich.

          Möge er mir den Fehler verzeihen 😉

        • enrico

          PS:
          Sie schrieben im Artikel:
          „Konkret geht es hier um die Frage, ob von der Zentralbank emittierte Banknoten nun für diese ein Aktivum sind oder nicht.“

          Das Verbum „emittieren“ wird bekanntlich mit „aussenden“ übersetzt, wobei „emittiert“ dann „ausgesendet“ bedeutet.

          Wenn eine Bank Geld emittiert hat (Faktum), dann befindet sich das Ausgesandte nicht mehr im Bereich der Bank und kann folglich auch kein Aktivum der Bank (mehr) sein.

          In anderen Worten: Das Aktivum „ZB-Geld“ verlässt in statu nascendi die ZB und ist folglich nie ein Aktivum der ZB. Es ist bereits im Augenblick seiner Entstehung das Aktivum einer Nicht-ZB. Also weder ein Aktivum noch ein Passivum der ZB. Würde die Bank an sich selbst emittieren, dann wäre diese Emission eben eine Todgeburt.

          Der Buchungseintrag auf der rechten Seite der ZB-Bilanz ist nicht die emittierte Banknote, nicht das gebuchte ZB-Geld selbst, sondern dessen Buchungsgegenstück. Sozusagen der Fussabdruck des emittierten Geldes. Der genannte Eintrag auf der rechten Seite der Bankbilanz entspricht zwar exakt dem ZB-Geld, das den Nicht-ZB gehört, das heisst aber nicht, dass deshalb beide Erscheinungen ein und das Selbe sind.

          Im Grunde sollte man den genannten Eintrag auf der rechten Seite der Bankenbilanz als „Antigeld“ bezeichnen: Wird Geld* durch Emission geschöpft, entsteht neben dem Geld immer auch noch Antigeld. Kommt Geld wieder zur Bank zurück, wird es durch das dort verbliebene Antigeld sofort neutralisiert.

          (*Auch das Geld der Geschäftsbanken ist keine Forderung der Geldhalter gegenüber der GB. Wenn der Saldo eines Girokontos 100GE beträgt, dann gibt es GB-Geld im Betrag von 100GE und GLEICHZEITIG auch noch Eine Forderung der Halter des GB-Geldes auf 100GE ZB-Geld. Das GB-Geld und die Forderung auf ZB-Geld entstehen zwar gleichzeitig, sind aber zwei verschiedene Erscheinungen.)

          ZB-Geld ist heute keine Forderung an die ZB mehr, folglich kann das Antigeld (als Passivum der ZB) auch keine Verbindlichkeit der ZB gegenüber den Haltern von ZB-Geld mehr darstellen.

          Und wenn man da weiter denkt kann man unschwer erkennen, wo der blutige Haken im bestehenden System zu finden ist.

  11. Eberhard Gamm

    Mein lieber Herr Sophist soffisticated, hier wird auch kein Betrag übertragen, sondern der Kontostand in einem Abrechnungssystem entspricht der Leistungsbilanz des Kontoinhabers: Kontostand = Summe der erbrachten Leistungen – Summe der in Anspruch genommenen Leistungen, jeweils in Geld gemessen. Ein positiver Kontostand wird in der Bilanz des Kontoinhabers als Aktivum geführt. Ein negativer Kontostand wird in der Bilanz des Kontoinhabers als Passivum geführt. Da zu jedem Kaufakt eine Kontostandserhöhung beim Verkäufer (= Leistungserbringer) und eine Kontostandsverringerung beim Käufer (= Leistungsbezieher) gehört, ist die Buchführung über alles konsistent. Geld ist kein Aktivum oder Passivum, weil es keine Sache ist. Eine positive Leistungsbilanz, ausgedrückt durch einen positiven Kontostand, ist ein Aktivum. Und eine negative Leistungsbilanz, ausgedrückt durch einen negativen Kontostand, ist ein Passivum. Nur so wird ein Schuh draus!

    • „Geld ist kein Aktivum oder Passivum, weil es keine Sache ist.“

      Soso. Dann verraten Sie mir doch mal, was Sie tun, wenn Sie Ihre Frühstücksbrötchen beim Bäcker mit einem 10 € oder wahlweise 10 Franken Schein bezahlen. Daß Sie den Schein übergeben sollte vielleicht noch unstrittig sein, das impliziert bereits, daß es sich um eine Sache und gleichzeitig um ein Aktivum handelt, dessen eigentumsrechtliche Übertragung per Einigung und Übergabe erfolgt. Eine Zession ist dafür nicht erforderlich.
      Nach Ihren Aussagen würde aber folgen, daß dieser Schein kein Geld ist. Sie können also Ihre Frühstücksbrötchen mit einer Sache kaufen, die kein Geld ist, obwohl das Preisschild klipp und klar aussagt, daß die Gegenleistung in Geld zu erbringen ist.

      Wie kommen Sie also zu einem gemütlichen Frühstück?

      • Eberhard Gamm

        Alles Geld in den Händen der Nichtbanken ist durch Kreditvergabe der Banken entstanden, genauer: durch die Giralgeldschöpfung der Banken. Sämtliches Bargeld in den Händen der Nichtbanken ist aus dem Giralgeld des Banken ausgewechselt. Es gibt kein Geld, dass im Sinne einer Sache existiert. Wer als deutscher Staatsbürger heute in seinem Keller einen 10-DM-Mark-Schein findet, den er dort vor 30 oder 40 Jahren verloren hat, muss wissen, dass BIS HEUTE irgend jemand Zinsen für diesen Schein bezahlt. Dieser Schein kam nämlich dadurch in Umlauf, dass irgend ein Wirtschaftsteilnehmer einen Bankkredit aufgenommen hat, 10 DM Giralgeld aus diesem Kredit von irgend jemand bar abgehoben wurden und letztendlich im Keller verloren gingen. Mit anderen Worten: Der gefundene 10-DM-Schein wurde nie zur Tilgung des Kredits verwendet, durch den er entstanden ist. Er repräsentiert einen offenen Bankkredit über 10 DM. Es gibt kein Bargeld, das im Sinne einer Sache existiert. Wenn alle Bankkredite zurückgezahlt werden, ist nicht nur das gesamte Giralgeld weg, sondern auch das Bargeld. Es ist verlockend — und deshalb bestehen Sie ja auch darauf, dass ich das Frühstück bar bezahle —, Bargeld als Sache zu betrachten. In Wirklichkeit ist unser heutiges Bargeld aber nur verbriefter Kredit. Sie erkennen das auch an der Eröffnungsbuchung der Bank Deutscher Länder für das „Startgeld“ von 40 DM, das jeder deutsche Bürger, der 40 RM hatte, 1948 bekommen hat. Den Kredit über das Volumen des Startgelds in Höhe von 8,68 Mrd. haben die Länder bei der Bank Deutscher Länder aufgenommen. Der Posten trug die Bezeichnung „Ausgleichsforderung“. Mein Frühstück bezahle ich deshalb wie folgt: Giralgeld, das durch die Kreditaufnahme irgend eines Wirtschaftsteilnehmers entstanden ist, ist bei meinem Arbeitgeber gelandet. Ggf. hat er selbst Kredit aufgenommen. Damit bezahlt er mich. Dadurch habe ich einen positiven Kontostand. Alternativ habe ich selbst einen Konsumkredit aufgenommen oder von der Bank die Erlaubnis erhalten, mit negativem Kontostand zu operieren („Überziehungskredit“). Das Frühstück bezahle ich dadurch, dass ich — z.B. mittels meiner EC-Karte — einer Verringerung meines Kontostandes zustimme, die zu einer spiegelbildlichen Erhöhung des Kontostandes des Frühstück-Anbieters führt. Alternativ kann ich an einem Geldautomaten eine Verringerung meines Kontostandes durchführen und ein Dokument namens Bargeld erhalten, das die Verringerung des Kontostandes dokumentiert. Dieses Dokument übergebe ich dem Frühstücks-Anbieter, der es auf sein Konto einzahlt und dadurch seinen Kontostand erhöht. Auch Bargeld ist deshalb keine Sache, sondern ein verbriefter Kontostand, d.h. verbriefter Kredit. Denn wie gesagt: Wenn alle Kredite zurückgezahlt werden, ist auch kein Bargeld mehr vorhanden. Oder umgekehrt: Solange noch Bargeld an irgend einem Ort vorhanden ist, können nicht alle Kredite zurückgezahlt werden. Verlorenes oder vernichtetes Bargeld ist deshalb keine verloren gegangene Sache, sondern ein offener Kredit, der nur durch eine Abschreibung beseitigt werden kann.

        Noch einmal kurz: Ich bezahle durch einen Zahlungsvorgang, der zu einer Verringerung meines Kontostandes und zur Erhöhung des Kontostandes des Frühstücks-Anbieters führt, entweder direkt oder durch durch die Vermittlung von verbrieften Kontoständen („Bargeld“). Wenn ich selbst nicht mit negativen Kontoständen arbeiten darf und selbst keinen Kredit aufgenommen habe, also im positiven Bereich bleiben muss, bin ich darauf angewiesen, dass ein anderer Wirtschaftsteilnehmer Kredit aufgenommen hat und ein Teil des dadurch geschaffenen Giralgelds entweder direkt oder über den Umweg über Bargeld zu mir gelangt ist.

        Langer Rede kurzer Sinn: Geld ist keine Sache. Geld ist Kredit.

        • Aber Herr Gamm,

          was soll ich denn mit Ihrem Kommentar anstellen, wenn schon der erste Eingangssatz falsch ist. Ich kann mir kaum vorstellen, daß ich Ihnen wirklich erklären muß, daß das Bargeld – was übrigens das einzige (Zentralbank-) Geld ist, welches die Nichtbanken erhalten können – selbstverständlich auch durch eine simple Kaufoperation der Zentralbank in Umlauf kommen kann. Man kann zwar mit Fug und Recht behaupten, daß Bargeld nur durch die Begleichung einer Schuld der Zentralbank entsteht, daß diese Schuld in jedem Fall auf einem Kredit beruhen muß, ist schlicht und ergreifend nicht korrekt. Dazu kann man im einfachsten Fall den Ankauf von Gold betrachten, für den die Zentralbank eine Gutschrift erteilt, die vom Verkäufer sofort in Bargeld eingelöst wird. Im Ergebnis hat die Zentralbank das Gold mit den von ihr selbst emittierten Banknoten gekauft, es ist Bargeld in Umlauf gekommen, ohne daß von irgendeiner Kreditbeziehung weit und breit etwas zu sehen wäre. Damit platzt auch die Charakterisierung von Geld als „verbriefter Kredit“ in 1000 m Höhe, denn man kann einer Banknote nicht ansehen, aus welcher Transaktion sie entstanden ist.

          Ihr Ausgangsstatement – „Geld ist Kredit“ – ist auch nicht besser, weil die Gleichsetzung eines Schuldverhältnisses mit dem Erfüllungsmittel für diese Schuld jeglichen Sinn vermissen läßt. Vor längerer Zeit hat man das in die eingängige Formel gepackt: „Auf der Forderung auf ein Pferd kann man nicht reiten!“ Dieser logische Fehlschluß wird auch dadurch nicht geheilt:

          „Um die sich hieraus ergebende Fehlerquelle zu vermeiden und der Versuchung des Rückfalls in quantitätstheoretische Vorstellungsweisen wirklich sicher zu entgehen, werden wir in folgendem – gleichsam ins andere Extrem verfallend – einen Zustand volkswirtschaftlicher Entwicklung der Untersuchung zugrunde legen, in dem überhaupt keine Umsätze gegen Geld irgendwelcher Art stattfinden und alle Güterumsätze bargeldlos geschehen. … Wir fingieren also zunächst bewußt einen volkswirtschaftlichen Zustand, wie er tatsächlich nicht besteht und wie er sich vielleicht erst nach sehr langer Zeit durchsetzen wird.“

          Wenn man so will hat Hahn in seinem Buch ein propädeutisches Szenario entwickelt, von dem er selbst nicht wußte, ob es jemals Realität werden könnte. Als Propädeutik war es für ihn ein Hilfsmittel, um einen Gegenentwurf zur Quantitätstheorie zu formulieren und – um die treibende Kraft der Banken bei der Finanzierung zu illustrieren, namentlich das Primat des Aktivgeschäfts vor dem Passivgeschäft. Soweit wäre ja noch nichts dagegen zu sagen, nur hat Hahn leider das Aufkommen der von Gold unabhängigen Zentralbanken übersehen, die das ultimative Zahlungsmittel ohne jegliche „Deckung“ erzeugen können. Nur so erklärt sich seine Fassung von Banknoten als Forderungen an die Zentralbank. Damit versperrt er sich aber selber die Einsicht, daß Zentralbankgeld als Gegenposten für eine Soll- bzw. Habenbuchung unmittelbar erforderlich ist und nur in dem Fall, daß es sich bei einer bargeldlosen Zahlung um eine Hausüberweisung handelt ein Zentralbankgeldtransfer entbehrlich ist, weil es in diesem Fall nicht zu einem Schuldnerwechsel kommt. Kurz gesagt: i.d.R. ist eine bargeldlose Zahlung nicht auch zugleich eine zentralbankgeldlose Zahlung. Das kann man nicht so einfach in den Skat drücken…

          Man muß sich schwer davor hüten didaktische Winkelzüge für eine Beschreibung von Realität halten zu wollen. Es ist ja auch nicht gesagt, daß sich die Realität an das vorgegebene Drehbuch hält…

        • Eberhard Gamm

          Bargeld kann heute nicht mehr durch eine Kaufoperation der Zentralbank direkt in die Hände der Nichtbanken geraten. Dazu braucht es die Mitwirkung einer Bank. Das war zu Zeiten des Goldstandards anders. Die Reichsbank konnte einem Goldverkäufer nicht nur ihre Noten in die Hand drücken, er konnte auch ein Konto bei der Reichsbank bekommen. Das Geldsystem hat seinen Charakter jedoch dadurch, dass die Nichtbanken zunehmend von der Zentralbank abgeschnitten wurden, wesentlich verändert. Das Gold ist schon weg und das Bargeld wird demnächst abgeschafft. Das war für Hahn und Hawtrey noch nicht vorstellbar. Deshalb sind sie auch nicht auf die Idee gekommen sind, ihre Vorstellungen schärfer auf die Realität anzuwenden. Das gilt auch für Erich Schneider („Einführung in die Wirtschaftstheorie“). Doch was man problemlos weglassen kann — Gold und Bargeld —, kann nicht das Primäre sein.

          Der Hauptemissionskanal ist sowohl für die Zentralbank als auch für die Banken der Kredit. Die Zentralbank vergibt Kredite an die Banken und Banken vergeben Kredite an Nichtbanken. Es ist in der Tat so, dass ich die Emission durch Kaufoperationen oft nicht separat erwähne, ohne das zu begründen. Deshalb will ich das hier nachholen. Sie hat zunächst einmal die einfache Funktion, den Einnahme-/Ausgabekreislauf der Zentralbank bzw. der Banken zu schließen. Man emittiert durch Kaufoperationen Geld in Höhe des Betriebsaufwands und holt dieses Geld über die Zinsen für die Kredite wieder zurück. Davon „lebt“ man. Durch diesen Kreislauf ergibt sich für die Banken bzw. Nichtbanken kein höherer Zentralbank- bzw. Giralgeldbestand im Sinne einer umfangreicheren Geldversorgung. Sie bekommen hier nur das, was sie postwendend wieder als Zinsen abliefern müssen.

          Bleibt noch der darüber hinausgehende Ankauf von Vermögenswerten. Er geht historisch auf die Wechseldiskontierung und das Wertpapieremissionsgeschäft zurück. Beides sind Sonderformen des Kredits. Und auch heute ist es so, dass der Ankauf von Vermögenswerten durch Banken nicht als Dauerzustand zur Geldversorgung gedacht ist. Vielmehr treten die Banken hier zusätzlich zu ihrer Funktion als Kreditgeldschöpfer als Vermögenswert-Händler auf. Auch diese Funktion ist volkswirtschaftlich eine Sonderform des Kredits. Ein Hausbesitzer, der Geld benötigt und deshalb sein Haus verkaufen will, könnte einen Kredit auf sein Haus aufnehmen, den er durch den späteren Verkaufserlös ablöst. Hier springt nun die Bank als Vermögenswert-Händler ein. Juristisch ist das natürlich ein ganz anderer Vorgang als ein gewöhnlicher Kredit, volkswirtschaftlich handelt es sich aber dennoch um eine Kreditoperation. Aus volkswirtschaftlicher Perspektive ist eine Bank deshalb in einen Kreditgeldschöpfer und einen Vermögenswert-Händler zu trennen. Auch die Bilanz ist entsprechend aufzuspalten. Der Vermögenswert-Händler ist volkswirtschaftlich betrachtet ein gewöhnlicher Händler, der auf den Kredit des Kreditgeldschöpfers zurückgreift … den er in vorteilhafter und Wettbewerbs-verzerrender Weise im eigenen Haus hat. Die Aufspaltung ist natürlich nichts anderes als die Trennung in ein „Emission Department“ und ein „Banking Department“ bzw. Glass-Steagall.

          Spaltet man eine Bank in dieser Weise auf und betrachtet nur den Kreditgeldschöpfer — und das tun Hahn und Hawtrey in ihrer „Volkswirtschaftliche-Theorie-des-Bankkredits“-Perspektive —, gibt es keine Emission durch den Ankauf von Vermögenswerten. Es geht hier um die Theorie des Bankkredits und nicht um eine Theorie für ein Konglomerat aus einem Kreditgeldschöpfer und einem Vermögenswert-Händler. Bei einer Emission durch den Ankauf von Vermögenswerten versorgt eine Bank eine hausinterne Nichtbank mit Kredit für spekulative Geschäfte. Diese Perspektive ist nicht so ungewöhnlich, wie sie auf den ersten Blick erscheint. Sie ist z.B. das Fundament von Glass-Steagall. Und würde man die Bilanzen trennen, gäbe es auch weniger unfruchtbare Diskussionen. In einer Bankbilanz werden nämlich zwei Dinge vermischt, die nicht zusammen gehören und auch nicht konsistent zusammen gehen.

          Wenn ich also sage, dass alles Geld, das zur Geldversorgung der Nichtbanken erzeugt wird, durch Kreditvergabe entsteht, beziehe ich mich auf den Ursprungsprozess der Geldschöpfung. Dass es Kreditgeldschöpfer gibt, die einen Kreditnehmer im Haus haben, der seinen Kredit durch Kaufen in Umlauf bringt — wie jeder andere Kreditnehmer auch —, ändert nichts am Ursprungsprozess. Die sogenannte Emission durch den Kauf von Vermögenswerten ist deshalb für mich nur eine harmlose Umschreibung für den Eigenhandel der Banken.

          Und Geld kann auch keine Sache sein, denn sonst würde durch eine Geldmengenerhöhung das Sachvermögen zunehmen, was volkswirtschaftlicher Nonsense ist. Vielmehr bildet Geld eine Umverteilungsmatrix über dem Sachvermögen. Wer einen positiven Kontostand hat, dem gehört ökonomisch mehr, als ihm juristisch gehört, d.h. er hat ein (nicht juristisch durchsetzbares) Anrecht auf eine Leistungsinanspruchnahme. Bei einem negativen Kontostand ist es umgekehrt. Wunderbar beschrieben von Frederic Basiat in „Maudit Argent“, siehe http://bastiat.org/fr/maudit_argent.html (Abschnitt ab „Vous avez un ecu. …“).

        • enrico

          @René Menéndez

          „“““Im Ergebnis hat die Zentralbank das Gold mit den von ihr selbst emittierten Banknoten gekauft, es ist Bargeld in Umlauf gekommen, ohne daß von irgendeiner Kreditbeziehung weit und breit etwas zu sehen wäre.“““

          Da ist vielleicht für Sie und viele andere kein Kredit sichtbar. Man kann die Sache aber auch anders betrachten und dann doch einen Kredit erkennen. Es ist ein Kredit des ZB-Bankenpublikums an die Zentralbank!
          Wobei sich das ZB-Bankenpublikum aus Geschäftsbanken (als Schuldner oder Gläubiger der ZB) und Nichtbanken (Bargeldhalter) zusammensetzt.
          Das ZB-Geld zeigt dann eine Gläubigerposition gegenüber der ZB als Verpflichteten an. Das ZB-Geld stellt jedoch keine Forderung dar und ist nur „gesetzliches“ Tilgmittel.

          Es ist ein zinsfreier Kredit an die ZB nicht mehr und nicht weniger.
          Tilgen kann die ZB diesen Kredit indem sie Zinsen und Gebühren einnimmt wobei dann ZB-Geld wieder zur ZB zurückkehrt und dort vernichtet wird. ZB-Geld ist dabei keine Forderung auf irgendetwas, berechtigt aber zur Gegenverrechnung. Es handelt sich somit um ein Verrechnungssystem, das man auch als Kreditsystem bezeichnen könnte.

          Es ist natürlich verständlich, dass die Sache so dargestellt wird ist, „ohne dass von irgendeiner Kreditbeziehung weit und breit etwas zu sehen wäre.“ Es ist aber eben eine Vertuschung.

          Gut, solange die ZB eine öffentliche, nicht-private Institution ist, kann man ja damit leben. Aber das gleiche Prinzip lässt sich auch bei den Geschäftsbanken erkennen: Sie emittieren ihr Giralgeld und bezahlen damit die Lieferungen an sie. Allerdings müssen die G-Banken dabei untereinander so kooperieren, dass alle G-Banken möglichst im gleichen Volumen sich diese zinsfreie Kreditierung und Geldschöpfung genehmigen.

          Nur durch diese „Technik“ konnte das Bankenwesen so mächtig werden.

          LG, enrico

        • Sie sollten wirklich mal damit anfangen die einfachsten Differenzierungen des Geldwesens zu akzeptieren. Eine davon ist, daß Zentralbankgeld aus zwei inkommensurablen Dingen besteht, nämlich einmal das Bargeld und auf der anderen Seite die Forderungen gegen die Zentralbank. Wenn Sie das tun würden, kämen derartige Korken nicht mehr vor:

          „Das ZB-Geld zeigt dann eine Gläubigerposition gegenüber der ZB als Verpflichteten an. Das ZB-Geld stellt jedoch keine Forderung dar und ist nur „gesetzliches“ Tilgmittel.“

          Also: wenn die Zentralbank auf ZB-Geld verpflichtet ist, dann handelt es sich um Forderungen einer Bank (ich benutze dafür ja bekanntermaßen lieber die Bezeichnung Dispositionsrechte). Diese Forderungen sind aber sehr wohl auf einen Schuldgegenstand gerichtet, nämlich letztlich auf Bargeld, was ja auch ZB-Geld ist. Bargeld wiederum ist der Schuldgegenstand, der zur Ablösung der Schuld übergeben werden kann, woraufhin die Zentralbank von ihrer Schuld befreit und das Schuldverhältnis aufgelöst ist. Und nein, der Banknotenumlauf ist keine Schuld der Zentralbank, sondern ein Merkposten, der ähnlich wie das Grundkapital eine Art „Ausschüttungsgrenze“ definiert. Stützel hat das irgendwo Ausschüttungssperrbetrag genannt.

          Bei Leistungstransaktionen wird aus dem Gläubiger auch kein Kreditgeber, denn der Anspruch des Gläubigers resultiert nicht aus einer vorangegangenen Übertragung von ZB-Geld, sondern aus einem Verkauf oder der Erbringung einer Dienstleistung. Ein Kreditgeber wird auch erst dann zum Gläubiger, wenn der Kreditnehmer über das zur Verfügung gestellte ZB-Geld auch tatsächlich verfügt – allenfalls in den bereits laufenden Zinsforderungen taucht langsam ein Gläubigerstatus auf.

  12. enrico

    @ Eberhard Gramm
    „“““Langer Rede kurzer Sinn: Geld ist keine Sache. Geld ist Kredit.““““

    Oder: Geld symbolisiert die Gläubigerseite eines Kreditverhältnisses. Geld ist ein Symbol. Die physische Erscheinung dieses Symbols ist eine Sache. Die nicht-physische Erscheinung ist dagegen eine Tilggutschrift, mit welcher man Schuldverhältnisse auflösen kann.

    Was ist das Problem?

    Das Problem ist vielleicht, dass man das Ganze im volkswirtschaftlichen Kontext sehen müsste,
    bei welchem es um drei grundlegende Vorgänge geht:

    1. Finanzierung der Produktion → nur hier sollte Geld entstehen.

    2. Finanzierung des Erwerbs der Produkte → hier soll in der Summe kein Geld entstehen.

    3. Finanzierung des Erwerbs von Gütern ausserhalb der Produktionssphäre → hier sollte kein Geld entstehen.

    Tatsächlich entsteht aber im heutigen System auch bei Punkt zwei und drei Geld.

    ———-
    Nehmen wir an, es gäbe nur eine Monobank.
    Dann hätten wir bzgl. Punkt 1. die folgenden (zweifachen)Verhältnisse:

    a) Links: Produktionskreditschuldner – Monobank
    b) Rechts: Monobank – Geldhalter

    a‘) Links: PK-Schulden – (Geld-)Forderungen
    b‘) Rechts: Antigeld – Geld

    (mit „Antigeld“ ist hier die Gegenbuchung auf der Passiva-Seite der Bank gemeint)

    Und für Punkt 2. und 3. gelte dann:

    a. Links: Ausrüstungskreditnehmer – Monobank
    b. Rechts: Monobank – Gläubiger der Monobank („Sparer“)

    a‘) Links: Geldschulden – Geldforderung
    b‘) Rechts: Verbindlichkeit – Geldforderung (Sparguthaben)

    ——————-
    Jetzt zeigt aber die Praxis im Bankenwesen, dass Banken auch Geld emittieren um Lieferungen oder Gehälter zu bezahlen. Wer ist dann hier der Gläubiger der Bank?
    Es ist das Bankenpublikum! Es ist das Bankenpublikum, das hier der Bank unbemerkt einen Kredit vergibt!

    a) Zinspflichtige – Monobank
    b) Monobank – Bankenpublikum

    a‘) Zinspflichten – Zinsforderungen
    b‘) Antigeld – Geld

    Solange die Geldschöpfung der Banken symmetrisch mit den Schulden ihrer Kreditnehmer bleiben, ist diese Geldentstehung im Grunde genommen gerechtfertigt. Sobald aber die Banken hergehen und Geld „drucken“ um damit ihre eigenen Einkäufe zu bezahlen, fängt die Sache an zu stinken…

    LG, enrico

  13. enrico

    Vor nun mehr als zwanzig Jahren hatten wir (Taxos-Initiative / newmoney-Liste) einmal den sogenannten „Taxo“ vorgeschlagen: Der Staat emittiert Steuergutschriften (die Taxos) und bezahlt damit Lieferungen an den Staat. Der Taxos ist damit keine Forderung an den Staat, obwohl es sich um eine Vor-Finanzierung der Staatsaufgaben handelt. Die Steuergutschrift „Taxos“ ist also nur ein übertragbares Steuerschulden-Tilgmittel, das durch Steuereinnahmen immer wieder zurück zum Staat kommt.

    Das gleiche Verfahren gab es auch schon bei den Römern: Die Legionäre wurden mit Münzen bezahlt, die auf der anderen Seite als zu zahlende Steuern mittels Zwang wieder eingezogen wurden. Dadurch konnten die Legionäre problemlos Lebensmittel einkaufen und mussten diese nicht mehr gegen Salz eintauschen.
    So finanziert man Macht.
    Hätten die Römer damals schon eine Bilanzbuchhaltung gehabt, stünde auf der linken Seite die Steuerforderung an die Bevölkerung und auf der Rechten die ausgegebenen Münzen. Kommen die Münzen wieder zurück werden sie buchhalterisch gesehen vernichtet, sodass sich die Bilanz wieder verkürzen würde.

    Und nun finden wir das selbe Prinzip bei den Banken, die (neben dem sonstigen Kreditgeschäft) sich damit elegant und zinsfrei selbst finanzieren können. So finanziert man Macht…

    LG, enrico

  14. enrico

    @ R. Menéndez
    „““““Sie sollten wirklich mal damit anfangen die einfachsten Differenzierungen des Geldwesens zu akzeptieren. Eine davon ist, daß Zentralbankgeld aus zwei inkommensurablen Dingen besteht, nämlich einmal das Bargeld und auf der anderen Seite die Forderungen gegen die Zentralbank.“““““

    Die Differenzierung von ZB-Geld als Buchgeld und als Bargeld wird sich mit der Abschaffung des Bargeldes erübrigen. Halte diese Unterscheidung im Endeffekt auch für überflüssig, da der ZB ja keine Schranken gesetzt werden, gegen ZB-Buchgeld ZB-Bargeld auszustellen.

    Wenn die ZB nun Gold gegen Buchgeld kauft oder Gold gegen Bargeld kauft, was wäre da der grosse Unterschied?

    In beiden Fällen kommt die ZB zu Gold ohne etwas zu geben, was irgend einen intrinsischen Wert hätte. Einmal ist es eine neue Zahl im Computer und im anderen Fall neues, buntes Papier.

    Ist das dann keine Vorleistung an die ZB? Ich denke schon.

    Es ist eine (reale Sach-)Vorleistung, die später durch Zinseinnahmen wieder gegenverrechnet wird. Also eine Vorfinanzierung des ZB-Betriebes. Oder nicht?

    Das durch Einkäufe der ZB entstandene ZB-Geld, egal ob in Buchform oder als Bargeld ist somit ein Clearing-Guthaben, mithin ein Abrechnungsguthaben innerhalb eines Abrechnungssystems.

    BTW: in der Gelddisskussion der letzten Jahre tauchte ja immer wieder die Ansicht auf, dass das Geld für die Zinsen fehlen würde, weil sich dafür wiederum ein Wirtschaftssubjekt zinspflichtig verschulden müsse. Dem ist aber nicht so, weil das Geld für die Zinsen zinsfrei von den Banken geschöpft wird. D.h. die Banken schöpfen Geld um ihren Betrieb zu finanzieren und ziehen dieses zusätzlich entstandene Geld wieder durch Zins- und Gebühreneinnahmen wieder ein. Wobei es wieder vernichtet wird. Die Frage ist nun: Warum sollte man dieses Verfahren nicht als reale (Sach-)Vorleistung des Geldempfängers an die Banken ansehen? Warum sollte man dies nicht als Sachkredit an die ZB (oder GB) ansehen? Warum sollte dabei nicht auch für die ZB eine Schuld entstehen?

    LG, enrico

  15. Eberhard Gamm

    Leider ist es so, dass die juristische Perspektive nicht mit der volkswirtschaftlichen Perspektive kompatibel ist. Eine bis heute vorbildliche Darstellung dieses Spannungsverhältnisses liefert Karl Helfferich in seinem Buch „Das Geld“ in den Kapiteln „Der wirtschaftliche Begriff des Geldes“ (Buch 2, Anschnitt 1, Kapitel 1) und „Der juristische Geldbegriff“ (Buch 2, Abschnitt 2, Kapitel 4). Der Blog-Betreiber stützt sich auf die juristische Perspektive und tut das nicht ohne Recht. Meine Kritik richtet sich deshalb auch nicht gegen die juristische Perspektive an sich, die nun ‚mal so ist, wie sie ist — ob angemessen oder nicht (das Recht ist „positiv“, d.h. es tut, was es will, notfalls beliebig kontra-faktisch) —, sondern gegen die Tatsache, dass der Blog-Betreiber die volkswirtschaftliche Perspektive mit Argumenten ablehnt, die der juristischen Perspektive angehören. Die hier geführte Diskussion ist deshalb nur ein Abbild des genannten Spannungsverhältnisses und ein Hinweis darauf, dass hier grundsätzliche Probleme vorliegen, die von Leuten wie Karl Helfferich auch immer klar gesehen wurden. Ich kann hier leider keine weitergehende Analyse geben, sondern muss es bei einem kurzen Hinweis auf den Kern des Problems belassen, der hoffentlich ausreichend genau ist.

    Der Jurist hat es mit Vertragsverhältnissen zwischen zwei Parteien zu tun. Aus der Sicht eines Juristen besteht ein Kauf aus einem bilateralen Leistungsversprechen, bei dem der Verkäufer die Erbringung der vereinbarten Leistung und der Käufer die Bezahlung der Leistung verspricht. In der Sprache der Juristen sind die Erbringung der Leistung und die Zahlung Leistungen im Sinne von Vertragsleistungen. Für den Juristen ist deshalb ein Kauf durch die Erbringung der Leistung durch den Verkäufer und durch die Zahlung durch den Käufer abgeschlossen. Mit anderen Worten: Für den Juristen ist die Leistung die „Leistung“ und die Zahlung die „Gegenleistung“.

    Dieser Sichtweise kann der Ökonom nicht zustimmen. Der Verkäufer eines Hauses tauscht keineswegs sein Haus gegen eine Erhöhung seines Kontostandes auf seinem Bankkonto. Ökonomisch ist der Verkäufer des Hauses erst dann zufrieden gestellt, wenn er mit diesem Kontostand wiederum Leistungen beziehen konnte, die eine angemessene Gegenleistung für das Haus darstellen. Für den Verkäufer ist deshalb die Zahlung des Käufers keine ökonomische Gegenleistung für das Haus, sondern nur eine ANERKENNUNG, dass er eine Leistung im Wert des Hauses erbracht hat. Zur Erlangung einer angemessenen Gegenleistung für das Haus muss der Verkäufer darauf vertrauen, dass er das durch die Zahlung des Käufers an ihn übergegangene Geld seinerseits zum Bezug von Leistungen einsetzen kann. Da dies nicht juristisch durchsetzbar ist, sondern auf einer freiwilligen Fortsetzung der Kaufakte basiert, ist die Verknüpfung eines Verkaufs, durch den Geld erworben wird, mit einem späteren Kauf, durch den Geld abgegeben wird, für den Juristen nicht „darstellbar“. Der Ökonom muss jedoch darauf bestehen, dass die Verknüpfung eines Verkaufs, durch den Geld erworben wird, mit einem Kauf, durch den Geld abgegeben wird, der eigentliche Sinn des Ganzen ist.

    Zentral ist dabei die strikte Unterscheidung der Vertragsleistungen in der Sprache der Juristen von den Leistungen und Gegenleistungen in der Sprache der Ökonomen. Es ist dabei auch keineswegs so, dass den Juristen dieser Unterschied nicht bewusst wäre. Er schlägt sich z.B. in §269 BGB („Leistungsort“) und §270 BGB („Zahlungsort“) nieder. Obwohl das BGB Zahlungen unter der Rubrik „Sachenrecht“ abhandelt, wird streng zwischen ökonomischen Leistungen und Zahlungsleistungen unterschieden. Die grundsätzliche Funktion des Geldes, die darin besteht, eine ökonomische Leistung zu erbringen, dafür einen Nachweis in Form von Geld („Bezahlung“) zu erhalten und zu einem späteren Zeitpunkt auf der Basis dieses Nachweises eine ökonomische Gegenleistung zu erhalten, ist juristisch nicht darstellbar. Die ökonomische Bedeutung des Geldes beruht auf der FREIWILLIGEN Fortsetzung des Kaufgeschehens, für das es keinen juristischen Hebel gibt. Deshalb ist Geld nur ein (ökonomisches) Anrecht auf eine Gegenleistung für die Leistung, durch die das Geld erworben wurde, aber kein juristischer Anspruch auf eine Gegenleistung. Das Spannungsverhältnis zwischen der ökonomischen und der juristischen Perspektive bildet sich hier in der Spannung zwischen „Anrecht“ (nicht juristisch durchsetzbar) und „Anspruch“ (juristisch durchsetzbar) ab.

    Aber weiter. Auch § 935 BGB bringt klar zum Ausdruck, dass Geld keine Sache ist. An Sachen erwirbt man KEIN gutgläubiges Eigentum, an Geld dagegen schon. Ich könnte noch zahlreiche weitere Paragraphen aus dem BGB anführen. Im gesamten Sachenrecht nennt das BGB für Geld IMMER Sonderbestimmungen. Geld ist deshalb für das BGB zwar grundsätzlich eine Sache, hat aber ganz andere Eigenschaften als andere Sachen. Das ist unlogisch. Es ist offensichtlich, dass Geld auch im BGB als eigene Entität behandelt werden müsste.

  16. enrico

    E.Gramm schrieb:
    „““Leider ist es so, dass die juristische Perspektive nicht mit der volkswirtschaftlichen Perspektive kompatibel ist. [….] Mit anderen Worten: Für den Juristen ist die Leistung die „Leistung“ und die Zahlung die „Gegenleistung“.“““

    Vielleicht müsste man nur das Wort „Leistung“ in diesem Zusammenhang mit einem jeweiligen Zusatz ausstatten und schon wären die beiden Perspektiven wieder kompatibel: Nichtmonetäre Leistung / Monetäre Leistung.
    Da kann man dann ableiten: Nichtmonetäre Gegenleistung / Monetäre Gegenleistung oder auch Monetäres Einkommen / Nichtmonetäres Einkommen usw.

    Wenn ein Unternehmen einem Beschäftigten ein Gehalt überweist, ist das eine monetäre Leistung, während die Lieferung von Arbeitsergebnissen eine nichtmonetäre (Arbeits-)Leistung ist.

    Eine nichtmonetäre Leistung ist in der Regel eine Sache.
    Eine monetäre Leistung dagegen nicht, auch wenn das von Juristen vielleicht anders gesehen wird.
    Die physische Erscheinung von Geld als Geldschein, Münze oder Ähnlichem ist nur das Trägermaterial auf welchem die Information „Geld“ (= Antidebit) geschrieben ist. Das eigentliche Geld ist Sinn und Bedeutung und noch kein Wesen der Physiosphäre. Es ist eine Erscheinung der Noosphäre. Eine Welt, wo es keine Sachen im Sinne von Gegenständen gibt.

    Auf der einen Seite gibt es Kreditschuldner, die haben eine Tilgpflicht und auf der anderen Seite gibt es Geldhalter, die haben einen entsprechendes Tilgbonus (Tilgrecht). Die Kreditschuldner tilgen ihre Kreditschuld indem sie ihre Kreditschuld an einen Geldhalter weiter geben. Das geschieht dann, wenn Geldhalter Lieferungen der Kreditschuldner mittels Geld bezahlen. Geldhalter nehmen ihren Tilgbonus in Anspruch und tilgen damit Kaufschulden. Debit und Antidebit neutralisieren sich dabei gegenseitig.

    Im Grunde geht es in einer Volkswirtschaft (stark verkürzt gesagt) nur um Gütererzeugung, Güter und Schulden. Geld sollte man dabei einfach als negative Schuld (Antidebit) ansehen.

    Genauer betrachtet sollte Geld speziell nur als das Gegenteil von Produktionskreditschulden erscheinen, also als negative Produktionskreditschulden. Allen anderen Kreditschulden bei einer Bank stünden dann Geldguthaben gegenüber. Geldguthaben wären somit nichts anderes als eine Forderung an die Bank, entsprechend Produktionsschulden zu übernehmen.

    „Geldschöpfung ist lediglich eine „Ladungstrennung“ innerhalb eines Saldensystems: Auf der einen Seite entstehen positive (Produktions-)Kreditschulden und auf der anderen entsprechend negative (Produktions-)Kreditschulden. Es wird bei diesem Vorgang also kein Geld verliehen. „Geld Verleihen“ ergäbe aus dieser Sicht ja auch keinen Sinn.

    LG enrico

    • Eberhard Gamm

      @enrico:

      Ja, einen Begriff „monetäre Leistung“ würde ich aber nicht einführen wollen. Tatsächlich ist ein Kauf bzw. die Erbringung einer Arbeitsleistung immer eine einseitige Leistung des Verkäufers an den Käufer bzw. des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber. (Man beachte die Untiefen der Sprache: Der ArbeitNEHMER erbringt die Arbeitsleistung und der ArbeitGEBER nimmt sie in Anspruch!) Eine Zahlung ist keine Leistung, sondern eine Anerkennung, dass eine Leistung erbracht wurde. Und genau so ist es ja auch in der Praxis: Der Zahlung geht die Abnahme der Leistung voraus. „Abnahme der Leistung“ bedeutet, dass sich der Leistungserbringer und der Leistungsempfänger darauf verständigen, dass die (einseitige) Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde. Auf die Abnahme folgt die „Zahlung“, d.h. die Verbuchung in der „volkswirtschaftlichen Buchhaltungszentrale“. Sie erfolgt, indem die Leistungsbilanz des Leistungserbringers erhöht und die Leistungsbilanz des Leistungsempfängers verringert wird. Solange man aus den Kontoständen der volkswirtschaftlichen Buchhaltungszentrale „verbriefte Leistungsbilanz“ (= Bargeld) aus- und einwechseln kann, kann die Zahlung auch durch Übergabe der entsprechenden Dokumente erfolgen. Die technische Realisierung dieser Dokumente (Gold, Papier, Krypto-Datenblock) ist nicht relevant.

      Langer Rede kurzer Sinn: Ich würde eine Zahlung als „Verbuchung einer Leistungstransaktion“ definieren und nicht als „monetäre Leistung“. Letzteres scheint mir ein Missbrauch des Begriffs „Leistung“ zu sein. Das BGB unterscheidet ja auch klar zwischen Leistungsort und Zahlungsort, womit klar zum Ausdruck kommt, dass eine Zahlung keine Leistung ist.

      • enrico

        @ E. Gramm
        Ja, so gesehen ist „Monetäre Leistung“ nicht optimal…
        Aus einem etymologischen Wörterbuch:
        leisten Vb. ‘eine Arbeit zustande bringen, ausführen, eine Verpflichtung erfüllen, gewähren, bieten’, häufig zur Umschreibung eines Verbalbegriffs, z. B. Ersatz, Hilfe, Verzicht leisten für ersetzen, helfen, verzichten. Ahd. (9. Jh.), mhd. leisten ‘ein Gebot befolgen, ausführen, einer Pflicht nachkommen’, asächs. lēstian ‘befolgen, ausführen, erfüllen, tun’, mnd. lēsten, aengl. Lǣstan[]

        Habe das Wort „Leistung“ als eine Erfüllung gesehen, aber das ist wohl nicht so eindeutig.

        Egal, am besten man verwendet einen anderen Begriff: Auf der einen Seite haben wir eine Lieferung (Güter oder Dienste) und auf der anderen eine (Geld-)Zahlung (als Bestätigung und Anerkennung der Lieferung).

        Leider gibt es im bestehenden System die „Volkswirtschaftliche Buchungszentrale“ noch nicht (explizit). Gäbe es sie, dann wäre sicher alles viel einfacher.

        In meinem 3E Modell gibt es eine solche Instanz in Form einer Saldensystem-Kette:

        1. Das Verhältnis Produktionskreditnehmer – Geschäftsbanken bildet das erste Saldensystem. Hier wird „Werkgeld“ bei den Kreditnehmer negativ und bei der Geschäftsbank positiv gebucht.
        2. Das Verhältnis Geschäftsbanken – Zentralbank bildet das zweite. Hier wird „Geschäftsbankengeld“ bei den Geschäftsbanken negativ und bei der Zentralbank positiv gebucht.
        3. Das Verhältnis Zentralbank – Private Haushalte bildet dann das dritte Saldensystem. Hier wird ZB-Geld negativ bei der ZB und positiv bei den privaten Haushalten gebucht.

        Unternehmen – Geschäftsbanken – Zentralbank – Haushalte
        Das entsprechende Geld besteht dann immer dazwischen.
        U-[Werkgeld]-GB-[GB-Geld]-ZB-[ZB-Geld]-HH

        Die Produktions-Kreditkonten der Unternehmen haben immer negativen Salden (Passiva) und die Geldkonten bei den Haushalten immer entsprechend positiven Salden (Aktiva). Die dazwischengeschalteten Geschäftsbanken und die Zentralbank haben jeweils zwei Konten, eines mit positiven (Aktiva) und eines mit negativen (Passiva) Salden.

        Das wäre dann das volkswirtschaftliche Abrechnungssystem, welches im 3E Modell die sogenannte 1.Ebene bildet. (Daneben gibt es im 3E-Modell aber auch noch zwei betriebswirtschaftliche Abrechnungssysteme bei den Geschäftsbanken.)

        Volkswirtschaftlich gesehen schließt sich der Abrechnungskreislauf dann, wenn die HH mit ihrem ZB-Geld (ihren Gehältern) Produkte von Unternehmen kaufen.

        LG enrico

        PS:
        Eine Frage: Könnten Sie eine Diskussionsgruppe empfehlen, die sich mit diesem Thema befasst und nicht stehen geblieben ist?

      • Für diejenigen, für die angeblich Geld nur eine Fata Morgana ist...

        Aus: Spahn: Die Ordnung der Gesellschaft als Zahlungswirtschaft

        • Eberhard Gamm

          Geld ist die zentrale Voraussetzung für eine arbeitsteilige Gesellschaft, und zwar genau deshalb, weil es Leistungsbilanzen darstellt und dadurch die zeitliche und personelle Entkopplung von (ökonomischen) Leistungen und (ökonomischen) Gegenleistungen ermöglicht. Seine ursprüngliche Form sind die Aufzeichnungen („Konten“) in den sumerischen Tempeln.

          Wie Spahn in dem Fragment betont, bevorzugen die Leistungserbringer die Gutschrift einer von ihnen erbrachten Leistung in ihrer Leistungsbilanz, um sich Art und Zeitpunkt der Gegenleistung offen zu halten. Aus einzelwirtschaftlicher Sicht ist es auch unerheblich, ob der Inhaber einer positiven Leistungsbilanz seinen positiven Kontostand oder das Bargeld, dass er oder irgend ein anderer von einem Konto abgehoben hat, als Sache betrachtet oder nicht. Beides stellt sich in seiner Bilanz als Aktivum dar und ob zu diesem Aktivum in irgend einer Bilanz irgend eines anderen Akteurs ein kompensierendes Passivum existiert oder nicht, ist ihm herzlich egal. Diese einzelwirtschaftliche Sichtweise nimmt auch der Jurist ein. Aber: „Bist du Volkswirt, so beachte stets des Anderen Gegenbuchung.“ (Wilhelm Lautenbach)

          In dem Fragment fallen dann auch sofort zwei Dinge auf:

          (1) Es wird ausschließlich einzelwirtschaftlich argumentiert. Auch G-W-G‘ ist eine streng einzelwirtschaftliche Aussage, die völlig offen lässt, wo denn bei G’=G+dG das dG herkommt. Lautenbach lässt grüßen!

          (2) Aber nicht nur das dG in G‘ bleibt ungeklärt, auch das G ist einfach „da“. Spahn begeht hier denselben Fehler wie alle Autoren, die ihre Bücher über Geld mit der Aussage beginnen, Geld sei Dies-und-Das, und dabei völlig übersehen, dass dieses Dies-und-Das auch irgendwie entstanden sein muss. Also Herr Spahn: Wo kommt’s denn her?

          Der Beweis, dass Geld keine Sache ist, ist trivial und wurde bereits genannt. Oder will hier jemand ernsthaft behaupten, dass das volkswirtschaftliche Sachvermögen durch Geldschöpfung zunimmt?

          Der deutsche Bürger, der 1948 sein Startgeld von 40 DM ausgehändigt bekam, mochte vielleicht glauben, es handle sich um ein „Sachgeschenk“, das er mit „Kasse an Eigenkapital“ in seiner Bilanz aktiviert, genau so, wie er eine von ihm selbst produzierte Ware mit „Warenbestand an Eigenkapital“ aktiviert hätte. Das sieht aus einzelwirtschaftlicher Sicht tatsächlich so aus, als hätte das Sachvermögen zugenommen. Doch ist das nicht alles, was zu den 40 DM zu sagen ist. Da Geld ausschließlich durch Kreditvergabe entsteht — der scheinbare Widerspruch zur Emission durch Kauf wurde bereits weiter oben behandelt —, muss es einen Kreditnehmer geben. Und den gibt es auch: Es ist der Staat, der im Auftrag seiner Bürger kraft seiner Steuerhoheit (!) die 8,68 Mrd. DM, die als Startgeld verteilt wurden, als Kredit bei der Bank Deutscher Länder aufgenommen hat. Dieser Kredit schlug sich in der Bilanz der Bank als „Ausgleichsforderung“ an den Staat nieder. Womit wir wieder bei Lautenbach sind: 8,68 Mrd. DM Startgeld der Bürger MINUS 8,68 Mrd. DM Staatsschuld GLEICH NULL. Aufgrund der Steuerhoheit (!) ist die Staatsschuld natürlich nicht anderes als eine latente Steuerforderung. Treibt der Staat diese Staatsschuld ein, sind die 40 DM Eigenkapital unseres Bürgers auch wieder weg. Es gibt demnach keine Zunahme des volkswirtschaftlichen Eigenkapitals und folglich auch keine Zunahme des Sachvermögens. Mit anderen Worten: Geldvermögen der Bürger = Geldschulden des Staates = latente Steuerschuld der Bürger.

          Es wäre viel logischer gewesen, jeden Bürger zusätzlich zu den 40 DM Startgeld mit einem Konto mit einem Stand von MINUS 40 DM zu versehen. Daran hätte man dann auch sofort erkannt, was hier unter dem Strich tatsächlich passiert. Die wahre Quelle des Startgelds ist nicht der Staat oder die Bank, sondern der Bürger selbst. Er startet mit einem Kontostand von Null und einem StartKREDIT von 40 DM. Diesen StartKREDIT erhält er in bar als Startgeld ausgezahlt, wodurch der Kontostand von Null auf MINUS 40 DM fällt. Das Startgeld wird aktiviert, der negative Kontostand passiviert. Die Verbuchung des Startgelds lautet demnach „#Kasse# an Verbindlichkeiten“. Damit haben wir auch einzelwirtschaftlich das korrekte Ergebnis, dass Geldschöpfung weder das Sachvermögen noch das Eigenkapital berührt, denn das, was in der #Kasse# ist, ist seinem Charakter nach eine Forderung. Der Buchungssatz lautet mithin „Forderungen an Verbindlichkeiten“, die wohl bekannte Genese des Kreditgelds.

          Was hat das mit dem heutigen Bankensystem zu tun? Sehr viel! Man versetze sich dazu in die Rolle einer Nichtbank und betrachte, wie sich die Schnittstelle zum Bankensystem als Ganzes aus der Sicht einer Nichtbank aussieht. Solange es noch Bargeld gibt, kann man an der arbeitsteiligen Gesellschaft teilhaben, ohne mit dem Bankensystem in Kontakt zu treten, indem man von anderen Nichtbanken Bargeld annimmt, auf Zeit verwahrt und dann wieder an andere Nichtbanken abgibt. Da Bargeld grundsätzlich positiv sein muss — negatives Bargeld würde jeder sofort vernichten —, hat man in diesem Fall grundsätzlich immer eine positive Leistungsbilanz, d.h. man kann nie mehr Leistungen in Anspruch nehmen, als man erbracht hat. Das kann natürlich nicht für alle Wirtschaftsteilnehmer gelten, da die Summe der Leistungsbilanzen immer Null sein muss. Um auch mit einer negativen Leistungsbilanz arbeiten zu können, muss man ein Konto im Bankensystem eröffnen und Kredit erhalten, d.h. die Erlaubnis, das Konto ins Negative zu ziehen. Das kann durch Übertragungen auf andere Konten oder — solange es noch Bargeld gibt — durch Barabhebungen erfolgen. Wie beim oben genannten Startgeld ist es auch hier so, dass der eigene Kredit oder der Kredit eines anderen Wirtschaftsteilnehmers die Voraussetzung für die Erlangung von Bargeld ist.

          Dazu der Ex-Bundesbankdirektor Claus Köhler in seinem Hauptwerk „Geldwirtschaft“: „In den Besitz von Banknoten können Nichtbanken grundsätzlich nur über die Kreditinstitute gelangen. Besitzen sie ein Bankguthaben oder ist ihnen ein Kredit zugesagt, so können sie zulasten dieses Guthabens oder des Kredits von der Bank Banknoten verlangen. Die Kreditinstitute befriedigen die Nachfrage nach Noten, indem sie sich diese bei der Zentralbank zulasten ihrer dort gehalten Reserven oder durch Kreditaufnahme beschaffen.“ (Band 1, Seite 8) Die genannten Alternativen existieren natürlich nur aus einzelwirtschaftlicher Sicht, denn ein Bankguthaben einer Nichtbank basiert immer auf dem Bankkredit einer anderen Nichtbank und die gehaltenen Reserven einer Bank basieren immer auf dem Zentralbankkredit einer anderen Bank. Dasselbe gilt für das Münzgeld. Köhler: „Nichtbanken können in den Besitz von Münzen nur kommen, indem sie sie bei Kreditinstituten anfordern und zulasten gestehender Bankguthaben, gegen Banknoten oder zulasten eines zugesagten Kredits erwerben.“ (Band 1, Seite 11) Auch hier führen alle genannten Alternativen letztendlich wieder auf einen Bankkredit zurück. Mit anderen Worten: Alles Geld in den Händen der Nichtbanken ist unabhängig von seiner Form — Bankguthaben, Banknoten oder Münzen — letztendlich durch die Inanspruchnahme eines zugesagten Bankkredits entstanden. Und ein zugesagter Bankkredit ist nichts anderes als die Zusage, das eigene Konto ins Negative führen zu können, d.h. mit einer negativen Leistungsbilanz arbeiten zu können.

          Aus der Sicht der Nichtbanken und den Vorgängen an der Schnittstelle zwischen den Nichtbanken und dem Bankensystem als Ganzem liegen deshalb dieselben Verhältnisse vor wie an der Schnittstelle zu einer „volkswirtschaftlichen Buchhaltungszentrale“: (1) Man beginnt mit Kontostand Null. (2) Man benötigt Kredit, um sein Konto ins Negative führen zu können. (3) Jeder Kontoerhöhung entspricht eine Kontoverringerung („Überweisungsverkehr“). (4) Man kann von den Konten Bargeld abheben und wieder einzahlen („Barzahlungsverkehr“).

          Intern spielt das Bankensystem allerdings ein sehr seltsames, nur aus historischer Perspektive zu verstehendes „Sachgeldspiel“, dass sowohl bezüglich der Abläufe als auch bezüglich der Buchführung immer noch den Eindruck erweckt, Geld sei eine ganz bestimmte Sache — z.B. Gold oder Zentralbanknoten — oder eine Forderung auf diese ganz bestimmte Sache. Das muss zu logischen Widersprüchen führen, die Köhler auch klar benennt: „Banknoten sind ein abstraktes Zahlungsmittel. Zwar stehen sie auf der Passivseite der Bilanz der Zentralbanken und bilden damit eine Verpflichtung der Notenbank, jedoch schulden die Zentralbanken tatsächlich nichts“. (Band 1, Seite 7). Die Aussage, „Geld war noch nie ein Passivum“ ist deshalb in dem Sinne völlig korrekt, dass es sich nicht um eine echte „kaufmännische“ Schuld des Bankensystems handelt. Weder die Zentralbanken noch die Banken schulden tatsächlich etwas.

          Das Bankensystem verspricht den Nichtbanken allerdings, den Kredit in bar in Anspruch nehmen zu können, was organisatorische und technische Probleme schafft, weil dabei eine aufwandslose Abbildung des Kredits in Form von Kontoständen in eine aufwandsbehaftete Abbildung in Form von Dokumenten umgewandelt wird. Das ist lästig und verursacht Kosten. Man kann das aber ohne Probleme weglassen, d.h. das Bargeld abschaffen, was hinreichend beweist, dass es sich dabei um kein prinzipielles Problem handelt. Eine besonders elegante Lösung dieses Problems könnte durch Krypto-Bargeld erfolgen.

          Geld ist Kredit und der wahre Kreditgeber des Bürgers ist der Bürger selbst, entweder direkt über seinen eigenen Kredit oder indirekt über den Kredit anderer Bürger, den Kredit der Unternehmen oder den Kredit des Staates. Mit anderen Worten: Summe der Geldvermögen = Summe der Geldschulden. Alternativ: Summe aller Kontostände + Summe des umlaufenden Bargelds = Null. Beides bedeutet: Summe aller Leistungsbilanzen = Null.

          Im Gegensatz zu dem Fragment von Spahn ist damit auch hinreichend geklärt, wie das famose Dies-und-Das in die Welt kommt und warum unser Sachvermögen nicht zunimmt, wenn man besonders viel von diesem famosen Dies-und-Das in die Welt setzt. Es kommt über „Forderungen an Verbindlichkeiten“ in die Welt und verlängert die Bilanzsumme einer Volkswirtschaft, aber es erhöht weder das aggregierte Sachvermögen noch das aggregierte Eigenkapital. Eine einzelwirtschaftliche Betrachtung führt hier in die Irre.

  17. enrico

    E.Gramm
    Die Aussage „Geld ist Kredit“ erscheint mir etwas ungenau. Würde eher sagen:

    Kredit minus Geld = Kreditschuld
    Kredit minus Kreditschuld = Geld

    Trennung von Kreditschuld und Geld = Kredit
    Kreditschuld + Geld = Null

    Ein Kredit kann es also nur als Doppelwesen geben: Das Getrenntsein von Kreditschuld und Geld.

    In anderen Worten: Geld = negative Kreditschuld.

    Positive Kreditschuld + negative Kreditschuld = Null
    Getrenntsein von positiver und negativer Kreditschuld = Kredit

    ::::::::::::::::::::::::
    Was passiert nun, wenn jedem Bürger Zahlungsmittel im Betrag von 40 Mark gegeben wird, ohne dass gleichzeitig auch eine Schuldbuchung von (minus) -40 Mark erfolgt?

    dann hätten wir folgende Gleichung:

    Positive Kreditschuld + negative Kreditschuld = 40Mark / Bürger.
    Das bedeutet, dass die Tilglinie hier nicht bei Null liegt sondern bei 40 Mark (pro Bürger).

    Wenn ein Bürger nun nur noch 30 Mark hat, hat er Kreditschulden von 10 Mark und einen verbleibenden Kreditrahmen von 30 Mark. Wenn er 50 Mark hat, dann hat er Geld im Betrag von 10 Mark und daneben noch den unangetasteten Kreditrahmen von 40 Mark.

    Mit „Netto-Zahlungsmittel“ kann man somit ein Kreditsystem einrichten, das auch ohne negative Zahlen Kreditschulden darstellen kann. Zu Geld wird das Zahlungsmittel erst dann, wenn es ausgegeben wird:

    Aktueller Saldo minus Ausgangssaldo = effektiver Saldo
    30M minus 40M = (minus) -10M
    50M minus 40M = +10M
    ::::::::::::::::::::::

    E.Gramm schrieb:
    „““Weder die Zentralbanken noch die Banken schulden tatsächlich etwas.“““

    Das stimmt, tatsächlich schuldet weder die Zentralbank noch die Geschäftsbanken etwas. Aber sie haben eine Aufgabe zu erfüllen, nämlich das Verantworten und Überwachen der Kredite an ihr Bankenpublikum.

    Dass GB-Geld als Forderung auf ZB-Geld erscheint, ist eine Folge des historisch (fehlerhaft) gewachsenen Aufbaus des zweistufigen Bankensystems.

    Nimmt man das Bankensystem als Ganzes, stimmt die Behauptung, dass sich das Bankensystem nicht verschuldet. Und nimmt man an, dass es nur eine Bank gäbe, träfe das ebenfalls zu.
    ::::::::::::::::::::::::::
    Basis einer Volkswirtschaft ist die Produktion. Die daraus hervorgehenden Produkte sind quantitativ limitiert. Entsteht nun Geld neben den Produktionskrediten auch bei anderen Kreditarten, dann kann es zu Inflation kommen, da nun mehr Geld auf neue Produkte trifft.

    Es wäre deshalb besser wenn „Geld“ nur bei Produktionskrediten (genauer gesagt, nur bei Überweisung der Gehälter) entstehen würde und die Produktionskreditschulden sowie das entsprechende Geld in einem in sich hermetisch abgeschlossenen Saldenystem gebucht würden. Das volkswirtschaftliche Basis-Saldensystem.

    Allen anderen Kreditarten stünden dann kein Geld, sondern „Tilgguthaben“ gegenüber. Das heisst, die Tilgguthaben-Halter können von ihrer Bank fordern, Produktionsschulden im Basis-System zu übernehmen.

    Nehmen wir nun an, dass in diesem Basis-Saldensystem die Unternehmen nur negative Salden und die privaten Haushalte nur positive Salden auf ihren Konten haben dürfen. In dieser Anordnung wäre dann G-W-G‘ nicht mehr möglich. Gewinne könnten dann nicht mehr in Form von G‘ erzielt werden aber in Form von Tilgguthaben oder eben als Sachgewinn. Und das wiederum ermöglichte der Volkswirtschaft auch ohne ständigem Wachstum nachhaltig zu funktionieren.

    LG, enrico

    • enrico

      Was ich vergessen habe:
      Die Aussage, „Weder die Zentralbanken noch die Banken schulden tatsächlich etwas.“ stimmt allerdings dann nicht mehr, wenn Banken Lieferungen an sie bezahlen, indem sie dem Lieferanten Geld auf dessen Konto buchen. Dann ist das ein Kredit an die Bank, dem natürlich auch eine Schuld der Bank entsprechen muss. Gläubiger ist dabei das Bankenpublikum.

      Nur lässt sich diese Schuld eben leicht verbergen und die Tilgung dieses Kredites nur bedingt erzwingen.

      Im 3E Modell können die Geschäftsbanken ihre Lieferungen nur bezahlen, indem sie entweder (in ihrem Hause) bestehende Kreditschulden des Lieferanten ausbuchen oder sich gegenüber der ZB verschulden.

      • Eberhard Gamm

        @enrico

        Ich habe mir das 3E-Modell angesehen. Das hatten wir bis 1914, siehe http://www.ibega.de/ueber_bargeld_giralgeld_und_vollgeld.pdf , Seite 4 oben. Mit seinen 3 Geldarten bleibt das Modell aber der Sachgeldlogik verhaftet.

        Die Überlegungen zu dem Modell entsprechen nahezu exakt den Überlegungen, die im Zuge der grundlegenden Reform des deutschen Geldwesens nach der Reichsgründung 1871 angestellt wurden. Zu den Wortführern gehörten der Ökonom Adolph Wagner (https://de.wikipedia.org/wiki/Adolph_Wagner_%28%C3%96konom%29) und der Bankier Ludwig Bamberger (https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Bamberger). Bezeichnenderweise waren es die Liberalen und ihr Wortführer Bamberger, die eine rein private Zentralbank ablehnten. Ende des 19.Jhr. war die Überlegenheit des deutschen Geldwesens allgemein anerkannt. Kurz vor dem ersten Weltkrieg wurden in Großbritannien sogar Stimmen laut, die darin einen potentiell kriegsentscheidenden Faktor sahen.

        Es bedarf allerdings keiner 3 Geldarten, um die in Frage stehenden Prinzipien umzusetzen. Ein gemeinsames Abrechnungssystem mit funktional differenzierten Konten reicht dazu vollkommen aus.

        • enrico

          @E.Gramm

          ““Ich habe mir das 3E-Modell angesehen. Das hatten wir bis 1914, siehe http://www.ibega.de/ueber_bargeld_giralgeld_und_vollgeld.pdf , Seite 4 oben. Mit seinen 3 Geldarten bleibt das Modell aber der Sachgeldlogik verhaftet „““

          Na, vielleicht reicht es nicht ganz aus, das Modell nur anzusehen 😉

          Es ist immer besser sich ein bisschen mehr Zeit zu nehmen um herauszubekommen, was hinter der Idee eines Anderen tatsächlich steckt.
          Dann kann man auch sehen, dass es beim 3E Modell um etwas völlig anderes geht, als es die geldtheoretischen Überlegungen zwischen Ende des neunzehnten und Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts waren.

          Hier ein paar Punkte, die zeigen sollten, dass das Prinzip des 3E-Modells wirklich etwas Neues ist.
          Abkürzungen:
          PKN = Produktionskreditnehmer (das sind immer nur Unternehmen)
          G-Bank = Geschäftsbank
          ZB = Zentralbank
          HH = private Haushalte
          GB-Geld = Geschäftsbankengeld
          KK-Konto = Kontokorrentkredit-Konto

          Statt von drei Geldarten, können wir auch von drei Saldensystemen sprechen:
          („Saldensystem“ ist ein anderes Wort für „Abrechnungssystem“)
          Saldensystem-1: Die Abrechnungsverhältnisse von PKN mit G-Bank
          Saldensystem-2: Die Abrechnungsverhältnisse von G-Banken mit ZB
          Saldensystem-3: Die Abrechnungsverhältnisse der ZB mit HH

          Positive Salden in diesen Abrechnungssystemen nenne ich „Geld“. Und da es drei von einander getrennte Abrechnungssysteme gibt, gibt es eben auch drei Arten von Geld. Alle negative Salden in diesen Abrechnungssystemen entsprechen immer den Produktionskredit-Schulden der Unternehmen. Der Verrechnungsstandard ist immer der gleiche. Das ist alles. Da ist nichts von Sachgeldlogik.

          Saldensystem-1:
          Die G-Banken erlauben den Unternehmen im Rahmen einer Kreditgewährung ihr Korrentkonto bei der GB zu „überziehen“ wobei „Werkgeld“ entsteht. Das Werkgeld befindet sich dann bei der entsprechenden G-Bank, wo es als AKTIVA gebucht wird. Werkgeld existiert nur bei der gleichen G-Bank als Aktiva. Es kommt nie zu anderen G-Banken! Es kommt nie zu den Haushalten! Kommt es wieder zurück zu einem Unternehmen, wird es dort vernichtet. Dadurch wird ein Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen und Unternehmen innerhalb einer G-Bank ermöglicht.

          Saldensystem-2
          Die ZB erlaubt den G-Banken ihr Korrentkonto bei der ZB zu „überziehen“ wobei „GB-Geld“ entsteht. Dieses neu entstandene (geschöpfte) GB-Geld befindet sich immer nur bei der ZB und zwar als AKTIVA. Kommt es zurück zu einer G-Bank, wird es wieder vernichtet. Dies ermöglicht einen Zahlungsverkehr zwischen den G-Banken.

          Ein Beispiel: Unternehmen überweist Gehalt an Beschäftigten (HH):
          1. Schritt → Das Unternehmen geht eine Verbindlichkeit gegenüber der GB ein, indem es sein KK-Konto bei der GB überzieht und Werkgeld an die GB überweist. Nota: der Witz ist also, dass das KK-Konto des Unternehmens zwar ein Konto bei der GB ist, dass dort aber kein GB-Geld, sondern Werkgeld, also Unternehmergeld gebucht wird. 2. Schritt → Die GB geht daraufhin eine Verbindlichkeit gegenüber der ZB ein, indem sie ihr KK-Konto bei der ZB überzieht und GB-Geld an die ZB überweist. Der Witz ist also wieder, dass das KK-Konto zwar ein Konto bei der ZB ist, aber dass dort kein ZB-Geld gebucht wird, sondern GB-Geld!

          Saldensystem-3
          kommt nun GB-Geld bei der ZB an, dann überzieht die ZB ihr eigenes KK-Konto und überweist ZB-Geld auf das Konto des HH. Hier ist es allerdings so, dass das überzogene KK-Konto ein Konto der ZB bei der ZB ist. Das überzogene Konto der ZB steht natürlich auf der Passiva-Seite der ZB. Die HH haben nun die Möglichkeit Waren von den Unternehmen zu kaufen. Dabei läuft dann der Prozess genau umgekehrt ab. Die ZB gibt exakt immer nur so viel ZB-Geld an die HH aus, wie sie auf ihrer Aktiva-Seite GB-Geld hat.
          ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
          Werkgeld existiert nur bei den G-Banken und nirgends sonst!
          GB-Geld existiert nur bei der ZB und nirgends sonst!
          ZB-Geld existiert nur bei den HH und nirgends sonst!
          ::::::::::::::::::::::::::::::::::
          Ein Unternehmen kann nur so viel Werkgeld einnehmen, wie es vorher durch Überziehung (selbst) geschöpft und ausgegeben hat!!! (Überschüsse machen ist hier nicht möglich)

          Eine G-Bank kann nur so viel GB-Geld einnehmen, wie sie (selbst) vorher durch Überziehung geschöpft und ausgegeben haben!!! (Überschüsse machen ist hier nicht möglich)

          Die ZB kann logischerweise auch nur so viel ZB-Geld einnehmen, wie sie vorher durch Überziehung geschöpft und ausgegeben hat. Wichtiger ist hier aber, dass die ZB nur so viel ZB-Geld emittieren kann, wie sie auf der Aktiva-Seite GB-Geld eingenommen hat.
          ::::::::::::::::::::::::::::::::
          Die Unternehmen können auf Ebene-1 KEINE Gewinne machen.

          ……………………….
          Und nun sagen Sie: „ Ach, das gab es doch alles schon“ 😉

          LG, enrico

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