Geld oder Kredit – who cares? Banken!

TrogDie Diskussion um die Frage, ob Sichtforderungen sinnvoll als „Geld“ interpretiert werden können ist auf der einen Seite eine formelle Diskussion um die Frage, ob das, was auf der Passivseite der Zentralbankbilanz steht – nämlich der Zentralbankgeldumlauf – nun eine Verbindlichkeit darstellt oder nicht. Denn soweit man die Eigenschaft des ZBG-Umlaufs eine Verbindlichkeit zu sein bejaht, läßt sich der Analogschluß zu den Sichtforderungen der Geschäftsbanken ziehen, womit ein eindeutiges Trennungskriterium nicht mehr existiert. Der einzige Unterschied wäre dann nur noch, daß eine Zentralbank niemals illiquide in ihrem selbst emittierten Geld werden kann, während das bei Geschäftsbanken schon mal schiefgeht – was dann die Zentralbank auf den Plan ruft, die dann als ‚lender of last resort‘ fungieren soll, womit sich das Liquiditätsproblem für die (größeren) Geschäftsbanken weitgehend erledigt.

Auf der anderen Seite ist es hier in keiner Weise ein Selbstzweck eine Diskussion wieder anzuzetteln, die bereits vielfältig ausdiskutiert zu sein scheint. Es geht also dabei nicht um einen Streit um „des Kaisers Bart“, sondern um die Frage, welche Funktionsbestimmungen in Bezug auf Geld man vertritt. Dabei ist die Funktionsbestimmung „Tauschmittel“ allgemein die geläufigste Zuschreibung bei der Frage: „Was ist Geld?“. Zweifel an dieser Zuschreibung sind deswegen angebracht, weil diese Antwort nicht Ergebnis einer geldtheoretischen Analyse ist, sondern sich aus der Notwendigkeit ergibt, die relativen Preise des ökonomischen ‚mainstream‘-Modells in absolute Preise zu transformieren, ohne die Kohärenz des zugrundeliegenden Modells zu beeinträchtigen. Daß damit ein Bauchgefühl á la „Man sieht ja, daß man Geld und Güter tauschen kann!“ und damit lediglich eine Erfahrungstatsache als Theorieersatz herangezogen wird, wird bei der Plausibilisierung einer derartigen Zuschreibung meistens stillschweigend unterschlagen. Nun soll hier nicht die alte epistemologische Frage aufgeworfen werden, ob Empirie ohne Theorie überhaupt sinnvoll machbar ist oder nicht. Aber wie man seit Galileo und Kepler weiß (und wahrscheinlich auch schon seit Aristoteles, denn bei Aristoteles steht ohnehin schon alles) lassen sich Erkenntnisse auch ohne direkte Anschauung gewinnen, resp. auch dann gewinnen, wenn die phänomenologische Betrachtung das Gegenteil dessen auszusagen scheint als das, was die Theorie aus anderen Erwägungsgründen ableitet. (Wer es etwas moderner haben will: das Higgs-Boson gab es vor der theoretischen Berechnung nicht und danach ein paar Jahrzehnte auch nicht. Jetzt schon – und manche sagen: immer noch nicht!)

Was könnte es also sinnvoll machen, den Unterschied von Zentralbankgeld und Sichtforderungen herauszuheben?
Der Versuch einer Skizze:

Das Eine (ZBG) ist ein Zahlungsmittel bzw. dasjenige Medium, in dem eine schuldbefreiende Zahlung möglich ist. Kennt man vom Bäcker: man schließt mit dem Verkäufer einen Vertrag, indem qua Angebot und Annahme eine zweiseitige übereinstimmende Willenserklärung zu einem gegenseitigen Schuldverhältnis führt. Was führt nun zum Ziel der ganzen Operation, welches darin besteht, daß der Kunde ein Gut übertragen bekommen möchte, während der Verkäufer eine Ware übertragen möchte und das mit einer möglichst schuldbefreienden Zahlung? Richtig, die Übertragung des Geschuldeten.

Das Andere ist die Referenz auf Geld. Referenz auf Geld bedeutet, daß es einen Verfügungsanspruch gibt, über einen bestimmten Geldbetrag disponieren zu können, indem einem Dritten (der Geschäftsbank) der Auftrag erteilt wird, die Übertragung des Herausgabeanspruchs an den Empfänger zu übernehmen. Was dabei offenbar eintritt ist die vieldiskutierte Tatsache, daß in einem Bankensystem – im Gegensatz zu der Barzahlung – die Notwendigkeit 100% Zentralbankgeld für die Abwicklung der Transaktionen vorhalten zu müssen offenbar in dieser Ausprägung nicht gegeben ist. Aus diesem Umstand folgert eine ganze Diskussionsrichtung, daß dort ein „fraktionelles Reservesystem“ vorliege, welches gewissermaßen auf Kosten der Bankkunden nur einen Teil der umgesetzten „Geldmenge“ zur Abwicklung aller Transaktionen verwende. Damit einher ergeht der Vorwurf an die Banken „das Geld der Einleger“ für ihre Zwecke zu verwenden, indem es (rechtswidrig) weiterverliehen werde. Soweit die eine Seite.

Welche Vorstellung ist zu entwickeln, wenn man einen anderen Zusammenhang sehen möchte? Dieser geht davon aus, daß Geld nicht irgendwie vom Himmel fällt oder auf den Feldern wächst oder aus nicht erklärbaren „Einlagen“ entstammt, deren Herkunft nicht nachvollziehbar sind, sondern sich aus der Zahlungsverpflichtung einer Zentralbank ergibt, was sich dann in der Forderung einer Geschäftsbank gegenüber der Zentralbank oder in einem Kassenbestand der Geschäftsbank widerspiegelt. Soweit eine Geschäftsbank mit Zahlungsmitteln ausgestattet ist, ist sie auch befähigt Kredite zu vergeben, deren Eigenschaft es ist, teilweise oder vollständig mit einem Zahlungsmittelabfluß verbunden zu sein. Die Einräumung eines Kredits begründet die Schaffung von Sichtforderungen, über die der Inhaber der Sichtforderungen nach Belieben verfügen kann. (BTW: Wenn diese Sichtforderungen des Kreditnehmers an z.B. seinen Angestellten übertragen werden, der sein Konto bei einer anderen Bank hat, sieht es tatsächlich so aus, als würde bei der Empfängerbank eine „Einlage“ entstehen. Nur: die ist ja nicht aus dem Nichts entsprungen, sondern bei der Krediteinräumung der überweisenden Bank entstanden! Es handelt sich also lediglich um eine Verlagerung der bei der Krediteinräumung geschaffenen Sichtforderungen!) Dabei kommt es mit der Ausdifferenzierung des Interbankenmarktes zu dem bekannten Effekt, daß die Einräumung eines Kredits nicht stets damit verbunden ist, daß die Bank zu 100% sich zusätzliches Zahlungsmittel beschaffen muß, sondern nur für den Teil, der von ihrem eigenen Hause  (temporär) wegüberwiesen wird, da sie – aus ihrer Perspektive – ihre Herausgabeverpflichtung hinsichtlich der Zahlungsmittel an eine andere Bank „weitergibt“. Dabei wird die Bank, die in den Auszahlungsanspruch nunmehr gegen sich eintritt auch darauf bestehen müssen, daß das Herauszugebende – das Zahlungsmittel – ihr auch tatsächlich übergeben wird – in bar oder moderner als Übertrag einer Forderung auf Zentralbankgeld bei der Zentralbank.

Wozu das alles? Nun, um zu motivieren, daß bei einer säkular sinkenden Bargeldquote das Liquiditätsmanagement einer Bank stetig größeres Gewicht erhält und eben dieser Umstand bewirkt, daß die Funktion von Zentralbankgeld als direktes Tauschmittel zunehmend in den Hintergrund, dagegen die Funktion von Zentralbankgeld als Mittel zur Steuerung des Bonitätsniveaus im Interbankenmarkt immer mehr in den Vordergrund tritt. Der entscheidende Hebel dafür sind die Kosten der Beschaffung von Zentralbankgeld, weil der Gewinn der Geschäftsbank um so höher ausfällt, je geringer die Liquiditätskosten sind, die bei einem sich einstellenden Liquiditätsbedarf entweder aus den Zinskosten am Interbankenmarkt, freien Geldmarkt oder den Zinskosten gegenüber der Zentralbank anfallen. Damit wird aber der Bonitätsstandard des Aktivportfolios zum entscheidenden Parameter (’shiftability‘) hinsichtlich der Beschaffungskosten, wobei ein hoher Bonitätsstandard durch relativ geringe Geldbeschaffungskosten geprägt ist, während Banken mit geringerem Bonitätsstandard höhere Geldbeschaffungskosten aufwenden müssen, um ihren Liquiditätsstatus hinsichtlich der Zentralbankgeldabflüsse ausreichend hoch zu halten.

Man muß wohl noch viel darüber schreiben, aber die säkulare Veränderung, die daraus besteht, daß Zentralbankgeld zunehmend als Steuerungsinstrument des Ausgleichs von Liquiditätsproblemen der Banken begriffen werden muß, kann man nicht mehr ignorieren. Insofern ist die Funktion des Geldes als Tauschmittel als Aspekt einer spezifischen (Tausch-)Theorie nicht ganz unberechtigt, aber hinsichtlich der Ausdifferenzierung des Finanzsystems hoffnungslos defizitär. Die Funktionsbestimmung von Geld innerhalb einer Kreditgeldtheorie fokussiert primär das Liquiditätsproblem und analysiert (statt der Erleichterung von Tauschprozessen) die Zahlungsmitteleigenschaft des Geldes hinsichtlich des Liquiditätsausgleichs bei Banken und schließlich dessen Funktion bei der Herausbildung eines allgemein akzeptierten Interbanken-Bonitätsstandards.

Pointiert ausgedrückt: Zentralbankgeld steuert die Geschäftspolitik von Banken. Kredit steuert die wirtschaftliche Aktivität der Privaten. Das Mißverständnis liegt darin, daß allgemein angenommen wird, daß eine Zentralbank das Volumen der Kredite direkt steuern würde, wofür die Theorie des Geld-Kredit-Multiplikators bzw. das ‚fractional banking‘ stehen. Dabei kann eine Zentralbank nur die Bonität der von den Banken vergebenen Kredite steuern, indem sie durch eine relative(!) Verknappung von Zentralbankgeld jede Einzelbank dazu zwingt zur Refinanzierung von Zentralbankgeldabflüssen auf dem Interbankenmarkt um Kredit nachsuchen zu müssen.

Die Entwicklung der Zahlungs- bzw. Liquiditätsausgleichstechnologie erzeugt Motivationsstrukturen bei den Geschäftsbanken, die sich durch die alleinige Zuschreibung an Geld, lediglich als Tauschmittel zu dienen, nicht erklären lassen. Denn das Liquiditätsmanagement der Geschäftsbanken ist nicht nur ein Motivationsfaktor um Refinanzierungskosten zu sparen, sondern erzeugt den Zwang für jede Geschäftsbank auf die Bonität der anderen Geschäftsbanken achten zu müssen. Das heißt aber, daß die Einschätzung über die Bonität der Korrespondenzbanken zu einer unabdingbaren Leitlinie der Geschäftsbankenpolitik wird. Die Geschäftsbesorgung Zahlungsmittelverkehr bzw. die daraus folgende zentrale Bankenfunktion „Sicherung des Liquiditätstatus“ wird damit zu einer sozialen, reziproken Interbanken-Überwachungsfunktion, was die Bonität des Aktivportfolios jeder Bank angeht. So wird auf einmal der Effizienzaspekt der Geschäftsbankenpolitik Refinanzierungskosten zu sparen auf einmal zu einem Steuerungsfaktor, den eine Zentralbank dazu verwenden kann, um einem Bankensystem einheitliche Bonitätsstandards anzuerziehen! Damit wird die Trennung von Geld und Anspruch auf Geld (Sichtforderungen) zu einem währungspolitischen Parameter, welcher sich nicht erschließt, wenn Schuldverhältnisse von Geschäftsbanken unbesehen auch zu „Geld“ gerechnet werden.

Der Umstand, daß Geld Schulden ausgleicht und somit Banken – als Schuldner der von ihnen selbst erzeugen Verbindlichkeiten – stets zu einer Liquiditätssicherung zwingt, zieht die Grenzlinie zwischen einer Tauschmitteltheorie des Publikums im Gegensatz zu einer Liquiditätssicherungstheorie der Banken durch die Funktion von Zentralbankgeld als Ausweis von Zahlungsfähigkeit. Dabei ist das Phänomen, daß Geld auch zu Zahlungen verwendet wird, so gesehen ein Anachronismus – Bestrebungen zur Abschaffung des Bargeldes sind mittlerweile vielfältig vorhanden. Jedoch ist nach vorstehenden Ausführungen selbst bei einer kompletten Abschaffung des Bargeldes die Existenz von Zentralbankgeld dennoch erforderlich, weil auch dann die Frage des Ausgleichs von Interbankenforderungen an den geltenden Zahlungsmittelstandard gebunden bleibt, mithin Zentralbankgeld als Ausweis von Zahlungsfähigkeit unmittelbar unabdingbar ist.

Die Tauschmittelaufgabe des Geldes mag zwar historisch primär zu der Metafunktion des Geldes, der Etablierung von Tendenzen zu einem einheitlichen Bonitätsstandard, sein. Dessen Akzeptanz bedeutet jedoch anzuerkennen, daß die Entwicklung der Zahlungstechnologie in Verbindung mit der Ökonomisierung des bestehenden Zahlungsmittelvolumens einen neuen Sachverhalt schafft, der im Gegensatz zu der Theorie des Tauschmittels als emergente Erscheinung der modernen Finanzwirtschaft gesehen werden muß. Und nun wird es schwierig…

41 Kommentare

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41 Antworten zu “Geld oder Kredit – who cares? Banken!

  1. >>>>die Funktion von Zentralbankgeld als Mittel zur Steuerung des Bonitätsniveaus im Interbankenmarkt immer mehr in den Vordergrund tritt. Der entscheidende Hebel dafür sind die Kosten der Beschaffung von Zentralbankgeld, weil der Gewinn der Geschäftsbank um so höher ausfällt, je geringer die Liquiditätskosten sind, die bei einem sich einstellenden Liquiditätsbedarf entweder aus den Zinskosten am Interbankenmarkt, freien Geldmarkt oder den Zinskosten gegenüber der Zentralbank anfallen.

    Richtig, wobei diese Dinge ja sehr situationsabhängig sind und vollständige Informationen bei Nichtbanken fehlen. Im Boom wird das Bankenrisiko unterbewertet und in der Krise überbewertet.Eine Regelung ist immer eine negative Rückkopplung und nicht etwa eine positive Selbstverstärkung. So baut man keine Steuerungen sondern Bomben.
    Und mit Sparguthabengarantie (Vergesellschaftung des Risikos) ist der Zug nun völlig abgefahren.

    Auf die absolute Menge der Kreditvergabe hat die Zentralbankmenge heute kaum Einfluss.
    Der Regeltechniker würde sagen, das Zentralbankgeld hat keine Ventilautorität auf das Regelkriterium. Ich kann das Ventil aufdrehen wie ich will, wenn kein Wasserdruck ansteht, läuft nichts raus.

    Dies weil die für den Verschuldungsbedarf aus vertraglichen Kredittilgungen und Geldsparplänen erforderliche Menge (für Deutschland ca. 20%BIP) an solventen privaten Neuschuldnern auch bei Minizinsen deutlich hinter dem Bedarf zurückbleibt.

    Geldpolitik ist also aktuell so oder so vor allem eine Staatsaufgabe. Dumm nur, wenn man etwas regeln soll, dessen Funktion nicht klar ist. Man in der deutschen Zentralbank über drohende Inflation fabuliert, obwohl nichts knapper ist als Verschuldungspläne.

    http://guthabenkrise.wordpress.com/2012/01/25/die-kredittilgungen-und-das-wirtschaftliche-gleichgewicht-2/

    Und nun noch mal zum Zahlungsmittel….

    Auch Stützels Ausführungen auf Seite 65 VSM dazu sind n.m.E. eindeutig, auch wenn er es selbst wohl mit Bezug auf klare Mengenangaben im Sinne von Geldmenge differenziert. Es ist eindeutig die Akzeptanz im Nutzerkreis und die sofortige Verfügbarkeit. In Abgrenzung dazu sind Geldvermögen zusätzlich auch Forderungen gegen Nichtbanken( z.B. offene Rechnungen) und alle mit Fälligkeits-Frist belegten Forderungen gegen Banken.

    Zahlungsmittel sind nur nicht absolut zu definieren, sondern nur über den Nutzerkreis, und dessen Akzeptanz. Es gibt Zahlungsmittel von Banken und Nichtbanken, und das Bankenzahlungsmittel (Zentralbankforderungen) akzeptieren auch Nichtbanken, soweit diese durch Verbriefung(Bargeld) UND VORHERIGE KREDITSCHÖPFUNG VON NICHTBANKENZAHLUNGSMITTELN in ihre Hände geraten.

    Das Bankenzahlungsmittel in der Hand von Nichtbanken ist der Systembruch, der im Bankenrun zu eskalieren droht. Auch eine positive Rückkopplung in der Krise und kein Regelkreis für Bonität. Bombenbauer haben dieses Finanzsystem konstruiert…

  2. Ben

    Wenn ich einen 100 Euroschein zu meiner Bank trage, was ist das ökonomisch, juristisch oder praktisch für ein Vorgang? Deponiere ich das Geld bei der Bank, leihe ich der Bank Geld? Wird die Banknote zum Eigentum der Bank?

    • Wenn Sie 100 € zur Bank tragen und auf Ihr Konto einzahlen, geben Sie der Bank einen Kredit über 100 €, für den Sie eventuell auch (mickerige) Zinsen erhalten. Sie übertragen das Eigentum an der 100 € Banknote der Bank und erhalten im Gegenzug einen Auszahlungsanspruch bzw. einen Überweisungsanspruch auf 100 € (plus ggf. Zinsen). Da es sich hierbei um keine Leihe handelt (bei Leihe muß derselbe Gegenstand zurückgegeben werden) haben Sie „nur“ den Anspruch auf Rückübertragung bzw. Überweisung von 100 € (kann auch in kleinerer Stückelung sein).

      Es entsteht eine Sichtforderung während die Banknote als Eigentum der Bank ggf. für andere Zahlungszwecke Verwendung findet. Wenn die Bank danach einen Kredit über 100 € vergibt, diesen sofort auszahlen muß und die von Ihnen eingezahlte Banknote zur Erfüllung ihrer Herausgabeverpflichtung herausgibt, verfügt sie völlig zu Recht über die in ihrem Eigentum stehende Banknote (die Bank ist gemeint), aber nicht Ihr(!) Geld (Sie sind gemeint), da sie das Eigentum an die Bank übertragen haben!

      An sich ziemlich einfach, es gibt jedoch Leute, die daraus ein unentwirrbares Chaos machen können!

      • Ben

        Vielen Dank für diese klare Antwort. Mir scheint, daß Sie das Geldsystem verstehen; ich leider noch nicht so ganz. Darum noch eine weitere Frage:

        Inwiefern ist es problematisch, wenn eine Zentralbank technisch bankrott ist, oder ist das kein wirkliches Problem?

        • Der Begriff „Bankrott“ ist für eine Zentralbank nicht sinnvoll anwendbar, soweit es sich um das Geld handelt, was sie selbst emittieren kann. In Bezug auf eine andere Währung kann eine Zentralbank natürlich zahlungsunfähig werden – was natürlich auch nicht heißt, daß sie dann abgewickelt werden kann. (Eine Währungsbehörde kann man, selbst wenn sie Mist gemacht haben sollte, nicht abwickeln!)

          Da eine Zentralbank also in ihrem eigenen Geld nicht illiquide sein kann, bleibt damit nur noch der Fall, daß es zu einem sog. „negativen Eigenkapital“ kommt, d.h. wenn ein Großteil der Aktiva der Zentralbank abgeschrieben werden muß. Dieses formelle Insolvenzkriterium wird aber bei einer Zentralbank hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit eben dadurch aufgehoben, daß sie nie illiquide werden kann und somit einer weiteren Aufrechterhaltung ihrer Funktion als Währungsbehörde nichts im Wege steht. Soweit der formelle Aspekt.

          Ein Problem mit einem „negativen Eigenkapital“ aufgrund hoher Vermögenswertabschreibungen kann darin bestehen, daß die Einflußmöglichkeiten der Zentralbank hinsichtlich der Steuerung des Zinsniveaus eingeschränkt sind, falls das noch vorhandene Restportfolio der Zentralbank nicht so marktgängig ist, daß sie damit effektive Offenmarktoperationen durchführen kann. Inwieweit ein solcher Fall vor dem Hintergrund, daß üblicherweise der Bedarf an Zentralbankgeld im Zeitablauf steigt und damit eine Zentralbank nach wie vor an der „kürzeren“ und damit dominanten Marktseite agiert, relevant wird, darf ruhig bezweifelt werden.

          Vergleichsweise sicher ist dagegen der Effekt auf die Gewinnabführungen der Zentralbank an den Staat, denn üblicherweise wird zunächst der Verlustvortrag auszugleichen sein, bevor wieder Zinsgewinne der Zentralbank an den Staat zur Ausschüttung zur Verfügung stehen. (Aber auch das ist nicht zwingend!) Das mag ärgerlich für einen Staat sein, dennoch tangiert eine derartige Situation die Funktion einer Zentralbank als Währungsbehörde in keiner Weise. Ebenso ist das Ansinnen, der Staat müsse seine Zentralbank „refinanzieren“ aus der Abteilung „Schildbürgerstreich“ entsprungen, denn Zentralbankgeld zur Quelle des Zentralbankgeldes zu bringen macht nun mal nicht so viel Sinn – ob es nun im Statut steht oder nicht.

          Die Funktionsfähigkeit einer Zentralbank wird durch ein „negatives Eigenkapital“ nicht eingeschränkt – man sollte sich aber durchaus Gedanken über die Gründe machen, die dazu geführt haben, daß eine Zentralbank es zulassen „mußte“, daß die in Frage stehenden Aktiva abgeschrieben werden mußten – und wie diese Ursachen behoben werden können. Das ist ein weites Feld…

  3. >>>Sie übertragen das Eigentum an der 100 € Banknote der Bank

    tauschen eine höher besicherten Forderung gegen die Zentralbank, gegen eine bis vor kurzem (vor Sparguthabengarantie 2008) geringer besicherte Forderung gegen eine Geschäftsbank.

    • Eine Banknote ist keine Forderung an die Zentralbank. Das war mal in Zeiten der Goldwährung,ist vorbei und kommt auch nicht mehr! Im Gegenteil: Banknoten sind der Ausweis einer erfüllten Verpflichtung der Zentralbank, die da mal lautete, Banknoten über einen bestimmten Betrag EURO zu liefern. Diese Verpflichtung ist von der Zentralbank durch eine sachenrechtlich erfolgte Übergabe der Banknoten erfüllt worden!

      Da Sie es ja anscheinend nicht lassen können: Welcher Anspruch schuldrechtlicher Natur wird einer Person durch das Eigentum an einer EURO-Banknote gewährt? Wenn es einen gibt (außer dem, beschädigte Banknoten in eine andere Banknote umgetauscht zu bekommen), dann bitte sagen, welcher. Hier und jetzt und ohne Links auf irgendwelche langatmigen Darstellungen!

      Einfache Frage, klare Antwort: Los…

      • Ben

        „Eine Banknote ist keine Forderung an die Zentralbank. Das war mal in Zeiten der Goldwährung,ist vorbei und kommt auch nicht mehr!“

        Ich werde im Folgenden einige Beispiel bringen, die hoffentlich das „Wesen“ der Banknote im allgemeinen verständlicher machen.

        1. A ist Eigentümer von 100 E Gerste. Er geht hinüber zu B und kauft von ihm 10 E Kartoffeln mit einem Gutschein auf dem steht „Mit diesem Gutschein kann man bei mir jederzeit 10 E Gerste erhalten“.

        B akzeptiert diesen Gutschein als Zahlungsmittel. In der Bilanz von A erscheint dieser Warengutschein auf der Passivseite.

        2. A hat Forderungen gegen C in Höhe von 100 E Gerste. Er geht hinüber zu B und kauft von ihm 10 E Kartoffeln mit einem Gutschein auf dem steht „Mit diesem Gutschein kann man Schulden in Höhe vom 10 E Gerste bei mir tilgen“. B akzeptiert diesen Gutschein als Zahlungsmittel (vielleicht weil er etwas von C kaufen möchte; aber Akzeptanzprobleme möchte ich hier nicht diskutieren).

        In der Bilanz von A erscheint dieser Forderungsvernichtungsgutschein auf der Passivseite.

        3. A ist Eigentümer von 100 E Gerste. C möchte 50 E Kartoffeln bei B kaufen und weiß, dass Gerstengutscheine des A von B als Zahlungsmittel akzeptiert werden. C will, dass ihm A Gutscheine im Wert von 40 E Gerste übergibt, und er verspricht zu einem späteren Zeitpunkt Gutscheine im Wert von 45 E Gerste zurückzuzahlen. (wie die fehlenden Gutscheine im Wert von 5 E Gerste in Umlauf gebracht werden können, will ich hier auch nicht diskutieren). Falls ihm das nicht gelänge, würde er als Pfand einen Teil seines Obstgartens verlieren.

        A hat nun Forderungen auf Gutscheine in Höhe von 45 E Gerste und die 100 E Gerste als Aktivum. Auf der Passivseite hat er 40 E Gerstengutscheine zu verbuchen. Für C stellen die Gersten-gutscheine, sobald er sie dem B zum Kauf der Kartoffeln übergeben hat, Forderungsvernichtungsgutscheine dar, die er während des Kreditzeitraums wieder einwerben muss, um den Verlust von Teilen seines Obstgartens zu vermeiden.

        Wenn dem A also die Gutscheine präsentiert werden, muss er entweder Gerste rausrücken, oder Forderungen vernichten. Wenn sich A zu einer Bank entwickelt, ist es womöglich nicht in seinem Sinn, dass er Gerste rausrücken muss, sondern er will, dass die Gutscheine ihm nur zur Vernichtung von Forderungen präsentiert werden.

        Jedenfalls kann man diese Gutscheine als Banknoten auffassen, die hier 2 Optionen beinhalten: entweder Lieferung von Gerste oder Vernichtung von Forderungen, wobei Letzteres das Wesentliche an der Sache ist. (Sollte A die Gerste nicht haben, hat er u.U. noch seinen Gerstenacker mit dem er Forderungen an ihn befriedigen muss, aber auch dass will ich hier nicht diskutieren)

        4. Betreffend der Zentralbank und ihrem Zentralbankgeld: Es beinhaltet eben nur das Recht auf Forderungsvernichtung, aber das dieses Recht besteht, kann man nicht ernsthaft bestreiten

  4. Es geht leider nur folgendes in eine Satz:
    Die Zentralbank bucht den Banknotenumlauf passiv, also als ihre Verbindlichkeit, welchen nun mal rein logisch eine Identität mit den Forderungen gegen Sie bildet.

    Und man kann als Nichtbank gegen Bargeld Schuldtilgungsmittel (Forderungen gegen Geschäftsbanken) bei Geschäftsbanken fordern. Genau dies was wir dringend brauchen, um unsere alltäglichen Kontraktschulden incl. Steuerschuld zu tilgen. Die Geschäftsbank kann gegen Bargeld bei der ZB ihr Schuldtilgungsmittel(ZB-Giral) für den Ausgleich ihrer Zahlungssalden fordern. Wir brauchen auch kein Gold, sondern sowohl als Nichtbank als auch als Bank genau DIES.

    Wir fordern gegen Bargeld erfolgreich girale Forderungen gegen Banken als Zahlungsmittel.

    Nun werden Sie hier einen Zirkelschluss einwenden, der es bei Gesamtbetrachtung ja auch ist. Nur war dies mal die geforderte schuldrechtliche Partialbetrachtung.

    Der Dissens zwischen uns geht aber eigentlich um den Wert des Geldes und dann kommen wir auch nochmal zur Gesamtbetrachtung:

    Sie : das Bargeld bzw. die Banknote ist irgendwie? ein Wert an sich ?
    Ich : es ist ein Derivat realwirtschaftlicher Leistungsversprechen, welche den Geldwert ausmachen.

    Geld ist sowohl als Zahlungsmittel als auch Geldvermögen ein Anspruch auf spätere Leistungen der Volkswirtschaft. Für diese Zeittransformation brauchen wir den besicherten Kredit. Kreditnehmer schulden spätere Leistung bzw. der Staat die spätere Besteuerung der Leistungserbringer, was Mehrleistung über den eigenen Bedarf hinaus erzwingt. Wir haben nun ein Geldsystem,wo private Kreditnehmer diese Leistungsversprechen und Staaten diese Besteuerungsversprechen nur bei Geschäftsbanken abgeben.

    Die GB verpfändet diese Leistungsversprechen bei der ZB, worauf diese ich quasi für diese via Kreditvergabe verbürgt und Bankenzahlungsmittel erzeugt. Der Zentralbankkredit ist also nur ein Derivat dieser bei geschäftsbanken abgegebenen Leistungsversprechen / Leistungschulden, das Bargeld auch davon nur eine Verbriefung davon.

    Das schlussendlich Geforderte ist die spätere realwirtschaftliche Leistung im Tausch gegen Schuldtilgungsmittel. Für dieses Konstrukt bräuchte aber niemand Bargeld, seine in einem logisch schlüssigen Modell mögliche Abschaffung stellt ihre Banknoten-Wert-Theorie in Frage.
    Und ja, ich glaube tatsächlich, dass einem Leistungsanspruch wie Geld auch eine Leistungsschuld ALS WERT gegenüber stehen muss, sonst hätte ich ja keinen Anspruch und das Geld damit keinen WERT. Was denn sonst?

    Ich mache übrigens auch Regiogeld, da gibt es Schuldgeld und Tauschgeld, das Tauschgeld floppt total, weil die moralische Schuld als Geldwert nicht trägt.

    Sorry, wenn ich nerve, zumindest erfülle ich aber Ihren Anspruch selbst zu denken. 🙂

    • „Die Zentralbank bucht den Banknotenumlauf passiv, also als ihre Verbindlichkeit, welchen nun mal rein logisch eine Identität mit den Forderungen gegen Sie bildet.“

      Die Struktur einer derartigen Antwort ist: man sieht ja, daß der Banknotenumlauf bei der Zentralbank auf der Passivseite steht, deswegen muß wie bei allen anderen Unternehmen dies auch eine Schuld bedeuten, der damit eine Forderung gegenüberstehen muß. Daß es ein zweistufiges Geld-/ Bankensystem gibt haben Sie aber schon mal gehört? Daß der Unterschied von Zentralbank und Geschäftsbank ist, daß eine Zentralbank in ihrem eigenen Geld nie illiquide, geschweige denn insolvent werden kann? Daß es also irgendwie einen Unterschied zu privaten Unternehmen und einer Zentralbank gibt der darin besteht, daß der Passiveintrag „Bargeldumlauf“ lediglich ein Merkposten über die ausgelieferte Bargeldmenge ist?

      „Und man kann als Nichtbank gegen Bargeld Schuldtilgungsmittel (Forderungen gegen Geschäftsbanken) bei Geschäftsbanken fordern.“

      Daß Sie einer Geschäftsbank einen Kredit erteilen können, habe ich ja bereits dargestellt. Das bedeutet jedoch nicht, daß das voraussetzungslos erfolgen kann, denn dazu benötigen Sie einen Geschäftsbesorgungsvertrag, oder kurz: ein Konto, in dem diese Möglichkeit enthalten ist. Ohne diesen auf schuldrechtlicher Basis abgeschlossenen allgemeinen Geschäftsbesorgungsvertrag – der überhaupt die sachenrechliche Verfügung über die besagten 100 € möglich macht – können Sie bei einer Bank mit Bargeld ebenfalls nichts anfangen. Ob Sie den bekommen oder nicht ist keinesfalls sicher, bei manchen Banken kommen Sie unterhalb von ein paar Mio. EURO nicht mal durch die Tür.

      Es handelt sich hier auch keineswegs um einen Zirkelschluß oder eine Partialbetrachtung, sondern schlichtweg um die Frage, ob man Schuldrecht von Sachenrecht unterscheidet. Und eine Banknote ist nun mal eine Sache im juristischen Sinne, was man auch nicht darurch ungeschehen macht, daß man meint, daß ja ökonomische Beziehungen dem entgegenstehen. So sind Ihre Ausführungen zu dem „schlussendlich Geforderten“ oder der „Leistungsschuld ALS WERT“ nichts weiter als die üblichen schöngeistigen Ergüsse, wie sie auch die Neoklassik bereithält, wenn sie darüber schwadroniert, daß ja der „Konsum der Endzweck ökonomischen Handelns“ sei. Das ist nur im Rahmen des neoklassischen Modells korrekt und verweist eher darauf, daß Sie offensichtlich die Eierschalen des neoklassischen Modells immer noch nicht abgestreift haben.

      Bis jetzt steht immer noch im Raum, daß das Eigentum an einer Banknote keinen Rechtsanspruch auf irgendetwas beinhaltet. Erst wenn eine Geld-Schuld qua Vertrag (Schuldrecht) vorliegt, kann die Funktion der Banknote, nämlich als Schuldentilgungsmittel (Übergabe = Sachenrecht) zu dienen, genutzt werden.

      BTW: Daß ich etwas von „Geld als Wert“ schreiben würde, muß auf einem Lesefehler beruhen. Geld selbst hat keinen Wert, sondern eine Funktion, nämlich eine Schuldbefreiung zu bewirken. Genausowenig hat eine Ware einen (intrinsischen) Wert, sondern nur einen Geld-Preis!

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  6. Jetzt wird’s aber wortspalterisch, ein Schuldtilgungsmittel hat für mich selbstverständlich Wert und Funktion bzw. Wert durch seine Funktion.
    Wenn ich wertvolle Dinge und Leistungen kaufen kann und das Zahlungsmittel dabei die schuldbefreiende Funktion hat, dann ist diese Funktion auch der Wert.

    Und die Passivseite einer Bilanz zum „Merkposten“ zu definieren, ist auch etwas gewagt. Dass die Bilanz der ZB etwas besonderes ist, und auch Forderungen gegen die ZB ein ganz besonderes Konstrukt, bestreite ich gar nicht. Nun mag man anhand Ihrer Argumente die Frage aufwerfen, ob Forderung das richtige Wort für diese Hilfskonstruktion zur Ermöglichung des Zahlungsverkehrs der Banken ist. Meinetwegen, was nur n.m.E. völlig in die Irre führt, ist die Mystifizierung des Baumwollpapiers.

    Ich finde es ja kurios, dass wir uns über die Geldfunktion als Schuldtilgungsmittel(statt Tauschmittel) einig sind und trotzdem diese Diskussion über Banknoten führen. Da heute alle Nichtbanken incl, Staat nur Bank-Schulden bei Geschäftsbanken haben und dort gut prüfbar nur Forderungen gegen eben diese Geschäftsbank (Sichtguthaben) zur Schuldentilgung genommen werden, verstehe ich ihre Zuordnung dieser Schuldtilgungsfunktion zur Banknote nicht. Sie haben diese auch noch nicht begründet, nur meine argumentativ begründete Sicht mit Einordnung in dogmengeschichtliche Schubladen belegt..

    Schuldtilgungsmittel ist, was der Gläubiger zur Schuldentilgung schuldbefreiend akzeptiert. Dies ist heute auf allen Ebenen nur Giralgeld, durch nichts schöner illustriert, als durch den Staat und den Finanzamt mit ihrer Annahmeverweigerung des gesetzlichen Zahlungsmittels.

    Dass da im Hintergrund auch Zentralbankgeld bewegt wird, ist auch nicht strittig, aber dies sind eben auch girale Forderungen(oder wie immer sie es nennen wollen) gegen die Zentralbank.

    Mit ihrem Argument, dass ich als Nichtbank nicht beliebig gegen Bargeld dieses Sichtguthaben bei einer Geschäftsbank fordern kann, haben Sie allerdings recht. Da ich die Bargeld aber als Forderung gegen die ZB definiert habe, begrenze ich meine Aussage einfach auf die Geschäftsbank, diese kann bei der Zentralbank gegen Bargeld eine Gutschrift auf ihr ZB-Konto und damit ihr Bankenzahlungsmittel fordern.

    Wobei ja auch die Frage bleibt, ob der begriff Forderung mit „man kann etwas real fordern“ richtig definiert ist. Wenn ich ein Rechnung lege, habe ich ja auch eine Forderung. Dabei fordere ich ja auch kein Gold sondern nur Bezahlung, d.h. die Umwandlung meiner Forderung gegen eine Nichtbank in eine Forderung gegen eine Bank, welch ich in der arbeitsteiligen Wirtschaft = Kette der Schuldverhältnisse wieder schuldbefreiend bei Forderungen gegen mich einsetzen kann.

    Die eigentliche reale Leistung kann man aber auch nicht fordern, niemand muss mir etwas verkaufen, aber die meisten wollen gerne, weil Sie ihre heutigen Schulden tilgen müssen oder für künftige Schulden Vorrat an Schuldtilgungsmitteln anlegen möchten. Hier wird das Wort Forderung aber auch wieder fragwürdig, weil ich eben gar nichts fordern muss. Das Wort Guthaben auf der anderen Seite ist wohl klarer.

    Nur haben es wohl neue und korrektere Begriffe auch nicht leicht, da fällt mir sofort Stützels Einnahmeüberschüsse und Ausgabeüberschüsse als wichtige Abgrenzung zu den etablierten Begriffen Sparen und Investieren ein, welche es eben auch nicht geschafft haben, zumindest in den fachlichen Sprachgebrauch einzugehen. Der Nutzen eines neuen Wortes für Forderungen ist n.m.E. gering, Ihre Kritik am Begriff aber nachvollziehbar.

    • „…ein Schuldtilgungsmittel hat für mich selbstverständlich Wert…“

      Das Insistieren auf dem Wert des Geldes ist genau die Ablehnung der Trennlinie, welche die traditionelle Theorie des Tauschmittels von einer monetären! (im Gegensatz zu einer realen) Geldtheorie abgrenzt. Geld als Wert aufzufassen ist genau der 200-jährige Irrtum, welcher die VWL in diese Schieflage gebracht hat. Und nun kommen Sie als vermeintlicher Kritiker der alten Tauschtheorie und wollen genau dasjenige Element wieder einbringen, welches die ökonomische Wissenschaft auf die schiefe Bahn gebracht hat? Das ist schon kurios!

      Der „Schleier des Geldes“ ist die Verteidigungslinie der Neoklassik und genau diese verteidigen Sie. Damit vergibt man die Chance eine angemessene Theorie der Geldwirtschaft zu formulieren. Denn die Suche nach der Möglichkeit, Geld und Wert zu „integrieren“, ist genau die Falle, die keine strukturierte Theorie des Geldes mehr möglich macht. Das sollte inzwischen bekannt sein.

      Geldtheorie hat was mit Geld zu tun und eben nicht mit Wert. Denn erst wenn eine konsistente Geldtheorie vorliegt kann man die Wirkungen auf Produktion und Wert analysieren. So funktioniert Erkenntnis. Denn Geld und Wert sind inkommensurabel und daher muß Geld auf einer höheren Abstraktionsebene analysiert werden, weil es zwischen beiden Ebenen einen Strukturunterschied gibt, der nicht überbrückbar ist. (Etwa so, wie zwischen Software=Geld und Hardware=Produktion!)

      Geld ist Kommunikation über die reale Welt, es ist aber nicht die reale Welt. Und selbst bei der Kommunikation über die reale Welt ist das monetäre Kriterium wichtiger als die reale Welt. Das kann man bedauern wird es aber nicht ändern können.

      Was die „Schuldentilgungsfunktion der Banknote“ angeht: die ist auch im Interbankenzahlungsverkehr das einzige gültige Zahlungsmittel, das nur durch eine Forderungszession bei der Zentralbank substituiert werden kann, weil die Forderung gegen eine Zentralbank eine nicht bedingte Anlieferungsmöglichkeit(!) auf Banknoten bedeutet! Denn die Zentralbank kann immer zahlen – weswegen man einen Forderungsübertrag bei der Zentralbank als Zentralbankgeld akzeptieren kann. So wird ein Schuh draus!

      „Schuldtilgungsmittel ist, was der Gläubiger zur Schuldentilgung schuldbefreiend akzeptiert. Dies ist heute auf allen Ebenen nur Giralgeld…“

      Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, daß das Finanzamt Forderungen auf eine Geschäftsbank als gültige Zahlung akzeptiert, deren Zahlungsfähigkeit in Zentralbankgeld in Frage steht? Fragen Sie einfach mal Forderungsinhaber, deren Forderungen gerade in der Luft hängen, weil deren Bank gerade Liquiditätsprobleme hat, ich bin sicher, daß auch das Finanzamt kein Verständnis dafür hat, daß sie meinen, daß Ihre (vielleicht uneinbringlichen) Forderungen doch dasselbe seien wie Zentralbankgeld. (Diese idiotische Geschichte, die der Huber da in die Welt gesetzt hat scheint doch wirklich zu bewirken, daß die Gläubigen meinen, damit irgendwas vom Geldsystem kapiert zu haben. Sancta Simplicitas: heilige Einfalt!)

      „Dass da im Hintergrund auch Zentralbankgeld bewegt wird, ist auch nicht strittig, aber dies sind eben auch girale Forderungen(oder wie immer sie es nennen wollen) gegen die Zentralbank.“

      Eben! Gibt es irgendeinen Grund, eine UNBEDINGT ERFÜLLUNGSFÄHIGE Forderung NICHT als das zu behandeln, was sie letztlich (auf kürzestfristige Anforderung) auch ohne weiteres darstellt? Und überhaupt: das ist doch DIE Grundlage, um einen bargeldlosen, aber eben nicht zentralbankgeldlosen Zahlungsverkehr im Interbankenmarkt effizient abwickeln zu können. Ihr Credo, daß auch eine Forderung an die Zentralbank auf Zentralbankgeld „nur“ eine BEDINGTE Forderung ist, würde das gesamte elektronische ‚clearing‘ zwischen den Banken obsolet machen!

      Ob Sie wollen oder nicht: die ganze Geschichte hängt an den „Scheinchen“ bzw. einem UNBEDINGTEN Zugriff auf diese. Und deswegen sind auch Sichtforderungen gegen Geschäftsbanken und Sichtforderungen gegen eine Zentralbank NICHT dasselbe…

      „Da ich die Bargeld aber als Forderung gegen die ZB definiert habe…“

      Und genau damit versuchen Sie, sich um die Eingangsfrage herumzudrücken! Warum? Weil es nur eine Antwort gibt: ein Eigentumsrecht an einer Banknote bedeutet eben nicht, daß damit ein schuldrechtlicher Anspruch gegen irgendjemand verbunden wäre.

      Fangen Sie doch mal an die Konsequenzen aus Ihren eigenen Predigten zu ziehen!

      P.S.

      „Die eigentliche reale Leistung kann man aber auch nicht fordern, niemand muss mir etwas verkaufen…“

      Umgekehrt: niemand kann Sie zwingen etwas zu verkaufen – nur wenn Sie wollen – so einfach ist der Unterschied!

      • Ben

        „Das Insistieren auf dem Wert des Geldes ist genau die Ablehnung der Trennlinie, welche die traditionelle Theorie des Tauschmittels von einer monetären! (im Gegensatz zu einer realen) Geldtheorie abgrenzt“

        Wie würden Sie denn ökonomischen Wert definieren? Wenn jemand Schulden in Dollar hat, dann wird er sich bemühen müssen, Dollar in seine Verfügungsgewalt zu bekommen; insofern sind Dollar für ihn wertvoll.

        Mir ist auch, wie Guthabenkrise.de, nicht klar, warum Sie Zentralbankgeld als Sachgut auffassen wollen. Was kann der Inhaber eines Zentralbankguthabens von der Zentralbank „fordern“? Er kann „fordern“, dass die ZB Forderungen, die sie gegen ihn hat, „vernichtet“. Die amerikanischen Neo-Chartalisten würden Zentralbank und Staat zusammenfassen, und von daher dem Zentralbankgeld auch das Recht der Tilgung von Steuerforderungen zuschreiben, bzw. die Verpflichtung des Staates, Zentralbankgeld zur Tilgung von Steuerschulden akzeptieren zu müssen.

  7. >>>>>Das Insistieren auf dem Wert des Geldes ist genau die Ablehnung der Trennlinie, welche die traditionelle Theorie des Tauschmittels von einer monetären! (im Gegensatz zu einer realen) Geldtheorie abgrenzt.

    Ich insistiere übrigens keinen Bedarf an Eigenwert des Nominals (Metall), es ist ja für mich nur Dokumentationsform der Forderung!

    >>>Geld ist Kommunikation über die reale Welt, es ist aber nicht die reale Welt. Und selbst bei der Kommunikation über die reale Welt ist das monetäre Kriterium wichtiger als die reale Welt. Das kann man bedauern wird es aber nicht ändern können.

    Dass es jenseits der Forderungen auch noch etwas anderes gibt, ist Konsens zwischen uns. Es ist das eigentlich „Geforderte“, sie binden dies an die Banknote, ich nicht.

    Ok, nennen wir es GELD

    in Abgrenzungen zu FORDERUNG, damit kann man doch trotz dieses kleinen Unterschiedes arbeiten. Ich bremse mich da jetzt mal ein – würde nämlich gern eine viel spannendere Sache mit ihnen diskutieren – dies:

    >>>>Der “Schleier des Geldes” ist die Verteidigungslinie der Neoklassik und genau diese verteidigen Sie. Damit vergibt man die Chance eine angemessene Theorie der Geldwirtschaft zu formulieren. Denn die Suche nach der Möglichkeit, Geld und Wert zu “integrieren”, ist genau die Falle, die keine strukturierte Theorie des Geldes mehr möglich macht. Das sollte inzwischen bekannt sein.

    Wenn Sie sich mal meine Robinsonade (ich weiß, das Mittel ist seit 100Jahren out) antun,

    http://guthabenkrise.wordpress.com/2011/07/29/teil-3-die-vorfinanzierungswirtschaft-als-robinsonade/

    dann finden Sie genau einen realen Spar- und Investitionsprozess mit S =I, bei dem das geldsystem erstmal nur ein Schleier ist. Später crasht das System aber, weil Freitag zwar vertraglich zu Kredittilgungen gezwungen ist, Robinson aber nicht zu Guthabenrückzahlung, dies ist n.m.E. der ultimative Systemfehler.

    Die PLÄNE FÜR GELDVERMÖGENSÄNDERUNGEN der Beiden laufen auseinander, ex post sind auch die Geldvermögensänderungen gleich.
    Hier Freitag pleite, Robinson muss Geldvermögen auch abschreiben.

    Man kann also die alte Sicht des Schleiers bezogen auf reales Sparen(S)Und reales Investieren(I) (ex ante und ex post) und selbst für die Geldvermögensänderungen (ex post) bestätigen und trotzdem die Nichtlinearität des Geldsystems auf der Ebene der Pläne für Geldvermögensänderungen(Pläne für Einnahmeüberschüsse,Ausgabeüberschüsse) postulieren!!!

    Eben weil zuerst der Kredit ist und später Geldsparen(Blockieren der Tilgung) und vertragliche Kredittilgung des Kreditnehmers als (zeitlich) entkoppelte Prozesse.

    PS
    Ist schon etwas älter – Ich habe da leider reale Knappheit konstruiert (die ich für die heutige Lage weitgehend bestreite). Wenn Robinson schon auf einem Berg Nüsse sitzt, ergeben sich auch noch passendere Bewertung. Die Käufermarktprämisse belegt dann die Allgemeingültigkeit der Nachfragetheorie. und die Herleitung der n.m.E. möglichen und nötigen Sparzinsabschaffung.

  8. meine natürlich Nichtneutralität des Geldsystems

  9. fali

    @ Guthabenkrise, soffisticated

    Ich würde bei Guthabenkrise bleiben, wenn es um die formale Definition geht: ZB-Geld ist formal eine Forderung an die ZB, formal deren Verbindlichkeit.

    Das ist schon nicht ganz so trivial, weil das ja heißt, dass Geld nicht in Form des berühmten Helikopterabwurfs in die Welt kommt (wie einer der schlechtesten Ökonomen aller Zeiten, Milton Friedman, meinte), sondern in Form eines Kredits – des Kredits der Zentralbank an Nicht-Zentralbanken. Damit wird das Geld natürlich endogen, bestimmt durch Angebot an ZB-Geld und Nachfrage nach ZB-Geld (und deswegen kann man die ZB-Geldmenge auch nicht exogen so einfach steuern) bzw. – was das gleiche ist: Nachfrage nach ZB-Kredit und Angebot an ZB-Kredit.

    Dass das ZB-Geld als solches nicht in irgendwas eingetauscht werden kann, wie das etwa der Fall bei der Goldwährung war, kann man doch einfach akzeptieren. Geld ist nur in sich selbst eintauschbar – aber übrigens Gold auch. Ich würde jetzt daraus gar nicht so viel machen, einfach den Leuten, die legitimerweise fragen, wie das mit der Natur der Forderung ZB-Geld ist, dass man sie halt nicht eintauschen kann. Das ist empirisch richtig und ich brauche mich nicht auf einen langen theoretischen Pfad zu begeben. Geld hat die schöne Eigenschaft, Zahlungsmittel zu sein. Daraus gewinnt es seinen ganzen „Wert“. Wenn es nicht mehr Zahlungsmittel ist, haben wir ein Problem.

    Interessanter finde ich da eher den empirisch-historischen Pfad, nämlich, wie es zur reinen ZB-Währung ohne Golddeckung gekommen ist. Einiges Interessantes kann man dazu bei Walter Bagehot nachlesen.

    Cheerio, fali

  10. @fali
    viel spannender als die Geschichte ist doch, wie Geldsystem und Wirtschaft heute zusammenhängt. Wolfgang Stützels (und meine) Grundaussage ist, dass der einzige DIREKTE Zusammenhang die Pläne für Geldvermögensänderungen, also die Pläne für realwirtschaftliche Kaufüberschüsse und Verkaufsüberschüsse sind. Meine Predigten zu den Kredittilgungen als Zahlungsmittelvorgang (Zahlungsmittelvernichtung) sind ja auch nur insoweit inkludiert, da Kredittilgungen bei Liquiditätskonstanz eben realwirtschaftlicher Verkaufsüberschüsse bedürfen und Ausgabeüberschüsse bei Liquiditätskonstanz der Kreditvergabe.

    Da es hier aber nicht um unabhängig menschlicher Handlungsoptionen zwingende Zusammenhänge geht (wie bei den Identitäten) schreibt Stützel dies auch nicht in der „Volkswirtschaftlichen Saldenmechanik“ sondern in „Paradoxa der Geld und Konkurrenzwirtschaft“.

    Schade, dass Sie zu meiner Robinsonade nichts gesagt haben, dort wird die abstrakte Nichtneutralität des Geldsystems bezüglich Nachfrage und Krisen bebildert. Was da unter den Tisch fällt, ist die Preistheorie, die hat mit dem Geldsystem auch nur wenig zu tun. In Griechenland steigen die Preise bei katastrophaler monetär bedingter Unternachfrage.

    Die Preise kalkulieren wir Unternehmer nach Kosten, Wettbewerb, Gewohnheiten, Erwartungen und weiteren strategischen Überlegungen, aber garantiert nicht nach irgendwelchen Zentralbankgeldmengen, egal wie man diese definiert.

  11. @ Ben, fali, Guthabenkrise

    „ZB-Geld ist formal eine Forderung an die ZB…“

    Nein auch das nicht, denn eine Forderung gegen die Zentralbank zu haben bedeutet, über einen Anspruch auf Lieferung von Zentralbankgeld zu verfügen. Sobald die Übergabe (Geldtransporter) erfolgt ist, erlischt die Forderung gegen die Zentralbank und übrig bleibt die Forderung der Zentralbank auf eben dieses Geld bzw. gegen den (nunmehr) Schuldner, an den das Zentralbankgeld geliefert wurde. Die Position Banknotenumlauf läßt sich eher mit dem Grundkapital einer Aktiengesellschaft vergleichen, denn das Grundkapital ist auch keine Verbindlichkeit einer AG, sondern reflektiert die Verteilung der Eigentumsverhältnisse und ist damit eine Rechtsposition, deren Realisierung daran geknüpft ist, was jemand anderes bereit ist dafür zu zahlen. Wenn man so will, handelt es sich bei der Zentralbank um eine Institution, die sich ihr Grundkapital beliebig selbst erzeugen kann, ohne daß damit irgend jemandem eine (mittelbare oder unmittelbare) Forderung zuwächst. Die Eingangsfrage zu dieser Diskussion lautete ja auch dementsprechend:

    „Welcher Anspruch schuldrechtlicher Natur wird einer Person durch das Eigentum an einer EURO-Banknote gewährt?“

    Die Antwortversuche sind denn auch davon geprägt den sachenrechtlichen Charakter einer Banknote mit schuldrechtlichen Ansprüchen zu verwechseln oder dahingehend, daß sie das Recht auf die Tilgung einer Verbindlichkeit darstelle. Ich sehe die Umwidmung einer Verbindlichkeit in ein „Recht zur Tilgung“ als Zuschreibung an eine Banknote hinsichtlich einer mit ihr einhergehenden Rechtsposition als nicht gelungen an. (Man kann ja mal einen Steuerpflichtigen fragen!)

    Daß eine Banknote zwar eine Sache, aber wiederum kein Gut ist, hängt an folgendem:
    Der Unterschied zwischen Kredit der Zentralbank und dem der Geschäftsbanken liegt darin, daß eine schuldbefreiende Zahlung bei Geschäftsbanken durch den Transfer von Zentralbankgeld erfolgen muß, wobei Zentralbankgeld bei den Geschäftsbanken ein Aktivum ist, weswegen sie illiquide werden können. Das Zentralbankgeld der Zentralbank ist ein Passivum, welches quasi aus einem „unendlich großen Geldspeicher“ entstammt. Da es durch einen Verbindlichkeits/ Forderungs-Vorgang emittiert wird ist es ja auch schuldbefreiendes Medium, denn dessen Übergabe ist der Ausweis der Erfüllung einer Verbindlichkeit. Da es aber seine Funktion im ‚clearing‘ von Verbindlichkeits/ Forderungs-Paaren findet, ist die Funktion von Geld hinsichtlich des Transfers von Gütern/ Waren nur mittelbar (indirekt), weil ein Güter/ Waren-Transfer so gesehen nur bei Vorliegen eines doppelten Verbindlichkeit/ Forderungs-Paares (einerseits hinsichtlich der Übertragung des realen Gutes/ Ware, andererseits hinsichtlich der Übergabe von Geld), welche im Rahmen eines Kaufvertrages entstehen, erfolgt. Das ist aber ein kategorialer Unterschied, denn der Sachübergabevertrag wird durch die Übergabe eines Gutes/ Ware geleistet, während der monetäre Schuldvertrag durch die Übergabe von Geld bewirkt wird.

    Die entscheidende Frage dabei ist: Hält man das Geldsystem für ein eigenständiges System, dessen Funktionsweise von der Realtheorie der Neoklassik abhängig ist oder nicht. Beantwortet man die Frage mit NEIN, landet man bei Friedman, denn da sind Güter und Geldmenge durch einen (statistischen) Faktor – das „inverse Preisniveau 1/p – verknüpft. Denn bei Friedman geht es stets um das Verhältnis Güter/ Geld. Im anderen Fall bezieht sich Geld nicht auf eine Güter-/ Warenmenge, sondern auf die Abwicklung von Verbindlichkeits-/ Forderungspaaren, d.h. auf das Volumen der gesellschaftlichen Schuldbeziehungen. (Das wird übrigends oben im Post diskutiert.) Und genau diese Sichtweise markiert eine Abkehr von einer Quantitätstheorie, welche den direkten Zusammenhang von Geld und Gütern postuliert, zugunsten einer Strukturtheorie, die gewissermaßen Geld als strukturbildendes Merkmal einer ökonomischen Kommunikationstheorie ansieht. Das „Sprachrepertoire“ der Geldwirtschaft besteht dabei aus Verbindlichkeits-/ Forderungs-Paaren, die durch den Übertrag von Zentralbankgeld „verstehbar“ gemacht werden. Nicht verstehbar sind dagegen mögliche „Transaktionsversuche“, bei denen keine Zahlungsfähigkeit vorliegt. So gesehen sind Güter/ Waren lediglich ein Anlaß für monetäre Kommunikation, jedoch nicht der eigentliche Gegenstand eines Geldsystems.

    Der Punkt ist: es geht hierbei zwar vordergründig um „Auslegungsfragen“. Inhaltlich geht es jedoch darum, inwieweit das Finanzsystem das Tausch-/ Produktionssystem steuert, oder umgekehrt. Oder: reden wir über eine Tauschtheorie, oder über eine Theorie der Geldwirtschaft, deren Operationsweise das Tausch-/ Produktionssystem dominiert. Die Zuschreibung der Forderungseigenschaft an eine Banknote macht sie jedoch sofort wieder zu einem „Realwert“ im Sinne einer Goldwährung (oder im Sinne des Realkasseneffektes oder des inversen Preisniveaus etc. pp.) und stellt somit gewissermaßen einen „Fehlstart“ hinsichtlich einer eigenständigen Theorie der Geldwirtschaft dar. Ich denke, dieser und ähnliche Fehler sind oft genug gemacht worden…

  12. Ben

    „Ich sehe die Umwidmung einer Verbindlichkeit in ein “Recht zur Tilgung” als Zuschreibung an eine Banknote hinsichtlich einer mit ihr einhergehenden Rechtsposition als nicht gelungen an“

    Wenn eine Geschäftsbank (GB) zum Fälligkeitstermin nicht mit Zentralbankgeld (ZBG) aufwarten kann, wird sie den bei der Zentralbank hinterlegten Vermögenswert verlieren. Also entweder Forderungsvernichtung (Verfügung über ZBG zum Fälligkeitstermin) oder Verlust des Kollaterals. Die GB wird also das Recht der Forderungsvernichtung ausüben, wenn sie über ZBG verfügt.

  13. @ Ben, genau
    und die GB würde kein Bargeld, sondern nur echtes Schuldtilgungsmittel (ZB-Giralguthaben) halten, wenn Nichtbanken dieses nicht im Tausch gegen ihre Forderungen gegen die GB anfordern dürften.

    @soffi

    >>>>Die Zuschreibung der Forderungseigenschaft an eine Banknote macht sie jedoch sofort wieder zu einem “Realwert” im Sinne einer Goldwährung (oder im Sinne des Realkasseneffektes oder des inversen Preisniveaus etc. pp.) und stellt somit gewissermaßen einen “Fehlstart” hinsichtlich einer eigenständigen Theorie der Geldwirtschaft dar.

    Feuerwehrautos sind rot, also sind alle roten Autos sind Feuerwehrautos?

    Ihre Schlüsse zum Forderungscharakter des Geldes sind leider ähnlich strukturiert. Ich erkläre Ihnen als real wirtschaftender Unternehmer noch mal den real existierenden Kapitalismus, sie können es dann in ihre wissenschaftlichen Rubriken einordnen:

    Ich und meine Kollegen finanzieren neben dem Staat und den Häuslebauern die Einkommen vor. Dies hat ein Risiko, für welches uns der marxsche Mehrwert als Risikoprämie zusteht. Unmoralisch ist dieser Mehrwert erst bei Marktvermachtungen, deren Entstehung sowohl Marx und Smith aber als latentes Systemproblem ausgemacht haben.

    Würden die Nichtunternehmer die Tilgung der Vorfinanzierung des Wirtschaftens nicht durch Geldsparen ihrer durch uns vorfinanzierten Einkommen nicht (über unsere Kredittilgungen hinaus) blockieren, hätten wir nach einiger Zeit gar keine Schulden mehr.

    Das Geldsparen der Nichtunternehmer hat also im Sinne der Vermögensverteilung den Sinn, die Unternehmer zu verschulden. Dies ist auch alles schick, nur hat man ohne Crash und Krieg irgendwann das Problem, dass sich die Unternehmer trotzdem aus Gewinn(ohne dessen Erwartung Sie keine Einkommen auf Risiko vorfinanzieren würden) und kalkulierte Abschreibungen auf den Sachkapitalstock finanzieren.

    Dann muss der Staat seine eigene Verschuldung organisieren oder das System crasht.

    Was hat dies alles mit Bargeld zu tun?

    Wenig, aber doch wesentliches , das hortbare Bargeld verhindert nominale Minuszinsen und damit die Erzwingung der Selbstinvestition der Nichtunternehmer, wenn die Unternehmer nicht mehr ausreichend in die Zusatz-Verschuldung gebracht werden können.

  14. oder kürzer – der Kapitalismus ist eine Kette von in Eigentum vollstreckbaren Kontraktschulden. Ein System, dass im Gegensatz zur
    „moralischen Schuld“ des Sozialismus funktioniert.*

    Dabei ist nicht der Informationsträger der Schuld das Wesentliche, sondern die Sanktionen bei Nichterfüllung der Tilgungstermine!

    *siehe Paul C. Martin – der Kapitalismus, ein System das funktioniert,
    unter Korrektur der dort enthaltenen unzulässigen Problemverschlingungen („fehlender Zins“ etc)

  15. Stephan G.

    Mir ist eines nicht ganz klar. Wenn bei einem Darlehens/Kreditvertrag beide Seiten sich verpflichten etwas zu liefern (Geld am Anfang hin und Geld am Ende zurück) dann liefert doch heutzutage die Bank an den Kredit-Kunden (durch die Sichtforderung auf dem Girokonto) nur die Forderung auf Geld. Das Geld selbst (Zentralbankgeld) übergibt Sie nicht. Das würde bedeuten die Bank hat ihre Vetragspflicht nicht erfüllt, da Sie den eigentlichen Vertragsgegenstand nicht übergeben hat.

    „Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen.“

    So steht es im BGB. Mit Geldbetrag ist offenbar Zentralbankgeld gemeint (?) – und mit zur Verfügung stellen? Da kann ich mich nicht entscheiden, bedeutet es das die Geschäftsbank es „im Tresor der Zentralbank“ bereithält (entspricht einer Sichtforderung auf dem Girokonto), oder meint „zur Verfügung“ die Übergabe der Banknoten am Schalter (was ja heute so gut wie nie passiert, damit hätte aber die Bank ihre Lieferpflicht nicht erfüllt)?

    • Mit dem Abschluß des Kreditvertrages und der Einräumung einer Forderung an den Kreditnehmer hat die Bank selbstverständlich noch nicht geliefert. (Forderung = Schuldverhältnis: BGB 2.Buch: Schuldrecht. Lieferung = Erfüllung: BGB 3.Buch: Sachenrecht.) Deswegen ist eine Forderung ja eine Forderung und keine Erfüllung! Zur Verfügung stellen bedeutet demnach entweder a) die Aushändigung von Banknoten oder b) der Transfer von Zentralbankgeld an einen vom Kreditnehmer bezeichneten Empfänger. Dabei ist es nicht entscheidend, ob die Bank einer Empfängerbank Bargeld zur Verfügung stellt, eine Forderung gegen die Zentralbank überträgt (Forderungen gegen die Zentralbank sind Zentralbankgeld!) oder ob diese Forderung an einen Empfänger derselben Bank übertragen wird. Im letzteren Fall ist eine endgültige Zahlung dann erfolgt, wenn der Empfänger die Forderung bei der Geschäftsbank als endgültige Zahlung akzeptiert, obwohl er das ja nicht muß, da er seinerseits auf Verfügung in bar bestehen kann. Heißt: selbst durch Umbuchung im eigenen Hause wird die Geschäftsbank die Verpflichtung Liquidität zur Verfügung zu stellen nicht los!

      Deswegen schreibe ich doch ständig, daß eine bargeldlose Zahlung keineswegs eine zentralbankgeldlose Zahlung ist. Denn die Verfügung per Überweisung oder Abbuchung bewirkt einen Transfer von Zentralbankgeld, der halt eben zwischen den beteiligten Banken geschieht und nicht zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger. Daß zwischen den Banken Lieferung und Rücklieferung saldiert werden hat nichts damit zu tun, daß die Banken nicht liefern würden, denn für einen Ausgleich der Salden gibt es keine Garantie. Wenn man so will konstituiert der Zwang Zentralbankgeld liefern zu müssen gerade das Liquiditätsproblem, dessen Management einen Großteil der Bankwirtschaft ausmacht.

      Sie dürfen nicht dem Mißverständnis verfallen, daß die Umbuchung von „Giralgeld“ bereits eine Zahlung darstellen würde. Dieser weitverbreitete Irrtum besteht daraus, „Giralgeld“ für etwas zu halten, was es nicht ist, nämlich Zentralbankgeld. Sobald man sich einmal klarmacht, daß man nur(!) mit Zentralbankgeld zahlen kann, ist eigentlich alles ganz einfach! Beispiel gefällig? Die Gläubiger der Kaupthing-Bank hätten liebend gerne ihr „Giralgeld“ z.B. an die Deutsche Bank überwiesen. Woran ist es gescheitert? Weil die Kaupthing-Bank seinerzeit kein Zentralbankgeld liefern konnte!

  16. Stephan G.

    Den Sachverhalt der nicht-zentralbankgeldlosen Bargeldlos-Überweisung habe ich verstanden, dank ihrem Blog.

    Es gibt doch dieses alte Zitat: „Gold ist Geld, alles andere ist Kredit“. Müsste dann doch Heute heissen: „Zentralbankgeld ist Geld, alles andere ist Sichtforderung“

    Aber ich wollte doch noch wissen ob die Bank durch die Nicht-Lieferung des Zentralbankgeldes gegen den Kreditvertrag verstößt. Sie liefert ja nur Sichtforderung. Man könnte sich ja auf den Standpunkt stellen das der Kreditvertrag noch gar nicht begonnen hat da der Liefergegenstand nicht (sondern nur die Forderung darauf) übergeben wurde.

    • Die Bank würde nur dann gegen den Kreditvertrag verstoßen, wenn sie eine Verfügung des Kreditnehmers nicht durchführen würde. Solange der Kreditnehmer nicht verfügt, d.h. von seinem Verfügungsrecht über eine bestimmten Betrag an Zentralbankgeld keinen Gebrauch macht, braucht bzw. kann eine Bank nicht liefern. Die Bank verhält sich völlig konform mit dem Kreditvertrag, weil der Kreditvertrag nur eine Verfügungsmöglichkeit beinhaltet, die der Kreditnehmer ausüben kann oder auch nicht.

      Man könnte natürlich argumentieren, daß ein Zinsanspruch der Bank solange nicht gegeben sei, wie sie nicht zugunsten des Kreditnehmers tätig geworden ist und seine Verfügungsaufträge ausgeführt hat. Fakt ist, daß bereits die Zurverfügungstellung einen Zinsanspruch auslöst, weil Zinsansprüche aus dem Sollkonto der Bank resultieren und sich nicht aus dem Habensaldo der Bank ergeben. Das kann man vielleicht als ungerecht empfinden – aber das diskutieren wir hier ja nicht.

  17. Zentralbankgeld ist das Zahlungsmittel der Geschäftsbanken – es wäre sehr hilfreich, es Nichtbanken nicht mehr in die Hand zu geben. Dann funktioniert das System Kapitalismus wegen der Möglichkeit nominaler Minuszinsen auch wieder und diese Bargeld-Esoterik hört auf. 🙂 Wenn es auch ohne Bargeld geht, kann es ja nicht das Wesen der Dinge sein, sondern nur eine Erscheinungsform.

    Das Wesen der Dinge ist die realwirtschaftliche Leistungsschuld der Kreditnehmer. Diese zu prüfen, zu vollstrecken und bedarfsweise mit zu haften ist der Mehrwert des Bankensystems und begründet die Bankmarge.

  18. Stephan G.

    Ich habe bei Wolfgang Theil – Eigentum und Verpflichtung, die begriffliche Unterscheidung Marktplätze und Tauschplätze gefunden. Er erklärt diese Begriffe zwar nicht weiter aber ich finde das ist eine gute Unterscheidung, gerade für den historisch/steinzeitlichen Gebrauch. Ich verstehe das so:

    Tauschplatz: Ein ungeplanter Überschuss wird bei einem ungeplanten Treffen -vertauscht-

    Marktplatz: Ein geplanter Überschuss wird bei einem geplanten Treffen -vermarktet-

    Der Tauschplatz basiert auf Zufälligkeiten (ein Nicht-Wirtschaften), der Marktplatz basiert auf Planung (Wirtschaften) und dafür brauche ich Zeit und die erfordert zur Überbrückung die Planungsgrundlage Geld/Kredit.

    • Ach ja, die Eigentumsökonomik…

      Deren Problem ist ja ähnlich gelagert wie in der Werttheorie der relativen Preise aka allgemeine Gleichgewichtstheorie (oder wie bei Sraffa´s oder Marx´ „Preisen“), daß die Bindung von Geld an eine Realgröße immer die bohrende Frage nach sich zieht, was denn nun die Eigenständigkeit des Geldes ausmachen würde. Denn wenn Geld seine Existenz aus einer Besicherung herleitet, ist eine Ökonomie des Geldes immer noch an einen realen Wertstandard gebunden. Und somit ist die eigentlich behauptete Eigenständigkeit des Geldes wieder futsch! Damit kommt man nicht weiter.

      Da nützt es auch nichts über den Unterschied von Markt- und Tauschplätzen zu philosophieren, weil die Gegenüberstellung einer (fiktiven) Naturökonomie vs. einer Geldökonomie zwar einige ‚features‘ beschreibt, dabei aber aus dem Auge verliert, daß die Definition der Geldwirtschaft noch garnicht erfolgt ist. Denn warum eine Eigentums- oder Liquiditätsprämie nun eine abweichende Theorie darstellen soll, bleibt bei einer Definition von Geld aus dem sächlichen Eigentum heraus völlig nebulös. Man kann es zwar plausibel finden, eine wissenschaftliche Herleitung sieht aber – selbst aus konstruktivistischer Perspektive – anders aus.

      Marx hat immerhin das Problem der Eigenständigkeit der „Zirkulationssphäre“ erkannt, ohne es jedoch lösen zu können. Warum? Weil er seine ArbeitsWERTlehre nicht preisgeben wollte. So ähnlich ist es auch mit den Eigentumsökonomen, die ebenso den untauglichen Versuch unternehmen die Software (monetäre Sphäre) mit der Hardware (reale Sphäre) erklären zu wollen. So wird das nix…

  19. Stephan G.

    Wenn Geldsphäre und Warensphäre getrennt hergeleitet werden müssen und dann beide für sich alleine schlüssig sind, wo ist der wissenschaftliche Ansatzpunkt beide zu verbinden?

    Oder noch konkreter, welches ist für Sie derzeit die beste Herleitung der Geldsphäre, die der Warensphäre und wie sieht eine mögliche Theorie aus die beide verbindet?

    • Sie sprechen da ein wissenschaftspolitisches Thema an, welches sich so beschreiben läßt: die allgemeine Gleichgewichtstheorie und in derem Gefolge die sogenannte Neoklassik sind deswegen erfolgreich gewesen, weil sie nie(!) versucht haben das Geldwesen in ihre Realtheorie zu integrieren. Deswegen wird ja immer wieder die alberne Geschichte vom „Schleier des Geldes“ erzählt, damit die ‚first principles‘ als der ultimative Inbegriff von Ökonomie verstanden werden. Die Grenzproduktivitätstheorie findet ihre unsägliche Fortsetzung stets in der Legende von der „Wettbewerbsfähigkeit“, damit die Geldsphäre als ein Appendix der „realen“ und „wirklichen“ Ökonomie außen vor gelassen werden kann.

      Die Geldtheorie hat sich deswegen nicht davon erholt, weil die meisten Versuche einer eigenständigen monetären Konzeption sich immer wieder auf irgendwelche „realen“ Entitäten bezogen haben. Damit kommt man aber nicht auf eine eigenständige Geldtheorie hinaus.

      Geldtheorie in Kurzform: Von Adam Smith nimmt man nicht den Tausch zwischen Hirsch und Biber zur Grundfigur der Wirtschafttheorie, sondern das Stecknadelbeispiel. Denn dort ist das angelegt, was die moderne Wirtschaft ausmacht, nämlich Kooperation von Individuen zur Erzielung eines gemeinsamen Wirtschaftserfolges. Diese Gemeinsamkeit hat aber zur Folge, daß die Ergebnisse des gemeinsamen Handelns auf die Beteiligten aufgeteilt werden müssen: das begründet die Institution eines Abrechnungssystems, welches verdinglicht eine Geldzahlung nach sich zieht. Die Verwendung von Geld bedeutet, daß Geld so gesehen ein relatives Maß der Produktion wird und als abstraktes Erfolgskriterium die Verteilung des Produktionsergebnisses regelt. Das ist deswegen erfolgreich, weil es erlaubt, eine Vielzahl von Produktionsprozessen miteinander interagieren zu lassen. Wer einmal Preiskalkulation betrieben hat weiß, daß damit Input und Output auf einer abstrakten Ebene miteinander verbunden werden, die aber mit „realen Ertragsraten“ nichts mehr zu tun hat.

      Heißt: Gewinne müssen in Geld gemacht werden und hängen nur indirekt von Produktivitäten ab. Damit wird aber eine Geldtheorie zu einer Theorie der Bedienbarkeit von Verbindlichkeiten, die sich darauf bezieht, ob Zahlungsfähigkeit (und Zahlungswilligkeit) die Schulden bedienbar hält. DAS ist das zentrale Problem der Geldwirtschaft welches aus gutem Grund die Wirschaftsspalten sämtlicher Zeitungen füllt! Produktivität ist ja ganz schön, aber es ist die „Verkaufskanone“, die ein Unternehmen überlebensfähig hält.

      Wenn Sie eine Herleitung der Geldsphäre interessiert, dann sehen Sie sich mal dr-menendez.de an. Das ist zwar ökonomietheoretischer Hardcore, aber wenn man das einmal verstanden hat, weiß man nicht mehr, warum man an was anderes geglaubt hat!

  20. @Stephan G.

    Der zwingend logische wissenschaftliche Ansatzpunkt zwischen Geldvermögenssphäre und Realwirtschaft ist die gesamtwirtschaftliche Gewinnformel von Keynes. Die Sache hat nur ein Problem – sie ist zu einfach.

    Gewinne der Unternehmer = Nettoinvestionen plus Unternehmerkonsum minus Geldvermögensbildung der Nichtunternehmer.

    Nur mit Gewinnaussichten werden von uns Kapitalisten die Risiken der Beschäftigung der Nichtunternehmer getragen. Deshalb ist die Gewinnformel die wichtigste Formel des Kapitalismus. Da Sie eine positive Rückkopplung enthält, erklärt sie auch gleich noch die Crashs bzw. Crashgefahr. Da die Nettoinvestitionen in Deutschland fast auf Null sind versteht man, warum wir das Ausland oder den Staat verschulden müssen, wenn wir keine Guthabenbremse einführen.

    Natürlich könnten Nettoinvestitionen auch von der Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln abhängen, tun sie aber heute nachweislich nicht. Zahlungsmitteltheorien muss man deshalb aktuell gar nicht betrachten, reine Nebelkerzen.
    http://guthabenkrise.wordpress.com/2013/02/15/kapitalismus-sinn-funktion-krisen-crash-und-kriegsgefahr/

  21. ähh – ,meine natürlich Verfügbarkeit von Bankenzahlungsmitteln ist aktuell realwirtschaftlich irrelevant,

    die Verfügbarkeit von Geschäftsbanken-Kredit, also die GB-Zahlungsmittelschöpfung ist natürlich für die Nettoinvestitionen wichtig, aber auch hier sind die solventen freiwilligen Schuldner die Knappheit und kein fiktives Geldding.

  22. Stephan G.

    Mir ist in ihrem Diagramm das Wort Entropie aufgefallen. Ich sehe das so:

    1. Lokale Entropieabnahme = Wertschöpfung (materiell)

    In der Physik sind alle Prozesse prinzipiell zeitinvariant, +t oder -t spielt keine Rolle. Erst die Entropie, und nur die, bringt den Zeitpfeil von der Vergangenheit Richtung Zukunft in die Physik. Grob gesagt nimmt die Entropie (Global/Universum) immer zu, nur lokal kann Sie abnehmen, aber nur unter Inkaufnahme einer Entropiezunahme außerhalb des lokalen Bereichs. Da wir Menschen mit unserer Wertschöpfung aus entropiereichen Dingen entropiearme Dinge machen (Ein Stück Eisenerz ist Entropiereich, ein Apple Handy ist Entropiearm) kämpfen wir mit der Wertschöpfung eigentlich immer gegen die globale Entropiezunahme des Universums an.

    2. Entropie bringt die Zeit in die Physik -analog zu- Kredit bringt die Zeit in die Wirtschaft

    Ok…, vielleicht doch eher: Kredit gibt mir die Zeit in der ich einen materiellen Gegenstand von hoher Entropie zu geringer Entropie verändere und andere dies als Wertschöpfung akzeptieren.

    Das ist mir spontan dazu eingefallen aber ich werde da noch mal weiter drüber nachdenken da ich den Ansatz mit der Entropie sehr interessant finde. Vielleicht könnte man Stützels Saldenmechanik mit dem Entropiebegriff verbinden. Hm.. wobei… Saldenmechanik ist ja eher Geldsphäre und Entropie definitiv nur Warensphäre.

  23. Eins möchte ich noch erwähnen. Ich lese ihren Blog schon seit längerem und muss sagen: Hut ab! Hier kriegt man inhaltlich hochwertige Beiträge zum Geldsystem, fernab der handelsüblichen Verschwörungstheoretiker-Blogs. Wobei die sicher auch ihre Berechtigung haben, als psychologischer Blitzableiter, um Frust ablassen zu können. Aber Substanzielles ist bei denen noch nie rausgekommen. Alle suchen Sie den Fehler im Geldsystem… Wenn ich das Zinseszinsmärchen vom Jesuspfennig nochmal höre wandere ich aus auf eine der 300 Milliarden Erdkugeln aus Gold.

    Soviel mal dazu 🙂

    Aber meine eigentliche Frage: Was würden Sie davon halten, ihre Erkenntnisse in einem Youtube-Erklär-Video zu veröffentlichen? Ich bin mir sicher, dass eine ganze Menge Leute daran interessiert wären! Vielleicht lassen Sie sich ja inspirieren, durch einen Artikel auf dem Blog von (Mathe) Prof. Spannagel aus Heidelberg. Da greife ich diese Thematik auf.

    Gastbeitrag: Haben schlechte Vorlesungen eine Zukunft?

    • Eigentlich ist der Zusammenhang von Entropie und Wirtschaftswissenschaften eher ein Gegensatz, weil das 2. thermodynamische Gesetz im Grunde eine Auflösung von Strukturen formuliert, während Wirtschaftswissenschaft, aufgefaßt als strukturbildendes Element der Gesellschaft sich mit der Schaffung von Strukturen beschäftigt. Das ist allerdings eine verwickelte Materie, wobei sich diese anhand der Systemtheorie in der Auseinandersetzung zwischen der Tauschmitteltheorie der realen Allokationstheorie einerseits und der Theorie des Kreditgeldkapitalismus wiederfindet. In letzterem wird das monetäre System als informationsverarbeitender Komplex des Produktionssystems gesehen, wobei sich aus dieser Sichtweise ganz zwanglos der Dualismus von Software und Hardware als Grundmuster der Differenzierung von Geld- und Gütersphäre ergibt. Das heißt aber, daß der 200jährige Versuch der Wirtschaftswissenschaft „Geld und Güter zu integrieren“ genau das Versagen darstellt, welches bis in die heutige Zeit eine angemessene Erfassung und Beeinflussung monetärer Phänomene verhindert.

      Wie man sich leicht vorstellen kann gibt es zu diesem Thema nicht allzuviel vernünftige Literatur (die Spinner gibt es natürlich). Ich kann zwar auf diese eigene Quelle hinweisen:

      http://books.google.de/books/about/Theorie_des_Kapitalismus_als_Sozialwisse.html?id=Om9idaj6MnkC&redir_esc=y

      wobei dort die Auseinandersetzung noch durch einige andere Themenkomplexe überlagert wird. Letzteres macht die ganze Sache schwierig zu lesen, mal abgesehen davon, daß dabei niemand die Rolle eines Lektors übernommen hat, um zu bewirken, daß diese Aneinanderreihung von Worten auch für den Leser verständlich wird. Da ist dieses Blogformat wesentlich angenehmer, weil – auch mit Verzögerung – auf die unmittelbar interessierenden Aspekte direkt eingegangen werden kann.

      In diesem Zusammenhang gewinnt natürlich Ihre Anregung die hier in diesem Blog vertretenen Inhalte auf dem Medium Video zu transportieren ein gewisses Interesse. Ich hatte diese Variante auch schon mal angedacht, sie aber aufgrund des voraussichtlichen Aufwands an Nachbearbeitung erst mal wieder verschoben. Darüberhinaus gibt es ausgerechnet im Wissenschaftsfeld Ökonomie das Problem, daß es „die“ eindeutigen Erklärungsinhalte nicht gibt – es sei denn, man studiert in München, wo es keine (wesentlichen) widerstreitenden Lehrmeinungen gibt. (Habe ich ausprobiert – furchtbar! Dort bekommt man gute Leistungsnachweise und hat das Gefühl, nichts gelernt zu haben.) Aber gut, die Geschichte mit der Videoaufzeichnung ist noch nicht ganz vom Tisch!

  24. Dirk

    Interessanter Beitrag. Ich empfehle Knut Wicksell’s „Geldzins und Güterpreise“ von 1898 zur Lektüre. Gerade die Ideen über Kreditausweitung des Bankensektors bei gleichzeitigen Anreizen zur Kreditbeschränkung einzelner Banken ist sehr erkenntnisreich.

    Beste Grüße,
    Dirk

  25. Pingback: Zombinomics oder die Pfählung der Loanable Funds Theorie | Zinsfehler

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