Die Geldkreisläufe von Privaten und Banken

Desenzano 2013Manchmal gibt es solche Perlen des Internet-Kommentariats, bei denen man sich fragt, wo die anderen sind, die ebensolche Kenntnisse aufweisen, die damit die Diskussionen fruchtbarer machen können, als viele gelehrte Abhandlungen über Dinge, die nicht mal die ‚bits‘ wert sind, die sie als Speicherplatz beanspruchen. Es geht hier um einen Kommentar aus dem Herdentrieb, wo es um die Frage ging, ob und inwieweit „Zombie“-Banken durch geldpolitische Maßnahmen gerettet werden dürfen oder nicht.

http://blog.zeit.de/herdentrieb/2013/05/17/europaische-zombiebanken-verhindern-aufschwung_6074/comment-page-3#comments  (Kommentar Nr. 20)

„Ich habe während meines Studiums gelernt, dass es einen Geldkreislauf mit Zentralbankgeld hauptsächlich zum Saldenausgleich des Interbankenverkehrs gibt und einen zweiten, vollkommen davon getrennten Geldkreislauf zwischen den Geschäftsbanken und dem Publikum (Privatpersonen, Firmen, Institutionen, Staat) mit Giral- und Bargeld gibt. Interbanken-Geldkreislauf und Publikums-Geldkreislauf können sich nicht vermengen.“

Die Bedeutung dieser Passage liegt darin, daß dort eine Zweiteilung der Funktionen des Geldes nahegelegt wird, die bis dato sich in kaum einer Veröffentlichung findet, auch wenn sich gelegentlich jemand dazu verirrt, mal das aufzuschreiben, was tatsächlich richtig ist:

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/geldpolitik-wofuer-die-banken-liquiditaet-brauchen-1118220.html

Darin steht kurz gesagt, daß Banken Zentralbankgeld für 3 verschiedene Bereiche benötigen:

1. Um den Bargeldbedarf des Nichtbanken-Publikums zu befriedigen,
2. um ihre Mindestreserveverpflichtungen zu erfüllen und
3. um die Überweisungen, welche sie als Zahlungsdienstleister ausführen, auch tatsächlich abwickeln zu können, da sie gewissermaßen stellvertretend für den Auftraggeber (Zahler) den Zentralbankgeldverkehr übernehmen.

Auch wenn Punkt 2. üblicherweise eine gewisse Prominenz genießt, die sich aus der fehlkonstruierten „Theorie der multiplen Geldschöpfung“ speist, kann man diesen Beweggrund ruhig als vernachlässigbar behandeln, so daß für die aktuelle Betrachtung Punkt 1. und 3. vornehmlich von Interesse sind. Dabei ist der erste Punkt, der sich üblicherweise mit dem Begriff „Transaktionskasse“ beschreiben läßt im wesentlichen der Bargeldbedarf der Nichtbanken, welcher sozusagen den Geldkreislauf 2 darstellt. (Abbildung unten!) Dieser Geldkreislauf ist dadurch gekennzeichnet, daß dort Zahlungen mit Hilfe desjenigen Teils des Zentralbankgeldes getätigt werden, welches als Bargeld bekannt ist. Hierbei wird bei einem Kauf der Kaufpreis direkt durch Übergabe von Bargeld (einem Teil des gesetzlichen Zahlungsmittels Zentralbankgeld) abgewickelt und die eingegangene Geldschuld sofort – Zug um Zug – beglichen. (Immer dran denken: Geld kann man nur verwenden, wenn eine Geldschuld vorliegt!)

Anders ist es im Geldkreislauf 1, dessen Hauptfunktion darin besteht, anstelle des eigentlich Zahlungsverpflichteten (der Käufer) den Zentralbankgeldtransfer durchzuführen – was auch die Bezeichnung Zahlungsverkehrsdienstleister unmittelbar nahelegt. Denn statt der direkten Übergabe des Bargeldes wird im Geldkreislauf 1 der unbare Teil des Zentralbankgeldes verwendet, indem der Zentralbankgeldtransfer von Bank K(äufer) zu Bank V(erkäufer) mit Hilfe von Umbuchungen auf den jeweiligen Zentralbankkonten der beteiligten Banken erfolgt.

Damit ergibt sich schlußendlich, daß sowohl der Geldkreislauf 2, welcher auf Barzahlungsgeschäften beruht, sowie der Geldkreislauf 1, welcher auf Geschäften beruht, welche mit Hilfe einer Überweisung (an Zahlung Statt) abgewickelt werden, eine einheitliche Grundlage besitzen, obwohl das Zentralbankgeld „Bargeld“ und das Zentralbankgeld „Forderungen gegen die Zentralbank“ scheinbar nichts miteinander zu tun haben. Und doch haben sie die entscheidende Gemeinsamkeit, daß beide „Geldmengen“, die unter der einheitlichen Bezeichnung „Basisgeld“, „Reserven“ oder eben Zentralbankgeld firmieren, exklusiv dasjenige ausmachen, was den gesetzlichen Vorschriften über eine schuldbefreiende Zahlung genügt.

Nun scheint es so zu sein, daß ja die Buchungseinträge der Nichtbanken, die ja unter der schönen Bezeichnung „Giralgeld“ firmieren dasselbe seien wie die Buchungseinträge, welche die Zentralbank für die ihr angeschlossenen Geschäftsbanken führt. Dem ist natürlich nicht so. „Quod licet Iovi, non licet Bovi!“ Denn daß eine Forderung gegen eine Geschäftsbank zwar in der Regel so gut ist wie Zentralbankgeld sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß es genügend Beispiele dafür gibt, daß eine Forderung gegen eine Geschäftsbank eben doch nur eine Forderung ist und kein Zentralbankgeld, was eine Forderung gegen eine Zentralbank demgegenüber ohne wenn und aber ist!

Das hat für eine einzelne Überweisung weitreichende Folgen: denn anstelle der direkten Übertragung des baren Zentralbankgeldes erfolgt die Übertragung des Zentralbankgeldes nun mittels einer zweistufigen Konstruktion, die einmal daraus besteht, daß zwischen den Banken des Käufers und des Verkäufers ein Forderungsübergang erfolgt, der die Konten der beiden Beteiligten verringert (Käufer) bzw. vergrößert (Verkäufer). Damit ist die Sache aber noch nicht zu Ende, denn die Bank des Verkäufers wird den zusätzlichen Herausgabeanspruch ihres Kunden nur dann genehmigen, wenn sie auch das entsprechende Zentralbankgeld dafür erhält. Dieses wird üblicherweise dadurch erledigt, daß bei der Zentralbank der entsprechende unbare Zentralbankgeldübertrag durchgeführt wird, indem die Zentralbank die entsprechenden Zentralbankkonten belastet (Bank des Käufers) bzw. eine dementsprechende Gutschrift erteilt (Bank des Verkäufers).

Zahlungskreislauf

Warum ist die Sache so wesentlich? Es geht darum, daß die landläufige Bezeichnung von der „bargeldlosen Zahlung“ zwar insofern richtig ist, als der Zentralbankgeldübertrag von Bank K(äufer) an Bank V(erkäufer) auf elektronischem Wege und nicht mit Hilfe von Bargeld erfolgt, was wiederum jedoch nicht bedeutet, daß eine bargeldlose Zahlung auch schon eine zentralbankgeldlose Zahlung bedeuten würde. Dennn die Tatsache, daß der größte Teil des Zentralbankgeldausgleichs auf elektronischem Wege erfolgt darf nicht zu dem Fehlschluß verleiten, daß in diesem Fall kein Zentralbankgeld involviert wäre – das ist es wohl, nur nicht nach den Üblichkeiten, welche im Geldkreislauf 2 vorherrschen. Denn der Zentralbankgeldausgleich erfolgt auf den Konten der Zentralbank – und da und nur da ist eine Forderung auf Geld dasselbe wie Zentralbankgeld.

Zum anderen geht es um ein großflächig kolportiertes Mißverständnis, daß es die Banken seien, die zu einer unverhältnismäßigen „Geldschöpfung“ beitragen würden. (Dazu gehört auch der Blödsinn: „Banken schaffen Geld aus Luft!“) Man kann es nicht eindringlich genug betonen: Banken schaffen Schuldverhältnisse, die Privaten die Möglichkeit geben über Zentralbankgeld verfügen zu können, wobei gleichzeitig das Schuldversprechen der Banken dahingehend lautet, daß sie dafür Sorge tragen, daß diese „Guthaben“ – die für sie Verbindlichkeiten sind – auch auf Anforderung des Zahlenden durch sie selbst mit Hilfe von unbarem Zentralbankgeld auch transferiert werden können. Banken müssen – wie alle anderen auch – ihre Schulden, die sie durch Kreditvergabe eingegangen sind auch durch die Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit bedienen können. Nur: womit können Banken schuldbefreiend zahlen? Eben: nur mit der Übertragung von Zentralbankgeld, wobei man sich durchaus klarmachen könnte, daß es in früheren Zeiten auch gelegentlich mal einen Bargeldausgleich per Geldtransporter gegeben haben wird und zwar dann, wenn die Bonität der schuldenden Bank bei der fordernden Bank zu gering für eine Kreditierung des geschuldeten Betrages auf dem Interbankenmarkt ist.

Was lernt man daraus? Kreditschulden sind ein zweiseitiges Schuldverhältnis, was sowohl für den Kreditnehmer eine Verpflichtung zur Bedienung seiner Schulden vorsieht, als auch für den Kreditgeber (Bank) eine Schuld darstellt, die Verfügung über das (von der Bank) geschuldete Geld jederzeit gewährleisten zu können. Das „Liquiditätsmanagement“ der Banken ist also mitnichten ein Luxusproblem, welches sie pflegen können oder auch nicht, sondern eine Überlebensbedingung, wobei die Pannen, die sich in der Einschätzung der voraussichtlichen Liquiditätslage ergeben können, im Verlaufe der letzten Jahre mehr als deutlich sichtbar geworden sind.

13 Kommentare

Eingeordnet unter Finanzmarkt, Geldtheorie, Wirtschaftstheorie

13 Antworten zu “Die Geldkreisläufe von Privaten und Banken

  1. Sehr guter Post. Vielen Dank.
    Mein Verständnis der Theorie wirft aber jetzt noch eine Frage auf:
    Können die Schuldverhältnisse der Nichtbanken, also das Giralgeld, mengenmäßig zunehmen, oder sind sie, wie ich annehme, an die Mindestreserve der Zentralbankgeldreserven der Banken fix gekoppelt.
    Das hieße dann, das sich „nur“ (was schlimm genug ist) die den Giralgeld hinterlegten Sicherheiten, bzw. die Bonität der Schuldner, durch Fehlentscheidungen der Banken verschlechtern oder verschieben könnten.
    Lg Michael Gunczy

    • Ein Kredit ist ein zweiseitiges Schuldverhältnis, wobei in dem Moment, wenn der Kreditnehmer über seine Sichtforderungen verfügt, die Bank ihre Schuld dadurch begleichen muß, indem sie für den Auftraggeber der Überweisung einen Zentralbankgeldtransfer vornehmen muß. Das heißt aber nur, daß jetzt nicht mehr die krediteinräumende Bank den Herausgabeanspruch erfüllen muß, sondern diejenige Bank der das Zentralbankgeld zugeflossen ist und die deswegen dem Zahlungsempfänger überhaupt eine Forderung einräumt (eine Gutschrift erteilt). Diese Zahlungsverpflichtung kursiert entweder im Bankensystem, oder verschwindet durch die Auszahlung in Bargeld an den Forderungsinhaber. Wird das Bargeld wieder eingezahlt, erscheint diese Auszahlungsverpflichtung der Banken wieder in den Büchern. Diese Auszahlungsverpflichtung der Banken (als Ganzes) wird erst dann wieder gelöscht, wenn der ursprüngliche Kredit wieder getilgt wird.

      Das Eingehen von Schuldverhältnissen erfolgt anhand verschiedener Kriterien, von denen eines die Mindestreservehaltung ist. Dies ist jedoch wie oben angemerkt vergleichsweise zu vernachlässigen, weil eine Bank zwar Erfahrungswerte über die Zentralbankgeldein- und -ausgänge hat, sich aber nie darauf verlassen kann, daß das auch so bleibt. Im Grundsatz kann es durchaus passieren, daß eine Bank aufgrund des von ihr erteilten Kredites einen 100%igen Zentralbankgeldabfluß vornehmen muß – dabei spielen die 1% Mindestreserve nicht wirklich eine entscheidende Rolle. Eine direkte Koppelung an die Mindestreserve und die Bargeldquote wie sie bei dem „Kreditschöpfungsmultiplikator“ eine Rolle spielt gibt es so nicht – man kann natürlich die Quoten oder den „Multiplikator“ ausrechnen um damit Erfahrungswerte zu gewinnen – für einen stabilen Zusammenhang reichen diese Untersuchungen jedoch nicht, geschweige denn für eine Kausalität.

      „Aktiv und Passivgeschäfte der Banken, Einlagen und Ausleihungen entsprechen zwar notwendig einander, aber nicht deswegen, weil die Banken, wenn sie Kredit geben, ihre Einlagen ausliehen, was ja nichts anderes hieße, als daß sie Schulden ausliehen; denn die Einlage ist ja nur das Bankguthaben, also die Schuld der Bank und die Schuld wird nicht ausgeliehen, sondern eingegangen, gemacht. Die Banken richten sich in ihrer Kreditpolitik nicht nach ihren Einlagen, denn die Einlagen sind ja Gegenposten bisheriger Ausleihungen. Vielmehr richten sich die Banken bei der Kreditgewährung unbestritten und unzweifelbar nach ihrer Liquidität.“ (Lautenbach 1952)

      Man darf natürlich noch hinzufügen, daß die Bonität der Kreditnehmer ebenso entscheidend ist, wobei es im Zeitablauf auch erhebliche Pannen geben kann, was man ja sehr schön daran sieht, daß in Zeiten der Austerität auch die wichtigsten Besicherungsgrundlagen an Wert verlieren – allen voran Grund und Boden. Das Mindestreserveproblem darf man dabei getrost ignorieren…

  2. LukasHugl

    Zu berücksichtigen ist dabei aber, dass eine Bank, welche die regulatorischen Anforderungen bezüglich Kapital erfüllt, im Zweifel von der Notenbank jede beliebige Menge Zentralbankgeld jederzeit bekommen kann. Das ist die Funktion als Lender of last Resort. Das Management der Fälligkeiten eigener Verbindlichkeiten und Forderungen ist dann nur noch eine Frage der Profitabilität (zur Notenbank zu gehen ist teurer als auf den Interbankenmarkt). Die Frage ist, ob es unter Berücksichtigung dieses Privilegs der Geschäftsbanken überhaupt noch Sinn macht so zu tun, als seien Banken normale privatwirtschaftliche Akteure, mit Schulden und Forderungen. Ich meine: Nein.

    • Wie ich es schon einige Male angemerkt habe ist die Vorstellung, eine Zentralbank sei ein ‚lender of last resort‘ eine Geschichte, die sich aus grauen Vorzeiten herausgebildet hat, wo es tatsächlich für die Zentralbank noch darum ging lediglich bei Liquiditätskrisen einzuschreiten. Wenn man so will entstammt dieses Konzept aus der Tatsache, daß es früher tatsächlich so etwas wie ein monetäres ‚first resort‘ gegeben hat, wobei natürlich die Goldwährung angesprochen ist, da der seinerzeit definierte Währungsstandard zum Liquiditätsausgleich sich aus dem Boden schürfen ließ. Insofern war eine Instanz zur Emittierung des Währungsstandards natürlich entbehrlich, lediglich bei dem Auftreten von Liquiditätskrisen mußte man auf die Institution Zentralbank zurückgreifen. Das sind ja auch noch die Zeiten, in denen der Begriff „Banknote“ die Bedeutung hatte, daß diese von einer genau bestimmten Bank herausgegeben worden ist, es mithin je nach Bank auch andere Banknoten gab. (Sowas ähnliches schwebt ja auch einigen Geldsystemreformern als Lösung der aktuellen Probleme vor.)

      Die Goldwährung ist im Grunde mit dem Dollar-Standard seit Bretton Woods abgeschafft, obwohl sie erst rund 30 Jahre später von Nixon endgültig beerdigt wurde. Und wenn man sich ansieht, wie lange Jahre von der „Dollarknappheit“ geredet und geschrieben wurde kommt man ganz von selbst auf die Idee, daß die US-Notenbank, die sowieso nie Ambitionen hatte zu einer Feuerwehr bei z.B. Zahlungsbilanzkrisen von Nicht-Dollar-Ländern zu werden, letztlich das geworden ist, was heutzutage alle Zentralbanken sind: nämlich der ‚lender of first liquidity‘! Da auf gut Deutsch alles Zentralbankgeld von der Zentralbank kommt sind die Finanzierungsbedingungen (Der heute alberne Begriff „Refinanzierung“ ist auch dieser archaischen Vorstellung geschuldet!) seither bei der Zentralbank auch die wesentlichsten Konditionen, welche es in einer Wirtschaft gibt.

      Sie schreiben ja richtig, daß die Frage der Profitabilität das wesentlichste Anliegen von Banken ist und eine temporäre Liquiditätsknappheit die Weiterführung ihrer Geschäfte nicht behindern sollte. Ob man das Kind gleich mit dem Bade ausschütten sollte, indem man unterstellt, daß die Finanzierungsbedingungen eine unbegrenzte Schuldaufnahme bei der Zentralbank gewährleisten, ist nicht so eindeutig. Sicher, mit der Voraussetzung, daß alle regulatorischen Erfordernisse erfüllt seien, braucht eine Bank keine Liquiditätsknappheit zu befürchten.

      Aber die Welt ist nicht so einfach gestrickt wie man aus vielen Beobachtungen der letzten Jahre ersehen kann. Darüberhinaus kann eine Zentralbank zwar die Rentabilität des Bankgeschäftes dadurch ein wenig pushen, indem sie den Diskontsatz senkt, wenn es in einer Krise aufgrund des Abschreibungsbedarfs problematisch wird, hilft auch das nicht über die grundlegenden Probleme hinweg. Denn die Rentabilität müssen die Banken immer noch selbst hinbekommen, da hilft auch Liquidität manchmal nur dazu, die Insolvenz hinauszuzögern. (Daß Banker über eine Bad-Bank sich vor ihrer Verantwortung verpissen, durfte man ja auch inzwischen ausgiebigst bewundern!) Und wenn man sich die neuesten Beschlußvorlagen ansieht, wie eine Bankeninsolvenz strukturiert sein soll, kommt man nicht mehr so richtig auf die Idee, daß Banken keine privatwirtschaftlichen Akteure sein sein sollen.

      Daß Banken als soziale Knotenpunkte nicht genauso abgewickelt werden können wie Produktionsbetriebe ist schon klar, siehe „Das Mißverständnis von Sahra Wagenknecht“, nur ist das kein Grund, die privatwirtschaftliche Natur von Banken zu verneinen. Das Privileg „Zugang zur Zentralbank“ schützt auch nicht vor allen Eventualitäten des Wirtschaftslebens.

  3. >>>Was lernt man daraus?

    Die unklare Knappheit von Zentralbankgeld sollte abgeschafft werden, dies hat nur Vorteile.

    1- unendliche kryptische Diskussionen (Stichwort „Enigma“ = deutsches Verschlüsselungsprojekt mal googeln 🙂 enden.

    2. Die Knappheitspreise, also die Sparzinsen verschwinden dauerhaft – dies ist bei dem heute im schädlichen Umfang vorhandenen Plänen für Einnahmeüberschüsse stark vorteilhaft.

    3. Der Focus der Geldschöpfung gerät an die richtige Stelle – die Qualität der Pfänder der Geschäftsbanken-Kreditvergabe.

    4. Eine Kreditsteuer der Notenbank/Monetative bei
    Geldsparpläne < solvente Verschuldungspläne tilgt die Staatsverschuldung.

    Details als Komplettkonzept:
    http://guthabenkrise.wordpress.com/2012/01/30/ein-grundlegender-losungsansatz-fur-die-systemkrise-notenbanken-werden-zur-monetative/

    PS
    Seit das Finanzamt kein Zentralbankgeld mehr akzeptiert, ist es nur noch eine Forderung auf richtiges Geld = Forderungen gegen eine Geschäftsbank. Der Wechsel ist logisch – schließlich hat ja auch der Staat nur noch Schulden bei Geschäftsbanken.

  4. nochmal kurz – Knappheit von Zentralbankgeld abschaffen bedeutet:

    ZB bestimmt Pfänderqualität und Pfänderüberdeckung = Eigenkapitalanteil der Geldschöpfung.

    ZB kauft solche regulierten Kontrakte = echtes VOLLDECKUNGSGELD dann jederzeit unbegrenzt und zinslos an.

    Das Einkommen und Steuerelement der staatlichen Zentralbank ist die variable Kreditsteuer, diese kann national oder sogar regional unterschiedlich sein. Damit wäre auch das Grundproblem von Gemeinschaftswährungen (regional unterschiedliche Entwicklungen bei gleichen Leitzinsen) gelöst.

  5. Vandermonde

    Prinzipiell stimmt das, allerdings unterschätzen Sie die Möglichkeiten der Geschäftsbanken den Bedarf an Zentralbankgeld so gering wie möglich zu halten. Mit jedem (Interbanken) Transfer, der nicht auf Zentralbankgeld angewiesen ist, steigt aber das Potential für weitere Giralgeldschöpfung. Bei Clearing Prozessen über die Gironetze wird z.B. kein Zentralbankgeld benötigt.

    Berücksichtigt man außerdem, dass der Mindestreservebedarf ex post ermittelt wird und der Zentralbank eigentlich keine Wahl bleibt als den Bedarf zu erfüllen, wenn Sie abrupte Zinsausschläge im Interbankenmarkt vermeiden will, bleiben auch diese Steuerungsmöglichkeiten sehr beschränkt.

    Aus diesem Grund bestimmen tatsächlich die Geschäftsbanken de facto den größten Teil der volkswirtschaftlich relevanten (Giral)-Geldmenge.

    • Ich denke mal, daß ich mir durchaus darüber bewußt bin, daß Banken ihren Bedarf an Zentralbankgeld ökonomisieren, denn schließlich ist die Beschaffung von ZBG mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Das ist auch nicht der Punkt.

      Das Entscheidende bei der ganzen Geschichte ist, daß sogar dann, wenn eine Bank lediglich von einem Kunden auf den anderen Kunden umbucht zwar für diese Transaktion kein Zentralbankgeld transferiert werden muß, dennoch ist die Wahrscheinlichkeit des Ereignisses, daß dieses Zentralbankgeld jederzeit abfließen könnte – und das wenn es der Teufel so will sogar zu 100% – immer noch vorhanden. Dabei täuscht das in diesem Zusammenhang immer vorgebrachte Argument, daß sich ja „eigentlich“ Ein- und Auszahlungen ausgleichen darüber hinweg, daß die „long tails“ der Wahrscheinlichkeitsverteilung gerade diejenigen Phänomene erzeugen, welche für Bankenkrisen eben üblich sind. Der Verweis auf einen Mittelwert reicht dabei nicht aus – Gironetze hin oder her.

      Man kann die Politik einer Zentralbank natürlich so definieren, daß das gewünschte Ergebnis – daß nämlich die Geschäftsbanken nicht durch „fehlende“ Reserven in ihrer Kreditvergabe gehindert werden – herauskommt. Das mag ja alles sein, hat aber nichts mit dem hier diskutierten Aspekt zu tun, daß allein die Übertragung von Sichtverbindlichkeiten noch keine schuldbefreiende Zahlung darstellt. Das hängt wohl mit der oberflächlichen Betrachtungsweise zusammen Forderungen auf Geld schon als Geld anzusehen. Banken wissen allerdings sehr genau, daß niemand mit Schulden schuldbefreiend zahlen kann – da helfen auch alle mehr oder weniger pseudoökonomischen Tricks nichts.

      Zu Ihrem letzten Satz: ja sicher, denn Giralgeld ist eben kein Geld sondern eine Forderung auf Geld, was nichts anderes heißt, als daß Banken zweiseitige Schuldverhältnisse eingehen können – nur sind diese eben kein Zentralbankgeld. 🙂

      • Vandermonde

        Ich denke, der Punkt ist genau die „oberflächliche“ Betrachtungsweise. Giralgeld wird bei dem größten Teil der Transaktionen gemeinhin als schuldbefreiend angesehen bzw. ist die unmittelbare Deckung durch Zentralbankgeld irrelevant. Auch wenn Banken sich der Zusammenhänge bewußt sind, spielt es keine wirkliche Rolle, solange Giralgeld de facto wie ZBG betrachtet wird.

        Unter dem Strich bleibt übrig, dass Banken zwar kein Geld aus Luft schaffen, sondern (wie sie richtig schreiben) Schuldverhältnisse, aber die Deckung durch Zentralbankgeld nie für alle Schuldverhältnisse auf einmal zur Disposition steht. Eine Ausnahme stellen dabei nur krisenhafte Entwicklungen dar, bei denen ja dann eigentlich der Nachweis der Deckung durch Barabhebung eingefordert wird.

        (im Prinzip ist der dahinterstehende Mechanismus einer derivativen Funktion und der teilweisen Loslösung des Derivats von seiner Basis ja schon sehr alt – siehe z.B. die Kerbhölzer)

        • „…im Prinzip ist der dahinterstehende Mechanismus einer derivativen Funktion und der teilweisen Loslösung des Derivats von seiner Basis ja schon sehr alt – siehe z.B. die Kerbhölzer…“

          Eben. Deswegen ist ja nicht erklärlich, warum man heutzutage erstaunt darüber ist, daß die Liquiditätsüberlegungen in den Banken i.d.R. davon ausgehen, daß Sichtforderungen nicht zu 100% als Bargeld ausgezahlt werden müssen. Für den der es kann ist es durchaus möglich, aus der Geschichte zu lernen. (Falls diese Erwartung des „i.d.R.“ mal nicht stimmt, muß dann doch 100% Liquidität abgegeben werden – sonst heißt die Alternative: Insolvenz! Für diese ‚long tails‘ sind aber die Zentralbanken da – und nicht Erklärungen von uninformierten Politikern, die glauben für „Sparguthaben“ bürgen zu müssen!)

          Ich weiß übrigens nicht, warum eine Zentralbank sich darum kümmern sollte die Zinsausschläge auf dem Interbankenmarkt zu nivellieren. Für meine Begriffe besteht dafür kein hinreichender Grund, aber da Sie das ja als „Normalität“ oder „Selbstverständlichkeit“ insinuieren, würde mich mal interessieren, welche Motivation für diese Zentralbankstrategie vorliegt – falls eine vorliegt.

          Ach und fragen Sie mal die Kaupthing-Kunden, ob diese Ihre These unterschreiben, daß „die unmittelbare Deckung durch Zentralbankgeld irrelevant“ ist. Und da das gegenwärtig mit Ihrem „Nachweis der Deckung“ anscheinend ein bißchen problematisch ist, kann man durchaus davon ausgehen, daß Banken sehr genau wissen, daß „Giralgeld“ eben nicht das ist, was die landläufige Vorstellung über die Sichtforderungen alias „Guthaben“ oder „Einlagen“ glaubt. Aus Forderungen wird auch durch festen Glauben kein (Zentralbank-) Geld!

  6. Vandermonde

    Weil die Steuerung des Zinsniveaus genau als eine der Hauptaufgaben der Zentralbank dargestellt wird (unabhängig davon, wie effektiv die Zentralbanken das selbst einschätzen). Und die Zinsen am Interbankenmarkt gehören dazu. Wenn der Interbankenmarkt außer Kontrolle gerät, ist das äußerst problematisch für die wirtschaftliche Stabilität (wie man im übrigen sehr gut in der Krise gesehen hat).

    ad Kaupthing: deswegen habe ich auf krisenhafte Entwicklungen hingewiesen.

    Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: es geht mir nicht um die Leugnung der Rolle von ZBG im Sinne der schuldbefreienden Wirkung, sondern um die Frage, inwieweit die Geldmenge in all ihren Ausprägungen wirklich einer relevanten Steuerung durch ZB unterliegen kann.

    Man kann natürlich noch weitergehen und die Frage stellen, ob die ZB als vergleichsweise undemokratisches Instrument überhaupt ein echtes Interesse an einer solchen Steuerung hat oder meist einfach mehr oder weniger die Interessen der Banken vertritt.

    • „Weil die Steuerung des Zinsniveaus genau als eine der Hauptaufgaben der Zentralbank dargestellt wird…“

      Sehen Sie, es geht mir hier darum theoretische Begründungen zu finden, warum eine Zentralbank so handeln soll, nicht darum, daß das von vielen so dargestellt wird. So ist z.B. ja auch die Quantitätstheorie in praktisch jedem Lehrbuch zu finden, obwohl man sich ernsthaft fragen muß, wer sich davon noch verarschen läßt.

      Sicherlich kann man mit allen möglichen Argumenten Gründe dafür finden, warum eine Zentralbank den Interbankenzins kontrollieren soll und die „wirtschaftliche Stabilität gehört auch dazu. Die Qualität eines derartigen Arguments beweist sich jedoch daran, daß es in einen theoretischen Rahmen eingebettet ist, wo es dem Belieben der Interpretation entzogen ist. Das kann man auf diese Weise jedoch nicht sinnhaft begründen. Denn man darf eines nicht vergessen: wenn die Wirtschaft tatsächlich so komplex ist wie sie immer wieder beschrieben wird, ist es grundsätzlich unzulässig, einen Teilaspekt mit Hilfe eines Teilargumentes „erklären“ zu wollen. Das liegt daran, daß nicht nur aufgrund der nichtlinearen Operationsweise von komplexen Systemen sich eine isolierende Ursache-Wirkung Verknüpfung von vornherein verbietet.

      Das mag abstrakt klingen, sobald man das aber als Grundvoraussetzung einer sinnhaften Diskussion erst einmal im Kopf hat, liest sich der Wirtschaftsteil von HB oder FAZ und Konsorten nur noch wie Micky Maus!

      • Vandermonde

        Ich stimme durchaus zu, nur haben Sie gefragt, warum sich eine Zentralbank um die Interbankenzinsen kümmern soll. Gerade WEIL die Steuerung des Zinsniveaus mehr schlecht als recht funktioniert und die ZB bei einer Einschränkung des Zugangs zu ZBG riskiert, dass die Zinsen im Interbankenmarkt unkontrolliert steigen.

        Oder anders gesagt: Es geht der ZB um die Aufrechterhaltung des GLAUBENS, dass sie die Zinssätze unter Kontrolle hat. Konstitutiv für diesen Glauben ist natürlich wiederum der Glaube, dass die wirtschaftliche Situation entsprechend linear beeinflußt werden kann.

        Je stärker der Glaube desto stärker der Effekt einer self fullfilling prophecy und umgekehrt. Starke Zinsausschläge unterminieren diesen Glauben (außer die ZB würde behaupten, sie hätte das so gewollt, aber das ist wohl eher schwer zu begründen).

        Da sie von theoretischen Begründungen sprechen: Da in der Ökonomie das Untersuchungsobjekt gleichzeitig das Erkenntnissubjekt ist, spielen solche Glaubensfragen natürlich eine Rolle. Insofern ist es eine interessante Frage, inwieweit überhaupt eine unabhängige wirtschaftliche Theorie existieren kann oder ob diese nicht deutlich mehr mit der Soziologie gemeinsam haben müsste. Auch bezüglich der Methoden des Erkenntnisgewinns.

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