Kleine bits und Große bytes

Le Grand MosqueEines der größten Mißverständnisse in der geldtheoretischen Diskussion betrifft den Fragenkreis rund um das sogenannte „elektronische Geld“. Denn es hat sich eingebürgert den (positiven) Kontoauszug dahingehend zu interpretieren, daß dieser bereits Geld darstelle. Weiter wird häufig argumentiert, daß ja der Umstand, daß die Forderungen gegen die Zentralbank auch – wie auch das vermeintliche „Bankengeld“ – lediglich in bits und bytes existieren, es sich hierbei um gleichartige Dinge handeln würde, so daß der populäre Fehlschluß, es handele sich bei den Forderungen gegen eine Geschäftsbank ebenfalls um Geld, neue Nahrung erhält. Dies ist umso bedenklicher, weil durch die alberne Propaganda von Gruppen wie ‚positive money‘ dieser intellektuelle Kurzschluß zu einer viralen Seuche wird.

Der Grundirrtum bei dieser Geschichte beginnt bei den meisten im Kindesalter, wenn am Weltspartag das Sparschwein geschlachtet wird und der durchgezählte Inhalt dann auf der Bank auf einem Sparbuch eingezahlt wird, wobei ja damit immer das Versprechen einhergeht, daß ein Jahr später noch mehr Geld auf dem Sparbuch ist, welches dann zusätzlich verwendet werden kann. Aus dieser Erfahrung wird dann später geschlossen, daß das Geld auf dem Sparbuch und noch später auf dem Konto das „eigene Geld“ vorhanden sei, welches sich dort auf wundersame Weise vermehrt. Mal abgesehen davon, daß die Geschichte mit der „Geldvermehrung“ auch ein weit verbreiteter Trugschluß ist, wird hierbei der Eindruck erzeugt, es handele sich bei dem Sparbuch oder dem Kontoguthaben um ein Eigentumsrecht. Denn schließlich hat man ja als Kind selbst Geld auf die Bank getragen (oder tragen müssen) und somit sein Eigentum am Bankschalter abgegeben. Was man im Gegenzug jedoch bei dieser Transaktion erhält ist lediglich ein Anspruch auf die Herausgabe von Geld und zusätzlich einen nach Zeitablauf – bedingt durch den anfallenden Zinsertrag – zusätzlichen Geldbetrag. (Hinweis: man kann sich keinen Ertrag auszahlen lassen, sondern nur Geld!) Dabei fangen an dieser Stelle die Fehlinterpretationen schon an, denn mit der Übergabe von Geld an einem Bankschalter wird das Eigentum an diesem Geld aufgegeben, so daß durch diese Übergabe das Eigentum an diesem Geld auf die Bank übergeht, d.h. daß dadurch das Eigentum(srecht) an diesem (im naiven/ infantilen Glauben: eigenen) Geld nicht mehr existiert. (Sonst könnte ja eine Bank damit auch nicht „arbeiten“ – was auch immer das bedeuten soll!)

In analoger Weise wird dann die Vorstellung gepflegt, daß das, was auf dem Kontoauszug als Guthaben erscheint auch schon „Geld“ sei, weil man ja z.B. mit der Bankkarte bargeldlos bezahlen könne. Das ist nur insofern richtig, als der Zahlungsprozeß für den bargeldlos Zahlenden damit zu Ende ist und lediglich noch kontrolliert werden muß, ob die Abbuchung von dem Konto die korrekte Höhe hat. Die Vorgänge, welche sich danach auf der Banken- bzw. Zentralbankebene abspielen, müssen den zahlenden Käufer i.d.R. auch nicht interessieren. Dabei fängt die Geschichte damit jedoch erst an, weil ja nun die Bank einen Auftrag zu erfüllen hat, der darin besteht, daß sie zu Lasten des Zahlenden und zugunsten des Zahlungsempfängers einen Transfer durchzuführen hat, der essentiell aus einem Transfer von Zentralbankgeld besteht. Denn die Vorstellung, eine andere Bank würde ihrem Kunden eine Gutschrift erteilen, wenn sie in dieser Höhe keinen Zentralbankgeldeingang zu verzeichnen hat, ist schlichtweg gegenstandslos, weil sie damit eine zusätzliche Verpflichtung übernimmt, ihrem Kunden die Verfügung über Zentralbankgeld zu gestatten. Die Banken sind nicht bekannt dafür Verpflichtungen zu übernehmen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten oder fordern zu können.

Es gibt im Prinzip zwei Optionen wie Banken Zentralbankgeld transferieren können: einmal durch den Transfer von Banknoten, was allerdings heutzutage aus Kostengründen nur noch selten passiert. Zum anderen wird ein Transfer von Zentralbankgeld zwischen Banken regelmäßig durch Kontobewegungen bei der Zentralbank abgewickelt. Dabei wird das Konto der zahlenden Bank belastet und dann der Betrag der empfangenden Bank gutgeschrieben. Durch diese Transaktion wird es möglich, daß zwischen den beteiligten Banken der Zentralbankgeldtransfer zum Zweck der Erfüllung einer Überweisung zwar ohne Bargeld aber nicht zentralbankgeldlos ausgeführt werden kann. Ein Zentralbankgeldtransfer einer Bank erfordert daher einen Datensatz, der von der zahlenden Bank an die empfangende Bank gesendet wird (Empfänger, Kontonummer, Betrag), einen Datensatz, der von der zahlenden Bank an die Zentralbank gesendet wird (empfangende Bank, Betrag), sowie einen Datensatz der Zentralbank an die empfangende Bank, dessen Inhalt die erfolgte Gutschrift auf dem Zentralbankkonto der empfangenden Bank ist. Erst wenn letzterer Datensatz bei der empfangenden Bank eingegangen ist, wird dem eigentlichen Zahlungsempfänger mit der Buchung des letzten Datensatzes der Überweisungsbetrag auch tatsächlich gutgeschrieben – sonst nicht.

Im wesentlichen besteht eine bargeldlose Überweisung aus zwei Ebenen, auf denen jeweils unterschiedliche Vorgänge ablaufen. Auf der Ebene der Banken wird eine Information gesendet, die sich auf die Ausführung des Überweisungsauftrages bezieht, während es sich auf der Zentralbankebene um die letztgültige Zahlung handelt, welche vom Käufer an der Kasse nicht vorgenommen wurde. Was dabei besonders hervorzuheben ist, ist der Umstand, daß erst die Umbuchung bei der Zentralbank die Buchungen auf den jeweiligen Bankkonten vollendet, die Sollstellung auf dem Konto des Zahlenden wie die Habenstellung auf dem Konto der Zahlungsempfängers. Die Quintessenz aus der Betrachtung dieser Informationsketten ist, daß es zwar einen bargeldlosen Überweisungsverkehr zwischen den Banken gibt, insofern als sie den Zentralbankgeldtransfer ohne Zuhilfenahme von Banknoten durchführen können, dieser jedoch durch die Umbuchung auf dem jeweiligen Zentralbankkonto ausgeführt wird, was schlichtweg bedeutet, daß die bargeldlose Zahlung dann doch keine zentralbankgeldlose Zahlung ist, obwohl der Übertrag des Zentralbankgeldes auch bargeldlos stattfindet.

Das fundamentale Mißverständnis, welches von vielen Gruppen wie ‚positive money‘ propagiert wird besteht daraus, daß die Theorie, Banken könnten untereinander autonom einen Transfer von Zentralbankgeld vornehmen, von dem infantilen Glauben getragen wird, daß das „Geld auf dem Konto“ eigenes Eigentum darstellt, welches die Banken benutzen können, um ihrerseits Zahlungen bzw. Überweisungen vorzunehmen. Denn schließlich wurde ja dieses Geld vorher auf der Bank zugunsten einer verzinslichen Forderung auf Geld abgegeben. An dieser Vorstellung ist nur eines richtig: daß die Banken prinzipiell tatsächlich einen Geldtransfer durch eine Übergabe von Banknoten durchführen können. Was dabei wesentlich schlimmer ist, ist die Ignoranz gegenüber dem Erfordernis, daß Geld ansonsten nur über den Weg per Zentralbank auf bargeldlosem Wege zur Bank des Empfängers gelangen kann. Damit einher geht die Unkenntnis der Tatsache gegenüber, daß der Datenaustausch zwischen den Banken lediglich eine Absichtserklärung beinhaltet, daß ein Transfer von Zentralbankgeld stattfinden soll. Hierbei wird weitläufig übersehen, daß der Austausch von bits und bytes zwischen den Banken etwas anderes ist, als der Austausch von bits und bytes auf den Konten der Zentralbank.

Der Unterschied besteht daraus, daß eine elektronische Umbuchung bei der Zentralbank einen Transfer von Zentralbankgeld darstellt, da Zentralbankforderungen gleichbedeutend mit Zentralbankgeld sind, was sich nicht mit dem Datensatz, den die Banken austauschen, als gleichwertig ansehen läßt. Denn die Übermittlung eines Datensatzes von Bank zu Bank bedeutet, daß damit ein Schuldverhältnis definiert wird, dessen Erfüllung sich nicht mit der bloßen Absichtserklärung, daß man zahlen wolle, erledigen läßt. Denn auch hier wie bei allen anderen Schuldverhältnissen auch, bedingt die Etablierung einer Schuld auch eine Erfüllung, die auf einer anderen Ebene erfolgen muß – nämlich auf einer Übertragung von Sachen (als juristischer Begriff). Die Anerkennung einer Schuld erfordert eine Leistung, die bei Banken aus dem Zentralbankgeldtransfer „Umbuchung auf den Konten der Zentralbank“ besteht. Und eine Umbuchung auf einem Zentralbankkonto ist tatsächlich Zentralbankgeld – und das selbst dann, wenn es „nur“ als elektronischer Buchungseintrag existiert!

Das bedeutet, daß es ein elektronisches Geld ausschließlich auf der Ebene einer Zentralbank gibt und geben kann. Aus diesem Grund ist auf der Interbankenebene die Bezeichnung „elektronisches Geld“ einer oberflächlichen Betrachtungsweise geschuldet, die sich langsam in die Köpfe frißt, insofern als das elektronische Geld als gleichbedeutend für tatsächliches Zentralbankgeld angesehen wird. Der tiefere Grund für diese Verwechslung besteht darin, daß es sich sowohl bei den Banken sowie bei der Zentralbank um abstrakte Referenzen (Forderungen) handelt. Dabei ist jedoch die Referenz in Bezug auf die Zentralbank tatsächlich Zentralbankgeld, weil diese über das Recht verfügt unbeschränkt Banknoten zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten emittieren zu können. Über dieses Recht verfügen die Banken aber nicht, so daß die Referenz (Forderung) gegen eine Bank lediglich ein (von der Bank zu erfüllendes) Verfügungsrecht darstellt. Dieses Verfügungsrecht bezieht sich einmal auf die Auszahlung von Banknoten sowie darauf die Bank veranlassen zu können, einen Transfer von Zentralbankgeld durchzuführen. Eigentumsrechtlich gesehen sind diese Forderungen kein gesichertes Geld – deswegen sind und bleiben es Forderungen!

Die Hierarchie des zweistufigen Geldsystems erzeugt damit eine Differenz zwischen den abstrakten Referenzen, die – vordergründig gleichartig – sowohl bei Banken als auch der Zentralbank bestehen. Der menschliche Intellekt ist jedoch fähig Differenzierungen vorzunehmen. Es ist daher schwer zu erklären, warum dies bei der Differenz von Zentralbankgeld und Forderungen auf Geld nur den wenigsten gelingt. Daß die Banken erklären, daß Forderungen, die gegen sie selbst gerichtet sind, als Geld anzusehen sind, kann man ja noch verstehen, weil sie diese Scheinheiligkeit als Geschäftsprämisse ansehen (vielleicht auch müssen). Warum eine Bundesbank sich auch auf diesen geldtheoretischen Blindflug begibt, insofern als sie sich nicht zu einer klaren Differenzierung zwischen Bankengeld und Zentralbankgeld bekennt, ist außerhalb jeglichen Begriffshorizontes.

70 Kommentare

Eingeordnet unter Geldtheorie

70 Antworten zu “Kleine bits und Große bytes

  1. Pingback: Kleine Presseschau vom 29. August 2014 | Die Börsenblogger

  2. Sie haben jetzt wortreich erklärt, warum Giral- oder Buchgeld der Geschäftsbanken „kein Geld“ darstellt, sondern nur Forderungen auf Zentralbankgeld (das „echte“ Geld).
    Leider gibt das gezeichnete Bild nicht die volle Realität wider. Sie haben (bewusst/unbewusst?) ausgeblendet, wie es sich bei einer Transaktion zwischen Käufer und Verkäufer verhält, die ein Konto bei derselben Geschäftsbank besitzen. Dieser Fall ist weder unrealistisch noch sonstwie abwegig – wo fließt da Zentralbankgeld?
    Einfache Antwort – es fließt keins. Einzig und allein durch die Buchung Giralgeldern wird eine Transaktion abgeschlossen.
    Herr Trappe hat das einmal in einem Kommentar treffend formuliert: Sie müssten alle so getätigten Transaktionen rückabwickeln und verbieten, um Ihre Theorie aufrecht erhalten zu können.
    Was die rechtliche Sache mit dem Erfüllungsrecht angeht, so ist das in meinen Augen eine etwas akademische Diskussion. Wichtig für die „Anwender“ ist die Akzeptanz der Gegenstelle.

    Der Gesetzgeber gesteht dem ZBG als einzigem den Status „gesetzliches Zahlungsmittel“ zu, soweit so klar. Trotzdem wird die Geldfunktion auch vom Giral- bzw. Buchgeld der GB erfüllt. Ob das jetzt eine so neue Erkenntnis ist, dass man auch mit „Forderungen bezahlen“ kann? Akzeptanz ist wie bei so vielem das Entscheidende.
    Das höherwertige ZBG wird einzig und allein zum Zahlungsausgleich zwischen den Geschäftsbanken verwendet. Denkt man sich Bargeld einmal weg, wird das vollkommen offensichtlich. Dann ist ZBG nichts weiter als der Saldenausgleichsstandard der Geschäftsbanken.

    Bleibt also noch der Sonderfall Bargeld. Es ist wie oben schon geschrieben eine willkürliche? Definition des Gesetzgebers, den Scheinen und Münzen den Status Zentralbankgeld (und alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel) zu verleihen. Bei der Einzahlung auf ein Konto verliert es diesen Status und wird wieder zu dem Buchungseintrag der GB (Giral- bzw. Buchgeld). Umgekehrt verhält es sich bei der Auszahlung.
    Ohne positiven Buchungseintrag auf dem Konto kann aber ich kein Bargeld aus dem Automaten ziehen (der Einfachheit halber ist mein Überziehungsrahmen bei Null). Damit ist auch klar, was zuerst gegeben sein muss (Giralgeld), das ich dann in Bargeld (Zentralbankgeld) transformieren kann.

    • WhatIsMoney?

      Richtig! Bei Zahlungen innerhalb einer Geschäftsbank fließt kein Zentralbankgeld. Wenn Sie Zeit haben, sollten sie das Quarterly Bulletin 2014 Q1 von der Bank of England lesen!

      Mein Gedanke zu den gesetzlichen Zahlungsmittel ist folgender: Ohne sonstige Vereinbarungen, ist Zentralbankgeld in Form von Banknoten, dass einzige gesetzlich schuldbefreiende Zahlungsmittel. ABER rechtlich werden immer vertragliche Vereinbarungen getroffen! Beispiel: Hofer hat bis vor kurzen nur Barzahlung akzeptiert. Jetzt gibt es auch Bankomatkarte. Es gibt aber Beispiele wo ganz auf Barzahlung verzichtet wird (ebenfalls Vertraglich oder in bestimmten Fällen gibt es ein gesetzliches Verbot).

      • Stimme zu. Es ist Vereinbarungssache der Vertragspartner / eine Frage der Akzeptanz. Die Antwort auf die Frage „Was macht Geld zu Geld?“ endet nicht in dem eng gesteckten Rahmen, den die Definition des Gesetzgebers beinhaltet. An irgendetwas müssen sich die Verfasser beim Schreiben der Zeilen ja orientiert haben.

        Dieses spezielle Quarterly Bulletin der BoE kenne ich ganz gut, dort wurde ja erstmalig von so offizieller Seite versucht, eine Lanze für „endogenes Geld“ zu brechen.

      • Richtig! Es ist – wie immer bei einer Kreditgeschichte – eine Frage des Vertrauens und somit der Akzeptanz (credere = glauben, vertrauen). Wer nicht vertraut, der tauscht eben mit Gold oder mit Bargeld. Solange aber das Vertrauen in die Bonität einer Bank vorhanden ist, wird diese Form der Zahlung durch Überweisung auch akzeptiert. Was nun letztlich als Symbol für dieses Vertrauen herangezogen wird, ist wiederum eine Frage der gesellschaftlichen Ordnung und Konventionen.

        Der Begriff Banknote deutet noch heute darauf hin, dass es vor der Einrichtung von Zentralbanken ausschließlich privates Geld gab. Jede Bank gab ihre eigenen Banknoten heraus. Das hat natürlich immer wieder zu größeren Turbulenzen und Bankrotten geführt. Diese turbulenten Zeiten wünschen sich die Austrians um Polleit & Co. zurück, die nicht erkennen können, dass eine Bank ohne rechtsstaatliche Ordnung kein Zahlungssystem auf Dauer gewährleisten kann. Die Geschichte hat doch gezeigt, dass sich privates Geld letztlich nicht durchgesetzt hat sondern immer wieder gescheitert ist. Das heißt natürlich nicht, dass staatliches Geld nicht auch scheitern kann, wenn man – wie die Geschichte auch immer wieder deutlich dokumentiert – es missbräuchlich instrumentalisiert.

        Ohne staatliche Rechtsordnung gibt es auch kein staatliches Geld, da die Rechtsansprüche hieraus dann letztlich nicht durchsetzbar sind. Oder aber der Staat missbraucht sein Geldmonopol (durchaus berechtigte Angst der Austrians) und die Bürger weichen dann aufgrund der Vertragsfreiheit auf ein anderes Zahlungsmittel/Tauschmittel aus. Dann tauscht (nicht zahlt) man eben wieder mit Edelmetallen wie in grauer Vorzeit oder mit Dollarnoten in manch korrupten Staaten ohne funktionierende rechtsstaatliche Ordnung.

        LG Michael Stöcker

    • Was Sie hier beschreiben, ist letztlich der Fall einer Monobank. Daraus zu schließen, dass hier Überweisungen gänzlich ohne ZB-Geld stattfinden, ist allerdings zu kurz gedacht. Warum?

      Sie haben (aus welchem Grund auch immer) eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 500 EUR gegenüber einem Gläubiger, der sein Konto bei derselben Bank hat wie Sie. Sie können als Schuldner (sofern Sie nichts anderes vereinbart haben) dieser Zahlungsverpflichtung nun auf zwei Wegen nachkommen.

      1. Sie setzen sich an ihren Rechner und lösen eine Überweisung auf das Konto Ihres Gläubigers aus. Aufgrund des Girovertrags, den sowohl Sie als auch Ihr Schuldner mit der Bank abgeschlossen haben, wird nun Ihr Anspruch auf Auszahlung von ZB-Geld auf das Konto Ihres Gläubigers übertragen. Mit der Buchung erlischt also Ihr Anspruch (Forderung) während bei Ihrem Gläubiger in der gleichen juristischen Sekunde in exakt gleicher Höhe ein zusätzlicher Anspruch entsteht. Die Bank schuldet also nicht mehr Ihnen diese Forderung sondern Ihrem ehemaligen Schuldner. Man könnte auch sagen: Ihr Schuldverhältnis gegenüber Ihrem Gläubiger wurde aufgrund des Girovertrags auf die Bank übertragen. Für die Bank ist dieser Vorgang wiederum schuldneutral, da sich die Gesamtsumme ihrer Schulden ja nicht geändert hat. Zuvor hatte die Bank Ihnen das ZB-Geld geschuldet, jetzt schuldet sie es Ihrem ehemaligen Gläubiger.

      2. Sie misstrauen dem Onlinebanking/Überweisungsverkehr, weil Sie (aus welchem Grund auch immer) der Vertragstreue der Bank misstrauen und wollen 100 % sicher gehen, dass Ihre Schuld auch tatsächlich durch Zahlung mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel untergeht. Sie gehen also zu Ihrer Bank und lassen sich am Automaten oder aber am Geldschalter die geschuldeten 500 EUR bar auszahlen (sollte die Bank in normalen Zeiten nicht überfordern). Damit reduziert sich zugleich Ihre Forderung gegenüber Ihrer Bank um 500 EUR, da die Bank ja nun erfüllt hat. Ihr Konto weist also nun den gleichen Stand aus wie im 1. Fall. Nun gehen Sie zu Ihrem Gläubiger, übergeben das Geld und lassen sich die Zahlung auf einer Quittung bestätigen. Sie haben Ihren Vertrag/Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt. Nun geht Ihr Gläubiger zu seiner Bank und zahlt am Automaten oder aber am Geldschalter diese 500 EUR wieder ein. Die Bank quittiert ihm die Einzahlung und nach kurzer Zeit finden sich auch diese 500 EUR als Bits & Bytes auf dem Konto Ihres ehemaligen Gläubigers. Gibt es nun einen effektiven Unterschied zwischen 1. und 2.? Nein, den gibt es nicht.

      Banken machen im bargeldlosen Zahlungsverkehr letztlich nichts anderes als das, was im Fei Lun gemacht wurde: Sie führen Buch über die gegenseitigen Leistungen (http://www.initiative.cc/Artikel/2011_07_23_Fei_Lun.htm).

      Sie verorten von daher das Problem an der falschen Stelle. Es ist nicht die Verbuchung von gegenseitigen Leistungen, sondern die Kreditvergabe aufgrund unterschiedlicher Kreditvergabestandards hinsichtlich der Bonität. Und das führt dann natürlich irgendwann auch zu einem Bonitätsproblem bei der kreditgewährenden Bank.

      Was spricht dann aber für Barzahlung? Nun, es ist eine Art Beschäftigungsprogramm für die Hersteller von Geldautomaten sowie die Hersteller von Geldtransportern und die Security-Industrie. Das kann man gut finden oder auch nicht. Ich denke, es gibt durchaus sinnvollere menschliche Betätigungsfelder.

      Wenn’s immer noch nicht ganz klar sein sollte, dann vielleicht noch mal hier nachlesen: http://zinsfehler.wordpress.com/2014/04/01/geldmythen/. Wir hatten eine ähnliche Diskussion ja schon einmal vor ein paar Monaten.

      LG Michael Stöcker

      • Hallo Herr Stöcker,
        ich lerne tagtäglich dazu, damals war ich in der Tat einem Irrtum aufgesessen.

        Wir sind genau an einem Punkt nicht beieinander, den ich auch weiter oben bereits angesprochen habe. Aus Ihrem Blogpost: „Denn nur mit Zentralbankgeld kann man schuldbefreiend zahlen. Würde im Hintergrund kein Zentralbankgeld fließen, dann wäre ja die Zahlung nicht schuldbefreiend erfolgt.“
        Dem widerspreche ich. Und ich verstehe nicht, wie Sie daran festhalten können, wenn Sie selbst einräumen, dass beide Beispiele aufs selbe rauslaufen. Fall 1 trifft eben nicht nur auf nur das Beispiel Monobank zu, sondern ist auch in der Realität der Fall. Je größer die Bank, desto wahrscheinlicher.
        Wenn Sie sich gerne vorstellen wollen, dass da imaginär ZBG fließe, dann bitte. Es ist nicht der Fall und wird nicht benötigt.

    • Ihre Differenzierung zwischen Bargeld und ZB-Buchgeld kann ich nicht so ganz nachvollziehen. In beiden Fällen handelt es sich um ZB-Geld. Ob ein Bank-Run über massenhafte Barauszahlungswünsche oder aber über massenweise Überweisungen auf andere Geschäftsbanken stattfindet ist gehüpft wie gesprungen. In beiden Fällen muss ZB-Geld fließen. Das kann man zwar zwischen Geschäftsbanken auch über Geldtransporter organisieren, entspricht aber nicht gerade dem ökonomischen Prinzip. Dieses Prinzip spiegelt sich übrigens auch in den TARGET-Salden wider. Man hätte natürlich auch (Zentral)Banknoten drucken können und von der Trapeza tis Ellados über die griechischen Geschäftsbanken zu den deutschen Geschäftsbanken zur Deutschen Bundesbank karren können.

      LG Michael Stöcker

    • Vandermonde

      Geschäftsbanken gleichen die Salden nicht unmittelbar bei der Buchung aus, sondern in einem täglichen Clearing Prozess. Außerdem gibt es sog.Girokreise bei denen mehrere Geschäftsbanken ebenfalls über Clearingprozesse den Bedarf an Zentralbankgeld minimieren. Im Prinzip ist die Situation dabei diesselbe, wie bei zwei Konten bei derselben Bank.

      Es geht eben um den Anspruch auf Zentralbankgeld und nicht darum, ob Zentralbankgeld irgendwohin „fließt“ und dieser Anspruch wird natürlich auch bei einer Interbanküberweisung übertragen. Und ob dieser Anspruch dann schlagend werden wird oder nicht, weiß die Bank jedoch nicht.

      Ein Clearingprozess kann ja nur dann statfinden kann, wenn das entsprechende Vertrauen vorhanden ist bzw. in der Vergangenheit aufgebaut wurde. Ist das weg, steigt auch der Bedarf an Zentralbankgeld sprunghaft an. Das ist eigentlich Ihre „Akzeptanz“ auf GB Ebene und damit das was soffisticated als ureigenste Aufgabe von ZB Geld betrachtet: die Nivellierung der Bonitätsnormen.

      Es ist nicht der Buchungseintrag auf dem Girokonto, der relevant ist, sondern der Buchungseintrag auf dem Zentralbankkonto einer Geschäftsbank den diese z.B. gegen Kreditkontrakte erhält. Zwar wird in der Abfolge die GB zuerst Kredite vergeben, aber das nur im Vertrauen darauf liquide zu bleiben und ihre Bonität zu erhalten.

      Das Akademische hört sich übrigens dann auf, wenn die Bank Pleite geht. Denn dann wird der Unterschied zwischen Forderung und Forderungsgegenstand überdeutlich klar.

  3. WhatIsMoney?

    „Warum eine Bundesbank sich auch auf diesen geldtheoretischen Blindflug begibt, insofern als sie sich nicht zu einer klaren Differenzierung zwischen Bankengeld und Zentralbankgeld bekennt, ist außerhalb jeglichen Begriffshorizontes.“

    Gegenbeispiel:
    Schülerbuch „Geld und Geldpolitik“ im 3. Kapitel herausgegeben von der Bundesbank.

    „Das fundamentale Mißverständnis, welches von vielen Gruppen wie ‘positive money’ propagiert wird besteht daraus, daß die Theorie, Banken könnten untereinander autonom einen Transfer von Zentralbankgeld vornehmen, von dem infantilen Glauben getragen wird, daß das “Geld auf dem Konto” eigenes Eigentum darstellt, welches die Banken benutzen können, um ihrerseits Zahlungen bzw. Überweisungen vorzunehmen.“

    Ein wichtiges Anlegen von Positive Money ist die Trennung der einzelnen Konten von der Bankbilanz, gerade weil Positive Money der Meinung ist, das „Geld auf dem Konto“ KEIN eigenes Eigentum ist. Jeder sollte sich selbst ein Bild machen. Hier gibt es Infos: http://www.positivemoney.org/

    „Die Hierarchie des zweistufigen Geldsystems erzeugt damit eine Differenz zwischen den abstrakten Referenzen, die – vordergründig gleichartig – sowohl bei Banken als auch der Zentralbank bestehen. Der menschliche Intellekt ist jedoch fähig Differenzierungen vorzunehmen.“

    Zweistufig? Das Geldsystem ist mehrstufig und ständig im Wandel! Pozsar zeigt beispielsweise im Zusammenhang mit Shadowbanking zu was der menschliche Intellekt fähig ist.

    „In analoger Weise wird dann die Vorstellung gepflegt, daß das, was auf dem Kontoauszug als Guthaben erscheint auch schon “Geld” sei, weil man ja z.B. mit der Bankkarte bargeldlos bezahlen könne.“

    Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Alternativen zu Zentralbankgeld. Das Monopol auf Banknoten spielt im elektronischen Zeitalter keine Rolle mehr. Buchgeld ist Geld. Genauso jede Variante von Geld, mit der wir bezahlen.

    Selbst Zentralbankgeld muss nicht automatisch das „Beste“ Geld sein. In manchen Ländern gibt es mehr oder weniger offiziell eine Zweitwährung einer anderen Zentralbank. Beispiel: Paraguay.

    Oder ein Beispiel aus meinem Land. Hier kann man nicht mal mehr beim Finanzamt mit Zentralbankgeld (Banknoten) bezahlen. Buchgeldzwang obwohl kein gesetzliches Zahlungsmittel, vom eigenem Staat! Man erzählt sich, dass liegt an den Spinnern, die aus Trotz ihre Steuerschulden in lauter einzelne Cent-Münzen bezahlt haben.

    • Der positive-money Idee kann ich auch nicht viel abgewinnen, um ehrlich zu sein. Zum einen ist der monetaristische Ansatz der Geldmengensteuerung stark anzuzweifeln, zum anderen entsteht Geld endogen durch uns Wirtschaftsteilnehmer. Wenn Kredite aktuell ins Spielcasino wandern, anstatt sinnvoll verwendet zu werden, warum schließe/reglementiere ich nicht einfach die Kasinos bzw. sorge per Kreditlenkung dafür, dass Kredite in der Realwirtschaft ankommen?
      Wenn die Aufsicht angeblich versagt, weswegen muss eine neue zentrale Institution her? Die Aufsicht darüber soll es besser können? Warum wird diese bessere Aufsicht nicht auf das aktuelle Bankgeschehen angewandt bzw. gestärkt? Ein neues System zu fordern ist immer irgendwie auch eine Bankrotterklärung an den Reformwillen des Bisherigen.

      Dass das Geldsystem nicht nur zwei- sondern mehrstufig ist, stimmt. Über dem länderspezifischen Saldenausgleichsstandard Zentralbankgeld gibt es z.B. noch den internationalen Zahlungsausgleich der Zentralbanken untereinander, den die BIZ kontrolliert. Dummerweise kommt dabei vorrangig eine einzelne Landeswährung statt eines übergeordneten Ausgleichsstandard zum Einsatz. Das führt natürlich den Grundgedanken ad absurdum und verleiht diesem speziellen Land sehr viel mehr Macht gegenüber dem Rest. Keynes Bancor-Idee war was das angeht bis zu Ende gedacht, hat sich aber gegen Einzelinteressen nicht durchsetzen können.

    • @ WhatIsMoney?

      Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Alternativen zu Zentralbankgeld. Das Monopol auf Banknoten spielt im elektronischen Zeitalter keine Rolle mehr. Buchgeld ist Geld. Genauso jede Variante von Geld, mit der wir bezahlen.

      Wieso mittlerweile? Alternativen gibt und gab es schon immer. Sie müssen diese Alternative nur vorab vertraglich vereinbaren. Es gilt hier der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Sie können jede andere Währung dieser Welt wählen oder auch Zigaretten, Gold, Silber, Arbeitsleistung, whatever. Solche Alternativen werden immer dann attraktiv, wenn das Vertrauen in die eigene Währung unterminiert wird. Dann sucht man eben nach wertstabileren Alternativen. Lediglich bei den Steuerzahlungen gibt es keine Alternative. Und bitte glauben Sie nicht den Unfug, dass Steuern in Buchgeld der Banken bezahlt werden, wenn man sie nicht in bar leistet, sondern überweist. Steuern werden immer in ZB-Geld bezahlt. Besonders deutlich wird dies, wenn Sie sich die Bankverbindung Ihres Finanzamts anschauen. Das hat nämlich sein Konto typischerweise bei der Bundesbank. Dieses Privileg haben wir als Bürger nicht. Da gilt im Zweifel: Nur Bares ist Wahres. Der Staat hat dann keine Forderung mehr gegenüber einer Geschäftsbank sondern gegenüber der Zentralbank, die aufgrund ihrer Funktion als Zentralbank in ihrer eigenen Währung niemals illiquide werden kann.

      ZB-Geld kann letztlich aber nur durch die Kreditvergabe der Geschäftsbanken entstehen (endogenes Geld), wenn es per Buchung auf einem Konto der ZB landet oder aber an Nichtbanken ausgezahlt wird. In diesen beiden Fällen wird also Buchgeld/Schuldgeld/Kreditgeld der 2. Hierarchiestufe in ZB-Geld der 1. Hierarchiestufe umgewandelt. Ich nenne diesen Vorgang Geldstufentransformation, da er meines Erachtens verdeutlicht, dass es sich bei beiden Formen um Geld handelt, es aber dennoch einen quantitativen Qualitätsunterschied gibt. Und den gibt es ab einer Quantität über 100.000 EUR: http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/__4.html.

      Der Ursprung unseres (Kredit)Gelds liegt also immer in einem Kreditvertrag zwischen einer Bank und einer Nichtbank (Ausnahme: Erstausstattung nach Währungsreformen sowie Münzgeldseigniorage). Die Geldmenge wird also nicht exogen durch die Zentralbank vorgegeben, sondern endogen durch die Geschäftsbanken. Dass auch die Bundesbank (mittlerweile) dieser Auffassung ist wird klar, wenn sie in Kapitel 2 auf Seite 23 zum Thema Notenmonopol schreibt:

      Das Volumen der in Umlauf gegebenen Banknoten wird allein durch die Nachfrage bestimmt. Das heißt, die Deutsche Bundesbank zahlt alle Beträge aus, die von den Geschäftsbanken nachgefragt werden. Um diese Banknoten erwerben und ihre Kunden mit Bargeld versorgen zu können, nehmen die Geschäftsbanken in der Regel Kredite bei der Zentralbank auf. Dadurch entsteht der Bundesbank ein Zinsgewinn.

      Man kann also in einem zweistufigen Bankensystem auch durch bargeldlose Zahlung seine Steuerschulden bedienen. Der Staat ist hier frei in der Entscheidung. Die Tatsache, dass er sich für die Überweisung entschieden hat spricht ausnahmsweise mal für Effizienzsteigerung im Zahlungsverkehr. Die Geschichte mit den Münzen ist also nur eine der zahlreichen Geldstorys, da es hierfür übrigens auch keinen Annahmezwang über 50 Münzen hinaus gibt: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31998R0974:DE:HTML Art. 11. Alles andere ist mythologischer Mumpitz.

      LG Michael Stöcker

      • Hallo Herr Stöcker,

        „ZB-Geld kann letztlich aber nur durch die Kreditvergabe der Geschäftsbanken entstehen (endogenes Geld), wenn es per Buchung auf einem Konto der ZB landet oder aber an Nichtbanken ausgezahlt wird.“

        meinen Sie tatsächlich, daß das, was die Banken da buchen von der Zentralbank als Zentralbankgeld akzeptiert wird? Ihre Geldstufentransformation in allen Ehren, aber wie soll sich ein Verfügungsrecht über Zentralbankgeld, also die Forderung gegen die Geschäftsbank, bei der Zentralbank in Zentralbankgeld transformieren?

        Wenn Sie versuchen zu erklären wie das funktionieren soll werden Sie feststellen wo der Haken sitzt. Der besteht nämlich daraus, daß das „endogene Geld“ die Forderungs-/ Schuldebene darstellt, während das „exogene Geld“ demgegenüber die Erfüllungsebene eben dieser Schulden markiert. Und deswegen ist die Kontroverse zwischen „endogen“ und „exogen“ im Grunde genommen ein theoretischer Kopfschuß, weil man nicht kapieren will, daß es zu jeder beliebigen Forderung auch einen Erfüllungsgegenstand geben muß. Dieser schnöde Grundsatz kippt sämtliche Theorien, die versuchen aus einem Schuldverhältnis einen Erfüllungsgegenstand machen zu wollen.

        (BTW: bei einer bankinternen Überweisung wird selbstverständlich etwas transferiert, nämlich das Verfügungsrecht auf Zentralbankgeld. Daß bei einem bloßen Gläubigerwechsel der Schuldner das Erfüllungsmittel nicht zu leisten hat ist demgegenüber trivial.)

      • Hallo Herr Menéndez,

        da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich stimme mit Ihren Aussagen vollkommen überein. Es besteht hier selbstverständlich kein Automatismus. Ob aus Buchgeld tatsächlich ZB-Geld wird, hängt selbstverständlich am Willen und Handeln der ZB und nicht am Willen einer Geschäftsbank. In normalen Zeiten ist es zwar so, dass eine ZB dem Wunsch nach Transformation immer nachkommen wird, obwohl sie es dann kaum machen muss, da die Banken sich ihre Salden gegenseitig kreditieren. Aber auch in Krisenzeiten macht sie es immer wieder, soweit sie noch keinen Überblick hat, welche Geschäftsbank insolvent und nicht nur illiquide ist. Die Qualität der akzeptierten Sicherheiten wird dann flexibel angepasst wie im Jahre 2012: http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/geldpolitik/euro-krise-ezb-senkt-sicherheitsanforderungen-fuer-banken/6788082.html

        Die Geschichte mit der Übertragung von Verfügungsrechten scheint den wenigsten verständlich zu sein. Hatte hierzu vor kurzem einen Gedankenaustausch bei NMTM: http://blog.tagesanzeiger.ch/nevermindthemarkets/index.php/35356/33-worte-die-die-welt-veraenderten/#comment-458166

        Ich denke, wir sind uns hier einig.

        LG Michael Stöcker

      • „Ob aus Buchgeld tatsächlich ZB-Geld wird, hängt selbstverständlich am Willen und Handeln der ZB und nicht am Willen einer Geschäftsbank.“
        Damit spielen Sie aber rein auf den Spezialfall „Bank-Run“ durch Barabhebung an. Der einzige Mechanismus, wie die Zentralbank GB-Buchgeld durch ZB-Geld ersetzen kann, ist durch Barauszahlung der Guthaben. Ansonsten sind das zwei technisch voneinander getrennte Kreisläufe.

        Übergeordnet stellt die Zentralbank Clearing-Guthaben der Geschäftsbanken zur Verfügung, im Notfall halt unbegrenzt. Allerdings findet das nur auf der oberen Hierarchieebene statt. Das GB-Buchgeld ist nicht plötzlich weg, sondern in rauen Mengen lediglich zu anderen Banken transferiert worden. Mit besagter „Transformation“ hat das nichts zu tun.

        Das sollte nur helfen, um Missverständnisse zu vermeiden…

  4. Steve Keen`s kurzristige Lösung ist das EWS vor dem Euro, das Auf- und Abwertungen ermöglichte, aber nicht ganz so global ausgerichtet ist.
    Würde eher als Vorteil zur Binnenkonjunkturstärkung dienen.
    Im Zeitalter der EDV laufen die Verrechnungen fast in Echtzeit und könnten durch Zentralbankkonten für jeden verfügbar sein. Clearing durch Preisdruck würde ich sekundär sehen vielleicht sogar kostenlosen Kredit!
    Schönes Modell, hat er den Bankensektor eingebunden und mitrechnen lassen?

  5. Konstanz Vogel

    „…lediglich in bits und bytes existieren, es sich hierbei um gleichartige Dinge handeln würde…“

    Die Bits und Bytes sind gleichartig. Bits und Bytes sind der Code, die Form mit der die Information übertragen wird. Der Unterschied liegt in der rechtlichen Bedeutung. In dem einen Fall ist es kein rechtsverbindlicher Vorgang im Sinne des allgemein gültigen und akzeptierten Zahlungsmittels, in dem anderen Fall ist es Geld als gesetzlich definiertes Zahlungsmittel um rechtswirksam zur Erfüllung von Schuldverhältnissen zu dienen.

    • Ich weiß nicht, wie sie es den Handelstreibenden erklären wollen, deren Käufer/Verkäufer ein Konto bei derselben Bank führt. Soll da wirklich erst jemand auf Rückabwicklung o.ä. klagen, da er/sie ja nicht mit gesetzlichem Zahlungsmittel schuldbefreiend bezahlt worden wäre?
      Genau auf diesen Knackpunkt läuft die Diskussion nämlich hinaus.

      Ja, er bekommt die Forderung übertragen, aber damit ist das Geschäft gelaufen. Verbindlich.
      Nun kann er die Forderung wieder anderweitig übertragen und seinerseits Geschäfte tätigen. nur für den Fall, dass er etwas abhebt oder zu einer anderen Bank überweist, wird Zentralbankgeld benötigt.

      Im mehrstufigen Geldsystem ist Zentralbankgeld der Saldenausgleichsstandard der Geschäftsbanken untereinander. Es hat vom Gesetzgeber aber noch eine weitere Funktion erhalten, besagtes „gesetzliches Zahlungsmittel“ in Form von Bargeld. Das sind aber zwei getrennte Paar Schuhe.

      • Ich verwende auch einfach mal ein singuläres Argument, um zu zeigen, daß es mit der einfachen „Gutschrift“ nicht so einfach getan ist.

        Nehmen Sie mal den Fall, daß zu den Zeiten von Blackrock oder Kaupthing Sie einen Schuldner hätten, der Ihnen anbieten würde eine Schuld zu begleichen, die er von seinem Kaupthing-Konto auf Ihr Kaupthing-Konto „überweisen“ würde. Die Kaupthing-Bank könnte diese Umbuchung spielend leicht erledigen, nur – würden Sie diese „Überweisung“ als Zahlung akzeptieren, weil die dann Ihnen zustehende Forderung als „Giralgeld“ nach Ihrer Argumentationsweise als Zahlung ausreichend ist?

        Wie man weiß verfügte die Kaupthing-Bank etcpp. seinerzeit weder über genügend Banknoten noch über genügend Forderungen gegen die Zentralbank, um ihren Zahlungsverpflichtungen!!! (in Zentralbankgeld) nachzukommen. Jetzt beweisen Sie einfachheitshalber mal, daß Sie eine Forderung als gültige Zahlung akzeptiert hätten, da ja die Kaupthing-Bank Ihnen diese Gutschrift ohne weiteres hätte erteilen können. Ich nehme mal an, daß Sie diesen Zahlungsvorschlag „Gutschrift bei der Kaupthing-Bank“ dankend abgelehnt hätten. Man könnte auch Zyprer fragen, was die davon gehalten hätten eine Überweisung als Zahlung zu akzeptieren, die ja auf ein Bankkonto gegangen wäre, wo die Zahlungsfähigkeit der Bank fundamental in Frage gestellt war.

        Es sieht so aus, als würden Sie das Liquiditätsmanagement der Banken für eine nebensächliche Angelegenheit halten, vielleicht weil die MMT-Leute immer herumtröten, daß ja die Zentralbank jede Liquiditätsanforderung der Banken stets zu 100% erfüllt. Die angeführten Beispiele sollten vielleicht mal zum Nachdenken darüber anregen, ob diese für „normale“ Zeiten durchaus gegebene Verfahrensweise dann doch irgendwann mal ins Schleudern kommt, wenn es mit der Bonität einer Bank nicht mehr so gut bestellt ist.

        • „Es sieht so aus, als würden Sie das Liquiditätsmanagement der Banken für eine nebensächliche Angelegenheit halten“

          Gewiss nicht. Nur führt es vom eigentlichen Thema weg, wenn Sie als Beispiel einen Krisenfall heranziehen und daran Ihre Argumentation aufbauen. In Ihren Beispielen ist das Liquiditätsmanagement gescheitert. Salopp gesagt weiß jedes Kind, dass beim fractional reserve banking im Fall: viele Leute wollen schlagartig an ihre Guthaben und diese in Bargeld eintauschen – das System kollabiert. Das steht doch völlig außer Frage.

          Was macht Geld zu Geld? Die Definition des Gesetzgebers als gesetzliches Zahlungsmittel? Das höchstwertige „Geld“ in der Systemhierarchie?
          Alle bislang geäußerte Kritik lässt sich zusammenfassend so ausdrücken: die Geldfunktion ist auch durch Geschäftsbanken-Giralgeld gewährleistet. Durch Nichtbeachtung des Falls, dass ein Vertragsabschluss auch mit einer bankinternen Überweisung zustande kommt, fehlt da eben ein gewichtiger Punkt, der Sie auf die Schiene „nur Zentralbankgeld ist echtes Geld“ führt. Wie gesagt ist dieser Punkt nicht irgendwie künstlich ausgedacht, sondern trifft auf xx% aller getätigten Transaktionen in der Wirtschaft zu.

          Wenn Sie eine konsistente Erklärung abliefern wollen, wie es sich mit „dem Geld“ verhält, sollten Sie diesen Punkt nicht einfach übergehen.

        • Sie unterschätzen die methodologische Qualität dieses Arguments, denn das zielt nämlich darauf ab Ihre Trotzaussage:

          „Trotzdem wird die Geldfunktion auch vom Giral- bzw. Buchgeld der GB erfüllt.“

          mit der ja eine allgemeine Verfahrensmöglichkeit behauptet wird durch die Angabe eines Gegenbeispiels zu widerlegen. Das heißt, daß Ihre Aussage keine Allgemeingültigkeit besitzt und somit in der vorliegenden Form falsch ist. Das bedeutet, daß Sie jetzt in der Pflicht wären zu bestimmen, welche Kriterien vorliegen müssen, wann Ihre Aussage richtig ist und wann nicht. Das liegt daran, daß Sie sonst daraus keine Schlüsse mehr ziehen können, weil undefiniert bleibt, ob die zu bestimmenden Kriterien erfüllt sind oder nicht. Sie können sich natürlich auch auf die MMT-Position zurückziehen und sagen, daß dann, wenn es keine Probleme gibt es keine Probleme gibt. Das ist sicherlich richtig, nur hilft das nicht wirklich weiter.

          Was übrigens den Kinderglauben angeht, daß ein bank-run das Ende des Kreditgeldsystems wäre: mit ein paar nüchternen Betrachtungen über die Mechanismen des Kreditgeldsystems kommt man ziemlich schnell zu dem Schluß, daß eine großflächige Umwandlung von Forderungen gegen Bargeld nicht mehr als ein technisch-logistisches Problem darstellt – was über ein Wochenende gelöst werden kann wenn man es will und einem die geldpolitischen Fundamentalisten keine Probleme bereiten. Probleme mit einer geeigneten Zentralbankpolitik zur Bewältigung solcher Situationen haben nur diejenigen, die immer noch daran glauben, daß Geld irgendwie „gedeckt“ sein müßte. Alles Schnee von gestern.

        • Beim letzten Absatz bin ich voll bei Ihnen, aber woran krankt denn die Debatte letztlich?

          An dem Sachverhalt, dass es eine rechtliche und eine „technische“ Sichtweise aufs Wirtschaften gibt.

          Es gibt mit Bargeld ein „gesetzliches Zahlungsmittel“, was zudem den Status „ZB-Geld“ besitzt. Der sagenumwobene Erfüllungsgegenstand.
          Und es gibt eine ganze Reihe Wirtschaftsteilnehmer, denen es schnurz ist, ob sie mit eben jenem Erfüllungsgegenstand Verträge als erfüllt ansehen oder ob sie eine Forderung darauf (oder eine Forderung auf eine Forderung, …) akzeptieren.

          Mir ist nicht ganz klar, was Sie die ganze Zeit beschreiben. Den IST-Zustand, oder Ihre Wunschvorstellung? In jedem Fall müssten Sie wie gesagt die Leute erst überzeugen, dass so, wie sie aktuell Handel treiben (Vertragsabschluss ohne Erfüllungsgegenstand), formal nicht korrekt sei. Das kann ich aber irgendwo nicht glauben…

        • Sie werden im Zweifelsfall niemanden finden, dem es „schnurz“ ist. Versuchen Sie diese zu finden, das ist nicht mein Problem. (Und unterschlagen Sie nicht die Kaupthing-Geschichte.)

          Sie können ja meinen, daß alles das, was Sie als „akademische Frage“ etikettieren, keine Bedeutung hat. Das ist völlig Ihrem Ermessen überlassen.

          Worum es die ganze Zeit geht ist der Umstand, ob man versucht auf einer werttheoretischen Ebene zu argumentieren, oder ob man schon realisiert hat, daß man mit diesem Konzept die aktuelle Welt nicht mehr angemessen analysieren kann. Ich nehme mal an, daß Ihnen das wirklich nicht klar ist. Denn die Konzeptualisierung von Geld als Tauschmittel, die auch in der Theorie von dem „Zahlungsmittel Bankengeld“ angelegt ist, ist der eigentliche Grund dafür, daß die Erkenntnis über die Funktionsweise kreditgeldwirtschaftlicher Ökonomien so dürftig ist wie sie ist. Das ist ja noch nicht mal Ihr Fehler, sondern von unzähligen Schreiberlingen, die immer noch Geld über die Kollektion alberner „Funktionen“ definieren wollen und nicht kapieren, daß das eine Ausrede an die werttheoretische Basis von 200 Jahren Neo-/ Klassik ist.

          Der Grund dafür ist, daß es die ‚mainstream‘-Ökonomie nicht akzeptieren kann, daß es eine Budgetrestriktion gibt, die sich nicht aus relativen Preisen ableiten läßt. Nur: seit Bretton Woods gibt es diese und es sieht nicht so aus, als würde sich diese Welt jemals wieder mit „gedeckten“ Währungen abgeben. Insofern ist Ihr Widerstand gegen den nüchternen Funktionalismus des Kreditgeldsystems lediglich eine Reminiszenz auf vergangene Zeiten, die nie wiederkommen werden. Sie können das ja verteidigen – aber wozu?

          Und bitte verschonen Sie mich mit „Argumenten“ wie aus Ihrem letzten Absatz. Dafür finden Sie woanders sicherlich Leute, die das ernstnehmen.

      • Konstanz Vogel

        Forderungen werden nach Rangigkeit aus der Konkursmasse bedient, im Gegensatz z.B. zum Inhalt eines Schließfaches. Der Inhalt bleibt im Eigentum des Schließfachinhabers, ebenso bleiben auch die Wertpapiere in einem Depot im Eigentum des Depotinhabers und kommen nicht in die Konkursmasse.

        Eine Spareinlage, das wurde anlässlich der Vorgänge in Zypern kurz angesprochen, ist eigentlich ein Darlehen an diese Bank und kann wie dieses behandelt werden. Dies ist allerdings in unterschiedlichen Ländern verschieden geregelt.
        http://de.wikipedia.org/wiki/Spareinlage
        http://www.schoellerbank.at/023/home/page.jsp?notesId=G5BEF1A

      • Vandermonde

        Die Aufgabe des Zentralbankregimes ist genau die Herstellung effizienter Verfahrensweisen, die den Zentralbankgeldbedarf reduzieren. Das funktioniert genau dann, wenn die Entscheidungen einer Geschäftsbank als nachhaltig angesehen werden (das beschreibt soffisticated mit seinen Bonitätsnormen).

        Man könnte auch sagen: Banken müssen sich in ihren Investitionsentscheidungen so verhalten, dass ihre Kreditwürdigkeit bezüglich Zentralbankgeld erhalten bleibt.

        D.h. es ist nicht so, dass die Forderungen auf dem Girokonto akzeptiert werden, weil es den Leuten „schnurz“ ist, sondern weil sich Banken i.a. so verhalten, ist es den Leuten „schnurz“ und es kann die „Geldfunktion“ entsprechend erfüllt werden.

        Und wenn man ihr Beispiel betrachtet: Das Geschäft ist deswegen gelaufen, weil auch das Zahlungsausfallsrisiko von Seiten der Bank bei der Buchung mit übertragen wird.

  6. Frankie (f.k.a.B.)

    @thewisemanfear

    „Einfache Antwort – es fließt keins. Einzig und allein durch die Buchung Giralgeldern wird eine Transaktion abgeschlossen.“

    Ja und wenn schon. Die Diskussion dreht sich doch immer darum, dass im Zwischenbankenverkehr die Banken Geld schaffen können ohne Ende. Soffis Ansinnen ist, darzulegen, dass das nicht möglich ist, dass dabei immer ZB fliesst.
    Eine „Monobankentransaktion“ ist für die Erörterung der Frage „Wundersame Buchgeldvermehrung – möglich oder nicht?“ nicht relevant. Alles läuft auf Konto der einen Bank, jedem Soll steht ein genauso grosses Haben gegenüber. Solange die Geschäftsbeziehungen so hermetisch bleiben, ist natürlich kein ZB – Geld notwendig. Sogar ich als Privatperson könnte hier beliebig „Geld“ schaffen – wenn ich jemand finde, der akzeptiert dass er bei mir Schulden hat ( weil ich z.B. sein Zimmer geweisselt habe) und einen anderen, der den Schuldschein darüber für die Reparatur meines Autos akzeptiert. Das ist ein ähnliches Verhältnis wie bei einer Monobankentransaktion. Sobald aber dieser hermetische Rahmen der Schuld- und Guthabenbeziehungen verlassen wird, dann wird ZB-Instanz gefordert ( also ZB-Geld) , und das heisst, ohne ZB-Geld geht garnichts mehr.

    • Die Geschichte mit der „Monobank“ ist ja eigentlich mehr ein didaktisches Hilfsmittel, um zu illustrieren, was eine Kreditvergabe von Banken tatsächlich bedeutet: nämlich eine Schaffung von Verfügungsrechten über Zentralbankgeld, für die die Bank sich verbürgt. Wie man weiß ist die Bestätigung einer Bürgschaft immer eine heikle Angelegenheit, weil man mit seiner eigenen Zahlungsfähigkeit für jemanden einsteht, von dem nicht a priori bekannt ist, ob er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann oder nicht. Auch wenn im Fall von China oder Vietnam gelegentlich von einem Monobanksystem die Rede ist, braucht man sich hinsichtlich der „westlichen“ Bankenstruktur nicht mit derartigen Konzepten abzugeben.

      Natürlich muß bei einer Monobank nicht explizit Zentralbankgeld fließen, obwohl eine Monobank auch Banknoten emittieren könnte. Das liegt daran, daß eine Umbuchung bei einer Monobank dasselbe ist, wie die Umbuchung bei einer Zentralbank und da ist diese Umbuchung ja auch ein Transfer von Zentralbankgeld. Das heißt aber, daß das „Argument“ Monobank nicht auf Geschäftsbanken anwendbar ist (denn die einzige Bank einer Ökonomie ist per definitionem die Zentralbank) und insofern eine lapidare Verwechslung von Anspruchsinhalten damit einhergeht. Und genau darum geht es ja auch in dem Post, weil eine Forderung gegen eine Geschäftsbank nicht gleichbedeutend mit einer Forderung gegen eine Zentralbank ist – auch wenn beide aus bits und bytes bestehen. 🙂

      • WhatIsMoney?

        Kurzform:
        „die einzige Bank einer Ökonomie ist per definitionem die Zentralbank“

        1. Gedanke: ‚Bank‘
        Eine Zentralbank ist keine ‚Bank‘. Es ist historisch begründet, warum ‚Bank‘ in Zentralbank vorkommt. Heute ist nur mehr ein ganz kleiner Teil einer Zentralbank auch wirklich eine Bank. Beispielsweise beschreibt die BoE genauer, welcher Teil der Zentralbank noch eine Bank ist.

        2. Gedanke: ‚Ökonomie‘
        Beschreibt das gesamte Wirtschaften in einem geografischen Raum. Ist aber von einer Theorie zu trennen. Ein Wirtschaftsmodell ist keine Ökonomie.

        3. Gedanke: ‚einzig‘
        In der gesamten Wirtschaft gib es eine Vielzahl von Banken. Darüber muss man nicht spekulieren, denn jedes Land führt eine Liste seiner Banken. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Banken, die in dieser Liste nicht aufgeführt sind, weil die Regulatorien diese nicht erfassen. Hinzu kommen die Banken außerhalb der eigenen Ökonomie.

        4. Gedanke: ‚Definition‘
        Hier handelt es sich um eine Abstraktion, weil Einzelheiten weggelassen werden.

        Langform:
        „In einem (nicht angeführten, aber darauf berufendes) ökonomischen Modell ist die Zentralbank per Abstraktion, die einzige Institution, die Zahlungsmittel der Ökonomie in einer bestimmten Menge zur Verfügung stellt.“

        Schlussfolgerung:
        Die Schlussfolgerungen und Erkenntnissen aus ökonomischen Modellen lassen sich nicht auf eine praktische Fragestellung der Wirklichkeit(„elektronisches Geld“) und juristischen Sachverhalten („Schuldrecht, Bankrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht“) anwenden!

        Kurz:
        Ökonomisches Modelldenken eignen sich nicht für diese Fragestellung!

  7. Bargeld scheint irgendwie zu größeren Verwirrungen im Kontext der verschiedenen Geldarten zu führen, hier noch ein paar Gedanken dazu:

    Zentralbankgeld ist zunächst einmal (technisch gesehen) nichts anderes als der Saldenausgleichsstandard der Geschäftsbanken. Zur Verfügung gestellt allein durch die ZB. Die GBn erzeugen Buchgeld durch Kreditvergabe, was fröhlich hin- und herüberwiesen wird. Am Tagesende werden die Salden gebildet und in Zentralbankgeld ausgeglichen – aber das gilt nur für Interbanken-Zahlungsverkehr. ZBG wird ansonsten nicht benötigt (Monobank als Extrembeispiel).
    Länderübergreifend würde eine Bank über den Zentralbanken mit einem noch eine Ebene höher liegenden Saldenausgleichsstandard arbeiten, über das nur diese eine Bank verfügt. Soweit zur technischen Betrachtung der Hierarchieebenen.

    Etwas komplizierter wird es mit Bargeld. Das ist als Zentralbankgeld definiert, daher wandelt man beim Abheben bzw. Einzahlen immer ZBG in GBG um oder umgekehrt. Das ist aber auch schon alles. Seinen Ursprung hat jegliches (Bar-)Geld in den Büchern der Geschäftsbanken.
    Ich halte es für nicht zuende gedacht, den Schluss – Bargeld = ZBG, daher ausschließlich ZBG = echtes Geld – zu ziehen. Auf der rechtlichen Ebene mag vieles dafür sprechen, auf der technischen Ebene spricht vieles dagegen.

    An dieser Ausgangssituation gibt es nun unterschiedlichste Strömungsrichtungen, wie man dieses System zukünftig „verbessern“ könne…

    • WhatIsMoney?

      @thewisemansfear

      Aus meiner Sicht kommt die große Verwirrung daher, dass es aktuell noch keine Wissenschaft über das Geldwesen gibt. Es gibt nur mehr oder weniger bekannte Theorien verschiedener Wissenschaftsbereiche.

      Beispiel:
      „Zentralbankgeld ist zunächst einmal (technisch gesehen) nichts anderes als der Saldenausgleichsstandard der Geschäftsbanken.“

      Ich behaupte diese Aussage ist falsch!

      Lösungsskizze:
      Interbankenkredite => Saldenausgleichsstandard der Geschäftsbanken
      Überprüfung => Diskussionspapiere der BIZ
      Weitere Nachforschungen => Clearingsysteme

      Leider gibt es kein Lehrbuch einer Wissenschaft, wo einfach nachgesehen werden könnte. Zum Glück gibt es Internet, aber auch hier wäre eine Wissenschaft hilfreich um einschätzen zu können, welcher Quelle eher zu glauben ist. Nachdem diese Recherchen aber sehr mühsam sind, lassen es 99,99% der Personen bleiben.

      Was bleibt ist Verwirrung!

    • Vandermonde

      Um die Salden zu bilden und das „Buchgeld“ hin- und her zu überweisen ist das Vertrauen notwendig, dass die Zahlungsverpflichtungen eingehalten werden. Im Prinzip ist es dasselbe, wenn Sie bei einer Bar anschreiben lassen. Der Barkeeper wird das ja nicht ewig so akzeptieren. Bei Banken findet i.W. dasselbe statt, nur das es symmetrischer verläuft und sich nicht nur eine Bank immer bei der anderen Liquidität verschafft, sondern entsprechende Gegenrechnungen (Clearing) stattfinden.

      Auf der technischen Ebene spricht deswegen viel dagegen, weil sonst eine Bank in der Lage wäre, ihre Liquiditätsverpflichtungen immer zu erfüllen. Warum ist sie das nicht? Weil ZBG eben auch technisch kein Buchungseintrag bei einer GB ist.

      D.h. nicht die technische Betrachtung ist die Ursache, sondern der ZBG Diszplinierungsrahmen ist die Ursache für Ihre technische Betrachtung.

      • Haben Sie Graeber gelesen? Die Entwicklung von Geld führt er auf eben jenes „anschreiben lassen“ zurück. Jemand gibt ein Versprechen (auf zukünftige Leistung) ab und erhält dafür unmittelbar etwas.

        Aus Sicht eines Technikers ist das System schlicht fehlerhaft / (bewusst) nicht zu Ende gedacht. Auf der obersten Hierarchieebene (der internationale „Disziplinierungsrahmen“ auf Zentralbankebene) kommt kein übergeordneter/unabhängiger Saldenausgleichsstandard zum Einsatz, sondern einzelne Landeswährungen (v.a. US-Dollar). Das ist wie wenn es einer bestimmten GB gestattet wäre, doch eigenes Buchgeld am Interbankenmarkt zu verwenden. Keynes Idee einer ‚International Clearing Union‘ war was das angeht, der konsequentere Ansatz.

      • Vandermonde

        Ja.

        Ich fand einige seiner Formulierungen durchaus interessant, glaube aber, dass Ansätze, die versuchen ökonomische Konzepte zu entwickeln, die über tausende Jahre gültig sein sollen, zum Scheitern verurteilt sind, weil das nur mehr mit gravierenden Vereinfachungen funktioniert, die dann kein sinnvolles Modell der Realität mehr darstellen. Dasselbe haben Sie übrigens bei der Eigentumsökonomik von Heinsohn und Steiger.

        Wenn Sie sich in dem Blog umsehen, finden Sie übrigens Artikel dazu: https://soffisticated.wordpress.com/2012/10/10/graeber-5000-jahre-vorspiel/

        Und zu ihrer Ausführung einer zusätzlichen Stufe, passt dieser Artikel:

        Stufen von Geldsystemen – ein Kurzdurchlauf


        (meine Zweifel dazu habe ich den Kommentaren dazu formuliert)

  8. Wer unbedingt Bargeld braucht, der kann es sich bei der Zentralbank ordern, bekommt eine immerfortlaufende Ausgabenummer, die von der Zentralbank mit Zuweisung/Zusendung veröffentlicht wird und druckt sich die Scheine zuhause selber aus. Jeder Counter kann die Gültigkeit der Scheine durch die Echtzeitabfrage bei der Zentralbank bestätigen lassen.
    So what ?

    • Ganz so einfach ist es dann auch wieder nicht, weil man dann wie beim bitcoin eine lückenlose Auflistung der Transaktionen und der Beteiligten mit implementieren müßte, um eine Fälschung auszuschließen. Das ist ja auch das Witzige beim bitcoin, daß die Einzigartigkeit des Codes durch eine lückenlose Überwachung abgesichert werden muß. Von wegen anonymer Wertgegenstand – Bargeld ist und bleibt zumindest in dieser Hinsicht (trotz der vorhandenen Schwächen) unerreicht!

      • „Bei den Banknoten der Europa-Serie befindet sich die Seriennummer ebenfalls auf der Rückseite. Die Langform ist schwarz und verläuft horizontal. Die Kurzform ist in einer anderen Farbe gehalten und verläuft vertikal. Die Langform besteht aus zwei Buchstaben, gefolgt von zehn Ziffern. Der erste Buchstabe gibt Auskunft über die Druckerei. Der zweite Buchstabe hat keine besondere Bedeutung; er ermöglicht lediglich weitere Seriennummern.“
        aus :
        http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Dossier/Service/schule_und_bildung_kapitel_2.html?notFirst=true&docId=149388#chap

        Es bedarf lediglich der Ausgabe dieser Nummer und deren Verifizierung.
        Auf welchem Papier das passiert ist künstleriche Gestaltung 😉

        International kann auf SWIFT hingewiesen werden.

        • „Es bedarf lediglich der Ausgabe dieser Nummer und deren Verifizierung.“

          Das klingt einfach und ist auch richtig – was Banknoten angeht. (Und auch da versuchen sich die Fälscher immer wieder selbst zu beweisen.)

          Und jetzt bitte das Ganze für die copy&paste-Welt, wo die Sache mit der Verifizierung anfängt problematisch zu werden! Wie wird die konkret gesichert? 🙂

  9. Zentralbank meldet die Nummer ist zur Zeit ausgegeben und benutzt (Button, Haken). Wird der „Schein“ verwendet wird die Nutzung deaktiviert, der „neue“ Empfänger hat nach elektronischer Anfrage bei der Zentralbankregistrierung wieder die Möglichkeit der Nutzungsaktivierung/Freischaltung : online wär das sichtbar. Mit Erhalt/Annahme aktiviert er wieder die Nutzung dieser konkreten Seriennummer.
    Die Zentralbank hat jederzeit die Übersicht über die aktive/verwendete registrierte Bargeldmenge.

  10. Eine Zentralbank ist Ausgeber einer Währung und damit Steuerer der Geldmenge. Sie will damit das Preisniveau im Sinne einer Wirtschaftspolitik gestalten. Dazu kann sich der Währungsraum Privatbanken bedienen, es aber ebenfalls durch direkte Kontoführung praktizieren.
    Die technische Umsetzung ist durch die moderne Datenverarbeitung fast in Echtzeit möglich. Die Transaktionskosten sind überschaubar zu kalkulieren und je nach Nutzen der Kunden auch zu erlösen. Fehleinschätzungen sind dann aus den Gebühren, Zinsen wertzuberichtigen. Das ist durch Eigenkapitaldeckung abzusichern. Eine Zentralbank ist wegen des Going Concern Prinzips eines staatlichen Währungsraumes immer liquide.

    • Sehr geehrter Herr Rubycon,

      Jedes Schuldverhältnis besteht aus drei Jahreszeiten: Entstehen, Zedieren, Tilgen. So wenig wie es Sinn hat das Sommerwetter mit dem Herbstwetter zu vergleichen, so wenig kann man über Schuldverhältnisse im Allgemeinen sprechen. Man muss immer die drei Jahreszeiten im Auge behalten um die Chrakteristika jeder Phase verstehen zu lernen.

      1) Entstehen kann ein Schuldverhältnis im Wesentlichen auf zwei Arten: nicht-verbrieft und verbrieft. Jeder Kredit, den eine Geschäftsbank gewährt, ist ein nicht verbrieftes Schuldverhältnis, hingegen ist eine Unternehmens- oder Staatsanleihe ein verbrieftes (und damit: handelbares) Schuldverhältnis. In den letzten beiden Jahrzehnten haben die verbrieften Schuldverhältnisse gegenüber den nicht-verbrieften zugenommen.

      2) Zedieren eines Schuldverhältnisses setzt seine Verbriefung voraus: Wann immer eine Geschäftsbank eine Unternehmens- oder Staatsanleihe ankauft, tritt sie in ein bestehendes Schuldverhältnis, das zuvor eine andere GB (oder ein Privater) hielt, ein. In dem Ausmass, in dem die verbrieften Schuldverhältnisse über Hand nehmen, gewinnt auch das Zedieren gegenüber dem Enstehen der Schuldverhältnisse eine immer grössere Bedeutung.

      3) Getilgt wird ein Schuldverhältnis durch den Schuldner, indem er das vorgeschossene Geld zum vereinbarten Zeitpunkt liefert. Im Falle eines verbrieften Schuldverhältnisses verschwindet die betroffene Anleihe vom Markt, im Falle eines nicht-verbrieften Schuldverhältnisses wird die Forderung der GB gelöscht. In allen Fällen bedeutet Tilgung, dass Schuldverhältnisse sich in Luft auflösen und verschwinden.

      Schon daraus sollte klar sein, dass das Enstehen und Verschwinden von Geld nur ein Nebeneffekt des Hauptvorgangs ist: des Entstehens und Verschwinden von verbrieften und nicht-verbrieften Schuldverhältnissen. Wer auf die Geldvorgänge starrt, wenn ein Unternehmen eine Anleihe begibt, hat den ganzen Vorgang missverstanden. Es ist für mich doch einigermassen erstaunlich, dass Menschen, die ein Leben lang über Geld nachdenken, glauben dies a) unabhängig von der Unterscheidung zwischen verbrieften und nicht-verbrieften Schuldverhältnissen und b) unabhängig von der Unterscheidung zwischen Entstehen, Zedieren und Tilgen tun zu können. Und das findet hier leider exzessiv statt.

      So ist zum Beispiel Ihre Aussage, Herr Rubycon, dass „der Gottesakt immer dem Währungsbefugten verbleibt“, ganz eindeutig nur dem Fall: „Verbrieftes Schuldverhältnis/Zedieren“ zuzuordnen, weil ganz alleine die GB über den Ankauf eines Schuldpapiers entscheidet, während das Entstehen eines nicht-verbrieften Kredits nie und nimmer eine einseitige Entscheidung der GB ist. Dies soll verdeutlichen wie sich Menschen sinnlos über Vorgänge streiten können, alleine deshalb, weil sie nicht zu differenzieren vermögen.

      Nichts für ungut
      A.Felsberger

      • Versuch eine Beschreibung/Erwiderung darzustellen:

        „Halten wir fest: Solange die EZB das Basisgeld dominant über Refinanzierungsgeschäfte in Umlauf bringt, ist sie darauf angewiesen, dass die Banken es lohnend finden mitzuspielen. Bei Kreditzinssätzen, die kaum noch die Risiken abdecken, ist das immer weniger der Fall. Die EZB wird zu einer Institution ohne Gestaltungsmacht. Sie kann auf den Geld- und Kreditschöpfungsprozess nicht mehr einwirken und damit auch nicht auf die Konjunkturentwicklung. Die Fed dagegen unterliegt keiner vergleichbaren Beschränkung ihrer Geldemission. Weil sie durch den fortwährenden Ankauf von Anleihen zur Staatsfinanzierung beitragen darf, kann sie faktisch dem Bankensystem so viel Basisgeld aufdrängen, wie sie will.

        Trotzdem ist auch die Gestaltungsmacht der Fed nicht unbegrenzt. Auch sie kann auf den Wirtschaftsprozess nicht mehr einwirken, wenn die Banken es vorziehen, das Basisgeld in großem Stil auf Konten der Fed zu bunkern anstatt es an die Wirtschaft auszuleihen. Zwei Zahlen mögen die Größe des Problems illustrieren: Die amerikanische Geldbasis beträgt derzeit knapp 4,0 Billionen Dollar. Nur ein Drittel davon ist aktiv (rd. 1,4 Billionen Dollar), zwei Drittel liegen unbeschäftigt auf Konten der Fed. Im Unterschied zu den Banken der Eurounion, können die amerikanischen Banken das überschüssige Geld nicht via Tilgen von Krediten an die Fed zurückgeben, einfach weil sie bei ihr nicht verschuldet sind. Die Fed wird daher versuchen müssen, in einem über viele Jahre hinzuziehenden Prozess, den enormen Überhang an Basisgeldreserven durch fortwährendes Verkaufen von Anleihen allmählich abzubauen.“
        http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=15401
        Link aus Fazit – das Wirtschaftsblog der faz von G. Braunberger;
        Warum die Zinsen niedrig sind vom 03.09.2014

        Weil sie nicht differenzieren wollen?

        Alles für gutes

      • Zur aktuellen Zins- und Anleiheankaufpoplitik der EZB
        http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/verbriefung-von-kreditportfolios.html
        Mindmap mit zweiter Ebene
        Viele Begriffe die versucht werden zu erklären.

  11. Wird die Aufsicht Banken schliessen und abwickeln oder sind die 1.050 Beschäftigten nur eine verlorene Challenge?
    http://www.deutschlandfunk.de/ezb-die-niedrigen-zinsen-sind-gerechtfertigt.868.de.html?dram:article_id=296776
    In der fünften Klasse der Orientierungsstufe haben wir zu Beginn des Englischkurses immer 1o Minuten „Challenge“ zum Einstieg gespielt.
    Wie soll eine Entscheidung im Gremium zustande kommen?
    “ Es geht nämlich darum, dass letztendlich die Entscheidungswege bis zum Governing Council, bis zum EZB-Rat völlig getrennt gehalten werden. Das heißt, die Zentralbankseite weiß – mit Ausnahme des EZB-Rates – nicht, was in der Bankenaufsicht entschieden und vorbereitet wird und die Bankenaufsichtsseite weiß nicht, was auf der Zentralbankseite vorbereitet wird.“
    @ enigma : Deine Stunden der Wahrheit rücken näher !
    „To be or not to be“
    Wie soll es gehen?
    Lautenschlägers eigener Maßstab wörtlich:
    „Unser Ehrgeiz ist es jedoch, dass man eine Bank auch ordentlich abwickelt, also ohne Auswirkungen auf die Finanzstabilität.“
    Kann das Anreiz genug sein Fehlentwicklungen vorzubeugen?
    Jetzt hilft kein kritisieren und schönreden mehr.

    Aufschlussreich die Passagen zu Verbriefungen von Verbriefungen…
    Hier fällt mir Lutz Kruschwitz mit der Analyse des Risikos von Investitionsketten ein – Einzelfall versus Gesamtwirtschaft.
    Was werden die Bankenaufsichten im Aggregat bieten?

    • Seite 443 ff der 10. Auflage der Investitionsrechnung von Kruschwitz beschreibt das, was Frau Lautenschläger als ihre Erkenntnis der EZB versucht zu vermitteln :
      http://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsrechnung
      Und zur Ableitung von Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik :
      Die betriebswirtschaftliche Problematik des VOFIs (Vollständigen Finanzplans) liegt in der mangelnden Zurechenbarkeit von Finanzierungsvorgängen auf die betrachtete Investition. Wegen der Unteilbarkeit der finanziellen Sphäre einer Unternehmung ist eine Planung für einzelne Investitionsobjekte logisch nicht haltbar.1
      1 Grob, Heinz L.; Einführung in die Investitionsrechnung; Vahlen; 4. Auflage; München 2001, S. 110.
      Und das dann in der Aggregation und Bewertung für eine 19 Staaten umfassende Währungsgemeinschaft .

    • Die Rede von Buch ist gut gehalten! Für meine Begriffe ist da ein Begriff nicht richtig formuliert. Nicht die Aufsicht muß einheitlich werden, sondern die Bonitätspolitik des ESZB-Systems. Das geht nur dann, wenn die Zinserträge jedes Landes die eigenen Kreditausfälle selbst kompensieren können. Dazu braucht man aber eine andere Geldtheorie!

      • Dr. Renée Menéndez,
        Krugman-Moment bekannt!?
        Habe heute eine andere Geldtheorie gefunden und dokumentiert.
        Bestandteile sind Ihre zentralen Begriffe „Vertrauen“ als Bonität und „Zufriedenheit“ als Wohlfahrt.
        Dazu eine Bank für weltweiten Zahlungsfluss (BwZ) angelehnt an die BIS: Kennen Sie
        Günther Beitzke: Die Rechtsstellung der Bank für internationalen Zahlungsausgleich insbesondere im Völkerrecht. Noske, Borna-Leipzig 1932, zugleich Dissertation an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ?

        Wesentlich ist im weiteren der Ursprung und die Bedeutung bzw. Überwindung von Devisenreserven (Teilung/Spaltung und Vorgriff)

        Arbeitstitel lautet:
        The Worldsystem of Centralbanking for Money and Credit
        Das Weltsystem des Zentranlbankwesens für Geld und Kredit
        nicht mehr als 80 Seiten und wenig Mathematik mehr Organisation.

        Das Zeitalter des George Soros wird damit umgekehrt.
        Gemeinschaftlichkeit wird zum Leitmotiv des Wirtschaften.

        Freitag (Feiertag) kann ich vielleicht schon das Inhaltsverzeichnis vorstellen und die Diskussion befördern.
        Ohne Überschwang ganz in Sachlichkeit eher unterkühlt!

  12. Wie kriegen wir 241 Billionen Dollar Vermögen los, die auf dem System lasten?
    http://www.deutschlandfunk.de/wirtschaft-you-are-not-a-loan.1247.de.html?dram:article_id=293979
    Versuchen wir einfach eine andere Geldtheorie zu formulieren; kann nicht so schwierig sein!

    • Realoptionen können Finanzoptionen nicht abbilden, duplizieren :
      Das Cox-Ross-Rubinstein-Modell (kurz CRR-Modell, oft auch: Binomialmodell) ist ein diskretes Modell für die Modellierung von Wertpapier- und Aktienkursentwicklungen.
      Das Binomialmodell ist einfacher in der Anwendung als das Black-Scholes-Modell. Es wurde 1979 von John C. Cox, Stephen Ross und Mark Rubinstein entwickelt.
      Option Pricing: A Simplified Approach. In: Journal of Financial Economics. Nr. 7, 1979, S. 229–263.
      (aus wiki kopiert)

      5 hoch 5 = 3.125 Moglichkeiten,
      die Kruschwitz nennt;
      hier der aktuelle Analyst
      http://facultybio.haas.berkeley.edu/faculty-list/rubinstein-mark
      klasse Lebenslauf mit Aktivitäten:
      z.B.Enron!
      Ob die Risikoprüfer bei der EZB die notwendigen Konsequenzen für den Bankensektor ziehen ?
      Rubinstein und Kruschwitz haben Modelle programmiert
      😉
      Was bedeutet das fürs Hedging und die Arbitrage?

  13. An die freie „Arbeitsgemeinschaft“ der neuen Geldtheorie:
    http://www.deutschlandradiokultur.de/geldpolitik-wie-das-finanzsystem-zur-ruhe-kommen-koennte.976.de.html?dram:article_id=296412
    Hier wird eine neue Geldtheorie skizziert – sehr gut analysiert.
    Aber meine zentralen Elemente sind noch nicht erkannt und berücksichtigt
    😉
    Also ran ans Denken und weiterentwickeln.
    Hoffe, es geht soffisticated voran!

    • Sparkassen sehen eine neue Geldtheorie positiv, weil sie die lokale Bindung vertreten, in der Fläche residieren .

      Klicke, um auf 2014-09-01_Sparkassenmagazin_Gemeinwohl-im-Blick.pdf zuzugreifen

      Sehr viele praktische konkrete Maßnahmen und Instrumente werden im Interview angesprochen. Aber wie werden diese nicht nur regional sondern global verwirklicht?
      Welche Organisationen stimmen dies weltweit akzeptierte Geldsystem untereinander ab und wie wird „eine“? Leitwährung verrechnet, gecleart?
      Währungsreserven – Wert verschiedener Währungen – Transaktionskosten für Handel.
      Erste revolutionäre Umkehrung : grundsätzlicher Anspruch auf Geld für Kredit in jeglicher Höhe bei Nullzinsen!
      Wann werden Zinsen gegeben?
      Wer darf das entscheiden?
      Wie soll die Höhe gestuft werden?

  14. Zins ist Preiskalkulationsbestandteil
    http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-10/absolute-preisdiskriminierung
    Arthur Cecil Piguot vesus Ronald Harry Coase
    Die aktuellen Algorhythmenentwicklungen für die neue Geldtheorie anwenden
    😉

  15. Und ein freies Original des Neoklassikers :
    http://www.econlib.org/library/NPDBooks/Pigou/pgEWCover.html
    Damit zum Monopol die richtigen (Gegen-)Maßnahmen eine Wohlfahrtsgeldtheorie getroffen werden können.

  16. Wolfram Siener hat in der Phönixrunde (ohne Bankerbeteiligung) das aktuelle Bankwesen mit einer neuen Geldtheorie völlig ausgezählt :
    Geld als Kredit in unbegrenzter Höhe als Vertrauen in die Tilgung und Zins als freiwilliger Zahlungsbestandteil für Leistungen. Welche Währungen das praktizieren ist nachrangig – Ende einer Vorherschaft .
    Technische Abwicklung durch Echtzeitidentifikation (Zahlencode) – Transaktionskosten langfristig gegen 0 über zentrale, vertrauensvolle Clearingstelle.
    Systemwandel im Progress.
    Da kommt der G. Braunberger mit dem Schumpeter als Anachronismus
    http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftswissen/die-weltverbesserer/joseph-schumpeter-vergesst-mir-die-banken-nicht-13229908.html
    historisch interessant, voraushandelnd irrelevant.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..